Pátek 1. března 1929
Hohes Haus! Am 4. März jährt sich
zum zehntenmale der Tag, an dem über 50 Sudetendeutsche für
ihr Bekenntnis zu Volkstum und Freiheit den Märtyrertod erlitten.
Der Weltkrieg war beendet. Nach den Grundsätzen des von Wilson
feierlich als Kriegsziel verkündeten Selbstbestimmungsrechtes
der Völker sollte in Europa eine neue Staatenordnung begründet
werden. Gestützt darauf gingen, wie die anderen Nationen
auch die Deutschen des in Auflösung begriffenen österreichischen
Nationalstaates daran, sich ihre neue staatliche Zukunft zu bestimmen
und gründeten die Republik Deutsch-Österreich, zu der
sich auch in einmütigem Willen die Sudetendeutschen bekannten.
Durch die Beschlüsse der provisorischen Nationalversammlung
wurden die sudetendeutschen Gebiete staatsrechtlich und völkerrechtlich
Bestandteile der Deutschösterreichischen Republik. [Další
věta byla usnesením předsednictva posl. sněmovny
ze dne 1. března 1929 podle §u 9, lit. m) jedn. řádu
vyloučena z těsnopisecké zprávy. Viz
str. 42 této těsnopisecké zprávy.]
Als am 4. März 1919 die freigewählte
Volksvertretung Deutschösterreichs in Wien zur konstituierenden
Nationalversammlung zusammentrat, fehlten die Vertreter der Provinzen
Deutschböhmen und Sudetenland, des Kreises Südmähren
und des Böhmerwaldgaues. Das Volk dieser Gebiete war an der
Wahl gewaltsam verhindert. Es zog daher an diesen denkwürdigen
Tagen auf die Straßen der Heimatstätte, um [Další
slova byla usnesením předsednictva posl. sněmovny
ze dne 1. března 1929 podle §u 9, lit. m) jedn. řádu
vyloučena z těsnopisecké zprávy.)
Viz str. 42 této těsnopisecké zprávy.]
das Weltgewissen an die feierlich
verkündeten Freiheitsideen zu mahnen, deren Verwirklichung
allein den Völkern Frieden und Aufstieg verbürgen konnten.
[Další slova byla usnesením předsednictva
posl. sněmovny ze dne 1. března 1929 podle §u
9, lit. m) jedn. řádu vyloučena z
těsnopisecké zprávy. Viz str. 42 této
těsnopisecké zprávy.]
Über 50 deutsche Menschen mußten
ihren Glauben an Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit, ihr Bekenntnis
zu Volkstum und Freiheit mit ihrem Leben bezahlen; ihr Blut färbte
das Pflaster der Heimatstätte. Wir haben sie vor 10 Jahren
zu Grabe getragen. [Další slova byla usnesením
předsednictva posl. sněmovny ze dne 1. března
1929 podle §u 9, lit. m) jedn. řádu vyloučena
z těsnopisecké zprávy. Viz str. 42 této
těsnopisecké zprávy.]
An ihren Gräbern pflanzten
wir die neue Hoffnung auf, daß einst das Recht über
das Unrecht siegen wird, wenn wir uns nur treu bleiben. So ist
uns der 4. März 1919 zu einem Tag der Trauer, aber auch des
Hoffens und Glaubens geworden, und alljährlich gedenken wir
am 4. März in Ehrfurcht und Treue der sudetendeutschen Märtyrer
für das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die zehnte
Wiederkehr jenes schwarzen Tages in der Geschichte dieses Staates
aber wollen wir deutschen Nationalsozialisten nicht vorübergehen
lassen, ohne nicht auch von dieser Stelle aus der Toten des 4.
März in tiefer Dankbarkeit und Ehrfurcht zu gedenken, die
geschichtliche Wahrheit in Erinnerung zu rufen, das unverjährbare
Recht eines jeden Volkes, also auch das sudetendeutschen auf Selbstbestimmung
aufs neuerliche zu verkünden und zu geloben, in diesem Geiste
weiter zu arbeiten. Die Regierung aber fordern wir auf ihr uneingelöstes
Versprechen einzulösen für die Hinterbliebenen der Opfer
des 4. März sorgen zu wollen. (Potlesk poslanců
něm. strany nár. socialistické.)