Der Bezirksverband Karlsbad der deutschen nationalsozialistischen
Argeiterpartei hat am 1. Juni 1. J. an die politischen Bezirksverwaltung
in Tepl das schriftliche Ansuchen um Genehmigung seines für
den 18. und 19. Juni in Aussicht genommenen Bezirksverbandsfestes
gerichtet. Dieses Ansuchen wurde von der politischen Bezirksverwaltung
in Tepl erst auf Grund einer Urgenz vom 12. Juni erledigt und
laut Poststempel am 17. zur Post gegeben und langte erst am 18.,
d. i. am Tage der Abhaltung des Festes in Karlsbad ein. Die schriftliche
Erledigung trägt das Datum vom 2. Juni. Sie lag also vom
2. bis 17. Juni beim Amt und kam verspätet in den Besitz
der Veranstalter. Die Verzögerung der Absendung scheint sonach
beabsichtigt gewesen zu sein, um die Abhaltung des Festes unmöglich
zu machen. Die Briefhülle weist, trotzdem es sich um eine
bei den Wahlbehörden in deutscher Sprache eingeschriebene
deutsche Partei handelt und selbst im parlamentarischen Gebrauch
die Parteibezeichnungen als unübersetzbar gelten, rein tschechische
Anschrift auf, wogegen mit Rücksicht auf die möglichen
Verwechslungen und den Charakter der Partei als deutscher energisch
protestiert werden muß. Zum Beweise wird die Briefhülle
dieser Interpellation dem Herrn Minister mit der Interpellation
vergelegt.
Die Gefertigten stellen daher an den Herrn
Innenminister die Anfragen:
1.) Ist er gewillt, der politischen Bezirksverwaltung
in Tepl aufzutragen, derlei Ansuchen raschestens zu erledigen?
2.) Die Beamten dieses Amfes anzuweisen, im
Verkehr mit deutschen Parteien auch die deutschen Parteibezeichnungen
und Anschrift gebrauchen?
Prag, am 12.
Juli 1927.
Zur selben Abendstunde des 8.d Juli 1927, als
im Abgeordnetenhause die Abstimmung über die Regierungsvorlage
betreffend Gewährung von Subventionen bei Elementarschäden
vollzogen wurde, ereignete sich im nordwestlichen Grenzgebiete
Böhmens wiederum eine überaus schwere Unwetterkatastrophe,
welche frühere ähnliche Katastrophen an Bedeutung weit
übertraf.
In den Bezirken Tetschen, Aussig, Karbitz und
Teplitz schwollen nach starken Wolkenbrüchen die in der Regel
nicht verbauten Wildbäche, wobei auch der Mangel an Staubecken
erschwerend in Erscheinung trat, im Nu zu alles mit sich reissenden
Strömen an.
Binnen wenigen Minuten wurden infolge der erwähnten
schuldtragenden Umstände Millionenwerte zerstört, zahlreiche
Privatpersonen, aber auch zahlreiche Gemeinden neben den genannten
Bezirken und dem Staate finanziell schwer betroffen. Zwei Menschenleben
gingen in Schönwald zugrunde. Nicht wenige Familien sind
in ihrer Existenz bedroht. Verwüstete Felder und Gärten,
beschädigte Häuser und Fabriken, zerrissene Straßen,
zerstörte Ufermauern und Brükken kennzeichnen den grauenvollen
Weg, den das Hochwasser in seinem rasenden Lauf nahm. Im besonders
schwer betroffenen Eulaugebiete sind mindestens 30 Brücken
und Stege vernichtet, bezw. unbrauchbar gemacht worden. Viele
Schupfen, große Holzvorräte wurden nebst Wohnungsgeräten
aus überfluteten Wohnungen fortgeschwemmt, zahlreiche Obstbäume
entwurzelt, viel Grund weggerissen, Wiesen versandet, der Elbedamm
durchbrochen und die Elbe mit Geröll so gefüllt, daß
die Schiffahrt bei Niedrigwasser in Frage gestellt ist. Im Tetschener
Bezirk sind am meisten geschädigt die Gemeinden Königsbrand,
Riegersdorf, Eulau, Bünauburg und Bodenbach. Aber auch die
Gemeinde Topkowitz hat Schäden an den Straßen erlitten.
Bei alledem hatten die in Frage stehenden Gebiete
noch Glück im Unglück. Denn das benachbarte ostsächsische
Erzgebirge ist aus denselben Gründen - Mangel an entsprechenden
technischen Vorkehrungen - noch weitaus katastrophaler betroffen
worden. Dort sind 100 Menschenleben zugrunde gegangen. Was aber
in Sachsen wieder als Vorzug gerühmt werden muß, ist
die ungemein rasche und tatkräftige Hilfeleistung, welche
die staatlichen Behörden im Verein mit den Selbstverwaltungskörpern
eingeleitet haben. Schon am folgenden Tage waren tausend Mann
Militär mit Bauarbeitern, Technikern etc. emsig tätig,
die ärgsten Schäden zu beseitigen. Sanitätspersonal
brachte Hilfe den Verletzten, Lebensmittel und Wasser wurden zugeführt
und bald darauf wurde mit der Aufstellung von Notbaracken aus
Asbest begonnen. Die sächsische Regierung stellte den Amtshauptmannschaften
je 125.000 Goldmark zur Verfügung. Zudem wurde die Bevölkerung,
speziell die Feuerwehr, zur Hilfeleistung aufgeboten und in großzügiger
Weise die gesamte Hilfsakton organisiert.
Demgegenüber muß festgestellt werden,
daß die staatliche Hilfeleistung bei uns alles zu wünschen
übrig läßt. Die politischen Behörden haben
nach den geltenden Vorschriften vor allem einen - Bericht zu erstatten.
Aus einer allgemeinen, oberflächlichen Übersicht an
das Präsidium der Landesverwaltung in Prag, die dann an die
zuständigen Ministerien des Innern und das Landwirdtschaftsministerium
weitergegeben wird, soll erst die Frage entschieden werden, ob
eine staatliche Hilfe einsetzen soll. Die lokalen politischen
Behörden haben weder das Recht, noch die Mittel, um wirksame
Hilfe bringen zu können. An gutem Willen fehlt es ihnen sicher
nicht. Sie können lediglich den Sicherheitsdienst regeln,
was auch einwandfrei geschehen ist. Im Übrigen sind sie ganz
von den Weisungen der Zentralbehörden in Prag abhängig.
Das Eingreifen des Militärs, das infolge Übungen nicht
in den Garnisonen war, geschah erst spät und in vollkommen
unzureichender Weise. In Eulau wurden z. B. nur 19 Mann eingesetzt
(die Hälfte davon waren Chargen), aber tags darauf wieder
abgezogen. Anderswo ist dasselbe der Fall gewesen. Die Instruktion
lautet, daß nur in dringender Gefahr eingegriffen werden
soll.
Im Gegensatz zu Sachsen, wo kleine Verwaltungsgebiete
sind, zeigt sich hier bei uns infolge der allzugroßen Zentralisation
kraß der empfindliche Nachteil dieses Systems.
Zu dem kommt die vollständig unzulängliche
Hilfeleistung, die obendrein noch auf einige Ministerien aufgeteilt
ist. Nach der allegemeinen amtlichen Übersicht über
die Wetterschäden durch die politischen Bezirksbehörden
erheben Ortskommissionen umständlich die Schäden im
Detail. Viel Mühe wird darauf verwendet, der praktische Effekt
ist jedoch äußerst gering, die Enttäuschung darüber
allgemein.
Das am Unglückstage vom Abgeordnetenhause
beschlossene Gesetz betreffend die Unterstützung bei Elementarschäden
ist angesichts der durch das Unwetter heibeigeführten riesigen
Schäden materiell vollständig unzureichend. Empörend
ist hiebei noch die Beschränkung der Hilfsaktion an die Landwirte
allein. Die größte Zahl der Geschädigten sind
bei diesem Unwetter wohl Nichtlandwirte.
Aus alledem geht mit größter Deutlichkeit
hervor, daß die von Seite der Ergierung angewendeten Mittel
zur Abwehr der Hochwassergefahr ebenso unzureichend sind, wie
dei zur Wiedergutmachung der angerichteten Schäden. Infolge
der künftigen Beschränkung der Höhe der Gemeinde-
und Bezirksumlagen sind die Selbstverwaltungskörper ganz
außerstande, aus eigener Kraft die Schäden zu beseitigen
und Sicherungen zu schaffen.
Die Unterfertigten stellen daher an die Gesamtregierung
die Anfrage:
Ist sie beriet, sofort über das bisherige
Ausmaß hinausgehende Unterstützungen den durch die
Hochwasserkatastrophe betroffenen Bezirken, Gemeinden und Privaten
zu gewähren und demgemäße Anträge dem Parlamente
vorzulegen?
Ist sie geneigt, den Hilfsdienst so zu organisieren,
daß rasches und nachdrückliches Eingreifen möglich
ist?
Ist sie gewillt, eine umfassende Verbauung
der gefährlichsten Wildbäche und die Regulierung der
Flüsse, sowie die Errichtung von Staubecken nach so vielen
schmerzlichen Erfahrungen endlich in größerem Umfang
als bisher in die Wege zu leiten?
Prag, den
12. Juli 1927.
Vor einige Tagen erhielten Karlsbader Trafikanten
folgenden Úkaz zugestellt:
"Zufolge Erlaß der Finanzbezirksdirektion
vom 4. Juli 1927 TI21665/27 ist die Sonntagsruhe über die
Kurzeit, das ist vom 15. April bis 15. September, aufgehoben und
müssen selbständige Trafikanten an Sonntagen und Feiertagen,
wie an Wochentage, also auch nachmittags, verkaufen."
Der Finanzbezirksdirektion Eger dürfte
die im Verodnungsblatt des k. k. Finanzministeriums Nr. 104 ex
1911 veröffentlichte Trafikantenvorschrift die Unterlage
zu ihrem aufreizenden Erlaß gegeben haben, da der §
38 dieser, seltsamer Weise noch immer geltenden und der Entösterreicherung
noch nicht zum Opfer gefallenen Vorschrift Ausnahmen in Bezug
auf die Sonntagsruhe der Trafikanten zuläßt.
Die meisten - man kann fast sagen, nahezu sämtliche
- Trafiken werden von den Trafikanten selbst betrieben und die
Einstellung von Hilfspersonal ist schon deshalb den meisten unmöglich
gemacht worden, weil die Finanzbehörde ohnedies in stärkster
Weise auf die Trafikanten drückt. Die Folge also wäre,
daß diese Trafikanten , größtenteils Kriegsverletzte,
also ohnedies gesundheitlich herabgesetzt Menschen, überhaupt
keine Ruhezeit mehr hätten. Sie werden durch den Erlaß
gezwungen, täglich, wochentags und sonntags, von früh
bis in die Nacht hinein in ihren Buden zu stehen, die in den meisten
Fällen provisorische, ganz unzulängliche enge und heiße
Verkaufsräume sind, und in denen ohnedies ein längerer
Aufenthalt zur Qual wird. Das widerspricht selbstverständlich
allen Grundsätzen der Menschlichkeit und die Gefertigten
stellen deshalb an den Herrn Finanzminister die Anfrage, ob er
die sofortige Aufhebung dieses inhumanen und rücksichtslosen
Elasses der Finanzbezirksdirektion Eger verfügen wolle?
Prag, den
13. Juli 1927.
Im Bezirke Brünn Land ist in den letzten
Tagen ein schweres Unwetter niedergegangen, welches eine Anbaufläche
von über 300 ha verwüstete. Der Schaden an Feldfrüchten
ist in allen betroffenen Gemeinden bedeutend, besonders erheblich
aber in Latein, wo ein Viertel, und in Kumprowitz, wo die Hälfte
der Ernte vernichtet wurde. Auch die Häuser haben schweren
Schaden gelitten, insbesondere dadurch, daß vielfach die
Fenster eingeschlagen wurde. Dieser schwere Notstand der Bevölkerung
erheischt dringliche Abhilfe.
Wir richten daher an die Regierung die Frage:
1.) Ist die Regierung bereit, zur Abhilfe der
unmittelbaren Not einen entsprechenden Geldbetrag flüssig
zu machen?
2.) Wird die Regierung dafür Sorge tragen,
daß die Gemeinden des Bezirkes Brünn Land bei der soeben
vom Parlamente beschlossenen Hilfsaktion entsprechend berücksichtigt
werden?
3.) Welche Maßnahmen gedenkt die Regierung
sonst zu ergreifen, um den angerichteten Schaden wiedergutzumachen?
Prag, den
14. Juli 1927.
Die furchtbaren Unwetterkatastrophen der letzten
Tage haben selbstverständlich auch bei der Bevölkerung
anderer durch Flüsse gefährdeten Gegenden große
Besorgnis erregt und dies umsomehr in solchen Gegenden, die schon
einmal von ähnlichen Katastrophen heimgesucht worden sind.
So ist dies auch in Karlsbad der Fall, da diese Stadt schon häufig
durch Hochwasser der Tepl gelitten hat und vor rund 37 Jahren
(November 1890) durch das Teplhochwasser schwer verwüstet
wurde. Dem damaligen Hochwasser fielen im Zentrum der Stadt Karlsbad
zahlreiche Häuser zum Opfer und ungeheuere Warenwerte wurde
vernichtet. Damals gab es nur eine Stimme in der ganzen Öffentlichkeit:
daß sofort alle Vorkehrungen getroffen werden müssen,
um die Wiederholung eines solchen Unglücks zu vermeiden.
Es wurde festgestellt, daß nur durch die Errichtung einer
großen Talsperre im Tepltal oberhalb Karlsbads künftig
ähnliche Unglücksfälle abgewendet werden könnten,
und vom Staat wurde der Stadt auch versprochen, daß an die
Durchführung eines derartigen Baues schleunigst werde geschritten
werden. Bis heute ist dieses Projekt aber Projekt geblieben. In
den letzten Jahren wurde wiederholt an die Regierung herangetreten,
die Durchführung dieses Schutzbaues zu veranlassen, nachdem
inzwischen alle geologischen Unterlagen für den Bau gesammelt
worden waren und dessen Ausführbarkeit fachmännisch
festgestellt worden war. Der frühere Chef des Ministeriums
für öffentliche Arbeiten (Herr Minister Srba) hat selbst
in karlsbad geweilt, das Anlageprojekt an Ort und Stelle sich
angesehen und der Stadtgemeinde Karlsbad zugesagt, daß das
Ministerium die Ausführung der Talsperre in die Reihe seiner
nächsten und wichtigsten Aufgaben einreihen würde. Allerdings
trat bald darauf ein Wechsel in der Leitung des Ministeriums ein.
Es steht außer Frage, daß ein Unwetter
im Tepltale von der Art, wie es jüngst im Erzgebirge tobte,
in der Stadt Karlsbad zu einem fast unübersehbaren Unglück
führen müßte. Es sind in den gefährdeten
Straßen Waren aufgestrappelt, deren Wert eine Milliarde
Kè sichr übersteigt, und
daß die Plötzlichkeit einer Wasserkatastrophe bei den
gewaltigen Menschenansammlungen im Tepltale auch Menschenleben
gefährden würde, steht leider wohl außer Frage.
Die Gefertigten fragen deshalb den Herrn Minister
für öffentliche Arbeiten:
1.) ob er darüber Auskunft geben will,
wie weit die Vorarbeiten für den Bau der Tepltalsperre bereits
gediehen sind und
2.) ob er veranlassen will, daß mit der
Erbauung der Tepltalsperre oberhalb Karlsbads noch im heurigen
Jahre begonnen werde?
Prag, den
14. Juli 1927.
Der Herr Minister des Innern hat in der Sitzung
des landwirtschaftlichen Ausschusses vom 13. d. M. einen Bericht
über die Unwetterkatastrophe gegeben. In diesem Berichte
sagte der Herrn Minister, daß die in dem Bezirke Brüx
durch die Wetterkatastrophe verursachten Schäden vollkommen
geringfügig seien. Über die im Bezirke Dux angerichteten
Schäden berichtete der Herr Minister überhaupt nicht.
Der Gefertige, der sich von den Verheerungen
des Unwetters, das auch über Teile dieser beiden Bezirke
verheerend niedergegangen ist, persönlich überzeugt
hat, stellt fest:
Das Unwetter tobte sich hauptsächlich
in den Erzgebirgsgemeinden dieser beiden Bezirke aus. Die Straßen
wurden streckenweise derart beschädigt, daß ihre Herstellung
Hunderttausende von Kronen erfordern wird. In der Gemeinde Fleyh
wurde eine massive Steinbrücke glatt weggerissen und die
Straße durchbrochen, sodaß die Verbindung zwischen
den durch den Fluß getrennten Ortsteilen unterbunden ist.
Ebenso haben die Fluten an den Brücken in Georgendorf großen
Schaden angerichtet und dieselben teilweise zerstört. Die
im Flußtale gelegenen Wiesen wurden mit Sand und Steinen
verschlammt. Die heurige Heuernte ist auf den betroffenen Wiesengründen
vernichtet und die Wiederfruchtbarmachung dieser Striche wird
mühseliger Arbeit bedürfen. Für die Besitzer fällt
dies umso schwerer ins Gewicht, als die Heuernte zur Hauptproduktion
des Gebirgsbauern gehört. Auch Häuser wurden stark in
Mitleidenschaft gezogen.
Wenn auch das Unglück in anderen Bezirken
noch weit größer erscheint, so trifft der Schaden doch
auch die betroffenen Gemeinden der beiden genannten Bezirke sehr
schwer. Der Herr Minister des Innern wird daher gefragt, ob er
geneigt ist, die Hilfsmaßnahmen der Regierung entsprechend
auf dieselben auszudehnen?
Prag, am 14.
Juli 1927.
Die ärarischen Arbeiter-Pensionisten von
Rahovo und Buština haben sich wegen Ordnung ihrer Pensionsverhältnisse
schon mehrmals an die behörden gewendet:
im Jahre 1923 haben sie ein diesbezügliches
Gesuch überreicht,
im März 1924 hat Abgeordneter Dr. Anderas
Korláth interpelliert.
Da trozt der günstigen Beantwortung der
Interpellation die Pensionisten auch weiterhin darben mußten,
wurde im Mai 1925 die Interpellation wiederholt,
im Jahre 1925 hat dann Sekretär Semin
eine günstige Erledigung versprochen, im Jahre 1926 hat Ministerialrat
Mašek die armen Pensionisten mit einem ebensolchen Verprochen
irregeführt.
Als der gewesene Minister für Landwirtschaft
Hodža sich in Mukaèevo aufhielt,
haben die obgenannten Pensionisten auch ihm ein Gesuch überreicht
wegen Ordnung ihrer Angelegenheit.
Die Antwort des gewessenen Ministers für
Landwirtschaft Hodža auf die Interpellation des Abgeordneten
Korlárh im Jahre 1924 lautete folgendermaßen:
"Als die Regierung der echoslovakischen
Republik nach der rumänischen Besetzung die Verwaltung der
ärarischen Waldungen und Besitzungen von Podkrapatska Rus
übernahm, konnten in jener zeit die Angestellten der ärarischen
Waldung und Besitzung von Buština nur interimistisch übernommen
werden, da die auf die Organisation und Personal-Verhältnisse
Bezug habenden Daten der Angestellten der übernommenen Besitzungen
nicht bei der Hand waren. Der größte Teil der bezüglichen
Schriften befand sich nämlich zu jener Zeit außerhalb
des Territoriums der èechoslovakischen
Republik einesteils darum, weil die Direktion der fraglichen Waldungen
und Bestizungen in Maramarossziget domizilierte, wo also auch
die Schriften deponiert waren, anderenteils darum, weil zur Zeit
der rumänischen Besetzung viele Schriften in Verlust geraten
sind oder außer Land geschafft wurden.
Infolgedessen wurden die betreffenden Angestellten
bloß mit interimistischen Dienstbezügen übernommen,
bis ihre endgiltige Übernahme und endgiltige Ordnung ihrer
Dienstverhältnisse erfolgt.
Aus den obbezeichneten Gründen war die
Übernahme und Ordnung mit solchen Schwierigkeiten verbunden,
zu deren Überwindung die Verwaltungsbehörden bis heute
ungähig waren. Die besagten Schwierigkeiten steigerten sich
noch dadurch, daß Recherchen vorzunehmen waren in der Richtung,
wo sich die benötigten Schriften befinden und mußte
deren Rückstellung resp. Herausgabe auf diplomatischem Wege
angefordert werden. Eine erhebliche Schwierigkeit bildete auch
jener Umstand, daß viele von den Angestellten gelegentlich
der Übernahme der Waldungen und Besitzungen nicht auf ihrem
Platze waren und sich erst später zur Dienstleistung meldeten
mit der Angabe, daß sie zur Zeit der rumänischen Besetzung
bloß aus dem Grunde entlassen worden seien, weil sie für
den rumänischen Staat die Eidesleistung verweigert hätten;
diese Angestellten konnten nur mit einem Diurnium aufgenommen
werden, bis ihre Behauptungen im Laufe der Untersuchung bekräftigt
werden.
Schließlich stand der frühzeitigen
Übernahmen besonders auch der Umstand im Wege, daß
viele der Angestellten verabsäumt haben ihre Gesuche zwecks
Übernahme in den èechoslovakischen
Staatsdienst rechtzeitig einzureichen.
Derzeit sind die Arbeiten betreffend die Übernahme
der Genannten soweit vorgeschritten, daß der wegen ihrer
Übernahme zu ergehende Beschluß für die allernächste
Zeit zu erwarten ist."
Es wirkt äußerst betrübend,
daß die fragliche èechoslovakische
Behörde seit 1924 unfähig war das Versprechen des Ministers
zu erfüllen, besser gesagt es wirkt deprimierend,
daß das Ministerium für Landwirtschaft
nicht fähig war seinen Untergebenen gegenüber dem amtlichen
Versprachen binnen 3 Jahren Geltung zu verschaffen.
Verwalten bedeutet nicht, daß der Beamte
auf dem Akt sitze und seine Macht gegebenenfalls zeige, besonders
nicht solchen Unglücklichen gegenüber, die infolge des
Krieges, zweier Besetzungen und anderer Unglücksfälle
auch von der Möglichkeit des physischen Widerstandes beraubt
wurden, so sehr sind sie geschwächt infolge des ertragenen
Elenders, welches sie wegen der Interesselosigkeit der obrigkeitlichen
Behörde zu ertragen gezwungen sind.
Verwalten bedeutet, daß der Verwaltungsbeamte
für das Unglück und Sorgen des Volkes Gefühl habe.
Das neunjährige Elend der ärarischen Arbeiter-Pensionisten
von Rahovo und Buština beweist das Gegenteil.
Wenn ein Staat innere Konsolidation nötig
hat, so ist dies die èechoslovakische
Republik.
Wir befragen den Herrn Minister, ob dort die
Konsolidation erreicht werden kann, wo welche Zustände herrschen?
Und die hier erwähnten Zustände stehen nicht allein
da in der Republik.
Die Verwaltung ist schuld daran, daß
hier im neunten Jahre nach Begründung des staates eine solche
Unzufriedenheit herrscht.
Herr Minister, Sie sind dem Berufe nach Arzt,
wir setzen voraus, daß aus Ihnen die Humanität nicht
erstroben ist und im Namen dieser Humanität stellen wir die
Anfrage:
Sind Sie geneigt zu verfügen, daß
endlich die Verhältnisse sämtlicher, unter Ihrer Obrigkeit
stehender ärarischen Arbeiter-Pensionisten noch im laufenden
Jahre geordnet werden?
Prag, am 13. Juni 1927.
Die politische Bezirksverwaltung in Hultschin
hat schon wiederholt dem Gastwirte Pientka in der Gemeinde Thröm
mit gänzlicher Umgehung der Gemeinde die Bewilligung zur
Abhaltung von Tanzunterhaltungen erteilt. Auf eine am 26. Mai
1926 erhobene Vorstellung der Gemeinde antwortete die politische
Bezirksverwaltung Hultschin unterm 15. Juni 1926, Z. b.-1/380,
daß diese Lustbarkeit deshalb ohne die erforderliche Bestätigung
der Gemeinde bewilligt wurde, weil nach Mitteilung des Gastwirtes
J. Pientka der Herr Gemeindevorsteher angeblich ihm das Gesuch
nicht bestätigen wollte, weil es in der Staatssprache geschrieben
war und auch mit Rücksicht auf die kurze zeit, damit er die
Bewilligung rechtzeitig erhalte. Weiter heißt es in der
Antwort der politischen Bezirksverwaltung:
"Hinsichtlich der Bestätigung des
Gesuches um Tanzunterhaltungen durch das Gemeindeamt bleiben die
bisherigen Vorschriften in Geltung und das hiesige Amt beharrt
auch auf dieser Bestätigung des Gesuches."
Die Begründung in dieser Antwort der politischen
Bezirksverwaltung auf die Beschwerde der Gemeinde Thröm widerspricht
den Tatsachen. Es ist unrichtig, daß der Gemeindevorsteher
von Thröm dem Gastwirte Pientka das Gesuch nicht bestätigen
wollte, weil es in der Staatsprache geschrieben war. Wahr dagegen
ist, daß das Gesuch die Bitte um die Veranstaltung von Tanzunterhaltungen
am 9. und 24. Mai 1926 enthielt und mit Rücksicht darauf,
daß es sich um zwei Tanzunterhaltungen handelte, ungenügend
gestempelt war. Das Gemeindeamt konnte deshalb dieses Gesuch nicht
genehmigen.
Es ist somit erwiesen, daß die politische
Bezirksverwaltung Hultschin auf die einseitigen unwahren Angaben
des Gastwirtes Pientka hin, ohne die Gemeinde zu hören, in
deren ortspolizeiliche Kompetenz eigenmächtig eingegriffen
hat. Die politische Behörde ist überhaupt zur Bewilligung
von Tanzunterhaltungen nicht berufen, sondern lediglich die Gemeinde.
Selbst wen also die Entscheidung der politischen Bezirksverwaltung
den Tatsachen entspräche, hätte sie nicht die Bewilligung
für die Tanzunterhaltungen erteilen können.
Die Unterzeichneten richten daher an den Herrn
Minister des Innern die Anfrage,
ob er geneigt ist, diese Angelegenheit zu untersuchen
und falls das eigenmächtige Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung
Hultschin festgestellt wird, die Schuldigen zur Verantwortung
zu ziehen und der Kompetenz der Gemeinden auch bei den staatlichen
Behörden Achtung zu verschaffen.
Prag, am 24.
Juni 1927.
Am 22. Juni l. J. gerade als sich die Gemeindevertretung
von St. Joachimsthal mit der Erledigung des außerordentlichen
Voranschlages beschäftigen wollte, überbrachte der Bürgermeister
bei Beginn der Sitzung einen Erlaß der politischen Landesverwaltung
für Böhmen vom 20. Juni 1927, Z. 244.894 ai 1927 - 5/0
V. 588/1927, wonach über Antrag der Landesverwaltungskommission
die Gemeindevertretung aufgelöst wird. Als Grund war angegaben,
daß von der Gemeindevertretung eine weitere erfolgreiche
Tätigkeit auf dem Gebiete der Waldwirtschaft nicht zu erwarten
ist, weil wiederholten Aufträgen der Landesverwaltungskommission
nicht entsprochen und der Gemeinde daraus Schaden erwachsen sei.
Die Landesverwaltungskommission bemängelte
insbesondere den Verkauf des Brennholzes für die einheimische
Bevölkerung zu billigerem Preise und verlangte einen Abbau
des forstpersonals. Demgegenüber muß festgestellt werden,
daß die neidrigen Brennholzpreise eine unbedingte soziale
Notwendigkeit darstellen, umsomehr, weil die katastrophale Arbeitslosigkeit
und der im übrigen karge Verdienst der Ortsbewohner eine
der wenigen sozialen Hilfen darstellt und es der armen Bevölkerung
halbwegs ermöglicht, sich mit Winterbrennholz zu versorgen.
Durch den Beschluß des Stadtrates vom 14. Juni 1927 wurden
überdies die Richtpreise, wie sie die Landesverwaltungskommission
der Stadt zur Einhaltung vorgeschrieben hat, für den weiteren
Verkauf von Brennholz angenommen und der nächste Holzverkauf
vom 17 Juni 1927 erfolgte bereits zu den Richtpreisen der Landesverwaltungskommission,
sodaß die im erlasse angezogene Bemängelung, weil der
Vorschrift tatsächlich entsprochen wurde, zeitlich überholt
und nicht mehr stichhältig war.
Bezüglich des Forstpersonal-Abbaues sei
festgestellt, daß seit dem Zeitpunkt der Revision bis zu
der am 24. Juni erfolgten Auflösung der Gemeindevertretung
der Stand des Forstpersonals Zug um Zug von 19 (drei im Forstamt,
7 Förster, zwei Heger, ein Adjunkt und 6 Forstgehilfen) auf
gegenwärtig 13 Beamte und Bedienstete (2 im Forstamt, 5 Förster,
2 Heger, 4 Forstgehilfen) herabgesetzt wurde, somit einen das
Ausmaß des staatlichen 10%igen Abbaues noch übersteigenden
Umfang von fast 33% erreicht hat; damit ist auch diese Bemängelung
gegenstandslos und völlig unwirksam besonders auch deshalb,
weil dieser Abbau im Laufe der letzten drei Jahre programmmäßig
erfolgte.
Die Stadtgemeinde ist ferner durch Abgabe von
Deputatholz an die Dechangei, das Kloster Maria-Sorg, die politische
Bezirksverwaltung und das Bezirksgericht in der Höhe von
148 Raummeter jährlich verhalten. Die Gendarmerie von Gottesgab,
Abertham und einzelne Staatsämter in Joachimsthal (Steueramt,
Post) erhalten das Holz zu den gleichen Vorzugspreisen wie dei
einheimische Bevölkerung, worin kein Anlaß zu einer
Beanständung gefunden wurde. Daß übrigens der
Vorwurf der schlechten Wirtschaft im Waldbetriebe nicht zutrifft,
geht einwandfrei aus dem Vergleich des Reinertrags der letzten
fünf Vorkriegsjahre mit den letzten fünf Nachkriegsjahren
hervor; das Verhältnis ist 1: 6.7, eine Relation, die nur
bei wenigen Forstverwaltungen erreicht und bei der gegenwärtigen
Lage auf dem Holzmarkte kaum günstiger zu gestalten sein
wird.
Wenn man die Erfüllung einer sozialen
Pflicht, die Versorgung der ärmeren Bevölkerung mit
Brennholz zu einem erschwinglichen Preis zum Anlaß nimmt,
sie als eine Schädigung der städtischen Fiannzen hinzustellen,
muß es im höchsten Grade befremden, wenn die Gemeinde
bei anderen Einnahmsmöglichkeiten bisher die Unterstützung
der Bezirks- und Landesverwaltungskommission nicht in ausreichendem
Maße gefunden hat und Rekurse mehr als anderthalb Jahre
unerledigt bleiben, wodurch beispielsweise aus der Erhöhung
des Wasserzinses der Gemeinde jährlich mehr als 150 000 K
entgehen. Oder man stellt die Gemeinde unter Zwang und nötigt
sie z. B. dem luxuriös eingerichteten Radiohotel, der Tabakfakrik,
der Bergverwaltung das Licht weit unter den Gestehungskosten abzugeben,
wodurch im Laufe des Jahres Tausende von Kronen sonstiger Einnahmen
entgehen, ohne daß man in diesem Fall einen Anlaß
fände, gegen diese unter dem Zwang der Verhältnisse
auftretende Bevorzugung seitens der Oberbehörden einzuschreiten.
Die im eingangs zitierten Erlaß angeführten
Gründe treffen keinesfalls zu oder waren durch inzwischen
erfolgte Einhaltung der Vorschriften der Aufsichtsbehörden
überholt und nicht mehr stichhältig. Es müssen
daher ganz andere Gründe als die im Erlaß der politischen
Landesverwaltung angeführten für die Auflösung
der Gemeindevertretung in Joachimsthal maßgebend gewesen
sein. Deshalb fragen die Gefertigten den Herrn Minister:
1.) Ist er bereit, die wahren Gründe für
die Auflösung der Gemeindevertretung von Joachimsthal bekanntzugeben
und
2.) den Erlaß der politischen Landesverwaltung
als unbegründet und überstürzt aufzuheben?
Prag, am 30.
Juni 1927.