Pùvodní znìní 979/I.
InterpeIIation
der Abgeordneten Roscher, Schäfer und Genossen
an die Minister für Handel, Industrie und Gewerbe und für soziale Fürsorge,
wegen Maßnahmen gegen den Niedergang der Glasindustrie des Gablonz-Tannwalder Gebietes.
Die Glasindustrie des Gablonz-Tannwalder Gebietes leidet seit vielen Jahren unter einer schweren Krise die einen ständigen Rückgang der Arbeiterzahl in den Betrieben dieser Industrie und ein unbeschreibliches Elend der Glasarbeiter zur Folge hat. Dieses Verhältnis wurde in der letzten Zeit noch dadurch ungemein verschärft daß de Unternehmer in steigendem Maße zur Erzeugung der Schmirgelware übergegangen sind wodurch neuerlich zahlreiche Glasschleifer um ihre Existenz gekommen sind wobei aber die Schmirgelware infolge ihrer ganz minderwertigen Qualität durchaus nicht geeignet ist, der Glasindustrie dauernd neue Absatzmärkte zu erobern und so die schwere Krise dieses einst so blühenden Industriezweiges zu mildern. Es liegt daher die Erzeugung der Schmirgelware nicht im Interesse der Glasindustrie für die Arbeiterschaft aber bedeutet sie eine unerträgliche Verschärfung ihres Elendes. Das Ministerium für Handel Industrie und Gewerbe hat dieser Entwicklung bisher nicht die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet, vielmehr hat noch vor wenigen Wochen ein Vertreter dieses Ministeriums auf einer Enquête erklärt, daß ein Anlaß zum Eingriffe nicht vorliegt. Die rapide Verschlechterung der Lage in der jüngsten Vergangenheit und die entsetzliche Notlage der Arbeiterschaft welche sich bereits in Verzweiflungsausbrüchen Luft macht, muß aber die maßgebenden Faktoren eines Besseren belehren
Wir fragen daher die Herren Minister:
1 Welche Maßnahmen gedenken sie zu treffen, um der Notlage der Glasarbeiterschaft im Gablonz-Tannwalder Revier abzuhelfen und die Glasindustrie dieses Gebietes zu fördern?
2. Sind sie insbesonders bereit, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Erzeugung der Schmirgelware verhindert wird?
Prag, den 30. März 1927
Roscher, Schäfer, Kršiak, Schmerda, Bolen, Juran, Hackenberg, Schweichhart, Blatny, Dietl, Haken, Zápotocký, Heeger, Leibl, Vrtaník, Katz, Dr. Czech, Kirpal, Šafranko, Taub, Grünzner, Kaufmann, Schuster, de Witte, Pohl.
Pùvodní znìní ad 979/IV.
Interpellation
des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen
an den Finanzminister
des Kriegsverletzten Gregor Günzel bei Bewerbungen um die Teilnehmerschaft bei Tabaktrafiken und unbegründete Bevorzugung anderer Bewerber.
Gregor Günzel geboren am 8. Mai 1890 in Aussig und hier heimatszuständig, verheiratet, Vater von 2 Kindern im Alter von 5-7 Jahren, dzt. wohnhaft in Bokau, Weisgasse 222 gedient beim ehem. Festungs-Artillerie-Regiment Nr. 1 in Wien. Eingerückt zu Kriegsbeginn, verlor als Unteroffizier beim Kampfe um die Festung Przemyšl durch Granatsplitter die linke Hand und geriet bei der Übergabe der Festung am 22. März 1915 in russische Gefangenschaft aus welcher er als Austausch-Invalide heimkehrte und militärisch mit 100% superarbitriert wurde. Bei der seinerzeitigen sozialärztlichen Überpüfungskommisson in Aussig wurde auf Beschluß Gesch. Zl. 0808 am 17. Oktober 1919 der Grad der Erwerbsunfähigkeit mit 75% festgesetzt.
Günzel hat sich wiederholt um Beteiligung an einer Tabaktrafik beworben und wurde in allen Fällen abgewiesen obzwar er der berücksichtigenswertester Bewerber war sowohl nach dem Grad seiner Erwerbsunfähigkeit der Kinderzahl als auch des Notstandes. Im Nachfolgenden gebe ich eine Darstellung seines Leidensweges:
Mit Schreiben vom 8. November 1924 wurde auf Grund des Erlasses des Finanzministeriums vom 17 Juni 1924 Zl. 6307424/IV-H/13 bei der Fin. Bez.-Direktion in Leitmeritz betr. Zuteilung als Gesellschafter zu einer Tabaktrafik angesucht. Nachdem keine Erledigung erfolgte wurde am 10. Jänner 1925 urgiert und kam folgende Antwort: Zl. 671 vom 14./I. 1925. Über Ihre Zuschrift vom 10./I. 1925 wird Ihnen mitgeteilt daß der Kriegsinvalide Gregor Günzel aus Bokau um die Zuteilung als Gesellschafter zu der Trafik des Johann Drunecky oder Bohuslav Berka in Aussig angesucht hat, jedoch die notwendigen Erhebungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Nach einer neuerlichen Urgenz vom 28./I. 1925 kam der erste abweisliche Bescheid mit Zl. 5438/25 vom 13. März 1925 der Fin. Bez. Direktion: Über Ihre Zuschrift wird Ihnen mitgeteilt, daß die Fin.-Landes-Direktion in Prag zufolge Erlasses vom 7./3. 1925 Zl. XVIl b 1/677 dem Ansuchen des Kriegsinvaliden Gregor Günzel in Bokau um Zutelung als Gesellschafter zu der Trafik des Johann Drunecky in Aussig keine Folge gegeben hat
Auf sein Ansuchen vom 14./3. 1925 erfolgte der zweite abweisliche Bescheid der Fin. Bez. Direktion unter Zl. 11.806/25 vom 9. Juni 1925: Ihrem Gesuche vom 14./3. 1925 kann keine Folge gegeben werden nachdem die Fin. Landes-Direktion in Prag zufolge Erlasses vom 29./5. 1925 Zl. XVII b 1/1572 u. 1925, den Kriegsverletzten Adolf Otto aus Schöbritz als Gesellschafter zur öffentlichen Tabaktrafik des Gottlieb Berka in Aussig-Bude am Marktplatz, zugeteilt hat. (Die Zuteilung des Invaliden Otto Adolf aus Schöbritz war ganz gerechtfertigt nachdem derselbe infolge seines Gebrechens mehrperzentig invalid ist und auch mehr Kinder besitzt.)
Nach dem abgewiesenen Ansuchen brachte Günzel am 25. Juli 1925 abermals ein Gesuch ein und bewarb sich bei der Trafik des Stehlik am Aussiger Staatsbahnhofe und weil keine Antwort erfolgte, fuhr er am 18. Jänner 1926 nach Leitmeritz wo ihm vom Herrn Oberoffizial František Portych bei der Fin. Bez. Direktion erklärt wurde, daß sämtliche Ansuchen um Zuteilung als Gesellschafter bei der Stehlik-Trafik abgewiesen werden, weil derselbe große Schulden hat sowie einen hohen Gewinnrücklaß und hohe Miete zahlen muß daher zwei Familien nicht leben können. Das ist somit der dritte abweisliche Bescheid.
Gleichzeitig mit dem Gesuche vom 25 Juli 1925 bewarb er sich auch um die Teilhaberschaft bei der Trafik der Josefa Bischoff am ehem. A. T. E. Bahnhofe in Aussig. Bei seinen persönlichen Vorsprachen wurde ihm von Herrn Oberoffizial František Portych der Finanz. Bez. Direktion-Leitmeritz bekanntgegeben daß die Staatsbahndirektion Prag-Nord in Prag betr. Genehmigung der Zuteilung eines Gesellschafters zur Bischofftrafik angeblich keine Zustimmung geben will. Nach erfolgter Intervention bei der Staatsbahndirektion Prag-Nord beim Herrn Referenten Dr. Osoba brachte er am 14 Dezember 1925 unter Berufung auf Z. 2106 der Staatsbahndirektion Prag-Nord das verlangte Gesuch um gütige Erteilung der Bewilligung zur Zuteilung als Gesellschafter zur Bischofftrafik wie verlangt wurde zu Handeln des Herrn D. Osoba ein.
Gelegentlich einer Vorsprache bei der Finanz-Bezirks-Direktion in Leitmeritz sowie beim staatlichen Landesamte für Kriegsbeschädigtenfürsorge in Prag erhielt er derartige Bescheide daß er mit Sicherheit glaubte endlich auch einmal in eine Position zu kommen die ihn und seine Familie (Frau und 2 Kinder) vor den dringendsten Nahrungssorgen entheben wird. Um so größer war seine Enttäuschung als er nun abermals den vierten abweislichen Bescheid der Fin. Bez Direktion in Leitmeritz erhielt datiert vom 15. März 1926 Zahl 5555/26: Die Finanz-Landes-Direktion in Prag hat zufolge Erlasses vom 10./3. 1926 Zl. XVII b 1/480, Ihrem Gesuche vom 25./7. 1925 keine Folge gegeben, nachdem sie einen anderen Kriegsinvaliden als Gesellschafter zu der Tabaktrafik der Josefa Bischoff in Aussig zugeteilt hat.
Bei der Erkundigung nach dem bevorzugten Bewerber erfuhr er daß dies Herr Mirko Saba in Schreckenstein ist, der nach dem Kriegsschluß in staatliche Dienste und zwar bei mehreren Bezirksämtern für Kriegsbeschädigtenfürsorge als Amtsvorstand später als Beamter gestanden war, dort aber entlassen, bezw. pensioniert wurde, und nun eine Anstellung bei einem Geldinstitute in Leitmeritz hatte also nicht stellelos war nur 30% invalid, auch nur 1 Kind besitzt und daher lange nicht in dem Maße ob seiner sozialen Lage so bedürftig erscheint.
Die Tatsache daß Günzel auch dann nicht mit seinem berechtigten Ansuchen berücksichtigt wurde, wenn er wie es der vorliegende Fall beweist, als 75%iger Invalide der weitaus Bedürftigere war und ein Bewerber vorgezogen wurde, der 30% Invalid und gar nicht stellenlos war zwang ihn nun dem hohen Ministerium für soziale Fürsorge mit Beschwerde vom 10. Juni 1926 die Sachlage zur Kenntnis zu bringen. Welche Einflüsse maßgebend waren seine erwiesene Bedürftigkeit trotzdem nicht zu berücksichtigen kann nicht festgestellt werden er bat aber das hohe Ministerium für soziale Fürsorge darum, den Fall zu untersuchen und ihm als Bittsteller da er am Ende seiner Erhaltungsmöglichkeit stehe als höchste Stelle den staatsbürgerlichen Schutz angedeihen zu lassen. Auf die Beschwerde an das Ministerium für soziale Fürsorge vom 10 Jänner 1926 erfolgte vom Landesamte für Kriegsbeschädigten Fürsoge in Prag-Karlin die Erledigung und zwar datiert vom 24. Juli 1926, Zl. 174.789/26-56.520 im folgenden Sinne: Zu Ihrer Beschwerde vom 10./6. 1926 adressiert an das Ministerium für soziale Fürsorge gibt Ihnen das Landesamt bekannt, daß der Invalide, der die Trafik erhielt, hieramts angesucht hat und derselbe auch hilfsbedürftig war ist sein Gesuch mit Befürwortung der Finanz-Landes-Direktion übergegeben worden. Das Verzeichnis aller damaligen Bewerber ist nicht anhergelangt, und das hiesige Amt hatte keine Möglichkeit gehabt, den bedürftigen Beschädigten auszusuchen. Falls Sie abermals um eine Trafik ansuchen werden legen Sie dem Gesuche diese heutige Zuschrift bei, damit man Sie von hierorts berücksichtigen kann.
Auf die Zuschrift des Landesamtes mit Zahl 174.789/26-56.520 vom 24. Juli 1926 gab Günzel dem Landesamte mit Schreiben vom 15 August 1926 bekannt daß er sich neuerlich als Gesellschafter zur Tabaktrafik der Frau Karoline Pech-Aussig (Große Wallstraße) beworben habe und ersuchte um gütige Befürwortung mit dem Bemerken daß er bereits viermal ohne Angabe von Gründen abgewiesen wurde.
Gleichzeitig hatte er dem Ministerium für soz. Fürsorge mit Datum vom 23. August 1926 abermals eine Beschwerde vorgelegt mit der Schilderung, daß ihn der Bescheid des Landesamtes vom 24. Juli 1926 nicht befriedigen könne, weil die Finanzbehörde in Leitmeritz ganz gegenteilig erklärte daß die Bewerbungsliste gewiß dem Landesamte vorgelegt wurde und daher genau festzustellen war daß er in weit größerem Maße bedürftig war als jener Kriegsbeschädigte dem die Teilhaberschaft verliehen wurde.
Ferner schrieb Günzel in seiner Beschwerde dem Ministerium, daß die vom Landesamte herabgelangte Antwort so ungenügend und unstichhältig sei daß die darin angeführten ausweichenden Angaben als direkt unzutreffend bezeichnet werden müssen und hievon daß hohe Ministerium in Kenntnis gesetzt werden muß, weil man sonst bei dieser hohen Behörde im Glauben sein würde es sei das Vorgehen des Landesamtes korrekt und einspruchsfrei gewesen, was aber nicht der Fall ist umsomehr da er noch an die Staatsbahndirektion Prag-Nord, zu Handeln des Herrn Dr. Osoba das Ansuchen um gütige Zulassung als Gesellschafter zur Bischofftrafik einbrachte und nach der Erkundigung erfuhr daß auf sein Ansuchen, da die Meistbedürftigkeit außer Zweifel sei von der Staatsbahndirektion Prag-Nord Rücksicht genommen werden wird. Er mußte daher mit vollem Rechte erwarten, daß sein Gesuch um die in Rede stehenden Trafikteilhaberschaft berücksichtigt werde. Da das aber nicht der Fall war muß angenommen werden, daß hier ein Vorgang vorliegt, der nicht der gesetzlichen Bestimmung entspricht die da ausdrücklich betont es sei in allen Fällen der höchstperzentige Invalide und in seiner sozialen Lage der Bedürftigste zu bevorzugen. Der Bedürftigste war im vorliegenden Falle doch unleugbar nur Günzel.
Zur Aufklärung dieses Vorganges mußte er in seinem Schreiben die Bitte an das hohe Ministerium für soziale Fürsorge stellen, das als oberste Schutzbehörde der Kriegsbeschädigten fungiert, in diesem Fall erheben zu lassen ob sein Gesuch vom 25./7. 1925 von der Fin. Bez. Direktion in Leitmeritz dem Landesamte vorgelegt wurde oder nicht und warum er nicht als Teilhaber zur genannten Trafik berücksichtigt wurde Eine Erledigung auf seine Beschwerde vom 23. August 1926, wie oben geschildert ist bis dato nicht erfolgt.
Durch die Not gezwungen, überreichte er mit Datum vom 14. April 1926 ein neues Gesuch der Fin. Bez. Direktion-Leitmeritz und schrieb, in welcher Lage er sich mit seiner Familie befindet und er suchte um Verleihung einer Tabaktrafik oder Zuteilung als Gesellschafter zu einer ertragreichen Trafik um den Lebensunterhalt mit Frau und Kindern fristen zu können, weil es ihm als 75%igen Invaliden nicht gelingt, eine Arbeitsstelle zu erhalten. Auf obiges Gesuch erschien am 22. April 1926 ein Beamter des Gefällskontrollamtes in Aussig und laut aufgenommenen Protokolles zu den Trafiken als Gesellschafter gemeldet:
Karoline Pech, Aussig, Große Wallstraße,
Franziska Rùžièka, Schreckenstein-Elbebrücke,
Václav Kraus, Schreckenstein-Bahnhof.
Als Belege wurden verlangt: Sittenzeugnis, Heimatsschein, Geburtschein und Beschluß von der sozialärztlichen Überprüfungskommission.
Wie bei den vorhereingebrachten Gesuchen fanden auch jetzt die verschiedensten Erhebungen über seine Familienverhältnisse statt und zwar bei Freunden, sowie bei Feinden von vielerlei Amtsorganen.
Der 5. abweisliche Bescheid der Fin. Bez. Direktion in Leitmeritz lautet: Zl. 16.327 ai 1926 am 7. August 1926 die Fin.-Landes-Direktion in Prag hat zufolge Erlasses vom 3./8. 1926-Zl XVII b 1/2567 keinen Gesellschafter zu der Trafik des Wenzel Kraus in Schreckenstein-Bahnhof zugeteilt. Hievon werden Sie über Ihr Gesuch laut Protokoll vom 22./4. 1926 verständigt.
Unter Zl. 17.326 vom 25. August 1926 kam von der Fin. Bez. Direktion in Leitmeritz der 6. abweisliche Bescheid: Die Finanzlandesleitung in Prag hat mit dem Erlasse vom 21./8. 1926 Zl. XVII b 1/2907 Ihrem Gesuche vom 14./5. 1926 keine Folge gegeben, nachdem sie einen anderen Kriegsinvalide als Gesellschafter zu der Trafik des Johann Drunecky in Aussig zugeteilt hat. Hievon werden Sie mit dem Beifügen verständigt, daß Ihre Personaldokumente Ihrem Gesuche um Zuteilung als Gesellschafter zu der Trafik der Franziska Rùžièka in Schreckenstein-Elbebrücke beigeschlossen wurden, über welche die Finanzlandes-Direktion in Prag bisher keine Entscheidung getroffen hat
Es erfolgt mit Zl. 17.877/26 am 3. September 1926 der 7 abweisliche Bescheid: Unter Rückschluß von Beilagen Ihres Ansuchens vom 14. April 1926 wird Ihnen mitgeteilt, daß die Finanzlandesdirektion in Prag zufolge Erlasses vom 31./8. 1926 Zl. XVII b 1/3066 keinen Gesellschafter zu der Trafik der Franziska Rùžièka in Schreckenstein-Elbebrücke zugeteilt hat.
Warum zu den vorerwähnten Trafiken ein Gesellschafter nicht zugeteilt wurde entzieht sich seiner Kenntnis.
Als über die noch offene Pech-Trafik keine Erledigung erfolgte urgierte Günzel am 16. November 1926 bei der Fin. Bez. Direktion-Leitmeritz daß er bereits 7 abweisende Bescheide zu verzeichnen habe daß ihm immer weniger bedürftige und geringer beschädigte Kriegsverletzte vorgezogen werden ja sogar bei der Bischofftrafik die Teilhaberschaft ohne Einflußnahme des Landesamtes bestimmt wurde und ein Bewerber vorgezogen wurde, Mirko Saba, der eine Anstellung bei einem Geldinstitute in Leitmeritz inne hatte die er aufgab als er die Teilhaberschaft bei der Bischoftrafik erhielt während Günzel schon seit Jahren erwerbslos ist. Sein eingebrachtes Gesuch um die Teilhaberschaft bei der Trafik der Karoline Pech in Aussig befindet sich noch unerledigt in Schwebe, obwohl man ihm beim Landesamte für Kriegsbeschädigtenfürsorge in Prag versichert hat daß eine Zuteilung zu genannter Trafik befürwortet werde, erfuhr er daß man ihm auch diesmal einen Mitbewerber in der Person des Herrn Anton Maly aus Türmitz gegenüberstellt der Hausbesitzer nur eine bereits 20 Jahre alte Tochter besitzt, dessen Gattin Inhaberin einer Gemischtwarenhandlung ist und er 20% invalid sein soll. Er stellte die Bitte um geeignetste baldige Erledigung seines Ansuchens und im Falle sein Ansuchen dortamts nicht mehr vorliegen sollte bat er sein Urgenzschreiben vom 16./11. 1926 an die löbl. Finanz-Landesdirektion nach Prag weiterzuleiten, und ersuchte um gefl. Bekanntgabe der Aktenzahl und des Datums der Weitergabe auf mitgesandter Karte zum Zwecke der Intervention in Prag mit Hilfe von Abgeordneten, die für ihn schützend eintreten wollen.
Auf das Urgenzschreiben kam folgende Antwort: Fin. Bez. Direktion-Leitmeritz Zl. 23.543, am 20./11. 1926, Ihr Gesuch vom 16./11. 1926 um Zuteilung als Gesellschafter zur Tabaktrafik der Karoline Pech in Aussig wurde der Finanz-Landesdirektion in Prag-Dep. XVII b im Nachhange h. o. Berichte vom 29./9. 1926 Zl. 19.577 betreffend dieselbe Angelegenheit vorgelegt
Das Landesamt hat unter Zl. 356.941/26 am 30./12. 1926 ihn als den bedürftigsten Bewerber bei der Finanz-Landesdirektion in Prag in Vorschlag gebracht und A. Maly, Türmitz nicht in Betracht gezogen. Ein weiterer Bewerber war ein gewisser Legionär Klouda aus Türmitz den die Finanzbehörde in Vorschlag gebracht hatte, was jedoch leider trotz mehrmaliger Nachfrage nicht zu erfragen war. Nachdem aber beim genannten Klouda die Invalidität nicht sichergestellt ist, hat sich das Landesamt für Kriegsbeschädigtenfürsorge für ihn im Sinne des gemachten Vorschlages eingesetzt.
Trotz des günstigen Vorschlages erhielt er den 8. abweislichen Bescheid von der Fin. Bez. Direktion in Leitmeritz mit Zl. 742 ai 1927 vom 12. Jänner 1926. Die Finanzbehörde in Prag hat zufolge Erlasses vom 8. Jänner 1927 Zl. XVII b 1/4518 ai 1926 Ihrem Gesuche vom 22./4. 1926 keine Folge gegeben, nachdem die genannte Behörde einen anderen Kriegsinvaliden als Gesellschafter zu der Trafik der Karoline Pech in Aussig (Große Wallstraße) zugeteilt hat. Hievon werden Sie verständigt
In seiner verzweifelten Notlage schrieb er den ganzen Sachverhalt seiner 8 Abweisungen der Landesleitung des Bundes der Kriegsverletzten nach Reichenberg und bat um gefl. Unterstützung in seiner Angelegenheit. Bei einer Vorsprache der Vertreter von der Landesleitung des Bundes der Kriegsverletzten in der Finanzlandesdirektion in Prag erkläre Ihnen Her Dr. Katz, daß trotz des günstigen Vorschlages des Landesamtes der Legionär Klouda aus Türmitz der Trafik Pech in Aussig als Gesellschafter zugeteilt wurde. Auf die Anfrage der Landesleitungsvertreter, welche Gründe hiefür maßgebend sind und weshalb der Vorschlag des staatlichen Landesamtes übergangen wurde erklärte der Her Dr. Katz daß für die Abweisung des Günzel keine sachlichen, sondern persönlichen Hindernisse vorliegen. Etwas Näheres über die persönlichen Hindernisse konnte nicht erfahren werden weil Herr Dr. Katz weitere Angaben verweigerte.
Infolge des Umstandes daß seine berechtigten Forderungen als Kriegsinvalide keine Gewährung fanden, sah sich Günzel gezwungen dem Ministerium für soz. Fürsorge in seiner Eingabe vom 31. Jänner 1927 die Bitte um geneigte Kenntnisnahme seiner persönlichen Angelegenheit und gütige Einflußnahme auf Unterstützung seines Falles zu unterbreiten. Nach Auflassung der Kanzlei der Bezirksorganisation Aussig des Bundes der Kriegsverletzten W. u W. mit Ende September 1925 konnte er trotz größter Mühe keinerlei Stellung mehr finden und bewarb sich da mit Frau und 2 Kindern mit der geringen Invalidenrente allein den Lebensunterhalt nicht zu bestreiten vermag, um die Verleihung bezw. um die Teilhaberschaft zu einer Trafik.
Auf 7 vorhergehende Ansuchen erhielt er abschlägige Bescheide der Finanzbehörde.
Zuletzt hatte er angesucht um die Teilhaberschaft an der Trafik der Karoline Pech in Aussig erhielt aber auch diesmal datiert vom 12./1. 1927 Zl. 742/27 den Bescheid, daß laut Erlasses der Finanzlandesdirektion vom 8. Jänner 1927 Zl. XVII b 1/4518/26, seinem Gesuche keine Folge gegeben und ein anderer Kriegsinvalide der genannten Trafik als Gesellschafter zugeteilt wurde trotzdem ihn das staatliche Landesamt für Kriegsbeschädigten Fürsorge tatsächlich als den bedürftigsten Bewerber vorgeschlagen hatte. Angesichts der Tatsache daß die Invalidität des vorgezogenen Legionärs Klouda gar nicht sichergestellt ist nach Angabe des staatlichen Landesamtes wurde Herr Dr. Katz gefragt, warum man den Vorschlag des staatlichen Landesamtes nicht berücksichtige erklärte derselbe daß gegen ihn nur persönliche (Gründe) Hindernisse vorlägen, dabei muß erwähnt werden daß Günzel schon mehrmals Sittenzeugnisse vorgelegt hatte und seitens der Gefällskontrolle Aussig erfolgten schon mindestens 30 Erhebungen seiner Verhältnisse, was schon nachgerade lächerlich oder verhöhnend wirkt im Hinblick auf die ständigen Abweisungen Günzel der schon seit 18 Monaten stellenlos ist und mit seiner Familie Not leidet, hatte also nun die 8. Abweisung erhalten und mußte erleben, daß trotz zu seinen Gunsten sprechenden Vorschlages des staatlichen Landesamtes stets seitens der Finanzbehörde minderbedürftige Bewerber vorgezogen wurden während man für seine erwiesene Notlage keine Einsicht hat. Dieses Vorgehen der Finanzbehörde gegen einen 75%igen bedürftigen wirklichen Kriegsverletzten kommt einer Ungerechtigkeit gleich weshalb er das Ministerium für soziale Fürsorge bat um gütige Untersuchung des Falles und Feststellung aus welchen Gründen die Finanzbehörde die Vorschläge des staatlichen Landesamtes unbeachtet läßt gleichzeitig mit der Bitte um Wiederaufnahme des Verfahrens damit die Kriegsverletzten nicht die Hoffnung auf die Wirksamkeit der Invaliden-Fürsorge verlieren müssen.
In dem ähnlichen Sinne überreichte er mit Datum 31. Jänner 1927 dem Finanzministerium eine Eingabe.
Mit Zuschrift vom 7. Feber Zl. 3638 V/2-1927 teilte ihm das Ministerium für soziale Fürsorge folgendes mit: Ihre Eingabe vom 31. Jänner 1927 in der Angelegenheit der Tabaktrafik wurde dem Finanzministerium in Prag zur eigenen Verfügung abgetreten. Auf die direkt an das hohe Ministerium vom 31./1. 1927 überreichte Eingabe erhielt er von der Finanz-Bezirks Direktion in Leitmeritz unter Zl. 4587/1927 vom 25. Feber 1927 jetzt folgende Antwort: Über Ihr beim Finanzministerium eingebrachtes Gesuch vom 31./1. 1927. werden Sie auf den h. o. Bescheid vom 22./1. 1927-Zl. 742 verwiesen. Hiemit erledigt sich auch Ihr Gesuch vom 31./1. 1927 welches Sie beim Landesamte für Kriegs beschädigtenfürsorge in Prag-Karolinenthal eingebracht haben.
Sein letztes Ansuchen um Verleihung bezw. Zuteilung als Gesellschafter zu einer Tabaktrafik brachte er am 22. Jänner 1927 bei der Finanz-Bezirks-Direktion in Leitmeritz ein und wurde im Auftrage derselben am 28. Jänner 1927 durch ein Amtsorgan des Gefällskontrollamtes ein Protokoll aufgenommen, wozu folgende Tabaktrafiken gemeldet nach Vorschlag des Gefällsbeamten: Stehlik, Staatsbahnhof Aussig (Ertrag 72.000 Kè), Eduard Kündiger, Aussig Teplitzerstraße, Karl Mages, Aussig Oster.
Eine Erledigung in diesen Trafiken ist bis heute nicht eingetroffen. Wir richten nach Darlegung dieses Sachverhaltes an den Herrn Finanzminister die Anfrage:
1. Ist der Herr Finanzminister bereit die unbegründeten Bevorzugungen anderer Bewerber vor dem 75%igen Invaliden Gregor Günzel zum Gegenstande einer Untersuchung zu machen?
2 Ist der Herr Finanzminister bereit dafür zu sorgen, daß derartige Zurücksetzungen wie sie im Falle des Gregor Günzel offenkundig vorkamen in Zukunft verhindert werden?
3. Ist der Herr Finanzminister bereit, den berechtigten Ansprüchen des Herrn Gregor Günzel zum Durchbruche zu verhelfen?
Prag, am 29. März 1927.
Krebs,
Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Dr. Rosche, Ing. Kallina, Dr. Koberg, Siegel, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Patzel, Dr. Wollschack, Simm, Knirsch, Matzner, Dr. Schollich, Weber, Horpynka, Fedor, Gregorovits, Ing. Jung, Wenzel.
Pùvodní znìní ad 979./VII.
Interpellation
der Abgeordneten Ing. Rudolf Jung, Hans Krebs und Genossen
an den Minister für Justiz und an den Minister des Innern
betreffend die Zensurpraxis bei der Aussiger Polizeidirektion und bei der Staatsanwaltschaft in Leitmeritz in Bezug auf die Zeitschrift Tag vom 8. Feber 1927.
Die periodische Druckschrift Der Tag, die das Hauptorgan der deutschen nat.-sozialistischen Arbeiterpartei ist und in Aussig herausgegeben wird, ist seit längerer Zeit einer Zensurpraxis unterworfen, die als geradezu chikanös bezeichnet werden muß. So wurde die Ausgabe des Tag vom 8. Feber 1927 beispielsweise deshalb beschlagnahmt, weil sie eine politische Kundgebung des außerordentlichen Parteitages der deutschen nationalsozial. Arbeiterpartei vom 6. Feber 1927 veröffentlichte, die in einer ganzen Reihe anderer Zeitungen in der Èechoslovakischen Republik unbeanständet erscheinen konnte. Die beschlagnahmte Entschließung hat folgenden Wortlaut:
Im Bewußtsein der Sendung der nationalsozialistischen Weltanschauung und der Aufgaben des Sudetendeutschtums hält die sudetenländische national-sozialistische Bewegung grundsätzlich am Ideal völkischer Einheitsstaaten als naturgegebene Staatenordnung in Europa fest. Die heute auf imperialistischer französischer Machtpolitik beruhende Kleinstaaterei ist die Hauptursache der sozialen Verarmung der arbeitenden Massen und ein ständiger Herd diplomatischer Verwicklungen und kriegerischer Gefahren. Wir lehnen die Ansicht ab, daß die gegenwärtige staatliche Einheit der Deutschen und der Èechen in den historischen Grenzen von Böhmen, Mähren und Schlesien eine in tausendjähriger Entwicklung gegründete und aus wirtschaftlichen Gründen unabänderliche Symbiose und Ernährungsgemeinschaft sei. Demgegenüber betonen wir deutschen Nationalsozialisten, trotz der aus tagespolitischen Gründen erfolgten Teilnahme deutscher Parteien an der Prager Regierung die unzerreißbare völkische, kulturelle und wirtschaftliche Schicksalsgemeinschaft des sudetendeutschen Stammes mit dem mitteleuropäischen Gesamtdeutschtum.
Die Staatsanwaltschaft in Leitmeritz hat diese Konfiskation mit Erkenntnis vom 9. Feber 1927 Tl. 32/27 bestätigt. Wir fragen die Herren Minister:
1. Ist ihnen die Beschlagnahme einer Kundgebung des nationalsozialistischen Parteitages obigen Inhalts bekannt?
2 Was gedenken sie zu tun daß derartige ungerechtfertigte Kundgebungen einer ganzen Partei in Zukunft nicht mehr unterdrückt werden?
3. Wie erklären sie es, daß diese Kundgebung zwar im Tag in Aussig beschlagnahmt wurde, daß sie aber im Montagsblatt (Prag) in der Neuen Zeit in Troppau in der Volkswehr in Gablonz in der Sudetendeutschen Tageszeitung in Tetschen und in vielen anderen Tageszeitungen unbeanständet erscheinen konnte?
4. Werden die Herren Minister dafür Sorge tragen, daß die chikanöse Zensurpraxis der Staatspolizei in Aussig einer objektiven Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen weicht?
Prag, am 15. Feber 1927
Ing. Jung, Krebs,
Dr. Schollich, Weber, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Horpynka, Dr. Szüllö, Fedor, Patzel, Ing. Kallina, Siegel, Dr. Koberg, Dr. Rosche, Matzner, Gregorovits, Knirsch, Wenzel, Simm, Dr. Wollschack, Dr. Jabloniczky.
Pùvodní znìní ad 979./IX.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina
und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit des ungesetzlichen Vorgehens der Staatspolizei in Karlsbad anläßlich der Bewilligung des Ansuchens der Jugendgruppe der Deutschen Nationalpartei zur Veranstaltung eines geselligen Deutschen Abends.
Die Jugendgruppe der Deutschen Nationalpartei in Karlsbad veranstaltete am 12. Dezember 1926 einen Deutschen Abend, der ordnungsgemäß bei dem Staatspolizeikommissariat in Karlsbad angemeldet worden war. Dem Ansuchen wurde stattgegeben, jedoch unter der Voraussetzung, daß Nr. 1 des Programms Das Böhmerlandlied und Nr. 6 das Gedicht Deutschböhmerland weggelassen werden. Die nicht bewilligten Texte lauten:
Das Böhmerlandlied:
Verfaßt: Ernst Leibl.
Vertont: Walther Hensel
1. Wir heben unsre Hände
aus tiefster, bittrer Not:
Herr Gott den Führer sende,
der unsern Kummer wende
mit mächtigem Gebot.
2. Erwecke uns den Helden,
dem seines Volks erbarmt,
des Volks das nachtbeladen,
verkauft ist und verraten
in unsrer Feinde Arm.
3. Erwecke uns den Helden,
der stark in aller Not,
Deutschböhmen mächtig rühret,
Deutschböhmen gläubig führet
ins junge Morgenrot!
4. Wir weihen Wehr und Waffen
und Haupt und Herz und Hand!
Laß nicht zuschanden werden
dein lichtes Volk der Erden
Und meiner Mutter Land
Deutschböhmerland.
Von Hans Watzlik.
1. Schwören wollen wir aufs neue:
ewig sei dir zugewandt,
ewig Böhmen unsre Treue,
uralt deutsches Heimatland!
2 Unsres Volkes Leidensgarten,
dennoch einzig teuer Ort,
unser Enkel sollst du warten:
unser, unser immerfort!
3. Brunn der Liebe Brunn der Stärke,
Berge, Schlote, Korn und Flut,
ernster Boden unsrer Werke,
Scholle, die einst auf uns ruht!
4. Lied, zu Ende nie zu singen,
Schicksal, uns von Gott gebracht,
Preis, darum wir trotzig ringen,
knirschend Leid in jeder Nacht!
5. Volk, in Sehnsucht und in Taten
werde deines Landes wert!
Schütze feurig seine Saaten!
Sei ihm Pflugschar! Sei ihm Schwert!
Nachdem es sich im vorliegenden Falle um ein längst eingebürgertes Lied und ein allbekanntes Gedicht handelt die nirgend bisher von der Zensur beanständet wurden, erblicken die Unterzeichneten in dem Verbote einen Eingriff in das deutsche Kulturleben und fragen an ob der Herr Minister bereit ist das Polizeikommissariat in Karlsbad aufzuklären daß bei Bewilligung von Veranstaltungen derartige einschränkende Bestimmungen nicht getroffen werden dürfen?
Prag, am 1. Feber 1927.
Ing. Kallina,
Dr. Keibl, Weber, Matzner, Dr. Lehnert, Horpynka, Ing. Jung, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Fedor, Gregorovits, Siegel, Dr. Koberg, Dr. Schollich, Dr. Rosche, Patzel, Krebs, Simm, Wenzel, Dr. Wollschack, Knirsch.
Pùvodní znìní ad 979./X.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich
und Genossen
an den Justizminister
betreffend den Aufsatz des Troppauer Staatsanwaltes Dr. Gloss im Národ.
Deutsche Zeitungen brachten die Nachricht, daß die èechische Zeitung Národ vor kurzem in großer Aufmachung einen Aufsatz von einem gewissen Dr. Gloß in Troppau veröffentlichte, der an der Hand von Daten das stärkere Anwachsen der deutschen Irredenta feststellte. Dr. Gloß weist statistisch nach, daß in der Zeit vom 1. Jänner bis 12. September v. J. nicht weniger als 143 Strafanzeigen wegen Verbrechens und Vergehens gegen das Schutzgesetz eingelaufen sind gerade angeblich zu einer Zeit, wo in Deutschland die irredentistischen Organisationen eine ganz besondere Entfaltung genommen hätte. Dr. Gloß stellt dabei die kühne Behauptung, auf daß diese Irredenta angeblich von Deutschland und Deutschösterreich mit allen Mitteln gefördert wird.
Sich mit denn, in diesem Artikel aufgestellten Behauptungen auseinanderzusetzen erübrigt sich. Selbst wenn die Zahl der Strafanzeigen wie angegeben, richtig sein sollte, so liefert dies für ein Zunehme der Irredenta noch gar keinen Beweis, da doch zur Genüge bekannt ist, wie leichtfertig oft schon von einem übereifrigen und um den èechischen Staat besorgten Staatsanwalt die Anklage wegen Verbrechens oder Vergehens gegen das Schutzgesetz erhoben wurde. Die diesbezüglich da und dort durchgeführten Verhandlungen haben das Lächerliche dieses èechisch chauvinistischen Übereifers klar zu Tage treten lassen. Auch über den Begriff Irredenta und Hochverrat soll in diesem Zusammenhange nicht gesprochen werden, …
Uns interessiert lediglich der Artikelschreiber, der niemand anderer als der leitende erste Staatsanwalt beim Troppauer Landesgericht Dr. Gloß ist, der sich besonders bei Verfolgung der angeblich deutschen Irredenta schon seit Jahren ausgezeichnet und der nun merkwürdigerweise auch Lust und Musse findet, in einem Chauvinistenblatt über diesen Gegenstand zu schreiben. Demgegenüber vertreten wir die Ansicht, daß ein leitender Staatsanwalt, noch dazu in einer Stadt, mit überwältigender deutschen Mehrheit die Pflicht hat, sich eine gewisse Zurückhaltung aufzuerlegen, um den Schein der Objektivität gegenüber der Öffentlichkeit zu wahren.
Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Justizminister die Frage:
1. Sind Sie bereit erheben zu lassen ob der Troppauer Staatsanwalt Dr. Gloß diesen Artikel im Národ geschrieben hat?
2. Wenn ja wollen Sie dem Herrn Staatsanwalt bedeuten, daß er im Interesse seines Amtes und der gebotenen Objektivität für die Zukunft solche Auslassungen zu unterlassen hat?
3. Sind Sie im Allgemeinen gewillt, endlich die lächerliche Verfolgung angeblich deutscher Irredentisten abzustellen und für die vernunftsgemäße Handhabung der Gerichtbarkeit zu sorgen?
Prag, am 15. März 1927.
Dr. Schollich,
Wenzel, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Rosche, Krebs, Dr. Lehnert, Weber, Horpynka, Knirsch, Fedor, Simm, Dr. Keibl, Dr. Szüllö, Ing. Jung, Siegel, Dr. Koberg, Gregorovits, Kurak, Dr. Jabloniczky, Dr. Wollschack, Patzel.