Úterý 29. března 1927

Příloha k těsnopisecké zprávě

o 70. schůzi poslanecké sněmovny Národního shromáždění

republiky Československé

v Praze v úterý dne 29. března 1927.

Řeč posl. inž. Kalliny (viz str. 381 těsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die Immunität ist eine der größten Errungenschaften des liberalen Zeitalters, weil durch sie die gewählten Volksvertreter der Willkür der Regierungsorgane entzogen werden. Würde die Immunität beseitigt werden, so hätte die jeweilig herrschende Mehrheit es in der Hand, die oppositionellen Parteien wann immer es ihr beliebt, ihrer Vertreter zu berauben. Jede Rede, die ein Volksvertreter hält, könnte vom Staatsanwalt benützt werden, um den Parlamentarier in Untersuchung zu ziehen und ohne Rücksicht darauf, ob ihn eine Schuld trifft oder nicht, z. B. bei wichtigen Abstimmungen, durch Verhängung der Untersuchungshaft an der Ausübung seiner Pflicht als Volksvertreter zu hindern. Ein solches willkürliches Regime würde es dem Justizminister und dem Innenminister ermöglichen, wann immer sie wollen, die Kraft der Opposition zu brechen. Es war daher eine der größten Errungenschaften, als man zur Einführung der Immunität für die Mitglieder des Parlamentes schritt und so es in die Hand des Parlamentes legte, ob ein Volksvertreter über Aufforderung des Gerichtes sich diesem stellen muß oder nicht. (Výkřiky na levici.) Man ging dabei von der Auffassung aus, daß die Mitglieder des Parlamentes den Wert der Immunität selbst am besten einzuschätzen wissen werden und ohne triftige Gründe niemals einen Auslieferungsbeschluß fassen werden, weil sich die Mitglieder der jeweiligen Mehrheit dessen bewußt sein müssen, daß auch sie einmal aus der Mehrheit gedrängt werden könnten und ihnen dann dasselbe Schicksal bereitet werden könnte. Im alten österreichischen Parlamente war man voll und ganz erfüllt von dieser hohen Auffassung der Immunität der Abgeordneten. (Výkřiky posl. dr Schollicha.) In der čechoslovakischen Republik, die sich bewußt entösterreichert hat, müssen wir aber immer wieder feststellen, daß hier eine jeder Demokratie hohnsprechende Weise bei der Behandlung der Immunität der oppositionellen Volksvertreter Platz gegriffen hat. Man kann ruhig sagen, daß man es mit einem brutalen Gewaltsystem zu tun hat, das auch vor der in allen demokratisch regierten Staaten geheiligten Immunität der oppositionellen Volksvertreter, also der volksbewußten Vertreter der unterdrückten Nationen in diesem Staate, nicht halt macht. Wohl hat der Immunitätsausschuß seinerzeit in richtiger Erkenntnis dieser freiheitlichen Errungenschaft den Grundsatz aufgestellt, daß bei gestellten Auslieferungsbegehren gegen die Mitglieder des Hauses immer nur von dem Standpunkte ausgegangen werden dürfe, ob die dem Volksvertreter zur Last gelegten Handlungen mit der Ausübung seines Mandates als Vollmachtträger einer politischen Partei und damit mit dem Parteiprogramm im Zusammenhang stehen oder nicht. Es sollten also Delikte, die in der Ausübung des politischen Mandates zur Wahrung der politischen Grundsätze und der berechtigten Wählerinteressen ihre Ursache haben, unter den Schutz der Immunität fallen. Hingegen sollten Ehrenbeleidigungen, Eigentumsdelikte und dergleichen grundsätzlich von dem Schutz der Immunität ausgenommen werden.

Nun mußten wir es in diesem Hause wiederholt erleben, daß gegen diese anerkannten Grundsätze seitens der Mehrheitsparteien verstoßen wurde und daß seitens des Immunitätsausschusses Beschlüsse gefaßt wurden, die ohne Rücksicht auf die oben aufgestellten Grundlinien sich bewußt gegen die Mitglieder der Opposition richteten. Mitglieder der Mehrheitsparteien wurden auch dann, wenn es sich um Ehrenbeleidigungen und ähnliches handelte, unter den Schutz der Immunität gestellt, Abgeordnete der unterdrückten Nationen hingegen wegen Delikten, die sie in Ausübung ihres politischen Mandates sich angeblich zuschulden kommen ließen, rücksichtslos ausgeliefert. Wir haben es also in diesem Hause nur mit einer sogenannten Regierungsimmunität zu tun. Der Regierungsabgeordnete wird ohne Rücksicht, ob es sich um ein politisches Delikt handelt oder nicht, vor der gerichtlichen Verfolgung geschützt, der oppositionelle Abgeordnete ist auch bei politischen Delikten vogelfrei. Den schlagendsten Beweis für die Richtigkeit der hier geschilderten Zustände hat der frühere Hauspräsident Tomášek, unter dessen Vorsitz die unterschiedliche Behandlung der Immunitätsfälle im alten Hause unter Mitwirkung seiner Parteigenossen sich bereits vollzogen hat, selbst erbracht, als er sich am 8. Juni 1926 gezwungen sah, nunmehr selbst als Mitglied einer oppositionellen Partei, nachstehende Erklärung abzugeben: "Wir können nicht zu der Art und Weise schweigen, in der jetzt die Immunitätsangelegenheiten verhandelt werden. Bisher wurde es für parlamentarischen Brauch angesehen, daß ein Abgeordneter nur wegen solcher Delikte ausgeliefert wurde, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Abgeordnetenmandates stehen, insbesondere wenn es sich um ein Privatklagedelikt gehandelt hat. Gegen diesen Grundsatz hat sich heute die Mehrheit der Kammer schwer versündigt. Ein Abgeordneter, der die Mehrheit der parlamentarischen Parteien unehrenhafter Handlungen bezichtigt hat und von einer der beschuldigten Parteien in Strafverfolgung gezogen wurde, war bereit, in der Presse eine Erklärung zu veröffentlichen, daß seine Beschuldigung unwahr sei und er weigerte sich nur, die mit diesem Strafverfahren verbundenen Kosten zu bezahlen. Dieser Abgeordnete wurde von den čechischen Agrariern, Volksparteilern und Gewerbeparteilern in Schutz genommen und von ihnen vor der Notwendigkeit bewahrt, seine Behauptungen zu beweisen oder sie als ehrenhafter Mensch zu widerrufen. Wir stellen diese einzigartige parlamentarische Unanständigkeit der Führung dieser Klubs öffentlich an den Prager und erklären, daß wir uns auf Grund dieses Verhaltens gegenüber den Mitgliedern dieser Klubs an die parlamentarischen Gepflogenheiten nicht mehr gebunden fühlen."

In dieser Erklärung ist ein Satz besonders bezeichnend, u. zw.: "Bisher wurde es für parlamentarischen Brauch angesehen, daß ein Abgeordneter nur wegen solcher Delikte ausgeliefert wurde, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Abgeordnetenmandates stehen."

Nach diesen einleitenden Feststellungen will ich mich nunmehr der Besprechung des gegen mich und den Koll. Mayer schwebenden Auslieferungsbegehrens zuwenden.

Anläßlich der Abhaltung des Festes der "Eghalanda-Gmoi" am 9. August 1925 in Karlsbad-Fischern hat angeblich das Karlsbader Polizeikommissariat ein Farbenverbot erlassen. Gleichzeitig wurde den Veranstaltern des Festzuges aufgetragen, bzw. sie von dem Verbote verständigt, daß im Festzuge keine Musikkapellen spielen, die Festzugsteilnehmer weder singen noch "Heil!" rufen dürfen. Diese unsinnigen und geradezu provozierenden Verbote waren die Ursache der dann folgenden Vorfälle. Jeder vernünftig denkende Mensch muß zugeben, daß es geradezu an Wahnsinn grenzt, in der urdeutschen Stadt Karlsbad bei einer deutschen Festlichkeit, an welcher sich Zehntausende Menschen beteiligen, im Festzuge das Spiel der Musikkapellen, das Singen von Liedern und das Heilrufen zu verbieten. Man kann die Erlassung dieser Verbote geradezu als eine Perversität bezeichnen. Meines Erachtens war es Pflicht der anwesenden deutschen Volksvertreter, gegen diese unsinnigen und durch nichts zu rechtfertigenden Verbote Protest einzulegen und haben sie auch, soweit sie Mitglieder farbentragender Korporationen sind, diesem Proteste außerdem durch Anlegen ihrer Farben sinnfälligen Ausdruck verliehen. Über in erregtem Tone vorgebrachte Aufforderung des Polizeiinspektors Hodek, die Kappen abzulegen, legitimierten ich und Koll. Mayer uns unter Vorweis der Legitimation als Abgeordnete und beriefen uns auf unsere Abgeordnetenimmunität, was aber von diesem Inspektor mit den Worten: "Das geht mich nichts an, Sie können sein, wer Sie wollen, die Kappe muß herunter", quittiert wurde, wobei er sich gleichzeitig bemühte, dem Koll. Mayer die Kappe gewaltsam vom Kopfe zu reißen. Ich habe nicht die Absicht, an dieser Stelle die sich dann anschließenden Vorgänge und das ungeheuerliche Verhalten der Staatspolizisten zu kennzeichnen, sondern ich stelle nur fest, daß die mir im Berichte des Immunitätsausschusses zur Last gelegte Handlungsweise vollständig den Tatsachen widerspricht. Koll. Mayer und ich erblickten vom ersten Augenblick an in dem Vorgehen der Staatspolizei seit der oben angeführten empörenden Antwort des Polizeiinspektors Hodek eine ständige Verletzung unserer Abgeordnetenimmunität und ich stelle ausdrücklich fest, daß ich mich wiederholt mit der Abgeordnetenlegitimation in der Hand gegen das gewaltsame Vorgehen der Staatspolizisten legitimierte und immer wieder gegen die Verletzung meiner Abgeordnetenimmunität Verwahrung einlegte. Die Abgeordnetenlegitimation war bei diesem gewaltsamen Angriff gegen meine Person selbstverständlich meine einzige Waffe. Das damalige Vorgehen der čechischen Staatspolizisten machte auf mich den Eindruck, als ob sie diese sich ihnen endlich bietende Gelegenheit benützen wollten, um sich an mir, als deutschem Volksvertreter ihr Mütchen zu kühlen. (Posl. Kreibich: Unter deutschen Ministern!) Nein, das liegt schon zwei Jahre zurück. Damals waren wir noch nicht so glücklich, deutsche Minister zu besitzen.

Dies ging besonders aus dem gewalttätigen Vorgehen gegen mich hervor, besonders als der Staatspolizist Jan Kalous in dem Augenblicke, wo ich von Polizisten umringt war, im Sturmlauf auf uns zukam und mit aufgehobenen Gummiknüttel gegen meinen Kopf zielend, den Polizisten zurufend: "Jen do vrat s ním!" mir mit dem Knie einen Stoß in den Bauch versetzte. Dieses gewalttätige Vorgehen des Polizisten Jan Kalous hatte bekanntlich ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft gegen diesen merkwürdigen Hüter der Ruhe und Ordnung zur Folge und das Gerichtsverfahren endete nach vierfacher Vertagung mit der Verurteilung dieses Polizisten. Interessant aber war bei diesem Gerichtsverfahren feststellen zu können, daß alle als Zeugen geführten čechischen Staatspolizisten unter Eid aussagten, daß der angeklagte Jan Kalous diesen Stoß gegen mich nicht geführt haben könne. Bezeichnend ist, daß der Polizeiinspektor Hodek, dessen Namen ja wiederholt vorkommt und der nach seiner eigenen Aussage in dem in Frage kommenden Augenblick neben dem Polizisten Kalous stand, ebenfalls unter Eid diese Behauptung bekräftigte. (Posl. inž. Jung: Da sieht man, was der Diensteid für einen Wert hat!) Es kommt noch weit schöner. Nun hat auch der Revierinspektor Káše, ebenfalls unter Eid ausgesagt, daß ihm von den tätlichen Angriffen gegen mich erst drei Tage nach dem Vorfall in der Polizeischule Mitteilung gemacht worden ist und daß er früher davon keine Kenntnis hatte. Hingegen sagte ein anderer Zeuge unter Eid aus, daß, nachdem wir beide Abgeordnete zum Polizeikommissariat gebracht worden waren und uns im Zimmer des Polizeirates Dr Votava befanden, eine höhere Polizeicharge den Polizeiinspektor, den Herrn Hodek, wegen des tätlichen Angriffes auf mich, weil er Kommandant der Polizeiabteilung war, zur Rede stellte, ihn zusammenschimpfte und anbrüllte: "Nichts habt Ihr zu tun. Ihr habt auf Befehl zu warten und im schlimmsten Fall vom Revolver Gebrauch zu machen." Über Aufforderung des Richters schilderte der Zeuge das Aussehen dieser Polizeicharge und nachdem er diese Schilderung gegeben und ihn als großen starken Mann mit gelben Gamaschen geschildert hatte, fragte der Richter, den Angeklagten, um wen es sich in diesem Falle gehandelt haben könnte. Jan Kalous antwortete, daß das nur der Revierinspektor Káše gewesen sein kann. Ich habe nach Inkrafttreten des Urteils Herrn Polizeirat Dr Votava von diesen Tatsachen Mitteilung gemacht und ihm gegenüber das Bedauern ausgesprochen, daß er als verantwortlicher Leiter der Wache nicht an dieser Gerichtsverhandlung teilgenommen hat, weil er so einmal seine Polizisten im richtigen Lichte hätte sehen können.

Dies alles stelle ich nur fest, obwohl ich mir bewußt b n, daß kein čechischer Staatsanwalt es wagen dürfte, diesen Tatsachen ein dienstliches Augenmerk zuzuwenden. Trotzdem alle Staatspolizisten bei dieser Verhandlung sich bemüht hatten, den Angeklagten Kalous zu entlasten, sah sich der čechische Richter gezwungen, die Verurteilung auszusprechen. Besonders bezeichnend aber ist, daß die eingebrachte Berufung gegen dieses Urteil noch vor Durchführung der Berufungsverhandlung zurückgezogen wurde. Zur weiteren Charakteristik des Polizeiinspektors Hodek, der in seiner Zeugenaussage die Behauptung aufgestellt hat, daß Koll. Mayer und ich uns geweigert hätten, über seine Aufforderung uns zu legitimieren, was, wie ich bereits vorhin festgestellt habe, den Tatsachen vollständig widerspricht, will ich nur heute eine Feststellung wiederholen, die ich bereits gegenüber dem Herrn Innenminister Černý im Budgetausschuß gemacht habe, daß nämlich bei der Karlsbader Staatspolizei festgestellt werden konnte, daß die in Pilsen von wo Hodek nach Karlsbad versetzt wurde, ausgestellte Konduitenliste, gefälscht worden ist.

Předseda (zvoní): Upozorňuji pana řečníka, že řečnická lhůta již uplynula.

Posl. inž. Kallina (pokračuje): Ich muß das feststellen. Ein leitender Beamter der Karlsbader Staatspolizei, dem gegenüber ich bei einer Auseinandersetzung vor wenigen Tagen auf diese Tatsache hingewiesen habe, antwortete mir entsetzt: "Das wissen Sie auch? Da liegt ja neuerlich ein Bruch des Amtsgeheimnis vor". (Výkřiky na levici.) Ein neuerlicher Beweis für die Richtigkeit meiner Feststellungen! Bei dieser Gelegenheit sei es mir auch gestattet, auf einen Vorfall hinzuweisen, der beweist, welch große Interesse die Karlsbader Staatspolizei für meine Person besitzt. Ich konnte feststellen, daß ich am Sonntag, den 30. Jänner d. J. von zwei Spitzeln der Karlsbader Staatspolizei in den verschiedensten Gasthäusern Karlsbads gesucht wurde. Als ich mich am nächsten Tage im Polizeikommissariat nach der Ursache dieses merkwürdigen Beginnens erkundigte, erklärte der Chef der Polizei, von diesem Vorfall nichts zu wissen und stellte mir nähere Mitteilungen durch den Ressortschef in Aussicht. Dieser, und zwar war es Dr. Dunovský, erklärte mir nach einer Stunde, daß an diesem Sonntage nachmitags gegen 5 Uhr ein Herr beim Polizeikommissariat erschienen ist, nach dessen Namen sie sich nicht erkundigten, und um die Ausfolgung meiner Anschrift ersucht habe, weil er mich dringend sprechen wollte. Nach einer halben Stunde sei er unverrichteter Dinge zurückgekommen, weil meine Wohnung geschlossen gewesen sei, und da hätten sich in diesem Augenblicke zwei zufällig anwesende Polizeispitzel freiwillig bereit erklärt, mich in Karlsbad ausfindig zu machen. Ich erkannte sofort, daß hier ein sehr durchsichtiges Manöver vorliegt und erklärte auch Dr. Dunovský, daß ich an diese Fabel nicht glaube. Wenige Tage später erfuhr ich von anderer Seite den wahren Grund dieser polizeilichen Fahndung. Ein Funktionär der Staatspolizei, der scheinbar das Gras wachsen hört, vermutete mich in einer geheimen Versammlung, die angeblich aus Anlaß der Verurteilung der kommunistischen Abgeordneten, der Pultdeckelstürmer, statthaben sollte, und hoffte sich dadurch besondere Verdienste zu erwerben, diese geheime Versammlung, in welcher er auch mich vermutete, auszuheben.

Ich glaube, auch diese Feststellung läßt erkennen, daß die Verhältnisse bei der Karlsbader Staatspolizei unhaltbar sind. Im übrigen glaube ich, daß diese Verhältnisse am besten charakterisiert werden, wenn ich nun ein čechisches Schriftstück zur Verlesung bringe, welches dem hier anwesenden Koll. David nicht unbekannt sein dürfte, weil es die Abschrift eines Briefes ist, den er vor einiger Zeit aus Karlsbad bekommen hat und der die skandalösen Verhältnisse bei der Karlsbader Staatspolizei kraß charakterisiert.

Předseda (zvoní): Prosím pana řečníka, aby skončil.

Posl. inž. Kallina (pokračuje):

Koll. David wird, trozdem er rot wird, nicht leugnen können, daß er dieses Schriftstück erhalten hat, das folgeden Wortlaut hat (čte):

"Začátkem října v policejní škole vytýkal inspektor strážníkům, kteří konají službu na drahovické strážnici, že spálili mnoho uhlí a tím stát poškodili. Aby došlo v této věci k vyjasnění, přihlásil se ke slovu strážník Puchmajer, který přede všemi prohlásil, že poměrně veliká spotřeba uhlí na strážnici v Drahovicích dá se odůvodniti jedině tím, že z rozkazu pana obvodního inspektora Strausse, správce hospodářské části policejního komisařství, vynáší se toto uhlí posluhovačkou, která je též státem placena, do bytu jisté slečně Müllerové." (Výkřiky na levici.)

Anfangs Oktober - ich muß ja das für meine deutschen Kollegen übersetzen - hat der Polizeiinspektor in der Polizeischule den Polizisten den Vorwurf gemacht.... (Posl. Kreibich: Nach der Geschäftsordnung dürfen amtliche Schweinereien nur in der Staatssprache veröffentlicht werden!)

Předseda (zvoní): Volám pana posl. Kreibicha k pořádku.

Posl. inž. Kallina (pokračuje):... daß in der Drahowitzer Staatspolizeiabteilung zuviel Kohle verbrannt wird. Um diese Sache aufzuklären, meldete sich der ehemalige čechische Legionär Puchmajer, dem man zuerkennen muß, daß er ein durch und durch grundehrlicher Mensch ist, und klärte diesen Mehrverbrauch an Kohle damit auf, daß über Auftrag des Polizeiinspektors Strauss, Verwalter der Wirtschaftsabteilung des Polizeikommissariates, Kohle aus dem Zimmer der Staatspolizei jeweils zu einem Fräulein Müller in Drahowitz getragen wurde.

Předseda (zvoní): Upozorňuji p. řečníka, že uplynula jeho řečnická lhůta.

Posl. inž. Kallina (pokračuje - čte): "Na základě tohoto prohlášení bylo nuceno velitelství jmenovaného strážníka vzíti k výslechu a protokolárně zjistiti, zda se to zakládá na pravdě. Dne 13. října 1925 byl tento protokol sepsán se strážníkem Puchmajerem, který udal data, kdy se uhlí a dříví erárem zaplacené a určené k vytopení strážnice odnášelo do bytu uvedené slečny."

Předseda (zvoní): Pane poslanče, já vás naposled žádám, abyste hleděl přijíti se svou řečí ke konci. Mluvíte o věcech, které nesouvisí s projednávaným předmětem pořadu.

Posl. inž. Kallina (pokračuje):

Es wurde darauf ein Protokoll mit dem genannten Puchmajer aufgenommen, wobei er die einzelnen Daten angab, wann immer Kohle vom Polizeikommisariat zum Fräulein Müller hinübergetragen wurde. (Čte:)

"Jmenovaný udal do protokolu, že se to dálo na přímý rozkaz obvodního inspektora Strausse, takže pak stačilo, když tato slečna přišla a řekla. že potřebuje zase uhlí. Správnost těchto údajů současně protokolárně potvrdili také jiní strážníci. Protože však vzhledem na určité okolnosti bylo zdejšímu úřadu vyšetřování a případné potrestání uvedeného inspektora kousnutím do kyselého jablka, byl učiněn úředníky několikráte pokus přiměti strážníka Puchmajera k tomu, aby protokol odvolal neb alespoň netrval na dalším šetření. Pokusy ty však byly bezvýsledné.

Faktem zůstane, že až teprve po udání tohoto případu měla prý posluhovačka dvě nůše uhlí přinésti na policejní komisařství. Jenže věc má zase háček. V prvé řadě uhlí v žádném případě nebylo váženo a aby nebyla možná kontrola, bylo-li uhlí skutečně přinášeno i v tom nepoměrně malém množství, tak tam bylo moudře v protokolu napsáno, že ho posluhovačka ihned spálila. Na akt se napsalo, že strážník Puchmajer během šetření nabyl přesvědčení, že na věci není nic trestného a nežádá dalšího řízení. Když se strážník Puchmajer potom šel ohraditi, řekl mu p. komisař Němeček, že je také trestný, jelikož prý to řekl ve škole přede všemi strážníky, a to prý je podrývání autority, a že může býti rád, že to tak dopadlo."

Předseda (zvoní): Prosím pana řečníka, aby skončil svůj výklad.

Posl. inž. Kallina (pokračuje): Herr Präsident, ich werde sofort enden.

Das Fräulein konnte jeweils in das Polizeikommissariat kommen und bekam Kohle.

Předseda (zvoní): Upozorňuji opět pana řečníka, že jeho řečnická lhůta uplynula.

Posl. inž. Kallina (pokračuje): Nachdem der Präsident mich drängt zu schließen, bin ich leider nicht mehr in der Lage, das Schriftstück weiter zu verlesen. Vielleicht kann es Herr Koll. David in vollem Wortlaut zur Verfügung stellen. Ich will nur noch darauf hinweisen, daß im weiteren Verlaufe des Schreibens auch von Unterschlagungen bei Paßausfertigungsgebühren die Rede ist. Es wird ja noch bei anderer Gelegenheit die Möglichkeit geboten sein, die Angelegenheit vollständig zu Ende zu führen.

Předseda (zvoní): Pane poslanče, prosím, abyste skončil. Vaše řečnická lhůta již uplynula.

Posl. inž. Kallina (pokračuje): Hochinteressant ist es, daß dem Polizeikommissariat Karlsbad die Kohlenangelegenheit außerordentlich unangenehm war und daß es ständig versuchen wollte, auf den ehrlichen offenen Charakter Puchmajers einzuwirken und ihn zu bewegen, daß er von der weiteren Verfolgung der Angelegenheit Abstand nehme. Es ist zum Schluß gelungen, einen Ausweg zur Klärung der ganzen Angelegenheit herbeizuführen, indem ein Protokoll mit dem Strauß aufgenommen wurde, in dem erklärt wurde, daß er nur einmal früh den Auftrag gegeben habe, weil alle Kohlengeschäfte geschlossen waren, und dergleichen Ausflüchte mehr. Die Bedienerin hat einbekannt, daß sie Kohle ausgeliehen, sie aber wieder zurückgetragen habe. Dann heißt es aber (čte):

"Posluhovačka před krátkým časem však řekla p. obvodnímu inspektorovi Hodkovi, že žádné uhlí na komisařství nenosila a že za podepsání protokolu dostala 20 korun."

Předseda (zvoní): Pane poslanče, musím vám odníti slovo, jestliže řeč neskončíte. (Různé výkřiky na levici. Hluk.)

Posl. inž. Kallina (pokračuje): Also es steht hier wörtlich daß die genannte Bedienerin für den Betrag von 20 Kč sich bereit erklärt hat, ein Protokoll zu unterschreiben, das der Wahrheit vollständig widerspricht. Meine Herren! Es war notwendig, einmal in dieses Wespennest hineinzustechen, damit die čechischen Kollegen einen Begriff davon bekommen, wie die Staatspolizei in unseren sudetendeutschen Heimatgebieten haust. Ich bitte sich vor Augen zu führen, unter welchen Verhältnissen unsere Bevölkerung seufzt. Ich weiß. die Polizei ist es... (Hluk. - Různé výkřiky.) Bitte, Herr Kollege, ich kann weiterlesen; es kommen noch viel unangenehmere Sachen zutage. Es sind, wie ich vorhin erwähnt habe, Unterschlagungen bei Paßausfertigungsgebühren vorgekommen, und zwar daß bei Eintragungen an Stelle von 100 K nur 10 K eingetragen wurden...

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