Wenn wir uns schließlich mit einigen
Worten mit den Bestimmungen über das Verwaltungsstrafverfahren
befassen, so geschieht dies, um das Bild abzurunden. Die
deutschen bürgerlichen Parteien pflegen zu behaupten, daß
diese Bestimmungen weiter keine Gefahr gegenüber der Bevölkerung
der nationalen Minderheiten und überhaupt gegen die arbeitende
Bevölkerung der èechoslovakischen Republik in sich
bergen. Rufen wir uns nochmals den Wortlaut
der wichtigsten Bestimmungen des Prügelpatentes in Erinnerung.
Da heißt es u. a.: "Das Ministerium des Innern und
die ihm unterstellten Behörden sind verpflichtet, insoweit
dies nicht anderen Behörden oder Organen auferlegt ist oder
auferlegt werden wird, über die öffentliche Ordnung,
Ruhe, Sicherheit und öffentliche Sittlichkeit zu wachen und
in dieser Richtung alle Gefahrenmöglichkeiten abzuwenden
und eingetretene Störungen zu beseitigen." Im Art. 3,
Abs. 1 heißt es: "Für die im Artikel 2 angeführten
Zwecke können die politischen Behörden in ihrem Amtssprengel
wie im öffentlichen Interesse notwendigen Weisungen und Verbote
mit Genehmigung der Behörden, dringende und unaufschiebbare
Fälle ausgenommen, erlassen und können auf die Nichtbeachtung
solcher Weisungen und Verbote Geldstrafen von 10 bis 5000 Kè
und Freiheitsstrafen von 12 Stunden bis zu 14 Tagen festsetzen."
Das heißt "in dringenden und unaufschiebbaren Fällen"
sind die Bezirkshauptleute keineswegs gebunden an die Bestimmung,
daß sie sich an die vorrgesetzte Behörde zu wenden
haben, und welches werden die Fälle sein, vor denen die Bezirkshauptleute
nicht behaupten werden, daß es dringende und unaufschiebbare
Fälle sind? D. h. alle Fälle, werden dringlich und unaufschiebbar
sein, die sich auf die Art und Weise beziehen, wie die Arbeiterklasse
es versuchen wird, sich gegen ihre Ausbeuter zur Wehr zu setzen.
Alle diese Fälle werden zu den dringenden und unaufschiebbaren
Fällen gehören, so daß diese Bestimmung durchaus
geeignet ist, die Arbeiterklasse und ihre Vertrauenspersonen,
ihre Funktionäre der Willkür einiger 100 Bezirkshauptleute
auszusetzen. Hören wir uns folgende Bestimmung an: "Die
im Abs. 1 angeführten Strafen können die politischen
Behörden unbeschadet der gerichtlichen Verfolgung auch für
ungebührliches Handeln und Verhalten jeder Art an öffentlichen
oder öffentlich zugänglichen Orten auferlegen, wodurch
die öffentliche Ordnung, Ruhe, Sicherheit, die guten Sitten
oder der Anstand verletzt oder öffentliches Ärgernis
erregt wird." Im Art. 4, Abs. 2 heißt eš: "Die
Bezirksbehörden sind berufen, die Würde der im Absatz
1 erwähnten Organe zu schützen und können zu diesem
Behufe, falls es sich nicht um eine durch die Gerichte zu verfolgende
strafbare Handlung handelt, mit Geld von 10 bis 2000 Kè
oder Freiheitsstrafe von 12 Stunden bis 5 Tagen jeden bestrafen,
der in schriftlichen Eingaben an diese Organe sich einer beleidigenden
Schreibweise bedient oder ungeachtet vorausgegangener Ermahnungen
sich gegen ein öffentliches Organ bei
der Ausübung seiner Amtstätigkeit bewußt grob
benimmt oder sich weigert, ihm zu gehorchen." Wenn also z.
B. irgendein Arbeiter oder sein Vertrauensmann es für notwendig
hält, in irgendeiner Hinsicht den histerischen Launen irgendeines
Bezirkshauptmannes oder eines anderen Beamten nicht sofort Folge
zu leisten, wenn also der "Untertan" seiner vorgesetzten
Behörde nicht Folge leistet, so kann er mit Arrest bis zu
5 Tagen bestraft werden. Ein bürgerlicher, bedeutender Jurist,
der weder mit der sozialistischen noch mit der kommunistischen
Partei etwas zu tun hat, schätzt diese Bestimmungen des Gesetzes
wie folgt ein: "Man stelle sich nur vor, was es bedeutet,
wenn die politischen und Polizeibehörden wirklich ermächtigt
würden, wo immer es ihnen beliebt, bei Geld- oder Freiheitsstrafe
zu gebieten oder zu verbieten, wenn es nur ihrer Meinung na ch
im öffentlichen Interesse gelegen ist. Wie nahe liegt es
da, das öffentliche Interesse zu verwechseln mit den Wünschen
der Regierung oder Behörden." So schätzt Herr Professor
Rauchberg den Wert dieser Bestimmungen ein. Also alles, was nicht
nach der Meinung der Bezirkshauptleute im öffentlichen Interesse
liegt, das kann von diesen Behörden verfolgt werden. Nehmen
wir z. B. an, daß die Arbeiter in der Fabrik des Herrn Dr
Kramáø meinen,
daß sie Grund hätten, mit den dort herrschenden Verhältnissen
nicht zufrieden zu sein und daß sie aus diesem Grunde einen
Streik organisieren, dann wird der Bezirkshauptmann jenes Gebietes
finden, daß von den Arbeitern etwas gegen das öffentliche
Interesse unternommen wird und die Folge ist, daß mit Berufung
auf diese Bestimmung die Bezirkshauptleute auf das schärfste
gegen die Arbeiterklasse in dem Augenblicke vorgehen können,
in welchem diese Arbeiter um die Sicherung ihrer primitivsten
staatsbürgerlichen Rechte und materiellen Forderungen kämpfen.
Es ist ganz klar, daß die Verwaltungsreform, alles in allem
genommen, nichts anderes bedeutet, als daß sich die Regierung
vermittels ihrer Organe diejenigen Sicherheiten schafft, diejenigen
Waffen schmiedet, die sie braucht, um in umfassender Weise
und methodisch die Arbeiterbewegung der èechoslovakischen
Republik verfolgen und bekämpfen zu können. Die Verwaltungsreform
wird in einem Augenblick Gesetz werden, in welchem sich die Kapitalisten
aller Staaten zusammenschließen, zunächst
und hauptsächlich zu dem Zweck, um den großen Feldzug
gegen die Macht des internationalen Proletariats, um den großen
Feldzug gegen die Sowjetunion vorzubereiten und durchzuführen.
Die Verwaltungsreform wird in einem Moment Gesetz, in welchem
die Kapitalisten aller Nationen dieses Landes wie jedes kapitalistischen
Staates ein großes Interesse daran haben, alle Machtmittel,
im Kampfe gegen die Arbeiterklasse zu konzentrieren.
Was jetzt in der Èechoslovakei geschieht, bedeutet
nichts anderes als daß die Regierung dazu übergeht,
auf der ganzen Linie einen allgemeinen Angriff, einen allgemeinen
Kampf gegen die Gesamtheit der Arbeiterklasse dieses Staates zu
organisieren und durchzuführen. Was folgt daraus? Daß
die Wortführer der Opposition, die Wortführer
aller Arbeiterparteien die Aufgabe hätten, alles zu tun,
was von ihnen aus getan werden kann, um den Widerstand der breiten
Massen der Arbeitenden gegen die reaktionäre Gesetzgebung
der èechoslovakischen Regierung so außerordentlich
zu entfalten, daß an diesem Widerstand alle Versuche der
èechoslovakischen Bourgeoisie, die Arbeiterklasse entgültig
niederzuwerfen, scheitern müssen. Wenn wir unsere Aufgabe
von diesem Standpunkt aus betrachten, dann ist es, glaube ich,
völlig verständlich, wenn wir sagen,
zu diesem Ziele führt nicht die große Front der Opposition
auf parlamentarischem Boden. Die Herren von der Regierung, die
Führer der deutschen Koalitionsparteien, die Herren Dr Kramáø
und Švehla haben nicht den
allergeringsten Respekt vor dem Auftreten einer Opposition auf
parlamentarischem Boden, die eine Minderheit darstellt. So lange
die Regierung in diesem Hause über eine sichere Mehrheit
verfügt - und über die verfügt sie infolge der
Unterstützung durch die deutsch-bürgerlichen Parteien
kann sie über die parlamentarische Opposition einfach zur
Tagesordnung übergehen und sich über sie lustig machen.
Die Einheitsfront der Opposition auf parlamentarischem Gebiet
hätte nur einen Sinn und einen außerordentlichen Wert,
wenn sie ergänzt würde durch die praktische Einheitsfront
aller Arbeitenden außerhalb dieses Parlaments, d. h. also,
die èechoslovakische Regierung hat keinen Respekt vor der
parlamentarischen Opposition, keinen Respekt vor unseren Reden,
vor unseren Resolutionen usw., die èechoslovakische
Regierung hat, wie jede Bourgeoisie, ausschließlich Respekt
vor der Faust der Arbeiterklasse. Und deshalb handelt es sich
darum, eine solche Politik zu machen, daß unter der Führung
aller Arbeiterparteien die breiten Massen der arbeitenden
Bevölkerung in der Èechoslovakei aufstehen, auf die
Straße gehen und durch einen Massenaufmarsch der Regierung
zeigen, daß diese Massen entschlossen sind, einen außerordentlich
scharfen und umfassenden Kampf gegen die reaktionäre Politik
der Bourgeoisie zu führen.
Wir müssen uns in diesem Zusammenhang gestatten, einige ernste
Worte zu sagen über die Verantwortlichkeit bezüglich
dieser Art der Organisierung des oppositionellen Widerstandes.
Wir sagen ganz offen, wenn sich z. B. die èechische nationalsozialistische
Partei und die èechische sozialdemokratische Partei darauf
beschränken, eine Einheitsfront auf parlamentarischem Boden
zu organisieren und nichts tun, um für einen gemeinsamen
Kampf aller Proletarier in der Èechoslovakei zu sorgen,
wenn das so ist, dann muß man
die ganze oppositionelle Tätigkeit dieser Parteien einfach
auf eine parlamentarische Oppositionskomödie reduzieren.
Es ist ja überhaupt schwer zu glauben, daß diese beiden
Parteien es ernst meinen mit ihrem Kampf gegen die èechoslovakische
Koalitionsregierung und gegen die reaktionäre Gesetzgebung
dieser Regierung. Denn genau genommen geschieht ja heute nicht
anderes, als daß die Regierung logischer Weise die Politik
fortsetzt, die die èechischen Nationalsozialisten und èechischen
Sozialdemokraten gemeinsam mit den bürgerlichen
Parteien in der allnationalen Koalitionsregierung begonnen haben
wie z. B. in der Frage des Ernennungsrechtes. Ist diese Frage
nicht schon gelöst im Gaugesetz? Natürlich ist sie dort
gelöst. Die Frage ist praktisch gelöst, indem das Recht
der Ernennung, soweit es sich um Körperschaften in der Slovakei
handelt, schon durchgeführt ist, d. i. also, daß das,
was heute die Regierung nicht nur für die Slovakei, sondern
für das Gebiet der ganzen Republik bestimmt, schon früher
die allnationale Koalitionsregierung durchgeführt und beschlossen
hat, ohne den Widerspruch beider sozialistischen Parteien. Oder
nehmen wir das Schutzgesetz. Sind am Ende beide sozialistischen
Parteien unschuldig an dem Zustandekommen dieses Gesetzes; ist
es nicht ein ähnliches infames, gegen die Arbeiterklasse
gerichtetes Ausnahmsgesetz wie die Verwaltungsreform? Ist es nicht
das Gesetz, das die Bourgeoisie brauchte zum entschlossenen Kampf
gegen die breiten Massen der Arbeiter und nicht zuletzt gegen
die breiten Massen der èechischen Arbeiter, die von den
èechischen sozialistischen Parteien geführt werden?
Gau- und Schutzgesetz beweisen gleicher Weise, daß die beiden
sozialistischen Parteien bis zu dem Augenblick, bis zu dem sie
in der Koalition bleiben konnten, bereit und
entschlossen waren, im Grunde genommen dieselbe Politik zu machen,
die heute der Herr Dr Kramáø nicht
mit den Wortführern der èechschen sozialistischen
Parteien, sondern mit den Wortführern der deutschen aktivistischen
Parteien macht. Wenn aber die Führer dieser
Parteien dem Proletariat beweisen wollen, wenn sie schon nicht
uns beweisen wollen, daß es ihnen ernst mit ihrem Kampf
gegen die Regierung und gegen deren reaktionäre Politik ist,
dann haben sie dazu eine ganze Menge von Möglichkeiten. Wenn
z. B. Dr Kramáø dem
Dr Meissner Komplimente macht und umgekehrt, so schaut
das nicht gerade so aus, als ob es sich um grundsätzliche
Differenzen handeln würde. Übrigens ist Herr Dr Kramáø
gegenüber Herrn Dr Meissner im
Recht, wenn er ihm sagt, daß das, was heute geschieht, weiter
nichts ist, als die Politik, die Dr Meissner seinerzeit
nicht nur mitgemacht, sondern dabei eine außerordentlich
wichtige Rolle gespielt hat. Wenn wir diese Probleme offen und
ernstlich, wie es notwendig ist, behandeln wollen, so müssen
wir sagen, daß die ganze politische Vergangenheit der beiden
sozialistischen Parteien uns berechtigt, bezüglich ihrer
Opposition gegen die Regierung außerordentlich mißtrauisch
zu sein und wir sagen daher ganz ausdrücklich, insofern diese
beiden Parteien nicht dazu zu haben sind, eine ernste, wirkliche,
proletarische Einheitsfront außerhalb dieses Hauses mit
aufzubauen, eine Einheitsfront nicht im Interesse irgendwelcher
Deklarationen oder Resolutionen, sondern eine Einheitsfront, im
Dienste eines ernsten, breit angelegten Klassenkampfes der arbeitenden
Massen, insoferne sie uns nicht zeigen, daß sie in diesem
Sinne eine Einheitsfront machen wollen, insoferne nehmen wir ihre
Opposition nicht ernst, insoferne müssen sie uns gestatten,
der Vermutung Ausdruck zu geben, daß diese Parteien eben
nur in einer Zeit, in der es keineswegs populär ist, mitzuregieren,
sich der Regierungskoalition nicht anschließen. Die Vermutung
liegt aber nahe, daß sich die Führer dieser sozialistischen
Parteien regierungsfähig erhalten wollen. Das ist schon zu
erkennen an der ganzen Art der sogenannten loyalen Opposition.
Was ist das für eine Art Opposition, die sich darauf beschränken
will, Dr Kramáø nachzuweisen,
daß er juristisch in diesem oder jenem Fall im Unrecht
ist. Es handelt sich nicht um juristische Fragen, sondern um Machtfragen,
d. h. dieses Gesetz rollt die Frage des Kampfes um die politische
Macht in der Èechoslovakischen Republik auf. Die Bourgeoisie
schafft sich dieses Gesetz, das ihr eine außerordentlich
scharfe Waffe im Klassenkampf gegen die breiten Massen der Arbeitenden
abgibt. Also nicht um juristische Düfteleien handelt es sich,
sondern Dr. Kramáø sagt:
"Da wir die Mehrheit haben, schaffen wir uns ein Gesetz,
das wir zum rücksichtslosen Kampf gegen die Arbeiterklasse
ausnützen können." Darauf gäbe es unseres
Erachtens von Seite sämtlicher sozialistischer Parteien nur
eine Antwort, nämlich die: Wir werden nunmehr tun, was wir
können, um mit Hilfe und durch die Kraft der breiten Massen
der Arbeitenden zu verhindern, daß die Absichten
der èechoslovakischen Regierung verwirklicht werden können.
Kann man das am Ende verhindern, auf Grund einer juristischen
Auseinandersetzung? Sicher kann man das nicht: Das kann man, wenn
man mit den Wortführern aller sozialistischen
Parteien gemeinsam und ganz bewußt den Widerstand der arbeitenden
Massen aller Nationen dieses Staates organisiert, und zwar so,
daß die Regierung begreift, daß, da der Bogen überspannt
worden ist, das Proletariat auch entschlossen ist, die
letzten Konsequenzen zu ziehen. Da aber die sozialistischen Parteien
eine solche Politik nicht machen, so behaupten wir einfach, daß
unseres Erachtens die èechischen Sozialdemokraten und die
èechischen Nationalsozialisten kein anderes ernsteres Ziel
haben als jenes, das eben in der Möglichkeit besteht, wieder
einmal in die Laube gehen und wieder einmal in der Koalitionsregierung
Platz nehmen zu können. Diese Haltung würde bedeuten,
daß es die sozialistischen Parteien in der wichtigsten und
ernstesten Zeit den deutschen Aktivisten überlassen haben,
die reaktionärsten Gesetze unter Dach und Fach zu bringen.
Sobald dies geschehen ist, ist der Weg offen, die sozialistischen
Parteien können wieder in die Koalitionsregierung zurückkehren
und dann wird sich noch leichter regieren lassen als bisher,
wo man nur das lumpige Schutzgesetz gegen die Arbeiter anwenden
konnte. Jetzt kann man gegen die Arbeiter auch noch die Verwaltungsreform
anwenden und da läßt sich leichter regieren als man
bis jetzt in der Èechoslovakei gegen
die Arbeiterklasse regiert hat. (Výkøiky
posl. Pika.) Also wenn es den sozialistischen
Parteien mit ihrer Opposition ernst ist, dann bitte, verlaßt
mit uns gemeinsam den Boden der parlamentarischen Opposition und
organisiert mit uns in den Straßen sämtlicher
Städte der Republik den entschlossenen Klassenkampf gegen
die èechische Bourgeoisie und gegen jede ihrer Regierungen,
ganz egal, ob es sich um die Švehla-Regierung
oder um eine andere bürgerliche Koalitionsregierung handelt.
Nun, daß man die Opposition der èechischen
nationalsozialistischen Partei am allerwenigsten ernst nehmen
kann, darüber ist wohl weiter kein Wort zu verlieren. Es
ist wirklich ein bischen komisch zu verlangen, daß diese
Opposition ernst genommen werden soll, die Opposition
einer Partei, deren wichtigster Führer Außenminister
dieser Regierung ist, die dieses schändliche reaktionäre
Gesetz gegen die Arbeiterklasse vorbereitet und durchführt.
Das, was wir von der èechischen nationalsozialistischen
und sozialdemokratischen Partei sagen, gilt nicht weniger von
den deutsch-bürgerlichen Oppositionsparteien. Da wir über
die Frage sprechen, wie man es anstellen müßte, um
die reaktionäre Politik dieser Regierung erfolgreich zu bekämpfen,
können wir natürlich nicht an der anderen Frage vorbeireden,
wie hoch die Oppositionsparteien neben der kommunistischen Partei
überhaupt einzuschätzen sind. Den Deutschnationalen
und Nationalsozialisten sagen wir mit der gleichen Offenheit,
mit der wir mit den sozialpolitischen Parteien gesprochen haben,
daß wir ihre ganze Opposition nicht den Bruchteil einer
einzigen Sekunde lang ernst genommen haben und auch nicht ernst
nehmen. Durch welche Taten aus der Vergangenheit sind diese beiden
Parteien legitimiert, in der Frage des nationalen Kampfes eine
führende Rolle zu spielen? Sind es nicht die Parteien, die
während des Krieges und knapp vor seinem Zusammenbruch für
die sogenannten deutschen "Belange" eingetreten sind;
sind es nicht im Grunde genommen die Parteien, die im alten
Österreich genau dieselbe niederträchtige chauvinistische
Politik gemacht haben, die ihnen heute die èechischen Chauvinisten
in der Republik nur nachmachen? Wir sind nicht in der Lage, die
Opposition der deutschnationalen und
der nationalsozialistischen Partei irgendwie als politisches Gewicht
zu nehmen. Wir sind der Ansicht, daß der Kampf, der gegen
die Politik der èechoslovakischen Regierung geführt
werden muß, ausschließlich von den breiten Massen
der Arbeiterschaft, von dem klassenbewußten
Proletariat der Èechoslovakischen Republik geführt
wird. Es handelt sich um nichts weiter als um eine geschickte
Rollenverteilung. Wenn wir das Problem klassenmäßig
untersuchen, so ist das einfach so: Die beiden èechischen
sozialistischen Parteien verhüten
durch ihre loyale Opposition den Abstrom Zehntausender èechischer
Proletarier in das Lager der kommunistischen Partei und durch
die Haltung der beiden deutsch-bürgerlichen Parteien wird
auch das Abströmen eines großen Teiles der deutschen
kleinbürgerlichen Schichten und eines Teiles der deutschen
Arbeiter in das Lager der kommunistischen Partei verhütet.
Objektiv unterstützen Sie ja die Politik der èechoslovakischen
Regierung. (Výkøiky posl. dr Schollicha.) Es
unterliegt keinem Zweifel, daß, so lange es sich um die
Opposition solcher Parteien handelt, die die Einheitsfront nur
innerhalb dieses Hauses und nicht auf der Grundlage des proletarischen
Klassenkampfes wollen, diese Kräfte auch nicht zu zählen
sind.
Wir geben uns keiner Täuschung
hin, wir wissen schon, daß im Grunde genommen das klassenbewußte
Proletariat so ziemlich allein stehen wird, und auf sich allein
in seinem Kampfe gegen die reaktionäre Politik der èechoslovakischen
Regierung angewiesen ist. Wenn wir uns z. B. die Haltung
des sogenannten liberalen Teiles des deutschen Bürgertums
betrachten, dann erkennen wir sofort, daß keine Schichte
der arbeitenden Klasse hoffen darf, daß die Kraft des Widerstandes
anderswoher als aus dem Lager des Proletariats, aus dem Lager
der arbeitenden Massen kommen kann. Vor einigen Monaten haben
die beiden sozusagen führenden Blätter des deutschen
Bürgertums, die "Bohemia" und das "Prager
Tagblatt" einige scharfe Töne angeschlagen. Sie haben
es getan, als ob sie einen ersten Kampf gegen die Regierung
in der Frage der Verwaltungsreform organisieren oder führen
werden. Wo halten wir heute? Vor einigen Tagen schrieb das "Prager
Tagblatt" unter anderem folgendes: "Die Parteikoalition,
wie wir sie heute in der Èechoslovakei, in Deutschland,
Frankreich und in anderen Ländern haben,
muß nicht unbedingt von langer Dauer sein. Ihre ganze Stärke
schöpft sie einerseits aus der Kommunistenfurcht der Besitzenden,
andererseits aus dem Zelotismus der kommunistischen Führer,
die dem Moskauer Gebot gehorchen, kein Kompromiß mit den
Sozialisten oder gar mit den Bürgerlichen schließen
dürfen." Ausgehend von dem sog. ernsten Kampf gegen
die Verwaltungsreform endet das "Prager Tagblatt" bei
den aus dem Material der antibolschewistischen Liga geschöpften
Verläumdungen im Kampf gegen die kommunistische Partei
und im Kampf gegen das klassenbewußte Proletariat der Èechoslovakischen
Republik. Wir dürfen uns keiner Täuschung hingeben:
das Proletariat kann sich nur auf sich selbst verlassen. Und daher
ist es klar, daß die kommunistische Partei
bei dieser Gelegenheit offen zum Ausdruck bringt, daß für
uns die Opposition auf parlamentarischem Boden eine Nebensache
ist, daß sie keinen reellen Wert in sich birgt, daß
diese Opposition uns nur die Möglichkeit gibt, von einer
Tribüne zu sprechen, von der wir gehört werden
können, aber daß ein erfolgreicher Widerstand der breiten
Massen der Arbeitenden nur möglich ist auf der Grundlage
des organisierten Klassenkampfes auf dem Gebiete der Èechoslovakischen
Republik. Die kommunistische Partei gibt ihrer
Überzeugung Ausdruck, daß es ihr gelingen wird und
gelingen muß, den Widerstand der breiten Massen außerhalb
des Parlaments kraftvoll zu organisieren und dazu laden wir alle
ehrlichen Vertrauenspersonen und die Führer sämtlicher
Arbeiterparteien ein. Wir sagen der Arbeiterschaft vor allem,
sie solle sich dort, wo sich diese Führer nur auf die parlamentarische
Opposition beschränken, auf diese ihre Führer nicht
verlassen, sie sollte dafür sorgen, daß die proletarische
Einheitsfront auf dem Boden des Klassenkampfes zustande komme,
entweder mit ihren Führern, oder gegen diese Führer,
oder auch ohne diese Führer. Die Hauptsache ist, daß
die breiten Massen der Arbeitenden erkennen, daß nur in
der Aufrichtung der proletarischen Einheitsfront die Gewähr
liegt für den erfolgreichen Kampf gegen die èechoslovakische
Regierung und ihre erzreaktionäre Politik. Wir sind der Ansicht,
daß es den breiten Massen der Arbeitenden in der Èechoslovakei
gelingen wird und gelingen muß, diesen Kampf umfassend zu
organisieren; wir sind überzeugt,
daß es der kommunistischen Partei vor allem gelingen wird
und gelingen muß, diesen Widerstand so außerordentlich
stark zu gestalten, daß die arbeitenden Massen in der Èechoslovakei
es zustande bringen werden, diese Regierung
der Konterrevolution zu stürzen und die Bedingungen zu schaffen
für die Errichtung der Arbeiter- und Bauernregierung. (Potlesk
komunistických poslancù.)