Ji delí dobu se mimořádně
nepříjemně pociuje v telefonním
styku města Ústí n. L., e telefonistky
nedovedou německy nebo jen příli málo.
Město Ústí n. L., které má
německou větinu daleko přes 80% a které
se svými význačnými hospodářskými
podniky má mimořádně silný
telefonní styk, má v zájmu spořádaného
veřejného styku nárok, aby kdykoliv dostalo
rychle a správně telefonní spojení.
Bohuel nyní jsou poměry takové, e
úřednice na německé dotazy nemohou
často vůbec odpověděti, poněvad
nedovedou správně opakovati německy uvedená
čísla a tedy dochází k více
mylným spojením, ne se to jinak přihází.
Mimo to se v poslední době často stává,
e na německé zavolání nedostanou
se prostě spojení, e ony úřednice
prostě odzvoní, ani splnily svou povinnost,
zapojiti. Takovéto případy oznámilo
mi nejen mnoství telefonních předplatitelů,
nýbr staly se i mně osobně.
Poněvad tyto poměry nesmějí
déle trvati, ani byla způsobena velká
koda, tái se pana ministra pot a telegrafů:
1. Ví pan ministr o poměrech u telefonního
úřadu v Ústí n. L.?
2. Jest pan ministr ochoten důkladně vyetřiti
stínost uvedenou v této interpelaci?
3. Jest pan ministr ochoten postarati se, aby telefonní
úřad v Ústí n. L. zaměstnával
úřednice, které dovedou dokonale německy?
V Praze dne 25. října 1927.
A köztársaság alkotmánya biztositja
polgárainak a szabad véleménynyilvánitást.
Távol áll tölünk, hogy kétségbevonjuk
bármely csehszlovák állampolgárnak
azt a jogát, hogy tiltakozzék ma Európa szerte
megnyilvánuló törekvések ellen, melyek
a békeszerzödéseknek a kölcsönös
megnyugvásra történö reviziójára
irányulnak.
Tiltakozunk azonban az ellen, hogy azok az állampolgárok,
akik saját államuk jól felfogott érdekeinek
rovására a békeszerzödések minden
betüjéhez ragaszkodnak, ebbeli álláspontjukhoz
való csatlakozásra másokat oly eszközökkel
igyekeznek rávenni, amelyek az állampolgárok
szabad véleménynyilvánitását
biztositani hivatott ugycevezett terrortörvény büntetö
rendelkezéseibe ütköznek.
Igy több szloveszköi lap már hetek óta
politikai és gazdasági hátrányokat
igérget azoknr-k, akik nem haijlandók a már
emlitett tüntétésekben rést venni, söt
- mint például a Pozsonyban megjelenó Národny
Dennik 1927, okfóber 14.-iki 237.-ik számában
- "Hazaárulás" - nak minösiti az
ily magatartást, amely kiközösit az állami
kötelékböl. Az államügyészségek,
amelyek a nemzeti kisebbségek sajtójával
szemben a kötelességen túlmenöen éberek,
tétlenül nézik azt és az uszitást,
elfelejtvén azt, hogy Szlovenszkó és Ruszinszkó
lakóssága állitja a katonát, fizeti
az adót, s igy nemcsak a tételes törvény
erejénél fogva, hanem erkölcsileg is igénye
van a hatóságok védelmére.
A terror azonban a napokban Pozsonyban érte el a tetöfokát
azzal, hogy a hatóságok fejeinek - Sekáč
János dr. zsupán, Bella Metód dr. zsupán,
Okanik Lajos dr. palgármester - aláirásával
ellátott iveket köröztelnek a lakósság
között aláirásra. Azt, aki nem hajlandó
a tiltakozást aláirni, viszonyaihoz képest
megfenyegetik: iparost, kereskedüt, a szabad értelmiséi
pályákon levóket gazdasási bajkottal,
az államtól függö helyzetben levöket
exiszfenciájuk tönkretételével. Például
a nyugdijasokat nyugdijuk elvonásával, jólehet
a nyugdijat csak a büntetötórvéoykónyvben
foglalt büntettek esetében lehet valakitöl megvonni,
s mindez megtörténik anélkül, hogy a rendörség
közbelépne.
Kérdem a Miniszter Urakat
hajlandók-e ezeket a terrorisztikus mozgalmakat elnyomni
s igy a szloveszkói és ruszinszkói öslakósságot
is a törvényes védelemben rézesiteni.
Prága, 1927, október hó.
Im Gemeindewahlkampf hat die Regierung einen
förmlichen Feldzug gegen die Agitationsmittel der Deutschen
sozialdemokratischen Arbeiterpartei unternommen, Vor allem wurde
von einer ganzen Reihe von politischen Bezirksverwaltungen das
Anschlagen der Wahlplakate untersagt. Die Praxis war dabei durchaus
nicht einheitlich. So haben zum Beispiel die politischen Bezirksverwaltungen
in Freudenthal, Mährisch-Schönberg, Neutitschein, Arnau
alle ihnen vorgelegten Plakate verboten. Die meisten Behörden
bewilligten lediglich das Plakat "Arbeiterfürsorge",
während alle anderen verboten und einzelne Bezirksverwaltungen,
wie z. B. Saaz, Trautenau und Rumburg, bewilligten auch den Anschlag
eines Plakates, das eine drohende Faust darstellt, vor der die
Kapitalisten fliehen (mit der Aufschritt "Genug des Duldens"),
sowie Plakate, die sich an das "arbeitende Landvolk"
wendeten, andere Behörden verboten auch diese Plakate.
Ebenso uneinheitlich wie die Auswahl der verbotenen
Plakate war auch die Begründung der Verbote, Einige Bezirksverwaltungen
begnügten sich mit dem clichémäßigen Hinweis
auf die öffentliche Ruhe und Ordnung, die durch das Ankleben
von Werbeplakaten wahrhaftig nicht gestört worden wäre,
die meisten beriefen sich auf den § 300 des Strafgesetzes,
obwohl die Tendenz der Plakate sich nicht gegen behördliche
Anordnungen, sondern gegen die gegnerischen Parteien richtete,
die Bezirksverwaltung in Freudenthal wiederum berief sich auf
den § 302 des Strafgesetzes, bezw. § 14 (im amtlichen
Bescheid unrichtig 40) des Schutzgesetzes, sie erblickte also
in den Wahlplakaten eine Aufreizung gegen bestimmte Gruppen der
Bevölkerung, obwohl doch mit den Wahlplakaten nur zur Abgabe
sozialdemokratischer Stimmzettel "aufgereizt" werden
sollte. Charakteristisch ist, daß einzelne Behörden
z. B. die Bezirksverwaltung in Böhmisch-Leipa ein Plakat,
das an die Ereignisse am 4. März 1919 erinnerte, mit Berufung
auf den § 16 Zahl 1 des Schutzgesetzes (Billigung strafbarer
Handlungen) verbot. Die Behörden erblickten also im Gegensatz
zu den einleitenden Worten der Verfassungsurkunde in einer friedlichen
Demonstration für das Selbstbestimmungsrecht der Völker,
die nach dazu vor Ratifikation des Friedensvertrages erfolgte,
eine strafbare Handlung. Es wäre ganz besonders interessant,
die Stellungnahme des Herrn Justizministers zu dieser Frage kennen
zu lernen.
Schon diese Ungleichmäßigkeiten
in den Verboten und ihre Begründung bezeugen, daß es
sich hier nicht um Anwendung des Gesetzes, sondern um Willkürakte
handelt, durch welche die Behörden im Widerspruch zu der
ihnen obliegenden Objektivität den Regierungsparteien im
Wahlkampf zu Hilfe kommen wollten. Aber die Ungesetzlichkeit dieses
Vorgehens wird noch dadurch kraft verschärft, daß alle
von den politischen Bezirksverwaltungen beanständeten Plakate
in Prag der Zensur vorgelegt und von ihr freigegeben wurden. Es
ist schon beschämend genug für einen demokratischen
Staat, daß Wahlagitationsmittel überhaupt einer Zensur
unterliegen, wenn es aber im Belieben der Unterbehörde gelegen
sein soll, zensurierte Plakate vom öffentlichen Anschlag
auszuschließen, dann hört für oppositionelle Parteien
jede Rechtssicherheit auf.
Da trotz der gerügten Inkonsequenzen die
erlassenen Verbote zweifellos auf Weisungen der Zentralstellen
an die politischen Bezirksbehörden, bezw. an die Staatsanwaltschaften
zurückgehen, fragen wir die Herren Minister:
1.) Sind ihnen die angeführten Fälle
von Unterdrückung der freien Meinungsäußerung
bekannt?
2.) Sind sie bereit, dafür zu sorgen,
daß in Hinkunft die Freiheit der Wahlagitation nicht behindert,
wird?
Prag, am 25.
Oktober 1927.
Die Wahlen in die Gemeindevertretungen, welche
am 16. Oktober durchgeführt wurden, haben zweifellos große
politische Bedeutung. Es ist daher im öffentlichen Interesse
gelegen, da das Ergebnis dieser Wahlen genau statistisch erfaßt
und die Resultate dieser statistischen Erhebungen verlautbart
werden. Vorläufig ist die Öffentlichkeit auf Zeitungsberichte
angewiesen, welche infolge der ungeheuren Vielfältigkeit
des Materials notwendigerweise unvollständig sein und ein
unklares Bild ergeben müssen. Es kommt hierzu, da die lokalen
Schwankungen und die verwirrende Fälle rein örtlicher
Kandidaturen die Übersicht nicht nur an sich erschweren,
sondern teilweise sogar absichtlich dazu ausgenützt werden,
um das Ergebnis zu verschleiern, Unter diesen Umständen ist
die baldige Verlautbarung einer amtlichen Statistik erforderlich.
Nun hat allerdings das Ministerium des Innern
die Aufstellung einer Gemeindewahlstatistik angekündigt.
Aber dies ist. auch im Jahre 1923 geschehen, aber weder die Öffentlichkeit
noch auch nur das Parlament hat diese Statistik je zu sehen
bekommen. Die Abgeordneten Dr. Czech, Čermak, Hillebrand
und Genossen haben damals den Herrn Minister des Innern in einer
Interpellation aufgefordert, die in Aussicht gestellte Statistik
zu veröffentlichen (I. Wahlperiode, Druck
4274/XIX); der Herr Minister des Innern hat es jedoch vorgezogen,
auf diese Interpellation nicht zu antworten. Es liegt sicher im
Interesse der Würde des Parlaments, daß
dieser Vorgang sich nicht wiederholt.
Wir fragen daher die Regierung, ob sie bereit
ist, eine vollständige und detaillierte Gemeindewahlstatistik
aufstellen zu lassen und sie zu veröffentlichen?
Prag, den
25. Oktober 1297.
Im Zuge der Verwaltung und organisatorischen
Führung des Eisenbahnressorts der letzten Jahre ist in der
Hinsicht eine besondere Maßnahme erfolgt, als eine große
Zahl von deutschen Eisenbahnern ins tschechische Gebiet versetzt
wurden. Diese Maßnahme fand ihre Begründung in dem
Umstande, daß diese deutschen Eisenbahner eine mindere Kenntnis
der Staatssprache aufwiesen. Die Versetzung sollte für dieselben
die Gelegenheit zur gründlichen Erlernung der Staatssprache
schaffen. Sie wurde nur in diesem Sinne motiviert und als zeitliche
Maßnahme dargestellt. Längst ist nun der Erfolg eingetreten,
daß die deutschen Eisenbahner den Nachweis genügender
sprachlicher Qualifikation erbringen. Der Grund ihres Versetztseins
ist damit in Wegfall gekommen. Es besteht deshalb bei ihnen der
verständliche und begreifliche Wunsch nach ihrer Rückversetzung,
ja es ist dieser Wunsch nicht nur ein solcher jener deutschen
Eisenbahnbediensteten sondern der ganzen deutschen Bevölkerung.
Die Eisenbahnbediensteten, wünschen in
die alten Dienstorte vielfach deshalb zurück, weil in denselben
die Angehörigen ihrer Familien leben, weil sich in diesen
Orten auch oft ihr Besitztum an Haus und Grund befindet. Es kam
vor, daß gerade aus letzterem Grunde Familienmitglieder
überhaupt wicht von den früheren Dienstorten wegkonnten,
also zurückgelassen werden mußten, was die Kosten eines
zweifachen Haushaltes ausmacht. Des weiteren stehen den Deutschen
Eisenbahnern im tschechischen Gebiete insofern große Schwierigkeiten
gegenüber, als sie keine Möglichkeit der Ausbildung
ihrer Kinder in deutschen Schulen haben.
Gerade mit Rücksicht auf diese Tatsache,
welche die Gefahr einer Entnationalisierung in sich birgt, ist
die Frage auch zu einer nationalpolitischen geworden.
Ein Entgegenkommen in Bezug auf die Forderung
nach der Rückversetzung der deutschen Eisenbahner würde
aber zugleich auch Wohltat für die im deutschen Gebiete lebenden
tschechischen Eisenbahner sein, die aus de n gleichen Gründen
sich in die frühere Heimat sehnen.
Nun ist es bekannt, daß die letzte Zeit,
gemäß dem Verlangen, eine Reihe von Rückversetzungen
erfolgten. Aber es sind das nur Einzellfälle gewesen, deren
Zahl zu der Zahl der notwendigen Korrekturen in keinem Verhältnis
steht. Es gehört zu den dringlichsten Arbeiten der nächsten
Zeit, die Frage der Rückversetzung der Angestellten generell
zu losen.
Die Unterzeichnete fragen den Herrn Minister,
ob er von der gleichen Erkenntnis über die Notwendigkeit
der Rückversetzungen der versetzten Eisenbahnbediensteten
getragen ist und in welcher Weise er schon in der nächsten
Zeit hinsichtlich dieser Frage Verfügungen treffen will?
Prag, den
25. Oktober 1927.
Am 30. November 1925 wurden im sozialpolitischen
Ausschusse Resolutionsanträge der Abgeordneten Schubert,
Zajiček und Čuřík angenommen, die
dann auch vom Plenum des Abgeordnetenhauses und vom Senat angenommen
worden sind. Der Resolutionsantrag des sozialpolitischen
Ausschusses hatte folgenden Wortlaut: "Die Regierung wird
aufgefordert, das Kriegsbeschädigtengesetz ehestens zu novellisieren
und hiebei vor Allem die in den Initiativanträgen Nr. 549
(Schubert) 557 (Zajiček) und 698 (Čuřík)
dargelegten Forderungen weitgehenst zu berücksichtigen."
Dieser Resolutionsantrag wurde sowohl im Budgetausschuß,
wie auch im Abgeordnetenhause und im Senate einstimmig angenommen.
Leider ist bisher, obzwar nahezu 1 Jahr verflossen
ist und in diesem Resolutionsantrag ausdrücklich die Forderung
nach ehester Novellisierung aufgestellt worden ist, dem Abgeordnetenhause
ein Regierungsentwurf, betreffend die Novellierung des Kriegsbeschädigtengesetzes
noch immer nicht vorgelegt werden. Da die Kriegsbeschädigten
mit Recht die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen des Versorgungsgesetzes
für Kriegsbeschädigte als unzulänglich bezeichnen,
konnte erwartet werden, daß die obangeführten Resolutionsanträge
einer baldigen Erledigung zugeführt werden und nicht dazu
benützt werden, um die Regelung dieser dringlichen Frage
weiterhin zu verschleppen.
Die Gefertigten richten daher an die Gesamtregierung
die Anfrage:
1.) Warum hat die Regierung den einstimmig
gefaßten Resolutionsantrag, betreffend die eheste Novellisierung
des Kriegsbeschädigtengesetzes, der bereits am 30. November
1926 im sozialpolitischen Ausschuß gefaßt worden ist,
noch immer nicht beachtet?
2.) Ist die Regierung bereit, den einstimmig
von allen Parteien beider Häuser der Nationalversammlung,
des sozialpolitischen und des Budgetausschusses angenommenen Resolutionsantrag
zum Gegenstand einer sofortigen Regierungsvorlage zu machen?
3.) Ist die Regierung bereit, die Forderung
der Kriegsbeschädigten dadurch vollkommen zu erfüllen,
daß eine die jetzigen Bestimmungen des Kriegsbeschädigtengesetzes
verbessernde Regierungsvorlage noch in der Session des Abgeordnetenhauses
vor den Weihnachten 1927 vorgelegt wird?
Prag, am 25.
Oktober 1927.
Die Bezirkskrankenversicherungsanstalt in Böhm.
Leipa bestätigt die von der Staatsbahnverwaltung herausgegebenen
Arbeiterlegitimationen in deutscher Sprache, was diese Körperschaft,
als eine autonome Institution, die sich ihren Sprachgebrauch selbst
bestimmt und welche daher auch im Verkehr mit Staat und anderen
Behörden, sowie Staatsbetrieben, nicht verhalten werden kann,
in einer anderen als ihrer Geschäftssprache zu verkehren,
durchaus berechtigt ist. Da die Bestätigung der Krankenversicherungsanstalt
auf der Arbeiterlegitimation, daß der Inhaber der Legitimation
versichert ist, nicht für die Partei, sondern für die
Eisenbahn, als für einen Staatsbetrieb bestimmt ist, so muß
diese amtliche Bestätigung in der Geschäftssprache der
Krankenversicherungsanstalt von der Staatsbahn angenommen werden,
Nun erhielt die Bezirkskrankenversicherungsanstalt Böhm.
Leipa vom Stationsamt Haida am 20. August 1927 unter Zl. 482 folgende
Zuschrift in der Staatssprache:
"Heute hat der bei der Firma Hantich &
Comp. in Haida beschäftigte Josef Svoboda aus Zwickau, um
die Bestätigung der Arbeiterlegitimation ersucht. Diese Legitimation
war, wiewohl sie in tschechischer Sprache abgefaßt war,
von Ihrer Zweigstelle nur in deutscher Sprache bestätigt
worden, Ich ersuche, Ihrer Zweigstelle diesen Vorgang zu verbieten
und aufzutragen, daß tschechisch verfaßte Legitimationen
in tschechischer Sprache bestätigt werden müssen. Ich
ersuche um freundliche Zusendung einer Abschrift der Weisung.
Aus der oben angeführten Auffassung, daß
die Bezirkskrankenversicherungsanstalt eine autonome Körperschaft
ist, die ihre Geschäftssprache selbst bestimmt, geht hervor,
daß der Herr Stationsvorstand Maek in Haida nicht
berechtigt ist, von der Anstalt zu verlangen, daß diese
die Amtsbestätigungen in tschechischer Sprache ausfertigt.
Die Forderung des Herrn Stationsvorstand Maek
stellt sich sonach als eine willkürliche Handlung dar. Da
mir aber auch aus anderen Stationen ähnliche Berichte zukommen,
ist es dringend nötig, daß die Herren Stationsvorstände
darüber belehrt werden, wie sie sich in Verkehr mit den autonomen
Bezirkskrankenversicherungsanstalten zu verhalten haben. Ich richte
daher an den Herrn Eisenbahnminister die Anfrage:
1.) Ist der Herr Minister bereit, den oben
vorgetragenen Fall des Sprachenkonfliktes zwischen der Bezirkskrankenversicherungsanstalt
in Böhm. Leipa und dem Stationsvorstand in Haida zu untersuchen?
2.) Ist der Herr Minister bereit, eine einheitliche
Weisung an alle Bahnämter herauszugeben, in der diese belehrt
werden, daß sie den autonomen Körperschaft nicht vorschreiben
dürfen, in welcher Sprache diese ihre Amtshandlungen erfüllen?
Prag, am 25.
Oktober 1927.
Am 16. September 1927 wurde an die Verwaltung
der Tageszeitung "Der Tag" in Aussig, Teplitzerstraße
20, ein eingeschriebener (rekkommandierter) Brief aufgegeben,
welcher laut Abstempelung des Aussiger Postamtes am 21, September
1927, also nach vollen 5 Tagen erst in Aussig ausgeliefert worden
ist. Ich erlaube mir den Aufgabeschein Nr. 756 des Postamtes Haida,
den Brief und den abgestempelten Briefumschlag dem Herrn Minister
zum Beweise beiliegend vorzulegen. Da dieser Brief wichtige Mitteilungen
enthält, hat der Absender Herr Prokurist Wilhelm Luft in
Haida die Erledigung am 20. September 1927 telephonisch urgiert
und wurde aus dem Telephongespräche erst festgestellt, daß
der Brief bei uns nicht einlangte. Über unser Ersuchen hat
er den Aufgabeschein, wie beiliegend ersichtlich, zugesandt.
Am 13. September 1927 wurde ein Paket Zeitungen
vom Verlag Franz Eher Nach, München, adressiert an den N.
S. P. Verlag Aussig abgeschickt und ist am 16. September 1927
in Aussig eingelangt. Das Eintreffen dieser Sendung wurde aber
erst am 19. September 1927, also erst 3 Tage nach Einlangen dem
N. S. P. Verlag avisiert. Durch diese verspätete Avisierung
erleidet der Verlag eine nahmhafte Schädigung.
Weiters lege ich eine Zuschrift des Rechtsanwaltes
Dr. Franz Zink in Aussig, Langegasse 14 bei, aus der zu entnehmen
ist, daß der Briefträger N. Woldrich beim Postamte
in Unter- Reichenstein im Böhmerwald die Zeitungszustellung
an die Abonnenten Anton Häusler in Neuhaus, Jakob Hable,
Holzhauer in Hirschenstein und Otto Weber, Flöser in Zwoischen,
sämtliche Post Unter- Reichenstein nicht zustellte, obzwar
der Zeitungsverlag wöchentlich regelmäßig die
Zeitungen absandte. Das Postbestellorgan Woldrich setzte eigenmächtig
die Bemerkung "Nepřijato Zpět"
auf die Zeitungsschleife und schickte sie zurück. Aus dem
vorstehend genannten Briefe des Rechtsanwaltes Dr. Franz Zink
Seht hervor, daß die angeführten Zeitungsabonnenten
das Blatt tatsächlich bestellten, daß ihnen aber niemals
die Zeitung vorgelegt worden ist, sondern daß deren Rücksendung
eigenmächtig durch das Bestellorgan erfolgte. Der Zeitungsverlag
hat dem Briefträger Woldrich wegen Schadenersatz geklagt
und es ist das betreffende Urteil bereits rechtskräftig geworden,
Woldrich wird also den Schalen der Zeitung vergüten müssen.
Dagegen ist jener Schaden, der durch die Verweigerung der Zustellung
erfolgte, überhaupt nicht gut zu machen.
Aus diesen 3 konkreten Einzelfällen wird
der Herr Minister für Post- und Telegraphenwesen zur Überzeugung
kommen, daß leider die Zustellung der Post in der letzten
Zeit geradezu der Willkür einzelner Organe überantwortet
ist. Daß diese Zustunde aber dem allgemeinen Verkehr außerordentlich
schädlich sein müssen, bedarf keines Beweises. Ich stelle
daher an den Herrn Minister für Post- und Telegraphenwesen
die Anfrage:
1.) Ist er bereit, die 3 angeführten Fälle
einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen und die schuldigen
Organe zur Verantwortung zu ziehen?
2.) Was gedenkt der Herr Minister zu tun, damit
in Zukunft ganz allgemein bei der Zustellung von Briefen, Paketen
und Zeitungen eine größere Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit
platzgreift?
Prag, am 25.
Oktober 1927.
Am 11. November 1926 habe ich eine Interpellation
- Druck 746/XIV. - wegen der verspäteten Herausgabe der deutschen
Übersetzungen der Sammlung der Gesetze und Verordnungen an
die Gesamtregierung gerichtet und in der selben angeführt,
daß das 81. uni 85. Stück der Gesetzessammlung die
am 25. und 27. September 1926 ausgegeben wurden, im der deutschen
Ausgabe erst am 5. November 1926, also mehr als 5 Wochen später,
ausgegeben worden sind. Ich ersuchte damals, daß die Regierung
Vorsorge treffen möge, daß die deutsche Gesetzesausgabe
möglichst zeitgerecht d. h. entweder zur selben Zeit oder
wenige Tage nach der tschechischen Ausgabe erscheinen solle.
Der Herr Minister des Innern hat diese Interpellation
in der Nummer 944 der 4. Session des Abgeordnetenhauses und zwar
unter der Nummer XIII beantwortet. In dieser Antwort wird darauf
hingewiesen, daß die zeitgerechte Herausgabe auf gewisse
technische Schwierigkeiten stößt, der aber das Ministerium
des Innern dafür sorgt, daß die Herausgabe der Übersetzungen
stets mit größer Beschleunigung ins normale Geleise
kommt und daß es keine Gelegenheit u 1i keine Mittel unterläßt,
daß der Intervall, wo einem solchen nicht ausgewichen werden
kann, sich ständig verringere. Diese Antwort wunde unterm
9. März 1927 veröffentlicht.
Leider bin ich auch heute gezwungen, neuerlich
in der Angelegenheit des Erscheinens der deutschen Gesetzesausgabe
Beschwerde zu führen. So versandte die Staatsdruckerei das
44. Stück der Gesetzessammlung am 13. Oktober 1927. Dieses
Stück ist im tschechischen Originaltext bereits am 12. Juli,
also vor 3 Monaten erschienen. Es ist also eine notorische Tatsache,
daß sich die Verzögerung des Erscheinens der deutschen
Gesetzesausgabe noch wesentlicher verschlechtert hat, als dies
im vorigen Jahre der Fall war. Das erwähnte 44. Stück
der Gesetzessammlung 1927 enthält den Handelsvertrag zwischen
der Tschechoslovakischen Republik und der Schweiz, der am 12.
Juli 1927 in Kraft getreten ist. Die Abnehmer der deutschen Gesetzesausgabe
erhalten erst 3 Monate nach dem Geltungsbeginn dieses für
unsere Volkswirtschaft so außerordentlich bedeutsamen und
wichtigen Handelsvertrages von demselben Kenntnis.
Durch diese Tatsachen gezwungen, stelle ich
neuerdings an den Herrn Minister des Innern die Frage:
Was gedenkt er vorzusorgen, damit die außerordentlich
großen Verspätungen beim Erscheinen der deutschen Gesetzestexte
endlich beseitigt werden?
Ist er bereit, dafür Sorge zu tragen,
daß die deutschen Gesetzestexte in kürzesten Intervallen
nach dem Erscheinen der tschechischen Ausgabe oder womöglich
zugleich mit der tschechischen Ausgabe ausgeliefert werden?
Prag, am 25.
Oktober 1927.