Úterý 29. března 1927
Meine Damen und Herren! Die Immunität
ist eine der größten Errungenschaften des liberalen
Zeitalters, weil durch sie die gewählten Volksvertreter der
Willkür der Regierungsorgane entzogen werden. Würde
die Immunität beseitigt werden, so hätte die jeweilig
herrschende Mehrheit es in der Hand, die oppositionellen Parteien
wann immer es ihr beliebt, ihrer Vertreter zu berauben. Jede Rede,
die ein Volksvertreter hält, könnte vom Staatsanwalt
benützt werden, um den Parlamentarier in Untersuchung zu
ziehen und ohne Rücksicht darauf, ob ihn eine Schuld trifft
oder nicht, z. B. bei wichtigen Abstimmungen, durch Verhängung
der Untersuchungshaft an der Ausübung seiner Pflicht als
Volksvertreter zu hindern. Ein solches willkürliches Regime
würde es dem Justizminister und dem Innenminister ermöglichen,
wann immer sie wollen, die Kraft der Opposition zu brechen. Es
war daher eine der größten Errungenschaften, als man
zur Einführung der Immunität für die Mitglieder
des Parlamentes schritt und so es in die Hand des Parlamentes
legte, ob ein Volksvertreter über Aufforderung des Gerichtes
sich diesem stellen muß oder nicht. (Výkřiky
na levici.) Man ging dabei von der Auffassung
aus, daß die Mitglieder des Parlamentes den Wert der Immunität
selbst am besten einzuschätzen wissen werden und ohne triftige
Gründe niemals einen Auslieferungsbeschluß fassen werden,
weil sich die Mitglieder der jeweiligen Mehrheit dessen bewußt
sein müssen, daß auch sie einmal aus der Mehrheit gedrängt
werden könnten und ihnen dann dasselbe Schicksal bereitet
werden könnte. Im alten österreichischen Parlamente
war man voll und ganz erfüllt von dieser hohen Auffassung
der Immunität der Abgeordneten. (Výkřiky
posl. dr Schollicha.) In der čechoslovakischen Republik,
die sich bewußt entösterreichert hat, müssen wir
aber immer wieder feststellen, daß hier eine jeder Demokratie
hohnsprechende Weise bei der Behandlung der Immunität der
oppositionellen Volksvertreter Platz gegriffen
hat. Man kann ruhig sagen, daß man es mit einem brutalen
Gewaltsystem zu tun hat, das auch vor der in allen demokratisch
regierten Staaten geheiligten Immunität der oppositionellen
Volksvertreter, also der volksbewußten Vertreter der unterdrückten
Nationen in diesem Staate, nicht halt macht. Wohl hat der Immunitätsausschuß
seinerzeit in richtiger Erkenntnis dieser freiheitlichen Errungenschaft
den Grundsatz aufgestellt, daß bei gestellten Auslieferungsbegehren
gegen die Mitglieder des Hauses immer nur von dem Standpunkte
ausgegangen werden dürfe, ob die dem Volksvertreter zur Last
gelegten Handlungen mit der Ausübung seines Mandates als
Vollmachtträger einer politischen Partei und damit mit dem
Parteiprogramm im Zusammenhang stehen oder nicht. Es sollten also
Delikte, die in der Ausübung des politischen Mandates zur
Wahrung der politischen Grundsätze und der berechtigten Wählerinteressen
ihre Ursache haben, unter den Schutz der Immunität fallen.
Hingegen sollten Ehrenbeleidigungen, Eigentumsdelikte und dergleichen
grundsätzlich von dem Schutz der Immunität ausgenommen
werden.
Nun mußten wir es in diesem Hause wiederholt
erleben, daß gegen diese anerkannten Grundsätze seitens
der Mehrheitsparteien verstoßen wurde und daß seitens
des Immunitätsausschusses Beschlüsse gefaßt wurden,
die ohne Rücksicht auf die oben aufgestellten Grundlinien
sich bewußt gegen die Mitglieder der Opposition richteten.
Mitglieder der Mehrheitsparteien wurden auch dann, wenn es sich
um Ehrenbeleidigungen und ähnliches handelte, unter den Schutz
der Immunität gestellt, Abgeordnete der unterdrückten
Nationen hingegen wegen Delikten, die sie in Ausübung ihres
politischen Mandates sich angeblich zuschulden kommen ließen,
rücksichtslos ausgeliefert. Wir haben es also in diesem Hause
nur mit einer sogenannten Regierungsimmunität zu tun. Der
Regierungsabgeordnete wird ohne Rücksicht, ob es sich um
ein politisches Delikt handelt oder nicht, vor der gerichtlichen
Verfolgung geschützt, der oppositionelle Abgeordnete ist
auch bei politischen Delikten vogelfrei. Den schlagendsten Beweis
für die Richtigkeit der hier geschilderten Zustände
hat der frühere Hauspräsident Tomášek,
unter dessen Vorsitz die unterschiedliche Behandlung der Immunitätsfälle
im alten Hause unter Mitwirkung seiner Parteigenossen sich bereits
vollzogen hat, selbst erbracht, als er sich am 8. Juni 1926 gezwungen
sah, nunmehr selbst als Mitglied einer oppositionellen Partei,
nachstehende Erklärung abzugeben: "Wir können nicht
zu der Art und Weise schweigen, in der jetzt die Immunitätsangelegenheiten
verhandelt werden. Bisher wurde es für parlamentarischen
Brauch angesehen, daß ein Abgeordneter nur wegen solcher
Delikte ausgeliefert wurde, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang
mit der Ausübung des Abgeordnetenmandates stehen, insbesondere
wenn es sich um ein Privatklagedelikt gehandelt hat. Gegen diesen
Grundsatz hat sich heute die Mehrheit der Kammer schwer versündigt.
Ein Abgeordneter, der die Mehrheit der parlamentarischen Parteien
unehrenhafter Handlungen bezichtigt hat und von einer der beschuldigten
Parteien in Strafverfolgung gezogen wurde, war bereit, in der
Presse eine Erklärung zu veröffentlichen, daß
seine Beschuldigung unwahr sei und er weigerte sich nur, die mit
diesem Strafverfahren verbundenen Kosten zu bezahlen. Dieser
Abgeordnete wurde von den čechischen Agrariern, Volksparteilern
und Gewerbeparteilern in Schutz genommen und von ihnen vor der
Notwendigkeit bewahrt, seine Behauptungen zu beweisen oder sie
als ehrenhafter Mensch zu widerrufen. Wir stellen
diese einzigartige parlamentarische Unanständigkeit der Führung
dieser Klubs öffentlich an den Prager und erklären,
daß wir uns auf Grund dieses Verhaltens gegenüber den
Mitgliedern dieser Klubs an die parlamentarischen Gepflogenheiten
nicht mehr gebunden fühlen."
In dieser Erklärung ist ein Satz besonders
bezeichnend, u. zw.: "Bisher wurde es für parlamentarischen
Brauch angesehen, daß ein Abgeordneter nur wegen solcher
Delikte ausgeliefert wurde, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang
mit der Ausübung des Abgeordnetenmandates stehen."
Nach diesen einleitenden Feststellungen will
ich mich nunmehr der Besprechung des gegen mich und den Koll.
Mayer schwebenden Auslieferungsbegehrens zuwenden.
Anläßlich der Abhaltung des Festes
der "Eghalanda-Gmoi" am 9. August 1925 in Karlsbad-Fischern
hat angeblich das Karlsbader Polizeikommissariat ein Farbenverbot
erlassen. Gleichzeitig wurde den Veranstaltern des Festzuges aufgetragen,
bzw. sie von dem Verbote verständigt, daß im Festzuge
keine Musikkapellen spielen, die Festzugsteilnehmer weder singen
noch "Heil!" rufen dürfen. Diese unsinnigen und
geradezu provozierenden Verbote waren die Ursache der dann folgenden
Vorfälle. Jeder vernünftig denkende Mensch muß
zugeben, daß es geradezu an Wahnsinn grenzt, in der urdeutschen
Stadt Karlsbad bei einer deutschen Festlichkeit, an welcher sich
Zehntausende Menschen beteiligen, im Festzuge das Spiel der Musikkapellen,
das Singen von Liedern und das Heilrufen zu verbieten. Man kann
die Erlassung dieser Verbote geradezu als eine Perversität
bezeichnen. Meines Erachtens war es Pflicht der anwesenden deutschen
Volksvertreter, gegen diese unsinnigen und durch nichts zu rechtfertigenden
Verbote Protest einzulegen und haben sie auch, soweit sie Mitglieder
farbentragender Korporationen sind, diesem Proteste außerdem
durch Anlegen ihrer Farben sinnfälligen Ausdruck verliehen.
Über in erregtem Tone vorgebrachte Aufforderung des Polizeiinspektors
Hodek, die Kappen abzulegen, legitimierten ich und Koll. Mayer
uns unter Vorweis der Legitimation als Abgeordnete und beriefen
uns auf unsere Abgeordnetenimmunität, was aber von diesem
Inspektor mit den Worten: "Das geht mich nichts an, Sie können
sein, wer Sie wollen, die Kappe muß herunter", quittiert
wurde, wobei er sich gleichzeitig bemühte, dem Koll. Mayer
die Kappe gewaltsam vom Kopfe zu reißen. Ich habe nicht
die Absicht, an dieser Stelle die sich dann anschließenden
Vorgänge und das ungeheuerliche Verhalten der Staatspolizisten
zu kennzeichnen, sondern ich stelle nur fest, daß die mir
im Berichte des Immunitätsausschusses zur Last gelegte Handlungsweise
vollständig den Tatsachen widerspricht. Koll. Mayer und
ich erblickten vom ersten Augenblick an in dem Vorgehen der Staatspolizei
seit der oben angeführten empörenden Antwort des Polizeiinspektors
Hodek eine ständige Verletzung unserer Abgeordnetenimmunität
und ich stelle ausdrücklich fest, daß ich mich wiederholt
mit der Abgeordnetenlegitimation in der Hand gegen das gewaltsame
Vorgehen der Staatspolizisten legitimierte und immer wieder
gegen die Verletzung meiner Abgeordnetenimmunität Verwahrung
einlegte. Die Abgeordnetenlegitimation war bei diesem gewaltsamen
Angriff gegen meine Person selbstverständlich meine einzige
Waffe. Das damalige Vorgehen der čechischen Staatspolizisten
machte auf mich den Eindruck, als ob sie diese
sich ihnen endlich bietende Gelegenheit benützen wollten,
um sich an mir, als deutschem Volksvertreter ihr Mütchen
zu kühlen. (Posl. Kreibich: Unter deutschen Ministern!)
Nein, das liegt schon zwei Jahre zurück. Damals waren
wir noch nicht so glücklich, deutsche Minister zu besitzen.
Dies ging besonders aus dem gewalttätigen
Vorgehen gegen mich hervor, besonders als der Staatspolizist Jan
Kalous in dem Augenblicke, wo ich von Polizisten umringt war,
im Sturmlauf auf uns zukam und mit aufgehobenen Gummiknüttel
gegen meinen Kopf zielend, den Polizisten zurufend: "Jen
do vrat s ním!" mir mit dem Knie einen Stoß
in den Bauch versetzte. Dieses gewalttätige Vorgehen des
Polizisten Jan Kalous hatte bekanntlich ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft
gegen diesen merkwürdigen Hüter der Ruhe und Ordnung
zur Folge und das Gerichtsverfahren endete nach vierfacher Vertagung
mit der Verurteilung dieses Polizisten. Interessant aber war bei
diesem Gerichtsverfahren feststellen zu können, daß
alle als Zeugen geführten čechischen Staatspolizisten
unter Eid aussagten, daß der angeklagte Jan Kalous diesen
Stoß gegen mich nicht geführt haben könne. Bezeichnend
ist, daß der Polizeiinspektor Hodek, dessen Namen ja wiederholt
vorkommt und der nach seiner eigenen Aussage
in dem in Frage kommenden Augenblick neben dem Polizisten Kalous
stand, ebenfalls unter Eid diese Behauptung bekräftigte.
(Posl. inž. Jung: Da sieht man, was der Diensteid
für einen Wert hat!) Es kommt noch
weit schöner. Nun hat auch der Revierinspektor Káše,
ebenfalls unter Eid ausgesagt, daß ihm von den tätlichen
Angriffen gegen mich erst drei Tage nach dem Vorfall in der Polizeischule
Mitteilung gemacht worden ist und daß er früher davon
keine Kenntnis hatte. Hingegen sagte ein anderer Zeuge unter Eid
aus, daß, nachdem wir beide Abgeordnete zum Polizeikommissariat
gebracht worden waren und uns im Zimmer des Polizeirates Dr Votava
befanden, eine höhere Polizeicharge den Polizeiinspektor,
den Herrn Hodek, wegen des tätlichen Angriffes auf mich,
weil er Kommandant der Polizeiabteilung war, zur Rede stellte,
ihn zusammenschimpfte und anbrüllte: "Nichts habt Ihr
zu tun. Ihr habt auf Befehl zu warten und im schlimmsten Fall
vom Revolver Gebrauch zu machen." Über Aufforderung
des Richters schilderte der Zeuge das Aussehen dieser Polizeicharge
und nachdem er diese Schilderung gegeben und ihn als großen
starken Mann mit gelben Gamaschen geschildert hatte, fragte der
Richter, den Angeklagten, um wen es sich in diesem Falle gehandelt
haben könnte. Jan Kalous antwortete, daß das nur der
Revierinspektor Káše gewesen sein kann. Ich habe nach
Inkrafttreten des Urteils Herrn Polizeirat Dr Votava von diesen
Tatsachen Mitteilung gemacht und ihm gegenüber das Bedauern
ausgesprochen, daß er als verantwortlicher Leiter der Wache
nicht an dieser Gerichtsverhandlung teilgenommen hat, weil er
so einmal seine Polizisten im richtigen Lichte hätte sehen
können.
Dies alles stelle ich nur fest, obwohl ich mir bewußt b
n, daß kein čechischer Staatsanwalt es wagen dürfte,
diesen Tatsachen ein dienstliches Augenmerk zuzuwenden. Trotzdem
alle Staatspolizisten bei dieser Verhandlung sich bemüht
hatten, den Angeklagten Kalous zu entlasten,
sah sich der čechische Richter gezwungen, die Verurteilung
auszusprechen. Besonders bezeichnend aber ist, daß die eingebrachte
Berufung gegen dieses Urteil noch vor Durchführung der Berufungsverhandlung
zurückgezogen wurde. Zur weiteren Charakteristik
des Polizeiinspektors Hodek, der in seiner Zeugenaussage die Behauptung
aufgestellt hat, daß Koll. Mayer und ich uns geweigert
hätten, über seine Aufforderung uns zu legitimieren,
was, wie ich bereits vorhin festgestellt habe, den Tatsachen vollständig
widerspricht, will ich nur heute eine Feststellung wiederholen,
die ich bereits gegenüber dem Herrn Innenminister Černý
im Budgetausschuß gemacht habe, daß
nämlich bei der Karlsbader Staatspolizei festgestellt werden
konnte, daß die in Pilsen von wo Hodek nach Karlsbad versetzt
wurde, ausgestellte Konduitenliste, gefälscht worden ist.
Předseda (zvoní): Upozorňuji
pana řečníka, že řečnická
lhůta již uplynula.
Posl. inž. Kallina (pokračuje):
Ich muß das feststellen. Ein leitender
Beamter der Karlsbader Staatspolizei, dem gegenüber ich bei
einer Auseinandersetzung vor wenigen Tagen auf diese Tatsache
hingewiesen habe, antwortete mir entsetzt: "Das wissen Sie
auch? Da liegt ja neuerlich ein Bruch des Amtsgeheimnis vor".
(Výkřiky na levici.) Ein
neuerlicher Beweis für die Richtigkeit meiner Feststellungen!
Bei dieser Gelegenheit sei es mir auch gestattet, auf einen Vorfall
hinzuweisen, der beweist, welch große Interesse die Karlsbader
Staatspolizei für meine Person besitzt. Ich konnte feststellen,
daß ich am Sonntag, den 30. Jänner d. J. von zwei Spitzeln
der Karlsbader Staatspolizei in den verschiedensten Gasthäusern
Karlsbads gesucht wurde. Als ich mich am nächsten Tage im
Polizeikommissariat nach der Ursache dieses merkwürdigen
Beginnens erkundigte, erklärte der Chef der Polizei, von
diesem Vorfall nichts zu wissen und stellte mir nähere Mitteilungen
durch den Ressortschef in Aussicht. Dieser, und zwar war es Dr.
Dunovský, erklärte mir nach einer Stunde, daß
an diesem Sonntage nachmitags gegen 5 Uhr ein Herr beim Polizeikommissariat
erschienen ist, nach dessen Namen sie sich nicht erkundigten,
und um die Ausfolgung meiner Anschrift ersucht habe, weil er mich
dringend sprechen wollte. Nach einer halben Stunde sei er unverrichteter
Dinge zurückgekommen, weil meine Wohnung geschlossen gewesen
sei, und da hätten sich in diesem Augenblicke zwei zufällig
anwesende Polizeispitzel freiwillig bereit erklärt, mich
in Karlsbad ausfindig zu machen. Ich erkannte sofort, daß
hier ein sehr durchsichtiges Manöver vorliegt und erklärte
auch Dr. Dunovský, daß ich an diese Fabel nicht glaube.
Wenige Tage später erfuhr ich von anderer Seite den wahren
Grund dieser polizeilichen Fahndung. Ein Funktionär der Staatspolizei,
der scheinbar das Gras wachsen hört, vermutete mich in einer
geheimen Versammlung, die angeblich aus Anlaß der Verurteilung
der kommunistischen Abgeordneten, der Pultdeckelstürmer,
statthaben sollte, und hoffte sich dadurch besondere Verdienste
zu erwerben, diese geheime Versammlung, in welcher er auch mich
vermutete, auszuheben.
Ich glaube, auch diese Feststellung läßt
erkennen, daß die Verhältnisse bei der Karlsbader Staatspolizei
unhaltbar sind. Im übrigen glaube ich, daß diese Verhältnisse
am besten charakterisiert werden, wenn ich nun ein čechisches
Schriftstück zur Verlesung bringe, welches dem hier anwesenden
Koll. David nicht
unbekannt sein dürfte, weil es die Abschrift eines Briefes
ist, den er vor einiger Zeit aus Karlsbad bekommen hat und der
die skandalösen Verhältnisse bei der Karlsbader Staatspolizei
kraß charakterisiert.
Předseda (zvoní): Prosím pana
řečníka, aby skončil.
Posl. inž. Kallina (pokračuje):
Koll. David wird, trozdem er rot wird,
nicht leugnen können, daß er dieses Schriftstück
erhalten hat, das folgeden Wortlaut hat (čte):
"Začátkem října v policejní
škole vytýkal inspektor strážníkům,
kteří konají službu na drahovické
strážnici, že spálili mnoho uhlí
a tím stát poškodili. Aby došlo v této
věci k vyjasnění, přihlásil
se ke slovu strážník Puchmajer, který
přede všemi prohlásil, že poměrně
veliká spotřeba uhlí na strážnici
v Drahovicích dá se odůvodniti jedině
tím, že z rozkazu pana obvodního inspektora
Strausse, správce hospodářské části
policejního komisařství, vynáší
se toto uhlí posluhovačkou, která je též
státem placena, do bytu jisté slečně
Müllerové." (Výkřiky na levici.)
Anfangs Oktober - ich muß ja das für
meine deutschen Kollegen übersetzen - hat der Polizeiinspektor
in der Polizeischule den Polizisten den Vorwurf gemacht.... (Posl.
Kreibich: Nach der Geschäftsordnung dürfen amtliche
Schweinereien nur in der Staatssprache veröffentlicht werden!)
Předseda (zvoní): Volám pana
posl. Kreibicha k pořádku.
Posl. inž. Kallina (pokračuje):...
daß in der Drahowitzer Staatspolizeiabteilung zuviel
Kohle verbrannt wird. Um diese Sache aufzuklären, meldete
sich der ehemalige čechische Legionär Puchmajer, dem
man zuerkennen muß, daß er ein durch und durch grundehrlicher
Mensch ist, und klärte diesen Mehrverbrauch an Kohle damit
auf, daß über Auftrag des Polizeiinspektors Strauss,
Verwalter der Wirtschaftsabteilung des Polizeikommissariates,
Kohle aus dem Zimmer der Staatspolizei jeweils zu einem Fräulein
Müller in Drahowitz getragen wurde.
Předseda (zvoní): Upozorňuji
p. řečníka, že uplynula jeho řečnická
lhůta.
Posl. inž. Kallina (pokračuje - čte):
"Na základě tohoto prohlášení
bylo nuceno velitelství jmenovaného strážníka
vzíti k výslechu a protokolárně zjistiti,
zda se to zakládá na pravdě. Dne 13. října
1925 byl tento protokol sepsán se strážníkem
Puchmajerem, který udal data, kdy se uhlí a dříví
erárem zaplacené a určené k vytopení
strážnice odnášelo do bytu uvedené
slečny."
Předseda (zvoní): Pane poslanče,
já vás naposled žádám, abyste
hleděl přijíti se svou řečí
ke konci. Mluvíte o věcech, které nesouvisí
s projednávaným předmětem pořadu.
Posl. inž. Kallina (pokračuje):
Es wurde darauf ein Protokoll mit dem genannten
Puchmajer aufgenommen, wobei er die einzelnen Daten angab, wann
immer Kohle vom Polizeikommisariat zum Fräulein Müller
hinübergetragen wurde. (Čte:)
"Jmenovaný udal do protokolu, že se to dálo
na přímý rozkaz obvodního inspektora
Strausse, takže pak stačilo, když tato slečna
přišla a řekla. že potřebuje zase
uhlí. Správnost těchto údajů
současně protokolárně potvrdili také
jiní strážníci. Protože však
vzhledem na určité okolnosti bylo zdejšímu
úřadu vyšetřování a případné
potrestání uvedeného inspektora kousnutím
do kyselého jablka, byl učiněn úředníky
několikráte pokus přiměti strážníka
Puchmajera k tomu, aby protokol odvolal neb alespoň netrval
na dalším šetření. Pokusy ty však
byly bezvýsledné.
Faktem zůstane, že až teprve po udání
tohoto případu měla prý posluhovačka
dvě nůše uhlí přinésti
na policejní komisařství. Jenže věc
má zase háček. V prvé řadě
uhlí v žádném případě
nebylo váženo a aby nebyla možná kontrola,
bylo-li uhlí skutečně přinášeno
i v tom nepoměrně malém množství,
tak tam bylo moudře v protokolu napsáno, že
ho posluhovačka ihned spálila. Na akt se napsalo,
že strážník Puchmajer během šetření
nabyl přesvědčení, že na věci
není nic trestného a nežádá dalšího
řízení. Když se strážník
Puchmajer potom šel ohraditi, řekl mu p. komisař
Němeček, že je také trestný,
jelikož prý to řekl ve škole přede
všemi strážníky, a to prý je podrývání
autority, a že může býti rád, že
to tak dopadlo."
Předseda (zvoní): Prosím pana
řečníka, aby skončil svůj výklad.
Posl. inž. Kallina (pokračuje):
Herr Präsident, ich werde sofort enden.
Das Fräulein konnte jeweils in das Polizeikommissariat
kommen und bekam Kohle.
Předseda (zvoní): Upozorňuji
opět pana řečníka, že jeho řečnická
lhůta uplynula.
Posl. inž. Kallina (pokračuje):
Nachdem der Präsident mich drängt
zu schließen, bin ich leider nicht mehr in der Lage, das
Schriftstück weiter zu verlesen. Vielleicht kann es Herr
Koll. David in vollem Wortlaut zur Verfügung stellen.
Ich will nur noch darauf hinweisen, daß im weiteren Verlaufe
des Schreibens auch von Unterschlagungen bei Paßausfertigungsgebühren
die Rede ist. Es wird ja noch bei anderer Gelegenheit die Möglichkeit
geboten sein, die Angelegenheit vollständig zu Ende zu führen.
Předseda (zvoní): Pane poslanče, prosím,
abyste skončil. Vaše řečnická
lhůta již uplynula.
Posl. inž. Kallina (pokračuje):
Hochinteressant ist es, daß dem Polizeikommissariat
Karlsbad die Kohlenangelegenheit außerordentlich unangenehm
war und daß es ständig versuchen wollte, auf den ehrlichen
offenen Charakter Puchmajers einzuwirken und ihn zu bewegen, daß
er von der weiteren Verfolgung der Angelegenheit Abstand nehme.
Es ist zum Schluß gelungen, einen Ausweg zur Klärung
der ganzen Angelegenheit herbeizuführen, indem ein Protokoll
mit dem Strauß aufgenommen wurde, in dem erklärt wurde,
daß er nur einmal früh den Auftrag gegeben habe, weil
alle Kohlengeschäfte geschlossen waren, und dergleichen Ausflüchte
mehr. Die Bedienerin hat einbekannt, daß sie Kohle ausgeliehen,
sie aber wieder zurückgetragen habe. Dann heißt es
aber (čte):
"Posluhovačka před krátkým časem
však řekla p. obvodnímu inspektorovi Hodkovi,
že žádné uhlí na komisařství
nenosila a že za podepsání protokolu dostala
20 korun."
Předseda (zvoní): Pane poslanče,
musím vám odníti slovo, jestliže řeč
neskončíte. (Různé výkřiky
na levici. Hluk.)
Posl. inž. Kallina (pokračuje):
Also es steht hier wörtlich daß die genannte Bedienerin
für den Betrag von 20 Kč sich bereit erklärt
hat, ein Protokoll zu unterschreiben, das der Wahrheit vollständig
widerspricht. Meine Herren! Es war notwendig, einmal in dieses
Wespennest hineinzustechen, damit die čechischen Kollegen
einen Begriff davon bekommen, wie die Staatspolizei in unseren
sudetendeutschen Heimatgebieten haust. Ich
bitte sich vor Augen zu führen, unter welchen Verhältnissen
unsere Bevölkerung seufzt. Ich weiß. die Polizei ist
es... (Hluk. - Různé výkřiky.)
Bitte, Herr Kollege, ich kann weiterlesen;
es kommen noch viel unangenehmere Sachen zutage. Es sind, wie
ich vorhin erwähnt habe, Unterschlagungen bei Paßausfertigungsgebühren
vorgekommen, und zwar daß bei Eintragungen an Stelle von
100 K nur 10 K eingetragen wurden...