Støeda 16. bøezna 1927

Øeè posl. Krumpeho (viz str. 89 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Das vorliegende Gesetz nennt sich ein Provisorium und muß deshalb als solches bewertet und kritisiert werden, da es selbst darauf verzichtet, ein Bauförderungsgesetz genannt und als solches angesehen zu werden. Dieses Provisorium hat den Zweck, die gegenwärtige gähnende Lücke, die seit Erlöschen des letzten Bauförderungsgesetzes vom Jahre 1924 bis heute besteht, irgendwie zu überbrücken bis zur Herausgabe eines eigentlichen und wirklichen Bauförderungsgesetzes, welches, wie der Motivenbericht ausführt im Frühjahr 1928 zu erwarten ist, die Lücke, die bisher lähmend auf unsere Baubewegung gewirkt hat und die unsere Wohnungsnot gesteigert hat. Es ist uns lieber, wenn das Ministerium für soziale Fürsorge ein Übergangsgesetz vorlegt, als daß es etwa in überhasteter Weise ein neues Bauförderungsgesetz durchgepeitscht hätte, dessen Schmerzen wir erst nach seiner Wirksamkeit zu empfinden bekämen. So ist das Provisorium nicht etwa ein Rückschritt wie der Herr Abg. Schweichhart ausführt, dieses Provisorium ist ein Fortschritt gegenüber dem großen Nichts, das seit dem Jahre 1924 bestand. Dabei ist ja die Bauförderung nicht erst mit dem Jahre 1924 begraben worden, sondern für die meisten Ortschaften schon mit Ende Juni 1923, da nach dem Juni 1923 die, Möglichkeit, Bausubventionen zu bekommen, nur für einige wenige taxativ aufgezählte Orte noch bestand.

Das Provisorium ist kein Bauförderungsgesetz als solches, dazu ist sein Inhalt zu dürftig. Von den 8 Kapiteln kommen eigentlich als wirkliches Bauförderungsgesetz lediglich zwei Kapiteln in Betracht, obwohl ich nicht leugnen will, daß für jedes Bauförderungsgesetz die Beschaffung von Bauplätzen eine Notwendigkeit ist, daß zur Beschaffung von Bauplätzen unbedingt die Enteignungsmöglichkeit vorgesehen werden muß, da ja namentlich in Städten und Dörfern mit beschränktem Baugelände die Beschaffung von Bauplätzen oftmals auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt, da mit dem Verkauft von Boden nicht etwa nur aus wirtschaftlichen oder grundsätzlichen Beweggründen zurückgehalten wird, sondern vielfach aus reiner Hartnäckigkeit.

Die Enteignungsmöglichkeiten müssen bestehen. Es ist aber ein Irrtum wenn der Herr Abg. Schweichhart glaubt, wir deutschen Regierungsparteien hätten es in der Hand, den Bodenwucher auszuschalten, in dem wir einen solchen Einfluß auf die Bodenreform nehmen, daß genügend Bauland zur Verfügung gestellt wird. Es scheint dem Herrn Abg. Schweichhart entgangen zu sein, oder er scheint es absichtlich zu verschweigen, daß über allen beschlagnahmten Grund lediglich das Bodenamt verfügt und daß das Bodenamt der Einwirkung des Parlamentes gänzlich entzogen ist. Wir wären froh, wenn wir diese Macht besässen, wie sie uns der Herr Abg. Schweichhart zumutet, daß wir tatsächlich über dem beschlagnahmten Boden das Verfügungsrecht hätten, und ich garantiere Ihnen, die Verwaltung dieses Bodens wäre besser und gerechter, als es bis jetzt der Fall ist.

Das zweite Kapitel über die Lohnschiedsgerichte steht zum Baugesetz selbst wohl nicht gerade in innigem Zusammenhang und die Vorlage wäre w eder besser noch schlechter, wenn man dieses Kapitel wegläßt oder sogar noch erweitert.

Für die Bauförderung kommen lediglich die beiden Kapitel über die Staatsgarantie und über Steuerbefreiung in Betracht. In der Steuerbefreiung sieht die Vorlage eine Steuerfreiheit von 35 Jahren bei Bauten von Kleinwonnungen vor, die in liberaler Weise mit 80 Quadratmeter Wohnbaufläche angenommen werden, mit 80 Quadratmetern, die man heute schon als eine anständige und gute Wohnung bezeichnen kann. Größere Wohnungen sind für 25 Jahre frei. Hierin hat diese Vorlage eine bedeutende Verbesserung gegen jene der früheren Zeit, in dem sie ganz klar textiert, daß die Befreiung sich nicht nur erstreckt auf die Staatssteuer, sondern auf alle Gemeindesteuern und alle Gemeindeumlagen, die nach dem Mietwert errechnet werden, auch auf alle Gebühren insoweit sie nicht etwa ein Entgeld für eine tatsächliche Leistung oder Begünstigung darstellen. Diese Textierung ist deshalb von Wichtigkeit, weil durch die frühere Textierung die Möglichkeit bestand, von befreiten Wohnungen die Mietzinumlagen, die in vielen Städten bestehen, einzuheben, weil die Terminologie zwischen Gebühren und Steuern diese Auslegung zuließ. Nun sagt das Gesetz ganz klar, daß Neubauten auch frei sind von der Mietzinsumlage in den einzelnen Städten. Diese Steuerbefreiung stellt einen bedeutenden Wert dar und der kapitalisierte Wert entspricht ungefähr 40 bis 50 % des Bauwertes. Wir halten eine Steuerbefreiung im Ausmaße von 35 Jahren für ausreichend und beispielsweise eine Steuerbefreiung auf 50 Jahre dürfte den Effekt für die Gegenwart kaum erhöhen. Dieser Steuerbefreiung wird ein solcher Wert beigemessen, daß die Baumeisterorganisationen die Steuerbefreiung als ausreichende Bauförderung angesehen haben und diesen Standpunkt auch vertreten haben. Allerdings sind wir nicht in der Lage ihn vollständig zu teilen wenn wir uns auch des Wertes der Steuerbefreiung vollkommen bewußt sind.

Die Staatsgarantie sieht vor, daß der Staat und nicht mehr der Wohnungsbaufond den einzelnen Neubauten ein Darlehen bis zur Höhe von 40% in zweiter Hypothek garantieren kann, wobei das Darlehen in erster Satzpost 35 oder 40 % der Bausumme betragen kann, je nachdem es sich um gemeinnützige oder um private Bauten handelt. Ich bin weit entfernt, den Wert dieser Garantie zu überschätzen und ich möchte auch absolut nicht dazu beitragen, daß jemand auf diese Garantie sanguinische Hoffnungen setzt, daß die Garantie imstande wäre, die Baubewegung bedeutend zu fördern oder gar unser Wohnungselend in einer maßgebenden Weise zu beeinflussen oder zu verringern. Was schafft die Garantie eigentlich? Die Garantie hat keinen anderen Wert als den, daß beispielweise ein Privater, der über ein genügendes Jahreseinkommen verfügt, sodaß er die Zinsen und die Amortisation des Bauaufwandes bestreiten kann, in die Lage kommt, sich eine zweite Hypothek verschaffen zu können, da ihm diese Hypothek durch das Erträgnis des Hauses niemals gewährleistet ist und auch die Geldinstitute höchstens bis zu 40% des Bauwertes in erster Satzpost Neubauten belehnen.

Das ist aber auch alles. Für größere Gemeinden kommen Garantien überhaupt nicht in Betracht, da die Gemeindedarlehen anderweitig garantiert sind, sodaß sie nicht erst einer Staatsgarantie bedürfen. Es könnte sich lediglieh um kleine kreditschwache Gemeinden handeln. Daß die Belehnungsmöglichkeit bei Privaten mit 75% beschränkt ist, ist ein vernünftiger Grundsatz, denn es ist heute niemandem geholfen, wenn man ihn verleitet, mit 10% des Baukapitales einen Neubau zu wagen. Der Erfolg ist der, daß der Betreffende sogar um sein Kapital kommt, weil er nicht imstande ist, bei dem hohen Darlehenszins dieses Haus mit seiner Schuld fortzubringen und so haben viele schon ihr sauer Erspartes in den letzten Jahren verloren, weil sie in allzu sanguinischer Hoffnung ans Bauen schritten und nachträglich von der Zinsenlast erschlagen und zermürbt wurden. Der Privatbauunternehmer ist gezwungen, 25% selbst aufzubringen, wodurch sein Risiko bedeutend gesteigert wird und das leichtsinnige Bauen vielfach hintangehalten wird. Was ich bedauere, ist, daß unsere Anträge nicht in der Weise berücksichtigt wurden, daß den Bau, genossenschaften eine erhöhte Belehnungsmöglichkeit bis zu 90% zugebilligt wurde. Eine Belehnungsmöglichkeit nur bis zu 80 % macht das Bauen für die Baugenossenschaften tatsächlich unmöglich, denn es ist kaum anzunehmen, daß sich jemand auf genossenschaftliches Bauen einlassen wird, wenn er 20% der Bausumme als Bauanteil aufzubringen hat. Heute kostet eine Wohnung von 3 Zimmern und Küche rund 100.000 Kronen, so daß derjenige, der eine solche Wohnung anstrebt, der Baugenossenschaft mindestens ein Baukapital von 15.000 bis 20.000 Kronen zur Verfügung stellen müßte, während der Reflektant auf eine Einzimmerwohnung einen Bauanteil von 5000 bis 8000 Kronen der Baugenossenschaft beibringen müßte. Dadurch. hören sich die genossenschaftlichen Vorteile vollkommen auf und es wird niemandem einfallen, wegen 5 % Ersparung am genossenschaftlichem Bau ihn dem privaten vorzuziehen, was im Interesse des Genossenschaftswesens und der Genossenschaftsbewegung schwer zu bedauern ist. Denn die gemeinnützigen Genossenschaften haben in der Lösung der Wohnungsfrage und in der Bekämpfung der Wohnungsnot eine bedeutende Rolle zu spielen, wie sie es auch bisher getan haben. Insoferne ist dieses Gesetz für die Baugenossenschaften ziemlich belanglos und wirkungslos und ich tröste mich nur damit, daß dieses Gesetz nur die kurze Dauer bis zum 31. März des Jahres 1928 hat, so daß es dann durch ein besseres und wirksameres Gesetz ersetzt werden kann.

Mit Genugtuung konstatiere ich, daß unserer Anregung innerhalb der ersten Vorlage in vielen Punkten entsprochen wurde, namentlich in Bezug auf die Erbauung von Familienhäusern, bei denen die erste Vorlage vorsah, daß diese Familienhäuser lediglich eine Wohnung enthalten dürfen, während die jetzige Vorlage vorsieht, daß diese Familienhäuser auch zwei Wohnungen enthalten dürfen. Durch die erste Textierung wäre der Zwang zum Villenbau geradezu ausgesprochen gewesen, und dieser Zwang zum Einfamilienhaus würde das Gesetz in vieler Beziehung vollständig zwecklos und wirkungslos machen. Es ist ja das Ideal der ganzen Wohnungsfürsorge: Der Bau von Einfamilienhäusern und wir wären glücklich, wenn wir tatsächlich überall den Bau des Einfamilienhauses nicht nur befürworten, sondern auch durchsetzen könnten. Er stellt das Ideal alles Wohnens dar, sowohl in Bezug auf Hygiene, wie auch in allen anderen Beziehungen. Allein die Unzulänglichkeit des Baugeländes macht es unmöglich. Gerade der Bau von Einfamilienhäusern hat einzelne Stadtgemeinden in denletzten Jahren in die schwerste finanzielle Bedrängnis gebracht. Städte mit geringem Baulande sind nicht in der Lage, den Bau von Einfamilienhäusern zu fördern und viele Städte haben in den letzten Jahren zur Erschließung von Baugelände weit größere Summen aufwenden müssen, als der Wert der darauf erbauten Häuser darstellt. Viele Städte wären sogar besser weggekommen, wenn sie diese Häuser selbst gebaut hätten und wenn sie die Leute dort hätten umsonst wohnen lassen. Sie hätten noch immer einen Vorteil gegenüber dem jetzigen Zustand, wo eine Gruppe von 20 Häusern oftmals einen Aufwand bis zu 5 Millionen Kronen allein für die Erschließung des Baugeländes, für Herstellung von Kommunikationen, Kanalisation und so weiter erforderte.

Daß das Baugesetz auf die Gemeindebauten ausgedehnt worden ist, ist ebenfalls ein dankenswertes Eingehen auf unsere Vorschläge, und daß es erstreckt worden ist auf jene, die durch Elementarkatastrophen betroffen worden sind, durch Hochwasser, Feuer u. s,. w., werden auch die davon Betroffenen zu würdigen wissen.

Von verschiedenen Rednern ist die Befürchtung geäußert worden, daß die Summe von 120 Millionen Kronen, welche für die Garantie bereit gestellt worden ist, fast gar keinen Effekt haben wird. Aber diese Befürchtung wird etwas schwinden, wenn man die Kürze der Zeit, für die das Gesetz gilt, in Erwägung zieht. Diese Vorlage kommt eigentlich nur für die Bausaison 1927 in Betracht. Am 31. März 1928 erlischt dieses Provisorium und da bis zu dieser Zeit sicherlich schon das neue Gesetz ziemlich bekannt sein wird, wird es niemandem einfallen, im Jahre 1928 die Vorteile dieses Gesetzes in Anspruch zu nehmen, wenn es durch ein besseres Gesetz abgelöst wird, das mehr Unterstützung bietet. Ich fürchte fast, auch diese 120 Millionen würden kaum ausgegeben werden, wenn etwa das Sozialministerium nach seine alten Gepflogenheit mit derselben Gründlichkeit und Tüchtigkeit alle einlangenden Gesuche prüft, wie es vor einigen Jahren der Fall war, wenn diese Gründlichkeit soweit geht, daß jedes Gesuch ein bis zwei Jahre braucht, bevor es erledigt wird, wenn sie soweit geht, daß vier bis fünfmalige Interventionen nötig sind, um dem referierenden Beamten klarzumachen, daß ein Kellerfenster, das er gestrichen hat, doch notwendig ist. Ich möchte an das Ministerium für soziale Fürsorge den Appell richten, bei der Prüfung der einlangenden Bauunterstützungsgesuche doch etwas großzügiger und weitherziger zu sein, namentlich in der Anerkennung der Bausummen, und wenn es auch schön und löblich ist, daß man so gründlich ist, so möchte ich doch empfehlen, vielleicht etwas flüchtiger zu arbeiten, statt jedes Kellerfenster genau abzumessen, ob nicht daran gespart werden könnte u. dgl. Der spärlich fließende Quell der staatlichen Bauförderung darf nicht durch bürokratische Handhabung vollständig erstickt werden.

Es haben die Baugenossenschaften den Wunsch ausgesprochen, ähnlich wie bei der Erledigung der einzelnen Ansuchen bei der Enteignung, bei der Einreichung um Bauförderung u. s. w. eine Terminierung auch bei den Ministerien möglichst vorzusehen. Ich bin nicht so mißtrauisch, um diesem Wunsch die Form des Antrages zu geben. Ich hoffe, daß das Ministerium und die Bauabteilung alles tun werden, um diese spärliche Unterstützung so schnell und leicht als möglich umzusetzen, und denen, die trotzdem Baulust haben, auch diese Baulust in aller Form zu bestärken.

Dieses Gesetz greift nicht an große Probleme. Es will ein Provisorium sein, es läßt alle wichtigen Fragen der Wohnungsnot beiseite. Ich bin überzeugt, daß das neue kommende Gesetz einige Punkte mehr wird aufweisen müssen und das zufällige Zusammentreffen, das dieses Gesetz am selben Tage wie das Mieterschutzgesetz seine Gültigkeit verliert, deutet heute schon darauf hin, daß das neue Bauförderungsgesetz mit dem Mieterschutzgesetz verbunden werden wird. Es ist zwar der Zusammenhang zwischen Bauförderung und Mieterschutz vielfach geleugnet worden, aber zwischen beiden besteht ein grundsätzlicher Zusammenhang vor allem darin, daß der Mieterschutz nicht eher abgebaut werden kann, bevor die Bauförderung nicht einen solchen Umfang erreicht hat, daß genügend Wohnraum vorhanden ist, daß nicht durch Aufhebung des Mieterschutzgesetzes eine Vermehrung der Obdachlosigkeit zu fürchten ist. Mieterschutzund Bauförderungsgesetz hängen zusammen und müssen gemeinsam erledigt und beschlossen werden. Diametral stehen sich die Ansichtender Mieter und Hausbesitzer gegenüber. Es, ist heute eine Unmöglichkeit, geradezu ein Unsinn, von einer sofortigen Aufhebung des Mieterschutzes zu sprechen, an eine solche Aufhebung überhaupt nur zu denken. Das ist ausgeschlossen. Eine solche Aufhebung des Mieterschutzes würde eine soziale Katastrophe von ungeahntem Umfang heraufbeschwören, eine Katastrophe deshalb, weil tatsächlich der vorhandene Wohnraum der Nachfrage nicht genügt. Und wenn tausendmal mit Statistiken bewiesen worden ist, daß eigentlich weniger Wohnungsbedürftige vor handen seien und mehr Wohnraum als vor dem Kriege, so antworte ich darauf, daß man mit Statistiken auch immer genau das Gegen teil beweisen kann. Die Statistiken sind ein sehr gutes Werkzeug, um das, was man will, zu beweisen oder abzuleugnen. Die sofortige Aufhebung des Mieterschutzes muß von Vornherein abgelehnt werden.

Ebenso unsinnig ist es aber auch von einer Stabilisierung des Mieterschutzes durch weitere 20 oder 30 Jahre zu sprechen. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.)

Die Wahrheit liegt in der Mitte. Der Mieter schutz muß abgebaut werden. Langsam und allmählich, so wie es der neuentstandene Wohnraum zuläßt.. Daß er abgebaut werden muß, ist eine Forderung der Wirtschaft. Der Mieterschutz als Zwangsmaßnahme liegt hemmend auf der ganzen Wirtschaft und es ist Tatsache, daß der Mieterschutz auch der bisherigen Wohnbaubewegung geschadet hat, ja daß ihm ein Großteil der Wohnungsnot heute zuzuschreiben ist. Der Mieterschutz ist eine Erbschaft der Nachkriegszeit, wie die Wohnungsnot eine Erbschaft der Kriegszeit ist. Die Zeit des Umsturzes war den Ideen der Zwangsbewirtschaftung äußerst günstig, obwohl gerade die Kriegs- und Nachkriegszeit den vollen Bankrott aller Zwangsbewirtschaftung ganz deutlich dargetan hat. Die Wohnung war auch das einzige Objekt, das tatsächlich von der Zwangsbewirtschaftung voll und ganz erfaßt werden konnte. So haben wir diese unselige Zwangswirtschaft durch 8 Jahre. Man vergaß den richtigen Zeitpunkt, diese Zwangswirtschaft abzubauen. Zur Zeit der Hochkonjunktur in den Jahren 1921 und 1922 hätten sich erhöhte Mietzinse in unser Wirtschaftsleben leicht einkalkulieren lassen und der Hausbau wäre wieder ein rentables Unternehmen geworden, das Privatkapital hätte Anlagemöglichkeiten auch im Hausbau gesucht und hätte Häuser und Wohnräume bereitgestellt, wie es früher geschah. Diesen Zeitpunkt hat man versäumt. Dieses große Versäumnis der letzten 8 Jahre auf einmal wieder gutzumachen ist eine Unmöglichkeit. Deshalb haben alle Aufforderungen an die jetzige Regierungsmehrheit, im Handumdrehen, sofort die Wohnungsnot zu beseitigen, nur einen agitatorischen Wert, aber keinen tatsächlichen, der irgendwie in der Sachlage begründet wäre. (Výkøiky na levici.)

Der Abbau des Mieterschutzes in Bezug auf Kündigung wird langsam und allmählich vor sich gehen müssen. Dasselbe ist betreffs der Mieterhöhungen der Fall. Auch die Mieten werden einmal den valorisierten Vorkriegswert annehmen müssen. Obwohl ich davor warne, zu glauben, daß die Erhöhung der Mieten allein schon geeignet wäre, die Wohnungsnot irgendwie zu schwächen oder gar zu beseitigen, wie vielfach gesagt wird, die Mieten in den alten Häusern auf die Höhe von Neubauten zu bringen, würde genügen die Wohnungsnot zu beseitigen. Es ist gewiß, der Wohnungstandard der Bevölkerung hat sich gehoben und wir konstatieren das als ein erfreuliches Zeichen und wünschen nur, daß die ganze Bevölkerung dieses erhöhten Wohnungsstandards auch teilhaft würde, auch die heute noch Wohnungslosen.

Die Erbauung und Bewirtschaftung von Häusern muß der Privatwirtschaft wiedergegeben werden. Das Bauen durch Staat und Gemeinden hat nur einen subsidiären Charakter, soweit die Privatwirtschaft nicht zureicht. Also wieder Einführung der Privatwirtschaft! Das Wiener Experiment lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Das vielgepriesene, nämlich nur von den Sozialdemokraten gepriesene rote Wien hat ein Exempel in Bezug auf das Wohnungswesen probiert, das heute schon die ganze Welt ablehnt. (Výkøiky posl. de Witte.) Der internationale Baukongreß, der im vorigen Jahre in Wien getagt hat un,d von guten Kennern des Wohnbauwesens und von den größten Kennern des Städtebaues von ganz Deutschland beschickt war (Výkøiky na levici.) - denen werden Sie schon zugestehen müssen, daß sie etwas verstehen - hat über das System Breitner den Stab gebrochen und es abgelehnt. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Es ist leicht mit Photographien von Wiener Stadthäusern hausieren zu gehen, von Neubauten, die die Stadtgemeinde Wien gebaut hat. Sie müssen aber auch die anderen Photographien mitbringen, die Häuserruinen, die durch das Enteignungssystem Breitner in Wien geschaffen worden sind. Auf den Ruinen von Tausenden Häusern haben sie einige neue gebaut. Durch Enteignung des Eigentums des Wiener Hausbesitzes haben sie ein grenzenloses Elend über Mieter und Hausbesitzer in Wien heraufbeschworen, mit Ausnahme derer, die Sozialdemokraten sind, die dort Wohnungen bekommen können, wo sie einer Prüfung auf Herz und Nieren durch die Hausmeister und Stockwerks-Vertrauensmänner ausgesetzt sind. (Výkøiky posl. de Witte.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Krumpe (pokraèuje): Wir lehnen das Wiener Experiment vollkommen ab. (Posl. Heeger: Ein christlich-sozialer Fälscher! - Výkøiky posl. de Witte.) Sie müssen es erst einmal widerlegen, daß der Wohnbaukongreß in Wien stattgefunden hat. Herr de Witte, mit Brüllen widerlegt man nichts, sondern nur mit Gründen. (Výkøiky na levici.) Das neue Mieterschutzund Wohnbaugesetz wird ein Kompromiß zwischen den Mietern und den Hausbesitzern sein müssen. Es ist selbstverständlich zu erwarten, daß dieses Kompromiß weder die Mieter noch die Hausbesitzer wird vollständig befriedigen können und diese Unzufriedenheit ist auf beiden Seiten vorauszusehen. Daher das Verlangen einzelner deutscher und oppositioneller Parteien überhaupt, dieses Gesetz möglichst vor den Gemeindewahlen noch unter Dach zu bringen. Ich sehe diese Herren, die heute im Gewande ehrlicher Entrüstung herumgehen, daß wieder ein Jahr der Bausaison verloren gehe, dieselben, wenn wir heute ein solches Gesetz beschließen würden, mit der gleichen Entrüstung herumgehen, um Hausbesitzer und Mieter gegen uns aufzuwiegeln mit dem Hinweis: "Das haben Euch die Regierungsparteien getan!" Es ist ihnen nicht so sehr um das Bauen, um das Baugesetz als um den herrlichen Agitationsstoff zu tun. (Výkøiky posl. de Witte.) Jawohl, das ist Euch das wichtigste dabei! (Výkøiky.)

Zu dem Gesetze ist eine Resolution eingebracht worden.... (Výkøiky: Ihr traut auch ja nicht mehr in Versammlungen! - Posl. de Witte: Euer Minister Mayr-Harting ließ sich von der Polizei eine Versammlung verbieten! - Výkøiky.)

Pøedseda (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Krumpe (pokraèuje): Wenn Ihr den nötigen Versammlungsanstand besitzt, dann können wir mit Euch Versammlungen machen. Wenn Sie aber Gründe mit Gebrüll beantworten, dann kann man mit Euch nicht mehr debattieren. Debattiert wird nicht derart, daß einer spricht. und der andere niedergebrüllt wird. (Výkøiky: Wo war das?) In Schönlinde! Fragen Sie Ihren Genossen den Senator Reyzl, der wird es Ihnen sagen. (Výkøiky na levici.)

Es ist eine Resolution an das Gesetz angehängt, von der ich wünschte, daß sie der Finanzminister nicht nur als Resolution auffaßt, sondern als einen strikten Wunsch des gesamten Parlamentes, nämlich die Resolution, wodurch die Regierung aufgefordert wird, auf alle Geldanstalten und Kreditinstitute Einfluß zu nehmen, um genügenden Baukredit zu niedrigen Zinsen bereitzustellen. Es wäre gut, wenn dieselbe Regie, die heute die Staatsanleihen auf eine große Höhe getrieben hat, auch imstande wäre, den Zinsfuß der Hypothekardarlehen herabzusetzen. Denn das Um und Auf des Bauens hängt am Baukredit. und an der Billigkeit des Zinsfußes. Der heutige hohe Zinsfuß macht das Bauen vollkommen unmöglich. Eine Verzinsung mit 8% oder gar 81/2% Prozent verurteilt von vorneherein jedes Bauen zur Unrentabilität, bringt sogar die Gefahr, daß Neubauten nicht bezogen werden können, weil nicht die nötige solvente Nachfrage besteht. Die Banken und die Geldinstitute haben an der jetzigen Wohnungsnot ihr vollgerüttelt Maß von Schuld. Sie haben dem Wohnbauwesen die Kredite entzogen und Kredite verwehrt und ich muß es leider sagen, daß die deutschen Geldinstitute hier wohl das Ärgste geleistet haben. Wenn wir Deutsche heute nicht entsprechenden Anteil an den 4 Milliarden bisher gewährter und 800 Millionen bisher ausgezahlter Garantie haben, so verdanken wir es unseren Geldinstituten.

Es ist gestern vom Abg. Simm erklärt worden, daß die Stadt Gablonz die Staatsgarantie auf einen riesigen Häuserbau hatte, daß es aber nicht möglich war, den notwendigen Baukredit aufzutreiben, ein Fluch der damaligen Politik, die die Staatsgarantie ablehnte, ein Fluch der ganzen Richtung, die ja auch die Staatspapiere ablehnte und lieber dafür Mark einwechselte. Und unsere deutschen Geldinstitute haben uns damals schmählich in Stich gelassen Ich habe Beispiele, daß deutsche Kassen sich weigerten, deutschen Baugenossenschaften einen Kredit zu gewähren auf Staatsgarantie, daß sie aber dann später, als eine èechische Wohnungsgenossenschaft im Ort baute, diesen Kredit hergaben, weil sie Angst hatten, daß die Kreditverweigerung für sie vielleicht unangenehme Folgen haben könnte. Und daran kranken wir. Das ist auch jetzt der Fall. Wir stehen in einer Zeit ungeheurer Geldflüssigkeit, einer Geldflüssigkeit, die überall nach Anlagemöglichkeit sucht. Daher steigen die Staatsanleihen. Die offiziellen Berichte sprechen von einer beängstigenden Geldflüssigkeit und es. wird heute erklärt, daß mehr als zwei Milliarden flüssigen Geldes auf Anlagemöglichkeit warten. Auf der einen Seite also die Unmöglichkeit, Geld anzulegen und auf der anderen Seite die Unmöglichkeit, Baukredit zu bekommen. Da ist der Ort gegeben, wo die staatliche Fürsorge eingreifen muß, um diesem Skandal ein Ende zu machen. Wohl ist in der letzten Zeit der Zinsfuß wiederum um ein halbes Prozent herabgesetzt worden, der Zinsfuß aber sowohl auf Darlehen wie auch auf Einlagen, die Spannung von 4 bis 5% ist aber bisher noch vollkommen unverändert, und an dieser Spannung gehen wir zugrunde. Dies ist eines der Haupthindernisse für die Erstellung hinreichender Wohnräume. Diese Spannung muß beseitigt werden. Es ist deshalb nicht etwa gerade anzustreben, daß der Staat Unterstützungen zum Bauen gewährt, um lediglich diese Zinsspannung für einen einzelnen etwas weniger fühlbar zu machen, denn damit wird der hohe Zinsfuß gehalten. Es wäre das Los der 3 Milliarden des geplanten Wohnbaufonds gewesen diesen Zinsfuß zu halten, und künstlich zu stabilisieren.

Es ist vielfach die Forderung erhoben, worden, das Ministerium möge eine genaue Statistik über die bisher erteilten Subventionen geben, namentlich nach nationalem Gesichtspunkt gesondert. Ich habe mich selbst dieser Aufgabe unterzogen und mir im Ministerium für soziale Fürsorge einen großen Teil dieser Zusammenstellungen vorlegen lassen, was übrigens jeder Abgeordnete tun kann. Ich bin zur Erkenntnis gekommen, daß eine solche Statistik für uns Deutsche wohl kaum möglich sein wird. Wohl kann man feststellen, ob eine deutsche oder èechische Genossenschaft eine Unterstützung bekommen hat, oder eine deutsche oder èechische Gemeinde. Bei privaten Unterstützungen aber versagt die Statistik, weil nirgends angegeben ist, ob der betreffende ein Deutscher oder Èeche ist. Deshalb hat auch dieser Antrag nur einen problematischen Wert.

Ähnlich wie, das Versäumnis der Banken, ist das Versäumnis der Industrie. Es ist gestern darauf hingewiesen worden, daß die Industrie die Schaffung von Wohnräumen nicht als Anlage ansieht. Das größte Versäumnis der Industrie datiert aus den Jahren der Hochkonjunktur. Die Steuergesetze kamen so weit entgegen, daß der Bauaufwand i zu 60% vom Staat gezahlt worden wäre, denn die Steuererleichterungen ermöglichten es, v daß 80% der Gestehungskosten von Neubauten als Ausgabe eingesetzt werden und vom Einkommen abgezogen werden konnten. Wenn diese Summe größer war als das Einkommen v eines Jahres, so ermöglichten es die Steuergesetze, diese Ausgabensumme auf 10 Jahre. v zu verteilen, so daß sich der einzelne dadurch von der Zahlung der Einkommensteuer auf viele Jahre befreien konnte. Aber lieber hat unsere Industrie diese ganze Summe dem Staat gezahlt an Steuern, statt von diesen, großen Befreiungen Gebrauch zu machen und, dafür besonders Arbeiterwohnungen zu beschaffen und sich selbst Ertragswerte hinzusetzen. Es wäre eine selbstverständliche Forderung, daß die Industrie nicht nur Räume für Kessel und Maschinen baut, sondern auch, Räume für Arbeiter, damit s e in der Nähe der Arbeitsstätte wohnen können. Dabei, denke ich aber an Arbeiterwohnungen in Form von Miethäusern, denke nicht an die bewußten Kolonien, über die man absichtlich das Wort "Arbeiterwohnungen" geschrieben hat, w l sonst jemand etwas anderes dahinter vermuten könnte, Arreste oder noch etwas schlimmeres. Diese Kolonien haben ein Aussehen, daß sich der Mensch förmlich deklassiert fühlt, w er gezwungen ist, darin zu, wohnen.

Das Wohnungselend als solches werden, wir auch mit den besten, Bauvorlagen nicht völlig ausrotten können, wir können es nur mildern, denn das Wohnungselend ist ein Teil des gesamten sozialen Elends und jede Wirtschaftskrise wird uns ein neues Wohnungselend bescheren. Auch wenn eine Überzahl von Wohnungen vorhandeln sein wird, wird es noch Wohnungselend geben, solange es Leute gibt, die nicht den Zins für die Wohnung erschwingen können. Die Wohnungsnot ist eben ein Teil der allgemeinen Not und wird nur mit der allgemeinen Not beseitigt werden zumal dort, wo Wohnungsnot besteht durch eigenes Verschulden. Die Beistellung von Wohnräumen beseitigt nicht immer das Wohnungs elend. Ich habe die böse Erfahrungen gemacht. Ich habe Wohnungslosen eine wunderschöne Wohnung zur Verfügung gestellt, weil früher 13 Personen in Zimmer und Küche leben und schlafen mussten. Nach einem Jahre lebten und schliefen in dieser Wohnung 14 Personen, weil sie eine ganze Masse von Bettgehern und wie diese Leute heißen, zu sich genommen hatten und das Wohnungselend sich also selber schufen, wie es früher war aus dem ich sie errettet hatte. Wo Wohnungsnot durch eigenes Verschulden entsteht, ist alle Hilfe umsonst, da muß die Reform nicht bei der Wohnung allein beginnen, sondern beim Menschen selber.

Die Wohnungsfürsorge ist von allen Fürsorgegebieten das wichtigste. Wenn sich der Herr Finanzminister scheut, einen Budgetposten für Wohnungsfürsorge einzusetzen, so gehen wir nicht mit ihm harmonisch. Wir verlangen, daß in alle Budgets bedeutende Posten für Wohnungsfürsorge eingesetzt werden. Es wird kaum möglich sein die ganze Wohnungsfrage so zugestalten, daß sie sich selbst behebt, durch neue Steuern, die auferlegt werden. Wenn der Herr Finanzminister auch einen andern Ausweg sucht, es kommt ihm doch ins Budget hinein, denn möge ein Weg, welcher auch immer beschritten werden, sei es in Form einer Wohnbausteuer oder Erhöhung des Mietzinses, es kommt ins Budget, denn bei den jetzigen Gehalts- und Lohnverhältnissen ist weder eine Wohnbausteuer für die Mieter noch eine namhafte Erhöhung der Mietzinse möglich. Dem muß eine Änderung von Gehalt und Lohn voran oder konform gehen, wenn eine namhafte Erhöhung der Mieten in irgend einer Form platzgreifen soll. Die Wohnungsfürsorge ist der erste Punkt aller Fürsorge, dort beginnt sie. Die Fürsorge muß beginnen beim gesunden Menschen, nicht beim kranken, darf sich nicht nur mit dem kranken Menschen befassen, der vielfach nicht mehr zu retten ist. Und der Urgrund ist die Wohnungsfürsorge, weil sie eine große Menge anderer Fürsorgeunterstützungen überflüßig macht, Tuberkulosen-Kinderheime, u. dgl.

Deshalb begrüßen wir alle Schritte, die in dieser Angelegenheit unternommen werden. Die Regierungsparteien als solche haben noch wenig Zeit gehabt, um sich mit der großen Frage vollständig auseinanderzusetzen. Sie wissen, daß die Sommervorlage Druck Nr. 64 einmütig und mit ungeheuer Schärfe nicht nur von allen interessierten Parteien, sondern auch von allen Interessentengruppen abgelehnt wurde. Die Schuld am Fehlen eines geeigneten Bauförderungsgesetzes liegt nicht bei den Regierungsparteien, die seit dem Oktober die Möglichkeit haben Gesetzesvorschläge auszuarbeiten und ins Haus zu bringen. Die Schuld begann bei der Koalitionsregierung und die große Lücke hat eintreten lassen nicht etwa jemand von den deutschen Regierungsparteien, sondern der sozialdemokratische Fürsorgeminister, der am 30. Juni 1923 das Wohnungsbauförderungsgesetz für die meisten Orte erlöschen ließ. Die Wohnungsfürsorge ist eine der wichtigsten sozialen Aufgaben. Deshalb stimmen wir auch für diese Vorlage, nicht etwa deswegen, weil sie dem Wohnungselend in bedeutendem Maße steuern wird, sondern weil wir die Vorlage als Übergang und als Anfang eines neuen Wohnungsbaugesetzes betrachten, das den ganzen Fragenkomplex aufrollt, das nicht nur eine Steuerbefreiung und eine etwas legendäre Staatsgarantie gewährt, sondern buchstäblich eine Bauunterstützung gewährt, um auch das Bauen und das Wohnen zu verbilligen. In diesem Sinne stimmen wir für diese Vorlage. (Potlesk.)

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