Da muß etwas an Pflicht gesetzlich festgelegt
werden, eine gesetzliche Pflicht, die durch weitgehende Begünstigungen
für den Arbeitnehmerbau den Unternehmungen auch tragbar gemacht
werden kann. Ich stehe nicht an, auch das letzte als nötig
zu erklären, und denke hiebei nicht an die jeweilige Form
der Wirtschaft. Aber in dem Verhältnisse des Gewinnes des
Unternehmers, der vielfacher Modifikation unterworfen wird, soll
und muß auch zur Linderung der Wohnungsnot beigetragen werden.
Eine gesetzliche Verpflichtung hiezu kann sehr wohl eine zeitliche
Begrenzung finden. Wir empfehlen als Bestimmung eines definitiven
Wohn- und Mietengesetzes die Baupflicht im Interesse der Arbeiter
und Angestellten durch das Unternehmertum.
Niemand, kein Faktor hat bei der sozialen Wohnungsfürsorge
derart versagt wie die Banken. In keinem Falle ist der Unterschied
nur aus Rentabilitätsinteressen zusammengesetzter Handlungen
und der der Sparkassen, die heute noch in erster Linie nach gemeinwirtschaftlichen
Gesichtspunkten handeln, so deutlich geworden. Ich weiß,
daß zwischen Banken und Sparkassen stets ein Unterschied
bestand. Die Sparkassen dienen vorzüglicherweise als Hypothekarkreditinstitute,
während die Banken primär dem Handel dienen. Aber daß
die Banken an dem Wohnungsübel ohne die geringste Teilnahme
vorübergingen, fordert zur schärfsten Verurteilung heraus,
und das läßt es auch als notwendig erscheinen, in dem
kommenden Baugesetz Bestimmungen festzulegen, nach denen die Banken
verhalten werden, wenigstens den Bedarf an Wohnungen für
die eigenen Angestellten zu decken. Ich will für dieses Versagen
der Banken, wie ich es geschildert habe, einen speziellen Fall
anführen, den ich auch schon im Vorjahre angeführt habe.
Die Stadt Gablonz erhielt 1923 die Staatsgarantie für 32
Wohnhäuser mit über 100 Wohnungen zugesichert. Sie wollte
dieses Bauprogramm tatsächlich verwirklichen und ersuchte
die am Platz befindlichen Geldinstitute um Kredite, die Sparkassa
so gut wie die Banken. Sie erhielt zwar von den Sparkassen Baugeld
in der Höhe von 10 Millionen Kronen, für welche Summe
22 Wohnhäuser mit 72 Wohnungen errichtet werden konnten,
die Banken aber weigerten sich, auch nur einen Heller in das Bauprogramm
der Stadt Gablonz anzulegen.
Dabei bestehen in Gablonz sechs Großbanken
mit einem jährlichen Platzumsatz von einer Milliarde Kronen,
so daß die von ihnen verlangten 5 Millionen Kronen zur Verabschiedung
des letzten Teiles des Bauprogrammes lediglich ein halbes Prozent
des Jahresumsatzes betragen hätten. Ich wiederhole die Gedankengänge,
die ich schon äußerte. Wir wissen, daß wir das
privatkapitalistische Interesse nicht ausschließlich in
ein soziales verwandeln können. Es muß aber doch möglich
sein, ein gesetzliches Mittel zur Lösung der brennendsten
Tagesfrage gegenüber einem solchen gezeichneten 100%igen
Widerstand gerade jener Faktoren zu schaffen, die sehr wohl einen
Bruchteil ihres Gewinnes aus der Not jener schöpfen, für
die ein Stück dieser Not behoben werden soll.
In diesem Zusammenhange erwähnen wir auch
die Sozialinstitute, welche in möglichstem Maße die
aufgesammelten Gelder der Wirtschaft zurückführen können
gerade durch die pflichtgemäße Förderung des Wohnungsbaues.
Da müssen wir uns von einer Skepsis befreit sehen, die uns
erfüllt, der Skepsis in die gerechte Aufteilung dieser von
allen zusammengesteuerten Mittel. Die Verwaltungen der Sozialinstitute
dürfen bei der Verteilung der Mittel für öffentliche
Zwecke sich nur nach dem Grundsatze der Gerechtigkeit leiten lassen.
Bei den betrüblichen Feststellungen in
Bezug auf das soziale Versagen vieler Faktoren bei der Lösung
des Wohnungsübels will ich auch noch gedenken: es ist auch
bei uns manches getan worden. Was die Gemeinden und die Bezirke
auf dem Gebiete des Wohnungsbaues bisher leisteten, das gereicht
diesen Verwaltungseinheiten zur Ehre. Was gleicher Art in Erkenntnis
ihrer Pflichten zur Unterstützung des Wohnungsbaues die Sparkassen
und sonstigen Hypothekarkreditinstitute trotz ihres oftmals schwer
geschädigten Zustandes - ich verweise nur auf die ihnen durch
das Kriegsanleihegesetz zugefügten Schäden - getan haben,
ist lobenswert. Gewiß, auch der Staat gab an Hilfe, wenngleich
diese Hilfe unserer Meinung nach nicht immer gleichmäßig
und gerecht verteilt wurde. Also, es ist auch bei uns Arbeit geleistet
worden. Das sei ebenso festgestellt, wie die geschilderte bestandene
Möglichkeit eines noch viel weiter gehenden sozialen Wirkens,
bei gleicher Hilfeleistung wie der angeführten, durch die
anderen Faktoren.
Die Anerkennung der Tätigkeit von Staat,
Ländern, Bezirken und Gemeinden, die Anerkennung der durch
die Sparkassen geleisteten Arbeit schließt jedoch eine Kritik
dieser Arbeit nach ihrer technischen Seite ebenso wenig aus, wie
nach der quantitativen Seite hin. Was wurden bei allem guten Willen
für Fehler gemacht? Die müssen wir kritisch beleuchten.
Die öffentliche bezw. staatliche Bautätigkeit erfolgt
unserer Meinung nach zu sehr bürokratisch. Die Absicht, die
durch ein geltendes Gesetz sich aussprach, war offenbar keine
schlechte, wenn auch zu enge, aber in der Durchführung wurde
oftmals der vorhandene geringe gute Kern des Gesetzes erschlagen.
Wenn es in Hinkunft zur Förderung und Begünstigung des
Wohnungsbaues kommen soll auch nur in dem bescheidenen Ausmaße,
wie das durch das vorliegende Gesetz möglich ist, dann erachten
wir es für notwendig, daß jede Förderung und Begünstigung
automatisch gewährt wird ohne hemmende bürokratische
Handlungen. Ich bin der Meinung, daß gerade durch die Umständlichkeit
des bürokratischen Verfahrens bei uns in der Vergangenheit
ein Großteil der Mittel erschöpft wurde, die zur Verfügung
standen. Aus dieser Umständlichkeit müssen wir heraus,
das gehört zur Betriebswirtschaftlichkeit. Es ist eine meiner
besonderen Meinungen, die ich seit Jahr und Tag vertrete und der
ich auch Ausdruck gab in einem Antrage, die Wirtschaftlichkeit
des Bauens gerade im Fürsorgebau zu respektieren, damit alles,
was an Mitteln zur Verfügung steht, in einen tatsächlichen
Baueffekt umgesetzt wird. Wenn ich von der Wirtschaftlichkeit
des Bauens spreche, könnte ich in weiterer Weise auch auf
die Methoden dieser Wirtschaftlichkeit verweisen, die von anderen
Staaten geübt werden. Die Praxis eines wirtschaftlichen Bauverfahrens,
wie sie in England, in Schweden und in Deutschland geübt
wird, muß auch hierzulande geübt werden. Ich habe schon
im sozialpolitischen Ausschuß des Vorjahres bei der Behandlung
der Regierungsvorlage über die Bauförderung darauf verwiesen,
daß wir durch die Nichtbeachtung der auf diesem Gebiete
durch andere Staaten gemachten Erfahrungen um einen großen
Teil des Erfolges unserer Arbeit bei der Ausgabe unserer Mittel
gekommen sind. Wir haben schätzungsweise seit dem
Umsturz in der Èechoslovakei über vier Milliarden
Kronen für Wohnungsfürsorge ausgegeben und damit keineswegs
jenen Nutzen gestiftet, der mit diesem Betrage hätte gestiftet
werden müssen. Es ist also sehr berechtigt, wenn ich an der
Umständlichkeit unseres sozialen Bauverfahrens Kritik übe.
Diese Kritik enthält die Absicht, die das Gesetz durchführenden
Organe zur Beachtung aller Einzelheiten an Erfahrungen zu zwingen,
die nicht nur bei uns, sondern irgendwo gemacht werden.
Ich habe mir vorgestellt, daß die größere
Pflege des Typenbaues auch uns außerordentliche Ersparnisse
brächte. Seine Ablehnung kann nicht begründet werden
mit dem Hinweis auf zwei oder drei mißglückte Versuche.
Mir erscheint zum Zwecke der augenblicklichen Hilfe das wirtschaftliche
- und ich will ganz deutlich sein - billige Bauen nicht ganz entbehrlich.
Ich bin wegen dieses Gedankens genügend angegriffen worden.
Man hat gemeint, daß ein billiges Bauen keineswegs das billigste
Bauen sei; die zu erstellenden Häuser müßten ihre
bestimmte Lebensdauer haben und die sei mindestens 2 oder 3 Generationen.
Ich bin anderer Meinung. Ich sehe im Augenblicke Hunderttausende
Menschen in Not. Für diese Menschen muß schnelle Hilfe
geleistet werden. Es muß an die massenhafte Herstellung
von Häusern geschritten werden, die, wenn sie auch
nicht 3 Generationen Wohnmöglichkeit bieten, dennoch einer
Generation, der lebenden, den physischen und geistigen Verfall
erspart. Ich habe mich darüber nicht täuschen lassen,
daß die Bautätigkeit in der Èechoslovakei
eine solche ist, daß sie das Problem der Hilfe für
die gegenwärtige Generation nicht zu lösen imstande
ist. Ich habe in meinem seinerzeitigen Antrage auf die Schaffung
von. Einfamilienhäusern für die Arbeiter der Industrie
und Landwirtschaft Zahlen genannt, die für unsere Bautätigkeit
maßgebend sein müßten und ich glaube behaupten
zu können, daß ich auch Wege aufzeigte, die, wenn sie
gegangen worden wären, den erwähnten Antrag keineswegs
eine Utopie hätten bleiben lassen. Wir müssen aus unserer
Beengtheit heraus, wir müssen uns anschicken mit etwas mehr
Großzügigkeit dem Problem gegenüberzustehen. Ich
sage das, ohne die Mittel außeracht zu lassen, die uns zur
Verfügung stehen. Meine Darlegungen geschehen eben zu dem
Beweise, daß mit den vorhandenen Mitteln und den weiteren
zur Verfügung gestellten anderen Mitteln mehr hätte
geleistet werden können und in Zukunft mehr geleistet werden
könnte, als geleistet wurde und geleistet werden wird. Wenn
ich einige Reformpläne solcher Art aufgezeigt habe, die dem
definitiv en Gesetze einzuverleiben wären, kann ich diesen
Teil meiner Ausführungen nicht beschließen, ohne neuerlich
auf die Reformbedürftigkeit des ganzen Baurechtes hinzuweisen.
Auch in dieser Beziehung hat meine Partei niemals mit Anregungen
zurückgehalten, Anregungen, deren Verwirklichung billiger
als billig gewesen wäre, sie wäre umsonst gewesen und
hätte außerordentlichen Nutzen gestiftet. Ich nenne
nur den Antrag des Koll. Wenzel nach Schaffung eines Gesetzes
zur Sicherstellung baurechtlicher Forderungen. Dieses Gesetz könnte
im guten Sinne auf dem Gebiete des Wohnungswesens geradezu revolutionieren.
(Souhlas na levici.) Vielleicht ist gerade das Fehlen eines
solchen Gesetzes der Grund hiefür, daß die Bautätigkeit
bisher fast ausschließlich öffentliche Nothilfe war,
daß die privatwirtschaftliche Selbsthilfe versagte. Ich
will nicht behaupten, daß die Privatwirtschaft nicht versuchte,
die spekulative Praxis auch gegenüber dem Problem der Wohnungswirtschaft
anzuwenden. Das kann ich nicht behaupten, weil ich das nach Beobachtung
des Charakters der Privatwirtschaft mit gutem Gewissen nicht darf.
Aber es kann nicht geleugnet werden, daß die konsequente
Fernhaltung des Privatkapitals vom Wohnungsmarkt bezw. Wohnbau
zum Teil auch erfolgte wegen des bestehenden Risikos der Anlage
selbst, also nicht nur wegen Mangels an Rentabilität. Unmittelbar
nach dem Umsturz war es der verlorene Bauaufwand, mit dem das
Privatkapital zu rechnen hatte, heute sind es lediglich Organisationsfehler
im Baurecht, welche das Risiko des Verlustes der Anlage von Kapital
oder Arbeit bei Bauten weiter bestehen lassen. Der Bauhandwerker,
der seine Arbeit, sein Material in den Hausbau steckt, hat keine
Sicherung für seinen Aufwand und das lediglich wegen eines
Organisationsfehlers, der behoben werden könnte durch
das Gesetz über die Sicherstellung baurechtlicher Forderungen.
Diese Gedanken bedürfen einer Erklärung an einem Beispiel.
Angenommen, es wäre ein 3stöckiges Haus um den Betrag
von 700.000 Kè gebaut, so besteht die Finanzierung dieses
Hausbaues so, daß die Belehnungsgrenze für die erste
Hypothek meist nur bis zu 40% des Bau- und Wohnwertes ausgedehnt
wird, die Gewährung der zweiten Hypothek bis zu einer Grenze
von 60%. Die übrigen 40% streckt der Bauherr aus seinem Eigenkapital
in den Hausbau vor oder es tut es der Bauhandwerker, der
seine Arbeit und sein Material für den Bau kreditiert. Diese
Forderungen des Bauhandwerkers sind ungesichert, sie betragen
im Grenzfall des angezogenen Beispieles 280.000 Kè. Für
diesen Kredit kann sich der Bauhandwerker als
Gläubiger gewiß eine Sicherung verschaffen, aber nur
in dem umständlichen kostspieligen Grundbuchverfahren Das
Gesetz über die Sicherstellung baurechtlicher Forderungen
erstrebt die Sicherstellung in einfacher und dabei möglichst
kostenloser Weise. Ein Bauvermerk im Grundbuch soll genügen,
um Bauforderungen sicherzustellen, d. h. ihnen das Pfandrecht
einzuräumen. Ein derartiges Gesetz besteht bereits in Nordamerika
seit mehr als 60 Jahren, in Deutschland seit dem Jahre 1919. Wenn
in Amerika so gut wie keine Wohnungsnot besteht, wenn sie in Deutschland
organisierter bekämpft werden kann, hat das nicht zuletzt
seine Ursachen in der Existenz eines solchen Gesetzes. Bei der
ungeheuren Entwicklung der amerikanischen Städte kann dem
stets vorhandenen Wohnungsbedarf fast immer im Augenblick Genüge
geleistet werden. Es gibt in Amerika Städte, welche für
die alljährlich zuströmenden Zehntausende von Familien
Wohnraum in Reserve halten und denselben andauernd erweitern.
Nach dieser Sicherstellung, wie wir sie in der gesetzlichen Sicherstellung
der baurechtlichen Forderungen verlangen, kann schlimmstenfalls
noch das Risiko des Wertverlustes eintreten, d. i. aber bei dem
Zustand der Stabilität der Verhältnisse kein solches
Risiko, daß es den Privaten zurückscheuen ließe,
seine Arbeit, sein Material, also sein Besitztum im Wohnungsbau
zu verankern. Denken wir über solche Reformen auf dem Gebiete
der Baugesetzgebung nach und bemühen wir uns wenigstens einen
Teil derselben bei dem kommenden Baugesetze zu verwerten. Auch
bei der Hauszinssteuer gibt es eine Reformmöglichkeit. Es
ist ein Nonsens, in einer Zeit, in der der Mieter unter der Last
der Mieterhöhungen seufzt, der Hausherr andererseits sich
beklagt, daß er aus seinem Haus keinen Nutzen habe, daß
der Staat seine Einnahmen aus der Hauszinssteuer bezw.
Gebäudesteuer von 46 Millionen Kè im Jahre 1921 auf
100 Millionen im Jahre 1928 steigert. (Posl.
L. Wenzel: Dazu kommt noch die Mietzinsumlage!) Ja.
Die Zahlen sind den bezüglichen Rechnungsabschlüssen
des Staates entnommen, Rechnungsabschlüsse, zu denen
auch in der nächsten Woche im Hause Stellung zu nehmen sein
wird. Wenn der Staat auf diesen Betrag verzichtete als eine Leistung
zur Lösung der Wohnungsnot über die 120 Mill. Kè
der Staatsgarantie hinaus und denselben zur
Erleichterung der Hausbesitzer zur Verfügung stellte, wäre
auch ein allzuscharfes Angehen der Mieter in der Form von Mietzinssteigerungen
nicht von nöten. In Deutschland bestimmt man, daß alle
Einnahmen aus der Gebäudesteuer nur Bauzwecken zugeführt
werden. Ich glaube mich recht unterrichtet zu haben, daß
der Gesamtbetrag an staatlichen Steuern aus der Hauszins- und
Gebäudesteuer nicht für Zwecke der sonstigen Staatsverwaltung
verausgabt werden darf, sondern bis zum letzten Pfennig zur Förderung
der sozialen Bautätigkeit reserviert bleiben muß, also
der aus der Hauszins- bezw. Gebäudesteuer fließende
Gesamtbetrag ausschließlich für Vermehrung der Wohnungsmöglichkeiten
zur Verfügung stehen muß. Es ist mir momentan nicht
im Gedächtnis, wie hoch er ist. Eine solche Regelung ist
auch bei uns ohne große Schwierigkeit möglich. Das
definitive Baugesetz, nach dem wir bei diesen Verhandlungen ganz
besonders rufen und das ja alle Einzelheiten der Lösung des
großen Wohnproblems beinhalten soll, dieses definitive Baugesetz
sollte, so wünschen wir, unsere Vorschläge zu einer
tragbaren Lösung der Probleme des Wohnungsmarktes enthalten.
Bezüglich dieses definitiven Gesetzes möchten wir noch
wünschen - und wir hoffen, daß diesem Wunsche Rechnung
getragen wird - daß es in seinen Grundzügen rechtzeitig
den beratenden Körperschaften bekanntgegeben wird, nicht
so wie diese Vorlage, die in zwölfter Stunde vor Ablauf der
bestehenden Provisorien zur Vorlage kommt und in Postarbeit erledigt
werden muß. Wenn das kommende große Gesetz ein Gesetz
darstellen soll, das dann sozusagen aus der ganzen Anteilnahme
aller Bevölkerungskreise des Staates entstehen soll, muß
es rechtzeitig vorbereitet sein, muß es insbesondere den
zuständigen Fachorganisationen rechtzeitig vorgelegt werden,
um eine diesbezügliche Stellungnahme auszulösen. Als
erstes wird dann notwendig sein, um das Ausmaß der noch
in Zukunft zu schaffenden Fürsorgetätigkeit auf dem
Gebiete des Wohnungswesens feststellen zu können, daß
eine einwandfreie Statistik durchgeführt wird.
Die vorliegenden Gesetzesvorlagen Druck Nr.
1473, 1474 und 1475 sind für uns unannehmbar. Es geht das
wohl schon aus der festgestellten Zahl der Mängel der Vorlagen
hervor. Wir wünschten nur, daß das künftige definitive
Gesetz unsere Vorschläge in dem Maße berücksichtigt,
daß auch wir einmal in die Lage versetzt werden, einem Gesetz
in diesem Hause zuzustimmen. Für die in Beratung stehenden
Vorlagen können wir das nicht tun. Wir bemühen uns nur,
diese Vorlagen, die allerdings nur Provisorien darstellen, durch
Anträge zu korrigieren. Diese Anträge zu berücksichtigen,
bitten wir. (Potlesk poslancù nìm.
strany nár. socialistické.)