Einen anderen Umstand will ich hervorheben.
Der Präsident des Bodenamtes bezeichnet als großen
Erfolg der Bodenreform die Zerstörung der landwirtschaftlichen
Latifundien. Dessen ungeachtet bildet das Bodenamt selbst
wieder neue Latifundien, neue landwirtschaftliche Besitze, die
als Latifundien anzusprechen sind. Wenn das der Fall ist, daß
eine èechische Partei, wie der Bericht lautet, ein Družstvo
26 Meierhöfe zugewiesen erhalten hat im
Ausmaße von fast 4000 ha, oder daß eine andere Genossenschaft,
die sich neu gebildet hat, 17 Meierhöfe zugewiesen erhalten
hat, so ist das einfach die Aufrichtung neuer Latifundien, oft
auf Kosten gerade jener Latifundien, die durch Jahrhunderte hindurch
in einem Gemeinschaftsbesitz waren, die aber abgesehen davon,
daß sie mustergültig betrieben worden sind, ganz und
gar in den Dienst kultureller, wissenschaftlicher und humanitärer
Zwecke gestellt waren. Es wird jedenfalls mit zweierlei Maß
gemessen und es muß geradezu als eine volkswirtschaftliche
Sünde bezeichnet werden, erprobtes Altes zu zerstören
und Neues oft Lebensunfähiges an seinen Platz zu setzen.
Wir verlangen, daß das erprobte Alte, das sind in diesem
Falle die vielen kirchlichen Gemeinschaften, im Interesse ihrer
kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Tätigkeit
ungestört in ihrem Besitz verbleibt.
Im Mittelpunkt der gesamten Bodenreformbewegung
steht aber in neuester Zeit die Absicht des Bodenamtes, eine weit
ausgreifende Waldreform durchzuführen. Durch die Einbeziehung
des Waldes in die Bodenreform geht die Èechoslovakei weit
über alle bodenreformatorischen Maßnahmen der anderen
Staaten hinaus. Nicht in Rumänien und Jugoslavien, wo doch
sehr radikale Maßnahmen in Bezug auf die Bodenreform
getroffen werden, ist das der Fall. Unsere Wälder sind anerkannt
erstklassig, bekannt durch ihre konservative Bewirtschaftung und
ihre glänzenden Forsteinrichtungen, man muß sagen,
auf dem ganzen Kontinente. Der Präsident des Bodenamtes selbst
gibt das in einer gewissen Hinsicht zu. Demnach wäre die
Folge, daß wir uns dieses Besitzes freuen sollten und daß
wir bei so mustergültigem Bestand eine Änderung gar
nicht vornehmen sollten. Aber es gewinnt den Anschein, daß
es sich nicht darum handelt, sondern wiederum nur darum, daß
begehrliche Einzelfaktoren in irgendeiner unrechten Weise befriedigt
werden sollten. Als erstes und nahezu einziges Argument für
die Einbeziehung des Waldes auch in die Bodenreform wird die Notwendigkeit
der Erweiterung des staatlichen Waldbesitzes angeführt.
Der Staatswald war in der Èechoslovakei im Staatsbesitz
von Anfang an in einem Ausmaße von 15%. Durch das, was der
Staat, inzwischen hinzugenommen hat, wird der Prozentsatz wohl
20 ausmachen. Von allen Staaten, in denen eine geregelte
Forstwirtschaft zu finden ist, wird dieses Besitzmaß nur
von Deutschland mit 34% Staatswald überschritten, Frankreich,
England, Schweiz, Spanien weisen einen weit geringeren Prozentsatz
an Staatswald auf, Wenn sich aber das Bodenamt geradezu auf Deutschland
als Musterbeispiel beruft, müßte man empfehlen, auch
die übrige Bodengesetzgebung Deutschlands nachzuahmen und
die Enteignung nur zu vollen Preisen und nur dort, wo wohlerwogene
wirtschaftliche Gründe dafür sprechen, vorzunehmen.
Das Ausmaß der staatlichen Waldflächen allein ist kein
hinreichender Grund zur Waldreform und schon gar nicht zu Preisen,
welche weit eher einer Konfiskation als einer Entschädigung
gleichkommen. Das Bodenamt gibt für ein Hektar 800 bis 1500
Kronen, während der Wald im Durchschnitt mit 8000 bis 10.000
Kronen pro Hektar bezahlt wird.
Dann ist hier jedenfalls die Frage am Platze:
Ist der Staat überhaupt geeignet, Unternehmer zu sein im
Vergleich zum Privatunternehmer? Diese Frage kann man, das wissen
wir alle, nur mit nein beantworten, auch auf dem Gebiete der Forstwirtschaft.
Wenn die ausgedehnten Staatsgüter in Böhmen lediglich
276 Kronen pro Hektar Ertrag aufweisen, in der Slovakei nur 135
Kronen und in Karpathorußland sogar nur 24 Kronen, so sind
das Reinertragsziffern, die beim Steuereinbekenntnis keine Steuerverwaltung
einem Privatunternehmen glauben würde. Der volkswirtschaftliche
Wert der Erzeugnisse der staatlichen Forste und Güter bleibt
weit hinter den Erzeugnissen der Privatwirtschaft zurück;
er ist absolut unzureichend, Wir lehnen daher die Absicht weiterer
Verstaatlichungen sowohl aus volkswirtschaftlichen wie aus finanziellen
Gründen ab, Finanzminister Engliš hat auch in
einer seiner letzten Reden erklärt, daß die staatlichen
Betriebe mit den Privatbetrieben nicht konkurrieren können
und daß der Staat sich für privatwirtschaftliche Unternehmungen
nicht eignet. Der Staat soll sich, wie dies im Gesetz bezüglich
der Sparmaßnahmen bei der öffentlichen Verwaltung festgelegt
ist, nur auf seine Hoheits- und überwachende Tätigkeit
beschränken, das Wirtschaften aber denen überlassen,
die es erfahrungsgemäß besser verstehen, und das sind
eben die Privatunternehmer.
Wir lehnen die gesamte Bodenreform, wie sie
bisher, u. zw. ohne uns, durchgeführt worden ist, auch deshalb
ab, weil sie national gleichfalls eine Schädigung
für uns bedeutet. Es ließe sich eine Unzahl von Aussprüchen
politischer èechischer Führer anführen, aus denen
hervorgeht, daß der einzige Zweck der Bodenreform der war,
verdeutschte Gebiete, wie man sich ausdrückt,
wieder zurückzugewinnen. Ich will diese Aussprüche jetzt
nicht anführen, möchte aber Folgendes sagen: Im Gesamtkomplex
der Bodengesetzgebung existiert ein einziges Gesetz, das die Regelung
der Grundbesitzverhältnisse ohne Ingerenz des Bodenamtes
ermöglicht. Es ist dies das Gesetz über die Sicherstellung
von Boden für langjährige Kleinpächter. Nach diesem
Gesetz haben diejenigen, die nicht mehr als 8 ha beschlagnahmten
Grundbesitzes in Pacht hatten, einen Rechtsanspruch auf Zuteilung
dieser gepachteten Grundstücke, ohne Dazwischenkunft des
Bodenamtes nur im Wege des Gerichtes. Auf Grund dieses Gesetzes
wurden 80.000 ha zugeteilt, u. zw. erhielten Deutsche 31.000 ha,
mithin 38%, also nicht 60%, wie unlängst in einer Rede behauptet
wurde. Die verhältnismäßig hohe Zahl der
deutschen Bewerber bei Zuteilung der kleinen Pachtungen erklärt
sich daraus, daß in den deutschen Randgebieten die Zahl
der kleinen Pächter größer ist, als es in den
èechischen Gebieten der Fall ist. Von den übrigen
im Zuge der Bodenreform aufgeteilten 540.000
ha Bodens sind an die deutschen Bewerber nicht ganz 20.000 ha
verteilt worden. Das macht 3% aus und darin liegt auch die Begründung,
warum wir auch vom nationalen Standpunkt die Tätigkeit des
Bodenamtes bis zu der Zeit, wo wir in die Regierung eintraten,
ablehnen und dafür die Verantwortung nicht übernehmen.
Wenn der Herr Ministerpräsident in seiner
Budgetrede unlängst erklärte, daß es nicht in
seinen Intentionen gelegen war, die Bodenreform zu nationalen
Zwecken zu verwenden, so will ich hier nicht dagegen polemisieren.
Ich muß jedoch feststellen, daß die tatsächlichen
Verhältnisse mit dieser Absicht des Ministerpräsidenten
in Widerspruch stehen. Die landwirtschaftliche Bodenreform soll
fast beendet sein. Unseren Wald möge, soweit die Nonne ihn
noch verschont hat, das Bodenamt auch weiter gedeihen lassen als
eines unserer größten Besitztümer und Naturschönheiten.
Die landwirtschaftliche Bodenreform bedeutet schon genug des Unrechts,
wirtschaftlicher Unvernunft und sozialer Vergewaltigung. Wir wollen
nicht, daß die Bodenreform bezüglich der Wälder
denselben Weg gehe. Wir erwarten vom Bodenamte, wie ich eingangs
bereits erklärt habe, daß es in kürzester Zeit
tatsächlich einen genauen Bericht über die bisherige
Durchführung der Bodenreform geben und Rede und Antwort stehen
wird. Wenn das Bodenamt all das getan haben wird, so glaube ich,
hat es seinen Zweck erfüllt, und es wird am besten sein,
wenn es möglichst bald von der Bildfläche verschwindet,
(Potlesk poslancù nìm. strany køes.
sociálni.)
Die heurige Budgetdebatte steht im Zeichen
des weiteren verstärkten Angriffes der Bourgeoisie gegen
die Arbeiterklasse. Der Kapitalismus bemüht sich, seine Stabilisierung
durch einen wahnsinnigen Druck auf die Arbeiterklasse, durch die
Senkung des Lebensniveaus, durch die gesteigerte Ausbeutung der
arbeitenden Schichten, durch den Abbau aller sozialen Einrichtungen
zu erreichen. Das rasche Tempo des Angriffes wird durch die sich
immer mehr verwickelnden internationationalen Erscheinungen, durch
die drohende Kriegsgefahr diktiert. Die sogenannte Novellierung
der Sozialversicherung, in welchem Zeichen die Budgetdebatte steht,
ist nur ein Teil, wohl jetzt der stärkste des Angriffes.
Die Bilanzierung des Staatshaushaltes erfolgt im bürgerlichen
Staate immer auf Kosten der breiten Massen, durch Abbau jener
Aufgaben, die die Bourgeoisie notgedrungen als Konzessionen an
ihre Helfershelfer abzahlt. Während im ersten Arbeiter- und
Bauernstaate, in Sowjetrußland, jährlich hunderte von
Millionen dazu verwendet werden, soziale Einrichtungen auf- und
auszubauen, erfolgt eine ständige Abnahme solcher Ausgaben
im bürgerlichen Staate. Wenn in Rußland der Staat als
Träger der gesamten Sozialversicherung auftritt, so sind
in der Èechoslovakei die besitzenden Klassen bestrebt,
alle Lasten auf die Arbeiterschaft selbst zu überwälzen.
Der Klassencharakter des Budgets tritt immer wieder zum Bewußtsein
der ausgebeuteten Massen. Die Rolle aller jener,
die sich hinter dieses Budget stellen, wird immer deutlicher,
ihre Handlungen zu Verbrechen an der Arbeiterschaft, an deren
Familien, an Frauen und Kindern. Es ist kein Zufall, daß
sich an die Spitze der Angriffe die deutschen und èechischen
Agrarier und Gewerbeparteiler stellen. Und wenn die Christlichsozialen
beider Nationen sich noch nicht ganz offen erklärten und
ihre Arbeiterfreundlichkeit hinter demagogischen Phrasen verdecken,
so nur deshalb, weil sie ihre Wählerschaft
fürchten, um unter dem Deckmantel der Verbilligung der Sozialversicherung
ihr verbrecherisches Handwerk zu betreiben. Wir lassen uns nicht
beirren durch die zu spielenden Rollen der sich immer abwechselnden
Regierungen, ob Beamten-, Koalitions- oder anderen Regierungen.
Es blieb aber der ersten deutsch-èechischen Regierung in
diesem Staate unter Führung des rühmlichen Švehla
vorbehalten, den konzentrischen Angriff zu unternehmen, Die von
der Regierung vorgelegte Novelle der Sozialversicherung wird von
drei Motiven geleitet: Erstens Abwälzung aller Lasten auf
die Versicherten, Ausschaltung eines großen Teiles derselben,
welche Bestrebungen sie als "Verbilligung" bezeichnen.
Zweitens Zertrümmerung der Sozialversicherung als Einheitskasse
durch die Schaffung neuer Gebilde, die sie unter dem Titel der
Zweckmäßigkeit führen, Drittens Raub der Autonomie
und Selbstverwaltung durch die Versichertenauslieferung an die
Bürokratie, welche Motive sie unter dem Worte "Parität"
anstreben.
Die Verwirklichung dieser Bestrebungen wird
mit den nichtswürdigsten Argumenten betrieben. Man schreckt
nicht davor zurück, sogar die Pfaffen in den Dienst dieses
Kampfes zu stellen, Die Erzdiözese von Olmütz veranstaltet
Kurse für Priester, wo dieselben unterwiesen werden, wie
man die Angriffe der sozialistischen Parteien gegen die Novelle
des Herrn Šrámek abzuwehren hat. Die Religion
im Dienste des Kapitalismus konnte in diesen Tagen nicht besser
illustriert werden. Die Pfaffen statten so den Dank für die
Erhöhung der Kongrua ab. Und da gibt es noch einige sozialistische
Parteien, die den Arbeitern einreden wollen, daß Religon
Privatsache ist, Wie schwach die Argumente der Angreifer sind,
zeigt uns der Vorfall des Fachmanns für Bestechungen Herr
Dubický, der als Referent für die Novellierung
der Sozialversicherung allein bewirkte, daß der sozialpolitische
Ausschuß seine glorreiche Tätigkeit einstellen mußte.
Und schon meldet man das Kommen einer Beamtenregierung, die das
Resultat der segensreichen Tätigkeit der deutsch-èechischen
Regierung ist. Doch alle Winkelzüge der agrarisch-schwarzen
Drahtzieher verblassen vor den Folgen der vorbereiteten Novelle,
die sich schon jetzt in den Bezirkskrankenversicherungsanstalten
bemerkbar macht. Der größte Teil der Krankenkassen
steht vor dem finanziellen Zusammenbruche und versucht, den Ruin
schon jetzt durch den Abbau und durch Einschränkung der Leistungen
an die Krankenversicherten aufzuhalten, Die Ermäßigung
der Beträge von 6.6 auf 5%, der Entfall der Beitragsleistung
für die Sonntage und Feiertage brachte allein das Gleichgewicht
der Kassen ins Schwanken. Um wieviel mehr müssen erst dann
die Leistungen an den Kranken geschmälert werden, wenn die
Einführung einer neuen niedrigeren Klasse erfolgen wird.
Dies kann nur auf Kosten der Leistungen der Versicherten geschehen,
die in höheren Klassen versichert sind. Die Sozialversicherung
brachte an und für sich eine Verschlechterung der Krankenversicherung
mit sich, was uns seinerzeit veranlaßte, gegen dieses schlechte
Gesetz zu stimmen. Alle Mehrleistungen für die Mitglieder
und die Familienangehörigen wurden abgebaut und riefen die
schärfste Erbitterung bei der Arbeiterschaft hervor. Umso
erbitterter werden die Arbeiter gegen das neue geplante Attentat
kämpfen. Die Ausschaltung der Jugendlichen, der landwirtschaftlichen
Arbeiter aus der Alters- und Invalidenversicherung, der fragwürdigen
Saisonarbeiter unter 90 Tagen, alle sollen dazu beitragen, ihre
Verbilligungsaktion zu ermöglichen.
Diese Maßnahmen haben nicht nur die sozialistische
Arbeiterschaft zur, Empörung gereizt, sondern auch große
Teile ihrer eigenen Wähler, denen sie ihre gute Absicht einreden
wollen. So sah sich der Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses
Herr Èuøík
gezwungen, in der "Budoucnost" Folgendes zu schreiben:
"Es darf nicht zugelassen werden, daß eine der Grundlagen
des heutigen Sozialversicherungsgesetzes, die Zwangsversicherung,
verletzt wird. Nirgends auf der Welt gibt es eine freiwillige
Versicherung. Kaum ein Wirtschafter ließe freiwillig sein
Dienstmädchen versichern. Er muß durch das Gesetz dazu
gezwungen werden. Zu einer freiwilligen Versicherung braucht man
kein Gesetz, Wer eine freiwillige Versicherung für die Dienstboten
der Landwirte verlangt, der will gar keine Versicherung für
sie, der beraubt sie der Versicherung." Sind diese Worte
nicht das Bekenntnis der Demagogie, die die Regierungsparteien
betreiben? Rütteln Sie nicht selbst an den Grundlagen Ihres
eigenen Werkes? Vollführen Sie nicht einen Raub, wie sich
Herr Èuøík selbst
äußert?
Die Zulassung und Errichtung neuer landwirtschaftlicher
und genossenschaftlicher Krankenkassen ist nichts anderes als
das Aufgeben einer systematischen fürsorglichen Tätigkeit,
die Zertrümmerung jener kleinen Ansätze der Sozialversicherung,
mit der Sie bis jetzt immer prunkten und mit der Sie den Arbeiter
mit der kapitalistischen Welt zu versöhnen versuchten. Bei
der Stabilisierung des Kapitalismus stehen Ihnen auch die wenigen
Konzessionen an die Arbeiterklasse im Wege. Deshalb müssen
sie weggeräumt werden.
Sie schreien nach der paritätischen Vertretung
in den Körperschaften der Sozialversicherungsanstalten, was
nichts anderes bedeutet, als daß Sie die Selbstverwaltung
den Versicherten rauben und an die Bürokratie ausliefern
wollen. Während Sie auf die Arbeiter alle Lasten überwälzen,
rauben Sie ihnen das Recht, zu entscheiden, wollen Sie allein
herrschen. Nur die wenigen Tatsachen zeigen, wie fürsorglich
Sie auf die Arbeiterschaft bedacht sind und wie die Sozialpolitik
im bürgerlichen Staate beschaffen ist.
Während in der Èechoslovakischen Republik die Bourgeoisie
darangeht, große Teile der arbeitenden Bevölkerung
aus der Sozialversicherung auszuschalten, gilt
in SSSR das Prinzip: Erfassung aller Lohnempfänger durch
die Sozialversicherung. Während Sie hier alle Lasten auf
die Arbeiter überwälzen wollen, um eine Verbilligung
zu erzielen, werden in SSSR alle Ausgaben der Sozialversicherung
ausschließlich von den Unternehmungen, sei es der Staat,
sei es die Gemeinde, Genossenschaft oder Privatunternehmer, getragen,
Währen dl Sie darangehen, die letzten Reste der Selbstverwaltung
zu rauben, besteht in SSSR eine vollständige Selbstverwaltung
der Versicherten in den Organen der Sozialversicherung. Nach dem
geltenden Sozialversicherungsgesetz haben Sie den Kranken das
Krankengeld für die ersten drei Tage und die ersten zwei
Sonntage geraubt. In SSSR wird die Unterstützung vom ersten
Tage der Arbeitsunfähigkeit bis zur vollständigen Zurückgewinnung
der Arbeitsfähigkeit gezahlt, Nach dem bestehenden Sozialversicherungsgesetz
er hält bei uns die Schwangere sechs Wochen vor und sechs
Wochen nach der Entbindung das ihr zustehende Krankengeld, dies
jedoch nur dann, wenn sie den Bedingungen des Gesetzes
entspricht, In SSSR erhält die Arbeiterin acht Wochen vor
und acht Wochen nach der Entbindung den vollen Arbeitslohn ausbezahlt.
In der Èechoslovakei erhält die Frau nach der Entbindung
nur einen kleinen Betrag als Entbindungsbeihilfe,
während in SSSR neben den erwähnten Unterstützungen
die Wöchnerin als Geburtsbeihilfe den üblichen Monatsdurchschnittslohn
ausbezahlt erhält. Durch das bestehende Sozialversicherungsgesetz
wurde in der Èechoslovakei das Ausmaß der Stillprämien
auf das Mindestmaß von zwölf Wochen abgebaut.
In SSSR erhält die junge Mutter neun Monate hindurch eine
Ernährungsbeihilfe in der Höhe von einem Viertel des
Monatslohnes ausbezahlt, In der Èechoslovakei sind es sehr
seltene Fälle, daß kranke Arbeiter in Sanatorien
und in Bädern untergebracht werden, was nach der Novellierung
fast überhaupt ausgeschlossen sein wird, während in
SSSR 80% aller Bäder und Sanatorien nur für die Industriearbeiter
freigehalten werden. Die Sozialversicherung ist natürlich
nur ein kleiner Teil all jener fürsorglichen Einrichtungen
des ersten Arbeiter- und Bauernstaates SSSR. Ungezählt bleiben
alle jene Errungenschaften, die in den Betrieben, Gemeinden und
vom Staate geschaffen wurden. Während also in dem proletarischen
SSSR die größten Anstrengungen und Opfer gebracht und
gemacht werden, für die schaffende Masse des Volkes alle
notwendigen Voraussetzungen zum Schutze der heranwachsenden Kinder,
der Frauen, Kranken, Invaliden und Alten durch eine wirkliche
fürsorgliche Sozialpolitik zu schaffen, ist im bürgerlichen
Staate die Masse der Schaffenden nur ein Ausbeutungsobjekt der
Bourgeoisie, ein notwendiges Inventar zur Aufrechterhaltung der
privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung. Die Sozialpolitik in
der Èechoslovakischen Republik ist für
die kapitalistische Klasse ein unvermeidliches Übel, das
diktiert wird von dem jeweiligen Klassenbewußtsein und der
Kampffähigkeit der Ausgebeuteten und andererseits von den
erforderlichen Rationalisierungsmaßnahmen der Kapitalisten.
Und wenn die verstärkten Angriffe der Feinde der Arbeiterschaft
das Proletariat in eine einheitliche Kampfstellung drängt,
so ist dies vor allem darauf zurückzuführen, daß
die Novellierung der Sozialversicherung tief in das tägliche
Leben der Arbeiterschaft einschneidet und sie in ihrer Existenz
bedroht.
Der Ruf nach gemeinsamem Kampfe kommt aus den
Massen selbst, die bereit sind, das Wenige und Schlechte zu verteidigen,
das ihnen als soziale Fürsorge in diesem Staate geboten wurde.
Doch der Kampf der Arbeiterschaft darf nicht bei der bloßen
Abwehr verbleiben, sondern muß zum Angriff auf jene Wirtschaftsordnung
übergehen, die der Fluch, die Ursache aller Not und allen
Elends ist. Der Schrei nach dem Recht muß die Phrasen der
Demokratie und des Nationalismus übertönen, muß
zum Alarmrufe werden, zum Sturze der privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung
und ihres Machtapparates, des bürgerlichen Staates, zur Ergreifung
der Macht, zur Errichtung einer Arbeiter- und Bauernregierung,
durch welche alle Voraussetzungen gegeben sind, eine wirkliche
fürsorgliche Sozialpolitik zu betreiben, Und zu diesem großen
Kampfe rufen wir die Massen aller Ausgebeuteten auf, welcher nur
unter der Fahne der kommunistischen Partei erfolgreich geführt
und beendet werden kann, (Souhlas a potlesk komunistických
poslancù.)