Støeda 27. èervna 1928

Nun möchte ich noch meinen lieben Freund Windirsch etwas ins Gewissen reden. Er hat in einer seiner letzten Enunziationen behauptet, eine Einmischung des Deutschen Reiches in die inneren Angelegenheiten von Böhmen, das wäre unvereinbar mit der Souvärenität eines Staates, die er sich niemals gefallen lassen kann und nicht gefallen lassen wird, und darum wäre es ganz unnötig, die Bande mit den deutschen Brüdern im Reiche fester und fester zu knüpfen und dadurch vielleicht einen Druck auf die èechische Regierung auszuüben, usw.; das wäre ganz undenkbar, denn in seine Souverenität läßt sich kein Staat hineinreden, das ist eine innere Angelegenheit, darüber kommt man nicht hinweg. Nun belehrt ihn Masaryk, den er doch gewiß sehr hoch achtet, denn er ist ein guter Turner und wird es hoffentlich noch weit bringen, Masaryk sagt - er findet natürlich alles schlecht nur bei den Staaten Mitteleuropas, bei Preussen, Österreich, bei der Türkei - er sagt also: "Es ist ebenso klar, warum die militaristischen Monarchien vom alten bürokratischen Schlag, warum Preußen-Deutschland, Österreich-Ungarn und die Türkei" - Ferdinand von Bulgarien paßt sehr gut zu dieser Dreizahl - "dem Nationalitätenprinzip widerstreben und den Staat über die Nationalität stellen" - naše republika - "und aus diesem ihren engen Etatismus" - "náš stát" - "den Grundsatz ableiten, die Verbündeten hätten kein Recht, sich in die Angelegenheiten ihres Staates einzumischen. Die Selbstbestimmung der Nationen kann allerdings nicht verwirklicht werden, solange dieser pharisäische Grundsatz Geltung haben wird." Ja, wenn wir also auf dem pharisäischen Standpunkt der Èechen fortwährend sitzen und das ganze Problem eine innere Angelegenheit des Staates nennen, in die niemand hineinzureden hat - sie sind die "Vìtšina" und die Deutschen sind die Minderheit - dann kann man allerdings nicht mit ihnen über ein vernünftiges Zusammenleben reden und die Deutschen, die sich diesen Standpunkt zu eigen machten, sind Verräter an der eigenen Nation.

Es dauert niemals etwas ewig auf der Welt. Ich will Ihnen nur eine ganz kurze historische Reminiszenz geben. ich glaube nicht, daß 15 Jahre seit 1918 vergehen werden, ohne daß in Europa eine Neuregelung der Verhältnisse eintreten würde. Im Jahre 1813 mußte sich Napoleon geschlagen bekennen, der größte Feldherr, vielleicht der größte Staatsmann, den Europa hervorgebracht hat, er mußte sich geschlagen bekennen, weil eine Koalition sämtlicher Mächte gegen ihn aufgestanden war, weil sein Volk nicht mehr mittat, weil sich im Walde von Compiegne 60.000 Deserteure um Paris herumtrieben, die nicht mehr einrückten, weil die Franzosen den Kriegsatt hatten, genau so wie das deutsche Volk den Krieg gegen 28 Staaten nicht mehr fortsetzen konnte, weil es im Hinterland an Lebensmitteln mangelte, weil einfach das Volk den Kriegsatt hatte und nicht mehr mitwollte. Dam als wurde die Heilige Allianz gegründet, Friede für ewige Zeiten verkündet, Abgrenzungder Staaten, die Völker müssen ruhig sein, der status quo bleibt erhalten. Und wie lange hat es gedauert? Im Jahre 1830 sehen wir schon Revolution und Bewegung überall. Da wird in Frankreich das Königtum gestürzt und die Welle pflanzt sich fort und bringt Veränderungen auf den Halbinseln im Süden und zum Teile in Deutschland; dann kam eine Pause wieder bis 1848, neue Unruhe tritt auf in ganz Europa und wenn es glücklichere Führer gewesen wären, hätten schon damals andere Zustände in Europa geschaffen werden können. Dann trat eine Pause von 15, 17 Jahren ein, bis zu den Jahren 1864, 1866, 1871, bis zu den großen deutschen Kriegen, die die Einigung des deutschen Volkes, soweit das Deutsche Reich, so weit Rumpfdeutschland in Betracht kam, herbeiführten. Bismarcks Kunst allein war es zuzuschreiben, daß dann eine lange Periode des Friedens herrschte, aber wie Masaryk ganz richtig bemerkt: Die Elsaß-Lothringer haben 50 Jahre beim Deutschen Reich aushalten müssen und haben trotzdem nicht an ihre Selbständigkeit vergessen. Glauben Sie, wenn dieser Staat 50 Jahre besteht, werden wir auf unsere nationale Selbständigkeit vergessen? Das können Sie nicht glauben, da müßten wir ja rückständiger sein, als sarmatische Völker im Osten.

Nun, wir werden dieses Jubiläum des 10jährigen Bestandes der Republik natürlich nicht mitfeiern, man wird uns das auch nicht übel nehmen, nachdem man ja sagt, es ist nicht unser Staat, sondern "náš stát". Wir wissen, daß nichts ewig dauert auf Erden. Wir glauben an den Sieg der Gerechtigkeit und des Rechtes, wie es Masaryk getan hat und wir glauben auch, daß wir es noch erleben werden, daß Recht und Gerechtigkeit siegen werden. Trotz und gegen alle Gewalt und Unvernunft. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

4. Øeè posl. dr Koberga (viz str. 82 tìsnopisecké zprávy):

Meine Herren, ich habe mich so wie Koll. Dr Schollich als Proredner eintragen lassen, weil auch ich dafür bin, daß diese Verwaltungsreform überhaupt nie in Wirksamkeit treten möge, daß ihre Durchführung nicht nur bis zum 1. Dezember, sondern ad calendas graecas aufgeschoben werde. In diesem Wunsche begegnen wir uns sowohl mit den übrigen oppositionellen Parteien als auch mit sehr vielen Anhängern der deutschen und èechischen Regierungsparteien. Ich verrate ein offenes Geheimnis, wenn ich feststellte, daß z. B. auf èechischer Seite die Agrarier keineswegs geschlossen für ein baldiges Inkrafttreten dieses Gesetzes sind, daß viel

mehr zahlreiche Bezirks- und Landesgrößen in Böhmen mit einer Palastrevolution drohen, wenn dieses Gesetz nicht nach ihren Wünschen abgeändert wird. Gerade die kleinen Landwirte haben das größte Interesse daran, daß die bisherigen Bezirkssprengel bestehen bleiben u. zw. mit nichtbeamteten Bezirksvorstehern an der Spitze, weil nur so eine durchgreifende Verwaltungstätigkeit möglich ist. Denn wo das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung eines Gebietes mangelt, kann von einem Aufblühen des Gemeinwesens in. nerhalb des Verwaltungssprengels keine Rede sein. Das wissen am besten jene, die schon jahrelang in der Selbstverwaltung tätig sind, wissen jene, die mit ihren freigewählten Beamten zusammen draußen in den Bezirken arbeiten, mit Beamten von gleichem Holz wie die Laien, die nun auf Grund dieses neuen Verwaltungsreformgesetzes alle trotz ihrer zumeist musterhaften Arbeit verdrängt werden sollen. Ist es da ein Wunder, wenn die Bevölkerung, wenn die tüchtigen Arbeiter in den Bezirks- und Landesverwaltungen ohne Rücksicht auf ihre Parteistellung gegen die Preisgabe des Rechtes der Bevölkerung, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten, nach eigenem freien Ermessen zu handeln, sturmlaufen? Auch auf deutscher Seite gährt und brodelt es ganz bedenklich, namentlich im Bunde der Landwirte, dessen Reichsparteiobmann Peterle, der selbst Bezirksobmann ist, wie schon Koll. Schollich ausgeführt hat, bekanntlich am 19. Mai in Trautenau in der Hauptversammlung der deutschen Selbstverwaltungskörper den Bericht über die Auflösung der autonomen Bezirksvertretungen erstattet hat, aus dem ich noch einige bezeichnende Stellen hervorheben möchte, trotzdem Koll. Schollich schon eine vorgelesen hat, um nachzuweisen, daß die Zufriedenheit mit diesem von Zierhut, Windirsch und Gen. so gepriesenen Werk der Verwaltungsreform selbst in den maßgebenden Kreisen des Bundes der Landwirte nicht allzugroß ist. Peterle sagte damals nach dem Berichte der Verbandsnachrichten u. a. folgendes wörtlich: "Die Verwaltungsreform hat den Zweck, die bisherige Selbstverwaltung in Land und Bezirk durch staatliche Verwaltung unter Mitwirkung teils gewählter, teils ernannter Vertreter der Bevölkerung zu ersetzen." Also, von einem sogenannten Ausbau der Selbstverwaltung ist keine Rede mehr, obwohl die Herren ja immer behaupteten, es wäre der größte Fortschritt dieser Verwaltungsreform, daß eben eine neue Art Selbstverwaltung ins Leben gerufen werden soll, bei der die Bevölkerung an den Entscheidungen der Behörde mitwirken kann. Peterle jedoch vertritt den Standpunkt, daß eine rein staatliche Verwaltung an die Stelle der Selbstverwaltung treten wird. Er sagt weiter: "Staatsbeamte, die bisher nie etwas mit wirtschaftlicher Verwaltung zu tun hatten, werden nun Verfügungen von wirtschaftlicher und finanzieller Tragweite zu treffen haben. Es ist sehr zu befürchten, daß es zu Mißgriffen, zu schwerwiegenden Unterlassungen und zur Schädigung der Landes- und Bezirksinteressen kommen muß." Das haben die Herren früher nie zugeben wollen, wir aber haben das vom Anfang immer wieder behauptet, man hat uns als Pessimisten und Lügner hingestellt. Nun hat es der Reichsparteiobmann Peterle in Trautenau selbst so gesagt. "Der Verband der deutschen Selbstverwaltungskörper hat sich im Jahre 1927", so sagt er weiter, "bei der ursprünglichen Vorlage des Gesetzes über die Reform der politischen Verwaltung grundsätzlich für die Aufrechterhaltung der reinen Selbstverwaltung im Bezirk und Land ausgesprochen. Dieser Forderung entspricht das Gesetz, das am 1. Juli 1928 in Wirksamkeit treten soll, hicht" - eine Feststellung, die gewiß sehr interessant ist. Trotzdem aber haben die parlamentarischen Vertreter des Bundes der Landwirte dieses Kind aus der Taufe gehoben. Die Vertretungskörper, die den Bezirkshauptleuten beigegeben werden sollen, sind in vieler Beziehung nichts anderes als Beiräte zur Täuschung der Bevölkerung über die nackte Beamtenherrschaft und deshalb gelten wohl die Worte Peterles über die Beiräte im Allgemeinen auch für alle diese Körperschaften. Peterle sagte diesbezüglich: "In der schwierigen Wirtschaftslage, in der sich die Bezirke befinden, würde es den Beiräten schwer fallen, die Verantwortung für die gegen ihren Rat etwa getroffenen Verfügungen des Bezirkshauptmannes in der Öffentlichkeit zu tragen, denn sie können ja nur raten, aber nicht bestimmen." (Výkøiky: Jetzt weiß mans!) Jawohl, früher hat man uns keinen Glauben geschenkt. "Der Bezirkshauptmann ist an ihren Rat nicht gebunden, in den Augen der Bevölkerung würden sie aber für das, was selbst gegen ihren Rat geschieht, mit verantwortlich sein. Denn schließlich gehen die Fehlgriffe des Bezirkshauptmannes nicht an ihm sondern am Bezirke selbst und seinen Bewohnern aus." Damit wird zugegeben, daß tatsächlich diejenigen, die diesen Vertretungskörperschaften angehören, nur die Mauer abgeben werden, um den Bezirkshauptmann nach Außen zu decken. In Wahrheit wird er machen, was er will, die Körperschaft aber wird gegenüber der Bevölkerung die gesamte Verantwortung für all das, was von der Bürokratie angeordnet wird, zu tragen haben. "Einen Einfluß der künftigen Landes- und Bezirksvertretung auf die hoheitliche Verwaltung kennt das Gesetz über die Verwaltungsreform überhaupt nicht," sagt er weiter. "Was darüber hie und da in der Öffentlichkeit geredet wird, ist unrichtig." Das hat schon Koll. Schollich hervorgehoben. "Es muß deshalb verlangt werden", sagt er weiter, "daß mit größter Beschleunigung die Verwaltungsgerichtsbarkeit bei den Bezirks- und Landesämtern eingeführt und das bezügliche Gesetz geschaffen wird, damit die Entscheidungs- und Verfügungsmacht der politischen Behörden wenigstens einigermaßen unter Mitwirkung und Kontrolle der Bevölkerung ausgeübt wird." (Posl. Matzner: Aus dem Peterle wird noch ein Peter werden!) Ja, aber gerade was er hier verlangt, nämlich eine Kontrolle der Verwaltung durch die ordentlichen Verwaltungsgerichte bei den Bezirken und Ländern und als Krönung durch das Oberste Verwaltungsgericht, gerade das will der Herr Innenminister Èerný nicht haben, es fällt ihm gar nicht ein, die Vorlage einzubringen, die naturnotwendig kommen müßte, bevor noch dieses Gesetz in Kraft treten wird, nämlich die Vorlage über die Errichtung von Bezirks- und Landesverwaltungsgerichten. Sie wurde auf den St. Nimmerleinstag vertagt, man will einfach eine möglichst kontrollose Verwaltung haben und auch die Unterpaschas werden sich wohler fühlen, wenn sie nicht gewärtigen müssen, daß gegen ihre Entscheidungen bei einem Verwaltungsgericht in Bezirk oder Land Stellung genommen werden kann. Das ist ein frommer Wunsch, der aber selbstverständlich nicht in Erfüllung gehen wird. Nun sagt Peterle weiter: "Hinsichtlich der Verschiebung des in Krafttretens der Verwaltungsreform dürfte wahrscheinlich auch die Erlassung der Geschäftsordnung für die Bezirks- und Landesvertretungen verzögert werden. Es dürfte dies der Regierung um so mehr gelegen sein, als die Geschäftsordnungen bekanntlich auch den Sprachengebrauch dieser Körperschaften und im Verkehr mit ihnen zu regeln haben werden. Nun hat aber das bekannte Verwaltungsgerichtserkenntnis vom 27. März 1928 im Sprachenstritte Eger-Pilsen den Selbstverwaltungsverbänden das sprachliche Selbstbestimmungsrecht im Rahmen des Gesetzes zugesprochen und Eingriffe der Verordnungsgewalt in dieses Recht als verfassungswidrig gerügt." Jetzt fragt er: "Soll es etwa dem Bezirkshauptmanne überlassen werden, die Geschäftssprache des Bezirkes zu bestimmen? Dem müßte schärfstens widersprochen werden. Es muß vielmehr", sagt er weiter, "verlangt werden, daß die bisherige Geschäftssprache der autonomen Bezirke u. zw. auch im Bereiche zur Aufhebung und Vereinigung miteinander bestimmter Bezirke beibehalten werden." Ich frage: Wo sind die Sicherungen dafür? Im Gesetze ist dar über gar nichts zu finden. Einerseits werden Geschäftsordnungen von der Regierung nach dem Gesetze erlassen und sie können nur mit deren Genehmigung abgeändert werden. Andernteils aber werden alle Akten bei den politischen Behörden, also auch bei den künftigen Bezirks- und Landesverwaltungen, in der Staatssprache geführt, sodaß auch schon deshalb für die meisten deutschen Vertreter irgend eine wirkliche Mitarbeit, die Nachprüfung der Geschäftsakten oder Übernahme eines Referats, das Studium der Akten usw., unmöglich gemacht wird. Mithin ist es ihnen schon deshalb auch ohne Geschäftsordnung von vornherein ganz und gar unmöglich, sich wirklich in diesen Bezirksvertretungen aktiv so zu betätigen, wie es die Interessen der deutschen Bevölkerung in unseren rein deutschen Bezirken verlange; denn darauf ist bisher noch nicht aufmerksam gemacht worden, darauf hat man aber unsere Bevölkerung hinzuweisen, daß sie es mit rein èechischen Akten in diesen Bezirks- und Landesvertretungen zu tun haben wird, und die meisten werden damit gar nichts anzufangen wissen. Nun fährt Peterle fort: "Jene Vertretungsbezirke, die nicht Sitz eines Bezirksamtes sein werden, werden aufgelassen und mit dem Bezirke, in dem der Sitz des Bezirksamtes sein wird, vereinigt werden. Es ist klar, daß die Auflassung so vieler Vertretungsbezirke für diese und die Standorte ihrer Verwaltung eine große Schädigung bedeutet. Es muß deshalb verlangt werden, daß diesen Bezirksstädten in Zukunft nicht auch noch andere Ämter, Steuerämter, Bezirksgerichte usw. entzogen werden." Wer garantiert dafür, daß sie nicht entzogen werden? "Ferner dürfen künftig Neuumschreibungen der Bezirksamtssprengel und Vertretungsbezirke nicht zur Schädigung der deutschen Volksinteressen und nicht zu Verschiebungen in sprachenrechtlicher Beziehung mißbraucht werden." Wie das die Bündler verhindern wollen, ist ein Rätsel, nachdem sie für dieses Gesetz gestimmt und der Regierung jede Ermächtigung erteilt haben, die Sprengel jederzeit nach freiem Ermessen ohne Befragen des Parlamentes oder anderer Körperschaften zu ändern. (Rùzné výkøiky na levici.) "Zur Verwaltung der Einrichtungen der aufzulassenden Vertretungsbezirke können Bezirkskommissionen bestellt werden, denen freilich jede Entscheidungs- und Verfügungsmacht und jede finanzielle Grundlage fehlt." Auch das ist eine sehr herbe Kritik, daß man Kommissionen errichtet hat, die von vornherein keine Entscheidungs- und Verfügungsmacht haben, denen jede finanzielle Grundlage fehlt. Selbst diese armseligen Gebilde, die da in den Vertretungsbezirken geschaffen werden sollen, können aber doch jederzeit wieder aufgelassen werden und ob sie überhaupt überall zur Errichtung kommen werden, ist noch sehr zweifelhaft. "Es ist geplant", so sagt er weiter, "die Bezirksämter und die autonome Bezirksverwaltung nicht nur räumlich, sondern auch in geschäftstechnischer Beziehung zu vereinigen, also von den gleichen Beamten besorgen zu lassen". Darin liegt ja das Wesen der Reform, das Doppelgeleise zu beseitigen. Nun protestiert er dagegen und sagt: "Davor kann nicht ernst genug gewarnt werden. Ein solcher Vorgang könnte leicht zur schwersten Schädigung der autonomen Bezirksverwaltung führen. Grundsätzlich sollen die Geschäfte des Bezirksamtes getrennt von jenen der autonomen Bezirksverwaltungen geführt werden." Er behauptet also, daß es möglich wäre, auch nach dieser Verwaltungsreform noch getrennte autonome und staatliche Verwaltungen beizubehalten und sagt: "Bei der Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen und Bezirksausschüsse soll den Mitgliedern dieser Körperschaften die Möglichkeit der Mitwirkung ihrer Vertrauensmänner geboten werden." Das, was er hier hinsichtlich der Bezirke sagt, gilt selbstverständlich auch für die Landesverwaltungen. Nun beschwert er sich darüber, daß den Gemeinden hier aufgetragen wird, nicht nur Räume für die Bezirke beizustellen, sondern daß es eine ganze Reihe von Bezirkshauptmannschaften gibt, die schon jetzt, bevor dieses Gesetz überhaupt noch in Kraft getreten ist, verlangen, daß auch die Einrichtung von den Gemeinden beigestellt werde und daß auch Wohnungen für die Beamten und Angestellten der Bezirksämter beschafft werden. Ich selbst kann das bestätigen. Auch bei uns in Schlesien ist es vorgekommen, daß man von den Gemeinden verlangt hat, sie mögen jetzt schon, das war im Mai, die Räumlichkeiten nicht nur für die neuen Bezirksverwaltungen, sondern auch die Einrichtung dafür und die Wohnungen für die neu ankommenden Beamten, bis zu 20 an der Zahl, sicherstellen. Als man fragte, von welch em Zeitpunkt etwa an, ob vom 1. Juli, vom 1. Dezember oder 1. Jänner, da hat man mit den Achseln gezuckt und erklärt, die Gemeinden müssen sich erst beim Ministerium erkundigen, zu welcher Zeit die Reform in Kraft treten wird, sie wissen es eben selbst noch nicht. Nun kann man doch nicht einen Mietvertrag abschließen, ohne einen bestimmten Termin für das Inkrafttreten der Miete zu haben. Mithin ist alles unterblieben. In dieser Hinsicht erklärte Peterle: "Wir verlangen, daß dort, wo geeignete Gebäude des Bezirkes für die Unterbringung der Bezirksämter vorhanden sind, diese Gebäude in erster Linie mit Ausschluß jeder Verpflichtung der Standortgemeinden zur Unterbringung der Bezirksämter verwendet werden. Wo für diesen Zweck geeignete Gebäude des Bezirkes nicht verfügbar sind, sind den Gemeinden zwei Drittel des Aufwandes für die Beistellung der Räume aus Staatsmitteln zu vergüten. Während es im Gesetze heißt, es kann vergütet werden. Die innere Einrichtung der Räume hat ausschließlich zu Lasten des Staates, bezw., soweit die Räume für die Bezirksvertretung und dem Bezirksausschuß dienen, zu Lasten des Vertretungsbezirkes zu gehen. Alle übertriebenen und im Gesetze nicht begründeten Anforderungen an die Gemeinden hinsichtlich der Beistellung von Räumen haben zu unterblieben." Das sind die Forderungen, die er hinsichtlich der Durchfführung der Verwaltungsreform jetzt schon stellt, bevor also das Gesetz noch in Kraft getreten ist.

Schon jetzt haben also nach den Äußerungen des Herrn Peterle die Gemeinden zu fühlen bekommen, in welcher Weise sie durch die Beamtenschaft drangsaliert werden und was sie erst zu erwarten haben an Drangsalierungen, wenn eine der Bevölkerung gegenüber unverantwortliche Beamtenschaft auf sie losgelassen wird. (Posl. inž. Kallina: Werden alle diese Forderungen befriedigt durch die Novelle, die in Verhandlung steht?) Davon kann keine Rede sein. Das ganze Gesetz bleibt so wie es ist, ohne daß auch nur ein Jota daran geändert wird. Nur soll es eben in einem etwas späteren Zeitpunkt in Kraft treten. (Posl. dr Lehnert: Peterle hätte doch mit den agrarischen Abgeordneten sprechen können!) Er als Parteiobmann müßte bei seinem Klub einen entsprechenden Einfluß haben und sagen, so geht es nicht weiter. Aber die Herren wollen davon nichts hören. So wenig wie sie von uns etwas anhören wollen, so wenig sind sie Kritiken aus ihren eigenen Reihen zugänglich und sei es auch der Reichsparteiobmann, der tatsächlich vor einem Forum, das wirklich ganz öffentlich und feierlich war, bei der Hauptversammlung der deutschen Selbstverwaltungskörper, diese schweren Anklagen gegen die eigenen Parteigenossen losgelassen hat. Sie waren jedenfalls nicht an die richtige Adresse gerichtet. Es wäre besser, das in camera caritatis den eigenen Leuten vorzuhalten. (Posl. dr Lehnert: Mit dem Windirsch reden!) Der hat taube Ohren für derartige Vorstellungen. Aber schon dieser kleine Vorgeschmack, den man den Gemeinden und Bezirken gegeben hat, hat genügt, selbst in führenden Kreisen des Bundes der Landwirte starke Zweifel darüber aufkommen zu lassen, ob die segensreichen Wirkungen der Verwaltungsreform für unsere Heimat wirklich vertreten werden, von denen Herr Vizepräsident Zierhut so schön sprechen kann. Von segensreichen Wirkungen hat er schon gesprochen, als die Verwaltungsreform im Ausschuß verhandelt wurde. Er hat damals erklärt, wir sollen warten, diese segensreichen Wirkungen werden sich bestimmt für unsere Heimat einstellen. Wir in Schlesien haben bisher allerdings von diesen segensreichen Wirkungen noch nichts zu spüren bekommen. Wir haben bis jetzt nichts als eine unverantwortliche Beunruhigung wegen der Vorbereitungen zur Übersiedlung unserer Landesämter nach Brünn zu spüren bekommen, unverantwortlich aus persönlichen und sachlichen Gründen, die hier schon erörtert worden sind. Aber noch nicht besprochen wurde, so viel ich weiß, der Verwaltungswirrwarr, der aus dem neuen Doppelgebilde Mähren-Schlesien deshalb entstehen muß, weil zweierlei Gesetze, Erlässe und Verordnungen gehandhabt werden müssen, nämlich mährische im alten mährischen Teil und schlesische im ehemaligen Schlesien. Das ist überhaupt auch so ein Verwaltungsunikum. (Posl. Horpynka: Wir haben ja überhaupt keine Erlässe!) Entschuldige, wir haben für die verschiedenen Gebiete ganz grundlegend verschiedene Gesetze und Verordnungen, Erlässe usw., Landtagsbeschlüsse. die alle in Kraft bleiben und diese Brünner Zentralstelle würde also in jedem einzelnen Falle zuerst genau untersuchen und feststellen müssen, wo die in Behandlung stehende Sache ihren Ursprung hat, um zu beurteilen, welche Vorschriften- oder Bestimmungen gerade für diesen einzelnen Fall Anwendung zu finden haben. (Posl. Horpynka: Fragt in Brünn beim Polizeipräsidium nach!) Möglich, daß in diesem Polizeistaat das als einfachste Art der Regelung angenommen wird, weil ja die Polizei schließlich alles wissen muß. Das gilt für den größten Teil der Fälle, mit denen sich das Land überhaupt zu beschäftigen hat. Auf dem Gebiete der Landeskultur-, des Jagd-, Forst-, Fischereirechtes, Wasserrechtes, auf dem Gebiete der Gemeindeordnungen, die doch ganz verschieden sind in Mähren und Schlesien, auf dem Gebiete der Bezirksstraßenverwaltungen haben wir andere Landesgesetze als in Mähren. Vernünftigerweise müßte man zuerst die materielle Grundlage der Verwaltung auf einen Nenner bringen und dann erst das Formale. Hier macht man es umgekehrt: das materielle Recht bleibt verschieden für Mähren und Schlesien, die formelle Grundlage wird aber einheitlich gemacht und ein einheitliches Landesverwaltungsgebiet geschaffen. Der Zweck der Verwaltungsreform ist doch, angeblich Doppelarbeiten hintanzuhalten, nicht aber neue einzuführen, wie das jetzt geschieht, indem man die Brünner Landesverwaltung zwingt, zweierlei grundverschiedene Landesrechte zu handhaben. Stellen Sie sich vor, welches Kunterbund dabei herauskommen wird!

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