Pùvodní znìní ad 989./X.

Interpellation

der Abgeordneten Heeger, Hackenberg und Genossen

an den Ministerpräsidenten betreffend die Verteilung der Gelder für Notstandsunterstützungen.

Am 6. Mai 1925, wurde die Gemeinde niederwildgrub, politischer Bezirk Freudenthal in Schlesien durch eine Hochwasserkatastrophe heimgesucht und die ohnehin, zum größten Teil arme Bevölkerung dieser Gegend schwer geschädigt. Die Regierung hat zur Linderung der Not einen Betrag von Kè 150.000 als, Notstandsunterstützung bewilligt. Die Unterstützungsgelder sollten den Ärmsten und den durch die Hochwasserkatastrophe Existenzgefährdeten, zugute kommen. Dieser gewiß anerkennenswerte Grundsatz wurde aber nicht eingehalten. Eine sich selbst ernannte Ortshilfskommission stellte die Schadenansprüche fest, die von der Bezirkshilfskommission ohne Fühlungnahme mit den Geschädigten beglaubigt wurde.

Am 15. Jänner 1927 erfolgte die Auszahlung der staatlichen Notstandshilfe nach einem sozialen ungerechten Schlüssel, was schon daraus hervorgeht, daß von, den angegebenen Schadensummen, die überprüft, gekürzt und richtiggestellt wurden, von diesen richtiggestellten Schadensummen nicht ein einheitlicher Prozentsatz sondern ein schwanken der von 7.5 bis 110% festgestellt wurde, sodaß es vorkam, daß weniger Bedürftige mehr erhielten, als die richtiggestellte Schadensumme, betrug und Den wirklich Armen, Notleidenden, für die doch eigentlich die Notstandsunterstützung ,bestimmt war, geradezu lächerlich kleine Beträge zugewiesen wurden.

Als Beweis einige Beispiele: Ein vermögender Grundbesitzer mit schuldenfreier Wirtschaft erhielt 7.700 Kè ausgezahlt, um 700 Kè mehr, als seine richtiggestellte Schadensumme betrug. Warum die auffallende Begünstigung? Etwa weil er Gemeindeausschußmitglied und Mitglied der Ortskommission war? Ebenso erhielten Angehörige der Gemeindevertretung, Mitglieder der Ortshilfskommission weit höhere Unterstützungen, wie die anderen Geschädigten. So wurden ausgezahlt von der anerkannten, richtiggestellten und beglaubigten Schadensumme 110%, 100%, 86%, 50%, während andere sich mit 7.5 bis 40% begnügen mußten. So wurde beispielsweise einem Kleinlandwirt von der anerkannten Schadensumme von 2000 Kè, 150 Kè ausgezahlt. Von 3 Besitzern, die den gleichen Schaden erlitten, erhielt einer, der vermögend ist, einen weiteren Besitz, von Hektar hat, 5000 Kè, während der, zweite, ein armer Teufel, ohne Vermögen, bei gleichem Schaden bloß 750 Kè ausgezahlt erhielt. Aus diesen wenigen hier angeführten Beispielen ist, zur Genüge ersichtich wie zu Unrecht jeder sozialen Empfindung hohnsprechend, die vom Staate bewilligten Notstandsunterstützungen zur Verteilung gelangten und daß ein solcher Vorgang bei allen rechtlich denkenden Menschen Unwillen und Empörung wachrufen muß.

Wir stellen daher an, den Herrn Ministerpräsidenten die Anfrage:

Ist er bereit, die ungerechte, dem Sozialer Grundsatz hohnsprechende Verteilung von Unterstützungsgelder rückständig zu machen?

Ist er weiter bereit der politischen Bezirksverwaltung den Auftrag zu erteilen, daß die Notstandsgelder nur den wirklich Notleidenden und in ihrer Existenz Bedrohten) zuzuwenden sind und die Mitgliedschaft zur Gemeindevertretung und Ortshilfskommission durchaus keine Bevorzugung rechtfertigt?

Prag, den 29. April 1927.

Heeger,

Hackenberg, Harus, Pohl, Dietl, Schäfer, Èermák, Šliwka, Mikulíèek, Blatny, Kirpal, Dr. Czech, Dr. Gáti, Grünzner, Schweichhart, Kaufmann, Katz, Taub, de Witte, Schuster, Kreibich.

Pùvodní znìní ad 989./XI.

Interpellátió

az Iskolaügyi Miniszterhez benyujtják Szüllö Géza képviselõ és társai a kassai jogakadémiaikönyvtárnak Kassán való meghagyása tárgyában.

Miniszter Ur!

A kassai volt jogakadémiának 30.000 kötetes könyvtára volt, amely nemcsak Kassa és környékének, de egész Keletszlovenszkónak kulturális életét alátámasztotta és szolgálta.

A könyvtár alapjait 1657-ben Kisdy Benedek egri érsek vetette meg. Az intézet 1773-ig jezsuita katholikus akadémia volt, majd 1777-ig Académia Episcopális. 1777-ben kir. kath. akadémia lett, amikor vagyonát a kath. vallásalaphoz csatolták. 1850-ben kettéosztották a könyvtárat: felét a premontrei gimnázium, felét a jogakadémia kapta.

1890-ben az intézetet államositották és állami jogakadémiava lett. Ekkor gróf Zichy Nándor a förendiházban tiltakozott az ellen a kisajátitás ellen és interpellátiot intézett a kultuszminiszterhez a Könyvtár sorsát illetõleg. A . miniszter válaszában megnyugtatóan felelt és az állam nevében megigérte, hogy a könyvtárt Kassáról soha el nem viszik és az . állam tulajdonképen csak az anyagiakról való gondoskodást látja el.

A könyvtárt számos es nagy összegii adomány és alapitvány gyarapitotta amelyek mindazt célozták, högy a könyvtár Kassa városáé legyen és maradjon, és mint közkönyvtár a nyilvánosság rendelkezésére álljon.

1923-ban a jogakadémia megszüntetésével a városi tanács elõterjesztést tett a teljhatalmu minisztériumhoz, hogy, hagyja meg a könyvtárt Kassa városának 1924 évben a miniszter kijelentette, hogy amennyiben a város az akadémia könyvtárát mint nyilvános közkönyvtárat a nagyközönség rendelkezésére adja, hajlandó ezt Kassán meghagyni.

Ezen rendelkezésre támaszkodva Kassa városa áldozatot nem kimélve, óriási befektetéssel a könyvtárat közkönyvtárrá annak megfelelöleg felszerelte és a nagyközönség számára hozzáférhetõvé tette, alkalmazottait a város terhére datálta.

Ertesülésünk szerint most a minisztérium a lenti rendelkezéssel ellentétben elrendelte, hogy a könyvtárat Pozsonyba, a Komensky egyetem részére átszállitsák.

Minthogy ezen rendelkezés a fentiek alapján nyilvánvalóan sérelmes Kassa városára és annak anyagi és kulturális tekintetben is pótolhatatlan vesztességet jelent, - kérdem Miniszter urat:

hajlandó-e ezen sérelmes rendelkczését visszavonni és Kassa városának nélkülözhetetlen kulturszükségle tét jelentõ könyvtárát meghagyni és annak ottmaradását biztositani, s ezzel elismerni azt, hogy mint az állami utódlásban Magyarország Kormányának utódja, a magyar kormánynak 1890-ben tett kötelezõ igéretét respektálja?

Prága, 1927 április 28-án.

Dr. Szüllõ,

Dr. Keibl, Dr. Rosche, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Horpynka, Dr. Lehnert, Siegel, Dr. Koberg, Krebs, Knirsch, Patzel, Weber, Fedor, Dr. Jabloniczky, Gregorovits, Ing. Jung, Simm, Dr. Wollschack, Wenzel.

Pùvodní znìní ad 989./XII.

Interpellation

des Abgeordneten lng. Othmar Kallina und Genossen

an das Gesamtministerium in Angelegenheit der haarsträubenden Vorgänge bei der Saazer Wolfregierungspresse.

Im Saazer Anzeiger vom Samstag den 16. April 1927 ist nachstehendes zu lesen:

"Haltet den Diebl"

Wer zahlt für Ludwig Wolf die Erwerbsteuer und Umsatzsteuer.

Die Saazer Wolfpresse hat im Vorjahre behauptet, daß wir den Staat betrügen, indem wir weniger Erwerb und Umsatzsteuer einbekennen, als nach unserer Inseraten-Reklame von rechtswegen einzubekennen gewesen wäre. Wir wurden beschuldigt, die Größe unserer Auflage zu hoch angegeben und dadurch unsere Inserenten betrogen zu haben.

Diese Denunziation hatte denn auch Erfolg. Es erschien in unserer Druckerei- eine amtliche Kommission, welche mehrere Wochen lang eingehend unsere Bücher und Belege prüfte und unser Personal als Zeugen einvernahm. Der Erfolg dieser Revision war ein für die Denunzianten in der Saazer Staatsdruckerei geradezu vernichtender: Es wurde bei uns alles in Ordnung gefunden und die Revisionskommission bestätigte uns dies mit dem ausdrücklichen Zusatze, daß unsere Buchführung den Eindruck vollster Glaubwürdigkeit macht. Die Behauptungen der Saazer Wolfpresse, unsere angebliche falsche Deklaration, oder Betrügerei betreffend, ist also von amtswegen als freche Lüge und grandlose Erfindung aufgedeckt worden !! -

Was nun? Die Wolfpresse klagt man nicht ! Man greift entweder zur Selbsthilfe - das ist die rascheste und sicherste Justiz - oder man schießt, wenn man die gleichen Waffen hat wie die Wolfpresse zurück. Wir sind in der glücklichen Lage weitere Denunziationen der Wolfpresse nicht fürchten zu müssen; unsere Bücher kann die Steuerbehörde jeden Tag kontrollieren. Wie sieht es aber diesbezüglich bei der Wolfpresse aus?

Es ist eine alte Erfahrung, daß gerade immer jene Leute, die selbst Butter am Kopfe haben, "Haltet den Dieb!" rufen, um die Aufmerksamkeit von sieh abzulenken. So ist es auch bei der Wolfpresse. Wir haben uns für, die Verhältnisse der -Macher der Wolfpresse interessiert und dabei ganz interessante Sachen erfahren.

Vor allem bringen wir unseren Lesern in Erinnerung, dass der èechoslovakische Ministerpräsident Švehla am 4. November 1926 im Budgetausschusse der Prager Abgeordnetenkammer auf die Frage des Abg. Patzel, in welchen Beziehungen die Regierung zum Wolf-Unternehmen in Saaz stehe, ausdrücklich erklärte, daß es sieh bei der Wolfpresse nur um eine Kundschaft ,der Staatsdruckerei handle, um ein Privatunternehmen, das seine Zeitungen in der Staatsdruckerei in Saaz drucken läßt. Er lehnte also die Zumutung, daß die Wolfpresse als Regierungsorgan zu gelten habe ab. Somit ist also die Wolipresse als ein zwar von der Regierung ausgehaltenes, aber mit der, Regierung sonst in keinem Zusammenhange stehendes Privatunternehmen des- Ludwig Wolf in Saaz anzusehen.

Es wäre aber dann wohl ratsam, wenn die Regierung in dieser Hinsicht endlich reinen Tisch machen würde. Im Grundbuche in Saaz ist zwar - allerdings erst seit, dem Jahre 1925, während der Verkauf der Wolfdruckerei an die èechische Regierung schon im Jahre 1919 erfolgte - das Staatsärar als Besitzerin des Druckereigebäudes Nr. 1139 in der Gymnasiumstraße ,eingetragen: aber im Handelsregister in Brüx - also einem öffentlichen Buche - steht noch immer als Inhaber der Druckerei Ludwig Wolf verzeichnet; schon seit 25. Jänner 1911 heißt es dort unverändert unter G. Z. A 1 272: "Ludwig Wolf Buchdruckerei in Saaz". Ludwig Wolf könnte also unter Berufung auf das Brüxer Handelsregister allerlei Manipulationen vornehmen (z. B. die Druckerei nochmals an jemanden verkaufen), denn - jedermann wird ihm im Vertrauen auf die öffentlichen Bücher Glauben schenken.

Das ist aber nicht der einzige dunkle Punkt in dem Verhältnisse des Ludwig Wolf zum èechoslovakischen Staate. Wir haben die Eiwerbsteuerlisten aller vier Kategorien der Erwerbsteuer durchgesehen und den Namen Ludwig Wolf trotz eifrigen Suchens nicht finden können. Ludwig Wolf zahlt - wie wir uns auch anderweitig überzeugt haben - überhaupt keine Erwerbsteuer! Er bezahlt nur Personaleinkommensteuer und Hauszinssteuer für seine luxuriös eingerichtete Villa Nr 1352 in Saaz, er zahlt aber keine Erwerbsteuer, obwohl er als Herausgeber ,der Saazer Wollfpresse nach der Auskunft des Ministerpräsidenten Švehla mit der Staatsdruckerei in Saaz in keinem anderen Verhältnisse steht, als dem einer Kundschaft, die ihre Zeitungen dort drucken läßt. Wer zahlt also für den Unternehmer Ludwig Wolf in Saaz die Erwerbsteuer? Wir können doch nicht annehmen, daß der Staat um diese Steuer betrogen wird. Zahlt sie für Wolf der Staat? Mit welchem Rechte und aus welcher Ursache? Und wie lange - seit wann - wird diese Steuer nicht vorgeschrieben und nicht eingehoben?

Ludwig Wolf zahlt auch keine. Umsatzsteuer von den von ihm herausgegebenen Zeitungen! Während wir - wie die amtliche Revision ergeben hat, jedes Zeitungsexemplar, und jedes Inserat gewissenhaft versteuern, gibt Ludwig Wolf seine Zeitungen unversteuert hinaus und zahlt auch von den Inseraten keine Umsatzsteuer. Wer zahlt für Ludwig Wolf die Umsatzsteuer? Der Staat? Mit welchem, Rechte und aus welcher Ursache? Wie lange - seit wann - wird von dem privaten Zeitungsunternehmen des Ludwig Wolf in Saaz keine Umsatzsteuer eingehoben?

Es ist nicht möglich, daß die Wolfpresse umsatzsteuerfrei ist, weil selbst die Staatsdruckerei in Saaz auf ihren Fakturen Umsatzsteuer in Rechnung stellt.

Es handelt sieh in diesem Falle um große Summen. Bis zum 4. -Mai 1926 stand am Kopfe der Wolfsblätter folgender Vermerk: "Amtlichgarantierte Auflage 58.000 Exemplare." Am nächsten Tage, also am 5. Mai 1926, lautete dieser Vermerk wörtlich: "Unser Blatt hat -amtlich garantiert die ,höchste Auflage aller deutschen Blätter in der èecho-slovakischen Republik." Berücksichtigt man ,das von Wolf behauptete ständige Wachstum der Abnehmerzahl der Wollpresse, so muß man als Grundlage der Berechnung der Umsatzsteuer heute eine Auflage von mindestens 60.000 Exemplaren pro Tag annehmen. Bei einem Bezugspreise von 7 Kè monatlich macht dies eine Einnahme von 420.000 Kè monatlich an Bezugsgebühren, In einem Jahre also 5,040.000 Kè an Bezugsgebühren. Davon sind 2 Prozent Umsatzsteuer zu entrichten, also jährlich 100.800 Kè. Wenn Wolf von Anbeginn an keine Umsatzsteuer bezahlt hat, ist er mit deren Entrichtung sieben Jahre im, Rückstande, was einen Betrag von 705,600 Kè ausmachen würde.

Dazu kommt aber noch die Umsatzsteuer von den Inseraten. Wir nehmen an, daß Wolf jährlich mindestens eine Million Kronen für Inserate einnimmt. Das sind jährlich 20.000 Kè an Umsatzsteuer, in sieben Jahren 140.000 Kè.

Die Umsatzsteuerrückstände an Bezugsgebühr und Inseraten betragen also in diesen sieben Jahren hei der Wolfpresse nicht weniger als 845.600 Kè.

Wir können nicht annehmen, daß Ludwig Wolf den Staat um diese Summe betrügen will (er hat offenbar im Drange der Geschäfte auf deren Zahlung nur vergessen) und wir glauben auch nicht, daß die Saazer Steuerbehörde die Absieht hat, auf diese Summe zu verzichten, sie dem Ludwig Wolf zu schenken!

Falls also Ludwig Wolf nicht diese Steuerrückstände inzwischen angemeldet hat, fordern wir hiemit die Saazer Steuerbehörden auf, sich durch Einsichtnahme in die Geschäftsbücher der Wolfpresse in Saaz zu überzeugen, ob unsere Angaben richtig sind, und sodann dem Ludwig Wolf die rückständige Umsatzsteuer und die rückständige Erwerbsteuer - in beiden Fällen mit den gesetzlichen Verzugszinsen und Strafbeträgen wegen der Nichtanmeldung - vorzuschreiben und einzuheben.

Sollte die Saazer Steuerbehörde, die wir gleichzeitig verständigen. unserer Aufforderung nicht nachkommen, dann werden wir Mittel und Wege finden, zu erwirken, daß sie von vorgesetzter Stelle den Auftrag hiezu erhält.

Aber nicht nur der Staat ist bisher um die vorbezeichneten Steuern geschädigt worden, sondern auch die Stadtgemeinde Saaz hat durch den Entgang der auf die Erwerbsteuer entfallenden Gemeindeumlagen Schaden genommen. Wir fordern deshalb das Bürgermeisteramt Saaz auf, im Interesse der übrigen Seuerträger der Stadt Saaz darauf zu dringen, daß die Steuerverhältnisse bei der Wolfpresse in Saaz untersucht und alles nötige zur Durchsetzung der Nachzahlung einer etwa hintergangenen Steuer bezw. der darauf entfallenden Umlagen veranlaßt wird.

Zur Bestätigung der Tatsache, daß Ludwig Wolf nicht etwa ein Angestellter der Staatsdruckerei ist führen wir außer dem Zeugnisse des Herrn Ministerpräsidenten Švehla - an. dem wohl nicht gezweifelt werden darf - noch die Tatsache an, daß Ludwig Wolf weder bei der Krankenkasse, noch bei der Pensionsversicherungsanstalt angemeldet erscheint - was doch unbedingt hätte geschehen müssen, wenn Ludwig Wolf als ein Angestellter der Staatsdruckerei betrachtet worden wäre.

Wir werden dafür sorgen, daß dieses Kapitel immer und immer wieder erörtert wird und daß die in Betracht kommenden Behörden ihre Pflicht tun, so wie sie ihre Pflicht unserem Betriebe gegenüber getan haben. Vor dem Gesetze sind alle gleich, folglich darf Ludwig Wolf in Saaz in Steuersachen keine Ausnahmestellung einnehmen!"

Diese Feststellungen lassen erkennen, daß die Behauptung des Ministerpräsidenten vom 4. -November 1926, daß die Regierung zum Wall-Unternehmen keine anderen Beziehungen besitze: "als daß es sich bei der Wolfpresse nur um eine Kundschaft der Staatsdruckerei handle, entweder nicht richtig ist, oder aber, daß die in den vorstehenden Ausführungen daran geknüpften Feststellungen den Tatsachen nicht entsprechen. Auf alle Fälle handelt es sich um eine von Seiten der Regierung geförderte Korruptionierung der öffentlichen Meinung, denn seit Jahren war man sich in der deutschen Öffentlichkeit klar, daß die Saazer Wolfpresse mit Unterstützung èechischer Regierungsgelder arbeitet und durch die Herausgabe einer Unzahl von in deutscher Sprache gedruckter Pressereptile die sudetendeutsche öffentliche Meinung zu vergiften sucht."

Die Unterzeichneten fragen daher an:

1. Ist das Gesamtministerium bereit, die in dem vorstehenden Artikel "Haltet den Dich!" des Saazer Anzeigers geschilderten skandalösen Vorgänge erheben zu lassen und das Ergebnis bekanntzugeben?

2. Ist das Gesamtministerium bereit, die an diesen Vorgängen schuldigen Personen, ohne Rücksicht auf ihre Stellung in öffentlichen Leben, im Falle der Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe, der gesetzlichen Bestrafung zuzuführen?

3. Ist das Gesamtministerium bereit, die vom Herrn Staatspräsidenten verkündete "Freiheit der Presse" in der Republik auch tatsächlich zu schützen und zwar in erster Linie in der Richtung, daß die Zuwendung von Regierungsgeldern an Preßorgane - wie der Saazer Wolfspresse und der Orbis-Verlag - in Zukunft unter allen Umständen eingestellt wird, weil solche Zuwendungen naturnotwendig zur Korruptionierung eines Teiles der öffentlichen Meinung führen müssen?

Prag, am 20. April 1927.

Ing. Kallina,

Matzner, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Siegel, Gregorovits, Patzel, Ing. Jung, Simm, Dr. Rosche, Horpynka, Krebs, Dr. Szüllö, Weber, Wenzel, Dr. Wollschack, Fedor, Knirsch, Dr. Jabloniczky, Dr. Koberg.

Pùvodní znìní ad 989./XIII.

Interpellation

der Abgeordneten Taub, Hackenberg, Schäfer und Genossen

an den Minister des Innern wegen Behinderung der Maifeiern der Arbeiterschaft durch die politischen Behörden.

Die politische Bezirksverwaltung in Mährisch-Schönberg hat nachstehende Kundmachung erlassen:

"Zl. 6329

Kundmachung.

Im Sinne des § 7 der Verordnung vom 20. April 1854, Nr. 96 R. G. Bl. wird nachstehendes angeordnet:

Die schulpflichtigen Kinder dürfen an Versammlungen, Umzügen, Sitzungen, Ausflügen, Unterhaltungen und Festen politischer oder demonstrativer Art nicht teilnehmen und zwar auch nicht in Begleitung.

2. Die Schuljugend darf zur Verbreitung politischer Druckschriften nicht verwendet werden.

Die Eltern, beziehungsweise Personen, welchen die Kinder anvertraut sind, welche dieses Verbat nicht einhalten, werden (insoweit im sub 2 angeführten Falle nicht bereits der Tatbestand der Übertretung im Sinne des Gesetzes vom 17. Juni 1919 Nr. 420 Slg. d. G. u-. V. über die Arbeit der Kinder gegeben ist) gemäß § 11 der Verordnung vom 20. April 1854 Nr. 96 R. G. Dl. mit einer Geldstrafe von 2 bis 200 Kè, bezw. mit eine Arreststrafe von 5 Stunden bis 14 Tagen, bestraft werden.

Mähr. Schönberg, am 25. April 1927.

Der Rat der politischen Verwaltung:

Žilka m. p."

Diese Kundmachung richtet sich, wie schon die Erlassung derselben am 25. April ,beweist, gegen die Maifeier der Arbeiterschaft. Ebenso hat die politische Bezirksverwaltung in Trautenau die Teil nahme von Kindern an der Maikundgebung untersagt und noch überdies angeordnet, daß die Veranistalter der Maidemonstrationen eine Bewilligung der betreffenden Gemeinde zur Benützung der öffentlichen Straßen und Plätzen einholen.

Diese Verbote sind im Gesetze über das Versammlungsrecht nicht begründet da nach diesem Gesetze lediglich Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderlaufen, oder deren Veranstaltung der öffentlichen Sicherheit oder dem öffentlichen Wohle gefährlich st, verboten werden können. Eine Gefährdung des öffentlichen Wohles, von Strafgesetzwidrigkeit gar nicht zu reden, wird aber in der angeführten Kundgebung nicht einmal behauptet. Ein Verbot aber, das im Versammlungsgesetze nicht begründet ist, verletzt die Versammlungsfreiheit und ist daher verfassungswidrig.

Die angeführten Verbote widersprechen auch der bisherigen Praxis und deuten auf die Absieht der politischen Behörden hin, die Versammlungsfreiheit noch weiter zu -drosseln, als es bisher ohnehin üblich war.

Was den Hinweis auf das Verbot der Kinderarbeit anbelangt, so kann in der Verbreitung von Druckschriften, die bei einer bestimmten Gelegenheit und nicht gegen Entgelt geschieht, eine "regelmäßige Verwendung zu Arbeiten", wie sie das Gesetz vom 17. Juni 1919 im Auge hat, nicht erblickt werden und die bei den Haaren herbeigezogene Zitierung dieses Gesetzes, wodurch den Vertrauensmännern der Arbeiterschaft der verstecke. Vorwurf gemacht wird, daß sie das Verbot der Kinderarbeit verletzen kann, nur als Verhöhnung der Arbeiterschaft aufgefaßt werden. Ein solches Vorgehen der Behörde muß als durchaus ungehörig entschieden zurückgewiesen werden.

Die Benützung öffentlicher Plätze und Straßen steht jedermann frei, der Auftrag, die Genehmigung der Gemeinde einzuholen, stellt sieh also als ganz überflüssige, im Gesetze durch nichts begründete Schikane dar welche im höchsten Grade aufreizend wirken muß.

Die hier bekämpfte behördliche Verfügung erfolgt natürlich so spät, daß die Anwendung von Rechtsmitteln nicht mehr möglich ist.

Wir fragen ,daher den Herrn Minister:

Ist ihm das geschilderte Verhalten der Behörden bekannt und ist er bereit, dafür Sorge zu tragen, daß solche ganz unbegründete und direkt aufreizende Behinderungen von Veranstaltungen der Arbeiterschaft in Hinkunft unterbleiben.

Prag, am 27, April 1927.

Taub,

Hackenberg, Schäfer, Štìtka, Kolláriková, Hruška, Haiplick, Harus, Elstner, Kopasz, Cibulka, Kirpal, Grünzner, Blatny,-Kaufmann, Juran, Chlouba, Katz, Dr. Czech, Pohl, Roscher, Heeger, Schuster, Jílek, Dr. Stern, Èermák, Dìdiè, Schweichhart, Leibl, de Witte, Bolen.

Pùvodní znìní ad 989./XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Minister für öffentliche Arbeiten und

den Minister für Landwirtschaft wegen der notwendigen Wiederaufnahme der Flußregulierungsarbeiten im Tale der Weißen Desse.

Am 18, September 1916 ereignete sich das furchtbare Unglück an der Weißen Desse. Der im Oberlauf derselben aufgeführte Erddamm barst und die in dem Talsperrenbecken hinter ihm aufgesammelten Wassermassen stürzten zu Tal, in ihrem rasenden Laufe einen ungeheuren Schaden anrichtend.

Seit dem Unglückstage hat private wie öffentliche Opferwilligkeit darin gewetteifert, die entstandenen Schäden wieder gut zu machen. Es kann nicht bestritten werden, daß im besonderen der Staat durch seine Arbeiten der Jahre 1920- 1926 ein wesentliches dazu ,beitrug, den alten Zustand zu erstellen. Die Landeskommission für Flußregulierungen in Prag, das Arbeitsministerium führten die Regulierung des zerstörten Dessetales mit Umsicht und Interesse zu 2/3 desselben durch, die Wildbachstrecke nicht berücksichtigt. Außerordentlich solide Uferbauten, Schottersperren, Brücken usw. zeigen ein System an, dessen Vollendung gleichbedeutend sein wird mit dem höchst zu schaffenden Grade der Sicherung der Uferbewohner, aber auch mit der Höchstausbeutung der Wasserkräfte durch praktische Anlage der Wehre.

Leider sind die so verheißungsvoll sich anlassenden Regulierungsbauten zum Stillstande gekommen. Die Bauperiode 1927 soll vorübergelassen werden, ohne daß nur eine unwesentliche Fortsetzung der Arbeiten erfolgt, Das ist ein schwerer Schlag für die Gemeinde Dessendorf und ihre Inwohner, die auf die Vollendung der Flußregulierung begreiflicherweise Jahr für Jahr stärker hoffen.

Das gilt umsomehr, als gerade die noch unausgebaute Teilstrecke eine solche, ist in welcher mehrere Wehranlagen vernichtet wurden, deren endliche Neuerrichtung eine Voraussetzung industrieller Wiederbelebung des Dessetales ist. Zudem erscheint die Vornahme der Regulierungsarbeiten im Oberlaufe der Desse wie im Wildbachgebiete nunmehr auch stets nötiger zum Zwecke des Schutzes der talwärts liegenden Ufersicherungen, die insolange der Gefahr einer Beschädigung ausgesetzt sind, als alljährlich aus dem devastierten Gebiete abnormale Steinschiebungen erfolgen.

Aus allen diesen Gründen muß es als dringlich bezeichnet werden, daß die Regulierungsarbeiten im Flußlaufe der Weißen Desse im Frühjahre 1927 wieder aufgennomen werden. Hiebei wird es untunlich sein, die Gemeinde Dessendorf selbst mit zu großen Beitragsleistungen für die Vornahme weiterer Arbeiten zu belasten, bezw. dieselbe abhängig zu machen von der Leistung der rückständigen Raten aus frührer Beitragsverpflichtung. Die Finanzlage der Gemeinde Dessendorf ist eben wegen der Katastrophe eine katastrophale geworden, was aus dem Umstand deutlich begreiflicht wird, daß die Katastrophe 1916 über dreißig industrielle Betriebe des Ortes zerstörte. Die Wiederaufnahme der Regulierungsarbeiten könnte zudem die Form der Arbeitslosenbeschäftigung tragen.

Wir fragen die Herren Minister an, ob Sie bereit sind, die Wiederaufnahme der Regulierungsarbeiten im Tale der Weißen Desse bzw. ihre Fortsetzung beschleunigt zu verfügen?

Prag, den 21. April 1927.

Simm,

Knirsch, Horpynka, Dr. Rasche, Weber, Gregorovits, Siegel, Dr. Jabloniczky, Dr Szüllö, Matzner, Dr. Schollich, Dr, Koberg, Dr. Lehnen, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Fedor, Wenzel, Patzel, Dr. Wallschack, Krebs, Ing. Jung.

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