Støeda 4. kvìtna 1927

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 79. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 4. kvìtna 1927 odpol.

Øeè posl. Stenzla (viz str. 972 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Nach nahezu vier Monate andauernden Beratungen im Budgetausschuß ist nunmehr die Regierungsvorlage über die Steuerreform, sicherlich eine der bedeutendsten Gesetzesvorlagen seit dem Bestande der Republik, dem Plenum des Hauses zur endgiltigen Beratung und Beschlußfassung vorgelegt worden. Ich stehe nicht an einzubekennen, daß diese Vorlage den Wünschen des steuerzahlenden Mittelstandes wohl zu einem Teile Rechnung trägt, wiewohl immer noch der berechtigte Wunsch nach einer vollständigen Vereinheitlichung der vielen Steuergattungen offen bleibt. Vor allem sollte die Steuerreform von der tiefwurzelnden Einsicht erfüllt sein, die maßlos hohen Steuerüberlastungen des Gewerbes, des Handels und der Industrie weitgehendst einzuschränken, um diesen für die Staats- und Volkswirtschaft bedeutendsten Ständen die Möglichkeit des wirtschaftlichen Bestandes zu bieten. Die gegenwärtige Belastung dieser Stände übersteigt weit die Grenze dieser Möglichkeit. Sowohl das weitere Ausland als auch im besonderen unsere Nachbarstaaten haben die Notwendigkeit einer Herabsetzung der öffentlichen Abgaben richtig erkannt und vor nicht zu langer Zeit auch in die Tat umgesetzt, von dem Grundsatze ausgehend, daß sich die Ausgaben des Staatshaushaltes immer nach den Einnahmen richten müssen.

Die in Beratung stehenden Vorlage ist mit allen sonstigen Fragen volkswirtschaftlichen Lebens eng verknüpft und es wird sich erst durch ihre praktische Auswirkung der Beweis ergeben müssen, ob man durch dieses Gesetz unserer Volkswirtschaft im allgemeinen gedient hat oder nicht. Vor allem wäre wohl gewiß das Hauptaugenmerk darauf zu richten, daß bei unserem Gewerbe, Handel und der Industrie die Konkurrenzfähigkeit gehoben wird, um dadurch einerseits dem Gespenst der Arbeitslosigkeit wirksam entgegenzutreten, andererseits die Steuerergiebigkeit dieser Unternehmen zu fördern.

In der Zeit einer allgemeinen europäischen Wirtschaftskrise, in der wir uns jetzt befinden, muß nicht nur die Konkurrenzfähigkeit der Industrie, des Handels und Gewerbes im Inland, sondern auch dem Auslande gegenüber gesichert werden, wodurch auch das soziale Problem der Arbeitslosigkeit einer erwünschten Lösung zugeführt werden könnte.

Es ist deshalb ein Gebot der Notwendigkeit, daß auf die mindere Belastung der Produktionskosten Rücksicht genommen wird, was unbedingt nur durch die Herabsetzung der Steuern erzielt werden kann. Ich würde daher nur wünschen, daß die vom Herrn Finanzminister immer wieder betonten Erleichterungen durch die Steuerreform auch in der Praxis zur Wahrheit werden mögen. In der breiten Öffentlichkeit aller Steuerzahlenden sieht man immerhin mit einer gewissen Skepsis den Auswirkungen dieser Gesetze entgegen. Die außerordentlich hohen Steuerbelastungen, besonders in den letzten drei Jahren, haben Gewerbe und Handel in seinem wirtschaftlichen Aufschwung nicht nur gehemmt und geschädigt, sondern sie sogar in vielen Fällen dem Zusammenbruch zugeführt. Wenn man sich fragt, wo die Ursachen der ungewöhnlich hohen Steuerbelastungen liegen, so muß man in erster Reihe auf die Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes verweisen, da der Staatsvoranschlag seit dem Jahre 1919 eine sehr stark ansteigende Tendenz aufzuweisen hat. So ist das Staatserfordernis vom Jahre 1919 in der Höhe von über 8 Milliarden Kronen, im Jahre 1926 auf über 17 Milliarden gestiegen und erst das Jahr 1927 zeigt eine fallende Tendenz von cca 1,5 Milliarden Kronen. Während dieser Jahre überstiegen die Ausgaben die Einnahmen um fast 13 Milliarden Kronen. Es kann unter keinen Umständen geleugnet werden, daß die Schuld an einer so enorm hohen Steigerung der Staatsausgaben einzig und allein dem allzu geringen Sparsinn der früheren allnationalen Regierungskoalition, die fast über 7 Jahre ihre Macht in diesem Staate entfaltete, zugeschrieben werden muß. Daß gerade aber die beiden heute in Opposition stehenden èechischen Parteien, die der früheren Koalition angehörten, hier besonders mitschuld sind an dem Unheil der Volkswirtschaft, ist ein Beweis dafür, daß Minister dieser Parteien die ihnen bewilligten Kredite, nach hunderten von Millionen Kronen zählend, weit überschritten und sich die dazu nötige Bewilligung erst nachträglich vom Parlamente einholten. In einem anderen demokratischen Staate würde gewiß ein solcher Übergriff unter Anklange gestellt werden.

Besonders bezeichnend für die Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten, die dieser junge und kleine Staat mitzumachen hat, ist die Sucht nach einer Großmachtstellung unter den Kulturstaaten, was in der Errichtung von Gesandtschaften mit einem großen Kostenaufwande und sonstigen gewiß unnützen Ausgaben zureichend bewiesen erscheint.

Pflicht der Regierung und der gesetzgebenden Körperschaften eines solchen Staates ist es aber, nur jene Ausgaben zu machen, die zum Heile und Wohle seiner Bürger und damit der gesamten Volkswirtschaft gereichen, während in der Tat die übergroßen Belastungen das Aufblühen der gesamten Volkswirtschaft völlig unterbinden.

In der Zeit der Inflation hat man die Besteuerung des Handels und Gewerbes auf eine solch wahnsinnige Höhe getrieben, daß sie sich eigentlich zum Großteile, trotz der schon seit langem herrschenden Wirtschaftkrise, heute noch immer bis zur Unerträglichkeit auswirkt. Es ist ein großer Fehler, wenn die maßgebenden Faktoren dieses Staates nur von rein fiskalischem Streben erfüllt sind, ohne sich zu fragen, ob auch die steuerzahlende Bevölkerung, besonders die des gewerblichen Mittelstandes, aber auch der Industrie und der Landwirtschaft, die Belastung erträgt. Die historischen Länder dieses Staates waren schon im alten Österreich die ausgiebigsten Steuerquellen. Die Regierung dieses Staates hat aber in der letzten Zeit durch ihre allzu scharfen Maßnahmen, durch Eintreibung der Steuern aus überlasteten Betrieben viele solcher Quellen versiegen lassen. Solche Quellen sollten nicht zum Versiegen gebracht werden, sondern es sollte die Aufgabe der Regierung und ihrer untergeordneten Behörden sein, diese eher zu vermehren. Dies wäre zum Wohle des Staates eine weitaus dankbarere Aufgabe, als seine Steuerträger dem Ruin zuzuführen. Wir verzeichnen heute bei fast allen Steuern nach der Indexzahl nicht das Zehnfache, sondern das 15fache an Erhöhung der Steuern, namentlich bei der Erwerbsteuer.

Nun soll durch die Behandlung der Steuervorlage ein neuer Weg zur Besteuerung beschritten werden und es wäre zu wünschen, daß der geplante neue Weg den steuerzahlenden Gruppen eine sichtliche Erleichterung bringen möge. In den vielen Beratungen der Koalition haben wir uns mit aller Macht besonders für die Herabsetzung der so drückenden allgemeinen Erwerbsteuer eingesetzt. Nach langen und schwierigen Anstrengungen war es uns möglich gewesen, zumindestens bei den wirtschaftlich schwächeren Schichten der Erwerbsteuerträger eine Erleichterung in den Bestimmungen dieser Vorlage zu erzielen. Es ist dies gewiß als ein Erfolg zu bezeichnen, da unser ganzes Streben darauf gerichtet ist, recht viel kleine erwerbstätige Bürger zu erhalten, um sie so vor der Proletarisierung zu schützen. Diesen arbeitsamen Bürgern in der Besserung ihrer Lage zu helfen, ihren Aufstieg zu erleichtern ist gewiß erste Pflicht einer Regierung sowie aller ihrer maßgebenden Körperschaften und Behörden. Dem Entwurfe entnehmen wir mit Genugtuung, daß bei der Einkommensteuer eine Ermäßigung um 40% eingetreten ist. Stellen wir aber dieser Ermäßigung die Einkommensteuersätze der beiden anderen Nachfolgestaaten der alten österreichisch-ungarischen Monarchie, Ungarn und Österreich gegenüber, so finden wir, daß bei einem Einkommen von 8000 Kè laut dem vorliegenden Entwurfe 100 Kè Steuer zu entrichten sind, während in Österreich bei einer Steuergrundlage von 8000 blos 88 Kè und in Ungarn bei einem Reinertrage von 8000 nur 93 Kè als Steuersatz zur Vorschreibung gelangen. Im ähnlichen Sinne verhält es sich auch bei einem höheren Einkommen und zwar bei einem Einkommen von 50.000 Kè, das in Österreich mit einem niederen Steuersatze von 300 und in Ungarn sogar mit einem solchen von 500 Kronen weniger als bei uns zur Veranlagung gelangt. Es erscheint wie ein Rätsel, daß die weitaus kleineren Nachfolgestaaten der alten Monarchie mit geringerer Einwohnerzahl und mit nicht so großen Reichtümern an Landwirtschaft, Industrie und Handel eine solche Erleichterung in der Steuer zu bieten vermögen und es muß uns alle Wunder nehmen, daß die besten Länder des ehemaligen Österreichs, die heutige Èechoslovakische Republik, sich heute in so einer finanziellen mißlichen Lage befinden. Deutschland, das doch heute durch seine so hohen Reparationslasten so schwer bedrängt ist, hat eine Steuerfreiheit bis zu einem Einkommen von 10.000 Kè schaffen können, was aber hier trotz aller energischen begründeten Forderungen nich t möglich war. Das Deutsche Reich hat auch gegenüber unseren direkten Steuern eine gewisse Ermäßigung und entlastet dadurch die Produktion, macht die Industrie konkurrenzfähig und es fragt sich nun, welche besonderen Ursachen diese Erleichterungen bei uns behindern.

Der Hinweis darauf, daß Deutschland mit Rücksicht auf seine große Einwohnerzahl eine bedeutend größere Steuergrundlage besitzt, könnte gewiß nicht als Gegenargument angesehen werden, da sich ja in diesem Verhältnisse auch die Staatsausgaben dementsprechend vermehren. Wie schon erwähnt, verzeichnen wir auch bei der Einkommensteuer eine tatsächliche Ermäßigung, denn auch dem aus Gehalten und Löhnen stammenden Einkommen hat besonders dieses Steuergesetz Ermäßigungen gebracht. Ursache, Klagen zu führen, haben aber alle jene erwerbenden Stände, die außer der Einkommensteuer auch noch die Erwerbsteuer zu zahlen haben. Diese erhalten bloß eine Ermäßigung der Einkommensteuer, niemals aber eine Herabsetzung in demselben Prozentsatz auch bei der Erwerbsteuer und dies ist daher mit dem Worte "einseitig" zu bezeichnen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß jedes Einkommen, sei es aus geistiger oder manueller Arbeit, sei es das des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, im progressiven Verhältnis gleichmäßig mit Steuern belegt werden soll. Diese Frage, warum diese Ungleichheit hier eingeführt ist, blieb bis zum heutigen Tage unbeantwortet und ich könnte daraus nur schließen, daß sich die Organisationen der manuellen und geistigen Arbeiter einen entsprechenden Respekt bei den maßgebenden Stellen der Regierung in dieser Hinsicht verschafft haben, und zwar auch mit dem gewünschten Erfolg. Ist dem so, so ist dies ein Fingerzeig für alle erwerbenden und steuerzahlenden Stände, auch ihre Organisationen in dem entsprechenden Maße auszubauen, und solche Forderungen an maßgebender Stelle nicht vereinzelt, sondern in geschlossener Gemeinschaft durch ihre berufenen Faktoren vorzubringen, soll auch ihnen der gewünschte Erfolg nicht ausbleiben.

Die Gegenwart erfordert ein offenes, entschlossenes und unerschrockenes Auftreten, um die maßgebenden Faktoren des Staates auf die Bedrängnis dieser Standesgruppen aufmerksam zu machen. Die in dem Entwurfe festgesetzten direkten Erwerbsteuersätze erfahren mit Ausnahme der untersten Stufe derselben fast keine besonderen Erleichterungen, sondern man könnte sie als gleichbleibend bezeichnen. Wohl soll durch das Umlagenlimit der Selbstverwaltungskörper eine Erleichterung eintreten, da bekanntermaßen nicht die direkten Steuern, sondern die Umlagen auf die direkten Steuern die schwere Belastung der einzelnen Unternehmungen mit sich bringen. Wenn aber von Staatswegen den Selbstverwaltungskörpern durch gesetzliche Maßnahmen, und zwar durch gesetzlichen Zwang, das Sparen auferlegt wird, so ist es wohl Pflicht der Staatsverwaltung, in erster Linie mit gutem Beispiele voranzugehen. Wohl besteht bei dem derzeitigen Finanzminister Dr Engliš - zu seiner Ehre sei es gesagt - der eiserne Wille hiezu und es wird die Zeit lehren, ob die gesetzgebende und kontrollierende Körperschaft, das Parlament, diese Bestrebungen entsprechend unterstützen und fördern wird. Man wird in Hinkunft bei allen Selbstverwaltungskörpern sowie auch bei der Staatsverwaltung eine Ausgabe erst dann beschließen können, wenn hiefür die entsprechende Bedeckung ohne besondere Belastung der Volkswirtschaft gegeben ist. Die heutige Regierungsmehrheit kann nach meinem Ermessen unter gar keinen Umständen mit neuen Steuern kommen, seien es direkte oder indirekte, da sie weder die heutige Wirtschaft, noch die breiten Schichten der Bevölkerung vertragen würden. (Posl. Hackenberg: Sie erhöhen halt die alten Steuern, die Zuckersteuer u. s. w.) Das sind wohl alte Ursachen, die nicht die jetzige Regierung treffen, daß sie erhöht worden sind. Besonders für die Gehälter der Beamten sind die Erhöhungen verwendet worden.

Durch die Begrenzung der Umlagen bei den Selbstverwaltungskörpern tritt wohl unbestritten für den Großteil der Umlagenzahlungen ein Vorteil für die Bürger ein, es bleibt jedoch noch die Frage offen, ob dieses Umlagenlimit für die Gemeinden dauernd haltbar sein wird. Gewiß kann nicht geleugnet werden, daß einzelne Gemeinden nicht gut in ihrem Haushalte, bezw. mit den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln wirtschaften, niemals kann und darf aber ein Pauschalvorwurf in dieser Hinsicht sämtlichen Selbstverwaltungskörpern gegenüber erhoben werden. In der Vorlage über die Finanzgebarung der Selbstverwaltungskörpern wird die Schaffung des in seiner Höhe noch unbekannten Fonds zur Sanierung der Überschuldung der Selbstverwaltungskörper beantragt. Aus diesem Fonds sollen diejenigen Selbstverwaltungskörper, die mit der gesetzlich begrenzten Umlagenhöhe ihr Auskommen nicht finden, gespeist werden, was in allen Fällen, besonders bei den Gemeinden, die in ihrem Haushalt schlecht wirtschafteten, geradezu als eine Prämie hiefür angesehen werden muß. Die logische Folge dieser gesetzlichen Bestimmungen wird sein, daß alle Gemeinden, die die gesetzlich bewilligte Umlagenhöhe noch nicht erreicht haben, trachten werden, diese zu erreichen, um auch aus dem Fonds schöpfen zu könen. Ich glaube, daß man dann diesen Gemeinden solch einen Vorgang, der vielleicht in den meisten Fällen begründet erscheinen dürfte, nicht für übel halten darf. Schon in der Generaldebatte im Budgetausschusse habe ich darauf hingewiesen, daß eigentlich ein Wettrennen um das goldene Kalb in der Gestalt eines Zuschusses aus dem Ausgleichsfonds stattfinden wird.

Nur noch die Frage: Woher stammen eigentlich die Mittel des sogenannten Ausgleichsfondes? Gewiß sind es aufgebrachte Gelder aus öffentlichen Mitteln, wo besonders die direkten Steuerträger, die wieder zur Zahlung herangezogen werden, weiters diejenigen Gemeinden und deren Steuerträger, die keine Überschuldung aufzuweisen haben, verpflichtet werden, in diesen Fonds einzuzahlen. Ein Umstand, der gewiß berechtigten Unwillen hervorrufen muß. Richtig erfaßt ist dies eigentlich ein Kreislauf jener Geldmittel, die den sparsamen Elementen entzogen werden und den auf Verschwendungssucht eingerichteten Fraktionen der Selbstverwaltung zum Großteil zugute kommen.

Daß durch die Schaffung dieses Fonds, der für unbestimmte Zeit errichtet wird, Bevorzugungen dieser oder jener Verwaltungskörper, die in den Rahmen der Anspruchberechtigten auf Fondsmittel fallen, sehr leicht Einseitigkeiten vorkommen dürften, kann mit einer gewissen Sicherheit angenommen werden. Ich vertrete deshalb den Standpunkt, daß noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, das nichts anderes als eine Sanierung der Gemeindefinanzen bedeutet, das Erfordernis dieses Fonds genau festzustellen ist. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Horák.) Diese Forderung, die ich bereits in der Koalition vertreten habe, wiederhole ich auch hier und verlange, daß diejenigen Selbstverwaltungskörper namentlich festzustellen sind, die eine. Anspruchsberechtigung aus Fondsmitteln besitzen. Bei jenen Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörpern, die ein Auslangen zur Deckung ihres personalen und sachlichen Aufwands sowie zur Verzinsung nud Amortisation ihrer Schulden durch das Umlagenlimit nicht finden, ist der Betrag der Überschuldung halbwegs genau festzustellen. Durch diese Feststellung wird man jenen Betrag ermitteln, der eigentlich zur Sanierung der Überschuldung der Selbstverwaltungskörper verwendet werden soll. Dann wird auch innerhalb einer Reihe von Jahren die Sanierung der überschuldeten Selbstverwaltungskörper in einer gerechten Art und Weise durchgeführt und es würde hiedurch der Bestand dieses Fonds befristet werden können. Die auf eine andere Art und Weise durchgeführte Sanierung oder Feststellung des Gesamterfordernisses wird zu großen Unstimmigkeiten führen müssen, die zur Folge haben, daß die fondsverwaltenden Körperschaften stets mit Gesuchen und Vorstellungen belästigt werden. Hiezu sei bemerkt, daß es ein langgehegter Wunsch des Gewerbe- und Handelsstandes ist, jene Personen, die bei den Selbstverwaltungskörpern das aktive, besonders aber jene, die das passive Wahlrecht besitzen, auch in der betreffenden Körperschaft nach dem Verhältnisse ihres tatsächlichen Einkommens beisteuern zu lassen. Trotz ausdrücklichen Verlangens in der Koalition ist es mir nicht gelungen, durchzusetzen, daß ein gewisser beschränkter Prozentsatz auf die Einkommensteuer mit Umlagen zu belegen sei, was gewiß in Zukunft maßgebend sein wird, eine Verbreitung der Steuergrundlage bei Berechnung der Umlagen bei den Selbstverwaltungskörpern zu schaffen.

Selbstverständlich kann man die Umlagen mit Rücksicht auf das fast ständig gleiche, in Lohn oder Gehalt bestehende Einkommen bei verschiedenen Selbstverwaltungskörpern nicht anders festlegen und es könnte somit dieses Einkommen mit 100 bis 150% für alle Gemeinden alljährlich gleich bemessen werden. Wenn man dies im Deutschen Reiche für gerecht befunden hat, so sehe ich gar nicht ein, warum man in dieser Republik nicht auch die Einkommensteuer mit einem gewissen Umlagensatze für die Selbstverwaltungskörper belastet soll.

Wie schon erwähnt, wird die Unhaltbarkeit des Umlagenlimits besonders bei den Gemeinden eine Verbreiterung der Steuergrundlagen erfordern, wodurch ohnehin ein Zwang zur Überwälzung der Umlagen auf die Einkommensteuer stattfinden dürfte.

Habe ich nun vorher die Gründe für die notwendige Sparsamkeit im Staate wie auch bei den Selbstverwaltungskörpern im Interesse der Steuerherabsetzung besprochen, so wird wohl ein weiteres Problem im Staate der Lösung zugeführt werden müssen, u. zw. das der Regelung des Subventionswesens. Subventionen haben bisher in den meisten Fällen alle solche Körperschaften erhalten, die entweder den Regierungsstellen näherstanden oder einen besonderen Einfluß auf die maßgebenden Personen in der Regierung hatten. Subventionen von Staatswegen sind nur jenen Zwecken zuzuführen, die der gesamten Volkswirtschaft dienen und es soll somit niemals der unkorrekte, einseitige Weg gegangen werden, wie wir es bereits in vielen Fällen erlebt haben. (Výkøiky posl. Dietla.) Fragen wir uns doch, wieviel solche nach Millionen zählende Subventionen auf unfruchtbaren Boden gefallen sind oder vielleicht gar noch über die Hintertreppe einer Organisation zugeführt wurden, was nicht im geringsten im Interesse der Volkswirtschaft und des Staates gelegen sein kann. (Posl. Hackenberg: Kohleneinfuhrscheine!) Das sind, Gott sei Dank, keine Staatsgelder. (Výkøiky posl. Dietla.) Daß auch hier eine gewisse Sparsamkeit platzgreifen muß, um zu einer Entlastung der staatlichen Abgaben zu führen, kann nicht bestritten werden.

Nun zur Steuerveranlagung. Bezüglich der Steuerbemessung nur einige Worte. In den letzten Jahren haben wir bei den Steuerbemessungsbehörden geradezu Willkürakte zu verzeichnen gehabt, die sogar so weit führten, daß einzelne Unternehmungen, bzw. Existenzen dem wirtschaftlichen Zusammenbruch preisgegeben wurden. Das rücksichtslose Vorgehen einiger Steuerbemessungsbehörden hat es soweit gebracht, daß das Vertrauen zu diesen Behörden beim steuerzahlenden Bürger vollständig geschwunden ist. Durch solch ein Vorgehen der Steuerbehörden wird niemals die Steuermoral gehoben werden, und man wird weder durch harte Strafbestimmungen, noch durch Drohungen eine gerechte Bekenntnislegung seitens der Steuerpflichtigen erzielen. Es gibt weiters Fälle, wo nachweisbar die als Abzugspost berechtigten Beträge, wie bezahlte Feuer- und Schadenversicherungen überhaupt, ferner abzugsfähige Steuern, gesetzlich zulässige soziale Lasten usw. nicht in Abzug gebracht werden. Es ist zumeist ein schablonenmäßiges Vorgehen bei vielen Steuerbehörden zu verzeichnen und man muß sich fragen, welche Gründe maßgebend waren, einen solchen Vorgang zu wählen, da doch der betreffende Bemessungsbeamte in den meisten Bezirken die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen kennen mußte. Es ist doch wohl nicht anzunehmen, daß dies eine Instruktion der obersten Finanzverwaltung gewesen sein dürfte? Die Bemessung der Steuern erfolgt in den meisten Fällen ohne ein fachmännisches Gutachten und es ist bis zum heutigen Tage Brauch, daß immer das höchste Ausmaß nach den alten gesetzlichen Bestimmungen in Anwendung gebracht wird. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Zierhut.)

Die schriftlichen und mündlichen Einwendungen bei den Steuerbemessungsbehörden blieben bis weit über 90% erfolglos, da man den Auskunftspersonen, oder, besser gesagt, den Steuerspitzeln mehr Glauben schenkte, als den arbeitenden steuerzahlenden Bürgern. Daher wuchs die Erbitterung gegen Steuerbehörde und Staat in einer Art und Weise, wie sie doch niemals in deren Interesse gelegen sein konnte. Ich stehe auch heute auf dem Standpunkt, daß die Steuermoral in allererster Linie bei den Steuerbemessungsbehörden beachtet werden muß. Der gewerbliche und kaufmännische Mittelstand hat sich noch niemals gegen die Vorschreibung gerechter Steuern ausgesprochen. Er hat vielmehr bis in die letzte Zeit bis zu seiner finanziellen Ohnmacht die Steuern entrichtet und trotzdem hat man in vielen Fällen diesen Stand bis zum Weißbluten gebracht. Interessant ist der Fall eines Gewerbetreibenden, der am 13. März l. J. die Verständigung erhielt, daß am 14. März, also am nächsten Tage, eine Versteigerung seiner beschlagnahmten Waren wegen Steuerrückständen stattfindet. Ist ein solches Vorgehen einer Steuerbehörde noch gerecht, verdient es vielmehr nicht an den Pranger gestellt zu werden? Will daher der Herr Finanzminister und die staatliche Finanzverwaltung eine Steuermoral erzielen, so muß diese in erster Linie von den maßgebenden Behörden, bzw. den Steuerbeamten gepflogen werden.

Es wird in Zukunft auch vermieden werden müssen, daß erst nach einer Reihe von Jahren die Vorschreibung an die einzelnen Steuerpflichtigen erfolgt, da hierdurch das betreffende Unternehmen, wie es die letzten Jahre oft bewiesen haben, mit einer falschen Kalkulation arbeitet und sich hierdurch zu Schaden brachte. Der Staat müßte eigentlich in solchen Fällen zur Verantwortung gezogen werden, weil solcher Art das betreffende Unternehmen durch solche nach Jahren vorgeschriebene Steuern unverschuldet in seinem Bestande gefährdet wird. In den Fällen der verspäteten Vorschreibung, was insbesondere in den letzten Jahren sehr häufig der Fall war, hat eigentlich der Staat nicht seine Pflicht zum Schutze der Bürger erfüllt, im Gegenteil, er hat durch dieses Vorgehen viele Existenzen vernichtet. Ein solches Vorgehen soll und darf in Zukunft nicht mehr platzgreifen. Es muß unsere Aufgabe sein, darauf zu achten, daß die Vorschreibungen ebenso genau und zeitgerecht erfließen, wie die Einbekenntnisse von den Steuerpflichtigen gefordert werden. Das Gesetz über die teilweise oder gänzliche Abschreibung von großen Steuerrückständen bis Ende 1923 hat insoweit seine Gültigkeit verloren, als die eingezahlten Beträge immer auf den alten Steuerrest verwendet werden. Die seit 1923 hierdurch anwachsenden Steuervorschreibungen blieben als weitere Steuerschuld stehen. Dadurch sind heute die in wirtschaftlicher Bedrängnis geratenen Gewerbetreibenden, Kaufleute und auch ein großer Teil der Industrie in die traurige Lage versetzt, die aufgelaufenen Rückstände an Steuern bezahlen zu müssen, da ein Gesuch um Steuererleichterungen durch diesen Vorgang völlig aussichtslos ist.

Es wäre somit ein Gebot der Gerechtigkeit, aber auch der Dringlichkeit, daß die Regierung dieses Staates auch für die Jahre 1924 bis 1926 das Gesetz über Steuererleichterungen zur Fristverlängerung dem Parlamente vorlegen möchte, da wir doch noch immer mitten in der Wirtschaftskrise stecken.

Ein besonderes beklagenswertes Kapitel, mit dem man sich stundenlang befassen könnte, sind die Revisionskommissionen für die direkten Steuern. Die Beschwerden darüber dürften der Finanzverwaltung dieses Staates zureichend bekannt sein und es wäre auch an der Zeit, daß, wenn diese auch derzeit nicht gänzlich aufgehoben werden können, so doch ein entsprechendes Verhalten der Revisionsbeamten gegenüber den Bürgern gewährleistet wird. Bezeichnend für diese Kommissionen ist, daß die betreffenden Organe bloß Vertragsbeamte sind und jederzeit entlassen werden können. Man darf dabei nicht vergessen, daß jedem Unternehmen gewisse Geschäftsgeheimnisse wie auch der Kundenkreis des Unternehmens gewahrt werden müssen, was bei einer Entlassung dieser Personen sehr leicht verraten werden kann. Meiner Meinung nach wäre es angebracht, nicht Vertragsbeamten, die nach einer gewissen Zeit entlassen werden können, diese Revisionen durchführen zu lassen, sondern definitiv bestellte Staatsbeamte, die unter Diensteid stehen.

Angenehm berührtes wirklich, daß der Herr Finanzminister bzw. die Finanzverwaltung über unser Einschreiten zur Überzeugung gelangte, daß die entsendeten Kommissionen zu kleinen Gewerbetreibenden und kaufmännischen. Betrieben Kosten verursachen, die in keinem Einklang zu den Erfolgen stehen und in richtiger Erkenntnis die Einstellung dieser Revisionskommissionen beantragt wurde. Ich bin der festen Überzeugung, daß es bei den kleinen gewerblichen nichtprotokollierten Betrieben zu einer gerechten Bekenntnislegung kommen wird, weil die betreffenden Steuerträger durch die Aufhebung dieser Schikanen ein größeres Vertrauen zu den Steuerbehörden haben werden. Was ich aber besonders hinsichtlich der Tätigkeit der Revisionskommissionen anzweifle, ist das Recht, die Einkommensteuer, die für die Jahre 1914 bis 1919 vom alten Österreich rechtskräftig vorgeschrieben ist, nochmals einer Kontrolle zu unterziehen und eventuelle Nachtragsvorschreibungen zu erlassen. Ich bestreite dieses Recht schon aus dem Grunde, weil erstens der alte österreichische Staat zu einer nachträglichen Vorschreibung kaum mehr geschritten wäre, und zweitens, weil die Durchführung solcher Revisionen nicht allgemein und nicht bei jedem Steuerträger nachträglich vorgenommen wurde. Ich muß daher die Frage an den Herrn Finanzminister richten, wie er es verantworten kann, dem einen mehr Steuern vorzuschreiben, während andere wieder von solch einer Vorschreibung verschont bleiben. In den meisten Fällen sind es Nachtragsvorschreibungen über Steuern, die infolge der Wirtschaftskrise nicht bezahlt werden konnten, und es wäre nur recht und billig, wenn man diesen Staatsbürgern solche unrechtmäßige Steuern nachließe. Ich erwarte, daß das Finanzministerium dieser Angelegenheit seine Aufmerksamkeit schenke und dies sowohl zur Zufriedenheit des Fiskus als auch des betroffenen Steuerträgers regeln wird. Die weitere Aufgabe für die neue Steuerreform bezw. für die Handhabung in der Praxis wird gewiß in der Hand des Finanzministeriums liegen, das genaue Instruktionen herausgeben muß, womit die steuerbemessenden Beamten in erster Linie zur Steuermoral erzogen werden.

In das meritorische der ganzen Vorlage hier im hohen Hause noch näher einzugehen, halte ich für nicht mehr angebracht, da ich bereits Gelegenheit hatte, in den monatelangen, andauernden Beratungen der Koalition die Forderungen meiner Partei und somit auch des gesamten Gewerbe- und Handelsstandes vorzubringen. Der staatlichen Finanzverwaltung bezw. den ihr unterstellten Bemessungsbehörden wird es obliegen, die in den Veranlagungsverfahren und die in den Strafbestimmungen enthaltenen Härten durch eine sinngemäße Auslegung des Gesetzes in der Praxis dahin zu mildern, damit für alle Steuerträger dieses Staates, ohne Unterschied der Nation, das Wort des Herrn Ministerpräsidenten der derzeitigen Regierung "Gleiche mit Gleichen" zur Tat wird. Seitens der Kommunisten, sowie auch anderer Oppositionsparteien wurde gegen die deutschen Mehrheitsparteien wiederholt der Vorwurf erhoben, daß diese durch ihre Mitwirkung an der Gesetzwerdung der Steuervorlage die Forderungen der Deutschen außerachtgelassen hätten. Demgegenüber stelle ich fest, daß wir durch unsere Mitarbeit an der Regierungsmehrheit und dem uns dadurch errungenen Einfluß unserem hartbedrängten deutschen Gewerbe und Handelsstande zweifellos manche Erleichterungen zu schaffen vermochten. Wir werden auch in Hinkunft für alle berechtigten und noch offenen Forderungen des werteschaffenden deutschen Mittelstandes als aufrechte Männer eintreten, gestützt auf das in großem Maße der breitesten Schichten des deutschen Gewerbe- und Handelsstandes entgegengebrachte Vertrauen.

Den èechischen Mehrheitsparteien gebe ich aber zu bedenken, daß sie sich von der einträchtigen Zusammenarbeit èechischer und deutscher Kommunisten nicht beschämen lassen sollen. Durch ein entsprechendes mehrentgegenkommendes Verhalten der èechischen Mehrheitsparteien gegenüber den anderen Nationen würden die Angriffe der Kommunisten hinsichtlich der geänderten Stellung zu den völkischen Minderheiten dieses Staates gewiß hinfällig werden müssen.

Wird diesem Verlangen in der Tat Rechnung getragen und wird man auch auf allen anderen Gebieten des öffentlichen Lebens in diesem Staate den Deutschen die ihnen rechtmäßig zustehenden gleichen Rechte einräumen, dann werden wir als Volksvertreter mit aufrichtigem Herzen von unserem Staate sprechen können.

In Erwartung der Erfüllung dieser Forderungen und im guten Glauben an die liberale Anwendung und an die Erleichterung, die der Herr Finanzminister für die Steuerträger und die Administrative in seinem Schlußworte der letzten Budgetsitzung durch das neue Steuergesetz zusagte, wird meine Partei für diese Vorlage stimmen. (Potlesk.)

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