Úterý 18. èervna 1929

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 207. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v úterý dne 18. èervna 1929.

1. Øeè posl. L. Wenzela (viz str. 16 tìsnopisecké zprávy):

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das größte Nationalvermögen und das höchste Gut eines Staates ist die Gesundheit seiner Völker. Welches Volk diese Güter erhalten und Krankheiten verhüten kann, das allein ist ein wahrhaft kulturell hochentwickeltes Volk. Glauben wir ja nicht, daß sich die Kultur der Völker ermessen läßt an der Zahl jener Sanitätsgesetze, welche ein Gesundheitsministerium ohne Rücksicht durchzudrücken versucht, oder das etwa die Zahl der Sanitätsräte, Ärzte, Irren- und Krankenhäuser oder der pharmazeutischen Fabriken maßgebend ist. Viel richtiger ist es, wenn ein Volk nach und nach diese Dinge vermissen kann.

Gegen die hier im Hause befindlichen Vorlagen stellte sich, wie wir ja wissen, von allem Anfang an die gesamte Ärzteschaft ohne Unterschied der Nationalität. Und so mag es wohl auch gekommen sein, daß die vorliegenden Gesetze als solche entsprechend frühzeitig in ihren einzelnen Fassungen geändert worden sind. Das Ärzte- und Ärztekammergesetz sollen Gesetze werden, welche der gesamten Heilkunde dienen. Diese Tendenz stellte sich der Referent, als er den Entwurf ausarbeitete, in viel zu geringem Maße. Um die Bedeutung dieser beiden Entwürfe zu erfassen, ist es erst notwendig, daß wir uns dessen bewußt werden, daß die gesamte Heilkunde in ihrer freien Entwicklung zum großen Teil gedrosselt ist durch die gegenwärtigen Krankenkassen, gedrosselt ist durch das gegenwärtige System in diesem Staate. Die Krankenkassen in ihrer heutigen Form haben ihren ursprünglichen Zweck, Unbemittelten und Minderbemittelten ärztliche Hilfe guter Qualität zu beschaffen längst vergessen und sind heute eigentlich finanzielle Großunternehmen geworden, wo schon seit Jahren der Versicherte als Arbeitnehmer und der Zahler als Arbeitgeber nicht mehr wählen und so in die Verwaltung nicht mehr hineinreden darf. Eine solche Einstellung der Krankenkassenverwaltung brachte es mit sich, daß die ärztliche Arbeit und so auch die Wohltätigkeit zu einem seelenlosen und erzwungenen Massenbetrieb organisiert wurde. Die Krankenkassen und die Heilfonds brachten eine bürokratische Zettelwirtschaft, eine Art Markenkleberei mit sich. Der Arzt ist auf diese Art mit Hilfe gewisser politischer Machtfaktoren von seiner Wirkungsmöglichkeit weit abgedrängt worden. Ein Großteil der Gesamtbevölkerong wurde so zwangsweise unter die Verhältnisse der Armenbehandlung gestellt, indem immer und immer wieder wirtschaftlich leistungsfähigere Bevölkerungsschichten und Berufsgruppen in die Zwangsversicherung mit hineingezogen wurden, um die ständig anwachsenden Verwaltungskosten zu decken.

Wie steht es nun heute mit dem Ärztestand? Der Staatsmediziner, der Arzt der Krankenkassen und der Heilfonds hat in seiner freien Entwicklung systematisch gelitten. Die freie ärztliche Praxis wurde gedrosselt. Die Ethik ärztlicher Arbeit und die Psyche kranker Menschen, ärztliche Arbeitskraft und kranke Menschen wurden zu einem Massenartikel herabgesetzt, bei dem Angebot und Nachfrage monopolisiert und durch eine zentralisierte Staatsverwaltung nach engherzigen Vorschriften geregelt wird. Die Arbeiterschaft hat dabei kaum etwas gewonnen, die anderen aber viel verloren. Die effektiven Leistungen stehen in einem krassem Verhältnis zu den ungeheueren Lasten, die so der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Das Durchschnittsniveau ist nicht gehoben, sondern verschlechtert worden.

Die Krankenkassen bieten heute das Bild einer staatlich sozialisierenden aber nicht mehr einer sozialen Auswirkung. An Stelle ärztlicher Qualitätsarbeit, die auf nie ruhendem Fortschritt wissenschaftlicher Forschung beruht, ist der in allen Einzelheiten bürokratische organisierte Massenbetrieb niederster Qualität getreten. Wo bleibt hier Freiheit und Fortschritt? Für die überwiegende Mehrzahl der praktischen Ärzte ist die freie privatärztliche Tätigkeit auf ein Minimum herabgesunken.

Wie ein gegenwärtiger Krankenkassenbetrieb aussieht, welche Diagnosen und Behandlungsmethoden man aus solchen Betrieben in der Praxis tagtäglich zu sehen bekommt, wie schwer oft kranke Menschen auf solche Weise geschädigt werden und mit welchen Mitteln solche Ärzte es trotz alledem doch noch verstehen, sich bei den Patienten beliebt zu machen, darüber braucht man wohl heute kein Wort mehr zu verlieren. Uns allen ist heute diese Praxis leider zur Genüge bekannt. Die bekannte Schnelldiagnose: womöglich durch die Kleider hindurch - die ganz Geübten bringen diese Schnelldiagnose sogar fertig, während sie gleichzeitig mit unleserlicher Schrift die verschiedenen vorgeschriebenen Formulare, dann in rascher Auswahl ein Rezept aus den erlaubten Mitteln ausfüllen, die Beherrschung von 5 bis 10 Rezeptformen genügt für die Erfordernisse der Praxis - und dann bitte der Nächste. Es liegt mir fern, solchen Ärzten irgendeinen persönlichen Vorwurf machen zu wollen, denn sie handeln unter dem Drucke eines unwiderstehlichen Zwanges und nach den gegebenen Verhältnissen. Ich bin überzeugt, daß es allen Ärzten viel lieber wäre, wenn sie irgendwie die Möglichkeit hätten, mit Sorgfalt und nur nach ihrem ärztlichen Gewissen zu arbeiten. So sind die Ärzte meiner Überzeugung nach die Opfer ihrer eigenen wirtschaftlichen Not und des fortschreitenden Verfalles ihrer eigenen Stellung. Man müßte schon aus diesen Betrachtungen heraus seitens der Regierung eine ganz andere Maßnahme im Interesse der Bevölkerung und der Ärzte erwarten, als diese beiden Ärztegesetze.

Was bringen uns die beiden Gesetzesvorlagen? Sie bringen eine ungeheuere Belastung in der Verwaltung und eine völlige Einengung in der freien Entwicklung. Wir vermissen in diesen Regierungsvorlagen jedwede Förderungsmaßnahme der physikalischen Anwendungsarten in der Heilkunde. Wir sehen hier einen sehr großen Fehler. Wir finden in beiden Gesetzentwürfen eine vollständige Ausschaltung der Förderungsmaßnahmen der naturgemäßen Heilmethoden des Naturheilverfahrens. Wir sehen auch, daß der bisherige Zwangskurs, die Zwangsbehandlung mit gefährlichen Giften, wie Salvarsan, Quecksilber und Wismut weiter gehandhabt werden soll. Ob dies die richtige Art ist, dem Arzte die Kunden zu erhalten, ist zweifelhaft. Aber wir wollen nicht in das eigentliche Wesen in dieser Richtung eingehen, sondern wir müssen die Frage aufrollen, wie steht es eigentlich heute mit der Heilmittelbeschaffung, wie steht es mit den Erleichterungen, die man bisher dem Apothekergewerbe schaffte? Ich habe seit Jahren die Hilferufe der gesamten Pharmazeuten und Apotheker gehört und wir müssen feststellen, daß trotz der vielen Versprechungen, Petitionen und Zuschriften an das Gesundheitsministerium auf diesem Gebiete überhaupt nichts gemacht wurde.

Wir wollen ganz frei und offen die Apothekerschaft sprechen lassen. Die Zeitung "Der Apothekerverband" schreibt: Schon seit Jahren führt die ganze Apothekerschaft der Èechoslovakischen Republik einen schweren Kampf um die Valorisierung der Arzneitaxen. Alle Lebensmittel, alle Gehalte und Löhne, alle gewerblichen und wirtschaftlichen Erzeugnisse sind gegenüber den Friedenswerten längst valorisiert, d. h. der Entwertung der Friedenskrone entsprechend um das 7 bis 10-fache oder noch mehr erhöht worden, in allen Ländern Europas wurde auch die Arzneitaxe längst den geänderten Geldverhältnissen angepaßt. Die Erhöhung beträgt in Österreich das 7-fache, in Deutschland das 8 bis 9-fache der Friedenswerte. Nur in der Èechoslovakei wird den Apothekern die Valorisierung der Arzneitaxe immer vorenthalten. Die Taxe der Rezepturarbeiten beträgt nur das 2 1/2 bis 3-fache der Friedenssätze. Das Mischen der Arznei kostete z. B. im Frieden 20 Heller, heute 48 Heller, ja man hat den Zuschlag für Materialwaren, in welchem die Fracht- und die Portospesen sowie die Untersuchungsgebühren inbegriffen sind, von 100% sogar auf 55% herabgesetzt. Als im Jahre 1922 die Einkaufspreise für Chemikalien zu schwindelnder Höhe emporschnellten, verweigerte man die Wiederherstellung des früheren Zuschlages, trotzdem sich die Einkaufspreise längst wieder stabilisiert haben. Der Grund für die Verweigerung der Aufwertung und Herstellung des früheren Zustandes liegt darin, daß die Arzneitaxe zu einem Politikum geworden ist, daß die Krankenkassenverbände ihre politische Macht rücksichtslos ausnützen und daß die Arzneitaxe nicht etwa von dem Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen herausgegeben und bewilligt wird, sondern bei uns alle Ministerien durchlaufen und vom Ministerrat genehmigt werden muß, was sonst in keinem Lande der Welt der Fall ist.

Man beurteilt die materielle Lage der Apotheker im allgemeinen nur nach jener der gutsituierten, insbesondere der Großstadtapotheker, die durch Erzeugung eigener oder durch Generalvertretung ausländischer Spezialitäten eine besondere Einnahmsquelle haben. Auf die zahlreichen Landapotheker, die jahraus, jahrein ohne Hilfskraft arbeiten, Tag und Nacht angehängt sind, deren Gesamtumsatz nicht mehr als 100.000 Kè beträgt, wird nicht Rücksicht genommen. Die Folge davon ist die fortschreitende Verschuldung des Apothekerstandes, durch welche auch die Lieferfirmen der Apotheker, Großdrogerien, Glas-, Kartonnagen- und Verbandstoffabriken, schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Apothekerschaft hat eine sachliche umfangreich begründete Darstellung ihrer Lage gegeben, und beschwert sich darüber, daß das Gesundheitsministerium, trotzdem es die Verhältnisse der Apothekerschaft kennt, durchaus nichts für sie unternimmt.

Aber nicht nur die Apotheker haben ihre Beschwerden, wir hören hier auch Hilferufe über eine Gehaltsregulierung der Apothekergehilfen selbst. Interessant ist, daß hier die Gruppe der Arbeitgeberschaft und der Arbeitnehmerschaft in einer Reihe steht und daß vor allem die Apothekergehilfen selbst zugeben, daß die Verhältnisse in den Apothekerunternehmungen nicht gerade die besten sind. Die Gehilfenschaft verlangt also, daß Abhilfe geschaffen werden soll. Sie sieht selbst ein, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse infolge der Haltung des Gesundheitsministeriums in dieser Branche nicht mehr haltbar sind und verlangt im Interesse der Gesundung des gesamten Berufsstandes eine endliche Regelung. Ich habe hier auch eine Zuschrift vom Verbande der deutschen Pharmazeuten in der Èechoslovakischen Republik, Ortsgruppe Karlsbad, die bereits am 10. März 1928 an den Klub der deutschen Nationalsozialisten gerichtet wurde und worin festgestellt wird, daß die Taxansätze tatsächlich nicht den gegebenen Verhältnissen entsprechen und eine Erhöhung der Gehälter für beide Teile der Apothekerschaft von dringender Notwendigkeit wäre. Die Apotheker verlangen eine verhältnismäßige Regelung der Gehälter mit einer vollkommen rechtlichen Begründung und sagen, daß die heutige Gehilfenfrage bei den Apothekergehilfen eine trostlose ist. Die Gehälter bewegen sich zwischen 180 bis 390 Kè, so daß man von den Gehältern der Apothekergehilfen, die doch tatsächlich ein langes Studium und auch Praxis hinter sich haben, sagen kann, daß sie unter das Niveau gewöhnlicher Fabriksarbeiter herabgehen. Der Regierungsentwurf der beiden Gesetze zeigt deutlich, daß ein nationaler Vorstoß gegen die Autonomie der Ärztekammer beabsichtigt ist. Dieser Autonomie soll das Grab geschaufelt werden. Betrachten wir einmal die Gesetze, die seit dem Bestande der Republik diesbezüglich geschaffen wurden, das Gesetz über die Ausübung der ärztlichen Praxis, das Gesetz vom 15. April 1920 betreffend die Übernahme der Sanitätspolizei durch den Staat, das Gesetz vom 24. Feber 1920 über die Organisation des Sanitätsdienstes in den Gemeinden, das Gesetz vom 9. April 1920 über die Rechtsverhältnisse der Heil- und Humanitätsanstalten und das Gesetz vom 14. April 1920 über die Zahnheilkunde und die Zahntechnik, so finden wir praktische Beispiele dafür, daß diese Gesetze durchaus nicht entsprechend den Wünschen der Berufsorganisationen und durchaus nicht in dem Sinne geschaffen wurden, wie es im Interesse der Heilkunde notwendig wäre. So wie man nach anderer Richtung mit Verletzungen des Sprachengesetzes durch die Eisenbahnverwaltung, durch die Zentralbehörden, durch die Gerichte umspringt, so sucht man jetzt auch die Autonomie der Ärztekammer umzubringen. Die Beseitigung der Autonomie der Ärztekammern ist ein schwerer Vorstoß gegen das freie Recht der gesamten Ärzteschaft. Der Gesundheitsausschuß hat bei Beratung dieser beiden Gesetzentwürfe allerdings die größten Schärfen dieser Gesetzentwürfe gemildert. Wir finden aber immerhin noch eine ganze Menge von Punkten, denen wir unmöglich zustimmen können. Ich muß auch feststellen, daß an den Gesetzen etwas Wichtiges fehlt. In der Èechoslovakei fehlt dermalen ein Lehrstuhl für physikalische Heilkunde. Gegenwärtig wandern noch Tausende nach Wörishofen zu Bilz, zu Lahman, kurz in die verschiedensten deutschen Naturheilanstalten. So wandert das Volksvermögen ins Ausland. Wir finden, daß sich in den Grenzorten überall Naturheilkundige etablieren, damit sie nicht vom Arm der èechoslovakischen Gesetzgebung erreicht werden. Es gibt heute Tausende, die mit der medizinischen Behandlung keine guten Erfahrungen gemacht haben, oder von den Medizinern aufgegeben wurden. Ich bin der Meinung, daß das die Mediziner einsehen und versuchen müßten, umzulernen. Nach den in der Republik bestehenden Gesetzen ist es jedermann gestattet, einem Kranken Rat zu erteilen, wenn er sich nicht dafür bezahlen läßt. Wer sich für gesundheitliche Ratschläge bezahlen läßt, ohne ein ärztliches Diplom zu besitzen, wird nach dem sogenannten Kurpfuscherparagraphen bestraft. Erwachsen dem Patienten aus dem durch Laien erteilten gesundheitlichen Ratschlägen irgendwelche Nachteile, so wird der Ratgeber nach dem Strafgesetz verfolgt. Die streng Handhabung des Verbotes der Behandlung und Beratschlagung der Kranken durch Laien hatte zur Folge, daß in diesem Staate niemand die so nützliche Naturheilkunde ausüben konnte. Es beschränkt sich daher die Verbreitung dieser Wissenschaft auf wenige Personen, die sie aus reinster Nächstenliebe ohne Bezahlung ausüben. Viele Kranke haben bei verschiedenen Ärzten als Staatsmedizinern in den gegenwärtig elend bestellten Krankenkassen- und Heilfonds vergeblich Hilfe gesucht und diese erst bei den vielgeschmähten Laienheilkundigen gefunden. Ein solcher Patient bin auch ich. Vor 30 Jahren von vier diplomierten Ärzten aufgegeben kam ich durch den Rat meines Stubennachbars zur Naturheilkunde und wurde gesund. Solche Patienten kenne ich viele, insbesondere geht es schwerkranken Arbeitern und Angestellten schon deshalb sehr schlecht, weil ja bekanntlich die Krankenkassen und auch die Heilfonds bei den gegenwärtigen Verhältnissen absolut nichts an Heilmitteln bieten können. Wir finden es deshalb begreiflich, wenn so geplagte arme Kranke zur Selbsthilfe greifen, um sich so der Naturheilkunde zu bedienen. Die Inspiratoren der in Behandlung stehenden Gesetzesvorlagen vergessen ganz, daß die Patienten erfahrungsgemäß erst dann zu den Naturheilkundigen gehen, wenn sie bei den Ärzten keine Hilfe mehr finden und daß durch solche Gesetze die Mißerfolge der Schulmedizin weder verschleiert noch behoben werden. Die Kritik gegen die Schulmedizin würde ausgeschaltet, wenn man endlich einmal daran ginge, auch in der Èechoslovakei ebenso wie in Deutschland einen Lehrstuhl für physikalische Heilkunde, für Naturheilkunde zu errichten. In Deutschland wurde bereits im Jahre 1927 unter Leitung von Prof. Dr. Schöneberger das erste deutsche Naturheilkrankenhaus, das sog. Prießnitzhaus in Mahlow bei Berlin eröffnet.

Naturheilanstalten gibt es in Deutschland und der übrigen Welt unzählige, aber noch niemals hat man im Rahmen eines Krankenhauses versucht, klinische Fälle akuter und chronischer Art den Mitteln der Naturheilkundebehandlung zu unterwerfen. Ich war in der Lage, mich nach einjähriger Tätigkeit dieses Naturheilkrankenhauses zu informieren. Ich hörte von den Ärzten nur hervorragendes Lob. Das Ergebnis dieses ersten Betriebsjahres beweist, daß eine Behandlung mit den Mitteln der Naturheilweise in den meisten klinischen Fällen den schnellsten und sichersten Weg zur Heilung darstellt. Was aber die Natur an Leiden nicht zur Heilung bestimmt hat, kann mit keinem einzigen Verfahren der Krankenbehandlung geheilt werden.

Neben diesen Behandlungsergebnissen kommt natürlich auch das wirtschaftliche Moment in Frage. Würde man seitens der Ärztekammer und des Gesundheitsministeriums endlich einmal der Lösung dieses Problems näher treten, so könnte man die arbeitslosen Staatsmediziner in ihrem Erwerb und in ihrer Existenz viel besser sicher stellen und wir hätten dann kein solches Ärzteelend. Man müßte in der gegenwärtigen Zeit bemüht sein, den gefährdeten Arbeitsplatz der Ärzte den Wünschen der Bevölkerung anzupassen. Mir liegt es hier durchaus ferne, gegen die Ärzte einen Vorwurf zu erheben. Sie handeln ja heute alle unter dem Druck eines unwiderstehlichen Zwanges. Heilfonds, Krankenkassen, Apotheker und Ärzte sind durch die gegenwärtige zentralistische Staatsverwaltung in einen Zustand geraten, der durchaus nicht den Wünschen der Patienten entspricht. Die ganze Bevölkerung der Èechoslovakischen Republik befindet sich in Bezug auf die Ärztefrage in einem zu starren System gesetzlich festgelegter zwangs-weiser Einengung. Hier wirkt sich der Bürokratismus aus, an die praktische Seite vergißt man. Die nationalsozialistische Partei wird nach reiflicher Erwägung der gegenwärtigen Verhältnisse, wie sie die durch die Sanitätsgesetze geschaffen wurden, wie es auch diese beiden Vorlagen zeigen, versuchen, einige Abänderungen und Zusatzanträge zu stellen und je nach Annahme oder Ablehnung dieser Anträge werden wir uns entscheiden, ob wir für oder gegen die Gesetzesvorlagen stimmen. (Potlesk poslancù nìm. strany nár. socialistické.)

2. Øeè posl. Blatné (viz str. 27 tìnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Nach einer zehnjährigen Stagnation hat uns das Gesundheitsministerium zwei Vorlagen vorgelegt, die uns heute beschäftigen. Als die Einrichtung des Gesundheitsministeriums vor nun 10 Jahren vom alten Österreich übernommen wurde, da hatten wir an diese Einrichtung unsere Hoffnungen geknüpft. Da hatten wir geglaubt, daß vom Gesundheitsministerium neue Impulse ausgehen werden, da hatten wir gemeint, daß nun begonnen werde mit einer systematischen planmäßigen Volksaufklärung, da hatten wir geglaubt, daß nun begonnen werde mit einer sozial-hygienischen Tätigkeit, wie sie für viele Staaten der Nachkriegszeit so charakteristisch geworden ist. Wir hatten geglaubt, daß nun auch der administrative Gesundheitsdienst modernisiert und auf die Höhe der Zeit gebracht werden würde. Aber nichts von alledem ist geschehen. Wir hatten gehofft, daß von nun an die Volkskrankheiten, Tuberkulose und Syphilis, die Geschlechtskrankheiten systematisch und planmäßig bekämpft werden würden. Auch das ist nicht geschehen. Auch diese Arbeit hat man privaten Vereinigungen überlassen, hat sie den Gemeinden und Bezirken überlassen, ohne ihnen aber dabei hilfreich an die Hand zu gehen. Im Gegenteil, man hat durch das Verbrechen des Gemeindefinanzgesetzes die soziale hygienische Tätigkeit der Gemeinden und Bezirke ganz untergraben. Wir haben das Wenige, was wir an Mutter- und Säuglingsschutz besitzen in der Sozialversicherung verankert, aber eine große Anzahl von Frauen und Kindern, und zwar die Hilfsbedürftigsten sind ja von der Sozialversicherung nicht erfaßt und diejenigen die erfaßt sind, sind ungenügend betreut und geschützt. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.)

Die ganze Fürsorge für die Jugend wird den Landeskommissionen für Kinderschutz und Jugendfürsorge überlassen und gerade das Kapitel der Subventionen des Gesundheitsministeriums für diese Kommissionen ist eines der dunkelsten Kapitel in dem ganzen Sündenregister.

Was wir brauchen würden, wäre ein modernes Epidemiegesetz, was wir dringend brauchen würden, wäre ein modernes Irrengesetz. Unser Irrengesetz ist primitiv, ist brutal, ein neues modernes von humanem Geiste erfülltes Irrengesetz wäre wichtig gewesen. Aber nichts von alledem ist geschehen. Was wir brauchen würden, wäre der Ausbau unseres Krankenhauswesens. Gerade in den letzten Tagen ist ja der Skandal offenkundig geworden, wie es mit unserem Krankenhauswesen im ganzen Lande aber insbesondere hier in Prag aussieht. Unser Parteifreund Gen. Sen. Dr. Heller hat unlängst im Senate an krassen Beispielen aufgewiesen, wie der Skandal geradezu zum Himmel stinkt. Auch die Vorstände der verschiedenen Kliniken, hohe Staatsbeamte, also vorsichtige, konservative Menschen haben das Wort ergriffen, haben sich geradezu in die Öffentlichkeit geflüchtet. Vom Gesundheitsausschuß ist ein Komitee gewählt worden, das eine Anzahl der Kliniken bereits visitiert hat und das die Anklagen der Vorstände der Kliniken vollauf bestätigt hat. (Výkøiky posl. dr Macka.) Auch meine Vorredner haben hier aufgezeigt, wie es in den Krankenhäusern, in den Kliniken mitten im Herzen der Republik bestellt ist und so gestatten Sie mir, daß ich Ihre Aufmerksamkeit auch ein wenig auf die Kinderklinik und auf die Landesgebäranstalt lenke.

Das Elend der Kinderklinik hat begonnen, als man innerhalb seiner Räume die Landesgebäranstalt etablierte, und die Raumnot, die unmittelbar dadurch hervorgerufen wurde, hat direkt katastrophal gewirkt sowohl auf die Kinderklinik als auch auf die Landesanstalt. Im Nu sind 150 Betten - und 150 Betten bedeuten natürlich auch die Aufnahmsmöglichkeit für 150 Kinder - herabgemindert worden auf 50 Betten und alle Beschwerden an den Präsidenten der Republik, an das Parlament, an den Senat, an den damaligen Landesausschuß, sind gänzlich fruchtlos verlaufen. Auch eine andere Intervention ist fruchtlos verlaufen. Bisher war der Modus gehandhabt worden, daß auch Kinder aufgenommen und behandelt wurden, die älter sind als 1 Jahr, aber von nun an wurde streng darauf geachtet, daß von dem vollendeten ersten Lebensjahr ab die Aufnahmsmöglichkeit ausgeschlossen ist. Der frühere Hochschulreferent Professor Wagner hat wiederholt in dieser Angelegenheit interveniert und erst vor ganz kurzer Zeit ist er unter Scheingründen abgewiesen worden. Das wirkt sich katastrophal aus nicht nur für die armen kranken Kinder, sondern auch für den didaktischen wissenschaftlichen Betrieb der Klinik. Der wissenschaftliche Betrieb der Klinik verlangt es kategorisch, daß alle vorhandenen Räume für die Zwecke der Klinik okkupiert werden. Das bringt es z. B. mit sich, daß die Bücherei in einem Vorraum des Privatzimmers des Leiters der Klinik untergebracht ist und zwar schlecht und mangelhaft untergebracht, das bringt es weiter mit sich, daß das Roentgeninstitut in einem ungenügenden Raume untergebracht ist, so daß bei Demonstrationsvorlesungen nur vor Gruppen von Studenten vorgelesen werde kann, was eine unerhörte Zeitvergeudung bedeutet, aber auch eine Gefährdung der Gesundheit und des Lebens jener Menschen, die sich beim Roentgenapparat aufzuhalten haben, also die Patienten, die Wärterinnen und die Ärzte. Alle Räume, die Operationsräume, die Manipulationsräume sind zu klein und es ist auch z. B. keine Möglichkeit vorhanden, Stoffwechseluntersuchungen vorzunehmen, wie sie zum eisernen Bestand einer Kinderklinik gehören. Diese kleinen Räume bedeuten auch, daß die Kranken, auch schwer Kranke, den Studenten in Gruppen oft dreimal vorgeführt werden. Wir sind infolge einer Beschwerde einer hochschwangeren Hausgehilfin, die sich an die deutsche Landeskommission für Kinderschutz- und Jugendfürsorge gewendet hatte, inspizieren gegangen und haben dort diese skandalösen Dinge sehen müssen. Die betreffende Hausgehilfin hatte geschrieben, daß sie vier Stunden lang zu Lehrzwecken auf dem Operationstische liegen mußte.

Meine Herren und Frauen! Wir erkennen ohne weiters die Notwendigkeit an, daß zur Entwicklung der medizinischen Wissenschaft das Studium am lebendigen Menschen notwendig sei. Das anerkennen wir, aber damit ist nicht gemeint, daß solche Methoden notwendig wären. Es handelt sich ja nur um vermögenslose Menschen, die der Wissenschaft einen solchen schweren Opferdienst leisten. Zumindestens könnten wir fordern, daß ein wenig nachgedacht werde, wieviel köperliche und seelische Qualen diesen armen Menschen erspart werden können. Das vorhandene Wartezimmer mußte aus zwingenden Gründen in einen zweiten Ambulanzraum umgestaltet werden. Das bedeutet nun, daß, wie schon Senator Genosse Dr. Heller im Senat gesagt hat, die Menschen, die zur Operation kommen, zusehen müssen, wie andere vorher operiert werden, nur ist es in diesem Falle noch erschreckender, weil es sich um Kinder handelt. Ein zweiter Operationsraum für schwere Operationen, die der aseptischen Behandlung bedürfen, ist auf vieles Drängen des Leiters vom Unterrichtsministerium bereitgestellt, indem es die Umgestaltung des Badezimmers in ein zweites Ambulanzzimmer bewilligte. Auf vieles Drängen des Leiters der Klinik ist eine Glasveranda als offene Liegestätte für tuberkulose Kinder eingerichtet worden, aber die Kinder können sich dort nicht aufhalten, denn der Raum ist schwer heizbar. Die ganzen Wintermonate ist diese Veranda für diese armen Kinder unbenützbar. Die Räume sind im allgemeinen trist, kühl und schwer heizbar und es ist ein böses Kapitel, was in diesem Winter die Kinder, die Patienten, Wärterinnen und Ärzte gelitten haben. Einer Frühgeburt, einem Embryo ist die Nase abgefroren. Es besteht ferner dort keine Möglichkeit verdächtig erkrankte Kinder zu isolieren. Es ist ein Isolierraum da, aber er ist ungenügend und viel zu klein, außerdem ist die Lage ungeeignet, denn knapp neben dem Isolierraum befindet sich links am Eingang eine Senkgrube, wo der Unrat vom ganzen Haus abgelagert wird. Neben dieser Senkgrube steht jahraus, jahrein eine Anzahl von großen Blechgefäßen, die die städtische Verwaltung für diese Zwecke beistellt und die mit Unrat immer überfüllt und das ganze Jahr offen sind. Wenn ich nun noch sage, daß die Klinik von oben bis unten voller Wanzen ist, so haben Sie ein ungefähres Bild der Kinderklinik in Prag. Wenn man sich diese Krankenanstalt anschaut und sich vergegenwärtigt, was auf diesem Gebiete von der Roten Gemeinde Wien geschehen ist, dann wird es einem klar, was für ein Unterschied zwischen einem Gemeinwesen besteht, das von Sozialisten regiert wird und einem Gemeinwesen, das wohl Geld für Rüstungszwecke und für den Militarismus hat, aber kein Geld für seine Krankenanstalten.

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