Ètvrtek 1. prosince 1927

Einen anderen Umstand will ich hervorheben. Der Präsident des Bodenamtes bezeichnet als großen Erfolg der Bodenreform die Zerstörung der landwirtschaftlichen Latifundien. Dessen ungeachtet bildet das Bodenamt selbst wieder neue Latifundien, neue landwirtschaftliche Besitze, die als Latifundien anzusprechen sind. Wenn das der Fall ist, daß eine èechische Partei, wie der Bericht lautet, ein Družstvo 26 Meierhöfe zugewiesen erhalten hat im Ausmaße von fast 4000 ha, oder daß eine andere Genossenschaft, die sich neu gebildet hat, 17 Meierhöfe zugewiesen erhalten hat, so ist das einfach die Aufrichtung neuer Latifundien, oft auf Kosten gerade jener Latifundien, die durch Jahrhunderte hindurch in einem Gemeinschaftsbesitz waren, die aber abgesehen davon, daß sie mustergültig betrieben worden sind, ganz und gar in den Dienst kultureller, wissenschaftlicher und humanitärer Zwecke gestellt waren. Es wird jedenfalls mit zweierlei Maß gemessen und es muß geradezu als eine volkswirtschaftliche Sünde bezeichnet werden, erprobtes Altes zu zerstören und Neues oft Lebensunfähiges an seinen Platz zu setzen. Wir verlangen, daß das erprobte Alte, das sind in diesem Falle die vielen kirchlichen Gemeinschaften, im Interesse ihrer kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Tätigkeit ungestört in ihrem Besitz verbleibt.

Im Mittelpunkt der gesamten Bodenreformbewegung steht aber in neuester Zeit die Absicht des Bodenamtes, eine weit ausgreifende Waldreform durchzuführen. Durch die Einbeziehung des Waldes in die Bodenreform geht die Èechoslovakei weit über alle bodenreformatorischen Maßnahmen der anderen Staaten hinaus. Nicht in Rumänien und Jugoslavien, wo doch sehr radikale Maßnahmen in Bezug auf die Bodenreform getroffen werden, ist das der Fall. Unsere Wälder sind anerkannt erstklassig, bekannt durch ihre konservative Bewirtschaftung und ihre glänzenden Forsteinrichtungen, man muß sagen, auf dem ganzen Kontinente. Der Präsident des Bodenamtes selbst gibt das in einer gewissen Hinsicht zu. Demnach wäre die Folge, daß wir uns dieses Besitzes freuen sollten und daß wir bei so mustergültigem Bestand eine Änderung gar nicht vornehmen sollten. Aber es gewinnt den Anschein, daß es sich nicht darum handelt, sondern wiederum nur darum, daß begehrliche Einzelfaktoren in irgendeiner unrechten Weise befriedigt werden sollten. Als erstes und nahezu einziges Argument für die Einbeziehung des Waldes auch in die Bodenreform wird die Notwendigkeit der Erweiterung des staatlichen Waldbesitzes angeführt. Der Staatswald war in der Èechoslovakei im Staatsbesitz von Anfang an in einem Ausmaße von 15%. Durch das, was der Staat, inzwischen hinzugenommen hat, wird der Prozentsatz wohl 20 ausmachen. Von allen Staaten, in denen eine geregelte Forstwirtschaft zu finden ist, wird dieses Besitzmaß nur von Deutschland mit 34% Staatswald überschritten, Frankreich, England, Schweiz, Spanien weisen einen weit geringeren Prozentsatz an Staatswald auf, Wenn sich aber das Bodenamt geradezu auf Deutschland als Musterbeispiel beruft, müßte man empfehlen, auch die übrige Bodengesetzgebung Deutschlands nachzuahmen und die Enteignung nur zu vollen Preisen und nur dort, wo wohlerwogene wirtschaftliche Gründe dafür sprechen, vorzunehmen. Das Ausmaß der staatlichen Waldflächen allein ist kein hinreichender Grund zur Waldreform und schon gar nicht zu Preisen, welche weit eher einer Konfiskation als einer Entschädigung gleichkommen. Das Bodenamt gibt für ein Hektar 800 bis 1500 Kronen, während der Wald im Durchschnitt mit 8000 bis 10.000 Kronen pro Hektar bezahlt wird.

Dann ist hier jedenfalls die Frage am Platze: Ist der Staat überhaupt geeignet, Unternehmer zu sein im Vergleich zum Privatunternehmer? Diese Frage kann man, das wissen wir alle, nur mit nein beantworten, auch auf dem Gebiete der Forstwirtschaft. Wenn die ausgedehnten Staatsgüter in Böhmen lediglich 276 Kronen pro Hektar Ertrag aufweisen, in der Slovakei nur 135 Kronen und in Karpathorußland sogar nur 24 Kronen, so sind das Reinertragsziffern, die beim Steuereinbekenntnis keine Steuerverwaltung einem Privatunternehmen glauben würde. Der volkswirtschaftliche Wert der Erzeugnisse der staatlichen Forste und Güter bleibt weit hinter den Erzeugnissen der Privatwirtschaft zurück; er ist absolut unzureichend, Wir lehnen daher die Absicht weiterer Verstaatlichungen sowohl aus volkswirtschaftlichen wie aus finanziellen Gründen ab, Finanzminister Engliš hat auch in einer seiner letzten Reden erklärt, daß die staatlichen Betriebe mit den Privatbetrieben nicht konkurrieren können und daß der Staat sich für privatwirtschaftliche Unternehmungen nicht eignet. Der Staat soll sich, wie dies im Gesetz bezüglich der Sparmaßnahmen bei der öffentlichen Verwaltung festgelegt ist, nur auf seine Hoheits- und überwachende Tätigkeit beschränken, das Wirtschaften aber denen überlassen, die es erfahrungsgemäß besser verstehen, und das sind eben die Privatunternehmer.

Wir lehnen die gesamte Bodenreform, wie sie bisher, u. zw. ohne uns, durchgeführt worden ist, auch deshalb ab, weil sie national gleichfalls eine Schädigung für uns bedeutet. Es ließe sich eine Unzahl von Aussprüchen politischer èechischer Führer anführen, aus denen hervorgeht, daß der einzige Zweck der Bodenreform der war, verdeutschte Gebiete, wie man sich ausdrückt, wieder zurückzugewinnen. Ich will diese Aussprüche jetzt nicht anführen, möchte aber Folgendes sagen: Im Gesamtkomplex der Bodengesetzgebung existiert ein einziges Gesetz, das die Regelung der Grundbesitzverhältnisse ohne Ingerenz des Bodenamtes ermöglicht. Es ist dies das Gesetz über die Sicherstellung von Boden für langjährige Kleinpächter. Nach diesem Gesetz haben diejenigen, die nicht mehr als 8 ha beschlagnahmten Grundbesitzes in Pacht hatten, einen Rechtsanspruch auf Zuteilung dieser gepachteten Grundstücke, ohne Dazwischenkunft des Bodenamtes nur im Wege des Gerichtes. Auf Grund dieses Gesetzes wurden 80.000 ha zugeteilt, u. zw. erhielten Deutsche 31.000 ha, mithin 38%, also nicht 60%, wie unlängst in einer Rede behauptet wurde. Die verhältnismäßig hohe Zahl der deutschen Bewerber bei Zuteilung der kleinen Pachtungen erklärt sich daraus, daß in den deutschen Randgebieten die Zahl der kleinen Pächter größer ist, als es in den èechischen Gebieten der Fall ist. Von den übrigen im Zuge der Bodenreform aufgeteilten 540.000 ha Bodens sind an die deutschen Bewerber nicht ganz 20.000 ha verteilt worden. Das macht 3% aus und darin liegt auch die Begründung, warum wir auch vom nationalen Standpunkt die Tätigkeit des Bodenamtes bis zu der Zeit, wo wir in die Regierung eintraten, ablehnen und dafür die Verantwortung nicht übernehmen.

Wenn der Herr Ministerpräsident in seiner Budgetrede unlängst erklärte, daß es nicht in seinen Intentionen gelegen war, die Bodenreform zu nationalen Zwecken zu verwenden, so will ich hier nicht dagegen polemisieren. Ich muß jedoch feststellen, daß die tatsächlichen Verhältnisse mit dieser Absicht des Ministerpräsidenten in Widerspruch stehen. Die landwirtschaftliche Bodenreform soll fast beendet sein. Unseren Wald möge, soweit die Nonne ihn noch verschont hat, das Bodenamt auch weiter gedeihen lassen als eines unserer größten Besitztümer und Naturschönheiten. Die landwirtschaftliche Bodenreform bedeutet schon genug des Unrechts, wirtschaftlicher Unvernunft und sozialer Vergewaltigung. Wir wollen nicht, daß die Bodenreform bezüglich der Wälder denselben Weg gehe. Wir erwarten vom Bodenamte, wie ich eingangs bereits erklärt habe, daß es in kürzester Zeit tatsächlich einen genauen Bericht über die bisherige Durchführung der Bodenreform geben und Rede und Antwort stehen wird. Wenn das Bodenamt all das getan haben wird, so glaube ich, hat es seinen Zweck erfüllt, und es wird am besten sein, wenn es möglichst bald von der Bildfläche verschwindet, (Potlesk poslancù nìm. strany køes. sociálni.)

8. Øeè posl. Schmerdy (viz str. 109 tìsnopisecké zprávy):

Die heurige Budgetdebatte steht im Zeichen des weiteren verstärkten Angriffes der Bourgeoisie gegen die Arbeiterklasse. Der Kapitalismus bemüht sich, seine Stabilisierung durch einen wahnsinnigen Druck auf die Arbeiterklasse, durch die Senkung des Lebensniveaus, durch die gesteigerte Ausbeutung der arbeitenden Schichten, durch den Abbau aller sozialen Einrichtungen zu erreichen. Das rasche Tempo des Angriffes wird durch die sich immer mehr verwickelnden internationationalen Erscheinungen, durch die drohende Kriegsgefahr diktiert. Die sogenannte Novellierung der Sozialversicherung, in welchem Zeichen die Budgetdebatte steht, ist nur ein Teil, wohl jetzt der stärkste des Angriffes. Die Bilanzierung des Staatshaushaltes erfolgt im bürgerlichen Staate immer auf Kosten der breiten Massen, durch Abbau jener Aufgaben, die die Bourgeoisie notgedrungen als Konzessionen an ihre Helfershelfer abzahlt. Während im ersten Arbeiter- und Bauernstaate, in Sowjetrußland, jährlich hunderte von Millionen dazu verwendet werden, soziale Einrichtungen auf- und auszubauen, erfolgt eine ständige Abnahme solcher Ausgaben im bürgerlichen Staate. Wenn in Rußland der Staat als Träger der gesamten Sozialversicherung auftritt, so sind in der Èechoslovakei die besitzenden Klassen bestrebt, alle Lasten auf die Arbeiterschaft selbst zu überwälzen. Der Klassencharakter des Budgets tritt immer wieder zum Bewußtsein der ausgebeuteten Massen. Die Rolle aller jener, die sich hinter dieses Budget stellen, wird immer deutlicher, ihre Handlungen zu Verbrechen an der Arbeiterschaft, an deren Familien, an Frauen und Kindern. Es ist kein Zufall, daß sich an die Spitze der Angriffe die deutschen und èechischen Agrarier und Gewerbeparteiler stellen. Und wenn die Christlichsozialen beider Nationen sich noch nicht ganz offen erklärten und ihre Arbeiterfreundlichkeit hinter demagogischen Phrasen verdecken, so nur deshalb, weil sie ihre Wählerschaft fürchten, um unter dem Deckmantel der Verbilligung der Sozialversicherung ihr verbrecherisches Handwerk zu betreiben. Wir lassen uns nicht beirren durch die zu spielenden Rollen der sich immer abwechselnden Regierungen, ob Beamten-, Koalitions- oder anderen Regierungen. Es blieb aber der ersten deutsch-èechischen Regierung in diesem Staate unter Führung des rühmlichen Švehla vorbehalten, den konzentrischen Angriff zu unternehmen, Die von der Regierung vorgelegte Novelle der Sozialversicherung wird von drei Motiven geleitet: Erstens Abwälzung aller Lasten auf die Versicherten, Ausschaltung eines großen Teiles derselben, welche Bestrebungen sie als "Verbilligung" bezeichnen. Zweitens Zertrümmerung der Sozialversicherung als Einheitskasse durch die Schaffung neuer Gebilde, die sie unter dem Titel der Zweckmäßigkeit führen, Drittens Raub der Autonomie und Selbstverwaltung durch die Versichertenauslieferung an die Bürokratie, welche Motive sie unter dem Worte "Parität" anstreben.

Die Verwirklichung dieser Bestrebungen wird mit den nichtswürdigsten Argumenten betrieben. Man schreckt nicht davor zurück, sogar die Pfaffen in den Dienst dieses Kampfes zu stellen, Die Erzdiözese von Olmütz veranstaltet Kurse für Priester, wo dieselben unterwiesen werden, wie man die Angriffe der sozialistischen Parteien gegen die Novelle des Herrn Šrámek abzuwehren hat. Die Religion im Dienste des Kapitalismus konnte in diesen Tagen nicht besser illustriert werden. Die Pfaffen statten so den Dank für die Erhöhung der Kongrua ab. Und da gibt es noch einige sozialistische Parteien, die den Arbeitern einreden wollen, daß Religon Privatsache ist, Wie schwach die Argumente der Angreifer sind, zeigt uns der Vorfall des Fachmanns für Bestechungen Herr Dubický, der als Referent für die Novellierung der Sozialversicherung allein bewirkte, daß der sozialpolitische Ausschuß seine glorreiche Tätigkeit einstellen mußte. Und schon meldet man das Kommen einer Beamtenregierung, die das Resultat der segensreichen Tätigkeit der deutsch-èechischen Regierung ist. Doch alle Winkelzüge der agrarisch-schwarzen Drahtzieher verblassen vor den Folgen der vorbereiteten Novelle, die sich schon jetzt in den Bezirkskrankenversicherungsanstalten bemerkbar macht. Der größte Teil der Krankenkassen steht vor dem finanziellen Zusammenbruche und versucht, den Ruin schon jetzt durch den Abbau und durch Einschränkung der Leistungen an die Krankenversicherten aufzuhalten, Die Ermäßigung der Beträge von 6.6 auf 5%, der Entfall der Beitragsleistung für die Sonntage und Feiertage brachte allein das Gleichgewicht der Kassen ins Schwanken. Um wieviel mehr müssen erst dann die Leistungen an den Kranken geschmälert werden, wenn die Einführung einer neuen niedrigeren Klasse erfolgen wird. Dies kann nur auf Kosten der Leistungen der Versicherten geschehen, die in höheren Klassen versichert sind. Die Sozialversicherung brachte an und für sich eine Verschlechterung der Krankenversicherung mit sich, was uns seinerzeit veranlaßte, gegen dieses schlechte Gesetz zu stimmen. Alle Mehrleistungen für die Mitglieder und die Familienangehörigen wurden abgebaut und riefen die schärfste Erbitterung bei der Arbeiterschaft hervor. Umso erbitterter werden die Arbeiter gegen das neue geplante Attentat kämpfen. Die Ausschaltung der Jugendlichen, der landwirtschaftlichen Arbeiter aus der Alters- und Invalidenversicherung, der fragwürdigen Saisonarbeiter unter 90 Tagen, alle sollen dazu beitragen, ihre Verbilligungsaktion zu ermöglichen.

Diese Maßnahmen haben nicht nur die sozialistische Arbeiterschaft zur, Empörung gereizt, sondern auch große Teile ihrer eigenen Wähler, denen sie ihre gute Absicht einreden wollen. So sah sich der Vorsitzende des sozialpolitischen Ausschusses Herr Èuøík gezwungen, in der "Budoucnost" Folgendes zu schreiben: "Es darf nicht zugelassen werden, daß eine der Grundlagen des heutigen Sozialversicherungsgesetzes, die Zwangsversicherung, verletzt wird. Nirgends auf der Welt gibt es eine freiwillige Versicherung. Kaum ein Wirtschafter ließe freiwillig sein Dienstmädchen versichern. Er muß durch das Gesetz dazu gezwungen werden. Zu einer freiwilligen Versicherung braucht man kein Gesetz, Wer eine freiwillige Versicherung für die Dienstboten der Landwirte verlangt, der will gar keine Versicherung für sie, der beraubt sie der Versicherung." Sind diese Worte nicht das Bekenntnis der Demagogie, die die Regierungsparteien betreiben? Rütteln Sie nicht selbst an den Grundlagen Ihres eigenen Werkes? Vollführen Sie nicht einen Raub, wie sich Herr Èuøík selbst äußert?

Die Zulassung und Errichtung neuer landwirtschaftlicher und genossenschaftlicher Krankenkassen ist nichts anderes als das Aufgeben einer systematischen fürsorglichen Tätigkeit, die Zertrümmerung jener kleinen Ansätze der Sozialversicherung, mit der Sie bis jetzt immer prunkten und mit der Sie den Arbeiter mit der kapitalistischen Welt zu versöhnen versuchten. Bei der Stabilisierung des Kapitalismus stehen Ihnen auch die wenigen Konzessionen an die Arbeiterklasse im Wege. Deshalb müssen sie weggeräumt werden.

Sie schreien nach der paritätischen Vertretung in den Körperschaften der Sozialversicherungsanstalten, was nichts anderes bedeutet, als daß Sie die Selbstverwaltung den Versicherten rauben und an die Bürokratie ausliefern wollen. Während Sie auf die Arbeiter alle Lasten überwälzen, rauben Sie ihnen das Recht, zu entscheiden, wollen Sie allein herrschen. Nur die wenigen Tatsachen zeigen, wie fürsorglich Sie auf die Arbeiterschaft bedacht sind und wie die Sozialpolitik im bürgerlichen Staate beschaffen ist.

Während in der Èechoslovakischen Republik die Bourgeoisie darangeht, große Teile der arbeitenden Bevölkerung aus der Sozialversicherung auszuschalten, gilt in SSSR das Prinzip: Erfassung aller Lohnempfänger durch die Sozialversicherung. Während Sie hier alle Lasten auf die Arbeiter überwälzen wollen, um eine Verbilligung zu erzielen, werden in SSSR alle Ausgaben der Sozialversicherung ausschließlich von den Unternehmungen, sei es der Staat, sei es die Gemeinde, Genossenschaft oder Privatunternehmer, getragen, Währen dl Sie darangehen, die letzten Reste der Selbstverwaltung zu rauben, besteht in SSSR eine vollständige Selbstverwaltung der Versicherten in den Organen der Sozialversicherung. Nach dem geltenden Sozialversicherungsgesetz haben Sie den Kranken das Krankengeld für die ersten drei Tage und die ersten zwei Sonntage geraubt. In SSSR wird die Unterstützung vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit bis zur vollständigen Zurückgewinnung der Arbeitsfähigkeit gezahlt, Nach dem bestehenden Sozialversicherungsgesetz er hält bei uns die Schwangere sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung das ihr zustehende Krankengeld, dies jedoch nur dann, wenn sie den Bedingungen des Gesetzes entspricht, In SSSR erhält die Arbeiterin acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung den vollen Arbeitslohn ausbezahlt. In der Èechoslovakei erhält die Frau nach der Entbindung nur einen kleinen Betrag als Entbindungsbeihilfe, während in SSSR neben den erwähnten Unterstützungen die Wöchnerin als Geburtsbeihilfe den üblichen Monatsdurchschnittslohn ausbezahlt erhält. Durch das bestehende Sozialversicherungsgesetz wurde in der Èechoslovakei das Ausmaß der Stillprämien auf das Mindestmaß von zwölf Wochen abgebaut. In SSSR erhält die junge Mutter neun Monate hindurch eine Ernährungsbeihilfe in der Höhe von einem Viertel des Monatslohnes ausbezahlt, In der Èechoslovakei sind es sehr seltene Fälle, daß kranke Arbeiter in Sanatorien und in Bädern untergebracht werden, was nach der Novellierung fast überhaupt ausgeschlossen sein wird, während in SSSR 80% aller Bäder und Sanatorien nur für die Industriearbeiter freigehalten werden. Die Sozialversicherung ist natürlich nur ein kleiner Teil all jener fürsorglichen Einrichtungen des ersten Arbeiter- und Bauernstaates SSSR. Ungezählt bleiben alle jene Errungenschaften, die in den Betrieben, Gemeinden und vom Staate geschaffen wurden. Während also in dem proletarischen SSSR die größten Anstrengungen und Opfer gebracht und gemacht werden, für die schaffende Masse des Volkes alle notwendigen Voraussetzungen zum Schutze der heranwachsenden Kinder, der Frauen, Kranken, Invaliden und Alten durch eine wirkliche fürsorgliche Sozialpolitik zu schaffen, ist im bürgerlichen Staate die Masse der Schaffenden nur ein Ausbeutungsobjekt der Bourgeoisie, ein notwendiges Inventar zur Aufrechterhaltung der privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung. Die Sozialpolitik in der Èechoslovakischen Republik ist für die kapitalistische Klasse ein unvermeidliches Übel, das diktiert wird von dem jeweiligen Klassenbewußtsein und der Kampffähigkeit der Ausgebeuteten und andererseits von den erforderlichen Rationalisierungsmaßnahmen der Kapitalisten. Und wenn die verstärkten Angriffe der Feinde der Arbeiterschaft das Proletariat in eine einheitliche Kampfstellung drängt, so ist dies vor allem darauf zurückzuführen, daß die Novellierung der Sozialversicherung tief in das tägliche Leben der Arbeiterschaft einschneidet und sie in ihrer Existenz bedroht.

Der Ruf nach gemeinsamem Kampfe kommt aus den Massen selbst, die bereit sind, das Wenige und Schlechte zu verteidigen, das ihnen als soziale Fürsorge in diesem Staate geboten wurde. Doch der Kampf der Arbeiterschaft darf nicht bei der bloßen Abwehr verbleiben, sondern muß zum Angriff auf jene Wirtschaftsordnung übergehen, die der Fluch, die Ursache aller Not und allen Elends ist. Der Schrei nach dem Recht muß die Phrasen der Demokratie und des Nationalismus übertönen, muß zum Alarmrufe werden, zum Sturze der privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung und ihres Machtapparates, des bürgerlichen Staates, zur Ergreifung der Macht, zur Errichtung einer Arbeiter- und Bauernregierung, durch welche alle Voraussetzungen gegeben sind, eine wirkliche fürsorgliche Sozialpolitik zu betreiben, Und zu diesem großen Kampfe rufen wir die Massen aller Ausgebeuteten auf, welcher nur unter der Fahne der kommunistischen Partei erfolgreich geführt und beendet werden kann, (Souhlas a potlesk komunistických poslancù.)


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