Ètvrtek 14. èervna 1928

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 142. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 14. èervna 1928.

1. Øeè posl. Heegera (viz str. 10 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! (Hluk.) Wir waren jetzt Zuhörer... (Hluk trvá.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid. (Hluk trvá. Výkøiky poslancù èsl. strany soc. demokratické a strany komunistické.)

Prosím o klid.

Posl. Heeger (pokraèuje): Hohes, unruhiges Haus! (Hluk trvá. Výkøiky posl. Jílka, Mikulíèka a Srby.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Heeger (pokraèuje): Wir waren Zuhörer von sogenannten tasächlichen Berichtigungen... (Hluk trvá.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Heeger (pokraèuje): Hohes Haus! Wir waren jetzt Zuhörer von sogenannten tatsächlichen Berichtigungen und ich will an dieser Stelle nur den Wunsch aussprechen, wenn sich einmal ein Abgeordneter unserer Partei zu einer tatsächlichen Berichtigung zum Wort meldet, daß ihm dieselbe Freiheit gewährt werde, wie es bei dem geehrten Vorredner konstatiert werden konnte. (Hluk. Rùzné výkøiky.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Heeger (pokraèuje): Im Übrigen... (Hluk. Rùznì výkøiky.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Heeger (pokraèuje): Im Übrigen, hohes Haus, habe ich nicht die Absicht, mich mit dem vorliegenden Gesetz zu beschäftigen, sondern ich möchte diese Finanzvorlage nur benützen, um auf unhaltbare Zustände hinzuweisen, die sich aus dem Gemeindefinanzgesetz für die Wirtschaft der Gemeinden ergeben. (Hluk. Výkøiky posl. Mikulíèka.) Wir haben schon bei der Behandlung des Gemeindefinanzgesetzes auf die unseligen Auswirkungen, die daraus entstehen müssen, verwiesen und haben mit unserem damaligen Bedenken vollständig Recht behalten. Dieses Gesetz hat nichts anderes verwirklicht als das Bestreben der bürgerlichen Parteien, die Gemeinden... (Hluk. Výkøiky posl. Jílka.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid. (Hluk. Rùznì výkøiky.)

Prosím o klid.

Posl. Heeger (pokraèuje):... unter die Kuratel der Staatsbürokratie zu stellen. (Hluk.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid. (Výkøiky posl. Mikulíèka.) Pane posl. Mikulíèku, nemáte slovo! (Rùznì výkøiky.)

Posl. Heeger (pokraèuje): Das Gesetz bringt so recht das Bestreben der bürgerlichen Parteien zum Ausdruck, die Gemeinden samt ihrer Verwaltung unter die Kuratel der

Staatsbürokraten zu stellen, durch die Einschränkung der Finanzfreiheit den Gemeinden die Tätigkeit auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge restlos zu hindern, um den Arbeitervertretern in den Gemeindevertretungen diese Tätigkeit zu unterbinden. Das war wohl der Hauptzweck, von dem die bürgerlichen Parteien bei der Schaffung dieses Finanzgesetzes geleitet waren, und jetzt, da sich dieses Gesetz in der Praxis auszuwirken beginnt, erkennt man die schweren Gefahren, die wir schon damals bei der Behandlung dieses Gesetzes vorausgesagt haben. Jetzt ist die Tatsache zu verzeichnen, daß viele Gemeinden förmlich vor dem finanzielles Bankrott stehen und ihre Lebensfähigkeit derart gedrosselt wurde, daß von einer ordnungsmäßigen Führung der Gemeindegeschäfte nicht mehr die Rede sein kann und kaum die dringlichsten Verpflichtungen erfüllt werden können. Jetzt, wo auf Grund des Finanzgesetzes die Voranschläge seitens der Oberbehörden sinn-, ziel-, wahl- und planlos zusammengestrichen werden, jetzt kommen von überall her die Notsignale, jetzt erkennen alle auf kommunalpolitischem Boden tätigen Menschen, ja sogar jene Parteianhänger der Regierungsparteien, die das Gesetz beschlossen haben, daß dieses Gesetz unhaltbar ist. Die Gemeinden haben durch dieses Gesetz infolge Herabsetzung der Umlagen ungeheuere Defizite zu verzeichnen. Diese Defizite im Gemeindehaushalt sind selbst durch Streichung aller sozialen Ausgaben, durch Einführung neuer Abgaben und durch Zuschüße aus dem sagenhaften Dotierungsfond nicht aus der Welt zu schaffen, wobei besonders - und das ist der Zweck meiner heutigen Ausführungen - darauf verwiesen werden muß, welch unsinnige Streichungen die Oberbehörden vornehmen und sich dem Glauben hingeben, daß damit die Gemeindefinanzen saniert werden können. Die unglaublichsten Dinge kommen jetzt zutage und zeigen, wie so ziel-, plan- und verständnislos die Bürokraten, die von der Gemeindewirtschaft keinen Dunst haben, das ihnen durch das Gemeindefinanzgesetz gegebene Recht ausnützen und die unsinnigsten Streichungen durchführen, die zum Teil geradezu lächerlich, zum anderen Teil aber geradezu empörend wirken müssen. Ich möchte zur Illustration dessen, was so ein Bürokratengehirn alles an Streichungen vornimmt, einige Beispiele anführen, die lächerlich und auch geradezu aufreizend wirken müssen. So schreibt das Rechnungskontrollamt der schlesischen Landesverwaltungskommission, daß die Jägerndorfer Stadtgemeinde einen Betrag von 360 K für das Schmücken der Rathausfenster nicht mehr ausgeben dürfe. Die Rathausfenster müssen schmucklos bleiben, es ist das eine Vergeudung der Gemeindefinanzen. Dasselbe Kontrollamt verlangt, daß die Ausgaben für die Instandhaltung und Reparatur der Turmuhren gestrichen werden müssen, und will, daß diese Arbeit nicht von einem dazu bestimmten Fachmann, sondern wahrscheinlich vom Bürgermeister oder Nachtwächter vollzogen werde. Man erklärt, daß alte, zusammengebrochene Schulbänke noch lange gut genug sind und nicht repariert werden dürfen, weil das zuviel Kosten verursachen würde. Ja, der Stadtgemeinde Jägerndorf wird beispielsweise im Wege des Diktats verboten, daß sie in den städtischen Parkanlagen Bänke aufstellt, weil das die Gemeindefinanzen etwas allzustark belasten würde. Weiter wird verlangt, die Armenunterstützungen zu kürzen, die Ausspeisungen der armen Schulkinder einzuschränken und bei allem Übrigen zu sparen. Ebenso wurden die Unterstützungen an arbeitslos gewordene Menschen, die, unschuldig arbeitslos, samt ihren Familien der Not und dem Elend preisgegeben sind, gestrichen, es wird einfach verboten, aus Gemeindemitteln diesen bedauernswerten Menschen eine Unterstützung zu geben.

Jene Gemeinden, die in der Erkenntnis der Aufgaben der Kommunalpolitik gegenüber den ärmeren Bevölkerungsklassen auch der schulärztlichen Behandlung der Kinder große Aufmerksamkeit schenken, sollen daran gehindert werden. Die Stadt Jägerndorf hat auf diesem Gebiete ganz Prächtiges geleistet. Jetzt kommt aber das Rechnungskontrollamt und erklärt, die Ausgaben für die schulärztliche Zahnpflege sind einzustellen, die Eltern haben das selbst zu bezahlen. So sieht man, daß auf allen Gebieten der sozialen Fürsorge die Bürokraten Streichungen vornehmen. Es wird weiter empfohlen, die Beiträge für die Jugendfürsorge, für Blindeninstitute, bei uns für die Lungenhilfsstelle, die in einer Proletarierstadt so wichtige Aufgaben zu erfüllen hat, zu streichen. Zur Illustration, von welchem Geiste die Menschen, denen die Macht in die Hand gegeben wurde, solche Streichungen durchzuführen, erfüllt sind und wie sie die ihnen übertragene Macht auf fassen und wie ihre ganze Einstellung gegen das Proletariat, gegen die Arbeiter, beschaffen ist, diene folgendes Beispiel: Wir haben in Jägerndorf den Verein der Kinderfreunde. Er macht sich zur Pflicht, die vorschulpflichtigen Kinder jener Arbeiterinnen, die tagsüber beschäftigt sind, in einem schönen Erholungsheim unterzubringen, sie dort zu erziehen, zu verpflegen und ihnen das Heim zu ersetzen. Für diesen Zweck hat die Stadtgemeinde bisher 2.000 Kè Subvention gegeben. Die Bürokraten des Rechnungsamtes haben nun entdeckt, daß diese Ausgabe nicht zu verantworten sei, die 2.000 Kè sind also zu streichen. Aber sie haben in demselben Momente bewilligt, daß dem reichen Frauenwohltätigkeitsverein derselben Stadt für die noble Wohltätigkeit tausende Kronen Subvention gegeben werden können. (Výkøiky na levici.) Sie haben gestrichen die Beträge für die Arbeitslosen, für hungernde Kinder, für Jugendfürsorge, für Lungenhilfsstellen und andere Wohltätigkeitsvereine. Sie haben aber, wahrscheinlich um eine gewisse Dankesschuld den Regierungsparteien, den Christlichsozialen gegenüber, zu erfüllen, weil sie so bedingungslos für dieses Gesetz gestimmt habe, trotz diesen empörenden Streichungen ruhig zugegeben, daß für die Aufstellung von Fronleichnamsaltären mehr gezahlt werde, als der Verein der Kinderfreunde bekommen hat. Sie haben gestattet, daß die Gemeinde das Ave Maria-Läuten in einer bestimmten Kirche weiter bezahlt und daß die Gemeinde, die keine Suppe mehr den armen Schulkindern geben darf, das Messelesen in der Buchbergkirche zu bezahlen hat. (Hört! Hört!) Bis vor kurzem noch - das möge als Illustration gelten - mußte die Stadtgemeinde den letzten Liebesdienst, den sogenannten christlichen letzten Liebesdienst, den Versehgang in das Krankenhaus bezahlen, was dann durch einen Gemeindebeschluß unmöglich gemacht wurde.

Welche Folgen sich durch diese sinnlosen Streichungen auf dem Gebiete der Sozialpolitik ergeben, zeigt Folgendes: So mußten beispielsweise in Komotau die Armenküche und das städtische Kinderasyl vollständig eingestellt werden. In anderen Gemeinden machen sich die gleichen Erscheinungen bemerkbar. In Teplitz und in Bodenbach mußten Arbeiter und Beamte entlassen werden und andere Gemeinden waren zum Teil nicht imstande, den Beamten den Restgehalt auszuzahlen. Ein trauriges Kapitel! In Aussig die Blindenschule, die schon jetzt vor der Gefahr der Schließung steht. Wenn die Streichungen, die bereits bei einer Anzahl von Voranschlägen einzelner Städte vorgenommen worden sind, weiter durchgeführt werden, kommt auch die Stillegung dieser Schule in Betracht, obwohl es heute bereits ein sehr beschämendes Bild für den Kulturzustand in diesem Staate ist, daß beispielsweise diese armen, bedauernswerten Kinder durch Abhaltung von Konzerten selbst beitragen müssen, eine Schule zu erhalten, zu deren Erhaltung der Staat und die gesittete Menschheit verpflichtet sind.

Hier liegt der Aufruf eines Gemeindevorstehers, der so recht deutlich zum Ausdruck bringt, wohin diese Wirtschaft bei den Gemeindefinanzen führen muß, ein Aufruf des Bürgermeisters von Rumburg, der sich an seine Mitbürger wenden muß, freiwillige Spenden zu leisten, damit die Ortsarmen weiter unterstützt werden können und nicht verhungern müssen. Dieser Aufruf des Bürgermeisters von Rumburg, der auch noch mitteilt, daß sich die Mitglieder der Armenkommissionen erlauben werden, persönlich Sammlungen einzuleiten, ist so recht bezeichnend und bringt so recht die Kulturschande dieses Systems zum Ausdruck, noch dazu im Jubiläumsjahre der Republik. Man sollte diesen Aufruf als ein Stück Kulturschande bei den Jubiläumsfeierlichkeiten ausstellen.

Aber nicht genug daran, man geht weiter und ordnet einfach an, was die von der Bevölkerung freigewählten Vertreter zu machen haben. Man hat der Stadt Jägerndorf den Auftrag gegeben, sofort die Löhne der städtischen Arbeiter, die doch durch Vertrag festgelegt sind, auf die ortsüblichen Löhne zu reduzieren, alle Zuwendungen bei Urlauben, bei Krankheitsfällen einzustellen. Die Streicher dieser Angaben wissen gar nicht, daß Gesetze bestehen, die den Arbeitern das Recht auf Urlaubszuschüsse und Krankenentgelt geben. Daraus wird schon die Sinnlosigkeit dieser Anordnung ersichtlich. Weiter wird erklärt, daß die Gemeinde nicht berechtigt sei, der Arbeiterschaft irgendwelche Zuwendungen zukommen zu lassen. Ein weiteres interessantes Merkmal sieht man darin - in Böhmen, sowie in Schlesien ist das bei einer Anzahl von Gemeinden bereits geschehen daß alle Lohnkosten bei Straßenbauten gestrichen und nur die Materialkosten aufrecht gelassen werde, und man ordnet an, daß die Lohnarbeiten durch Hand- und Spanndienste der Einwohner zu besorgen sind. (Výkøiky.) Wohlhabende Gemeindebürger können sich allerdings mit 14 Kè täglich von dieser Arbeitsleistung loskaufen. Und das, meine Herren, in einer Zeit, 80 Jahre nach der 1848er Revolution! In einem demokratischen Staat (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.) wird die Robot wieder eingeführt mit der Zustimmung jener Herren um Spina und Windirsch, die dem Kämpfer gegen die Robot, dem Bauernbefreier Kudlich, in Lohenstein zur Würdigung seiner Kämpfe ein Denkmal gesetzt haben und bei der Überführung seiner irdischen Überreste nicht genug seine Taten und Werke zu loben vermochten. Dieser Kudlich würde sich wahr scheinlich heute bei den Klassengenossen bedanken, die ihn so feiern, wenn er hören würde, daß die Robot in anderer Form mit Unterstützung von Spina und Windirsch im demokratischen Staat wieder zur Einführung gelangt! Meine Herren, selbst damit ist das Auslangen nicht zu finden, sondern die Beamten des Rechnungsamtes gehen einfach her, um die Posten, die ihnen auffallen, ohne daß sie es prüfen, ohne daß sie wissen, ob sie notwendig sind, einfach auf die Hälfte zusammenzustreichen, z. B. Kosten für die Erhaltung der Gemeindebauten, Kosten für die Schulausgaben, für Schulbeheizung usw. Diese Beheizungsausgaben wurden in einzelnen Kapiteln fast auf die Hälfte gestrichen, um auf die Weise Kälteferien für die Schulkinder zu erzwingen. Die Ausgaben für die Lehrer und Lehrmittel der armen Bevölkerung wurden herabgesetzt, ohne Rücksicht auf die ungeheueren Nachteile, die für die geistige Entwicklung des Kindes daraus entstehen müssen. Auch die Gewerbetreibenden werden zum Teil durch diese Streichungen betroffen, und es war ein ganz besonderes Verdienst der Herren um Stenzl, daß die Gewerbetreibenden jetzt mit den Auswirkungen dieses Finanzgesetzes beglückt werden. Ich will nur ein Beispiel anführen. Die Jägerndorfer Stadtgemeinde hat bisher den Genossenschaften für die Erhaltung der gewerblichen Fortbildungsschulen einen Betrag von 20.000 Kè jährlich geleistet. Die Beamten des Rechnungskontrollamtes haben nun diese 20.000 Kè mit dem Bemerken gestrichen, die Gewerbetreibenden mögen sich das selbst bezahlen, die Gemeinde sei nicht dazu verpflichtet. Die Gewerbetreibenden werden sich also für die Haltung ihrer Parlamentarier, die für dieses Gesetz gestimmt und den Bürokraten so gewaltige Machtvollkommenheiten gegeben haben, bedanken oder sie sollen die 20.000 Kè vom Herrn Stenzl rückersetzt verlangen, der mit die Ursache war, daß die Beiträge gestrichen werden können. Aber trotz aller dieser sinnlosen oft lächerlichen Streichungen ist keine Gemeindeverwaltung imstande, das finanzielle Aus langen zu finden, und sie werden auf den sagenhaften Dotierungsfonds verwiesen. Dieser Dotierungsfond reicht nicht aus, um die geringsten Anforderungen zu erfüllen. Für Böhmen sind dabei 134,159.800 Kè vorgesehen, für Mähren etwas über 45 Millionen, für Schlesien etwas über 8 Millionen. Von diesen Beträgen müssen später noch die Bezüge der Bezirksangestellten in Abzug gebracht werden. Fast restlos haben alle Gemeinden in Böhmen, Mähren und Schlesien Anforderungen an den Dotierungsfonds gestellt, so daß dreimal so viel angefordert wurde, als überhaupt im Fonds vorhanden war. Für Schlesien kommen höchstens 61/2 Mill. in Betracht, aber die Gemeinden haben dort nicht weniger als.27 Millionen angefordert. Dabei ist interessant, daß die Gemeinden Schlesiens den Betrag von 6 Mill., der ihnen zur Verfügung steht, durch Einnahmen, die man ihnen entzogen hat, in diesen Fonds einzahlen müssen, ohne daß sie auch nur Aussicht haben, irgendeinen nennenswerten Betrag zurückzubekommen. Die Stadtgemeinde Jägerndorf allein zahlt auf Grund der jährlichen Einnahmen, die man ihr entzogen hat und die dem Fonds zufließen, 800.000 Kè jährlich, ohne Aussicht, auch nur einen Heller von diesen 800.000 Kè zurückzubekommen. Soweit Dotierungen erfolgt sind, haben die Gemeinden lächerlich kleine Beträge erhalten, so daß sie ihr Auslangen selbst mit den Zuwendungen nicht finden können. Das Gemeindefinanzgesetz beschränkt die Gemeindezuschläge, beseitigt die Schulumlage und den Anteil an der Umsatzsteuer der Gemeinden, und all dies geschah, um die reichen Steuerträger zu entlasten. Deshalb hat man die Gemeinden in diese finanziellen Zustände hineingetrieben.

Man ist sich aber dessen auch bewußt, daß der Zusammenbruch der Gemeindeverwaltungen, wenn nicht irgendetwas geschieht, eintreten muß. Man hat sich nun dazu aufgeschwungen, auf Grund der Verordnung vom 26. Jänner 1928 vorzuschreiben, auf welche Art die Gemeinden die entgangenen Einnahmen, wenn nicht ganz, so teilweise sich wiederbeschaffen sollen. Man hat einfach in dieser Verordnung eine Erhöhung der bestehenden Höchstgrenzen bei Gemeindeabgaben angeordnet, man hat neue Gemeindeabgaben festgelegt und die Gemeinden verpflichtet, dort, wo sie mit den Umlagenprozentsätzen ihre Bedeckung nicht finden können, restlos diese Umlagen durchzuführen und erst wenn restlos alle diese neuen Belastungen durchgeführt sind, darf die Gemeinde einen Anspruch auf die Mittel des Dotierungsfonds erheben. Es tritt also mit dieser Verordnung an die Stelle der bisherigen Belastung der besitzenden Klassen die Belastung der notwendigen Lebensbedürfnisse der Bewohner in den Städten, es tritt an Stelle der direkten Besteuerung, der Ertragssteuer, die indirekte Besteuerung der armen Bevölkerung der Städte und Gemeinden. Das unerhörteste und aufreizendste aber ist, daß die freigewählten Gemeindevertretungen nicht nach demokratischen Grundsätzen die Einführung solcher Abgaben für Gemeindebewohner beschließen dürfen, sondern daß die Einhebung dieser Umlagen einfach von der Oberbehörde diktiert wird. Der Bezirkshauptmann die Landesbehörde kommandiert der freigewählten Gemeindevertretung, welche Umlagen von der Bevölkerung einzuheben sind. Meine Damen und Herren, das ist so recht ein Anschauungsunterricht, wie die Bürgerblockdemokratie der Herren von Spina, Luschka bis Dr. Kramáø in diesem Staate aussieht. Gemeindevertretungen, die die Sache ernst nehmen, selbst Anhänger dieser sogenannten Bürgerblockdemokratie, soweit sie Kommunalpolitiker sind, stimmen bei jedem Anlaß gegen diese Auswirkungen und gegen die Anordnungen der Aufsichtsbehörde. Aber alles das wird den finanziellen Bankerott der Gemeinden nicht aufhalten.

Und nun ein Wort: Wie sehen diese Umlagen aus, mit denen man durch die Tat eine Sanierung der Gemeindefinanzen herbeizuführen gedenkt?

Die schwerste Belastung erfährt der Mietzins, abgesehen davon, daß das Parlament erst vor kurzem den Mieterschutz verschlechterte, die Mietpreise erhöhte, daß ein Mann im Priesterkleide hier Worte für dieses Schandwerk fand, sollen nun die Bewohner und Mieter von dem erhöhten Mietpreise erhöhte Gemeideabgaben entrichten. Das beweist, daß man es verstanden hat, die Reichen durch dieses Finanzgesetz von den Zuschlägen zu befreien, daß man es verstanden hat, sie durch die Steuerreform zu entlasten, und daß man diese Erleichterungen, die die Wohlhabenden und Besitzenden erhalten haben, auf die Armen überwälzt und diese mit neuen schweren Steuerlasten bedacht werden sollen. Die kommunale Mietzinsabgabe ist nicht neu, in vielen Gemeinden bestand sie schon und diese Gemeinden haben diese Abgabe entsprechend der Wohlhabenheit, entsprechend den Mietzinsen je nach der Leistungsfähigkeit gestaffelt. Diese Mietzinsabgabe wurde progressiv von 3 bis 25% gestaffelt, je nach der Höhe des eingehobenen Mietzinses. Es hatten also dort, wo die Gemeinden von sozialem Geist erfüllt waren, ganz mit Recht und ganz selbstverständlich die Wohlhabenden und Besitzenden mehr zu zahlen, als die arme Bevölkerung. Nach dieser neuen Verordnung, nach diesen Mustervorschriften hat jede Staffelung aufzuhören und es sind einfach 25% vom Mietzins als Mietzinsabgabe einzuheben. Das bedeutet für den Arbeiter, für den Angestellten, für den kleinen Gewerbetreibenden eine ungeheuere Belastung, die er nirgends wieder wettzumachen imstande ist. Außerdem soll ähnlich wie bei der Mietzinsabgabe auch beim Wasserzins, bei den Kanal- und Kehrichtabfuhr-Gebühren die progressive Staffelung schwinden und für alle diese Abgaben einschließlich der Mietzinsabgabe sollen 40% des Mietzinses für Gemeindezwecke von jedem Mieter abgeführt werden. Außerdem sieht man eine Reihe weiterer Belastungsmomente vor, wie Fleischbeschauabgaben. Amtsgebühren für öffentliche Ankündigungen, ja man scheut sich nicht einmal in diesen Musterverordnungen festzulegen, daß in Zukunft auch eine Beerdigungsgebühr eingehoben werden soll. Aber nicht nur eine Beerdigungsgebühr, sondern auch weitere Belastungen bei der Aufstellung von Gedenksteinen, bei der Überführung in die Leichenkammer, bei Ausgrabungen und bei allen Dingen, die mit dem Begräbnis des Verstorbenen zusammenhängen, sollen eingehoben werden und es sollen nicht weniger als 9 Separatgebühren bei den Begräbnissen eingehoben werden. Die Herrschaften machen dem Staatsbürger in diesem Staate nicht nur das Leben schwer und hart, sondern sie verteuern ihm auch nach allen Regeln der Kunst das Sterben.

Trotz alledem ist eine Sanierung der Gemeindefinanzen nicht möglich und es ist nur allzu begreiflich, daß sich aus allen Kreisen Stimmen melden, auch aus den Kreisen der Regierungsparteien, die den Ruf erschallen lassen, daß dieses Gesetz verschwinden müsse, um einem brauchbaren Gesetz Platz zu machen. Es ist interessant, welche Wandlungsfähigkeit die einzelnen Regierungsparteien bei der Beurteilung dieser Frage an den Tag legen. Solange sich die Auswirkungen dieses Gesetzes noch nicht bemerkbar machten, solange die Bevölkerung über diese Auswirkungen nicht Klarheit hatte, haben die Vertreter der Regierungsparteien, und vor allem die Christlichsozialen, bei jeder Gelegenheit dieses Gesetz im Zusammenhang mit der Steuerreform als zeitgemäßes, notwendiges Reformwerk hingestellt. Und noch im Jahre 1927 hat das Hauptblatt der schlesischen Christlichsozialen, "Das Volk", über die Steuerreform und über das Gemeindefinanzgesetz in einem Artikel folgendes gesagt: "Die Steuerreform und das Gemeindefinanzgesetz werden Ordnung in die ganze Steuerwirtschaft bringen, den Gemeindeumlagen Grenzen setzen, damit die Gemeinde nicht ins Blaue wirtschaften kann." Und kein Geringerer als der Vorsitzende der parlamentarischen Fraktion der deutschen Christlichsozialen, der verehrte Herr Koll. Dr. Luschka, hat in der Gemeindevertreterkonferenz in Georgswalde wörtlich gesagt: "Diejenigen Gemeinden, die bisher rechtlich zu wirtschaften verstanden, werden auch jetzt ihr Budget zur Zufriedenheit aller gestalten können, d. h. sie werden nichts zu streichen brauchen." Da hat der Herr Koll. Luschka Recht. Sie werden nichts zu streichen brauchen, weil die anderen die notwendigen Streichungen vornehmen. Aber der Herr Koll. Luschka scheint bei dieser Aeußerung ganz übersehen zu haben, daß er sich damit selbst eine ziemlich derbe, kräftige moralische Ohrfeige gibt. Er scheint einen Moment vergessen zu haben, daß er selbst Stadtvertreter einer ziemlich großen Gemeinde ist, er scheint vergessen zu haben, daß in anderen Städten seine engeren Mitarbeiter mitwirken und daß sie die in den Voranschlägen aufgestellten Beträge mitbeschlossen, sie als notwendig bezeichnet haben und daß selbst in den Voranschlägen, wo sie mitgearbeitet haben, Streichungen durchgeführt wurden, Streichungen, die in die Hunderttausende von Kronen gehen. Es ist also auch dem Herrn Dr. Luschka und seinen Mitarbeitern der Vorwurf zu machen, daß sie diese sogenannte Mißwirtschaft mitverschuldet haben, die in Wirklichkeit gar nicht besteht, die nur das Argument bei der Schaffung dieses Gemeindefinanzgesetzes gewesen ist, es sei denn, daß Herr Dr. Luschka die Auffassung teilt, daß, wenn die deutschen Gemeinden die Arbeiter und Angestellten entlassen müssen, wenn sie Waisenhäuser und Jugendpflegestätten, Kinderasyle und Mutterberatungsstellen sperren müssen, daß das mit zur Sparsamkeit gehört und daß die Ausgaben für solche Zwecke Mißwirtschaft bedeuten, ebenso wenn arme, hungernde Schulkinder ausgespeist werden? Kann man bei diesen Ausgaben, die man jetzt als unnütz streicht, von einer Mißwirtschaft reden?

Aber, meine verehrten Damen und Herren! Es hat vor kurzem die Reichsparteileitungssitzung der Christlichsozialen stattgefunden und mit Rücksicht auf die Stimmung in den Kreisen der Christlichsozialen selbst, mit Rücksicht auf die Empörung, die sich allerortens bemerkbar macht, hat nun diese Reichsparteileitungssitzung den Beschluß gefaßt, daß mit Rücksicht auf die mancherorts unerträglichen Verhältnisse in der Gemeindefinanzverwaltung die Abgeordneten und Senatoren aufzufordern sind, bei der Regierung die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen durchzusetzen. Es entsteht nun die Frage, warum diese Herren erst für dieses Gesetz gestimmt, dieses Gesetz gelobt, dieses Gesetz als notwendige, zeitgemäße Reform bezeichnet haben, und jetzt, wo der finanzielle Zusammenbruch sichtbar ist, die Unhaltbarkeit dieses Gesetzes erwiesen ist, die Gemeinden nicht einmal die dringendsten Aufgaben erfüllen können, jetzt, wo sie, durch ihre eigenen Parteianhänger getrieben, zur Sache Stellung nehmen müssen, tun sie so, als ob sie ganz schuldlos an der Sache wären, als ob die anderen das Verbrechen begangen hätten und sie bestrebt wären, die Sache mit all ihrem Einfluß zu mildern.

Wir wollen hier noch feststellen, daß das Gemeindefinanzgesetz, verbunden mit der Verwaltungsreform, alle Keime sozialer Verwaltung getötet hat, die Gemeindefinanzen dem Bankerott entgegentreibt und daß wohl selten in der Geschichte an der gesamten Bevölkerung ein größerer Verrat geübt wurde, als hier zu verzeichnen ist. Wir werden dafür sorgen, daß die gesamte Bevölkerung das erkennt, wir werden auch nicht erlahmen, den Kampf gegen dieses Gesetz mit aller Vehemenz zu führen, bis anstelle dieses Schandwerkes ein für die Gemeindewirtschaft brauchbares Gesetz getreten sein wird. (Souhlas a potlesk nìm. soc. demokratických poslancù.)


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