Pátek 26. dubna 1929

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 195. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v pátek dne 26. dubna 1929.

1. Øeè posl. Krebse (viz str. 4 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Vor ein paar Tagen hat das Verordnungsblatt die Ernennungen in die Verwaltungsorgane der Zentralsozialversicherungsanstalt, bzw. der Krankenkassen veröffentlicht. Zum allgemeinen Entsetzen der gesamten Öffentlichkeit sind diese Ernennungen in einer Art und Weise vorgenommen worden, wie sie wohl irgendein anderes Beispiel nicht vor sich haben. Der Minister Monsignore Šrámek hat es glücklich fertiggebracht, eine ganze einheitliche Front aller beteiligten Körperschaften und Organisationen zustandezubringen, hat es fertiggebracht, einen solchen Sturm von Unwillen und Unzufriedenheit mit diesen Ernennungen zu erzeugen, daß wir wohl sagen können, daß auch die berühmte ungeschickte Hand des Ministers Šrámek noch übertroffen worden ist. Selbst im Lager der Regierungsparteien und sogar im Bund der Landwirte - und dazu gehört wirklich viel - hat man sich bemüßigt gesehen zu protestieren, und dies ist ein Beweis dafür, wie ungeheuerlich, wie recht ungeschickt und wie gegen die tatsächlichen Verhältnisse die Ernennungen durchgeführt worden sind.

Die Verfassung der Èechoslovakischen Republik kennzeichnet diesen Staat als einen demokratischen Staat. In seiner Verfassung selbst steht das Wort, daß alle Macht vom Volke komme. Es kann darüber wohl kein Zweifel herrschen, was man in einem Staat als Macht deklariert. Es gibt nur drei Säulen, auf denen das Gebäude eines Staates, die gesellschaftliche Organisation in einem modernen Staate überhaupt ruht: das ist die gesetzgebende Gewalt, die verwaltende Gewalt und die richterliche Gewalt. In jedem modernen Staate tritt neben die adimistrative Staatsgewalt noch die Selbstverwaltung als eine öffentlich-rechtliche Institution und außerdem die soziale Verwaltung. Wir Sudetendeutschen haben seit jeher der Selbstverwaltung die höchste Bedeutung beigemessen und wir behaupten, daß an der Konstruktion der Selbstverwaltung die freien bürgerlichen Rechte viel besser gemessen werden können, als an den scheindemokratischen Verfassungen, die zwar von Volksrechten sprechen, aber in Wirklichkeit den Gummiknüppel als Symbol nach außen gefunden haben. Beurteilt man aber die Rechte der Staatsbewohner nicht nach den geschriebenen Buchstaben der Verfassung, sondern nach den lebendigen Formen der öffentlichen und der sozialen Selbstverwaltung, dann muß man gestehen, daß die Regierungsparteien in den letzten Jahren alles getan haben, um der Selbstverwaltung den Garaus zu machen und damit auch die sogenannte Demokratie in diesem Staate ad absurdum zu führen. Erinnern wir uns nur daran, wie mit dem Gesetze über die Verwaltungsreform umgesprungen wurde, bzw. was aus diesem Gesetz geworden ist, denken wir an den skandalösen Protektionismus bei den Ernennungen der Landes- und Bezirksvertreter; sie waren nichts anderes als eine nackte Fälschung des freien Willens der Bevölkerung. (Posl. Geyer: Corriger la fortune!) Jawohl, unter dem Titel, die Wahlen zu entpolitisieren und Fachleute in die Vertretungskörperschaften zu entsenden, ist der ärgste politische Mißbrauch bei de Ernennungen getrieben worden. (Posl. Simm: Aber das kann einmal umgekehrt auch geschehen! Die heutige Koalition muß nicht immer bestehen!) Ganz richtig! Die heutigen Regierungsparteien, die das mißbrauchen, werden sich nicht darüber beklagen dürfen, wenn sich diese schönen Gesetze, die sie selbst mitbeschlossen haben, einmal gegen sie auswirken werden.

Wenige Monate nach diesem Akt der Vergewaltigung der öffentlichen Meinung eines großen Teiles der Bevölkerung - z. B. in der böhmischen Landesvertretung und zahlreichen Bezirksvertretungen hat man Regierungsminderheiten in glatte Mehrheiten zusammengefälscht - sehen wir wieder ein ähnliches Bild auf dem Gebiete der sozialen Verwaltung. Man denke, in einem sogenannten demokratischen Staat gibt es seit 16 Jahren keine gewählten Krankenkassenverwaltungen; man muß besser so sagen, vier Kriegsjahre haben diese Wahlen faktisch unmöglich gemacht und der mehr als 10jährige Bestand dieses demokratischen Staates hat es nicht ermöglicht, Wahlen in die Krankenkassen, also in soziale Institute durchzuführen. Trotzdem zahlreiche Mitglieder dieses Hauses und insbesondere auch meine Parteigenossen immer und immer wieder auf die Unhaltbarkeit dieser Zustände in den Krankenkassen hingewiesen haben, waren bis zum heutigen Tage die Wahlen in die Kassenleitungen nicht durchzusetzen. Schon mein verstorbener Parteigenosse Abg. Patzel hat wiederholt in den Jahren 1920 bis 1925 im Auftrage meiner Partei sich darum bemüht, daß diese wichtigen Wahlen ausgeschrieben werden, daß den Arbeitern das Recht gegeben werde, endlich ihre Vertreter in die Krankenkassen wählen zu können. Es ist bezeichnend, daß selbst damals unter der sozialdemokratischen Mitwirkung in diesem Staate die Krankenkassenwahlen nicht durchgeführt worden sind und jetzt erst recht nicht durchgeführt werden. (Posl. Geyer: Politische Rückversicherung!) Ganz richtig! Im Jahre 1925 brachte ich neuerdings eine Interpellation an das Ministerium für soziale Fürsorge in der Frage der Ausschreibung der Wahlen in die Krankenkassen ein, in der ich auf die Mißstände bei den Ernennungen in die Verwaltungskommissionen oder Ergänzungen der Verwaltungskommissionen durch die Aufsichtsbehörden hingewiesen habe.

Es ist interessant, heute zu lesen, was der damalige Minister für soziale Fürsorge Dr. Schieszl in Beantwortung der Interpellation am 9. April 1926, also vor genau drei Jahren sagte: "Das Gesetz vom 22. Dezember 1920, Slg. d. G. u. V. Nr. 689, hat allerdings im wesentlichen die Ordnung der Wahlen in die Organe der Krankenkassen geregelt und dessen detaillierte Durchführung der Durchführungsverordnung überlassen. Das Abgeordnetenhaus begann jedoch schon zu dieser Zeit, sich mit einer Neuregelung der Krankenversicherung und der Einführung einer Invaliden- und Altersversicherung zu beschäftigen. Die Organisation der Invaliden- und Altersversicherung sollte auf der Organisation der Krankenversicherung aufgebaut sein. Es war klar, daß die Organisation der Krankenversicherung noch eindringliche Veränderungen wird erfahren müssen, damit die neuen Krankenversicherungsanstalten die Aufgaben, die ihnen nach der neuen gesetzlichen Regelung obliegen sollen, bewältigen. Das Ministerium für soziale Fürsorge hat es daher für unzweckmäßig und unwirtschaftlich angesehen" - unwirtschaftlich ist gut! - "daß die Wahlen in die Organe der Krankenkassen nach den Bestimmungen des Gesetzes Slg. d. G. u. V. Nr. 689/1920 vorgenommen werden, während damit gerechnet werden mußte, daß in der nächstfolgenden Zeit eine Neuorganisation der Krankenkassen und die Vornahme von Neuwahlen nötig sein wird."

Diese Begründung ist köstlich! Weil vielleicht das Gemeindegesetz einmal novelliert werden wird, sollte man auf Grund dieser herrlichen Logik überhaupt niemals Wahlen ausschreiben! Das ist die Logik dieser Ministerantwort. (Výkøiky posl. inž. Junga.)

"Von ganz vereinzelten Stimmen, die hie und da die Vornahme der Wahlen anstrebten, abgesehen, teilte die ganze Öffentlichkeit diese Anschauung." - Für diese seine Behauptung kann natürlich der Minister keinen Wahrheitsbeweis antreten. - "Hiebei setzte allerdings die Öffentlichkeit sowohl als auch das Ministerium für soziale Fürsorge voraus, daß das Gesetz über die Versicherung der Angestellten für den Fall der Krankheit, der Invalidität und des Alters sehr bald durchgeführt und in Wirksamkeit treten wird. Unverhofft erforderten die Vorbereitungen dieses Gesetzes und dessen Verhandlung in den gesetzgebenden Körpern eine etwas längere Zeit, als ursprünglich erwartet worden war, so daß die Gesetzwerdung dieser Materie erst durch das Gesetz vom 9. Oktober 1924, Slg. d. G. u. V. Nr. 221, erfolgte, das am 1. Juli 1926 in Wirksamkeit treten wird. Dieses Gesetz regelt neuerdings die Wahlordnung in die Organe der neuen Krankenversicherungsanstalten und überläßt gleichfalls die Detailregelung seiner Durchführungsverordnung. An der Durchführungsverordnung wird im Ministerium für soziale Fürsorge gearbeitet. Der erste Teil wurde bereits dem nach § 285 des Gesetzes Slg. d. G. u. V. Nr. 221/1924 errichteten vorbereitenden Ausschusse vorgelegt. Es wäre durchaus unrichtig, wenn die Wahlen in die Organe der Krankenkassen noch jetzt würden durchgeführt werden. Ich bin der Ansicht, daß die Ausschreibung der neuen Wahlen nach der Wahlordnung sogleich möglich sein wird, wenn das Gesetz Z. 221/ 1924 in Wirksamkeit getreten sein wird."

Dieses Gesetz ist nun tatsächlich am 1. Juli 1926 in Wirksamkeit getreten und man hätte nach diesem Ministerversprechen erwarten dürfen, daß im Herbste des gleichen Jahres, also im Jahre 1926 die Wahlen in die Bezirkskrankenkassen hätten durchgeführt werden können. Nun bitte ich Sie, meine sehr Verehrten, sich folgende Ungeheuerlichkeiten vor Augen zu halten. Am 22. Dezember 1920 wurde in diesem Hause eine Wahlordnung in die Organe der Krankenkassen beschlossen. Dann tauchte zu derselben Zeit der Plan auf, die Sozialversicherung ins Leben treten zu lassen. Das Haus beschäftigte sich mit der Vorlage, die Wahlen werden auf Grund dieses Arguments verschoben und immer wieder hinausgeschoben. Es stellt sich heraus, daß die Beschlußfassung der Sozialversicherungsvorlage nicht innerhalb weniger Wochen oder Monate möglich ist, es gehen vier Jahre ins Land und am 9. Oktober 1924 wird nun endlich das Sozialversicherungsgesetz beschlossen. Während dieser vier Jahre, die eigentlich schon 6 Jahre seit der Gründung des Staates sind, werden immer wieder die Wahlen in die sozialen Institute hinausgeschoben. Am 1. Juli 1926 tritt endlich das Sozialversicherungsesetz in Kraft und am 9. April 1926, also einige Wochen vorher, verspricht der Minister Dr. Schieszl, die Wahlen würden durchgeführt, sobald dieses Gesetz in Kraft treten werde. Am 18. April 1929, also drei Jahre später werden wiederum keine Wahlen durchgeführt, sondern es kommen die Ernennungen in die Krankenkassen. Sie werden an diesem Tage im Amtsblatt veröffentlicht und es zeigt sich, daß die Gesamtbevölkerung geradezu vor den Kopf gestoßen worden ist oder wenigstens die hauptsächlichen Träger der sozialen Versicherungsinstitute. Am 23. April 1929 gibt Minister Msgr. Dr. Šrámek die Erklärung ab, daß womöglich die Wahlen im September 1929 durchgeführt werden.

Soviel nur zur Charakteristik der Methoden, die in dieser Demokratie, was auf deutsch Volksherrschaft heißen soll, beobachtet werden. Ich unterstreiche nochmals, daß wir die Demokratie in einem Staate nicht nach dem geschriebenen Wortlaut der Verfassung beurteilen, sondern darnach, wie in den Selbstverwaltungsorganisationen und den Sozialversicherungskörpern diejenigen, für die diese Institutionen geschaffen worden sind, wirklich zur Verwaltung herangezogen werden oder nicht. Was sich bei diesen Ernennungen wiederum gezeigt hat, ist der nackte politische Machthunger einzelner Gruppen und Parteien, insbesondere der Partei des Herrn Msgr. Šrámek, die in einer Art und Weise ihre Parteianhänger sowohl im deutschen wie im èechischen Lager bevorzugt hat, wie es niemals der Fall sein würde, wenn tatsächlich Wahlen durchgeführt werden würden. Wenn man bei der Erfindung ich sage ausdrücklich bei der Erfindung der Ernennungen sie mit dem Schlagwort der Notwendigkeit der Heranziehung von Fachleuten begründete, dann hat sich diesmal ganz deutlich gezeigt, wozu eigentlich diese Ernennungen da sind, daß sie nämlich nichts anderes sind, wie die Fälschung des politischen Willens der Bevölkerung. Das ist jetzt ganz klar geworden, selbst für das blindeste Auge, daß es den Machthabern nur darum zu tun ist, ihren Gruppen oder Grüppchen ein paar schäbige Mandate oder Pöstlein zuzuschanzen. Das ist auch das einzige, was z. B. die deutschen Regierungsparteien als ihre sogenannten Erfolge in ihren Kreisen buchen können, daß sie darauf hinweisen: "Da haben wir uns doch ein Bezirksvertretermandat erschwindelt oder dort haben wir uns irgendwo ein Krankenkassenmandat erobert" oder ähnliche Beweise politischer Errungenschaften.

Meine sehr Verehrten! Nun noch ein Wort über die Vorgangsweise, die bei den zuständigen Ämtern gerade bei Gelegenheit dieser Ernennungen beobachtet werden konnte. Zuerst forderte die politische Verwaltung bzw. auch die Zentralsozialversicherungsanstalt die verschiedenen Berufsorganisationen und Gewerkschaften auf, auf Grund des § 131 die Vorschläge zur Ernennung der Vorstände und des Überwachungsausschusses in die Bezirksversicherungsanstalten zu machen. Diese Vorschläge sind nun von den einzelnen Organisationen unterbreitet worden. Alle Organisationen machten ihre Vorschläge. In zahlreichen Bezirken kommt es zu Einigungen, wo alle Parteien sagen, wir stehen auf dem Standpunkt, daß die von uns vorgeschlagene Liste eine solche wäre, die den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und nationalen Interessen dieses Bezirkes entspräche. Es kommt zu vollständigen Einigungen, wie z. B. in Jägerndorf, Freiwaldau, in Rumburg, Luditz und einer großen Reihe anderer Orte. Die Behörden haben ausdrücklich erklärt, daß sie solche Einigungen glatt bewilligen werden, ähnlich wie in der Gemeindewahlordnung, wo an kleinen Orten, wenn es zu einer Einigung kommt und eine einheitliche Wahlliste aufgestellt wird, die Wahl überhaupt entfällt. Es wäre dies ein Analogon auf dem Gebiete der Sozialverwaltung, obzwar gesetzlich keine Handhabe dafür vorhanden ist. Aber das gehört in ein anderes Kapitel. Es wäre dies aber eine Form gewesen, mit der man sich hätte einverstanden erklären können. Nun kommen die Ernennungen. Es werden z. B. bei 43 verschiedenen Krankenversicherungsanstalten von den Vorschlägen, welche die Gewerkschaften überreicht haben, in keinem einzigen Falle die vorgeschlagenen Arbeitervertreter berücksichtigt. Dabei gibt es Bezirke, wie z. B. Gablonz und eine Reihe anderer, in denen wir entweder die stärkste oder die zweitstärkste Arbeiterpartei überhaupt sind. (Posl. inž. Jung: Dasselbe ist in Mähren-Schlesien der Fall; in Troppau sind wir die stärkste Partei, haben aber keinen Vertreter!) Jawohl! Man bringt es fertig, nicht einen einzigen Vertreter unserer gewerkschaftlichen Gliederungen in diese Krankenkassen zu ernennen. Die Ernennungen selbst gehen auf eine geheimnisvolle Art vor sich, kein Mensch weiß, wie das zuging, niemand hat einen Einblick und selbst die Leiter von politischen Bezirksverwaltungen haben mir erklärt, daß sie diese Ernennungen nicht mehr verstehen. (Posl. inž. Jung: Es ist sehr genau untersucht worden, welcher Parteizugehörigkeit der Vorgeschlagene ist!) Jawohl! Das nennt man Ernennung von Fachleuten oder unpolitischen Personen. (Posl. Geyer: Wie wird das erst bei der Viehversicherung sein - Posl. inž. Jung: Da wird jedes Vieh politisch abgestempelt werden!) Jawohl! Das zeigt das Ungeheuerliche dieser Ernennungen. Die Zeitungen, die an diesem Skandal Kritik üben, werden einfach zensuriert, unter dem Prätext "Alle Macht komme vom Volke, wir sind in einem demokratischen Staat". Es ist ungeheuerlich. Unser Parteivorsitzender, der Abg. Jung, hält in Troppau auf dem Kreisparteitag einen Vortrag und bringt zur Kritik der deutschen Regierungsparteien Folgendes vor: "Lediglich die deutschen Regierungsparteien und die deutschen Sozialdemokraten als Bestandteil der loyalen Opposition haben kleine Geschenke in Form von Ernennungen in die Landes- und Bezirksvertretungen sowie in die Bezirkssozialversicherungsanstalten eingeheimst, Ernennungen, welche an sich schon skandalös sind, weil sie auf Kosten der wirklich oppositionellen Parteien gingen und weil damit gleichzeitig die günstige Gelegenheit benutzt wurde, den deutschen Anteil in diesen Körperschaften möglichst zu schwächen." Der geistreiche Zensor auf dem Polizeikommissariat in Aussig bringt es fertig, diese Stelle zu konfiszieren und uns damit die Kritik an den wirklich skandalösen Ernennungen unmöglich zu machen. (Rùzné výkøiky.) Der Herr Zensor in Aussig bringt es fertig, die einzig richtige Bezeichnung für diesen ungeheuerlichen Vorfall, nämlich "Ernennungsskandal" konsequent aus jedem Artikel herauszuzensurieren, ob das nun im Titel oder im Untertitel oder im Artikel steht. (Rùzné výkøiky.) So schaut es in einem Staatswesen aus, dessen Präsident einmal das Wort gesprochen hat: "Demokratie ist Diskussion". So schaut in einem Staat die Pressefreiheit aus, in welchem eines der ersten Gesetze, das überhaupt beschlossen wurde, das Gesetz über die Pressefreiheit war. Es ist ein Verfall dieser damaligen Aufwallung einer freiheitlichen Anschauung des èechischen Volkes zu verzeichnen, der geradezu ungeheuerlich ist, und es ist bedauerlich, daß aus dem Lager des èechischen Volkes selbst sich nicht Stimmen erheben, die diesem ungeheuerlichen Mißbrauch der Zensurgewalt der politischen Behörden oder Polizeipräsidien - einfach entgegentreten. (Posl. inž. Jung: Das ist die Ursache der Krise der Demokratie!) Jawohl, man spricht von einer Krise der Demokratie. Ich frage das hohe Haus: Wo steht in dieser Kritik der politischen Regierungsparteien, in der Kritik an den Ernennungen in die Krankenversicherungsanstalten ein einziger Buchstabe, der nach dem Schutzgesetz oder einem anderen Gesetz irgendwie als eine Kritik erscheinen würde, die gegen andere Schichten der Bevölkerung aufreizen würde oder gegen den Staat und seine Einrichtungen? Es ist nichts anderes, als die Feststellung, daß die Ernennungen auf Kosten der wirklich oppositionellen Parteien durchgeführt worden sind und die Regierungsparteien politisch sich sozusagen die Taschen vollgesteckt haben. Wir können diesem Zustand natürlich nicht anders als mit einer scharfen Kritik begegnen. Wir haben hier im Hause an den Herrn Minister für soziale Fürsorge Msgr. Šrámek eine Interpellation eingebracht, obzwar er vor ein paar Tagen im sozialpolitischen Ausschuß die Erklärung abgegeben hat, daß die Wahlen womöglich im Herbst des heurigen Jahres durchgeführt werden würden. Der frühere Minister Dr. Winter hat ganz richtig gesagt, das Wort "womöglich" hätte der Herr Minister auslassen sollen, dann wäre seine Antwort vielleicht befriedigend gewesen.

Wir können heute von dieser Stelle nichts anderes tun, als den Regierungsparteien zuzurufen, dieser Schande der Ernennungen endlich ein Ende zu machen und daran zu denken, daß die Zustände, wie sie heute sind, den Verfall des ganzen jetzigen Systems rettungslos mit sich bringen müssen, daß diese Ernennungen nichts anderes sind und von der Bevölkerung auch nicht anders gewertet werden, als die schändliche Furcht der Regierungsparteien, vor die Wähler hinzutreten. (Posl. Simm: Diese Körperschaften sind von allem Anfang an in aller Öffentlichkeit kompromittiert! - Posl. inž. Jung: Das nächstemal werden sie das Parlament ernennen!) Jawohl! Die Zusammensetzung dieser Körperschaften muß vom Willen der Bevölkerung abhängig gemacht werden. Wir verweisen auf die wichtige Tatsache, daß diese Ernennungen es einer ganzen Reihe von Krankenversicherungsanstalten geradezu unmöglich machen, die Aufgaben, die sie erfüllen sollen, nämlich eine wirkliche Fürsorgeanstalt für die Arbeiterschaft zu sein, zu erfüllen. (Posl. inž. Jung: Es sind manchmal ein und dieselben Leute im Vorstand und im Überwachungsausschuß!) Jawohl, es ist geradezu unerhört! (Rùzné výkøiky.) Wir können zu diesen skandalösen Ernennungen nur eines sagen: Macht dieser Schande ein Ende, schreibt endlich auch in den Sozialinstituten die Wahlen aus! (Potlesk poslancù nìm. strany nár. socialistické.)


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