Ètvrtek 23. kvìtna 1929

So geht mir aus Karlsbad ein Bericht zu, wornach beim städtischen Polizeikommissariate wieder einmal mittelalterliche Zustände eingerissen sind. Sie wiederholen sich dort wie die Fastnachtscherze. Schon mehreremale hatte die Karlsbader Lokalpresse Anlaß nehmen müssen, Fälle anzuführen, wo mitten im Kurbetrieb, am Anfang der Saison, einzelne Mitglieder der Staatspolizei ein skandalöses Verhalten beobachtet haben. So erschien auch am 9. Mai in der Karlsbader Lokalpresse eine Notiz, in der es heißt: "Wir haben schon vor einigen Jahren Fälle angeführt, wie Arrestanten im Karlsbader Polizeiarrest mit dem Gummiknüppel mißhandelt wurden. Ein solcher Rohheitsakt hat sich wieder am 22. April d. J. gegen ein Uhr nachmittag im Polizeiarrest des zweiten Amtsgebäudes ereignet. Es wurde da ein Mann, der sich beim Kaffee "Passage" gegen einen Wachmann renitent benommen hatte, verhaftet. Schon während der Eskorte auf die Polizei-Wachstube wurde der Arrestant mißhandelt. Es liegt uns ferne, Partei für den Verhafteten zu ergreifen. Eines jedoch müssen wir auf das Schärfste verurteilen, daß der Verhaftete eine halbe Stunde später, als er sich bereits im Polizeiarrest befand, von zwei Polizisten, die eigens zu diesem Zwecke sich in den Arrest begaben, derart geschlagen wurde, daß diese Mißhandlung einen Menschenauflauf hervorrief. Allem Anscheine nach wurde diesem Arrestanten ein Knebel in den Mund gesteckt, um ihn am Schreien zu verhindern. Zeugen dieses Vorfalles waren gegen 20 Monteure und Hilfsarbeiter des städtischen Elektrizitätswerkes. Wir sind der Meinung, daß in einer demokratischen Republik solche mittelalterliche Zustände nicht einreißen dürfen und man gegen widerspenstige Arrestanten andere Mittel, z. B. Handschellen, anwenden kann. Keinesfalls darf jedoch im 20. Jahrhundert die Prügelstrafe platzgreifen. In dieser Angelegenheit wird noch beim Minister des Innern eine Interpellation eingebracht werden. Bereits im Jahre 1924 wurden im Arrestlokal von den Staatspolizisten der Ofensetzer Josef Albert in Karlsbad und der Schlossergehilfe Roman Weiss in Drahowitz fast zu Tode geschlagen und haben an den Folgen dieser Mißhandlung wochenlang im Spital gelegen und ärztliche Behandlung beansprucht. Damals wurde vom verstorbenen Abgeordneten Patzel interveniert, aber wie man sieht, ist es nicht besser geworden."

Es wäre also Pflicht der Gesetzgeber, sich den Sinn dieser Vorlagen vor Augen zu halten und es sollte in erster Linie darauf gesehen werden, daß die Administrative nicht noch mehr als bisher belastet wird. Man kann eben sagen: zwischen richterlicher und Verwaltungsgewalt ist ein Junktim geschaffen, "das hat den Schalk hinter ihm". Was soll das aber für ein Gesetz sein? Es ist leider nichts als ein neuer Maulkorb. An die bisherigen Strafhäuser werden nun auch die Strafarbeitskolonien angeschlossen werden, um jene Personen, die nicht so typische Verbrechen begangen haben, die aus dieser neustilisierten Wendung des betreffenden Paragraphen sich einer Nichtswürdigkeit schuldig gemacht haben, in eine Falle zu bringen, um für leichte Vergehen Freiheitsstrafen zu verhängen, die auf dem Wege des bisherigen Strafgesetzes unmöglich wären. Statt 14 oder 8 Tage oder ein paar Stunden Arrest, kann man sie jetzt auf 2 bis 5 Jahre in eine Arbeitskolonie schicken. Auf wen es dabei abgesehen ist, ist zwar im Gesetze nicht ausgedrückt, aber man erkennt bald, daß auf diese Weise jeder Staatsanwalt, jeder Gendarm, jede politische Behörde erster und zweiter Instanz es in ihrer Hand haben, solche Strafen zu verhängen, und es wird damit der Willkür Tür und Tor geöffnet und die Rechtssicherheit im Staate auf das gröblichste verletzt. Wir haben wahrlich schon genug von diesen Übergriffen und von der Überwucherung und Überspreiztheit unserer Bürokratie. Man behauptet, die Republik befinde sich im Zeichen der Konsolidierung. Auf diesem Gebiete ist das sicherlich nicht der Fall. Denn in einem konsolidierten Staate greift man nicht zur Zwangsjacke und nicht zu Zwangsmaßnahmen, in einem solchen Staate ist die Zufriedenheit der Bürger der sicherste Boden für die gedeihliche Entwicklung. Daß solche Schikanen sehr leicht unter die einzelnen Paragraphen eingereiht werden können, ist klar. Im Artikel II, lit. b) wird von Nichtswürdigkeit oder nichtswürdigem Leichtsinn gesprochen, ein Begriff, aus dem man alle möglichen Vergehen konstruieren kann und bei dem man mit Hilfe des Staatsanwaltes und der politischen Behörden eine Strafe in lebenslängliche Haft umwandeln kann. Das mag Ihnen vielleicht als Wahnsinn erscheinen, aber durch die Möglichkeit der Polizeistrafen, die aus der alten Gesetzesvorlage übernommen wurden, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, daß ein junger Mensch, der bei irgendeinem Exzeß vorlaut gewesen ist, der irgendein verbotenes Vereinsabzeichen trägt, verwarnt wird, ein zweitesmal verwarnt wird und nunmehr ein drittesmal als nichtswürdig von den betreffenden Aufsichtsbeamten, Gendarmen usw. zur Anzeige gebracht und zur Besserung, weil kein todeswürdiges oder ein sonstiges Verbrechen gegen die Sicherheit des Eigentums usw. vorliegt, sehr leicht in die Arbeitskolonie geschickt werden kann. Sie werden sagen: Das ist widersinnig; doch wir haben an den Auslegungen der Verwaltungsreform und der Steuergesetzgebung derartige Widersprüche erlebt, daß auch das in den Bereich des Möglichen gehört. Jedenfalls ist es der Behörde vollständig überlassen, diesen Paragraphen auszulegen, wie sie will. Hierbei komme ich, wenn ich meinen vorigen Satz anführe, daß die Regierung in erster Linie dazu da ist, um durch Einhaltung der Gesetze sichere Verhältnisse zu schaffen, auf den ungeheuerlichen Skandal zu sprechen, der sich schon zu einem europäischen auswächst, daß hierzulande nichts geschieht, um den Schwierigkeiten bezüglich der Staatsbürgerschaft ein Ende zu machen. In dieser Beziehung haben schon eine ganze Reihe von Abgeordneten der verschiedenen politischen Parteien Interpellationen und Anträge eingebracht, bisher ist aber nichts geschehen. Ja in der letzten Zeit erregt die Frage der Staatszugehörigkeit direktes Aufsehen. Es werden in den letzten Monaten zu den politischen Behörden Personen geladen, ich weiß es aus eigener Erfahrung, die nicht nur in der Èechoslovakei geboren sind und früher bei den Landesbehörden in Böhmen, Mähren und Schlesien Dienst getan haben, die definitive Beamte gewesen sind; und jetzt, nach 25 Jahren, will man ihnen die Staatsbürgerschaft aberkennen, weil sie inzwischen pensioniert wurden. Auch eine heute eingebrachte Interpellation des Abg. inž. Jung befaßt sich mit diesen ungeheuerlichen Verhältnissen, infolge deren tausende, ja man spricht schon von zehntausenden von Bürgern des Staates einfach vogelfrei und allen Gefahren dieses Zustandes ausgesetzt sind. Der Gefertigte, heißt es in dieser Interpellation, hat bereits früher in einer Interpellation auf die unglaubliche Leichtfertigkeit und Verantwortungslosigkeit hingewiesen, mit welcher ohne Rücksicht auf die Folgen für den Betroffenen Gesuche um Zuerkennung der Staatsbürgerschaft abgewiesen wurden. Er hat in dieser Interpellation auf eine in der bekanntlich franzosenfreundlichen und daher kaum èechenfeindlichen "Vossischen Zeitung" erschienenen Notiz hingewiesen, in welcher der bei den Erhebungen geübte Vorgang scharf gekennzeichnet wird. In diesem Zusammenhang wies er auch auf ein Troppauer Beispiel hin. "Die Behörden sind sich anscheinend gar nicht bewußt, daß ihr höchster Grundsatz Unparteilichkeit zu sein hat. Sie stützen sich oft auf Angaben dunkelster Elemente, deren kennzeichnendste Eigenschaft ein blindwütiger Haß gegen alles Deutsche ist. Der Herr Minister des Innern ist gleichzeitig Landespräsident von Mähren-Schlesien. Die Verwaltung zweier derartig wichtiger Ämter läßt ihm allem Anschein nach nicht genug Zeit, in beiden nach dem Rechten zu sehen. Tatsache ist jedenfalls, daß sowohl die Landesbehörde wie das Innenministerium sich mit der Erledigung von Ansuchen um die Staatsbürgerschaft sehr viel Zeit lassen. So ist das Gesuch des nach dem heutigen polnischen Teile Ostschlesiens zuständigen Postassistenten i. R. Otto Maška wohnhaft in Mähr. Ostrau noch immer unerledigt, obzwar es bereits im Oktober 1927 eingebracht wurde und Abg. Ing. Jung einigemale im Ministerium des Innern einschritt und einschreiten ließ. Der früher der politischen Landesverwaltung für Schlesien zugeteilte und jetzt bei der Landesbehörde in Brünn befindliche Ministerialrat Karl Rotter verschleppt alle Gesuche um Zuerkennung der Staatsbürgerschaft. Kennzeichnend sind auch die Fälle der beiden Eisenbahner Richard Kaindl und Wilhelm Czerwenka. Das Gesuch des Erstgenannten läuft seit 1926. Es wurde mehrmals abgewiesen, gegenwärtig läuft seine Berufung an das Ministerium des Innern. Gelegentlich einer Intervention bei der Landesbehörde in Brünn wurde dem Einschreitenden gegenüber behauptet, daß sich der Akt bereits in Prag befinde. Schließlich stellte sich jedoch heraus, daß diese Auskunft nicht zutrifft und dieser Akt noch in Brünn liegt. Noch krasser liegt der Fall des Wilhelm Czerwenka: Die Vorakte waren verschwunden; als sie endlich gefunden wurden, wurde wiederum das Fehlen der beigelegten Dokumente festgestellt. Auch hier waren Abweisungen erfolgt. Und jetzt kommt eine klassische Auslegung. In den Gründen heißt es: Die Staatsbürgerschaft sei kein Recht, sondern ein Akt der Gnade, deshalb darf im Gesuche nie geschrieben werden: Ich ersuche um Zuerkennung, sondern es muß heißen: "Ich ersuche um Verleihung der Staatsbürgerschaft". Daß die Staatsbürgerschaft eine Gnade ist, ist wahrscheinlich die neueste bürokratische Weisheit. Auf die Zwischenfrage, ob der Gesuchsteller auch auf diesen so schwerwiegenden Fehler aufmerksam gemacht wurde, erfolgte die Antwort, daß das Amt dazu nicht verpflichtet und überdies auch nicht gefragt worden sei."

Derartige Zustände lassen sich zu Hunderten und Tausenden anführen. Sie werfen auf die Staatsbehörden ein schlechtes Licht. Daß dann die Menschen verzweifeln und zu allen möglichen Dingen greifen und dadurch mit dem Gesetz in Konflikt kommen, das ist dann nicht ihre Schuld, sondern Schuld der Staatsbehörden, die in dem neuen Gesetz einen neuen Maulkorb und einen neuen Knüppel gegen die geduldige Staatsbürgerschaft geschaffen haben.

Wie parteiisch man vorgeht und wie diese neue Fassung von der "nichtswürdigen Nachlässigkeit" von den Bezirks- und Oberbehörden benützt werden wird, um alle Deutschen einzeln und korporativ zu schikanieren, zeigt ein klassischer Erlaß der Bezirksbehörde St. Joachimsthal. Dort begeht der Oberegerturngau sein fünfzigjähriges Gründungsfest in einem Gebiet, das ziemlich weit ab vom eigentlichen Kurort, im sogenannten Zeileisengrund liegt. Der Turngau hat eine Festordnung eingereicht und um die Genehmigung ersucht. Nun soll dieses fünfzigjährige Gründungsfest derart stattfinden, daß es aus einem Weckruf, einem Festball und einem Festabend in der Turnhalle besteht. Die Hauptsache, die groß en turnerischen Vorführungen, in Prag nennt man das großsprecherisch Olympiade, sind vollständig gestrichen, desgleichen alle übrigen draußen im Freien sich abspielenden Handlungen, der Zwölfkampf, der Neunkampf der Turnerinnen, die Jungturner u. s. w. Begründet wird diese famose Entscheidung der Bezirksbehörde damit, daß das Grundstück in der Nähe des Kurrayons liegt und durch den Aufmarsch auswärtiger Vereine die Besorgnis begründet ist, daß infolge Konzentrierung bedeutender Menschenmassen im eng umschlossenen Talgebiet des Kurorts die Aufrechthaltung der öffentlicher Ruhe und Ordnung gefährdet und der Kurbetrieb beeinträchtigt wird. Es wird dem Verein anheim gestellt, durch Einschränkung seines Programms wenigstens teilweise der Behörde die Prüfung neuerlicher Vorschläge zu ermöglichen. Ich frage Sie jetzt: Vor genau einem Jahre hat auf demselben Grundstück der èechische Sokolverein sein Verbandsfest abgehalten, (Výkøiky na levici.) und unter Assistenz von Hunderten Polizisten und Gendarmen ist damals konstatiert worden, daß, soweit nämlich die Behörde in Betracht kommt, keine Beunruhigung und keine Berührung mit dem Kurort eingetreten ist. Wenn jedoch die deutschen Turner in ihrer Heimat ihr fünfzigjähriges Gründungsfest feiern, dann könnte der Kurrayon tangiert werden. Zu Pfingsten haben wir in Karlsbad ein Aufsehen erregendes Ereignis gehabt, ungefähr 200 Sokoln von mehr als 200 Mann Gendarmerie und vielen Leuten in Zivilkleidung begleitet, haben ihren Aufmarsch durch die ganze Stadt gemacht. Die Bevölkerung hat da ruhig zugesehen, niemand hat etwas daran gefunden. Aber würden wir in Karlsbad ein Turnfest oder einen Aufzug machen, dann würde wahrscheinlich die Ruhe und Sicherheit im Kurrayon gestört werden. (Rùzné výkøiky na levici.) Das gibt zu allen möglichen Bedenken auch gegen dieses Gesetz Anlaß. Ich muß noch etwas anderes streifen, weil ich gerade von Joachimsthal rede. Vor einem Jahre habe ich einen Antrag zum Schutze des Lebens der dort beschäftigten Arbeiter, der in schwerer wirtschaftlicher Not stehenden und hart mit dem Leben ringenden Bergleute der staatlichen Bergbetriebe eingebracht. Ungefähr ein Jahr ist vergangen, der Antrag ist nicht behandelt worden. Er liegt in einer Abteilung des Fürsorgeministeriums, er ist zwar überprüft und nach Bericht, den ich von dort erhalten habe, für geeignet befunden worden, als Vorlage zu einer gesetzlichen Regelung zu gelten. Inzwischen hat man die Amtsärzte aufgefordert, die Invaliden bzw. pensionierten Bergleute zu untersuchen. Es sind ihrer nicht mehr viel übrig. Nun ist es evidente Tatsache, daß in den letzten Jahren die Bergleute in einem Alter von 37 bis 42 Jahren sterben. Durch die Untersuchungen der letzten Zeit, namentlich an kranken, aus dem aktiven Dienste ausgetretenen Leuten, hat man sichergestellt, daß es sich tatsächlich um Lungenkrebs und Bronchienkrebs handelt. Die Staatsbeamten im Ministerium aber versuchen in der "Prager Presse", im "Prager Abendblatt" u. s. w. die ganze Geschichte zu verschleiern, und von Maßnahmen zum Schutze und zur Sicherheit des Lebens, vor allem zur Verkürzung der Arbeitszeit und zur Besserstellung ist nichts mehr zu hören. Darin liegt gleichfalls eine tragische Schuld, und ich möchte fast sagen: hier ist eine gewisse Polizeiaufsicht am Platze, wo man mit Bewußtsein eine Generation von Leuten dahinsiechen läßt und auch die Jungen, die wieder zur Grube kommen, dem weißen Tode kalt lächelnd überantwortet werden.

Bezüglich des Art. III müssen wir uns mit allem Nachdruck dagegen verwehren, daß die politische Behörde sich in die Rechtsprechung einmenge. Dasselbe gilt vom Art. V bezüglich der Polizeiaufsicht. Ein Mensch, der einmal in dieser Form unter Polizeiaufsicht gestellt wird, kommt von ihr nicht mehr los. Eines ist bei den Art. V und Art. IV a) unergründlich, welche Gründe werden für die Polizeiaufsicht maßgebend sein? Das Gesetz hat keine Bestimmung, wo und wie über den Aufenthalt von Personen verfügt wird. Und wenn es im Punkt 4 heißt, daß sie nur teilweise beschränkt ist, nach den Angaben des Punktes a), so ist das eine derartige Lücke, wie sie in einem Gesetz nicht vorkommen soll. Die Sicherheitsbehörde kann auch jederzeit eindringen, den unter Polizeiaufsicht Stehenden jederzeit zu Hausarrest verurteilen und mit allen möglichen Verboten schikanieren, die Sicherheitsbehörde kann selbst in seine Wohnung ohne jeden Anlaß eindringen, seine Briefschaft öffnen u. s. w. Das steht in krassestem Widerspruch zu den Staatsgrundgesetzen. Man gewinnt den Eindruck, daß man es hier auf die kleinen Leute abgesehen hat, während die großen Schieber, die großen Gewinner, die großen Defraudanten, weder in die Strafkolonien noch in die Arbeitshäuser kommen werden. Denn wer entscheidet schließlich, was für ein Delikt der eine oder der andere begangen hat? Nicht mehr der Richter, sondern der politische Beamte. Ihm ist es überlassen, nach voller Willkür schalten und walten zu können.

Aus den angeführten Gründen und nach meinen Darlegungen aus der gegenwärtigen Praxis sind wir nicht in der Lage, für diesen Gesetzesantrag zu stimmen. Derartige Gesetze sind der Ausfluß von Gewalt. Humanitäre Staaten müssen aber die Gewalt abbauen. Solche Gesetzesvorlagen machen bedeutet, Gewalt aufrichten, heißt, das Unrecht vergrößern und das Gegenteil davon erzielen, was die Vorlage erstrebt, nicht Gerechtigkeit, sondern Ungerechtigkeit. Wir aber sind für die Gerechtigkeit, nicht nur die soziale, sondern auch die bürgerliche. Darum stimmen wir gegen den Antrag. (Souhlas a potlesk poslancù nìm. strany národní.)

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