So geht mir aus Karlsbad ein Bericht zu, wornach beim städtischen
Polizeikommissariate wieder einmal mittelalterliche Zustände
eingerissen sind. Sie wiederholen sich dort wie die Fastnachtscherze.
Schon mehreremale hatte die Karlsbader Lokalpresse Anlaß
nehmen müssen, Fälle anzuführen, wo mitten im Kurbetrieb,
am Anfang der Saison, einzelne Mitglieder der Staatspolizei ein
skandalöses Verhalten beobachtet haben. So erschien auch
am 9. Mai in der Karlsbader Lokalpresse eine Notiz, in der es
heißt: "Wir haben schon vor einigen Jahren Fälle
angeführt, wie Arrestanten im Karlsbader Polizeiarrest mit
dem Gummiknüppel mißhandelt wurden. Ein solcher Rohheitsakt
hat sich wieder am 22. April d. J. gegen ein Uhr nachmittag im
Polizeiarrest des zweiten Amtsgebäudes ereignet. Es wurde
da ein Mann, der sich beim Kaffee "Passage" gegen einen
Wachmann renitent benommen hatte, verhaftet. Schon während
der Eskorte auf die Polizei-Wachstube wurde der Arrestant mißhandelt.
Es liegt uns ferne, Partei für den Verhafteten zu ergreifen.
Eines jedoch müssen wir auf das Schärfste verurteilen,
daß der Verhaftete eine halbe Stunde später, als er
sich bereits im Polizeiarrest befand, von zwei Polizisten, die
eigens zu diesem Zwecke sich in den Arrest begaben, derart geschlagen
wurde, daß diese Mißhandlung einen Menschenauflauf
hervorrief. Allem Anscheine nach wurde diesem Arrestanten ein
Knebel in den Mund gesteckt, um ihn am Schreien zu verhindern.
Zeugen dieses Vorfalles waren gegen 20 Monteure und Hilfsarbeiter
des städtischen Elektrizitätswerkes. Wir sind der Meinung,
daß in einer demokratischen Republik solche mittelalterliche
Zustände nicht einreißen dürfen und man gegen
widerspenstige Arrestanten andere Mittel, z. B. Handschellen,
anwenden kann. Keinesfalls darf jedoch im 20. Jahrhundert die
Prügelstrafe platzgreifen. In dieser Angelegenheit wird noch
beim Minister des Innern eine Interpellation eingebracht werden.
Bereits im Jahre 1924 wurden im Arrestlokal von den Staatspolizisten
der Ofensetzer Josef Albert in Karlsbad und der Schlossergehilfe
Roman Weiss in Drahowitz fast zu Tode geschlagen und haben an
den Folgen dieser Mißhandlung wochenlang im Spital gelegen
und ärztliche Behandlung beansprucht. Damals wurde vom verstorbenen
Abgeordneten Patzel interveniert, aber wie man sieht, ist
es nicht besser geworden."
Es wäre also Pflicht der Gesetzgeber, sich den Sinn dieser
Vorlagen vor Augen zu halten und es sollte in erster Linie darauf
gesehen werden, daß die Administrative nicht noch mehr als
bisher belastet wird. Man kann eben sagen: zwischen richterlicher
und Verwaltungsgewalt ist ein Junktim geschaffen, "das hat
den Schalk hinter ihm". Was soll das aber für ein Gesetz
sein? Es ist leider nichts als ein neuer Maulkorb. An die bisherigen
Strafhäuser werden nun auch die Strafarbeitskolonien angeschlossen
werden, um jene Personen, die nicht so typische Verbrechen begangen
haben, die aus dieser neustilisierten Wendung des betreffenden
Paragraphen sich einer Nichtswürdigkeit schuldig gemacht
haben, in eine Falle zu bringen, um für leichte Vergehen
Freiheitsstrafen zu verhängen, die auf dem Wege des bisherigen
Strafgesetzes unmöglich wären. Statt 14 oder 8 Tage
oder ein paar Stunden Arrest, kann man sie jetzt auf 2 bis 5 Jahre
in eine Arbeitskolonie schicken. Auf wen es dabei abgesehen ist,
ist zwar im Gesetze nicht ausgedrückt, aber man erkennt bald,
daß auf diese Weise jeder Staatsanwalt, jeder Gendarm, jede
politische Behörde erster und zweiter Instanz es in ihrer
Hand haben, solche Strafen zu verhängen, und es wird damit
der Willkür Tür und Tor geöffnet und die Rechtssicherheit
im Staate auf das gröblichste verletzt. Wir haben wahrlich
schon genug von diesen Übergriffen und von der Überwucherung
und Überspreiztheit unserer Bürokratie. Man behauptet,
die Republik befinde sich im Zeichen der Konsolidierung. Auf diesem
Gebiete ist das sicherlich nicht der Fall. Denn in einem konsolidierten
Staate greift man nicht zur Zwangsjacke und nicht zu Zwangsmaßnahmen,
in einem solchen Staate ist die Zufriedenheit der Bürger
der sicherste Boden für die gedeihliche Entwicklung. Daß
solche Schikanen sehr leicht unter die einzelnen Paragraphen eingereiht
werden können, ist klar. Im Artikel II, lit. b) wird von
Nichtswürdigkeit oder nichtswürdigem Leichtsinn gesprochen,
ein Begriff, aus dem man alle möglichen Vergehen konstruieren
kann und bei dem man mit Hilfe des Staatsanwaltes und der politischen
Behörden eine Strafe in lebenslängliche Haft umwandeln
kann. Das mag Ihnen vielleicht als Wahnsinn erscheinen, aber durch
die Möglichkeit der Polizeistrafen, die aus der alten Gesetzesvorlage
übernommen wurden, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, daß
ein junger Mensch, der bei irgendeinem Exzeß vorlaut gewesen
ist, der irgendein verbotenes Vereinsabzeichen trägt, verwarnt
wird, ein zweitesmal verwarnt wird und nunmehr ein drittesmal
als nichtswürdig von den betreffenden Aufsichtsbeamten, Gendarmen
usw. zur Anzeige gebracht und zur Besserung, weil kein todeswürdiges
oder ein sonstiges Verbrechen gegen die Sicherheit des Eigentums
usw. vorliegt, sehr leicht in die Arbeitskolonie geschickt werden
kann. Sie werden sagen: Das ist widersinnig; doch wir haben an
den Auslegungen der Verwaltungsreform und der Steuergesetzgebung
derartige Widersprüche erlebt, daß auch das in den
Bereich des Möglichen gehört. Jedenfalls ist es der
Behörde vollständig überlassen, diesen Paragraphen
auszulegen, wie sie will. Hierbei komme ich, wenn ich meinen vorigen
Satz anführe, daß die Regierung in erster Linie dazu
da ist, um durch Einhaltung der Gesetze sichere Verhältnisse
zu schaffen, auf den ungeheuerlichen Skandal zu sprechen, der
sich schon zu einem europäischen auswächst, daß
hierzulande nichts geschieht, um den Schwierigkeiten bezüglich
der Staatsbürgerschaft ein Ende zu machen. In dieser Beziehung
haben schon eine ganze Reihe von Abgeordneten der verschiedenen
politischen Parteien Interpellationen und Anträge eingebracht,
bisher ist aber nichts geschehen. Ja in der letzten Zeit erregt
die Frage der Staatszugehörigkeit direktes Aufsehen. Es werden
in den letzten Monaten zu den politischen Behörden Personen
geladen, ich weiß es aus eigener Erfahrung, die nicht nur
in der Èechoslovakei geboren sind und früher bei den
Landesbehörden in Böhmen, Mähren und Schlesien
Dienst getan haben, die definitive Beamte gewesen sind; und jetzt,
nach 25 Jahren, will man ihnen die Staatsbürgerschaft aberkennen,
weil sie inzwischen pensioniert wurden. Auch eine heute eingebrachte
Interpellation des Abg. inž. Jung befaßt sich
mit diesen ungeheuerlichen Verhältnissen, infolge deren tausende,
ja man spricht schon von zehntausenden von Bürgern des Staates
einfach vogelfrei und allen Gefahren dieses Zustandes ausgesetzt
sind. Der Gefertigte, heißt es in dieser Interpellation,
hat bereits früher in einer Interpellation auf die unglaubliche
Leichtfertigkeit und Verantwortungslosigkeit hingewiesen, mit
welcher ohne Rücksicht auf die Folgen für den Betroffenen
Gesuche um Zuerkennung der Staatsbürgerschaft abgewiesen
wurden. Er hat in dieser Interpellation auf eine in der bekanntlich
franzosenfreundlichen und daher kaum èechenfeindlichen
"Vossischen Zeitung" erschienenen Notiz hingewiesen,
in welcher der bei den Erhebungen geübte Vorgang scharf gekennzeichnet
wird. In diesem Zusammenhang wies er auch auf ein Troppauer Beispiel
hin. "Die Behörden sind sich anscheinend gar nicht bewußt,
daß ihr höchster Grundsatz Unparteilichkeit zu sein
hat. Sie stützen sich oft auf Angaben dunkelster Elemente,
deren kennzeichnendste Eigenschaft ein blindwütiger Haß
gegen alles Deutsche ist. Der Herr Minister des Innern ist gleichzeitig
Landespräsident von Mähren-Schlesien. Die Verwaltung
zweier derartig wichtiger Ämter läßt ihm allem
Anschein nach nicht genug Zeit, in beiden nach dem Rechten zu
sehen. Tatsache ist jedenfalls, daß sowohl die Landesbehörde
wie das Innenministerium sich mit der Erledigung von Ansuchen
um die Staatsbürgerschaft sehr viel Zeit lassen. So ist das
Gesuch des nach dem heutigen polnischen Teile Ostschlesiens zuständigen
Postassistenten i. R. Otto Maška wohnhaft in Mähr. Ostrau
noch immer unerledigt, obzwar es bereits im Oktober 1927 eingebracht
wurde und Abg. Ing. Jung einigemale im Ministerium des
Innern einschritt und einschreiten ließ. Der früher
der politischen Landesverwaltung für Schlesien zugeteilte
und jetzt bei der Landesbehörde in Brünn befindliche
Ministerialrat Karl Rotter verschleppt alle Gesuche um Zuerkennung
der Staatsbürgerschaft. Kennzeichnend sind auch die Fälle
der beiden Eisenbahner Richard Kaindl und Wilhelm Czerwenka. Das
Gesuch des Erstgenannten läuft seit 1926. Es wurde mehrmals
abgewiesen, gegenwärtig läuft seine Berufung an das
Ministerium des Innern. Gelegentlich einer Intervention bei der
Landesbehörde in Brünn wurde dem Einschreitenden gegenüber
behauptet, daß sich der Akt bereits in Prag befinde. Schließlich
stellte sich jedoch heraus, daß diese Auskunft nicht zutrifft
und dieser Akt noch in Brünn liegt. Noch krasser liegt der
Fall des Wilhelm Czerwenka: Die Vorakte waren verschwunden; als
sie endlich gefunden wurden, wurde wiederum das Fehlen der beigelegten
Dokumente festgestellt. Auch hier waren Abweisungen erfolgt. Und
jetzt kommt eine klassische Auslegung. In den Gründen heißt
es: Die Staatsbürgerschaft sei kein Recht, sondern ein Akt
der Gnade, deshalb darf im Gesuche nie geschrieben werden: Ich
ersuche um Zuerkennung, sondern es muß heißen: "Ich
ersuche um Verleihung der Staatsbürgerschaft". Daß
die Staatsbürgerschaft eine Gnade ist, ist wahrscheinlich
die neueste bürokratische Weisheit. Auf die Zwischenfrage,
ob der Gesuchsteller auch auf diesen so schwerwiegenden Fehler
aufmerksam gemacht wurde, erfolgte die Antwort, daß das
Amt dazu nicht verpflichtet und überdies auch nicht gefragt
worden sei."
Derartige Zustände lassen sich zu Hunderten und Tausenden
anführen. Sie werfen auf die Staatsbehörden ein schlechtes
Licht. Daß dann die Menschen verzweifeln und zu allen möglichen
Dingen greifen und dadurch mit dem Gesetz in Konflikt kommen,
das ist dann nicht ihre Schuld, sondern Schuld der Staatsbehörden,
die in dem neuen Gesetz einen neuen Maulkorb und einen neuen Knüppel
gegen die geduldige Staatsbürgerschaft geschaffen haben.
Wie parteiisch man vorgeht und wie diese neue Fassung von der
"nichtswürdigen Nachlässigkeit" von den Bezirks-
und Oberbehörden benützt werden wird, um alle Deutschen
einzeln und korporativ zu schikanieren, zeigt ein klassischer
Erlaß der Bezirksbehörde St. Joachimsthal. Dort begeht
der Oberegerturngau sein fünfzigjähriges Gründungsfest
in einem Gebiet, das ziemlich weit ab vom eigentlichen Kurort,
im sogenannten Zeileisengrund liegt. Der Turngau hat eine Festordnung
eingereicht und um die Genehmigung ersucht. Nun soll dieses fünfzigjährige
Gründungsfest derart stattfinden, daß es aus einem
Weckruf, einem Festball und einem Festabend in der Turnhalle besteht.
Die Hauptsache, die groß en turnerischen Vorführungen,
in Prag nennt man das großsprecherisch Olympiade, sind vollständig
gestrichen, desgleichen alle übrigen draußen im Freien
sich abspielenden Handlungen, der Zwölfkampf, der Neunkampf
der Turnerinnen, die Jungturner u. s. w. Begründet wird diese
famose Entscheidung der Bezirksbehörde damit, daß das
Grundstück in der Nähe des Kurrayons liegt und durch
den Aufmarsch auswärtiger Vereine die Besorgnis begründet
ist, daß infolge Konzentrierung bedeutender Menschenmassen
im eng umschlossenen Talgebiet des Kurorts die Aufrechthaltung
der öffentlicher Ruhe und Ordnung gefährdet und der
Kurbetrieb beeinträchtigt wird. Es wird dem Verein anheim
gestellt, durch Einschränkung seines Programms wenigstens
teilweise der Behörde die Prüfung neuerlicher Vorschläge
zu ermöglichen. Ich frage Sie jetzt: Vor genau einem Jahre
hat auf demselben Grundstück der èechische Sokolverein
sein Verbandsfest abgehalten, (Výkøiky na levici.)
und unter Assistenz von Hunderten Polizisten und Gendarmen
ist damals konstatiert worden, daß, soweit nämlich
die Behörde in Betracht kommt, keine Beunruhigung und keine
Berührung mit dem Kurort eingetreten ist. Wenn jedoch die
deutschen Turner in ihrer Heimat ihr fünfzigjähriges
Gründungsfest feiern, dann könnte der Kurrayon tangiert
werden. Zu Pfingsten haben wir in Karlsbad ein Aufsehen erregendes
Ereignis gehabt, ungefähr 200 Sokoln von mehr als 200 Mann
Gendarmerie und vielen Leuten in Zivilkleidung begleitet, haben
ihren Aufmarsch durch die ganze Stadt gemacht. Die Bevölkerung
hat da ruhig zugesehen, niemand hat etwas daran gefunden. Aber
würden wir in Karlsbad ein Turnfest oder einen Aufzug machen,
dann würde wahrscheinlich die Ruhe und Sicherheit im Kurrayon
gestört werden. (Rùzné výkøiky
na levici.) Das gibt zu allen möglichen Bedenken auch
gegen dieses Gesetz Anlaß. Ich muß noch etwas anderes
streifen, weil ich gerade von Joachimsthal rede. Vor einem Jahre
habe ich einen Antrag zum Schutze des Lebens der dort beschäftigten
Arbeiter, der in schwerer wirtschaftlicher Not stehenden und hart
mit dem Leben ringenden Bergleute der staatlichen Bergbetriebe
eingebracht. Ungefähr ein Jahr ist vergangen, der Antrag
ist nicht behandelt worden. Er liegt in einer Abteilung des Fürsorgeministeriums,
er ist zwar überprüft und nach Bericht, den ich von
dort erhalten habe, für geeignet befunden worden, als Vorlage
zu einer gesetzlichen Regelung zu gelten. Inzwischen hat man die
Amtsärzte aufgefordert, die Invaliden bzw. pensionierten
Bergleute zu untersuchen. Es sind ihrer nicht mehr viel übrig.
Nun ist es evidente Tatsache, daß in den letzten Jahren
die Bergleute in einem Alter von 37 bis 42 Jahren sterben. Durch
die Untersuchungen der letzten Zeit, namentlich an kranken, aus
dem aktiven Dienste ausgetretenen Leuten, hat man sichergestellt,
daß es sich tatsächlich um Lungenkrebs und Bronchienkrebs
handelt. Die Staatsbeamten im Ministerium aber versuchen in der
"Prager Presse", im "Prager Abendblatt" u.
s. w. die ganze Geschichte zu verschleiern, und von Maßnahmen
zum Schutze und zur Sicherheit des Lebens, vor allem zur Verkürzung
der Arbeitszeit und zur Besserstellung ist nichts mehr zu hören.
Darin liegt gleichfalls eine tragische Schuld, und ich möchte
fast sagen: hier ist eine gewisse Polizeiaufsicht am Platze, wo
man mit Bewußtsein eine Generation von Leuten dahinsiechen
läßt und auch die Jungen, die wieder zur Grube kommen,
dem weißen Tode kalt lächelnd überantwortet werden.
Bezüglich des Art. III müssen wir uns mit allem Nachdruck
dagegen verwehren, daß die politische Behörde sich
in die Rechtsprechung einmenge. Dasselbe gilt vom Art. V bezüglich
der Polizeiaufsicht. Ein Mensch, der einmal in dieser Form unter
Polizeiaufsicht gestellt wird, kommt von ihr nicht mehr los. Eines
ist bei den Art. V und Art. IV a) unergründlich, welche Gründe
werden für die Polizeiaufsicht maßgebend sein? Das
Gesetz hat keine Bestimmung, wo und wie über den Aufenthalt
von Personen verfügt wird. Und wenn es im Punkt 4 heißt,
daß sie nur teilweise beschränkt ist, nach den Angaben
des Punktes a), so ist das eine derartige Lücke, wie sie
in einem Gesetz nicht vorkommen soll. Die Sicherheitsbehörde
kann auch jederzeit eindringen, den unter Polizeiaufsicht Stehenden
jederzeit zu Hausarrest verurteilen und mit allen möglichen
Verboten schikanieren, die Sicherheitsbehörde kann selbst
in seine Wohnung ohne jeden Anlaß eindringen, seine Briefschaft
öffnen u. s. w. Das steht in krassestem Widerspruch zu den
Staatsgrundgesetzen. Man gewinnt den Eindruck, daß man es
hier auf die kleinen Leute abgesehen hat, während die großen
Schieber, die großen Gewinner, die großen Defraudanten,
weder in die Strafkolonien noch in die Arbeitshäuser kommen
werden. Denn wer entscheidet schließlich, was für ein
Delikt der eine oder der andere begangen hat? Nicht mehr der Richter,
sondern der politische Beamte. Ihm ist es überlassen, nach
voller Willkür schalten und walten zu können.
Aus den angeführten Gründen und nach meinen Darlegungen
aus der gegenwärtigen Praxis sind wir nicht in der Lage,
für diesen Gesetzesantrag zu stimmen. Derartige Gesetze sind
der Ausfluß von Gewalt. Humanitäre Staaten müssen
aber die Gewalt abbauen. Solche Gesetzesvorlagen machen bedeutet,
Gewalt aufrichten, heißt, das Unrecht vergrößern
und das Gegenteil davon erzielen, was die Vorlage erstrebt, nicht
Gerechtigkeit, sondern Ungerechtigkeit. Wir aber sind für
die Gerechtigkeit, nicht nur die soziale, sondern auch die bürgerliche.
Darum stimmen wir gegen den Antrag. (Souhlas a potlesk poslancù
nìm. strany národní.)