Pátek 26. øíjna 1928

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 171. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v pátek dne 26. øíjna 1928.

1. Øeè posl. Gläsela (viz str. 3 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wenn der Haushaltsplan des Staates gesetzgeberisch festgelegt werden soll, so hat zweifellos die gesamte Bevölkerung dieses Staates ein besonderes Interesse an diesem Gesetzeswerk. Handelt es sich doch einerseits um die Festsetzung aller jener Geldbeträge, welche die Finanzverwaltung braucht, um ihren Aufgaben gerecht zu werden, andererseits um die Höhe der Belastung jener Bevölkerungsschichte, welche herangezogen wird, um die Staatskassen aufzufüllen. Es müssen bei dieser Gelegenheit besondere Gegensätze an den Tag treten, weil einerseits sich dauernd erhöhende Ansprüche an die staatliche Finanzverwaltung geltend machen und eine höhere Bereitstellung von Geldmitteln erfordern, andererseits in gleichem Maße die Herabsetzung der Belastung jener Schichten der Bevölkerung gefordert wird, welche zur Auffüllung der Staatskassen verpflichtet werden. Diese Umstände in gegenseitigen Einklang zu bringen, ist Sache des Finanzministers. der in seinem Exposée dargelegt hat, daß das vorgelegte Staatsbudget dieser Aufgabe Rechnung trägt und daß es, wie es sich für einen geordneten Haushalt gebührt, stabil und aktiv ist, daß also die Ausgaben im Rahmen der möglichen Einnahmen gehalten sind. Müßte man das Interesse der gesamten Bevölkerung lediglich davon ableiten, wie sich das Interesse seiner Abgeordneten bei der Behandlung dieser Angelegenheit hier im Hause bekundet, so müßte man allerdings zu dem Schlusse kommen, daß ein besonderes Interesse nicht vorhanden sei. Es macht auf einen jungen Abgeordneten, der das erstemal Gelegenheit hat, die parlamentarische Behandlung des Staatsbudgets mit zumachen, einen ganz eigenartigen Eindruck, wenn er sieht, wie interesselos sich eine solche Debatte mit vielen Reden, jedoch geringem Auditorium abwickelt. Und doch handelt es sich hier um ein Gesetzeswerk, welches das Wohl und Wehe der gesamten Öffentlichkeit umschließt, daher niemandem gleichgültig sein kann.

Ich will mich zunächst mit den Belastungen jener Bevölkerungskreise befassen, die uns zur Vertretung ihrer Interessen hierher gesandt haben u. zw. des deutschen Landvolkes dieses Staates, dem es nicht gleichgültig ist, in welcher Weise es zur Auffüllung der Staatskassen herangezogen wird. Die derzeitige Krise in der Landwirtschaft bedingt eine möglichste Einschränkung der öffentlichen Lasten, soll die Landwirtschaft ihrer ständigen Aufgabe, der Grundpfeiler jeder Staatswirtschaft auch für die fernere Zukunft zu sein, gerecht werden können. Als vor einiger Zeit die sog. Steuerreform geschaffen wurde, und der Landwirtschaft dabei zu ihrer Existenzmöglichkeit einige Zugeständnisse gemacht werden konnten, erhob sich allenthalben ein ziemliches Geschrei über die an geblichen Geschenke an die Landwirtschaft. Und dennoch sind wir bis heute nicht in der Lage, diese Begünstigungen auch wirklich fühlbar zu empfinden, weil unsere derzeitige Steuerveranlagung immer noch weit hinten nach ist und durch die Eintreibung der aufgelaufenen Rückstände an Steuern die zu zahlenden Steuerbeträge höher werden und zur Zeit der herrschenden Krise doppelt schwer empfunden werden. Ich möchte bei dieser Gelegenheit einmal kurz auf das Zustandekommen dieser Steuerrückstände, soweit sie auch bei unseren ländlichen Steuerzahlern in Frage kommen, hinweisen. Ich behaupte auf Grund der Erfahrungen, daß die Hauptursache dieser verbliebenen Rückstände in der schleppenden Art und Weise der Steuerveranlagung zu suchen ist. Unsere deutschen Landwirte und Gewerbetreibenden waren von jeher fast ausnahmslos darauf eingestellt, ihren Steuerverpflichtungen pünktlich und gewissenhaft nachzukommen. Im deutschen Landvolk lag vielleicht die beste Steuermoral verankert. Als aber die Vorschreibungen der Steuerbehörden ausblieben, bezw. mit größter Verspätung erschienen und die Steuerzahler nicht mehr in der Lage waren, rechtzeitig ihre Steuerschuldigkeiten bei den Ämtern zu erfahren, sondern jedesmal einen anderen Betrag genannt erhielten, dabei manchmal Beträge, die mit der wirklichen Steuerschuldigkeit nicht in Einklang standen, als dann durch die angeordnete Vorauszahlung auf Grund mehrerer Jahre alter Vorschreibungen und Einführung des dem Landvolke ungewohnten Erlagscheines für Steuerzahlungen, als mit einem Worte ein völliges Chaos in der Steuerveranlagung und Vorschreibung eingetreten war, mußte das früher bestandene Vertrauen zu den Steuerbehörden in Brüche gehen und die natürliche Folge war das Schwinden der Steuermoral, was wieder eine Saumseligkeit in den Zahlungen bedingte und schließlich Rückstände auf Rückstände häufte.

Das Vorhandensein der Steuerrückstände ist also im überwiegenden Maße auf das mangelhafte Veranlagungsverfahren zurückzuführen, welches speziell die früheren Jahre kennzeichnete. Der Finanzverwaltung gingen dadurch zweifellos große Summen an Steuern verloren, welche bei rechtzeitiger Veranlagung einbringlich gewesen wären, die aber heute abgeschrieben werden müssen, weil die heutige Wirtschaftslage die Eintreibung der hohen aufgelaufenen Beträge nicht mehr gestattet und wirtschaftliche Katastrophen nicht zu vermeiden wären. Derartige Abschreibungen sind wohl auch schon in hohem Maße erfolgt, aber es zeigt sich auch hier, daß speziell unsere kleine Gebirgslandwirtschaft von der Möglichkeit, solche Abschreibungen zu erreichen, herzlich wenig Gebrauch macht, weil wohl in den seltensten Fällen überhaupt bekannt ist, daß unter bestimmten Voraussetzungen solche Abschreibungen möglich sind. Wenn ich aus dem Exposée des Herrn Finanzministers höre, daß die noch vorhandenen Steuerrückstände schon in kürzester Zeit liquidiert werden sollen, so hege ich für unsere Landwirtschaft, für unsere kleinen Gebirgsbauern in besonderem die größten Befürchtungen, auch dem ländlichen Gewerbetreibenden wird es nicht anders gehen, weil ich befürchte, daß die herrschende Krise die Zahlungsfähigkeit verhindert und dann eventuell mit Hilfe des Steuerexekutors weiter schwere Schädigungen an der an und für sich schweren Existenz entstehen dürften. Daß es die Finanzverwaltung mit der Eintreibung der Steuerrückstände wirklich ernst nimmt, ersehen wir aus den Vorgängen im Steuerbezirk Neudek, also eines sicherlich armen Gebirgsbezirkes, wo erst in letzter Zeit wieder Steuerexekutionen an Kleinbauern eingeleitet worden sind, welche angeblich über Anordnung eines höheren Revisionsbeamten, der das dortige Steueramt inspizierte, erfolgten. Ich mache die Finanzverwaltung hiermit aufmerksam, daß es gerade jetzt zur Zeit der Krise nicht angeht, alte Steuerrückstände zwangsweise einzutreiben. Es mögen die wirklichen Rückstände ermittelt werden, wobei auch darauf Bedacht zu nehmen wäre, daß der Landwirtschaft im allgemeinen die entsprechenden Abschreibungen schon von amtswegen zuerkannt und hinsichtlich der Restbeträge ein geeigneter Tilgungsplan mit dem Steuerschuldner vereinbart werde. Grund bedingung aber ist und bleibt, daß die Neuveranlagung immer rechtzeitig erfolgt, die Steuerbehörden ihren Aufgaben gewachsen sein müssen und mit allem Nachdruck das geschwundene Vertrauen zu diesen Stellen, welches im Interesse der Steuerzahler, aber auch im besonderen Staatsinteresse gelegen ist, wieder herzustellen versuchen. Ob die Steuerbehörden mit ihrem derzeitigen Beamtenstand in der Lage sein werden, dem nachzukommen, lasse ich dahingestellt. Die Finanzverwaltung wolle die Wege suchen, die hier zum Ziele führen.

Ich habe bereits erwähnt, daß wir uns von dem neuen Steuergesetz einige Erleichterungen versprechen, die aber für die derzeitige Lage der Landwirtschaft keineswegs ausreichen. Wir erwarten, daß bei der Veranlagung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer entsprechende Rücksicht walten werde. In einer großen Anzahl von Fällen hat das soviel bekämpfte Gesetz über die Finanzen der Selbstverwaltungskörper tatsächliche Erleichterungen für die Steuerträger gebracht. Das sog. Gemeindefinanzgesetz war die Ursache der größten Angriffe gegen die parlamentarische Mehrheit, die dieses Gesetz beschlossen hat. In allen Tonarten wurde es als Mittel dazu benützt, speziell auch unsere Partei zu schädigen. Wenn sich jene Parteien gegen dieses Gesetz auflehnten, deren Mitglieder an der Ermäßigung der Umlagen kein Interesse haben, finde ich das begreiflich. Unbegreiflich aber finde ich das Vorgehen jener Leute, denen die Ermäßigung öffentlicher Lasten in hervorragendem Maße zugute kommt. Und da gibt es doch einen sehr einfachen Ausweg. Demjenigen Steuerzahler, dem die Beschränkung oder Reduzierung der Gemeindeabgaben zuwider ist und der daher wahrscheinlich auf Grund seiner besseren Situierung gerne mehr Steuern bezahlen will, steht durchaus nichts im Wege, diese verminderten Beträge der Gemeinde freiwillig zur Verfügung zu stellen. Ich haben diesen Rat schon manchem gegeben, ohne daß mir bekannt geworden wäre, daß auch nur ein so lieber Mann ihn befolgt hätte. Ich vermute daher wohl mit Recht, daß man die Begünstigungen für sich gerne in Anspruch nimmt, dabei jedoch trotz dem gegen die zu Felde zieht, die die Begünstigungen geschaffen haben.

Über die Finanzen der Selbstverwaltungskörper hat der Finanzminister in seinem Exposée etwas eingehender ausgeholt. Dabei wurden sehr bemerkenswerte Äußerungen getan, die wohl als grundlegend für die endgültige Regelung der autonomen Finanzen zu gelten haben werden. Es war doch bei der Schaffung des Gemeindefinanzgesetzes von vorneherein klar, daß dieses Gesetz keine endgültige Regelung der Finanzgebarung der Selbstverwaltungskörper bedeuten könne, so mußten doch erst alle Erfahrungen gesammelt werden, die einerseits im Interesse des Schutzes der Steuerzahler und anderseits im Interesse der autonomen öffentlichen Verwaltung verwertet werden sollen. Zweifellos haben sich bei der Durchführung dieses Gesetzes im laufenden Jahre bei den einzelnen Stellen Schwierigkeiten ergeben. Die Durchführung des genannten Gesetzes wäre sicherlich unter weniger Reibung vor sich gegangen, wenn auch hier bei der Behandlung der Voranschläge ein schnelleres Tempo der Erledigung ermöglicht worden wäre. Es ist leider bedauerlich, daß heute noch der größte Teil der Gemeinden die Voranschläge noch nicht zurückbekommen hat, wo doch bereits wieder das neue Präliminare für 1929 aufgestellt werden soll. Ich bin mir der riesigen Leistung der Revisionsabteilung des Landesverwaltungsausschusses voll bewußt, dennoch hätte alles unternommen werden sollen, um eine raschere Aufarbeitung des ungeheuren Materials zu ermöglichen. Nachdem dies heute noch nicht abgeschlossen ist, kann auch nicht mit Sicherheit behauptet werden, daß der im Voranschlage vorgesehene Beitrag für die autonomen Finanzen ausreichen wird. Von der Regierung muß erwartet werden, daß sie Veranlassung trifft, damit die restliche Aufarbeitung der Gemeindevoranschläge beschleunigt werde und daß die bedürftigen Gemeinden die Anweisungen auf die Mittel aus dem Ausgleichsfond unverzüglich erhalten. Dabei möchte ich noch eines weiteren Umstandes gedenken, der ebenfalls auf die Gemeindefinanzen ungünstig einwirkt und der mit der bereits behandelten Frage der rückständigen Steuern zusammenhängt. Die ungünstige Finanzlage der Gemeinden ist keine neue Angelegenheit. Sie geht zurück bis zu dem Zeitpunkte, wo den Gemeinden die selbständige Einhebung der Gemeindesteuern entzogen wurde. Dadurch, daß die staatlichen Steuerbehörden mit der Veranlagung im Rückstand waren, blieben auch stets die Gemeindevoranschläge eine Illusion. Die Gemeinden erhielten von den Steuerämtern nie eine genaue Abrechnung über ihre Umlageneingänge, die Zuweisungen an die Gemeinde trugen den Stempel des Provisoriums, aus dem man bis heute noch nicht herauskam, und die Mehrzahl der Gemeinden wurde schließlich mit Verständigungen überrascht, sie hätten an Umlagen so und so viel zu viel bekommen, sie müßten sich diese Beträge in Zukunft wieder abziehen lassen. Wenn auch behauptet wurde, daß diese Überzahlungen meistens durch die Gewährung von Steuerabschreibungen erst nachträglich festgestellt werden konnten, so fehlt der Gemeinde doch jede Überprüfungsmöglichkeit und trieb viele Gemeinden in finanzielle Krisen. Klarheit herrscht heute in diesen Dingen immer noch nicht; denn es haben sich erst in letzter Zeit Fälle ereignet, wo Gemeinde- und Bezirksvoranschläge durch den Landesverwaltungsausschuß bei der Überprüfung andere Beträge als Forderung rückständiger Umlagen eingesetzt erhielten, als das zuständige Steueramt den Gemeinden ausgewiesen hat. Ich bin der festen Meinung, daß der seinerzeitige Entzug der Berechtigung der Gemeinden, ihre Umlagen selbst einzuheben, kein guter Griff war, weder den Interessen der Gemeinden, noch denen des Staates gedient hat. Die Gemeinden haben dadurch die Übersicht über ihre budgetären Angelegenheiten verloren und sind in ein zweckwidriges Abhängigkeitsverhältnis zu den Steuerämtern gekommen, die Finanzverwaltung des Staates erhielt neue Bürden mit der Vorschreibung und Einhebung dieser Gemeindeabgaben und auch Lasten, welche früher die Gemeinde billiger und zweckentsprechender aus Eigenem trug. Wir verharren daher auch weiterhin auf unserer Forderung, den Gemeinden ihr Einhebungsrecht ihrer sämtlichen Steuerzuschläge wieder zuzubilligen, nachdem bei der Schaffung des neuen Steuergesetzes nur ein Teil unserer Forderung er reichbar war, die Zuschläge zu der Grundsteuer. Ich behaupte sogar, wäre den Gemeinden die Agenda verblieben, so wäre es in einer großen Zahl von Gemeinden nicht zu so hohen Zuschlagsperzenten gekommen, weil die steuerzahlenden Bürger der Gemeinde ihren Vertretungskörpern die Erhöhung der Umlagen schwerer gemacht hätten, weil die steuerzahlenden Bürger auch augenscheinlicher festgestellt hätten, wenn die betreffende Gemeinde über ihre Verhältnisse Ausgaben beschlossen hat.

Durch die Einhebung der Umlagen gemeinsam mit den Staatssteuern fehlte dieser augenscheinliche Hinweis, es waren eben Steuern und wurde dafür die staatliche Finanzverwaltung verantwortlich gemacht. Ich habe mir von dieser moralischen Einwirkung sehr viel versprochen, da ich die Verhältnisse infolge meiner Tätigkeit in den autonomen Verwaltungsstellen aus eigener Erfahrung genau kenne. Wenn ich nun in. meinen bisherigen Ausführungen für den Schutz der Steuerzahler gegen übermäßige Inanspruchnahme, die ihrer Leistungsfähigkeit widerspricht, eingetreten bin und dabei die Leistungen im Rahmen des möglichen zugegeben habe, möchte ich mir gestatten, im Anschluß an die gewiß berechtigten Wünsche meiner Klubkollegen auch von einigen besonderen Forderungen, für die das Landvolk meines engeren Heimatsgebietes Interesse hat, zu sprechen.

In der zur Verhandlung stehenden finanziellen Gruppe des Staatsvoranschlages finden wir den Betrag an den Straßenfond aus öffentlichen Mitteln. Wer Gelegenheit hatte, in den letzten zehn Jahren in der Straßenverwaltung eines öffentlichen Gemeindewesens tätig zu sein, der wird mit Schaudern bemerkt haben, wie durch den elementar anwachsen den Autoverkehr alle ehedem vorzüglichen Straßen dem Ruin entgegengehen und daß alle Straßenerhaltungsmethoden der übermäßigen Abnützung nicht standhalten konnten. Bezirke, die ihr mit kolossalen Aufwänden errichtetes Straßennetz im guten Zustande erhalten wollten. mußten weitere große Summen für die Erhaltung aufwenden, an neue Straßenbauten war kaum zu denken. Städten und Gemeinden erging es natürlich nicht besser als den Bezirken, und heute ist das Problem der Straßenerhaltung den Gemeinden und Bezirken über den Kopf gewachsen, weil es ausgeschlossen ist, daß diese Körperschaften die Unsummen, die hierzu nötig sind, aufzubringen in der Lage wären. Zweifellos hat die Staatsstraßenverwaltung dieselben Erfahrungen gemacht, und die Errichtung des Staatsstraßenbeirates im Ministerium für öffentliche Arbeiten zeugt ja dafür, daß man die Absicht hat, dem Verfall unseres Straßennetzes zu steuern. Wie aber aus den letzten Verlautbarungen des Straßenrates zu entnehmen war, wurde ein bestimmtes Programm für die Absichten im Laufe der nächsten zehn Jahre ausgearbeitet, das in erster Linie für die Staatsstraßen in Frage kommt. Es wurde, wenn ich mich recht erinnere, ausdrücklich betont, daß Bezirks- und Gemeindestraßen erst nach dieser Arbeitsdekade besonders bedacht werden können. Ich halte eine solche Arbeitseinteilung für eine Gefahr unserer Bezirksstraßennetze, sowohl für deren Instandhaltung als auch deren weiteren Ausbau. Ich fürchte, daß daher im Laufe der nächsten zehn Jahre den Bezirken sogar die früher erreichbaren Subventionen für Straßenbauten und Rekonstruktionen verloren gehen, wodurch nicht nur allein die Straßen dem Verfall anheimfallen werden, sondern auch Rekonstruktionen, welche durch den erhöhten und beschleunigten Verkehr notwendig werden, wie Ausgleich von Trassen, Windungen und schließlich Befestigungen, nicht durchgeführt werden können, weil ja, wie ich bereits bemerkte, Gemeinden und Bezirke die Mittel nicht haben werden. Es wäre meines Erachtens nötig, zwischen Staats, Bezirks- und Gemeindestraßen keinen besonderen Unterschied zu machen, mit der Ausnahme, daß eben zu den beiden letzten Gattungen diese Körperschaften auch ihre Baubeiträge in einem erträglichen Ausmaße beisteuern, denn auch die Gemeinde- und Bezirksstraßen werden nicht von dort ansässigen Leuten ruiniert, sondern nach der heutigen Lage der Dinge vom allgemeinen Verkehr. Ich schließe aus den Verlautbarungen des Straßenrates, daß die Mittel für ein großzügiges Straßenprogramm unzureichend sind. Es ist ein dringendes Gebot der Wirtschaftlichkeit, des Verkehrs und der Sicherheit, daß für diesen Zweck höhere Mittel mit Beschleunigung bereitgestellt werden, um größere Schädigungen zu verhindern.

Eine andere Angelegenheit, die ich im Nachhange kurz behandeln möchte, gehört in das Ressort des Postministeriums. Die ständig aufstrebende Industriestadt Asch hat mit einem Kostenaufwand von ca 2 Mill. Kè der Postverwaltung ein neu adaptiertes Gebäude für die Unterbringung der Hauptpost zur Verfügung gestellt und wurde die Post auch bereits in die neuen Dislokationen überführt. Lediglich die Telephonzentrale konnte noch nicht übersiedeln, nachdem hierzu besondere Kabelarbeiten notwendig sind und es besteht die Absicht, diese Arbeiten bis zum kommenden Frühjahre zu vollenden, damit auch die Telephonzentrale ihre neuen Räume beziehen kann. Aus diesem Anlaß bemühen sich die Ascher Telephonabonnenten, um eine moderne automatische Telephonzentrale vorstellig zu werden, damit sich der ganze Telephonverkehr ohne Hinzutun von Personen ein wandfrei abwickeln kann, nachdem hierzu in letzter Zeit wiederholt Ursache zu Beschwerden gegeben war.

Die Landbevölkerung des Ascher Bezirkes hat insofern auch ein Interesse an der Automatisierung der Zentrale in Asch, nachdem in den letzten Wochen, mit dem Aufwande von ungefähr einer Viertelmillion Kè für Baubeiträge, Beschlüsse gefaßt wurden, alle Gemeinden des Ascher Bezirkes mit je einer Telephonstation zu versehen. Dadurch wird einer seit 15 Jahren ständig erhobenen Forderung Rechnung getragen, nachdem die Bevölkerung insbesondere für Zwecke von Hilfeleistungen die telephonische Verständigung herbeigesehnt hat. Diese Möglichkeit bei Unglücksfällen zu jeder Stunde des Tages und der Nacht wird jedoch bei der bisherigen Betriebsweise der Telephonzentralen während der dienstfreien Zeit zur Unmöglichkeit, nachdem so viele Nachtverbindungen als nötig, nicht hergestellt werden können. Hier würde die Automatisierung alle Möglichkeiten eröffnen, und aus dem Grunde erwarte ich, daß das Postministerium die Automatisierung der Ascher Zentrale gutheißt, umsomehr als ja doch für die Ascher Zentrale die alten Schaltvorrichtungen nicht wieder verwendet werden können.

Das Postministerium sollte übrigens besonders darauf bedacht sein, in den Gemeinden am Lande öffentliche Sprechstellen allgemein einzurichten. Wer nach Deutschland, insbesondere Bayern kommt, findet dort überall in den Dörfern öffentliche Telephonsprechstellen, deren Notwendigkeit auch bei uns allgemein anerkannt werden sollte.

Eine ähnliche Angelegenheit bildet die Einführung eines Motorzuges auf der Eisenbahnstrecke Asch-Roßbach-Adorf. Auch um diese bemühen sich Interessentenkreise seit längerer Zeit. Die Verkehrsverhältnisse auf dieser Linie entsprechen durchaus nicht mehr den heutigen Anforderungen und sind für mindestens dreißig Jahre rückständig zu bezeichnen, trotzdem die Fahrpreise dem neuen Tarife wohl angepaßt sind. Es wurde in der letzten Zeit davon gesprochen, daß angeblich eine staatliche Autobuslinie von Eger über Asch nach Roßbach eingeführt werden solle. Ich muß hier bemerken, daß diese Absicht den Wünschen der dortigen Bevölkerung keineswegs entspricht, weil diese Einführung den Motorzugsverkehr keineswegs ersetzen kann und weil sich ferner dort ein privates Unternehmen mit vieler Mühe um den Autobusverkehr zwischen Eger und Asch gekümmert hat und diesen Verkehr in einwandfreier Weise aufrecht erhält. Es wäre daher sehr ungerecht. diesem aus einfachen Verhältnissen emporstrebenden Unternehmen die Existenzmöglichkeit zu nehmen. Die Ausdehnung des Autobusverkehres von Asch nach Roßbach kann die Zwecke der Einführung von Motorzügen auf der Bahnstrecke nicht erfüllen, weil die Bahnstrecke mehr und wesentlich andere Orte verbindet, die auch daran interessiert sind, an besseren Verkehrslinien zu liegen.

Das wären also auch Aufgaben, für die das Staatsbudget die Bedeckung liefern sollte. Ich hoffe, daß deren Durchführung im Rahmen der vorhandenen Mittel möglich sein wird.

Wenn der Herr Finanzminister dem Hause ein aktives Budget vorlegt und in seiner einleitenden Rede betont, daß dasselbe ausgeglichen auf gesunder Grundlage steht und einen geordnete stabilen Staatshaushalt umschließt, so nehmen wir das im Interesse der Volkswirtschaft und Finanzlage des Staates gerne zur Kenntnis, weil es die Grundlage zur vollen klaren Finanzverwaltung bildet. Wir werden daher unsere Zustimmung zum Budget nicht versagen, aber wir fordern nun auch dringend, daß die Klarheit in finanziellen Fragen bis nach unten mit größter Beschleunigung durchdringt, denn das aktive und stabile Staatsbudget trägt lange noch nicht allein zur vollen Beruhigung der Bewohner des Staates bei, wenn diese nicht auch selbst Gelegenheit haben, festzustellen, daß auch ihnen in Hinsicht der finanziellen Belastung und berechtigten Ansprüche Gerechtigkeit widerfährt. Es ist Sachehe der Obersten Staats- und Finanzverwaltung, das Vertrauen der Bevölkerung im höchsten Maße zu erwerben, das an und für sich in diesem Staate durch den Gegensatz der Nationen dauernd gefährdet erscheint. Wir wollen hoffen, daß das vorliegende Finanzgesetz, das mit Hilfe deutscher Stimmen im Parlamente zustande kommen wird, mehr als bisher zur Konsolidierung der nationalen Verhältnisse beitragen wird, um auch auf deutscher Seite jenes Vertrauen zu schaffen, das notwendig ist, wenn zwei Völker in Frieden nebeneinander leben wollen. Wenn wir durch unsere Zustimmung zum Staatsvoranschlage die Bereitwilligkeit bekunden, dem Staate zu geben, was ihm nötig ist, so erwarten wir und setzen das voraus, daß der Staat unserem Volke auch das gibt, wessen es bedarf.

Wenn die unmittelbar bevorstehenden Festestage zum 10jährigen Bestande des Staates verrauscht sein werden und die verantwortlichen Staatsmänner der Republik sich zu neuer Arbeit für eine neue Zeitepoche zusammensetzen, so mögen sie dessen eingedenk sein, daß die nächste im Staatsinteresse gelegene Notwendigkeit die Konsolidierung der nationalen Verhältnisse darstellt. Nur die nationale, kulturelle und wirtschaftliche Freiheit vermag dem Staatsbürger dieses Staates die Befriedigung zu geben, deren er bedarf, um sich entsprechend wohl zu fühlen. (Potlesk poslancù klubu Bund der Landwirte.)

2. Øeè posl. Leibla (viz str. 10 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der Staatsvoranschlag für 1929 ist nach den bisherigen Gepflogenheiten zusammengestellt, d. h. selbstverständlich nach den Interessen der bürgerlichen Kapitalistenklasse. Und wenn eine Änderung vorgekommen ist, so wiederum nur zugunsten der besitzenden Klassen. Am besten sehen wir das beim Kapitel "Landwirtschaft". Das Kapitel ist vollständig nach den Wünschen der Großagrarier zusammengestellt und die agrarischen Organisationen haben dabei entscheidenden Einfluß. Dem Landeskulturrat ist ein gewisses Vorschlagsrecht eingeräumt - wir haben dagegen nichts einzuwenden - er ist heute vollständig in den Händen der Agrarier und ist nichts anderes als ein Werkzeug der Großgrundbesitzer und Großbauern. Auch dagegen hätten wir nichts einzuwenden, wenn im Landeskulturrat die allgemeinen Interessen der Landwirtschaft wirklich vertreten werden. Die Mittel, die dem Landwirtschaftsministerium zur Verfügung stehen, sind bedeutend. Wenn dieselben richtig verwendet würden, so könnte auch Entsprechendes geleistet werden.

Jeder Ackerbau treibende Staat, wozu ich auch den Èechoslovakischen Staat zum Teile rechne, muß das Bestreben haben, die Produktion nach Güte und Menge mit allen zweckdienlichen Mitteln zu fördern, denn im großen und ganzen hängt doch die volkswirtschaftliche Lage eines Landes von der Entwicklung seiner Landwirtschaft ab. Die herrschenden Agrarier haben aber nicht so sehr das Interesse, die Landwirtschaft zu fördern, als vielmehr hohe Preise für ihre Produkte zu bekommen. (Posl. Schweichhart: Sie sind eben kapitalistisch eingestellt!) Sie selbst sind kapitalskräftig genug, um ihre Betriebe mit allen modernen Produktionsmitteln auszugestalten, daran aber, die Landwirtschaft im allgemeinen zu fördern, liegt ihnen sehr wenig. Deutsche wie èechische Agrarier sind vor allem bestrebt, die Millionensubventionen für sich zu verwenden. Natürlich sind ja bekanntlich die Taschen der èechischen Nation etwas größer oder vielleicht sind die Bedürfnisse der èechischen Agrarier größer, weil sie die schönen großen Gebiete in Mittelböhmen und Mähren haben, während die deutschen Gebirgsbauern draußen am Rande ein kümmerliches Dasein fristen müssen und der Staat froh sein könnte, daß wir überhaupt eine solche Bevölkerung haben, die einen derartigen Boden noch bearbeitet.

Meine Verehrten! Diese einseitige Politik muß natürlich zur Katastrophe führen. Es ist Tatsache, daß die Agrarier heute fast sämtliche politischen und wirtschaftlichen Körperschaften beherrschen. Der Landeskulturrat ist eines ihrer stärksten Bollwerke. (Posl. Schweichhart: Auf Grund eines veralteten reaktionären Wahlrechtes!) Jawohl. Die Agrarier haben jede Reform verhindert, wie sie ja immer gegen jedes fortschrittliche Gesetz waren. Erinnern Sie sich nur daran, daß Sie die Durchführung des Unfallversicherungsgesetzes in der Landwirtschaft verhindert haben und ähnliches. (Posl. Gläsel: Herr Kollege, Sie wissen aber nicht, daß gerade die Kleinbauern das Unfallversicherungsgesetz nicht haben wollen!) Ja, infolge Ihrer Agitation wollen die Bauern keine Sozialversicherung haben und wollen nicht die Unfallversicherung, weil Ihr ihnen immer einredet, daß es zu viel kostet. (Rùzné výkøiky.) Ich konstatiere ausdrücklich, daß heute der Landeskulturrat, der deutsche wie der èechische, ein Werkzeug der Agrarier ist und nichts anderes. Man hat auch dem Landeskulturrat einen ungemein großen Wirkungskreis und wichtige Rechte eingeräumt.

Ich will nun einige Fälle hier anführen, welche Macht die Agrarier haben. (Hluk.) Sie sind z. B. vertreten im Zentraleisenbahnrat, in den Direktionseisenbahnräten, im Kohlenbeirat... (Hluk.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.


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