Hohes Haus! Wir werden für die in Behandlung
stehende Vorlage über die Altpensionisten stimmen. Wir halten
es aber für notwendig, dabei mit aller Deutlichkeit zu erklären,
daß sich die Regierung reichlich Zeit gelassen hat, mit
der Erfüllung jener Forderungen zu beginnen, die die Resolution
vom Jahre 1926 aufstellt, jene Resolution, die dahin geht, daß
ein einheitliches Ruheständlergesetz vorzulegen sei. Gemeint
war und ist ein solcher Entwurf, der sich vollständig angleicht
den diesbezüglichen Bestimmungen des Beamtengesetzes von
1926. Also abgesehen davon, daß diese Geste gegenüber
den Altpensionisten reichlich spät kommt, daß die Zuzahlung
nur einen sehr bescheidenen Umfang hat, daß die Rückwirkung
nicht, wie es so oft in Aussicht gestellt worden ist, mit dem
1. Jänner 1927, sondern, wie eben die Vorlage jetzt sagt,
mit dem 1. Jänner 1928 beginnen soll, erklären wir ganz
bestimmt: In dieser Vorlage sehen wir keine befriedigende Lösung
der Altpensionisten- und der Pensionistenfrage überhaupt,
eine solche Lösung werden wir erst dann sehen, wenn eine
Vorlage kommt, die die Bezüge aller Pensionisten ohne Rücksicht
auf die Zeit, wann sie in den Ruhestand getreten oder geschickt
worden sind, einheitlich regelt, vollständig angleichend
dem Gesetze von 1926. (Posl. de Witte: Warum bringt die Regierung
nicht eine solche Vorlage ein?) Ich bin nicht die Regierung,
ich sage nur, das fordern wir, und wir werden uns diesbezüglich
erst dann befriedigt erklären, wenn eine solche Vorlage vorliegt
und wenn wir sie nach diesen Gedanken hin behandeln können.
Nun weiß ich, daß von finanzpolitischer
Seite immer erklärt wird, das erfordere einen Milliardenbetrag.
Ich sage ganz offen, ich habe den Eindruck, als ob mit dieser
in die Öffentlichkeit geworfenen Bemerkung der Öffentlichkeit
klar gemacht werden soll, was für eine Belastung diese Pensionisten
eigentlich darstellen. Dagegen erhebe ich Einspruch und stelle
außerdem fest, daß die zuständigen Organisationen
- und die sollen bei solchen Gesetzentwürfen immer gehört
werden, und zwar ohne Unterschied der Nation - errechnet haben,
daß dieses Erfordernis nicht eine Milliarde, sondern höchstens
350 Millionen betragen würde. Dazu will ich sagen: Der Staat
hat ebenso wie jeder Arbeitgeber die Pflicht, den Leuten, die
er in seinen Diensten bis in die Tage ihres Alters oder ihrer
Invalidität hatte, für die Tage des Alters oder der
Invalidität ein entsprechendes Auskommen zu garantieren.
Das ist ein einfaches soziales, unbedingtes Erfordernis. Ich will
aber noch hinzufügen, daß das, was der Staat den Pensionisten
zu geben hat, nicht eine Gnadensache, sondern die einfache Erfüllung
seiner Pflicht ist. Solange die Ruheständler im aktiven Staatsdienste
waren, ist ihnen von ihren Bezügen ein verhältnismäßig
hoher Prozentsatz abgezogen worden, den der Staat in seine Verwaltung
mit der Absicht nahm, daraus die Ruhebezüge der Staatsangestellten
zu befriedigen. Es ist nicht eine Gnade oder eine Bitte, was die
Staatsangestellten in dieser Hinsicht fordern, sondern es ist
ihr gutes Recht, um das sie nicht zu bitten haben, das vielmehr
der Staat an und für sich zu erfüllen hat.
Ich möchte auch zu der Behauptung Stellung
nehmen, daß durch diese 350 Millionen der ganze Staatsvoranschlag
aufs neue belastet würde. Alljährlich bei der Vorlage
des Staatsvoranschlages wird mit der Kritik nicht zurückgehalten
und auch wir haben es in dieser Hinsicht an unserer Kritik und
an unseren Wünschen nicht fehlen lassen. Ich verweise neuerdings
darauf, daß das Erfordernis für das Heereswesen keineswegs
im Verhältnis zu der Größe des Staates steht.
Ich verweise auf die kostspielige Auslandspropaganda, die das
Außenministerium auf Staatskosten betreibt, auf die Millionen,
mit denen eine bezahlte Presse im Sinne des Außenministeriums
erhalten wird, ich verweise auf den alle wirkliche Notwendigkeit
weit übersteigenden Luxus, welcher mit den èechischen
Minoritätsschulen in unseren deutschen Siedlungsgebieten
betrieben wird. Da werden Millionen und Millionen für diese
Bauten bewilligt, die sich vielfach wie Trutzbauten in unserem
deutschen Siedlungsgebiete ausnehmen. Oder
ich verweise auf unsere so häufige Kritik der Finanzgebarung
des Bodenamtes. Die Differenz zwischen Übernahmspreis und
Zuteilungspreis ist 50%, 100%, ja 300%, d. h., es müssen
Hunderte von Millionen zur Verfügung stehen. Es ist ganz
undenkbar, daß bei einigem guten Willen das Erfordernis
für diese angleichende Pensionistengesetzgebung ohne weitere
Belastung des Staatsvoranschlages nicht aufgebracht werden könnte.
Ich will also noch einmal erklären: Wir werden die Pensionistenfrage
erst dann für gelöst erachten, wenn eine Vorlage in
diesem Sinne kommt und Gesetzeskraft erhält, wobei ich nur
folgendes sage: Wir protestieren dagegen, wenn dies weiter hinausgeschoben
werden sollte ad kalendas graecas, wir wollen diese Vorlage beschleunigt
haben. Wir stimmen der beantragten Resolution, welche das ausdrückt,
vollständig zu.
Wir wollen im Besonderen noch einige Momente
aus diesen Pensionistenfragen hervorheben, welche dringend einer
Lösung bedürfen. Da ist es ganz besonders die Stellung
der sogenannten Abbaupensionisten, d. h. jener Pensionisten, welche
nach dem Abbaugesetz aus dem Jahre 1924 mehr oder weniger freiwillig,
ja geradezu gewaltsam in den Ruhestand versetzt worden sind. Ich
konstatiere, daß wir bei der Gesetzwerdung dieses Gesetzes
nicht dabei waren, daß unser Regierungseintritt namentlich
auch den Zweck hat, dieses ungeheuere Unrecht, soweit wir nur
können, gutzumachen. Man hat gesagt, das wäre auch aus
Staatsersparnisrücksichten notwendig gewesen. Das glaubt
heute niemand mehr; wie die Praxis zeigt, sind oft an die Stelle
eines solchen Abgebauten zwei oder drei neue Kräfte gesetzt
worden, oft war es notwendig, daß ein solcher Entlassener
wieder gegen Vertrag übernommen werden mußte, wenn
das betreffende Werkel, wie man sich volkstümlich ausdrückt,
dort nicht stillestehen sollte. Ersparungsrücksichten sind
in der Praxis ganz bestimmt nicht in Erscheinung getreten. Man
hat das Mißliche dieses Gesetzes dann der Öffentlichkeit
sehr auffrisiert vorgelegt, man hat gesagt, es werde beim Abbau
nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgegangen, namentlich
werde getrachtet werden, daß die so frühzeitig Abgebauten
irgendein anderes Unterkommen finden. Wir müssen sagen, daß
in dieser Hinsicht in keiner Weise objektiv vorgegangen worden
ist, objektiv namentlich nicht in der Hinsicht, daß man
das wirtschaftliche Moment immer berücksichtigt hätte
und nach der Seite hin, daß man sich gekümmert hätte,
den Abgebauten ein anderes Unterkommen zu verschaffen. Das ist
gar nicht beobachtet worden. Im Gegenteil, es ist der Fall gewesen
und ist oft noch der Fall, wenn ein solcher Abgebauter trotz der
Wirtschaftskrise, die schon seit Jahren andauert, einen Nebenerwerb
gefunden hat, daß dann jene Bestimmung über die Pensionisten
auf ihn angewendet wird wornach ein ziemlich bedeutender Teil
dieser Staatshungerpension noch gekürzt wird, d. h. also,
diese Pensionisten arbeiten dann nicht für sich, sondern
sind gezwungen, für den Fiskus zu arbeiten.
Dann möchte Ich noch einen Umstand besonders
hervorheben, gerade in dieser Beziehung. Das neue Beamtengesetz
vom Juni 1926 hat bekanntlich rückwirkende Kraft bis 1. Jänner
1926. Nun gibt es Hunderte und Hunderte von Staatsangestellten,
von Eisenbahnern, Lehrern und Oberlehrern an unseren Volksschulen,
welche auf Grundlage des Abbaugesetzes mit 31. Dezember 1925 die
Abbauankündigung erhalten haben, sie aber nicht am 31. Dezember
1925 zugestellt erhielten, sondern oft erst im März, April,
selbst auch noch im Mai und Juni, d. h. es gibt Staatsangestellte,
welche bis Juni aktiven Dienst geleistet haben und trotzdem, obwohl
das neue Staatsbeamtengesetz rückwirkend vom 1. Jänner
gelten soll, nicht nach dem neuen Staatsbeamtengesetz beurteilt
werden, sondern in ihren Ruhestandsgenüssen auf Grundlage
des Abbaugesetzes behandelt werden. Das ist ein Zustand, der einfach
provozierend ist, und wir begreifen es, daß diejenigen,
die davon betroffen sind, mit Recht erbittert sind. In dieser
Hinsicht muß besonders gravierend hervorgehoben werden,
daß es Einzelnen, die vielleicht nach der oder jener Seite
besonders genehm sind, gelungen ist, daß diese Bestimmung
für sie aufgehoben worden ist.
Und noch etwas möchte ich in dieser Hinsicht
erwähnen. Die ehemaligen Eisenbahner der Aussig-Teplitzer
Eisenbahn hatten Rechtsanspruch auf eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Das hat das Abbaugesetz diesen gegenüber nicht beachtet.
Es ist begreiflich, daß jetzt die davon Betroffenen zur
Geltendmachung ihrer Rechte den Prozeßweg betreten. Es ist
aber bedauerlich, daß dieser Prozeßweg erst notwendig
ist damit die unveräußerlichen Rechte derselben konstatiert
werden.
Eine andere Bestimmung, welche wir aus Anlaß
des zu erwartenden allgemeinen Pensionsgesetzes geregelt wissen
wollen, ist jene, welche den Nebenberuf der Staatspensionisten
betrifft. Wie erwähnt, wird diesen Staatspensionisten, wenn
sie einen Nebenberuf finden, auch noch ein entsprechend hoher
Te:l ihrer Staatspensionsbezüge abgezogen. Diese Bestimmung,
das fordern wir, muß unbedingt vollständig verschwinden.
Eine andere Bestimmung, von der wir erwarten,
daß das neue Gesetz sie ebenfalls vollständig zum Aufhören
bringen wird, ist das, wodurch ein Grundrecht jedes Staatsbürgers
in einem modernen demokratischen Staat eingeengt oder vielleicht
gar aufgehoben wird: Das Recht der Freizügigkeit der Staatspensionisten.
Wenigstens für die Lebensdauer der jetzigen Generation wird
es der Fall sein, daß engste persönliche und Familienbeziehungen
in den Nachfolgestaaten bestehen, welche auf dem Boden der alten
Monarchie gebildet worden sind. Wir wissen, welchen Einengungen,
welchen Belästigungen und welchen materiellen Opfern ein
Pensionist unterworfen wird, wenn er einmal einen nahen Familienangehörigen,
der in einem anderen Nachfolgestaat lebt, aufsuchen will. Diese
Einschränkung muß als inhuman durch das neue Gesetz
vollständig beseitigt werden.
Ich möchte auch ein Wort reden für
unsere Auslandspensionisten, welche schon zur Zeit des Umsturzes
in Pension waren und welche durch diesen Umstand für uns
eben Auslandspensionisten geworden sind, aber eigentlich
èechoslovakische Staatsangehörige sind. Zu all den
Unannehmlichkeiten und Unbilligkeiten, welche sonst Pensionisten
im Inland zu ertragen haben, bestehen für sie noch ganz besondere
Bestimmungen, die bekanntlich darauf hinauslaufen, daß
ihnen ein Großteil der Bezüge gekürzt ist im Verhältnis
zu den Inlandspensionisten. Eine Rückkehr in das Gebiet des
Èechoslovakischen Staates ist ja bei den derzeitigen Verhältnissen
unmöglich, schon wegen der Kosten und wegen der Wohnungsmisére,
die im ganzen Staatsgebiete der Èechoslovakei
besteht. Von dieser neuen Vorlage erwarten wir also, daß
auch in dieser Beziehung ein befriedigender Wandel geschaffen
werde.
Und endlich möchte ich aufmerksam machen
auf jene Opfer des Umsturzes, welche vor dem Umsturz zur Zeit
des Bestandes der alten Monarchie, irgendwie im Dienste der alten
Monarchie standen, nach dem Umsturz aber die Staatsbürgerschaft
in keinem der Nachfolgestaaten erlangen konnten. Ganz bestimmt
haben alle Kollegen ebenso wie ich, wenn ich so sagen darf, eine
Anzahl von solchen Fällen in Behandlung und es ist nicht
zu erreichen, daß diese Fälle zu einer befriedigenden
Lösung kommen können, obzwar sie schon 7 und 8 Jahre
offen sind. Das Los dieser Heimatlosen muß endlich in solcher
Weise befriedigend gestaltet werden, wie es der Humanität
entspricht, wenigstens jener Heimatlosen, soweit sie die èechoslovakische
Staatsbürgerschaft erstreben und soweit der èechoslovakische
Staat als Nachfolgestaat der alten Monarchie ihnen gegenüber
die Pflichten der alten Monarchie zu erfüllen
hat.
Meine sehr Verehrten! Ich möchte das aber
auch zum Anlaß nehmen, noch zwei Sachen kurz zu streifen.
Das ist erstens die Stellung der nicht unifizierten Eisenbahner
der ehemaligen Privateisenbahnen, z. B. der Aussig-Teplitzer Eisenbahn.
Hunderte von diesen nicht Unifizierten haben seinerzeit rechtzeitig
und unter Nachweis ihrer Ansprüche um diese Unifizierung
eingereicht, sie haben dies jedoch nicht erreicht. Diese Sache
ist erst dann befriedigend gelöst... (Výkøiky
posl. Grünznera.) Ich bin überzeugt,
Herr Kollege, Sie werden dem nicht widersprechen. (Posl. Grünzner:
Ihr habt ja nichts gemacht!) Seit Jahren arbeite ich an dieser
Sache, Herr Kollege, und darum bringe ich es auch hier bei dieser
Gelegenheit vor, damit das Los dieser nicht Unifizierten endlich
in dem Sinne geregelt werde. Es muß eine Bestimmung angenommen
werden, dahingehend, daß diese nicht Unifizierten... (Výkøiky
posl. Grünznera.) Wir haben diese
Gesetze nicht gemacht, wir sind nicht dabei gewesen, da waren
die Marxisten dabei, wir sind nur dabei, wo wir sie aufheben wollen.
Euere marxistischen Genossen, mit denen Ihr Euch jetzt verbindet
haben diese Gesetze geschaffen, wir sind in die Regierung eingetreten,
um sie aufzuheben. (Posl. dr Petersilka: Und die deutschen
Sozialdemokraten verbinden sich jetzt mit ihnen!) Den Abbau
haben sie gemacht und alle anderen Sachen. In Bezug auf diese
nicht unifizierten Eisenbahner verlangen wir also die Bestimmung,
durch welche die Unifizierung ausgesprochen wird und durch welche
bestimmt wird, daß das Gesetz vom Jahre 1926, soweit es
auf die Unifizierten noch nicht angewendet worden ist, vollständig
zur Anwendung kommt. (Výkøiky poslancù
nìm. soc. dem. strany dìlnické a nìm.
køest. soc. strany lidové.) Damit
wollen wir das Unrecht gut machen (Výkøiky
posl. Grünznera Hackenberga.), das
zur Zeit, wo wir nicht in der Regierung waren, wo aber der marxistische
Gedanke vorherrschend war, begangen worden ist.
Und nun zum Schlusse noch eine andere Sache.
Das ist das im Anschluß an das Beamtengesetz vom Jahre 1926
beschlossene sogenannte Kongruagesetz, das nicht für den
katholischen Seelsorgeklerus allein, sondern für alle staatlich
anerkannten Konfessionen beschlossen worden ist. (Výkøiky
posl. Hackenberga, Grünznera, Dietla a
posl. Krumpe, dr Petersilky a Oehlingera. -
Hluk.) Es sind nun seither mehr als eineinhalb Jahre vergangen
und dieses Gesetz ist noch nicht zur Durchführung gelangt.
Wir müssen hier erklären, daß wir diese ewige
Verzögerung geradezu als Sabotierung dieses Gesetzes ansehen
oder als eine nicht mehr entschuldbare Verschleppung. Wir fordern
von der Regierung, daß namentlich in diesem Punkte die Sache
zu Ende geführt werde.
Meine Herren! Diese und alle anderen Forderungen,
die ich hier im Namen unseres Klubs aufgestellt habe, stets vor
Augen habend und mit allem Nachdruck an deren Erfüllung arbeitend,
den wir 13 Mann unseres Klubs aufbringen können, und dadurch
manches gutmachend, was ehemals der marxistische Gedanke angerichtet
hat, werden wir als Anfangsleistung für diese Vorlage stimmen.
(Potlesk poslancù nìm. køest. soc.
strany lidové.)
Hohes Haus! Die gegenwärtigen Regierungsparteien
haben es für zweckmäßig befunden, die beiden Regierungsvorlagen,
das Gesetz über den 20%igen Zuschuß zu den Altpensionen
und die Erhöhung der Generalspensionen, besser gesagt der
Verdoppelung der Generalspensionen, der gemeinsamen parlamentarischen
Behandlung und Verabschiedung zuzuführen. Man möchte
sagen, die bürgerlichen Parteien haben gut daran getan, daß
sie diese beiden Vorlagen der gleichzeitigen parlamentarischen
Behandlung zugeführt haben. Dadurch wird der bürgerlich-kapitalistische
Klassencharakter der gegenwärtigen Regierungsmehrheit für
jedermann so recht augenscheinlich offenbar, besonders aber für
die getäuschten Pensionisten, die Staats- und öffentlichen
Bediensteten der niederen Kategorien. Den sogenannten Altpensionisten
für ein Menschenalter geleisteter produktiver, nützlicher
Arbeit für die Allgemeinheit ein 20%iger Zuschuß zu
ihren Hungerpensionen, ein Tropfen auf einen heißen Stein,
den Militärgenerälen für ihre Menschen und Werte
vernichtende Tätigkeit eine Verdoppelung ihrer Ruhegenüsse.
Die Generalspensionen sollen mit dieser Vorlage von 24.000 bis
auf einige 30.000, 40.000, ja über 50.000 Kronen erhöht
werden. (Výkøiky posl. Schweichharta.)
Es gibt Eisenbahnkrüppel, die eine
Hungerrente von weniger als 100 Kronen beziehen. An diese bedauernswerten
Menschen hat die gegenwärtige Regierungsmehrheit noch nicht
gedacht, obwohl wir sie wiederholt bei den verschiedensten Anlässen
darum gemahnt haben. Sie hat einfach kein Geld für die Aufbesserung
dieser Hungerrenten. (Výkøiky posl. Dietla.)
Die bürgerliche Regierungsmehrheit
bringt auch die Mittel nicht auf, um den Forderungen der Kriegsinvaliden
zu entsprechen, denen man das Existenzminimum herabgesetzt hat
und denen man die Rente kürzt oder ganz einstellt, wenn sie
irgendeine Beschäftigung, einen Verdienst haben; der Forderung
der Kriegsinvaliden nach Erhöhung des Existenzminimums ist
man bisher nicnt nachgekommen; obwohl die drei deutschen Regierungsparteien
seinerzeit mit uns gemeinsam den Antrag auf Einstellung einer
ausreichenden Summe in das Budget zur Verbesserung der Kriegsinvalidenrenten
mit eingebracht haben, haben sie bei den letzten Verhandlungen
dieses Antrages denselben niedergestimmt. Ebenso verhalt sich
die bürgerliche Mehrheit dieses Hauses gegenüber den
über 60 Jahre alten Personen, welcne nicht in die Sozialversicherung
aufgenommen werden konnten. Diesen armen Menschen, die ebenfalls
ein Menschenalter im Dienste der Allgemeinheit gestanden und nutzbringend
geschafft haben, wollte man den Bettel von 500 Kronen hinwerfen,
den aber zur Hälfte noch die Selbstverwaltungskörper,
die Gemeinden bezahlen sollten, und nun sollen neuerdings nahezu
eine Million arbeitender Menschen aus der Sozialversicherung hinausgeworfen
werden, sie sollen ihrem Schicksale im Alter überlassen bleiben.
(Výkøiky posl. Hackenberga.) Den
Gemeinden will man weiterhin die Armenfürsorge für diese
Menschen überlassen, obzwar in einem Zug die Regierungsmehrheit
hergegangen ist und die Mittel der Gemeinden eingeschränkt
hat. Hier wären Aufgaben des Parlamentes zu erfüllen,
aber nicht Generalspensionen um 100 und mehr Prozent zu erhöhen.
Wir sind der Meinung, daß Menschen mit einem Ruhegenuß
von 2000 Kronen monatlich oder 24.000 Kronen im Jahr, wenn auch
kein üppiges Leben führen, so doch das Auslangen finden
können. (Výkøiky posl. Hackenberga.)
Tausende und Abertausende von verdienstvollen
Staatsbediensteten, Eisenbahnbediensteten, Tabakarbeitern, Postbediensteten
etc. sind mit Bettelpensionen aus dem Dienste hinausgeworfen worden.
Für die aber findet man die notwendigen Mittel nicht, um
ihre Pensionen aufzubessern.
Wir fordern mit aller Entschiedenheit und Schärfe
die Absetzung der Vorlage über die Erhöhung der Generalspensionen
von der Tagesordnung und wenn die Regierungsmehrheit - und da
appelliere ich insbesonders wieder an die deutschen Parteien -
nicht den letzten Rest von Mitempfinden mit dem Volke schon
verloren hat, so müßte sie unserer Forderung nachkommen.
Von den 70.000 Personen, die durch die Vorlage über die 20%igen
Zuschüsse erfaßt werden sollen, sind nicht weniger
als 22.000 Personen Eisenbahnpensionisten aus der Vorkriegszeit,
welche Zahl durch den unsinnigen Personalabbau auf 58.000 erhöht
wurde. Tausende und Abertausende Menschen im Vollbesitze ihrer
geistigen und physischen Kräfte sind rücksichtslos hinausgeworfen
worden und zur Untätigkeit verurteilt. Auch diese vielen
vom Schicksal so hartbetroffenen Menschen bedürfen einer
Aufbesserung ihrer Ruhegenüsse. Aber auch dafür hat
die Regierungsmehrheit kein Empfinden und findet auch nicht
die notwendigen Mittel zur Bedeckung solcher Ausgaben.
Der Herr Koll. Feierfeil ist heute hier
heraufgestiegen und hat auch über die durch den Abbau Hinausgeworfenen
gesprochen. Ich werde noch auf seine Ausführungen zurückkommen.
Daß die gegenwärtige bürgerliche Regierungsmehrheit
sich überhaupt bemüßigt gesehen hat, für
die am Hungertuch nagenden Altpensionisten etwas zu tun und daß
die seit Jahren in feierlicher Weise hoch und teuer den Altpensionisten
versprochene Gesetzesvorlage über die Aufbesserung ihrer
kargen Ruhegenüsse nun endlich das Licht der Welt erblickt
hat und heute der parlamentarischen Verabschiedung zugeführt
werden soll, ist keineswegs das Verdienst der bürgerlichen
Regierungsmehrheit, insbesondere aber nicht der drei deutsch-bürgerlichen
Regierungsparteien, der Christlichsozialen, der Landbündler
und der Gewerbetreibenden, die alle dieses Verdienst so gerne
auf ihr Konto buchen und vor den Altpensionisten als Retter in
der Not erscheinen möchten. Es muß heute von dieser
Stelle aus mit aller Deutlichkeit konstatiert werden, daß
die Altpensionisten wohl noch lange darauf hätten warten
können, ja vielleicht überhaupt nicht zu der schäbigen
Aufbesserung ihrer Ruhegenüsse gekommen wären, wenn
die Regierungsparteien nicht dem unausgesetzten Druck außerhalb
und innerhalb des Parlaments endlich hätten nachgeben müssen.
Wir haben im Laufe der Jahre in ungezählten Anträgen
und Interpellationen immer und immer wieder die Gleichstellung
der Altpensionisten mit den Neupensionisten, wie überhaupt
die Gleichstellung der Pensionisten im allgemeinen gefordert.
Die Regierung ist jedoch diesen berechtigten Forderungen stets
geflissentlich ausgewichen und hat bei allen bisherigen Neuregelungen
der Aktivitäts- und Ruhebezüge der Staats- und sonstigen
öffentlichen Bediensteten die klaffende Wunde mit Pflästerchen
zu heilen versucht. Wie ein roter Faden zieht sich das Bestreben
der Regierung, eine allgemeine Regelung der Pensionsgenüsse
im Sinne einer vollständigen Gleichstellung zu umgehen, durch
alle Gesetze vom Jahre 1919 angefangen u. zw. die Gesetze Nr.
541 vom 7. Oktober 1919, Nr. 2 und 3 vom 17. Dezember 1919, Nr.
222 vom 9. April 1920, Nr. 99 vom 3. März 1921, Nr. 394 vom
20. Dezember 1922, die Nummern 286, 287, 288 vom 22. Dezember
1924 und zuletzt durch die neuen Gehaltsgesetze Nr. 103, 104 und
105 vom 24. Juni 1926. Und nun steht heute eine Regierungsvorlage
zur Verhandlung und Beschlußfassung auf der Tagesordnung
über sogenannte Zuschüsse für einige Staats- und
andere öffentliche Bedienstete im Ruhestande und Hinterbliebenen
nach solchen Bediensteten, die wieder als nichts anderes als ein
Flickwerk bezeichnet werden muß. (Sehr richtig!) Das
schlimmste und bedenklichste Gebrechen, das der heute in Verhandlung
stehenden Vorlage anhaftet und gegen das wir uns mit aller Entschiedenheit
sträuben und wenden, ist, daß daraus in aller Deutlichkeit
zu ersehen ist, daß die gegenwärtigen bürgerlichen
Regierungsparteien in der Frage der Regelung der Ruhegenüsse
der Altpensionisten keineswegs weitergehen wollen, als es durch
den 20%igen Zuschuß, durch diese ominöse Vorlage geschehen
soll. Die Altpensionisten werden durch diese Art der Regelung
ihrer Ruhegenüsse eine schmerzliche Enttäuschung erleben
und es ist schon heute vorauszusehen, welch tiefe Erbitterung
diese neuerliche Zurücksetzung und Demütigung in ihren
schon vielfach gekränkten Herzen auslösen wird.
Der Herr Finanzminister Dr Engliš hat
in seinem Exposé vom 14. Oktober 1926 zum Staatsvoranschlag
für 1927 bereits angekündigt, daß er nur an eine
Aushilfe für die Altpensionisten denke, also keinesfalls
an eine Gleichstellung mit den Neupensionisten, und hat weiters
im Zusammenhang mit der lnvalidenfürsorge ausdrücklich
bemerkt, daß der Staat keine Unfallversicherungsanstalt
sei. Schon vor nahezu 1 1/2
Jahren, zu einer Zeit also, wo die drei deutschbürgerlichen
sogenannten aktivistischen Parteien in die Regierung eingetreten
waren, war aus den Äußerungen des Herrn Finanzministers
als des Sprechers der Absichten und des Willens der deutsch-èechischen
bürgerlichen Regierungsmehrheit zu entnehmen,
in welch inhumaner und herzloser Weise die kapitalistisch eingestellte
heutige Bürgerblockregierung die Pflichten des Staates, also
der Allgemeinheit, gegenüber der großen Masse der unbemittelten
Menschen auffaßt und zu erfüllen gedenkt, die ein Menschenalter
hindurch ihre geistigen und physischen Kräfte in treuer und
gewissenhafter Pflichterfüllung verbraucht oder gar ihre
Glieder und ihre Gesundheit für den kapitalistischen Staat
geopfert haben.