Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe
zu einem dicken Buche Stellung zu nehmen, das 365 Seiten Umfang
hat: Es ist der Staatsrechnungsabschluß für 1925. Es
steht wohl fest, daß sowohl Staatsrechnungsabschluß
wie auch Budget die jährlich wiederkehrenden wichtigsten
Vorlagen sind, die dem Parlamente zugehen. Ich behaupte aber auch,
daß beide Vorlagen die schwierigsten Materien behandeln,
die Parlamentarier und Politiker zu bewältigen haben. Ich
erkläre ganz offen, daß mir ad personam beide, sowohl
Budget als auch Staatsrechnungsabschluß, trotz regsamsten
Strebens und Eifers noch in vielen Fällen Traumbücher
sind, dunkel und schleierhaft. Das bringt schon das Material als
solches mit sich, das ungeheuere Stoffgebiet und die vielfachen
Verästelungen und Verzweigungen der Materie. (Posl. dr
Juriga: Dazu gehört ein großes Talent, um das zu bewältigen!)
Das glaube ich, und genügend Zeit! Da muß mehr
Zeit sein als an einem Nachmittag ein paar Stunden oder beim Budget
ein paar Tage, um das zu bewältigen. (Výkøiky
posl. dr Jurigy.) Ich gestehe ganz offen
ein, bitte, Herr Kollege, treten Sie den Gegenbeweis an, daß
Sie den Staatsrechnungsabschluß und das Budget beherrschen.
Die Bedeutung des Staatsrechnungsabschlusses und des Budgets und
seiner Aufmachung erhöht sich in dem Momente, wo beide Vorlagen
einander näher rücken. Je weiter das Budget und die
Ziffern des Staatsrechnungsabschlusses auseinandergehen, desto
unsicherer wird das Budget, und wir kommen zum Schlusse, daß
die eigentliche Basis für die wirkliche Wirtschaft in solchen
Fällen nur der Staatsrechnungsabschluß ist. Dasselbe
gilt für die Gesetze und Durchführungsverordnungen.
Ein Gesetz ist um so besser, je kürzer die Durchführungsverordnung
zu sein braucht. Den Fall will ich gar nicht erwähnen, daß
eine Durchführungsverordnung gar nicht notwendig wäre.
Ich erwähne schon heute, daß ich für die künftige
Behandlung des Budgets pro 1928 die Forderung aufstelle, daß
man für diese Materie im Zusammenhang mit dem Staatsrechnungsabschluß
unter allen Umständen den Parlamentariern genügend Zeit
zur Bearbeitung gibt, nicht, daß es dann etwa vorkommt,
daß das Budget oder der Abschluß vorgelegt wird und
in einem oder zwei Tagen geht schon die Chose im Budgetausschuß
losgeht. Das sind unhaltbare Zustände und läßt
auf der anderen Seite die Ansicht berechtigt erscheinen, daß
man es nicht gerne hat, wenn sich die Abgeordneten mit dieser
Materie eingehend beschäftigen. (Výkøiky
na levici.) Die Behandlung des Abschlusses
von dieser Stelle aus hat im Prinzip lediglich theoretischen Wert
aus dem einfachen Grunde, weil niemand da ist, den man gegebenen
Falls für die Nichtbeachtung des Gesetzes oder der Verordnung
verantwortlich machen kann. Uns fehlt das Gesetz bzw. der Ausbau
des Gesetzes, oder des Gesetzes und der Durchführungsverordnungen
für die Ministerverantwortlichkeit. (Souhlas na levici.)
Ich kann ja über den Staatsrechnungsabschluß nur
dann ein endgiltiges Urteil haben und fällen, wenn ich entweder
konstatieren kann, daß die Sache in Ordnung ist, oder wenn
ich feststellen kann, daß Unzukömmlichkeiten da sind,
die nicht bloß auf einem Irrtum beruhen, sondern weniger
entschuldbare Gründe haben, wofür ich dann jemanden
zur Rechenschaft ziehen kann. Solange das nicht der Fall ist,
hat die Behandlung des Abschlusses rein problematischen Wert.
Auf der andern Seite stehe ich auf dem Standpunkte, daß
sich die Regierung mit ihren, auf Gesetz und Verordnung gestützen
lichten Taten, an das Tageslicht getrauen kann, sollte es aber
nicht so sein, müßte ich allerdings glauben, daß
man mit dem Ausbau der Regierungsverantwortlichkeit, bzw.
Ministerverantwortlichkeit noch absichtlich wartet. Es entspräche
der reinen Demokratie und auch der Pflicht, das Ausland wissen
zu lassen, daß im Verkehr mit der Èechoslovakei ihm
verantwortliche Minister gegenüber stehen.
Den Abschluß legt das Oberste Rechnungskontrollamt
vor. Ich erkenne in objektiver Weise an, daß das Oberste
Rechnungskontrollamt für die vorgelegte Arbeit volle Anerkennung
verdient. Es ist ein großes Stück Arbeit und man muß
allgemein konstatieren, daß es gewissenhaft durchgeführt
worden ist. Andererseits aber muß ich sagen, daß in
vielen Belangen natürlich eine klarere Stellungsnahme des
Rechnungskontrollamtes unter allen Umständen notwendig gewesen
wäre, da es nicht genügt, wenn man summarisch über
Zahlen spricht, weil die Detailausführung über viele
Fälle manche wissenswerte und notwendige Aufklärung
geben würde. Die Rechnungskontrolle ist nicht richtig ausgebaut.
Das Oberste Rechnungskontrollamt ist eben ein Amt, und als Amt
hat es keine Verantwortung, lediglich die Verantwortung im landläufigem
Sinne, während ich den Standpunkt vertrete, daß das
Oberste Rechnungskontrollamt nicht in den Rahmen der übrigen
Verwaltungsbehörden hineingehört, sondern ein Ministerium
mit voller Verantwortlichkeit sein sollte, das natürlich
auch die Befugnis hätte, in voller Objektivität und
ohne Angst die Tatsachen festzustellen, die sich im Gegensatz
zum Budget befinden. (Pøedsednictví
se ujal pøedseda Malypetr.)
Hier gibt es einen Zwiespalt zwischen Amt und
Ministerium. Es gibt eine gewisse Verantwortlichkeit dem Ministerrat
gegenüber. Das ist richtig. Das genügt aber nicht, sondern
das Oberste Rechnungskontrollamt muß in der Lage sein, in
voller Selbständigkeit in seiner Kritik gegen jedes Ministerium
auftreten zu können, und ist das nicht möglich, dann
muß dem Obersten Rechnungskontrollamt eine Kommission aus
parlamentarischem Kreise zugesellt sein, die diese Verantwortung
der Kritik übernimmt. Meine Verehrten! Das Oberste Rechnungskontrollamt
ist laut Gesetz verpflichtet, innerhalb 18 Monaten nach Ablauf
des Berichtsjahres den Bericht vorzulegen. Seit dem Jahre 1924
haben wir diese Vorlage rechtzeitig und ich würde es ungemein
begrüßen, wenn der Bericht, bzw. der Abschluß
für das Jahr 1926, vielleicht schon im September zur
Verfügung stünde, um diesen Abschluß in Verbindung
mit dem kommenden Budget betrachten zu können, weil uns dann
eigentlich nur die Periode eines Jahres fehlt; nämlich der
Abschluß des Jahres 1927, der zwischen dem letzten Bericht
und dem Budget für 1928 läge.
Einen großen Fehler konstatiere ich,
daß mir der Abschluß eigentlich lediglich buchhalterische
Materie gibt. Der Abschluß bringt Ziffernreihen und gibt
eigentlich zum Schluß lediglich Erläuterungen zu einzelnen
Positionen. Von dem Standpunkte aus, den ich vorhin bekannt gegeben
habe, müßte das Oberste Rechnungskontrollamt ganz bestimmt
in die Lage versetzt sein, bitte wenn Sie wollen, auch verpflichtet
sein, eine Gesamtkritik über die Staatswirtschaft zu geben.
Wer soll sie geben? Genau so, wie das Ministerium uns Gesetze
und Verordnungen zur Kritik im Hause vorlegt, hätte doch
auch das Oberste Rechnungskontrollamt uns eine Gesamtkritik vorzulegen.
In dieser Gesamtkritik darf es sich absolut nicht scheuen, auch
das Finanzministerium in seiner Gebarung zu kontrollieren und
zu kritisieren, wiewohl ich feststelle, daß der gegenwärtige
Finanzminister absolut keine Ursache hat, diese Revision bzw.
Kritik zu fürchten. Aber gerade objektive Kritik der Periode,
die wir behandeln, inklusive das Jahr 1924, durch das Kontrollamt
hätte uns unter allen Umständen Dinge gezeigt, von denen
wir konstatieren müssen, daß sie finanztechnisch und
finanzpolitisch für den èechoslovakischen
Staat unter allen Umständen schlecht gewesen sind, daß
leichtsinnig und leichtfertig vorgegangen worden
ist. Was ich weiter vermisse, ist, daß wir keine Staatsschuldenkontrollkommission
haben. In jedem Staate gibt es eine Staatsschuldenkontrollkommission.
Wir haben keine, bei uns besorgt auch wieder dieses Amt das Oberste
Rechnungskontrollamt. Dieser Standpunkt ist unter keinen Umständen
richtig.
Der Abschluß als solcher ist eigentlich
in formeller Hinsicht aufgebaut auf dem alten österreichischen
Zentralrechnungsabschlusse. In materieller Beziehung habe ich
bereits das Fehlen der Kritik vorgebracht und andererseits die
nichtgenügende Verantwortlichkeit bzw. ihre Notwendigkeit.
Bei der Behandlung des Abschlusses muß ich erklären,
daß es mir direkt imponiert, mit welcher Offenherzigkeit
und mit welchem Wagemut sich das Rechnungskontrollamt dazu entschließt,
in den Erläuterungen in ungefähr 30 Fällen anzuführen,
daß die Verordnung bzw. das Gesetz vom 20. April 1919, Nr.
175, nicht beachtet worden ist. Nun nehmen Sie Folgendes zur Kenntnis:
Tritt nämlich im Laufe des Jahres die Notwendigkeit zutage,
daß Budgetposten überschritten werden müssen,
so sieht das Gesetz Nr. 175 a. d. J. 1919 im § 7 Maßnahmen
vor, die eigentlich dafür bürgen sollen, daß die
Posten nicht in einem höheren Maße überschritten
werden können, als notwendig ist. Es heißt in diesem
§ 7: "Ergibt sich im Verwaltungsjahr die dringende Notwendigkeit
von Ausgaben, für welche im Staatsvoranschlag keine Vorsorge
getroffen worden ist oder durch welche ein bewilligter Kredit
überschritten wird oder welche zu Lasten eines anderen Kredites
gehen sollen, so sind die Zentralbehörden verpflichtet, den
Akt nach erfolgtem Einvernehmen mit dem Finanzministerium vor
Abfertigung an das Oberste Rechnungskontrollamt zur Einsicht zu
senden, welches berechtigt ist, binnen 8 Tagen Einwendungen zu
erheben. Im Streitfalle entscheidet der Ministerrat, in welchem
auch das Oberste Rechnungskontrollamt teilnimmt." Diese Vorschrift
ist in sehr vielen Fällen ignoriert worden, man hat dem Rechnungskontrollamt
solche beabsichtigte Überschreitungen nicht vorgelegt. (Obrácen
k pøedsedovi nejvyššího úèetního
kontrolního úøadu dr Körnerovi:)
Der anwesende Repräsentant
des Obersten Rechnungskontrollamtes schüttelt zwar den Kopf,
aber das muß mich veranlassen, die Positionen zu nennen,
bei denen ausdrücklich diese Erklärung steht, daß
man vom § 7 keinen Gebrauch gemacht hat. Es kann doch kein
Lob sein, wenn man sich in geringfügigen Sachen doch entschlossen
hat, das Oberste Rechnungskontrollamt anzurufen; und schließlich
erkläre ich dem Herrn Repräsentanten, daß ich
damit doch eigentlich seinen Standpunkt hier vertrete. Diese Positionen
sind: 32, 83, 84, 86, 87, 103, 105, 112, 122, 128, 141, 152, 155,
160, 169, 170 usw. usw. Und ich habe mir die Mühe genommen
und 30 Fälle konstatieren können, wo Überschreitungen
vorgekommen sind, ohne daß man Sie befragt hätte.
Ich glaube, daß es zum Rechnungsabschlusse
gehört, auch über das Schuldenproblem zu sprechen. Ich
meine, daß das Rechnungskontrollamt einmal prüfen müßte,
ob die Regelung bzw. die Aufstellung der Schulden vollständig
geklärt ist und ich verlange von dieser Stelle, daß
bereits der Rechnungsabschluß 1926 hinsichtlich der unaufgeklärten
Teile der Schulden Aufklärung bringe, weil ein jeder Staatsbürger
das Recht hat, nicht nur über die bestehenden Schulden vollständig
informiert zu werden, sondern auch über die in Zukunft noch
bevorstehenden, vermutlichen Schulden. Wenn es nicht dorthin gehört,
so gehört es zumindest in die Gesamtkritik. Die Aera, die
bis incl. 1924 vor uns liegt, nennt man die Aera Beèka
oder auch die Grundlage für die Konsolidierung der Finanz-
und Wirtschaftsverhältnisse. Ich konstatiere, daß der
zukünftige Finanzminister als Nachfolger von Beèka
es nicht hätte wagen dürfen, die Methode der Kassenvorschüsse
fortzusetzen, sonst wäre er sehr bald in eine Sackgasse geraten.
Wahllos und skrupellos hat man den anfänglich auf ungefähr
drei Milliarden bezifferten Kassastand des Jahres 1924 heruntergewirtschaftet
- bis Ende 1925 - bis auf 468.9 Millionen. Bei dem Fehlen der
Ministerverantwortlichket hat Herr Beèka
nichts zu fürchten, aber Finanzminister Engliš
hat ganz genau gewußt, warum er in das Finanzgesetz pro
1927 derart strenge Bestimmungen aufgenommen hat. Er sagte: "Überschreiten
die Überschüsse der einzelnen Kapitel bzw. Materien
5%, dann sind sie besonderen Reserven und Fonden zuzuführen."
Das hätte man schon früher machen sollen, diese Vorschußpolitik
dürfte nicht gehandhabt werden, sie mußte schon früher
aufhören; das hat Engliš erkannt, genau wie erkannt
hatte, daß diese ganzen Investitionen nicht im Wege von
Anleihen zu regeln sind, weil man gewöhnlich die Anleihen
verschustert hat für das vergangene Jahr und dann wieder
auf dem Trockenen saß.
Charakteristisch ist auch, daß in der
Periode 1924 und 1925 eigentlich die viel gelästerte Kriegsanleihe,
die von Ihnen nicht voll honoriert, bzw. zum Teil anerkannt wurde,
gerade es gewesen ist, welche der Finanzverwaltung eigentlich
über die schwersten Zeiten hinweggeholfen hat. Die Anleihe,
die der Schwiegersohn des Finanzministers Beèka
in London hätte aufnehmen sollen, ist mißglückt,
kam nicht zustande und da war es die Kriegsanleihe, die bei ihrer
Umwandlung in die vierte Staatsanleihe durch die Zuzeichnung die
Kassenbestände 1924 mit 934 Millionen, 1925 mit 668 Millionen
auffrischte und zur Einlösung der kurzfristigen Kassenscheine
diente, denn gerade kurzfrisige Kassenscheine sind Zahlungsmittel,
die den Staat bezüglich seiner Währung am raschesten
in Verlegenheit bringen können, das beweist Ihnen am besten
Frankreich.
Nun zum etatsmäßigen Budget. Es
läßt sich mit 1924 nicht vergleichen aus dem einfachen
Grunde, weil man im Jahre 1925 daran gegangen ist, die staatlichen
Betriebe aus dem Budget herauszunehmen und nur mit den Überschüssen
ins Budget einzustellen. Wir haben im Voranschlag an Ausgaben
des Jahres 1925 9.573.6 Millionen, vollzogen 11.408 Millionen,
vergeschrieben 11.157 Millionen Einnahmen: 9.301 Millionen Voranschlag,
10.837 Millionen vollzogen, 10.938 Millionen vorgeschrieben. Wir
sehen also aus diesen Ziffern, daß Ausgaben wie Einnahmen
gegenüber dem Budget um Milliarden überschritten werden.
Das ist nicht richtig. Zur Gesundung der Wirtschaftsverhältnisse
müßten Sie den umgekehrten Weg gehen. Nicht die Ausgaben
erweitern, sondern sie nach den Einnahmen richten und sind die
Einnahmen höher, so verwende man sie zur Abzahlung drückender
Schulden, vorausgesetzt, daß nicht unvermeidliche oder äußerst
notwendige Ausgaben vorhanden sind. Aber wir stossen auf Fälle,
die unter diese Art von Ausgaben unter keinen Umständen zu
gesellen sind. In der Investitionsgebahrung, wenn ich sie kurz
erwähne, finden wir im Voranschlag 1319.1 Millionen, vollzogen
1169.4, vorgeschrieben 1136.6.
Ein wundes Kapitel bildet die außeretatmäßige
Gebahrung, und da finden wir das Kapitel "Kreditoperationen
und Vorschüsse". Um abzukürzen, greife ich die
Vorschüsse heraus. Anreihend an die Vorschüsse des Jahres
1924 finden wir hier eine weitere große Reihe von Vorschüssen.
Die Vorschüsse - darauf mache ich ausdrücklich aufmerksam
- sind außeretatmäßig, sie sind neben dem etatmäßigen
ordentlichen Budget gemacht worden und das Verwerfliche liegt
darin, daß sie aus den Kassenbeständen genommen worden
sind. Wir dürfen nicht übersehen, daß die auf
diese Art geleisteten Vorschüsse Ende 1925 einen Betrag von
9.371.2 Millionen erreicht haben. 1924 war ein besonders starkes
Vorschußjahr. Wir sehen hier Vorschuß an die in den
Liquidation befindliche staatliche Fettzentrale 83 Millionen,
Einlagen bei den Landesgeldinstituten zum Zwecke der Ermöglichung
der Zeichnung der IV. Staatsanteile durch privilegierte Personen
492 Millionen, Vorschuß zur Deckung der bis 1923 entstandenen
Betriebsabgänge bei der Kaschau-Oderberger Eisenbahn 920
Millionen. Wir finden Forderungen an die Landesverwaltungen von
Böhmen, Mähren und Schlesien in der Höhe von 1691
Millionen, Forderungen an die Staatsgetreideanstalt in der Höhe
von 4886 Millionen, (Výkøiky na levici.)
Forderungen an die Finanzverwaltung der russischen Legionen
256 Millionen, Forderungen aus der èechoslovakischen Tranche
der österreichischen Völkerbundanleihe 498 Millionen.
Das sind die Vorschüsse aus dem Jahre 1924, daran reihen
sich die Vorschüsse, die im Jahre 1925
gegeben worden sind: Einlagen bei den Landesgeldinstituten zur
Ermöglichung der Zeichnung auf die IV. Staatsanleihe in der
Höhe von 194.6 Millionen, Geldeinlagen bei den Staatsbetrieben
728.8 Millionen, Einlagen beim Materialvorratsfond der
èechoslovakischen Staatsbahnen 495.8 Millionen, Deckung
der Investitionsausgaben 1100.6 Millionen. Das sind Ziffern, die
als Forderungen des Staates da stehen. Wir dürfen uns aber
keinen Illusionen hingeben, da der allergrößte Teil
dieser als Forderung angeführten Beträge
dubios und für uns nicht einen Kreuzer mehr Wert ist. Soll
mir doch jemand sagen, daß die Getreidezentrale je imstande
sein wird, die 4886 Millionen, auf die sie im Jahre 1925 lediglich
eine Ratenzahlung von 1/2 Million geleistet
hat, zurückzuzahlen. Geht übrigens nicht, befindet sich
in Liquidation, Schluß der Debatte. Auch die Unmöglichkeit
ist für jeden Finanzminister erwiesen, daß er die den
Ländern vorgeschossenen Beträge je auf Grund der Verhältnisse
in den Ländern zurückbekommen könnte. Das sind
nur Beispiele, die ich herausgreife. Ebenso wird mir niemand sagen,
daß die russischen Legionen 256 Millionen zurückzahlen
werden usw., usw. Ich will nicht in die Kritik eingehen, in welchem
Grade diese Vorschüsse notwendig waren, aber sie stellen
sich für die Finanzverwaltung als dubios dar und die Finanzverwaltung
kann nicht in aeternum mit diesen Beträgen rechnen. Wo immer
man sie als Aktivposten anführt, so verhält es sich
damit genau so, wie mit den Krediten des Bankamtes von 752 Millionen,
die natürlich zum größten Teil trotz aller behaupteten
Liquidität dubios sind.
Ich gehe zu den Einnahmen über und konstatiere,
daß die Steuereinnahmen als solche immer wachsen. Das bringt
die Kummulierung mit sich, die Vorschreibung für mehrere
Jahre. Um es kurz zu erwähnen, haben im Jahre 1925 die direkten
Steuereingänge gegenüber dem Budget laut Rechnungsabschluß
ein Plus von 629.3 aufzuweisen, wir haben bei der Umsatzsteuer
ein Plus von 10.6, bei den Zöllen Plus 47.8, bei der Kohlensteuer
ein Minus von 19.8 Millionen, bei den Verbrauchssteuern zusammen
ein Plus von 48 Millionen, bei der Eisenbahnverkehrssteuer ein
Plus von 231.9 Millionen, beim Personenverkehr ein Plus von 79.5,
Telephonabgabegebühr 21.5, Verwaltungsgebühren 15.2,
insgesamt ein Plus an Gebühren von 632.8, insgesamt an öffentlichen
Arbeiten ein Plus von 1395.8 Millionen, laut Rechnungsabschluß
gegenüber dem Budget.
Ich komme nun auf die Steuerrückstände
zu sprechen, die sich im Laufe der Jahre von 638 Millionen im
Jahre 1919 auf 4466.6 Millionen im Jahre 1925 erhöht haben.
Ich habe in der Debatte über die Steuerreform ausdrücklich
und immer darauf aufmerksam gemacht, daß hier genau so mit
fiktiven Ziffern gerechnet wird, wenn die Finanzverwaltung mit
diesen Aktivposten in dieser Höhe rechnet, und sie wird sich
entschließen müssen, hier nicht nur individuelle Nachlässe
zu gewähren, sondern den Kaiserschnitt zu machen, wie es
den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.
Dann hätten sie positive Ziffern, mit denen man rechnen und
arbeiten kann, denn über das Schicksal der einzelnen Wirtschaftseinheiten
sind wir uns ja vollständig klar und darüber orientiert,
in welchem Maße gerade dieses Kapitel die Wirtschaft zu
erschlagen droht. Wenn ich schon bei den Einnahmen bin, so will
ich konstatieren, daß das Ministerius für Landesverteidigung,
das Unterrichtsund Gesundheitsministerium - hören Sie, meine
Verehrten! - Mehreinnahmen gegenüber den budgetären
Posten gemacht haben. Dagegen haben solche Mehreinnahmen nicht
erreicht das Handelsministerium, das Ministerium für Post-
und Telegraphenwesen, das Landwirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium.
Da komme ich natürlich auch schon zu dem Kapitel der staatlichen
Betriebe, Eisenbahnen, Post usw. Diese sind laut Gesetz 404 aus
dem Jahre 1922 und laut Verordnung 206 aus dem Jahre 1927 gesetzmäßig
kommerzialisiert worden. Wir alle wissen, in welchem Maße
die kommerzielle Durchführung beziehungsweise Durchführung
bei den einzelnen staatlichen Betrieben im Hinken geblieben ist,
und da wundert mich sehr, und ich sehe es als einen Mangel des
Obersten Rechnungskontrollamtes an, daß es die Bilanzen,
die laut Gesetz Nr. 404 vom Jahre 1922 und laut Verordnung Nr.
206 vom Jahre 1924 von den staatlichen Betrieben ganz kaufmännisch
abgefaßt laut § 17 spätestens bis 31. Dezember
1925 vorzulegen waren, nicht als Bestandteil des Rechnungsabschlusses
aufgenommen hat. Das werden wir aber in Hinkunft tun müssen,
weil wir gerade aus diesen Bilanzen, die jetzt jährlich vorgelegt
werden müssen, das wirkliche wirtschaftliche Bild der staatlichen
Betriebe ersehen. Denn ich stehe, ganz objektiv betrachtet, auf
dem Standpunkt, daß die staatlichen Betriebe in einem Maße
unrentabel sind, daß Sie jedenfalls daran denken müssen,
in dieser Beziehung Ordnung und Wandel zu schaffen.
Ich komme nun kurz auf die Ausgaben zu sprechen.
Wir sehen hier ziemliche Überschreitungen der Ausgaben, sehen
natürlich dabei das Ministerium des Äußern, das
Nationalverteidigungsministerium, Schulministerium, das Finanzministerium,
das Eisenbahnministerium, das Justizministerium, das Ministerium
für soziale Fürsorge, die Liquidierung der Repatriierungskosten
der èechoslovakischen Staatsbürger, dann das Post-
und. Telegrafenministerium; es bleibt eigentlich so gut, wie
fast gar kein Ministerium übrig, fast alle haben ihr Budget
überschritten, aber wie überschritten! Ich komme da
in erster Linie auf das Ministerium des Äußern zu sprechen.
Das Ministerium des Äußern schleppt seit zwei Jahren,
es getraut sich nämlich nicht die Post budgetär zu verarbeiten,
eine Post von ungefähr 72 Millionen mit. Überschritten
hat das Außenministerium das Budget um 74.6 Millionen. Die
budgetäre Post beträgt 141 Millionen, ausgegeben 216
Millionen. Nun befinden sich in dieser Post von 74.6 Millionen
ungefähr 72 Millionen als Unterstützungen an die russischen
und ukrainischen Flüchtlinge. Ich erkläre ausdrücklich,
daß ich gegenüber dem Humanitätsgedanken, der
hier zum Ausdruck kommen soll, absolut nichts einzuwenden habe.
Mögen die politischen Gründe dafür sein, wie immer
sie wollen, menschlich betrachtet soll jedem, der in Not ist,
geholfen werden. Aber demgegenüber steht andererseits fest,
daß doch nicht die eigenen Staatsbürger dem Hungertod
preisgegeben werden dürfen. Wenn man 72 Millionen für
die russischen und ukrainischen Studenten und Emigranten hat,
dann kann es auf der anderen Seite nicht verantwortet werden,
wenn man für die deutsche Studentenfürsorge nichts übrig
hat, es kann nicht verantwortet werden, wenn man für die
deutschen Hochschulen im Jahre 1924 nur eine halbe Million zu
vergeben hat. Ich vertrete den Standpunkt: Alles recht und schön,
aber die eigenen deutschen Staatsbürger dürfen unter
keinen Umständen, besonders bei dem Beitragsverhältnis,
in dem sie stehen, bezüglich der Steuern, Gebühren und
s. w., in solcher Weise hintangesetzt werden. Darauf komme ich
noch bei den anderen Punkten zu sprechen.
Wir sehen, wenn ich noch ein Kapitel herausgreifen
soll, daß z. B. das Ministerium des Innern für die
Polizei 558 Millionen, für die Gendarmerie 252 Millionen
und für Karpathorußland 40 Millionen für diese
beiden Posten braucht. Wenn Sie bedenken, daß diese Posten
eigentlich noch zum Nationalverteidigungsministerium dazukommen,
dann werden Sie erst ersehen, welche Hypertrophie in dieser Hinsicht
wir zu verzeichnen haben. Ein anderes Kapitel, das sehr interessant
ist, sind die Pensionen. Die Militärpensionen haben 107 Millionen,
um 28 Millionen mehr gegenüber dem Voranschlag, erfordert.
Bei den Zivilpensionen, da hat man gespart. Statt 231 Millionen
hat man lediglich 223 Millionen ausgegeben. Interessant ist auch
die soziale Fürsorge des Nationalverteidigungsministeriums,
die ausgewiesen ist, mit 1.9, wovon man 1.2 Millionen erspart
hat. Man steht jedenfalls auf dem Standpunkt, daß das nicht
notwendig ist. Ich brauche Ihnen bezüglich des Nationalverteidigungministeriums
nur noch zu sagen, daß das Ministerium noch das Budget 1815
Millionen um 89 Millionen überschritten hat. Nun können
Sie sich vorstellen, welche Unsummen das Militär braucht;
Sie müssen außerdem die 3465 Millionen, die auf 11
Jahre bewilligt sind, noch dazurechnen. Aber ganz unverständlich
ist mir, wenn wir beim Abschluß beim Nationalverteidigungsministerium
für Reisespesen einen Betrag von 39 Millionen verzeichnet
finden. (Výkøiky posl. Schollicha.)
Meine Verehrten! Im Jahre 1924 hatten wir diesen
Betrag, im Jahre 1925 ebenfalls. Urteilen Sie, wie Sie wollen,
aber niemals werden Sie mir beweisen können, daß derartige
Personalausgaben für Reisen in einer derartigen Höhe
von 39 Millionen notwendig sind. (Výkøiky
posl. dr Schollicha). Das Finanzministerium
ist natürlich auch unter der Reihe der Ministerien, die die
Budgetposten überschritten haben. (Posl. dr Schollich:
Schau, das sollte nicht vorkommen!) Natürlich kommt das
vor, Herr Kollege, aus dem einfachen Grunde, weil sich für
das Finanzministerium manche Gelegenheit ergibt, wo es gezwungenermassen
zu solchen Überschreitungen sich verpflichtet sieht. Wenn
ich absehe von einem Ankauf von Wertpapieren im Betrage von 235.6
Millionen und von der Verstaatlichung der Eisenbahnen, so fällt
mir aber doch eine Post von 76.3 Millionen Kè auf,
die das Finanzministerium als staatliche Einlage bei èechischen,
bezw. slovakischen Geldinstituten zum Zwecke der Sanierung gemacht
hat. (Výkøiky na levici.) Das
sind Beträge, die außerhalb des Rahmens des Sanierungsfondes
fallen, Beträge, die mit dem Sanierungsfond absolut nichts
zu tun haben. Davon haben 14 Millionen die slov. Volksbank in
Rosenberg, 22 Millionen die Bodenbank, 8 Millionen die Baubank,
5 Millionen die Handelsbank, 27 Millionen die Fleischer- und Selcherbank
bekommen. Meine Verehrten, bitte ich gebe zu, daß natürlich
in diesem Maße die Notwendigkeit für eine Sanierung
vorkommen kann. Aber ich muß auf der anderen Seite ebenso
feststellen, daß man hier einseitig vorgeht, indem man unter
keinen Umständen den Grundsatz, den Sie selber aufgestellt
haben, "Gleich mit Gleichen", gelten läßt.
Wenn man findet, daß Sie in der Lage sind, den Betrag von
752 Millionen durch das Bankamt als Kredite auszugeben, an èechische
Institute, die so gut wie gar nicht mit Kriegsanleihe behaftet
waren, wenn man sieht, daß diese Kredite auf 28 Jahre mit
1% gegeben werden, wenn man auf der anderen Seite eine Post von
76.3 Millionen findet, wenn man die 72 Millionen für die
Russenhilfe sieht, wenn man jetzt wieder die Garantie für
111 Millionen Spareinlagen der èechischen Sparkassen
bei der Mährisch-Schlesischen Bank sieht, dann muß
ich, meine Verehrten, Ihnen ganz ehrlich sagen, daß es ein
offener Skandal ist, daß Sie es zu Wege gebracht haben,
die Sanierung der Schluckenauer Sparkasse bis jetzt
hinauszuschieben. Es ist von Ihrem Standpunkte aus eine Ehrenpflicht,
Sie sind moralisch dazu verpflichtet, diese Sanierung ungesäumt
vorzunehmen. Denn Eines will ich Ihnen sagen: wenn gerade diese
Leute, die Sie heute hängen lassen, mit ihrer Kriegsanleihe
nicht gewesen wären, wären Sie nie imstande gewesen,
den Èechoslovakischen Staat zu errichten. Gerade die Dummheit
dieser Leute, die das Geld gegeben und hingelegt haben, haben
es Ihnen durch Verlängerung des Krieges ermöglicht,
den Staat zu errichten. Moralisch sind Sie
vom Gesichtspunkte der Pupillarsicherheit verpflichtet, daß
Sie den Einlegern die Pupillarsicherheit ihrer Wertpapiere garantieren.
Sonst, meine Verehrten, müßten Sie dem Ausland gegenüber
in kolossalen Mißkredit geraten, da Sie die Pupillarsicherheit
sowohl der Einlagen als auch der Wertpapiere gar nicht respektieren.
(Výkøiky posl. dr Schollicha.)
Ich hätte natürlich über den
Staatsrechnungsabschluß in diesem Zusammenhange noch ungemein
viel zu erzählen. Eines möchte ich feststellen, was
besonders in die Augen springend ist: Das Bodenamt weist im Budget
lediglich einen Betrag von 26 Millionen auf der Ausgaben- u. Einnahmenseite
aus. Vergessen Sie nicht, daß das fast lediglich Personalausgaben
sind. Die Personalausgaben sind zwar ausgewiesen, aber wo man
sie hernimmt, bzw. wie die Einnahmen entstehen, ist nicht gesagt.
Es fehlt uns auch die materielle Abrechnung des Bodenamtes, durch
dessen Hände jährlich Milliarden gehen. Heben Sie doch
einmal diesen Skandal auf und verpflichten Sie das Bodenamt, genau
so im Budget klipp und klar seine Rechnungen vorzulegen, wie das
andere Ministerien, Einrichtungen und staatliche Betriebe zutun
verpflichtet sind. Meine Verehrten, Sie dürfen diesen Zustand
nicht länger zulassen, sondern Sie müssen unter allen
Umständen, wenn Sie den Kredit im Inlande, oder wenn Sie
das nicht fürchten, so doch den Kredit im Auslande nicht
verlieren wollen, diesem Zustand ein Ende machen. Wenn sich jemand
einmal gewissenhaft an die Durchführung dieser Materie machen
wird, dann, meine Verehrten, wird Ihnen schwarz vor den Augen
werden, wenn das Ausland in objektiver Beurteilung die Art der
Erledigung der Agenden des Bodenamtes sehen wird.
Ich habe zur Vervollständigung des Bildes
einen Moment noch von der Vermögensabgabe zu sprechen, die
im Ganzen mit dem Betrage von 9.7 Milliarden projektiert ist,
auf die bereits 4.8 Milliarden abgezahlt sind, während noch
4.9 Milliarden rückständig sind. Hier gilt natürlich
genau dasselbe, daß man sich wird entschließen müssen,
auch in dieser Hinsicht einen Strich unter das bisherige Vorgehen
zu machen und im Rahmen der Möglichkeit und Leistungsfähigkeit
der Wirtschaft vorzugehen. Bei der mit 40 Minuten bemessenen Redezeit
lassen sich natürlich nur streiflichter ziehen. Vieles wäre
noch zu besprechen u. zu bemängeln.
Meine Verehrten, ich möchte von dieser
Stelle aus noch einmal einen Appell an Sie bezüglich der
Schluckenauer Sparkasse richten. Ich stelle aber gleichzeitig
fest, daß dieser Appell niemals als Forderung der deutschen
Regierungsparteien Ihnen gegenüber aufgestellt werden kann.
Denn das ist keine Forderung, sondern eine reine Selbstverständlichkeit,
eine Pflicht, die Sie unter allen Umständen erfüllen
müssen. Ich möchte es nicht hören, meine Verehrten,
daß jemand im Achterausschuß oder im Ministerrat erklärt
die Sanierung der Schluckenauer Sparkasse für die Zwecke
der Gemeindewahlen zu brauchen. Da werde ich derjenige sein, der
über den Fall dahin aufklärt, daß er eine reine
Selbstverständlichkeit ist und als solche niemals den Inhalt
einer Forderung der deutschen Regierungsparteien darstellt kann.
Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daß Sie endlich doch Ihrem
Grundsatze getreu, den Sie aufgestellt haben: Gleiche mit Gleichen
handeln werden, indem Sie daran schreiten, diese Angelegenheit
einer sofortigen befriedigenden Erledigung zuzuführen.
Was den Staatsrechnungsabschluß im allgemeinen
anbelangt, so stehe ich auf dem Standpunkt, daß wir sowohl
hier wie im Budget eine Hypertrophie in den Ausgaben wie in den
Einnahmen vor uns haben und daß es natürlich unter
allen Umständen Aufgabe der Finanzverwaltung sein muß,
für eine gedeihliche Entwicklung in nationaler, kultureller,
wirtschaftlicher und sozialer Beziehung zu sorgen, also ein ganz
anderes Prinzip einzuhängen, das Prinzip der unbedingten
Einreihung der Einnahmen und Ausgaben in den Rahmen des Möglichen,
in den Rahmen des der Wirtschaft Verträglichen. Sonst können
Sie nicht weiter kommen. Ich möchte Sie daran erinnern, was
Ihr ehemaliger Handelsminister Dr Hotowetz am 24. November 1924
in den "Lidové Noviny" geschrieben hat, indem
er sagte: "An und für sich sind wir doch wirtschaftlich
ein Zwerg. Unser Bodenertrag beträgt 1.5%, unsere Bevölkerung
3 %, unser Außenhandel, reduziert auf die Vorkriegspreise
in Goldkronen kaum 2% des Außenhandels der Vorkriegszeit
von ganz Europa, in dessen Grenzen wir leben. Wir sind ein Nachfolger
und bis zu einem gewissen Grade ein Reflex des alten Österreichs
und es scheint mir, daß wir von dessen Erfahrungen nicht
viel gelernt haben". Meine Verehrten, wir sind nicht nur
wirtschaftlich, wir sind auch national und kulturell ein Reflex
des alten Österreichs, wenn sie sich nicht besinnen, einen
ganz anderen Standpunkt einzunehmen. Denn ich möchte mit
Herriot, dem Franzosen sagen, der vor zwei Jahren im Pariser Parlament
erklärt hat: "Man macht ein Volk nicht unschädlich,
in dem man es unterdrückt". Ziehen Sie die Lehre für
sich selbst daraus. Die Unterdrückung, von der Sie behaupten,
daß Sie sie im alten Österreich erlitten haben, hat
Ihnen zur Selbständigkeit verholfen und wenn das Rad der
Geschichte fortläuft, dann, sage ich, macht es auch vor Ihnen
nicht halt und ich sage Ihnen: Drehen Sie um, richten Sie sich
nach vernünftigen Grundsätzen, ehe es zu spät ist.
(Potlesk poslancù nìmecké strany
národní.)