Støeda 4. kvìtna 1927
Hohes Haus! Nach nahezu vier Monate andauernden
Beratungen im Budgetausschuß ist nunmehr die Regierungsvorlage
über die Steuerreform, sicherlich eine der bedeutendsten
Gesetzesvorlagen seit dem Bestande der Republik, dem Plenum des
Hauses zur endgiltigen Beratung und Beschlußfassung vorgelegt
worden. Ich stehe nicht an einzubekennen, daß diese Vorlage
den Wünschen des steuerzahlenden Mittelstandes wohl zu einem
Teile Rechnung trägt, wiewohl immer noch der berechtigte
Wunsch nach einer vollständigen Vereinheitlichung der vielen
Steuergattungen offen bleibt. Vor allem sollte die Steuerreform
von der tiefwurzelnden Einsicht erfüllt sein, die maßlos
hohen Steuerüberlastungen des Gewerbes, des Handels und der
Industrie weitgehendst einzuschränken, um diesen für
die Staats- und Volkswirtschaft bedeutendsten Ständen die
Möglichkeit des wirtschaftlichen Bestandes zu bieten. Die
gegenwärtige Belastung dieser Stände übersteigt
weit die Grenze dieser Möglichkeit. Sowohl das weitere Ausland
als auch im besonderen unsere Nachbarstaaten haben die Notwendigkeit
einer Herabsetzung der öffentlichen Abgaben richtig erkannt
und vor nicht zu langer Zeit auch in die Tat umgesetzt, von dem
Grundsatze ausgehend, daß sich die Ausgaben des Staatshaushaltes
immer nach den Einnahmen richten müssen.
Die in Beratung stehenden Vorlage ist mit allen
sonstigen Fragen volkswirtschaftlichen Lebens eng verknüpft
und es wird sich erst durch ihre praktische Auswirkung der Beweis
ergeben müssen, ob man durch dieses Gesetz unserer Volkswirtschaft
im allgemeinen gedient hat oder nicht. Vor allem wäre wohl
gewiß das Hauptaugenmerk darauf zu richten, daß bei
unserem Gewerbe, Handel und der Industrie die Konkurrenzfähigkeit
gehoben wird, um dadurch einerseits dem Gespenst der Arbeitslosigkeit
wirksam entgegenzutreten, andererseits die Steuerergiebigkeit
dieser Unternehmen zu fördern.
In der Zeit einer allgemeinen europäischen
Wirtschaftskrise, in der wir uns jetzt befinden, muß nicht
nur die Konkurrenzfähigkeit der Industrie, des Handels und
Gewerbes im Inland, sondern auch dem Auslande gegenüber gesichert
werden, wodurch auch das soziale Problem der Arbeitslosigkeit
einer erwünschten Lösung zugeführt werden könnte.
Es ist deshalb ein Gebot der Notwendigkeit,
daß auf die mindere Belastung der Produktionskosten Rücksicht
genommen wird, was unbedingt nur durch die Herabsetzung der Steuern
erzielt werden kann. Ich würde daher nur wünschen, daß
die vom Herrn Finanzminister immer wieder betonten Erleichterungen
durch die Steuerreform auch in der Praxis zur Wahrheit werden
mögen. In der breiten Öffentlichkeit aller Steuerzahlenden
sieht man immerhin mit einer gewissen Skepsis den Auswirkungen
dieser Gesetze entgegen. Die außerordentlich hohen Steuerbelastungen,
besonders in den letzten drei Jahren, haben Gewerbe und Handel
in seinem wirtschaftlichen Aufschwung nicht nur gehemmt und geschädigt,
sondern sie sogar in vielen Fällen dem Zusammenbruch zugeführt.
Wenn man sich fragt, wo die Ursachen der ungewöhnlich hohen
Steuerbelastungen liegen, so muß man in erster Reihe auf
die Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes verweisen, da
der Staatsvoranschlag seit dem Jahre 1919 eine sehr stark ansteigende
Tendenz aufzuweisen hat. So ist das Staatserfordernis vom Jahre
1919 in der Höhe von über 8 Milliarden Kronen, im Jahre
1926 auf über 17 Milliarden gestiegen und erst das Jahr 1927
zeigt eine fallende Tendenz von cca 1,5 Milliarden Kronen. Während
dieser Jahre überstiegen die Ausgaben die Einnahmen um fast
13 Milliarden Kronen. Es kann unter keinen Umständen geleugnet
werden, daß die Schuld an einer so enorm hohen Steigerung
der Staatsausgaben einzig und allein dem allzu geringen Sparsinn
der früheren allnationalen Regierungskoalition, die fast
über 7 Jahre ihre Macht in diesem Staate entfaltete, zugeschrieben
werden muß. Daß gerade aber die beiden heute in Opposition
stehenden èechischen Parteien, die der früheren Koalition
angehörten, hier besonders mitschuld sind an dem Unheil der
Volkswirtschaft, ist ein Beweis dafür, daß Minister
dieser Parteien die ihnen bewilligten Kredite, nach hunderten
von Millionen Kronen zählend, weit überschritten
und sich die dazu nötige Bewilligung erst nachträglich
vom Parlamente einholten. In einem anderen demokratischen Staate
würde gewiß ein solcher Übergriff unter Anklange
gestellt werden.
Besonders bezeichnend für die Ursachen
der finanziellen Schwierigkeiten, die dieser junge und kleine
Staat mitzumachen hat, ist die Sucht nach einer Großmachtstellung
unter den Kulturstaaten, was in der Errichtung von Gesandtschaften
mit einem großen Kostenaufwande und sonstigen gewiß
unnützen Ausgaben zureichend bewiesen erscheint.
Pflicht der Regierung und der gesetzgebenden
Körperschaften eines solchen Staates ist es aber, nur jene
Ausgaben zu machen, die zum Heile und Wohle seiner Bürger
und damit der gesamten Volkswirtschaft gereichen, während
in der Tat die übergroßen Belastungen das Aufblühen
der gesamten Volkswirtschaft völlig unterbinden.
In der Zeit der Inflation hat man die Besteuerung
des Handels und Gewerbes auf eine solch wahnsinnige Höhe
getrieben, daß sie sich eigentlich zum Großteile,
trotz der schon seit langem herrschenden Wirtschaftkrise, heute
noch immer bis zur Unerträglichkeit auswirkt. Es ist ein
großer Fehler, wenn die maßgebenden Faktoren dieses
Staates nur von rein fiskalischem Streben erfüllt sind, ohne
sich zu fragen, ob auch die steuerzahlende Bevölkerung, besonders
die des gewerblichen Mittelstandes, aber auch der Industrie und
der Landwirtschaft, die Belastung erträgt. Die historischen
Länder dieses Staates waren schon im alten Österreich
die ausgiebigsten Steuerquellen. Die Regierung dieses Staates
hat aber in der letzten Zeit durch ihre allzu scharfen Maßnahmen,
durch Eintreibung der Steuern aus überlasteten Betrieben
viele solcher Quellen versiegen lassen. Solche Quellen sollten
nicht zum Versiegen gebracht werden, sondern es sollte die Aufgabe
der Regierung und ihrer untergeordneten Behörden sein, diese
eher zu vermehren. Dies wäre zum Wohle des Staates eine weitaus
dankbarere Aufgabe, als seine Steuerträger dem Ruin zuzuführen.
Wir verzeichnen heute bei fast allen Steuern nach der Indexzahl
nicht das Zehnfache, sondern das 15fache an Erhöhung der
Steuern, namentlich bei der Erwerbsteuer.
Nun soll durch die Behandlung der Steuervorlage
ein neuer Weg zur Besteuerung beschritten werden und es wäre
zu wünschen, daß der geplante neue Weg den steuerzahlenden
Gruppen eine sichtliche Erleichterung bringen möge. In den
vielen Beratungen der Koalition haben wir uns mit aller Macht
besonders für die Herabsetzung der so drückenden allgemeinen
Erwerbsteuer eingesetzt. Nach langen und schwierigen Anstrengungen
war es uns möglich gewesen, zumindestens bei den wirtschaftlich
schwächeren Schichten der Erwerbsteuerträger eine Erleichterung
in den Bestimmungen dieser Vorlage zu erzielen. Es ist dies gewiß
als ein Erfolg zu bezeichnen, da unser ganzes Streben darauf gerichtet
ist, recht viel kleine erwerbstätige Bürger zu erhalten,
um sie so vor der Proletarisierung zu schützen. Diesen arbeitsamen
Bürgern in der Besserung ihrer Lage zu helfen, ihren Aufstieg
zu erleichtern ist gewiß erste Pflicht einer Regierung sowie
aller ihrer maßgebenden Körperschaften und Behörden.
Dem Entwurfe entnehmen wir mit Genugtuung, daß bei der Einkommensteuer
eine Ermäßigung um 40% eingetreten ist. Stellen wir
aber dieser Ermäßigung die Einkommensteuersätze
der beiden anderen Nachfolgestaaten der alten österreichisch-ungarischen
Monarchie, Ungarn und Österreich gegenüber, so finden
wir, daß bei einem Einkommen von 8000 Kè laut
dem vorliegenden Entwurfe 100 Kè Steuer zu entrichten sind,
während in Österreich bei einer Steuergrundlage von
8000 blos 88 Kè und in Ungarn bei einem Reinertrage von
8000 nur 93 Kè als Steuersatz zur Vorschreibung
gelangen. Im ähnlichen Sinne verhält es sich auch bei
einem höheren Einkommen und zwar bei einem Einkommen von
50.000 Kè, das in Österreich mit einem niederen Steuersatze
von 300 und in Ungarn sogar mit einem solchen von 500 Kronen weniger
als bei uns zur Veranlagung gelangt. Es erscheint
wie ein Rätsel, daß die weitaus kleineren Nachfolgestaaten
der alten Monarchie mit geringerer Einwohnerzahl und mit nicht
so großen Reichtümern an Landwirtschaft, Industrie
und Handel eine solche Erleichterung in der Steuer zu bieten
vermögen und es muß uns alle Wunder nehmen, daß
die besten Länder des ehemaligen Österreichs, die heutige
Èechoslovakische Republik, sich heute in so einer finanziellen
mißlichen Lage befinden. Deutschland, das doch heute durch
seine so hohen Reparationslasten so
schwer bedrängt ist, hat eine Steuerfreiheit bis zu einem
Einkommen von 10.000 Kè schaffen können, was aber
hier trotz aller energischen begründeten Forderungen nich
t möglich war. Das Deutsche Reich hat auch gegenüber
unseren direkten Steuern eine gewisse Ermäßigung
und entlastet dadurch die Produktion, macht die Industrie konkurrenzfähig
und es fragt sich nun, welche besonderen Ursachen diese Erleichterungen
bei uns behindern.
Der Hinweis darauf, daß Deutschland mit
Rücksicht auf seine große Einwohnerzahl eine bedeutend
größere Steuergrundlage besitzt, könnte gewiß
nicht als Gegenargument angesehen werden, da sich ja in diesem
Verhältnisse auch die Staatsausgaben dementsprechend vermehren.
Wie schon erwähnt, verzeichnen wir auch bei der Einkommensteuer
eine tatsächliche Ermäßigung, denn auch dem aus
Gehalten und Löhnen stammenden Einkommen hat besonders dieses
Steuergesetz Ermäßigungen gebracht. Ursache, Klagen
zu führen, haben aber alle jene erwerbenden Stände,
die außer der Einkommensteuer auch noch die Erwerbsteuer
zu zahlen haben. Diese erhalten bloß eine Ermäßigung
der Einkommensteuer, niemals aber eine Herabsetzung in demselben
Prozentsatz auch bei der Erwerbsteuer und dies ist daher mit dem
Worte "einseitig" zu bezeichnen. Ich stehe auf dem Standpunkt,
daß jedes Einkommen, sei es aus geistiger oder manueller
Arbeit, sei es das des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, im progressiven
Verhältnis gleichmäßig mit Steuern belegt werden
soll. Diese Frage, warum diese Ungleichheit hier eingeführt
ist, blieb bis zum heutigen Tage unbeantwortet und ich könnte
daraus nur schließen, daß sich die Organisationen
der manuellen und geistigen Arbeiter einen entsprechenden Respekt
bei den maßgebenden Stellen der Regierung in dieser Hinsicht
verschafft haben, und zwar auch mit dem gewünschten Erfolg.
Ist dem so, so ist dies ein Fingerzeig für alle erwerbenden
und steuerzahlenden Stände, auch ihre Organisationen in dem
entsprechenden Maße auszubauen, und solche Forderungen an
maßgebender Stelle nicht vereinzelt, sondern in geschlossener
Gemeinschaft durch ihre berufenen Faktoren vorzubringen, soll
auch ihnen der gewünschte Erfolg nicht ausbleiben.
Die Gegenwart erfordert ein offenes, entschlossenes
und unerschrockenes Auftreten, um die maßgebenden Faktoren
des Staates auf die Bedrängnis dieser Standesgruppen aufmerksam
zu machen. Die in dem Entwurfe festgesetzten direkten Erwerbsteuersätze
erfahren mit Ausnahme der untersten Stufe derselben fast keine
besonderen Erleichterungen, sondern man könnte sie als gleichbleibend
bezeichnen. Wohl soll durch das Umlagenlimit der Selbstverwaltungskörper
eine Erleichterung eintreten, da bekanntermaßen nicht die
direkten Steuern, sondern die Umlagen auf die direkten Steuern
die schwere Belastung der einzelnen Unternehmungen mit sich bringen.
Wenn aber von Staatswegen den Selbstverwaltungskörpern durch
gesetzliche Maßnahmen, und zwar durch gesetzlichen Zwang,
das Sparen auferlegt wird, so ist es wohl Pflicht der Staatsverwaltung,
in erster Linie mit gutem Beispiele voranzugehen. Wohl besteht
bei dem derzeitigen Finanzminister Dr Engliš - zu
seiner Ehre sei es gesagt - der eiserne Wille hiezu und es wird
die Zeit lehren, ob die gesetzgebende und kontrollierende Körperschaft,
das Parlament, diese Bestrebungen entsprechend unterstützen
und fördern wird. Man wird in Hinkunft bei allen Selbstverwaltungskörpern
sowie auch bei der Staatsverwaltung eine Ausgabe erst dann beschließen
können, wenn hiefür die entsprechende Bedeckung ohne
besondere Belastung der Volkswirtschaft gegeben ist. Die heutige
Regierungsmehrheit kann nach meinem Ermessen unter gar keinen
Umständen mit neuen Steuern kommen, seien es direkte oder
indirekte, da sie weder die heutige Wirtschaft, noch die breiten
Schichten der Bevölkerung vertragen würden. (Posl.
Hackenberg: Sie erhöhen halt die alten Steuern, die Zuckersteuer
u. s. w.) Das sind wohl alte Ursachen, die nicht die jetzige
Regierung treffen, daß sie erhöht worden sind. Besonders
für die Gehälter der Beamten sind die Erhöhungen
verwendet worden.
Durch die Begrenzung der Umlagen bei den Selbstverwaltungskörpern
tritt wohl unbestritten für den Großteil der Umlagenzahlungen
ein Vorteil für die Bürger ein, es bleibt jedoch noch
die Frage offen, ob dieses Umlagenlimit für die Gemeinden
dauernd haltbar sein wird. Gewiß kann nicht geleugnet werden,
daß einzelne Gemeinden nicht gut in ihrem Haushalte, bezw.
mit den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln wirtschaften,
niemals kann und darf aber ein Pauschalvorwurf in dieser Hinsicht
sämtlichen Selbstverwaltungskörpern gegenüber erhoben
werden. In der Vorlage über die Finanzgebarung der Selbstverwaltungskörpern
wird die Schaffung des in seiner Höhe noch unbekannten Fonds
zur Sanierung der Überschuldung der Selbstverwaltungskörper
beantragt. Aus diesem Fonds sollen diejenigen Selbstverwaltungskörper,
die mit der gesetzlich begrenzten Umlagenhöhe ihr Auskommen
nicht finden, gespeist werden, was in allen Fällen, besonders
bei den Gemeinden, die in ihrem Haushalt schlecht wirtschafteten,
geradezu als eine Prämie hiefür angesehen werden muß.
Die logische Folge dieser gesetzlichen Bestimmungen wird sein,
daß alle Gemeinden, die die gesetzlich bewilligte Umlagenhöhe
noch nicht erreicht haben, trachten werden, diese zu erreichen,
um auch aus dem Fonds schöpfen zu könen. Ich glaube,
daß man dann diesen Gemeinden solch einen Vorgang, der vielleicht
in den meisten Fällen begründet erscheinen dürfte,
nicht für übel halten darf. Schon in der Generaldebatte
im Budgetausschusse habe ich darauf hingewiesen, daß eigentlich
ein Wettrennen um das goldene Kalb in der Gestalt eines Zuschusses
aus dem Ausgleichsfonds stattfinden wird.
Nur noch die Frage: Woher stammen eigentlich
die Mittel des sogenannten Ausgleichsfondes? Gewiß sind
es aufgebrachte Gelder aus öffentlichen Mitteln, wo besonders
die direkten Steuerträger, die wieder zur Zahlung herangezogen
werden, weiters diejenigen Gemeinden und deren Steuerträger,
die keine Überschuldung aufzuweisen haben, verpflichtet werden,
in diesen Fonds einzuzahlen. Ein Umstand, der gewiß berechtigten
Unwillen hervorrufen muß. Richtig erfaßt ist dies
eigentlich ein Kreislauf jener Geldmittel, die den sparsamen Elementen
entzogen werden und den auf Verschwendungssucht eingerichteten
Fraktionen der Selbstverwaltung zum Großteil zugute kommen.
Daß durch die Schaffung dieses Fonds,
der für unbestimmte Zeit errichtet wird, Bevorzugungen dieser
oder jener Verwaltungskörper, die in den Rahmen der Anspruchberechtigten
auf Fondsmittel fallen, sehr leicht Einseitigkeiten vorkommen
dürften, kann mit einer gewissen Sicherheit angenommen werden.
Ich vertrete deshalb den Standpunkt, daß noch vor dem Inkrafttreten
des Gesetzes, das nichts anderes als eine Sanierung der Gemeindefinanzen
bedeutet, das Erfordernis dieses Fonds genau festzustellen ist.
(Pøedsednictví pøevzal místopøedseda
Horák.) Diese Forderung, die ich
bereits in der Koalition vertreten habe, wiederhole ich auch hier
und verlange, daß diejenigen Selbstverwaltungskörper
namentlich festzustellen sind, die eine. Anspruchsberechtigung
aus Fondsmitteln besitzen. Bei jenen Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörpern,
die ein Auslangen zur Deckung ihres personalen und sachlichen
Aufwands sowie zur Verzinsung nud Amortisation ihrer Schulden
durch das Umlagenlimit nicht finden, ist der Betrag der Überschuldung
halbwegs genau festzustellen. Durch diese Feststellung wird man
jenen Betrag ermitteln, der eigentlich zur Sanierung der Überschuldung
der Selbstverwaltungskörper verwendet werden soll. Dann wird
auch innerhalb einer Reihe von Jahren die Sanierung der überschuldeten
Selbstverwaltungskörper in einer gerechten Art und Weise
durchgeführt und es würde hiedurch der Bestand dieses
Fonds befristet werden können. Die auf eine andere Art und
Weise durchgeführte Sanierung oder Feststellung des Gesamterfordernisses
wird zu großen Unstimmigkeiten führen müssen,
die zur Folge haben, daß die fondsverwaltenden Körperschaften
stets mit Gesuchen und Vorstellungen belästigt werden. Hiezu
sei bemerkt, daß es ein langgehegter Wunsch des Gewerbe-
und Handelsstandes ist, jene Personen, die bei den Selbstverwaltungskörpern
das aktive, besonders aber jene, die das passive Wahlrecht besitzen,
auch in der betreffenden Körperschaft nach dem Verhältnisse
ihres tatsächlichen Einkommens beisteuern zu lassen. Trotz
ausdrücklichen Verlangens in der Koalition ist es mir nicht
gelungen, durchzusetzen, daß ein gewisser beschränkter
Prozentsatz auf die Einkommensteuer mit Umlagen zu belegen sei,
was gewiß in Zukunft maßgebend sein wird, eine Verbreitung
der Steuergrundlage bei Berechnung der Umlagen bei den Selbstverwaltungskörpern
zu schaffen.
Selbstverständlich kann man die Umlagen
mit Rücksicht auf das fast ständig gleiche, in Lohn
oder Gehalt bestehende Einkommen bei verschiedenen Selbstverwaltungskörpern
nicht anders festlegen und es könnte somit dieses Einkommen
mit 100 bis 150% für alle Gemeinden alljährlich gleich
bemessen werden. Wenn man dies im Deutschen Reiche für gerecht
befunden hat, so sehe ich gar nicht ein, warum man in dieser Republik
nicht auch die Einkommensteuer mit einem gewissen Umlagensatze
für die Selbstverwaltungskörper belastet soll.
Wie schon erwähnt, wird die Unhaltbarkeit
des Umlagenlimits besonders bei den Gemeinden eine Verbreiterung
der Steuergrundlagen erfordern, wodurch ohnehin ein Zwang zur
Überwälzung der Umlagen auf die Einkommensteuer stattfinden
dürfte.
Habe ich nun vorher die Gründe für
die notwendige Sparsamkeit im Staate wie auch bei den Selbstverwaltungskörpern
im Interesse der Steuerherabsetzung besprochen, so wird wohl ein
weiteres Problem im Staate der Lösung zugeführt werden
müssen, u. zw. das der Regelung des Subventionswesens. Subventionen
haben bisher in den meisten Fällen alle solche Körperschaften
erhalten, die entweder den Regierungsstellen näherstanden
oder einen besonderen Einfluß auf die maßgebenden
Personen in der Regierung hatten. Subventionen von Staatswegen
sind nur jenen Zwecken zuzuführen, die der gesamten Volkswirtschaft
dienen und es soll somit niemals der unkorrekte, einseitige Weg
gegangen werden, wie wir es bereits in vielen Fällen erlebt
haben. (Výkøiky posl. Dietla.) Fragen
wir uns doch, wieviel solche nach Millionen zählende Subventionen
auf unfruchtbaren Boden gefallen sind oder vielleicht gar noch
über die Hintertreppe einer Organisation zugeführt wurden,
was nicht im geringsten im Interesse der Volkswirtschaft und des
Staates gelegen sein kann. (Posl. Hackenberg: Kohleneinfuhrscheine!)
Das sind, Gott sei Dank, keine Staatsgelder. (Výkøiky
posl. Dietla.) Daß auch hier eine
gewisse Sparsamkeit platzgreifen muß, um zu einer Entlastung
der staatlichen Abgaben zu führen, kann nicht bestritten
werden.
Nun zur Steuerveranlagung. Bezüglich der
Steuerbemessung nur einige Worte. In den letzten Jahren haben
wir bei den Steuerbemessungsbehörden geradezu Willkürakte
zu verzeichnen gehabt, die sogar so weit führten, daß
einzelne Unternehmungen, bzw. Existenzen dem wirtschaftlichen
Zusammenbruch preisgegeben wurden. Das rücksichtslose Vorgehen
einiger Steuerbemessungsbehörden hat es soweit gebracht,
daß das Vertrauen zu diesen Behörden beim steuerzahlenden
Bürger vollständig geschwunden ist. Durch solch ein
Vorgehen der Steuerbehörden wird niemals die Steuermoral
gehoben werden, und man wird weder durch harte Strafbestimmungen,
noch durch Drohungen eine gerechte Bekenntnislegung seitens der
Steuerpflichtigen erzielen. Es gibt weiters Fälle, wo nachweisbar
die als Abzugspost berechtigten Beträge, wie bezahlte Feuer-
und Schadenversicherungen überhaupt, ferner abzugsfähige
Steuern, gesetzlich zulässige soziale Lasten usw. nicht in
Abzug gebracht werden. Es ist zumeist ein schablonenmäßiges
Vorgehen bei vielen Steuerbehörden zu verzeichnen und man
muß sich fragen, welche Gründe maßgebend waren,
einen solchen Vorgang zu wählen, da doch der betreffende
Bemessungsbeamte in den meisten Bezirken die wirtschaftlichen
Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen kennen mußte.
Es ist doch wohl nicht anzunehmen, daß dies eine Instruktion
der obersten Finanzverwaltung gewesen sein dürfte? Die Bemessung
der Steuern erfolgt in den meisten Fällen ohne ein fachmännisches
Gutachten und es ist bis zum heutigen Tage Brauch, daß immer
das höchste Ausmaß nach den alten gesetzlichen Bestimmungen
in Anwendung gebracht wird. (Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda Zierhut.)
Die schriftlichen und mündlichen Einwendungen
bei den Steuerbemessungsbehörden blieben bis weit über
90% erfolglos, da man den Auskunftspersonen, oder, besser gesagt,
den Steuerspitzeln mehr Glauben schenkte, als den arbeitenden
steuerzahlenden Bürgern. Daher wuchs die Erbitterung gegen
Steuerbehörde und Staat in einer Art und Weise, wie sie doch
niemals in deren Interesse gelegen sein konnte. Ich stehe auch
heute auf dem Standpunkt, daß die Steuermoral in allererster
Linie bei den Steuerbemessungsbehörden beachtet werden muß.
Der gewerbliche und kaufmännische Mittelstand hat sich noch
niemals gegen die Vorschreibung gerechter Steuern ausgesprochen.
Er hat vielmehr bis in die letzte Zeit bis zu seiner finanziellen
Ohnmacht die Steuern entrichtet und trotzdem hat man in vielen
Fällen diesen Stand bis zum Weißbluten gebracht. Interessant
ist der Fall eines Gewerbetreibenden, der am 13. März l.
J. die Verständigung erhielt, daß am 14. März,
also am nächsten Tage, eine Versteigerung seiner beschlagnahmten
Waren wegen Steuerrückständen stattfindet. Ist ein solches
Vorgehen einer Steuerbehörde noch gerecht, verdient es vielmehr
nicht an den Pranger gestellt zu werden? Will daher der Herr Finanzminister
und die staatliche Finanzverwaltung eine Steuermoral erzielen,
so muß diese in erster Linie von den maßgebenden Behörden,
bzw. den Steuerbeamten gepflogen werden.
Es wird in Zukunft auch vermieden werden müssen,
daß erst nach einer Reihe von Jahren die Vorschreibung an
die einzelnen Steuerpflichtigen erfolgt, da hierdurch das betreffende
Unternehmen, wie es die letzten Jahre oft bewiesen haben, mit
einer falschen Kalkulation arbeitet und sich hierdurch zu Schaden
brachte. Der Staat müßte eigentlich in solchen Fällen
zur Verantwortung gezogen werden, weil solcher Art das betreffende
Unternehmen durch solche nach Jahren vorgeschriebene Steuern unverschuldet
in seinem Bestande gefährdet wird. In den Fällen der
verspäteten Vorschreibung, was insbesondere in den letzten
Jahren sehr häufig der Fall war, hat eigentlich der Staat
nicht seine Pflicht zum Schutze der Bürger erfüllt,
im Gegenteil, er hat durch dieses Vorgehen viele Existenzen vernichtet.
Ein solches Vorgehen soll und darf in Zukunft nicht mehr platzgreifen.
Es muß unsere Aufgabe sein, darauf zu achten, daß
die Vorschreibungen ebenso genau und zeitgerecht erfließen,
wie die Einbekenntnisse von den Steuerpflichtigen gefordert werden.
Das Gesetz über die teilweise oder gänzliche Abschreibung
von großen Steuerrückständen bis Ende 1923 hat
insoweit seine Gültigkeit verloren, als die eingezahlten
Beträge immer auf den alten Steuerrest verwendet werden.
Die seit 1923 hierdurch anwachsenden Steuervorschreibungen blieben
als weitere Steuerschuld stehen. Dadurch sind heute die in wirtschaftlicher
Bedrängnis geratenen Gewerbetreibenden, Kaufleute und auch
ein großer Teil der Industrie in die traurige Lage versetzt,
die aufgelaufenen Rückstände an Steuern bezahlen zu
müssen, da ein Gesuch um Steuererleichterungen durch diesen
Vorgang völlig aussichtslos ist.
Es wäre somit ein Gebot der Gerechtigkeit,
aber auch der Dringlichkeit, daß die Regierung dieses Staates
auch für die Jahre 1924 bis 1926 das Gesetz über Steuererleichterungen
zur Fristverlängerung dem Parlamente vorlegen möchte,
da wir doch noch immer mitten in der Wirtschaftskrise stecken.
Ein besonderes beklagenswertes Kapitel, mit
dem man sich stundenlang befassen könnte, sind die Revisionskommissionen
für die direkten Steuern. Die Beschwerden darüber dürften
der Finanzverwaltung dieses Staates zureichend bekannt sein und
es wäre auch an der Zeit, daß, wenn diese auch derzeit
nicht gänzlich aufgehoben werden können, so doch ein
entsprechendes Verhalten der Revisionsbeamten gegenüber den
Bürgern gewährleistet wird. Bezeichnend für diese
Kommissionen ist, daß die betreffenden Organe bloß
Vertragsbeamte sind und jederzeit entlassen werden können.
Man darf dabei nicht vergessen, daß jedem Unternehmen gewisse
Geschäftsgeheimnisse wie auch der Kundenkreis des Unternehmens
gewahrt werden müssen, was bei einer Entlassung dieser Personen
sehr leicht verraten werden kann. Meiner Meinung nach wäre
es angebracht, nicht Vertragsbeamten, die nach einer gewissen
Zeit entlassen werden können, diese Revisionen durchführen
zu lassen, sondern definitiv bestellte Staatsbeamte, die unter
Diensteid stehen.
Angenehm berührtes wirklich, daß
der Herr Finanzminister bzw. die Finanzverwaltung über unser
Einschreiten zur Überzeugung gelangte, daß die entsendeten
Kommissionen zu kleinen Gewerbetreibenden und kaufmännischen.
Betrieben Kosten verursachen, die in keinem Einklang zu den Erfolgen
stehen und in richtiger Erkenntnis die Einstellung dieser Revisionskommissionen
beantragt wurde. Ich bin der festen Überzeugung, daß
es bei den kleinen gewerblichen nichtprotokollierten Betrieben
zu einer gerechten Bekenntnislegung kommen wird, weil die betreffenden
Steuerträger durch die Aufhebung dieser Schikanen ein größeres
Vertrauen zu den Steuerbehörden haben werden. Was ich aber
besonders hinsichtlich der Tätigkeit der Revisionskommissionen
anzweifle, ist das Recht, die Einkommensteuer, die für die
Jahre 1914 bis 1919 vom alten Österreich rechtskräftig
vorgeschrieben ist, nochmals einer Kontrolle zu unterziehen und
eventuelle Nachtragsvorschreibungen zu erlassen. Ich bestreite
dieses Recht schon aus dem Grunde, weil erstens der alte österreichische
Staat zu einer nachträglichen Vorschreibung kaum mehr geschritten
wäre, und zweitens, weil die Durchführung solcher Revisionen
nicht allgemein und nicht bei jedem Steuerträger nachträglich
vorgenommen wurde. Ich muß daher die Frage an den Herrn
Finanzminister richten, wie er es verantworten kann, dem einen
mehr Steuern vorzuschreiben, während andere wieder von solch
einer Vorschreibung verschont bleiben. In den meisten Fällen
sind es Nachtragsvorschreibungen über Steuern, die infolge
der Wirtschaftskrise nicht bezahlt werden konnten, und es wäre
nur recht und billig, wenn man diesen Staatsbürgern solche
unrechtmäßige Steuern nachließe. Ich erwarte,
daß das Finanzministerium dieser Angelegenheit seine Aufmerksamkeit
schenke und dies sowohl zur Zufriedenheit des Fiskus als auch
des betroffenen Steuerträgers regeln wird. Die weitere Aufgabe
für die neue Steuerreform bezw. für die Handhabung in
der Praxis wird gewiß in der Hand des Finanzministeriums
liegen, das genaue Instruktionen herausgeben muß, womit
die steuerbemessenden Beamten in erster Linie zur Steuermoral
erzogen werden.
In das meritorische der ganzen Vorlage hier
im hohen Hause noch näher einzugehen, halte ich für
nicht mehr angebracht, da ich bereits Gelegenheit hatte, in den
monatelangen, andauernden Beratungen der Koalition die Forderungen
meiner Partei und somit auch des gesamten Gewerbe- und Handelsstandes
vorzubringen. Der staatlichen Finanzverwaltung bezw. den ihr unterstellten
Bemessungsbehörden wird es obliegen, die in den Veranlagungsverfahren
und die in den Strafbestimmungen enthaltenen Härten durch
eine sinngemäße Auslegung des Gesetzes in der Praxis
dahin zu mildern, damit für alle Steuerträger dieses
Staates, ohne Unterschied der Nation, das Wort des Herrn Ministerpräsidenten
der derzeitigen Regierung "Gleiche mit Gleichen" zur
Tat wird. Seitens der Kommunisten, sowie auch anderer Oppositionsparteien
wurde gegen die deutschen Mehrheitsparteien wiederholt der Vorwurf
erhoben, daß diese durch ihre Mitwirkung an der Gesetzwerdung
der Steuervorlage die Forderungen der Deutschen außerachtgelassen
hätten. Demgegenüber stelle ich fest, daß wir
durch unsere Mitarbeit an der Regierungsmehrheit und dem uns dadurch
errungenen Einfluß unserem hartbedrängten deutschen
Gewerbe und Handelsstande zweifellos manche Erleichterungen zu
schaffen vermochten. Wir werden auch in Hinkunft für alle
berechtigten und noch offenen Forderungen des werteschaffenden
deutschen Mittelstandes als aufrechte Männer eintreten, gestützt
auf das in großem Maße der breitesten Schichten des
deutschen Gewerbe- und Handelsstandes entgegengebrachte Vertrauen.
Den èechischen Mehrheitsparteien gebe ich aber zu bedenken,
daß sie sich von der einträchtigen Zusammenarbeit èechischer
und deutscher Kommunisten nicht beschämen lassen sollen.
Durch ein entsprechendes mehrentgegenkommendes Verhalten der èechischen
Mehrheitsparteien gegenüber den anderen
Nationen würden die Angriffe der Kommunisten hinsichtlich
der geänderten Stellung zu den völkischen Minderheiten
dieses Staates gewiß hinfällig werden müssen.
Wird diesem Verlangen in der Tat Rechnung getragen
und wird man auch auf allen anderen Gebieten des öffentlichen
Lebens in diesem Staate den Deutschen die ihnen rechtmäßig
zustehenden gleichen Rechte einräumen, dann werden wir als
Volksvertreter mit aufrichtigem Herzen von unserem Staate sprechen
können.
In Erwartung der Erfüllung dieser Forderungen
und im guten Glauben an die liberale Anwendung und an die Erleichterung,
die der Herr Finanzminister für die Steuerträger und
die Administrative in seinem Schlußworte der letzten Budgetsitzung
durch das neue Steuergesetz zusagte, wird meine Partei für
diese Vorlage stimmen. (Potlesk.)