Hohes Haus! Das vorliegende Gesetz nennt sich
ein Provisorium und muß deshalb als solches bewertet und
kritisiert werden, da es selbst darauf verzichtet, ein Bauförderungsgesetz
genannt und als solches angesehen zu werden. Dieses Provisorium
hat den Zweck, die gegenwärtige gähnende Lücke,
die seit Erlöschen des letzten Bauförderungsgesetzes
vom Jahre 1924 bis heute besteht, irgendwie zu überbrücken
bis zur Herausgabe eines eigentlichen und wirklichen Bauförderungsgesetzes,
welches, wie der Motivenbericht ausführt im Frühjahr
1928 zu erwarten ist, die Lücke, die bisher lähmend
auf unsere Baubewegung gewirkt hat und die unsere Wohnungsnot
gesteigert hat. Es ist uns lieber, wenn das Ministerium für
soziale Fürsorge ein Übergangsgesetz vorlegt, als daß
es etwa in überhasteter Weise ein neues Bauförderungsgesetz
durchgepeitscht hätte, dessen Schmerzen wir erst nach seiner
Wirksamkeit zu empfinden bekämen. So ist das Provisorium
nicht etwa ein Rückschritt wie der Herr Abg. Schweichhart
ausführt, dieses Provisorium ist ein Fortschritt gegenüber
dem großen Nichts, das seit dem Jahre 1924 bestand. Dabei
ist ja die Bauförderung nicht erst mit dem Jahre 1924 begraben
worden, sondern für die meisten Ortschaften schon mit Ende
Juni 1923, da nach dem Juni 1923 die, Möglichkeit, Bausubventionen
zu bekommen, nur für einige wenige taxativ aufgezählte
Orte noch bestand.
Das Provisorium ist kein Bauförderungsgesetz
als solches, dazu ist sein Inhalt zu dürftig. Von den 8 Kapiteln
kommen eigentlich als wirkliches Bauförderungsgesetz lediglich
zwei Kapiteln in Betracht, obwohl ich nicht leugnen will, daß
für jedes Bauförderungsgesetz die Beschaffung von Bauplätzen
eine Notwendigkeit ist, daß zur Beschaffung von Bauplätzen
unbedingt die Enteignungsmöglichkeit vorgesehen werden muß,
da ja namentlich in Städten und Dörfern mit beschränktem
Baugelände die Beschaffung von Bauplätzen oftmals auf
unüberwindliche Schwierigkeiten stößt, da mit
dem Verkauft von Boden nicht etwa nur aus wirtschaftlichen oder
grundsätzlichen Beweggründen zurückgehalten wird,
sondern vielfach aus reiner Hartnäckigkeit.
Die Enteignungsmöglichkeiten müssen
bestehen. Es ist aber ein Irrtum wenn der Herr Abg. Schweichhart
glaubt, wir deutschen Regierungsparteien hätten es in
der Hand, den Bodenwucher auszuschalten, in dem wir einen solchen
Einfluß auf die Bodenreform nehmen, daß genügend
Bauland zur Verfügung gestellt wird. Es scheint dem Herrn
Abg. Schweichhart entgangen zu sein, oder er scheint es
absichtlich zu verschweigen, daß über allen beschlagnahmten
Grund lediglich das Bodenamt verfügt und daß das Bodenamt
der Einwirkung des Parlamentes gänzlich entzogen ist. Wir
wären froh, wenn wir diese Macht besässen, wie sie uns
der Herr Abg. Schweichhart zumutet, daß wir tatsächlich
über dem beschlagnahmten Boden das Verfügungsrecht hätten,
und ich garantiere Ihnen, die Verwaltung dieses Bodens wäre
besser und gerechter, als es bis jetzt der Fall ist.
Das zweite Kapitel über die Lohnschiedsgerichte
steht zum Baugesetz selbst wohl nicht gerade in innigem Zusammenhang
und die Vorlage wäre w eder besser noch schlechter, wenn
man dieses Kapitel wegläßt oder sogar noch erweitert.
Für die Bauförderung kommen lediglich
die beiden Kapitel über die Staatsgarantie und über
Steuerbefreiung in Betracht. In der Steuerbefreiung sieht die
Vorlage eine Steuerfreiheit von 35 Jahren bei Bauten von Kleinwonnungen
vor, die in liberaler Weise mit 80 Quadratmeter Wohnbaufläche
angenommen werden, mit 80 Quadratmetern, die man heute schon als
eine anständige und gute Wohnung bezeichnen kann. Größere
Wohnungen sind für 25 Jahre frei. Hierin hat diese Vorlage
eine bedeutende Verbesserung gegen jene der früheren Zeit,
in dem sie ganz klar textiert, daß die Befreiung sich nicht
nur erstreckt auf die Staatssteuer, sondern auf alle Gemeindesteuern
und alle Gemeindeumlagen, die nach dem Mietwert errechnet werden,
auch auf alle Gebühren insoweit sie nicht etwa ein Entgeld
für eine tatsächliche Leistung oder Begünstigung
darstellen. Diese Textierung ist deshalb von Wichtigkeit, weil
durch die frühere Textierung die Möglichkeit bestand,
von befreiten Wohnungen die Mietzinumlagen, die in vielen Städten
bestehen, einzuheben, weil die Terminologie zwischen Gebühren
und Steuern diese Auslegung zuließ. Nun sagt das Gesetz
ganz klar, daß Neubauten auch frei sind von der Mietzinsumlage
in den einzelnen Städten. Diese Steuerbefreiung stellt einen
bedeutenden Wert dar und der kapitalisierte Wert entspricht ungefähr
40 bis 50 % des Bauwertes. Wir halten eine Steuerbefreiung im
Ausmaße von 35 Jahren für ausreichend und beispielsweise
eine Steuerbefreiung auf 50 Jahre dürfte den Effekt für
die Gegenwart kaum erhöhen. Dieser Steuerbefreiung wird ein
solcher Wert beigemessen, daß die Baumeisterorganisationen
die Steuerbefreiung als ausreichende Bauförderung angesehen
haben und diesen Standpunkt auch vertreten haben. Allerdings sind
wir nicht in der Lage ihn vollständig zu teilen wenn wir
uns auch des Wertes der Steuerbefreiung vollkommen bewußt
sind.
Die Staatsgarantie sieht vor, daß der
Staat und nicht mehr der Wohnungsbaufond den einzelnen Neubauten
ein Darlehen bis zur Höhe von 40% in zweiter Hypothek garantieren
kann, wobei das Darlehen in erster Satzpost 35 oder 40 % der Bausumme
betragen kann, je nachdem es sich um gemeinnützige oder um
private Bauten handelt. Ich bin weit entfernt, den Wert dieser
Garantie zu überschätzen und ich möchte auch absolut
nicht dazu beitragen, daß jemand auf diese Garantie sanguinische
Hoffnungen setzt, daß die Garantie imstande wäre, die
Baubewegung bedeutend zu fördern oder gar unser Wohnungselend
in einer maßgebenden Weise zu beeinflussen oder zu verringern.
Was schafft die Garantie eigentlich? Die Garantie hat keinen anderen
Wert als den, daß beispielweise ein Privater, der über
ein genügendes Jahreseinkommen verfügt, sodaß
er die Zinsen und die Amortisation des Bauaufwandes bestreiten
kann, in die Lage kommt, sich eine zweite Hypothek verschaffen
zu können, da ihm diese Hypothek durch das Erträgnis
des Hauses niemals gewährleistet ist und auch die Geldinstitute
höchstens bis zu 40% des Bauwertes in erster Satzpost Neubauten
belehnen.
Das ist aber auch alles. Für größere
Gemeinden kommen Garantien überhaupt nicht in Betracht, da
die Gemeindedarlehen anderweitig garantiert sind, sodaß
sie nicht erst einer Staatsgarantie bedürfen. Es könnte
sich lediglieh um kleine kreditschwache Gemeinden handeln. Daß
die Belehnungsmöglichkeit bei Privaten mit 75% beschränkt
ist, ist ein vernünftiger Grundsatz, denn es ist heute niemandem
geholfen, wenn man ihn verleitet, mit 10% des Baukapitales einen
Neubau zu wagen. Der Erfolg ist der, daß der Betreffende
sogar um sein Kapital kommt, weil er nicht imstande ist, bei dem
hohen Darlehenszins dieses Haus mit seiner Schuld fortzubringen
und so haben viele schon ihr sauer Erspartes in den letzten Jahren
verloren, weil sie in allzu sanguinischer Hoffnung ans Bauen schritten
und nachträglich von der Zinsenlast erschlagen und zermürbt
wurden. Der Privatbauunternehmer ist gezwungen, 25% selbst aufzubringen,
wodurch sein Risiko bedeutend gesteigert wird und das leichtsinnige
Bauen vielfach hintangehalten wird. Was ich bedauere, ist, daß
unsere Anträge nicht in der Weise berücksichtigt wurden,
daß den Bau, genossenschaften eine erhöhte Belehnungsmöglichkeit
bis zu 90% zugebilligt wurde. Eine Belehnungsmöglichkeit
nur bis zu 80 % macht das Bauen für die Baugenossenschaften
tatsächlich unmöglich, denn es ist kaum anzunehmen,
daß sich jemand auf genossenschaftliches Bauen einlassen
wird, wenn er 20% der Bausumme als Bauanteil aufzubringen hat.
Heute kostet eine Wohnung von 3 Zimmern und Küche rund 100.000
Kronen, so daß derjenige, der eine solche Wohnung anstrebt,
der Baugenossenschaft mindestens ein Baukapital von 15.000 bis
20.000 Kronen zur Verfügung stellen müßte, während
der Reflektant auf eine Einzimmerwohnung einen Bauanteil von 5000
bis 8000 Kronen der Baugenossenschaft beibringen müßte.
Dadurch. hören sich die genossenschaftlichen Vorteile vollkommen
auf und es wird niemandem einfallen, wegen 5 % Ersparung am genossenschaftlichem
Bau ihn dem privaten vorzuziehen, was im Interesse des Genossenschaftswesens
und der Genossenschaftsbewegung schwer zu bedauern ist. Denn die
gemeinnützigen Genossenschaften haben in der Lösung
der Wohnungsfrage und in der Bekämpfung der Wohnungsnot eine
bedeutende Rolle zu spielen, wie sie es auch bisher getan haben.
Insoferne ist dieses Gesetz für die Baugenossenschaften ziemlich
belanglos und wirkungslos und ich tröste mich nur damit,
daß dieses Gesetz nur die kurze Dauer bis zum 31. März
des Jahres 1928 hat, so daß es dann durch ein besseres und
wirksameres Gesetz ersetzt werden kann.
Mit Genugtuung konstatiere ich, daß unserer
Anregung innerhalb der ersten Vorlage in vielen Punkten entsprochen
wurde, namentlich in Bezug auf die Erbauung von Familienhäusern,
bei denen die erste Vorlage vorsah, daß diese Familienhäuser
lediglich eine Wohnung enthalten dürfen, während die
jetzige Vorlage vorsieht, daß diese Familienhäuser
auch zwei Wohnungen enthalten dürfen. Durch die erste Textierung
wäre der Zwang zum Villenbau geradezu ausgesprochen gewesen,
und dieser Zwang zum Einfamilienhaus würde das Gesetz in
vieler Beziehung vollständig zwecklos und wirkungslos machen.
Es ist ja das Ideal der ganzen Wohnungsfürsorge: Der Bau
von Einfamilienhäusern und wir wären glücklich,
wenn wir tatsächlich überall den Bau des Einfamilienhauses
nicht nur befürworten, sondern auch durchsetzen könnten.
Er stellt das Ideal alles Wohnens dar, sowohl in Bezug auf Hygiene,
wie auch in allen anderen Beziehungen. Allein die Unzulänglichkeit
des Baugeländes macht es unmöglich. Gerade der Bau von
Einfamilienhäusern hat einzelne Stadtgemeinden in denletzten
Jahren in die schwerste finanzielle Bedrängnis gebracht.
Städte mit geringem Baulande sind nicht in der Lage, den
Bau von Einfamilienhäusern zu fördern und viele Städte
haben in den letzten Jahren zur Erschließung von Baugelände
weit größere Summen aufwenden müssen, als der
Wert der darauf erbauten Häuser darstellt. Viele Städte
wären sogar besser weggekommen, wenn sie diese Häuser
selbst gebaut hätten und wenn sie die Leute dort hätten
umsonst wohnen lassen. Sie hätten noch immer einen Vorteil
gegenüber dem jetzigen Zustand, wo eine Gruppe von 20 Häusern
oftmals einen Aufwand bis zu 5 Millionen Kronen allein für
die Erschließung des Baugeländes, für Herstellung
von Kommunikationen, Kanalisation und so weiter erforderte.
Daß das Baugesetz auf die Gemeindebauten
ausgedehnt worden ist, ist ebenfalls ein dankenswertes Eingehen
auf unsere Vorschläge, und daß es erstreckt worden
ist auf jene, die durch Elementarkatastrophen betroffen worden
sind, durch Hochwasser, Feuer u. s,. w., werden auch die davon
Betroffenen zu würdigen wissen.
Von verschiedenen Rednern ist die Befürchtung
geäußert worden, daß die Summe von 120 Millionen
Kronen, welche für die Garantie bereit gestellt worden ist,
fast gar keinen Effekt haben wird. Aber diese Befürchtung
wird etwas schwinden, wenn man die Kürze der Zeit, für
die das Gesetz gilt, in Erwägung zieht. Diese Vorlage kommt
eigentlich nur für die Bausaison 1927 in Betracht. Am 31.
März 1928 erlischt dieses Provisorium und da bis zu dieser
Zeit sicherlich schon das neue Gesetz ziemlich bekannt sein wird,
wird es niemandem einfallen, im Jahre 1928 die Vorteile dieses
Gesetzes in Anspruch zu nehmen, wenn es durch ein besseres Gesetz
abgelöst wird, das mehr Unterstützung bietet. Ich fürchte
fast, auch diese 120 Millionen würden kaum ausgegeben werden,
wenn etwa das Sozialministerium nach seine alten Gepflogenheit
mit derselben Gründlichkeit und Tüchtigkeit alle einlangenden
Gesuche prüft, wie es vor einigen Jahren der Fall war, wenn
diese Gründlichkeit soweit geht, daß jedes Gesuch ein
bis zwei Jahre braucht, bevor es erledigt wird, wenn sie soweit
geht, daß vier bis fünfmalige Interventionen nötig
sind, um dem referierenden Beamten klarzumachen, daß ein
Kellerfenster, das er gestrichen hat, doch notwendig ist. Ich
möchte an das Ministerium für soziale Fürsorge
den Appell richten, bei der Prüfung der einlangenden Bauunterstützungsgesuche
doch etwas großzügiger und weitherziger zu sein, namentlich
in der Anerkennung der Bausummen, und wenn es auch schön
und löblich ist, daß man so gründlich ist, so
möchte ich doch empfehlen, vielleicht etwas flüchtiger
zu arbeiten, statt jedes Kellerfenster genau abzumessen, ob nicht
daran gespart werden könnte u. dgl. Der spärlich fließende
Quell der staatlichen Bauförderung darf nicht durch bürokratische
Handhabung vollständig erstickt werden.
Es haben die Baugenossenschaften den Wunsch
ausgesprochen, ähnlich wie bei der Erledigung der einzelnen
Ansuchen bei der Enteignung, bei der Einreichung um Bauförderung
u. s. w. eine Terminierung auch bei den Ministerien möglichst
vorzusehen. Ich bin nicht so mißtrauisch, um diesem Wunsch
die Form des Antrages zu geben. Ich hoffe, daß das Ministerium
und die Bauabteilung alles tun werden, um diese spärliche
Unterstützung so schnell und leicht als möglich umzusetzen,
und denen, die trotzdem Baulust haben, auch diese Baulust in aller
Form zu bestärken.
Dieses Gesetz greift nicht an große Probleme.
Es will ein Provisorium sein, es läßt alle wichtigen
Fragen der Wohnungsnot beiseite. Ich bin überzeugt, daß
das neue kommende Gesetz einige Punkte mehr wird aufweisen müssen
und das zufällige Zusammentreffen, das dieses Gesetz am selben
Tage wie das Mieterschutzgesetz seine Gültigkeit verliert,
deutet heute schon darauf hin, daß das neue Bauförderungsgesetz
mit dem Mieterschutzgesetz verbunden werden wird. Es ist zwar
der Zusammenhang zwischen Bauförderung und Mieterschutz vielfach
geleugnet worden, aber zwischen beiden besteht ein grundsätzlicher
Zusammenhang vor allem darin, daß der Mieterschutz nicht
eher abgebaut werden kann, bevor die Bauförderung nicht einen
solchen Umfang erreicht hat, daß genügend Wohnraum
vorhanden ist, daß nicht durch Aufhebung des Mieterschutzgesetzes
eine Vermehrung der Obdachlosigkeit zu fürchten ist. Mieterschutzund
Bauförderungsgesetz hängen zusammen und müssen
gemeinsam erledigt und beschlossen werden. Diametral stehen sich
die Ansichtender Mieter und Hausbesitzer gegenüber. Es, ist
heute eine Unmöglichkeit, geradezu ein Unsinn, von einer
sofortigen Aufhebung des Mieterschutzes zu sprechen, an eine solche
Aufhebung überhaupt nur zu denken. Das ist ausgeschlossen.
Eine solche Aufhebung des Mieterschutzes würde eine soziale
Katastrophe von ungeahntem Umfang heraufbeschwören, eine
Katastrophe deshalb, weil tatsächlich der vorhandene Wohnraum
der Nachfrage nicht genügt. Und wenn tausendmal mit Statistiken
bewiesen worden ist, daß eigentlich weniger Wohnungsbedürftige
vor handen seien und mehr Wohnraum als vor dem Kriege, so antworte
ich darauf, daß man mit Statistiken auch immer genau das
Gegen teil beweisen kann. Die Statistiken sind ein sehr gutes
Werkzeug, um das, was man will, zu beweisen oder abzuleugnen.
Die sofortige Aufhebung des Mieterschutzes muß von Vornherein
abgelehnt werden.
Ebenso unsinnig ist es aber auch von einer
Stabilisierung des Mieterschutzes durch weitere 20 oder 30 Jahre
zu sprechen. (Pøedsednictví se ujal pøedseda
Malypetr.)
Die Wahrheit liegt in der Mitte. Der Mieter
schutz muß abgebaut werden. Langsam und allmählich,
so wie es der neuentstandene Wohnraum zuläßt.. Daß
er abgebaut werden muß, ist eine Forderung der Wirtschaft.
Der Mieterschutz als Zwangsmaßnahme liegt hemmend auf der
ganzen Wirtschaft und es ist Tatsache, daß der Mieterschutz
auch der bisherigen Wohnbaubewegung geschadet hat, ja daß
ihm ein Großteil der Wohnungsnot heute zuzuschreiben ist.
Der Mieterschutz ist eine Erbschaft der Nachkriegszeit, wie die
Wohnungsnot eine Erbschaft der Kriegszeit ist. Die Zeit des Umsturzes
war den Ideen der Zwangsbewirtschaftung äußerst günstig,
obwohl gerade die Kriegs- und Nachkriegszeit den vollen Bankrott
aller Zwangsbewirtschaftung ganz deutlich dargetan hat. Die Wohnung
war auch das einzige Objekt, das tatsächlich von der Zwangsbewirtschaftung
voll und ganz erfaßt werden konnte. So haben wir diese unselige
Zwangswirtschaft durch 8 Jahre. Man vergaß den richtigen
Zeitpunkt, diese Zwangswirtschaft abzubauen. Zur Zeit der Hochkonjunktur
in den Jahren 1921 und 1922 hätten sich erhöhte Mietzinse
in unser Wirtschaftsleben leicht einkalkulieren lassen und der
Hausbau wäre wieder ein rentables Unternehmen geworden, das
Privatkapital hätte Anlagemöglichkeiten auch im Hausbau
gesucht und hätte Häuser und Wohnräume bereitgestellt,
wie es früher geschah. Diesen Zeitpunkt hat man versäumt.
Dieses große Versäumnis der letzten 8 Jahre auf einmal
wieder gutzumachen ist eine Unmöglichkeit. Deshalb haben
alle Aufforderungen an die jetzige Regierungsmehrheit, im Handumdrehen,
sofort die Wohnungsnot zu beseitigen, nur einen agitatorischen
Wert, aber keinen tatsächlichen, der irgendwie in der Sachlage
begründet wäre. (Výkøiky na
levici.)
Der Abbau des Mieterschutzes in Bezug auf Kündigung
wird langsam und allmählich vor sich gehen müssen. Dasselbe
ist betreffs der Mieterhöhungen der Fall. Auch die Mieten
werden einmal den valorisierten Vorkriegswert annehmen müssen.
Obwohl ich davor warne, zu glauben, daß die Erhöhung
der Mieten allein schon geeignet wäre, die Wohnungsnot irgendwie
zu schwächen oder gar zu beseitigen, wie vielfach gesagt
wird, die Mieten in den alten Häusern auf die Höhe von
Neubauten zu bringen, würde genügen die Wohnungsnot
zu beseitigen. Es ist gewiß, der Wohnungstandard der Bevölkerung
hat sich gehoben und wir konstatieren das als ein erfreuliches
Zeichen und wünschen nur, daß die ganze Bevölkerung
dieses erhöhten Wohnungsstandards auch teilhaft würde,
auch die heute noch Wohnungslosen.
Die Erbauung und Bewirtschaftung von Häusern
muß der Privatwirtschaft wiedergegeben werden. Das Bauen
durch Staat und Gemeinden hat nur einen subsidiären Charakter,
soweit die Privatwirtschaft nicht zureicht. Also wieder Einführung
der Privatwirtschaft! Das Wiener Experiment lehnen wir mit aller
Entschiedenheit ab. Das vielgepriesene, nämlich nur von den
Sozialdemokraten gepriesene rote Wien hat ein Exempel in Bezug
auf das Wohnungswesen probiert, das heute schon die ganze Welt
ablehnt. (Výkøiky posl. de Witte.) Der
internationale Baukongreß, der im vorigen Jahre in Wien
getagt hat un,d von guten Kennern des Wohnbauwesens und von den
größten Kennern des Städtebaues von ganz Deutschland
beschickt war (Výkøiky na levici.) -
denen werden Sie schon zugestehen müssen, daß sie etwas
verstehen - hat über das System Breitner den Stab gebrochen
und es abgelehnt. (Výkøiky nìm.
soc. demokratických poslancù.) Es
ist leicht mit Photographien von Wiener Stadthäusern hausieren
zu gehen, von Neubauten, die die Stadtgemeinde Wien gebaut hat.
Sie müssen aber auch die anderen Photographien mitbringen,
die Häuserruinen, die durch das Enteignungssystem Breitner
in Wien geschaffen worden sind. Auf den Ruinen von Tausenden Häusern
haben sie einige neue gebaut. Durch Enteignung des Eigentums des
Wiener Hausbesitzes haben sie ein grenzenloses Elend über
Mieter und Hausbesitzer in Wien heraufbeschworen, mit Ausnahme
derer, die Sozialdemokraten sind, die dort Wohnungen bekommen
können, wo sie einer Prüfung auf Herz und Nieren durch
die Hausmeister und Stockwerks-Vertrauensmänner ausgesetzt
sind. (Výkøiky posl. de Witte.)
Pøedseda (zvoní): Prosím
o klid.
Posl. Krumpe (pokraèuje):
Wir lehnen das Wiener Experiment vollkommen ab. (Posl. Heeger:
Ein christlich-sozialer Fälscher! - Výkøiky
posl. de Witte.) Sie müssen es erst
einmal widerlegen, daß der Wohnbaukongreß in Wien
stattgefunden hat. Herr de Witte, mit Brüllen widerlegt
man nichts, sondern nur mit Gründen. (Výkøiky
na levici.) Das neue Mieterschutzund Wohnbaugesetz
wird ein Kompromiß zwischen den Mietern und den Hausbesitzern
sein müssen. Es ist selbstverständlich zu erwarten,
daß dieses Kompromiß weder die Mieter noch die Hausbesitzer
wird vollständig befriedigen können und diese Unzufriedenheit
ist auf beiden Seiten vorauszusehen. Daher das Verlangen einzelner
deutscher und oppositioneller Parteien überhaupt, dieses
Gesetz möglichst vor den Gemeindewahlen noch unter Dach zu
bringen. Ich sehe diese Herren, die heute im Gewande ehrlicher
Entrüstung herumgehen, daß wieder ein Jahr der Bausaison
verloren gehe, dieselben, wenn wir heute ein solches Gesetz beschließen
würden, mit der gleichen Entrüstung herumgehen, um Hausbesitzer
und Mieter gegen uns aufzuwiegeln mit dem Hinweis: "Das haben
Euch die Regierungsparteien getan!" Es ist ihnen nicht so
sehr um das Bauen, um das Baugesetz als um den herrlichen Agitationsstoff
zu tun. (Výkøiky posl. de Witte.) Jawohl,
das ist Euch das wichtigste dabei! (Výkøiky.)
Zu dem Gesetze ist eine Resolution eingebracht
worden.... (Výkøiky: Ihr traut auch ja
nicht mehr in Versammlungen! - Posl.
de Witte: Euer Minister Mayr-Harting ließ sich von der Polizei
eine Versammlung verbieten! - Výkøiky.)
Pøedseda (zvoní): Prosím
o klid.
Posl. Krumpe (pokraèuje):
Wenn Ihr den nötigen Versammlungsanstand
besitzt, dann können wir mit Euch Versammlungen machen. Wenn
Sie aber Gründe mit Gebrüll beantworten, dann kann man
mit Euch nicht mehr debattieren. Debattiert wird nicht derart,
daß einer spricht. und der andere niedergebrüllt wird.
(Výkøiky: Wo war das?) In
Schönlinde! Fragen Sie Ihren Genossen den Senator Reyzl,
der wird es Ihnen sagen. (Výkøiky na levici.)
Es ist eine Resolution an das Gesetz angehängt,
von der ich wünschte, daß sie der Finanzminister nicht
nur als Resolution auffaßt, sondern als einen strikten Wunsch
des gesamten Parlamentes, nämlich die Resolution, wodurch
die Regierung aufgefordert wird, auf alle Geldanstalten und Kreditinstitute
Einfluß zu nehmen, um genügenden Baukredit zu niedrigen
Zinsen bereitzustellen. Es wäre gut, wenn dieselbe Regie,
die heute die Staatsanleihen auf eine große Höhe getrieben
hat, auch imstande wäre, den Zinsfuß der Hypothekardarlehen
herabzusetzen. Denn das Um und Auf des Bauens hängt am Baukredit.
und an der Billigkeit des Zinsfußes. Der heutige hohe Zinsfuß
macht das Bauen vollkommen unmöglich. Eine Verzinsung mit
8% oder gar 81/2% Prozent verurteilt von
vorneherein jedes Bauen zur Unrentabilität, bringt sogar
die Gefahr, daß Neubauten nicht bezogen werden können,
weil nicht die nötige solvente Nachfrage besteht. Die Banken
und die Geldinstitute haben an der jetzigen Wohnungsnot ihr vollgerüttelt
Maß von Schuld. Sie haben dem Wohnbauwesen die Kredite entzogen
und Kredite verwehrt und ich muß es leider sagen, daß
die deutschen Geldinstitute hier wohl das Ärgste geleistet
haben. Wenn wir Deutsche heute nicht entsprechenden Anteil an
den 4 Milliarden bisher gewährter und 800 Millionen bisher
ausgezahlter Garantie haben, so verdanken wir es unseren Geldinstituten.
Es ist gestern vom Abg. Simm erklärt
worden, daß die Stadt Gablonz die Staatsgarantie auf einen
riesigen Häuserbau hatte, daß es aber nicht möglich
war, den notwendigen Baukredit aufzutreiben, ein Fluch der damaligen
Politik, die die Staatsgarantie ablehnte, ein Fluch der ganzen
Richtung, die ja auch die Staatspapiere ablehnte und lieber dafür
Mark einwechselte. Und unsere deutschen Geldinstitute haben uns
damals schmählich in Stich gelassen Ich habe Beispiele, daß
deutsche Kassen sich weigerten, deutschen Baugenossenschaften
einen Kredit zu gewähren auf Staatsgarantie, daß sie
aber dann später, als eine èechische Wohnungsgenossenschaft
im Ort baute, diesen Kredit hergaben, weil
sie Angst hatten, daß die Kreditverweigerung für sie
vielleicht unangenehme Folgen haben könnte. Und daran kranken
wir. Das ist auch jetzt der Fall. Wir stehen in einer Zeit ungeheurer
Geldflüssigkeit, einer Geldflüssigkeit, die überall
nach Anlagemöglichkeit sucht. Daher steigen die Staatsanleihen.
Die offiziellen Berichte sprechen von einer beängstigenden
Geldflüssigkeit und es. wird heute erklärt, daß
mehr als zwei Milliarden flüssigen Geldes auf Anlagemöglichkeit
warten. Auf der einen Seite also die Unmöglichkeit, Geld
anzulegen und auf der anderen Seite die Unmöglichkeit, Baukredit
zu bekommen. Da ist der Ort gegeben, wo die staatliche Fürsorge
eingreifen muß, um diesem Skandal ein Ende zu machen. Wohl
ist in der letzten Zeit der Zinsfuß wiederum um ein halbes
Prozent herabgesetzt worden, der Zinsfuß aber sowohl auf
Darlehen wie auch auf Einlagen, die Spannung von 4 bis 5% ist
aber bisher noch vollkommen unverändert, und an dieser Spannung
gehen wir zugrunde. Dies ist eines der Haupthindernisse für
die Erstellung hinreichender Wohnräume. Diese Spannung muß
beseitigt werden. Es ist deshalb nicht etwa gerade anzustreben,
daß der Staat Unterstützungen zum Bauen gewährt,
um lediglich diese Zinsspannung für einen einzelnen etwas
weniger fühlbar zu machen, denn damit wird der hohe Zinsfuß
gehalten. Es wäre das Los der 3 Milliarden des geplanten
Wohnbaufonds gewesen diesen Zinsfuß zu halten, und künstlich
zu stabilisieren.
Es ist vielfach die Forderung erhoben, worden,
das Ministerium möge eine genaue Statistik über die
bisher erteilten Subventionen geben, namentlich nach nationalem
Gesichtspunkt gesondert. Ich habe mich selbst dieser Aufgabe unterzogen
und mir im Ministerium für soziale Fürsorge einen großen
Teil dieser Zusammenstellungen vorlegen lassen, was übrigens
jeder Abgeordnete tun kann. Ich bin zur Erkenntnis gekommen,
daß eine solche Statistik für uns Deutsche wohl kaum
möglich sein wird. Wohl kann man feststellen, ob eine deutsche
oder èechische Genossenschaft eine Unterstützung bekommen
hat, oder eine deutsche oder èechische Gemeinde.
Bei privaten Unterstützungen aber versagt die Statistik,
weil nirgends angegeben ist, ob der betreffende ein Deutscher
oder Èeche ist. Deshalb hat auch dieser Antrag nur einen
problematischen Wert.
Ähnlich wie, das Versäumnis der Banken,
ist das Versäumnis der Industrie. Es ist gestern darauf hingewiesen
worden, daß die Industrie die Schaffung von Wohnräumen
nicht als Anlage ansieht. Das größte Versäumnis
der Industrie datiert aus den Jahren der Hochkonjunktur. Die Steuergesetze
kamen so weit entgegen, daß der Bauaufwand i zu 60% vom
Staat gezahlt worden wäre, denn die Steuererleichterungen
ermöglichten es, v daß 80% der Gestehungskosten von
Neubauten als Ausgabe eingesetzt werden und vom Einkommen abgezogen
werden konnten. Wenn diese Summe größer war als das
Einkommen v eines Jahres, so ermöglichten es die Steuergesetze,
diese Ausgabensumme auf 10 Jahre. v zu verteilen, so daß
sich der einzelne dadurch von der Zahlung der Einkommensteuer
auf viele Jahre befreien konnte. Aber lieber hat unsere Industrie
diese ganze Summe dem Staat gezahlt an Steuern, statt von diesen,
großen Befreiungen Gebrauch zu machen und, dafür besonders
Arbeiterwohnungen zu beschaffen und sich selbst Ertragswerte hinzusetzen.
Es wäre eine selbstverständliche Forderung, daß
die Industrie nicht nur Räume für Kessel und Maschinen
baut, sondern auch, Räume für Arbeiter, damit s e in
der Nähe der Arbeitsstätte wohnen können. Dabei,
denke ich aber an Arbeiterwohnungen in Form von Miethäusern,
denke nicht an die bewußten Kolonien, über die man
absichtlich das Wort "Arbeiterwohnungen" geschrieben
hat, w l sonst jemand etwas anderes dahinter vermuten könnte,
Arreste oder noch etwas schlimmeres. Diese Kolonien haben ein
Aussehen, daß sich der Mensch förmlich deklassiert
fühlt, w er gezwungen ist, darin zu, wohnen.
Das Wohnungselend als solches werden, wir auch
mit den besten, Bauvorlagen nicht völlig ausrotten können,
wir können es nur mildern, denn das Wohnungselend ist ein
Teil des gesamten sozialen Elends und jede Wirtschaftskrise wird
uns ein neues Wohnungselend bescheren. Auch wenn eine Überzahl
von Wohnungen vorhandeln sein wird, wird es noch Wohnungselend
geben, solange es Leute gibt, die nicht den Zins für die
Wohnung erschwingen können. Die Wohnungsnot ist eben ein
Teil der allgemeinen Not und wird nur mit der allgemeinen Not
beseitigt werden zumal dort, wo Wohnungsnot besteht durch eigenes
Verschulden. Die Beistellung von Wohnräumen beseitigt nicht
immer das Wohnungs elend. Ich habe die böse Erfahrungen gemacht.
Ich habe Wohnungslosen eine wunderschöne Wohnung zur Verfügung
gestellt, weil früher 13 Personen in Zimmer und Küche
leben und schlafen mussten. Nach einem Jahre lebten und schliefen
in dieser Wohnung 14 Personen, weil sie eine ganze Masse von Bettgehern
und wie diese Leute heißen, zu sich genommen hatten und
das Wohnungselend sich also selber schufen, wie es früher
war aus dem ich sie errettet hatte. Wo Wohnungsnot durch eigenes
Verschulden entsteht, ist alle Hilfe umsonst, da muß die
Reform nicht bei der Wohnung allein beginnen, sondern beim Menschen
selber.
Die Wohnungsfürsorge ist von allen Fürsorgegebieten
das wichtigste. Wenn sich der Herr Finanzminister scheut, einen
Budgetposten für Wohnungsfürsorge einzusetzen, so gehen
wir nicht mit ihm harmonisch. Wir verlangen, daß in alle
Budgets bedeutende Posten für Wohnungsfürsorge eingesetzt
werden. Es wird kaum möglich sein die ganze Wohnungsfrage
so zugestalten, daß sie sich selbst behebt, durch neue Steuern,
die auferlegt werden. Wenn der Herr Finanzminister auch einen
andern Ausweg sucht, es kommt ihm doch ins Budget hinein, denn
möge ein Weg, welcher auch immer beschritten werden, sei
es in Form einer Wohnbausteuer oder Erhöhung des Mietzinses,
es kommt ins Budget, denn bei den jetzigen Gehalts- und Lohnverhältnissen
ist weder eine Wohnbausteuer für die Mieter noch eine namhafte
Erhöhung der Mietzinse möglich. Dem muß eine Änderung
von Gehalt und Lohn voran oder konform gehen, wenn eine namhafte
Erhöhung der Mieten in irgend einer Form platzgreifen soll.
Die Wohnungsfürsorge ist der erste Punkt aller Fürsorge,
dort beginnt sie. Die Fürsorge muß beginnen beim gesunden
Menschen, nicht beim kranken, darf sich nicht nur mit dem kranken
Menschen befassen, der vielfach nicht mehr zu retten ist. Und
der Urgrund ist die Wohnungsfürsorge, weil sie eine große
Menge anderer Fürsorgeunterstützungen überflüßig
macht, Tuberkulosen-Kinderheime, u. dgl.
Deshalb begrüßen wir alle Schritte,
die in dieser Angelegenheit unternommen werden. Die Regierungsparteien
als solche haben noch wenig Zeit gehabt, um sich mit der großen
Frage vollständig auseinanderzusetzen. Sie wissen, daß
die Sommervorlage Druck Nr. 64 einmütig und mit ungeheuer
Schärfe nicht nur von allen interessierten Parteien, sondern
auch von allen Interessentengruppen abgelehnt wurde. Die Schuld
am Fehlen eines geeigneten Bauförderungsgesetzes liegt nicht
bei den Regierungsparteien, die seit dem Oktober die Möglichkeit
haben Gesetzesvorschläge auszuarbeiten und ins Haus zu bringen.
Die Schuld begann bei der Koalitionsregierung und die große
Lücke hat eintreten lassen nicht etwa jemand von den deutschen
Regierungsparteien, sondern der sozialdemokratische Fürsorgeminister,
der am 30. Juni 1923 das Wohnungsbauförderungsgesetz für
die meisten Orte erlöschen ließ. Die Wohnungsfürsorge
ist eine der wichtigsten sozialen Aufgaben. Deshalb stimmen wir
auch für diese Vorlage, nicht etwa deswegen, weil sie dem
Wohnungselend in bedeutendem Maße steuern wird, sondern
weil wir die Vorlage als Übergang und als Anfang eines neuen
Wohnungsbaugesetzes betrachten, das den ganzen Fragenkomplex aufrollt,
das nicht nur eine Steuerbefreiung und eine etwas legendäre
Staatsgarantie gewährt, sondern buchstäblich eine Bauunterstützung
gewährt, um auch das Bauen und das Wohnen zu verbilligen.
In diesem Sinne stimmen wir für diese Vorlage. (Potlesk.)