1234/XVI. (překlad).

Interpelace

poslance H. Krebse a druhů

ministrovi pošt a telegrafů

o neudržitelných poměrech u telefonního úřadu v Ústí n. L.

Již delší dobu se mimořádně nepříjemně pociuje v telefonním styku města Ústí n. L., že telefonistky nedovedou německy nebo jen příliš málo. Město Ústí n. L., které má německou většinu daleko přes 80% a které se svými význačnými hospodářskými podniky má mimořádně silný telefonní styk, má v zájmu spořádaného veřejného styku nárok, aby kdykoliv dostalo rychle a správně telefonní spojení. Bohužel nyní jsou poměry takové, že úřednice na německé dotazy nemohou často vůbec odpověděti, poněvadž nedovedou správně opakovati německy uvedená čísla a tedy dochází k více mylným spojením, než se to jinak přihází. Mimo to se v poslední době často stává, že na německé zavolání nedostanou se prostě spojení, že ony úřednice prostě odzvoní, aniž splnily svou povinnost, zapojiti. Takovéto případy oznámilo mi nejen množství telefonních předplatitelů, nýbrž staly se i mně osobně.

Poněvadž tyto poměry nesmějí déle trvati, aniž byla způsobena velká škoda, táži se pana ministra pošt a telegrafů:

1. Ví pan ministr o poměrech u telefonního úřadu v Ústí n. L.?

2. Jest pan ministr ochoten důkladně vyšetřiti stížnost uvedenou v této interpelaci?

3. Jest pan ministr ochoten postarati se, aby telefonní úřad v Ústí n. L. zaměstnával úřednice, které dovedou dokonale německy?

V Praze dne 25. října 1927.

Krebs,

Wenzel, dr. Keibl, inž. Kallina, dr. Lehnert, Weber, dr. Rosche, Hackenberg, dr. Schollich, Matzner, Siegel, Horpynka, dr. Koberg, Blatny, Kirpal, Schweichhart, Taub, Knirsch, Simm, Geyer, inž. Jung.

Původní znění ad 1234/VII.

Interpelláció

a miniszterelnökhöz, a bel- és igazságügy ministerekhez.

Benyujtják: Dr. Szüllö Géza és társai, a Szlovanszkóban és Ruszinszkóban különösen azonban Pozsonyban folyó terrorisztikus mozgalmak tárgyában.

A köztársaság alkotmánya biztositja polgárainak a szabad véleménynyilvánitást. Távol áll tölünk, hogy kétségbevonjuk bármely csehszlovák állampolgárnak azt a jogát, hogy tiltakozzék ma Európa szerte megnyilvánuló törekvések ellen, melyek a békeszerzödéseknek a kölcsönös megnyugvásra történö reviziójára irányulnak.

Tiltakozunk azonban az ellen, hogy azok az állampolgárok, akik saját államuk jól felfogott érdekeinek rovására a békeszerzödések minden betüjéhez ragaszkodnak, ebbeli álláspontjukhoz való csatlakozásra másokat oly eszközökkel igyekeznek rávenni, amelyek az állampolgárok szabad véleménynyilvánitását biztositani hivatott ugycevezett terrortörvény büntetö rendelkezéseibe ütköznek.

Igy több szloveszköi lap már hetek óta politikai és gazdasági hátrányokat igérget azoknr-k, akik nem haijlandók a már emlitett tüntétésekben rést venni, söt - mint például a Pozsonyban megjelenó Národny Dennik 1927, okfóber 14.-iki 237.-ik számában - "Hazaárulás" - nak minösiti az ily magatartást, amely kiközösit az állami kötelékböl. Az államügyészségek, amelyek a nemzeti kisebbségek sajtójával szemben a kötelességen túlmenöen éberek, tétlenül nézik azt és az uszitást, elfelejtvén azt, hogy Szlovenszkó és Ruszinszkó lakóssága állitja a katonát, fizeti az adót, s igy nemcsak a tételes törvény erejénél fogva, hanem erkölcsileg is igénye van a hatóságok védelmére.

A terror azonban a napokban Pozsonyban érte el a tetöfokát azzal, hogy a hatóságok fejeinek - Sekáč János dr. zsupán, Bella Metód dr. zsupán, Okanik Lajos dr. palgármester - aláirásával ellátott iveket köröztelnek a lakósság között aláirásra. Azt, aki nem hajlandó a tiltakozást aláirni, viszonyaihoz képest megfenyegetik: iparost, kereskedüt, a szabad értelmiséi pályákon levóket gazdasási bajkottal, az államtól függö helyzetben levöket exiszfenciájuk tönkretételével. Például a nyugdijasokat nyugdijuk elvonásával, jólehet a nyugdijat csak a büntetötórvéoykónyvben foglalt büntettek esetében lehet valakitöl megvonni, s mindez megtörténik anélkül, hogy a rendörség közbelépne.

Kérdem a Miniszter Urakat

hajlandók-e ezeket a terrorisztikus mozgalmakat elnyomni s igy a szloveszkói és ruszinszkói öslakósságot is a törvényes védelemben rézesiteni.

Prága, 1927, október hó.

Dr. Szüllö,

Gregorovits, Fedor, dr. Jabloniczky, Szentiványi, Nitsch, Füssy, dr. Schollich, Koczor, Kurak, dr. Lehnert, Weber, dr. Holota, Horpynka, Matzner, dr. Rosche, Siegel, dr. Korláth, dr. Keibl, dr. Koberg, ing. Kallina.

Původní znění ad 1234/VIII.

Interpellation

der Abgeordneten Pohl, Taub und Genossen

an den Minister des Innern

und den Justizminister

wegen Konfiskation von Wahlplakaten.

Im Gemeindewahlkampf hat die Regierung einen förmlichen Feldzug gegen die Agitationsmittel der Deutschen sozialdemokratischen Arbeiterpartei unternommen, Vor allem wurde von einer ganzen Reihe von politischen Bezirksverwaltungen das Anschlagen der Wahlplakate untersagt. Die Praxis war dabei durchaus nicht einheitlich. So haben zum Beispiel die politischen Bezirksverwaltungen in Freudenthal, Mährisch-Schönberg, Neutitschein, Arnau alle ihnen vorgelegten Plakate verboten. Die meisten Behörden bewilligten lediglich das Plakat "Arbeiterfürsorge", während alle anderen verboten und einzelne Bezirksverwaltungen, wie z. B. Saaz, Trautenau und Rumburg, bewilligten auch den Anschlag eines Plakates, das eine drohende Faust darstellt, vor der die Kapitalisten fliehen (mit der Aufschritt "Genug des Duldens"), sowie Plakate, die sich an das "arbeitende Landvolk" wendeten, andere Behörden verboten auch diese Plakate.

Ebenso uneinheitlich wie die Auswahl der verbotenen Plakate war auch die Begründung der Verbote, Einige Bezirksverwaltungen begnügten sich mit dem clichémäßigen Hinweis auf die öffentliche Ruhe und Ordnung, die durch das Ankleben von Werbeplakaten wahrhaftig nicht gestört worden wäre, die meisten beriefen sich auf den § 300 des Strafgesetzes, obwohl die Tendenz der Plakate sich nicht gegen behördliche Anordnungen, sondern gegen die gegnerischen Parteien richtete, die Bezirksverwaltung in Freudenthal wiederum berief sich auf den § 302 des Strafgesetzes, bezw. § 14 (im amtlichen Bescheid unrichtig 40) des Schutzgesetzes, sie erblickte also in den Wahlplakaten eine Aufreizung gegen bestimmte Gruppen der Bevölkerung, obwohl doch mit den Wahlplakaten nur zur Abgabe sozialdemokratischer Stimmzettel "aufgereizt" werden sollte. Charakteristisch ist, daß einzelne Behörden z. B. die Bezirksverwaltung in Böhmisch-Leipa ein Plakat, das an die Ereignisse am 4. März 1919 erinnerte, mit Berufung auf den § 16 Zahl 1 des Schutzgesetzes (Billigung strafbarer Handlungen) verbot. Die Behörden erblickten also im Gegensatz zu den einleitenden Worten der Verfassungsurkunde in einer friedlichen Demonstration für das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die nach dazu vor Ratifikation des Friedensvertrages erfolgte, eine strafbare Handlung. Es wäre ganz besonders interessant, die Stellungnahme des Herrn Justizministers zu dieser Frage kennen zu lernen.

Schon diese Ungleichmäßigkeiten in den Verboten und ihre Begründung bezeugen, daß es sich hier nicht um Anwendung des Gesetzes, sondern um Willkürakte handelt, durch welche die Behörden im Widerspruch zu der ihnen obliegenden Objektivität den Regierungsparteien im Wahlkampf zu Hilfe kommen wollten. Aber die Ungesetzlichkeit dieses Vorgehens wird noch dadurch kraft verschärft, daß alle von den politischen Bezirksverwaltungen beanständeten Plakate in Prag der Zensur vorgelegt und von ihr freigegeben wurden. Es ist schon beschämend genug für einen demokratischen Staat, daß Wahlagitationsmittel überhaupt einer Zensur unterliegen, wenn es aber im Belieben der Unterbehörde gelegen sein soll, zensurierte Plakate vom öffentlichen Anschlag auszuschließen, dann hört für oppositionelle Parteien jede Rechtssicherheit auf.

Da trotz der gerügten Inkonsequenzen die erlassenen Verbote zweifellos auf Weisungen der Zentralstellen an die politischen Bezirksbehörden, bezw. an die Staatsanwaltschaften zurückgehen, fragen wir die Herren Minister:

1.) Sind ihnen die angeführten Fälle von Unterdrückung der freien Meinungsäußerung bekannt?

2.) Sind sie bereit, dafür zu sorgen, daß in Hinkunft die Freiheit der Wahlagitation nicht behindert, wird?

Prag, am 25. Oktober 1927.

Pohl, Taub,

Grünzner, Dr. Czech, Œliwka, Landová-Štychová, Heeger, Schäfer, Peter, Schweichhart, Blatny, Leibl, Kirpal, Katz, Hackenberg, Roscher, Chlouba, Schuster, Dietl, Kaufmann, de Witte, Haken.

Původní znění ad 1234/X.

Interpellation

des Abgeordneten Taub und Genossen

an die Regierung

wegen Verlautbarung der Wahlergebnisse.

Die Wahlen in die Gemeindevertretungen, welche am 16. Oktober durchgeführt wurden, haben zweifellos große politische Bedeutung. Es ist daher im öffentlichen Interesse gelegen, da das Ergebnis dieser Wahlen genau statistisch erfaßt und die Resultate dieser statistischen Erhebungen verlautbart werden. Vorläufig ist die Öffentlichkeit auf Zeitungsberichte angewiesen, welche infolge der ungeheuren Vielfältigkeit des Materials notwendigerweise unvollständig sein und ein unklares Bild ergeben müssen. Es kommt hierzu, da die lokalen Schwankungen und die verwirrende Fälle rein örtlicher Kandidaturen die Übersicht nicht nur an sich erschweren, sondern teilweise sogar absichtlich dazu ausgenützt werden, um das Ergebnis zu verschleiern, Unter diesen Umständen ist die baldige Verlautbarung einer amtlichen Statistik erforderlich.

Nun hat allerdings das Ministerium des Innern die Aufstellung einer Gemeindewahlstatistik angekündigt. Aber dies ist. auch im Jahre 1923 geschehen, aber weder die Öffentlichkeit noch auch nur das Parlament hat diese Statistik je zu sehen bekommen. Die Abgeordneten Dr. Czech, Čermak, Hillebrand und Genossen haben damals den Herrn Minister des Innern in einer Interpellation aufgefordert, die in Aussicht gestellte Statistik zu veröffentlichen (I. Wahlperiode, Druck 4274/XIX); der Herr Minister des Innern hat es jedoch vorgezogen, auf diese Interpellation nicht zu antworten. Es liegt sicher im Interesse der Würde des Parlaments, daß dieser Vorgang sich nicht wiederholt.

Wir fragen daher die Regierung, ob sie bereit ist, eine vollständige und detaillierte Gemeindewahlstatistik aufstellen zu lassen und sie zu veröffentlichen?

Prag, den 25. Oktober 1297.

Taub, Haken, Landová-Štychová, Peter, Schäfer, Leibl, Hackenberg, Œliwka, Schweichhart, Chlouba, Roscher, Schuster, Grünzner, Pohl, Blatny, Kirpal, Katz, Dr. Czech, Dietl, Kaufmann, de Witte, Heeger.

Původní znění ad 1234/XI.

Interpellation

der Abgeordneten Hugo Simm, Ing. R. Jung und Genossen

an den Eisenbahnminister

in Angelegenheit der Rückversetzung deutscher Eisenbahner in ihre früheren Dienstorte.

Im Zuge der Verwaltung und organisatorischen Führung des Eisenbahnressorts der letzten Jahre ist in der Hinsicht eine besondere Maßnahme erfolgt, als eine große Zahl von deutschen Eisenbahnern ins tschechische Gebiet versetzt wurden. Diese Maßnahme fand ihre Begründung in dem Umstande, daß diese deutschen Eisenbahner eine mindere Kenntnis der Staatssprache aufwiesen. Die Versetzung sollte für dieselben die Gelegenheit zur gründlichen Erlernung der Staatssprache schaffen. Sie wurde nur in diesem Sinne motiviert und als zeitliche Maßnahme dargestellt. Längst ist nun der Erfolg eingetreten, daß die deutschen Eisenbahner den Nachweis genügender sprachlicher Qualifikation erbringen. Der Grund ihres Versetztseins ist damit in Wegfall gekommen. Es besteht deshalb bei ihnen der verständliche und begreifliche Wunsch nach ihrer Rückversetzung, ja es ist dieser Wunsch nicht nur ein solcher jener deutschen Eisenbahnbediensteten sondern der ganzen deutschen Bevölkerung.

Die Eisenbahnbediensteten, wünschen in die alten Dienstorte vielfach deshalb zurück, weil in denselben die Angehörigen ihrer Familien leben, weil sich in diesen Orten auch oft ihr Besitztum an Haus und Grund befindet. Es kam vor, daß gerade aus letzterem Grunde Familienmitglieder überhaupt wicht von den früheren Dienstorten wegkonnten, also zurückgelassen werden mußten, was die Kosten eines zweifachen Haushaltes ausmacht. Des weiteren stehen den Deutschen Eisenbahnern im tschechischen Gebiete insofern große Schwierigkeiten gegenüber, als sie keine Möglichkeit der Ausbildung ihrer Kinder in deutschen Schulen haben.

Gerade mit Rücksicht auf diese Tatsache, welche die Gefahr einer Entnationalisierung in sich birgt, ist die Frage auch zu einer nationalpolitischen geworden.

Ein Entgegenkommen in Bezug auf die Forderung nach der Rückversetzung der deutschen Eisenbahner würde aber zugleich auch Wohltat für die im deutschen Gebiete lebenden tschechischen Eisenbahner sein, die aus de n gleichen Gründen sich in die frühere Heimat sehnen.

Nun ist es bekannt, daß die letzte Zeit, gemäß dem Verlangen, eine Reihe von Rückversetzungen erfolgten. Aber es sind das nur Einzellfälle gewesen, deren Zahl zu der Zahl der notwendigen Korrekturen in keinem Verhältnis steht. Es gehört zu den dringlichsten Arbeiten der nächsten Zeit, die Frage der Rückversetzung der Angestellten generell zu losen.

Die Unterzeichnete fragen den Herrn Minister, ob er von der gleichen Erkenntnis über die Notwendigkeit der Rückversetzungen der versetzten Eisenbahnbediensteten getragen ist und in welcher Weise er schon in der nächsten Zeit hinsichtlich dieser Frage Verfügungen treffen will?

Prag, den 25. Oktober 1927.

Simm, Ing. Jung,

Dr. Koberg, Weber, Horpynka, Siegel, Dr. Schollich, Hackenberg, Ing. Kallina, Dr. Rosche, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Matzner, Schweichhart, Blatny, Kirpal, Taub, Knirsch, Krebs, Geyer, Wenzel.

Původní znění ad 1234/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Ministerpräsidenten

in der Angelegenheit der Nichtbeachtung von Resolutionsanträgen des Abgeordnetenhauses in der Angelegenheit des Kriegsbeschädigtengesetzes.

Am 30. November 1925 wurden im sozialpolitischen Ausschusse Resolutionsanträge der Abgeordneten Schubert, Zajiček und Čuřík angenommen, die dann auch vom Plenum des Abgeordnetenhauses und vom Senat angenommen worden sind. Der Resolutionsantrag des sozialpolitischen Ausschusses hatte folgenden Wortlaut: "Die Regierung wird aufgefordert, das Kriegsbeschädigtengesetz ehestens zu novellisieren und hiebei vor Allem die in den Initiativanträgen Nr. 549 (Schubert) 557 (Zajiček) und 698 (Čuřík) dargelegten Forderungen weitgehenst zu berücksichtigen."

Dieser Resolutionsantrag wurde sowohl im Budgetausschuß, wie auch im Abgeordnetenhause und im Senate einstimmig angenommen.

Leider ist bisher, obzwar nahezu 1 Jahr verflossen ist und in diesem Resolutionsantrag ausdrücklich die Forderung nach ehester Novellisierung aufgestellt worden ist, dem Abgeordnetenhause ein Regierungsentwurf, betreffend die Novellierung des Kriegsbeschädigtengesetzes noch immer nicht vorgelegt werden. Da die Kriegsbeschädigten mit Recht die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen des Versorgungsgesetzes für Kriegsbeschädigte als unzulänglich bezeichnen, konnte erwartet werden, daß die obangeführten Resolutionsanträge einer baldigen Erledigung zugeführt werden und nicht dazu benützt werden, um die Regelung dieser dringlichen Frage weiterhin zu verschleppen.

Die Gefertigten richten daher an die Gesamtregierung die Anfrage:

1.) Warum hat die Regierung den einstimmig gefaßten Resolutionsantrag, betreffend die eheste Novellisierung des Kriegsbeschädigtengesetzes, der bereits am 30. November 1926 im sozialpolitischen Ausschuß gefaßt worden ist, noch immer nicht beachtet?

2.) Ist die Regierung bereit, den einstimmig von allen Parteien beider Häuser der Nationalversammlung, des sozialpolitischen und des Budgetausschusses angenommenen Resolutionsantrag zum Gegenstand einer sofortigen Regierungsvorlage zu machen?

3.) Ist die Regierung bereit, die Forderung der Kriegsbeschädigten dadurch vollkommen zu erfüllen, daß eine die jetzigen Bestimmungen des Kriegsbeschädigtengesetzes verbessernde Regierungsvorlage noch in der Session des Abgeordnetenhauses vor den Weihnachten 1927 vorgelegt wird?

Prag, am 25. Oktober 1927.

Krebs,

Wenzel, Knirsch, Blatny, Ing. Jung, Simm, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Weber, Schweichhart, Hackenberg, Dr. Rosche, Siegel, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Geyer, Dr. Koberg, Horpynka, Matzner, Taub, Kirpal.

Původní znění ad 1234/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Eisenbahnminister

betreffend die Ausfertigung deutscher Bestätigungen der Arbeiterlegitimationen durch die Bezirkskrankenversicherungsanstalt in Böhm. Leipa und das Verhalten des Stationsvorstandes Mašek der Station Haida.

Die Bezirkskrankenversicherungsanstalt in Böhm. Leipa bestätigt die von der Staatsbahnverwaltung herausgegebenen Arbeiterlegitimationen in deutscher Sprache, was diese Körperschaft, als eine autonome Institution, die sich ihren Sprachgebrauch selbst bestimmt und welche daher auch im Verkehr mit Staat und anderen Behörden, sowie Staatsbetrieben, nicht verhalten werden kann, in einer anderen als ihrer Geschäftssprache zu verkehren, durchaus berechtigt ist. Da die Bestätigung der Krankenversicherungsanstalt auf der Arbeiterlegitimation, daß der Inhaber der Legitimation versichert ist, nicht für die Partei, sondern für die Eisenbahn, als für einen Staatsbetrieb bestimmt ist, so muß diese amtliche Bestätigung in der Geschäftssprache der Krankenversicherungsanstalt von der Staatsbahn angenommen werden, Nun erhielt die Bezirkskrankenversicherungsanstalt Böhm. Leipa vom Stationsamt Haida am 20. August 1927 unter Zl. 482 folgende Zuschrift in der Staatssprache:

"Heute hat der bei der Firma Hantich & Comp. in Haida beschäftigte Josef Svoboda aus Zwickau, um die Bestätigung der Arbeiterlegitimation ersucht. Diese Legitimation war, wiewohl sie in tschechischer Sprache abgefaßt war, von Ihrer Zweigstelle nur in deutscher Sprache bestätigt worden, Ich ersuche, Ihrer Zweigstelle diesen Vorgang zu verbieten und aufzutragen, daß tschechisch verfaßte Legitimationen in tschechischer Sprache bestätigt werden müssen. Ich ersuche um freundliche Zusendung einer Abschrift der Weisung.

Der Stationsvorstand: Mašek m. p."

Aus der oben angeführten Auffassung, daß die Bezirkskrankenversicherungsanstalt eine autonome Körperschaft ist, die ihre Geschäftssprache selbst bestimmt, geht hervor, daß der Herr Stationsvorstand Mašek in Haida nicht berechtigt ist, von der Anstalt zu verlangen, daß diese die Amtsbestätigungen in tschechischer Sprache ausfertigt.

Die Forderung des Herrn Stationsvorstand Mašek stellt sich sonach als eine willkürliche Handlung dar. Da mir aber auch aus anderen Stationen ähnliche Berichte zukommen, ist es dringend nötig, daß die Herren Stationsvorstände darüber belehrt werden, wie sie sich in Verkehr mit den autonomen Bezirkskrankenversicherungsanstalten zu verhalten haben. Ich richte daher an den Herrn Eisenbahnminister die Anfrage:

1.) Ist der Herr Minister bereit, den oben vorgetragenen Fall des Sprachenkonfliktes zwischen der Bezirkskrankenversicherungsanstalt in Böhm. Leipa und dem Stationsvorstand in Haida zu untersuchen?

2.) Ist der Herr Minister bereit, eine einheitliche Weisung an alle Bahnämter herauszugeben, in der diese belehrt werden, daß sie den autonomen Körperschaft nicht vorschreiben dürfen, in welcher Sprache diese ihre Amtshandlungen erfüllen?

Prag, am 25. Oktober 1927.

Krebs,

Geyer, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Rosche, Horpynka, Dr. Schollich, Hackenberg, Blatny, Weber, Dr. Koberg, Siegel, Matzner, Dr. Lehnert, Wenzel, Ing. Jung, Simm, Knirsch, Taub, Kirpal, Schweichhart.

Původní znění ad 1234/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Minister für Post- und Telegraphenwesen

wegen der Unzukömmlichkeiten bei der Zeitungs-, Brief- und Paketzustellung.

Am 16. September 1927 wurde an die Verwaltung der Tageszeitung "Der Tag" in Aussig, Teplitzerstraße 20, ein eingeschriebener (rekkommandierter) Brief aufgegeben, welcher laut Abstempelung des Aussiger Postamtes am 21, September 1927, also nach vollen 5 Tagen erst in Aussig ausgeliefert worden ist. Ich erlaube mir den Aufgabeschein Nr. 756 des Postamtes Haida, den Brief und den abgestempelten Briefumschlag dem Herrn Minister zum Beweise beiliegend vorzulegen. Da dieser Brief wichtige Mitteilungen enthält, hat der Absender Herr Prokurist Wilhelm Luft in Haida die Erledigung am 20. September 1927 telephonisch urgiert und wurde aus dem Telephongespräche erst festgestellt, daß der Brief bei uns nicht einlangte. Über unser Ersuchen hat er den Aufgabeschein, wie beiliegend ersichtlich, zugesandt.

Am 13. September 1927 wurde ein Paket Zeitungen vom Verlag Franz Eher Nach, München, adressiert an den N. S. P. Verlag Aussig abgeschickt und ist am 16. September 1927 in Aussig eingelangt. Das Eintreffen dieser Sendung wurde aber erst am 19. September 1927, also erst 3 Tage nach Einlangen dem N. S. P. Verlag avisiert. Durch diese verspätete Avisierung erleidet der Verlag eine nahmhafte Schädigung.

Weiters lege ich eine Zuschrift des Rechtsanwaltes Dr. Franz Zink in Aussig, Langegasse 14 bei, aus der zu entnehmen ist, daß der Briefträger N. Woldrich beim Postamte in Unter- Reichenstein im Böhmerwald die Zeitungszustellung an die Abonnenten Anton Häusler in Neuhaus, Jakob Hable, Holzhauer in Hirschenstein und Otto Weber, Flöser in Zwoischen, sämtliche Post Unter- Reichenstein nicht zustellte, obzwar der Zeitungsverlag wöchentlich regelmäßig die Zeitungen absandte. Das Postbestellorgan Woldrich setzte eigenmächtig die Bemerkung "Nepřijato Zpět" auf die Zeitungsschleife und schickte sie zurück. Aus dem vorstehend genannten Briefe des Rechtsanwaltes Dr. Franz Zink Seht hervor, daß die angeführten Zeitungsabonnenten das Blatt tatsächlich bestellten, daß ihnen aber niemals die Zeitung vorgelegt worden ist, sondern daß deren Rücksendung eigenmächtig durch das Bestellorgan erfolgte. Der Zeitungsverlag hat dem Briefträger Woldrich wegen Schadenersatz geklagt und es ist das betreffende Urteil bereits rechtskräftig geworden, Woldrich wird also den Schalen der Zeitung vergüten müssen. Dagegen ist jener Schaden, der durch die Verweigerung der Zustellung erfolgte, überhaupt nicht gut zu machen.

Aus diesen 3 konkreten Einzelfällen wird der Herr Minister für Post- und Telegraphenwesen zur Überzeugung kommen, daß leider die Zustellung der Post in der letzten Zeit geradezu der Willkür einzelner Organe überantwortet ist. Daß diese Zustunde aber dem allgemeinen Verkehr außerordentlich schädlich sein müssen, bedarf keines Beweises. Ich stelle daher an den Herrn Minister für Post- und Telegraphenwesen die Anfrage:

1.) Ist er bereit, die 3 angeführten Fälle einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen und die schuldigen Organe zur Verantwortung zu ziehen?

2.) Was gedenkt der Herr Minister zu tun, damit in Zukunft ganz allgemein bei der Zustellung von Briefen, Paketen und Zeitungen eine größere Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit platzgreift?

Prag, am 25. Oktober 1927.

Krebs,

Wenzel, Dr. Keibl, Weber, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Horpynka, Siegel, Dr. Koberg, Dr. Rosche, Hackenberg, Schweichhart, Blatny, Kirpal, Taub, Knirsch, Simm, Geyer, Ing. Jung.

Původní znění ad 1234/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die rechtzeitige Ausgabe der deutschen Übersetzung der Sammlung der Gesetze und Verordnungen.

Am 11. November 1926 habe ich eine Interpellation - Druck 746/XIV. - wegen der verspäteten Herausgabe der deutschen Übersetzungen der Sammlung der Gesetze und Verordnungen an die Gesamtregierung gerichtet und in der selben angeführt, daß das 81. uni 85. Stück der Gesetzessammlung die am 25. und 27. September 1926 ausgegeben wurden, im der deutschen Ausgabe erst am 5. November 1926, also mehr als 5 Wochen später, ausgegeben worden sind. Ich ersuchte damals, daß die Regierung Vorsorge treffen möge, daß die deutsche Gesetzesausgabe möglichst zeitgerecht d. h. entweder zur selben Zeit oder wenige Tage nach der tschechischen Ausgabe erscheinen solle.

Der Herr Minister des Innern hat diese Interpellation in der Nummer 944 der 4. Session des Abgeordnetenhauses und zwar unter der Nummer XIII beantwortet. In dieser Antwort wird darauf hingewiesen, daß die zeitgerechte Herausgabe auf gewisse technische Schwierigkeiten stößt, der aber das Ministerium des Innern dafür sorgt, daß die Herausgabe der Übersetzungen stets mit größer Beschleunigung ins normale Geleise kommt und daß es keine Gelegenheit u 1i keine Mittel unterläßt, daß der Intervall, wo einem solchen nicht ausgewichen werden kann, sich ständig verringere. Diese Antwort wunde unterm 9. März 1927 veröffentlicht.

Leider bin ich auch heute gezwungen, neuerlich in der Angelegenheit des Erscheinens der deutschen Gesetzesausgabe Beschwerde zu führen. So versandte die Staatsdruckerei das 44. Stück der Gesetzessammlung am 13. Oktober 1927. Dieses Stück ist im tschechischen Originaltext bereits am 12. Juli, also vor 3 Monaten erschienen. Es ist also eine notorische Tatsache, daß sich die Verzögerung des Erscheinens der deutschen Gesetzesausgabe noch wesentlicher verschlechtert hat, als dies im vorigen Jahre der Fall war. Das erwähnte 44. Stück der Gesetzessammlung 1927 enthält den Handelsvertrag zwischen der Tschechoslovakischen Republik und der Schweiz, der am 12. Juli 1927 in Kraft getreten ist. Die Abnehmer der deutschen Gesetzesausgabe erhalten erst 3 Monate nach dem Geltungsbeginn dieses für unsere Volkswirtschaft so außerordentlich bedeutsamen und wichtigen Handelsvertrages von demselben Kenntnis.

Durch diese Tatsachen gezwungen, stelle ich neuerdings an den Herrn Minister des Innern die Frage:

Was gedenkt er vorzusorgen, damit die außerordentlich großen Verspätungen beim Erscheinen der deutschen Gesetzestexte endlich beseitigt werden?

Ist er bereit, dafür Sorge zu tragen, daß die deutschen Gesetzestexte in kürzesten Intervallen nach dem Erscheinen der tschechischen Ausgabe oder womöglich zugleich mit der tschechischen Ausgabe ausgeliefert werden?

Prag, am 25. Oktober 1927.

Krebs,

Wenzel, Knirsch, Ing. Jung, Simm, Ing. Kallina, Dr. Rosche, Siegel, Dr. Koberg, Blatny, Hackenberg, Dr. Schollich, Weber, Matzner, Dr. Lehnert, Geyer, Dr. Keibl, Horpynka, Taub, Kirpal, Schweichhart.


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