Gewiß sind auch dem èechischen
Volke Schulen und Klassen genommen worden. Wieviel man aber dem
èechischen Volke seit 1919 gab, das verschweigt man planmäßig,
wenn man sich regierungsseitig anschickt, sich
zu salvieren. 1925 und 1926 fanden wir hierüber nicht einmal
in den Staatsvoranschlägen verläßliche Nachrichten.
Der Staatsvoranschlag für 1927 ist etwas offenherziger. Er
gibt die Zahlen der Minderheitsschulen mit 954 an, wovon
nur 16 deutsche sind. Also haben die Èechen seit dem Umsturze
938 neue Schulen bekommen, was wohl etwa das Doppelte an Klassen
ausmacht. Ist es keine Benachteiligung des deutschen Volkes, die
hieraus resultiert? (Posl. inž. Jung: Um so mehr als in
einer ganzen Anzahl dieser Minderheitsschulen
sehr viel deutsche Kinder und in mancher überhaupt nur deutsche
Schüler sind!) Jawohl, die
Existenz dieser Minderheitsschulen ist geradezu aufgebaut auf
dem erzwungenen Schulbesuch der deutschen Kinder. Wir vernehmen
aus dem Staatsvoranschlag uzw. aus dessen Schulkapitel, daß
der Aufwand für nationale und Minderheitschulen 220 Millionen
Kronen beträgt, aus welcher Summe der deutsche Anteil höchstens
mit 2 Millionen Kronen bemessen werden kann.
Wir fordern, daß die Schulverwaltung
endlich unsere eingebrachten Ansuchen um deutsche Minderheitsschulen
erledigt, daß sie sich aber auch an die notwendige Errichtung
deutscher Volks- u. Bürgerschulen in der Slowakei heranwagt.
Wir kommen der Schulverwaltung in Hinkunft
auch mit neuen Wünschen um Errichtung deutscher Minderheitsschulen.
Sie ergeben sich aus dem Umstande der scheinbar dauernd bleibenden
Versetzung deutscher Beamter in èechisches Gebiet. (Sehr
richtig!) Deren Kindern muß
die Möglichkeit des Besuches deutscher Schulen ebenso
gegeben sein, als den Kindern der èechischen im deutschen
Gebiete sich befindlichen Beamten der èechische Schulunterricht
garantiert ist. (Potlesk na levici.) Hier
gibt es die Alternative: Entweder wird der deutsche Beamte ins
deutsche Gebiet rückversetzt, das ist uns die grundsätzlichere
Forderung, oder man gründet deutsche Minderheitsschulen im
èechischen Gebiete. Diese Forderung ist gemessen mit. Rücksicht
auf die Zeit, die eine Regierung am Ruder findet, welche sich
den Grundsatz gleicher Behandlung aller Kulturen
des Staates zurecht legte.
Ich sprach von der Folgewirkung der Depopulation
auf die Schulen und hievon, daß sie sich als Kriegsfolge
immer mehr und mehr behebt. Sie wird sich unserer Meinung nach
mit dem Eintritte geregelter Wohnungsverhältnisse und der
Verbesserung der Lebensgrundlagen der Bürger des Staates
ganz aufheben. Hiefür kann nur der Staat in entsprechender
Weise Sorge tragen. In der Schule macht sich der Wandel schon
fühlbar. Wir haben im heurigen Schuljahr Klassen aufzuweisen
mit 60, 70 und mehr Kindern und es ergibt sich die Notwendigkeit
der Parallelisierung dieser Klassen. Das kleine Schulgesetz schreibt
für die Errichtung einer neuen Klasse für dieses Jahr
noch 80 Schüler vor. Erst das Schuljahr 1927-28 bringt insofern
eine Erleichterung, als dieser Satz auf 70 ermäßigt
wird. Nun sind aber unsere Klassenzimmer nicht so groß,
als daß sie auch nur 70 Schüller vertrügen. (Výkøiky
posl. Krebse.) Es muß deshalb über
die Bestimmung des kleinen Schulgesetzes, meinetwegen in stiller
Praxis, zur Parallelisierung aller Klassen kommen, die 1926 bis
1927 über 70 Schüller aufweisen. Wiederum verweise ich
auf die 80 Millionen Kronen Personalaufwand als Ersparnis von
4000 aufgelassenen deutschen Volks- und Bürgerschulklassen.
Vom Unterrichtsminister hörten wir das
gute Wort von der Vermeidung jeder weiteren Schulauflassung. Aber
es muß verbreitet werden. Wir müssen zu neuen Schulgründungen
gelangen können. Der größte Widerstand wird seitens
der Landesausschüsse zu erwarten sein. Auch das Finanzministerium
wird bremsen wollen. Demgegenüber stellen wir die soziologische
Stärke unserer Forderungen fest. In Beziehung hierauf muß
ich mich wohl mit den Landesausschüssen etwas näher
befassen. Die Praktiken, die im besonderen der böhmische
Landesausschug wohl im Vereine mit dem böhmischen Landesschulrate
übt - es muß das traurigerweise hier festgestellt werden
- sind ausgesprochen unhaltbar. Sie können keineswegs durch
Gesetze begründet werden. Die besondere Gesetzesauslegung
dieser beiden Körperschaften, ich habe sie im Vorjahre mit
dem Worte "Juristerei" belegt, werden von uns die schärfste
Bekämpfung erfahren. Wir kritisieren im besonderen die Handhabung
des unmöglichen Erlasses des Schulministeriums vom 15. Mai
1925, Zl. 16.137-I. Wir kritisieren des weiteren die Übung,
definitive Parallelklassen an Bürgerschulen, welche bei Klassen
bestehen, deren Kinderzahl im heurigen Schuljahre unter 75 jedoch
noch über 60) beträgt, zu jenen Klassen zu verlegen,
welche provisorische Parallelen besitzen, um auf Grund dieser
Verlegung die provisorischen Parallelklassen auflösen zu
können. In dieser Übung liegt eine offensichtliche Umgehung
des § 7, Abs. 2 und des § 6, Abs. 2 des Gesetzes vom
13. Juli 1922, Slg. 226. Von der Auflassung werden vielfach auch
provisorische Parallelklassen betroffen, welche eigentlich bereits
im Grunde der letzten Sätze der 2. Absätze der §
§ 5 und 6 des bezogenen Gesetzes als definitive Klassen hätten
geführt werden müssen. Das Gesetz vom 13. Juli 1922,
Slg. 226, kennt keine Erschwernisse wie die Erschwernis, daß
der Bestand einer provisorischen Parallelklasse die Voraussetzung
fordert, daß diese Klasse alljährlich auf Grund der
gesetzlichen Bestimmungen immer wieder errichtet werden müßte,
d. h. bei einer Klassenzahl von über 80. Gegen diese Auslegung
der geltenden Schulgesetze durch den Landesausschuß und
den Landesschulrat protestieren wir ganz energisch.
Den Landesschulrat bzw. seine verantwortliche
Leitung ersuchen wir, in Hinkunft sich als Schulbehörde zu
benehmen. Wenn beim Finanzministerium und bei den Landesausschüssen
die schulfiskalische Stimmung vorhanden ist, mag das letzten Endes
noch begriffen sein. Der Landesschulrat jedoch hat der Anwalt
der Schule zu sein, er hat sich mit uns gemeinsam den schulfeindlichen
Absichten zu widersetzen. Das ist nicht nur sein Recht, sondern
seine größte Pflicht. Wie aber nimmt es sich aus, wenn
der Landesschulrat für Klassen, die der Landesausschuß
bewilligt, die Lehrkräfte nicht zur Verfügung stellt?
Daß der Fall vorgekommen ist, veranlaßt uns mit tiefem
Mißtrauen die Führung der Landesschulbehörde zu
betrachten.
Die Ein-Klassenschulen müssen auf alle
Fälle unverletzlich sein. Sie sind am allerwenigsten Luxusgründungen.
Wenn das alte Österreich sich zu ihrer Errichtung verstand,
so waren außerordentlich wichtige Gründe hiefür
vorhanden. Wir bitten, ja wir fordern, daß der Bestand an
Ein-Klassenschulen gewahrt bleibt, daß die gepflogenen Auflassungen
solcher Schulen wieder gutgemacht werden. Dazu muß sich
die Schulverwaltung verstehen, auch wenn der Großteil dieser
Schulen, was ja wohl aus den Siedlungsverhältnissen des Staates
verständlich ist, sich im deutschen Gebiete befindet.
In einem Atem wieder hole ich die Forderung
nach Neuerrichtung jener deutschen Bürgerschulen, für
deren Errichtung seit Jahr und Tag bei den in Betracht kommenden
Stellen Ansuchen vorliegen. Um deutsche Bürgerschulen suchten
an die Orte: Auscha, Deutsch-Beneschau, Brandau, Duppau, Falkenau,
Franzensbad, Friedberg, Frühbuß, Hertine, Heinrichsgrün,
Hostau, Höritz, Johannesberg, Kronstadt, Kommern, Kosten,
Kreibitz, Kukan, Luk, Johannesbad, Liebenstein, Maschau, Neuern,
Neusattl, Oberdorf, Oschitz, Politz, Ratsch, Seifendorf, Sebastiansdorf,
Wallern, Weißensulz, Wiesental.
Ich weiß nicht, ob Sie alle diese Orte
kennen. Wer diese Orte kennt, wird wissen, daß sie derart
bedeutsam sind, daß ihrem Ansuchen in dieser Beziehung wohl
wird entsprochen werden müssen.
Die Errichtung dieser deutschen Bürgerschulen
wird keinesfalls die Parität im Verhältnisse
der èechischen zu den deutschen Bürgerschulen (an
den Bevölkerungszahlen gemessen) bringen. Aber sie wird das
unmögliche bestehende Verhältnis etwas verbessern.
In gleicher Weise rede ich das Wort für
die Erhaltung des Standes der deutschen Mittelschulen, und deren
Ausbau im Besonderen der Regelung der Frage des Bestandes der
deutschen Lehrerbildungsanstalten in Reichenberg, Leitmeritz und
Trautenau wie der Lösung der Frage nach Errichtung eines
Handarbeitslehrerinnenkurses in Mähren und Schlesien.
Ich kann in einer programmatischen Rede eines
einzelnen Falles nicht ausreichende Erwähnung tun. Des Falles
der Gablonzer Staatsfachschule muß ich mich aber doch etwas
zuwenden. Stadt und Bezirk Gablonz fordern seit Jahren die Ausgestaltung
dieser Schule nicht ausschließlich aus Prestigegründen,
vielmehr aus sehr realen Gründen. Die Schule soll der Gablonzer
Industrie eine einwandfreie Unterlage bieten. Das kann sie nur
bei einer entsprechenden Ausgestaltung ihrer Organisation. Dringlich
ist die Einrichtung von Versuchswerkstätten für Glasbearbeitung
und Feinmechanik. Es ist für uns eine sehr trübe Rückerinnerung,
die lieber unausgesprochen bliebe, wenn wir uns des diesbezüglich
schon vor Jahren gegebenen versprechens der Ministers Hotowetz
erinnern, der der Stadt Gablonz schon deshalb, weil sie so brav
durch eine große Exporttätigkeit dem Staate die Mittel
zur Verfügung stellte, einen Teil dieser Mittel rückvergüten
wollte, in einer sehr idealen Form. Ein Teil dieser Mittel sollte
dazu verwendet werden, daß die Stadt Gablonz ein Industrieförderungsinstitut
errichten könne und die Ausgestaltung der kunstgewerblichen
Fachschule vornehme. Seither ist das Industrieförderungsinstitut
in Königgrätz errichtet worden, die Ausgestaltung der
kunstgewerblichen Staatsfachschule in Gablonz unterblieb auch,
weil es die Schulverwaltung für praktischer und notwendiger
hielt, erst die neue Anstalt in Eisenbrod, wo diese Unterlagen
nicht vorhanden sind, aufzupäppeln, die Schule in Gablonz
aber auszutrocknen. Auf diese planmäßige Methode der
Austrocknung unserer deutschen Anstalten komme ich noch zu sprechen.
Unerfüllt blieben bis heute unsere Hochschulwünsche.
Unsere Anträge auf Errichtung einer staatlichen Handels-
u. Wirtschaftshochschule, nach Errichtung einer montanistischen
Fakultät an der deutschen technischen Hochschule in Prag,
nach Schaffung einer deutschen forstlichen Hochschule, die Errichtung
einer Hochschule für bildende und angewandte Kunst betreffend,
weiter betreffend die Errichtung einer tierärztlichen Fakultät
und deutschen Hochschule für Leibesübungen, sie alle
liegen in den Fachausschüssen. Nicht einmal die durch eine
Resolution versprochene Einrichtung einer Handels- und Wirtschaftshochschule
als Abteilung der Prager Technik ist verwirklicht worden. Wie
sehr wir uns gerade auf dem Gebiete des Hochschulwesens benachteiligt
fühlen müssen, soll die Gegenüberstellung des deutschen
Anteiles von 29 Millionen Kronen von insgesamt 116 Millionen Kronen,
die für Hochschulzwecke ausgegeben worden sind, darstellen.
Die Benachteiligung des deutschen Schulwesens
gegenüber dem èechischen geht im Besonderen aus dem
Investitionsbudget hervor. Die Minderberücksichtigung deutscher
Anstalten in diesem Budget, das dem Voranschlage des Ministeriums
für öffentliche Arbeiten übertragen
wurde, stellt eine förmliche Austrocknung dar, eine mittelbare
planmäßige Schädigung, die über den noch,
allerdings dadurch nur scheinbar, garantierten Bestand hinausläuft.
Der Investitionsaufwand für das Schulwesen beträgt für
die historischen Länder und die Slovakei 97,782.133
Kè, für Karpathorußland 3,465.000 Kè
und zwar: für Hochschulen: Böhmen: 20,535.442 Kè
davon für deutsche Zwecke 1,227.170 Kè. Mähren:
11,806.673 Kè davon für deutsche Zwecke 476.673 Kè.
Slovakei 3,475.000 Kè davon für deutsche
Zwecke nichts. Fachschulen: Böhmen: 2,250.000 Kè davon
für deutsche Zwecke 400.000 Kè, Mähren und Schlesien:
3,850.000 Kè, davon für deutsche Zwecke 700.000 Kè,
Slovakei: 1,300.000 Kè, davon für die deutsche Zwecke
nichts. Mittelschulen: Böhmen: 27,232.271
Kè, davon für deutsche Zwecke 24.278 Kè, Mähren
u. Schlesien: 4,300.109 Kè, davon für deutsche Zwecke
nichts, Slovakei: 1,540.000 Kè, davon für deutsche
Zwecke nichts, Minderheitsschulen: Gesamtbetrag: 36,000.000 Kè,
davon für deutsche Zwecke nichts. Summe:
97,782.133 Kè, deutscher Anteil: 2,828.121 Kè, d.
s. nicht einmal ganz 3%. (Výkøiky na levici.)
Mit Recht spricht Koll. Patzel hiezu
in einem seiner Budgetartikel Folgendes: Dieses Mißverhältnis
kann durch nichts begründet werden, auch nicht durch die
angeblich notwendige Vorsorge für Schulbedürfnisse
der èechischen Minderheiten. Denn wir wissen, daß
da vielfach nur Trutzbauten erstellt werden. Wenn man nur einmal
das deutsche Siedlungsgebiet abgeht, um diese Schulpaläste,
die Millionen und Abermillionen Kronen verschlungen
haben, anzustaunen, die gebaut worden sind für eine Handvoll
Kinder, während in unseren Schulklassen 70 bis 80 Kinder
zusammengepfercht sitzen und körperlich und seelisch verkümmern
(Výkøiky na levici.),
so wird man sich von der Wahrheit meiner Worte überzeugen.
Besonders aufreizend aber wirkt dieses Schulprogramm
in der Zeit, da von einer Zusammenarbeit Deutscher und Tschechen
in der Regierung gesprochen wird. Der Voranschlag wurde zwar noch
unter dem Ministerpräsidenten Èerný
unter der Verantwortung seiner Beamtenminister
zusammengestellt und mit seinem Namen mit dem Datum vom 1. Oktober
1926 dem Parlament vorgelegt. Seine Genehmigung aber verlangt
die neue Regierung von der neuen gemischtnationalen Regierungsmehrheit.
(Výkøiky na levici.)
Ich habe hiefür den Ausdruck
"Austrocknung" geprägt. Ich stehe nicht an zu erklären,
daß diese Methode der Schädigung unserer Schulanstalten,
die sich gleichmäßig auf das Hoch-, Mittelschul- und
Fachschulwesen bezieht, ebenso gefährlich ist, als die revolutionäre
Methode der Beschlagnahme unserer Anstalten. Sie wirkt nur etwas
langsamer. Aber ebenso tödlich.
Wenn ich zur besonderen Illustration dieser
Methode das Investitionsbudget besprach, muß ich weiter
erwähnen, daß dieselbe Schädigung auch aus
dem Voranschlag über den Sachaufwand hervorgeht. Der präliminierte
Sachaufwand beträgt: für die Universitäten: èechische
Universität Prag 6,542.284 Kè, èechische Universität
Brünn 5,058.900 Kè, deutsche Universität Prag
4,108.306 Kè, èechische Universität
Preßburg 3,752.800 Kè, für die technischen Hochschulen:
èechische Technik in Prag 4,021.200 Kè, deutsche
Technik in Prag - die bekanntlich im wunderbaren Loch in der Husgasse
untergebracht ist - 1,913.400 Kè, èechische Technik
Brünn 1,556.400 Kè, deutsche
Technik Brünn 1,268.710 Kè.
Die Brünner èechische Universität mit nur 4 Fakultäten
und weniger Hörern als die deutsche Universität ist
bedeutend besser gestellt. Die Brünner deutsche Technik ist,
obwohl stärker besucht als die èechische, auch heuer
wieder schlechter dotiert. Die landwirtschaftliche
Fakultät in Tetschen-Liebwerd, um die doch gewisse Interessen
kämpfen müßten in der augenblicklichen Konstellation
(Veselost na levici.), weist einen minimalen Sachaufwand
auf. (Výkøiky.) Sie
sehen ja, daß ich das alles kritisiere. Die deutsche
Förderungsgesellschaft in Prag bezieht nur 2000 Kronen Subvention,
während die èechische Akademie 8000 Kè erhält.
Wir fordern Gleichheit, als Einzelforderung in Bezug auf unser
Hochschulwesen auch die Besetzung der vakanten
Professuren an der deutschen Universität. Auch hier muß
in absehbarer Zeit ein Modus geschaffen werden.
Zur Darstellung unserer sonstigen budgetären
Benachteiligung weisen wir noch folgendes auf. Nur blitzartig.
Es ist unmöglich, diesen Ziffernwald des Budgets im
Rahmen einer doch begrenzten Rede entsprechend stark und umfangreich
anzuführen. Die Zentralverwaltung ist mit 12,777.176 Kè
veranschlagt. Hier besteht kein deutscher Anteil. Die Deutschen
sitzen nicht in der Zentralverwaltung. Von dem Betrage
von 11,750.000 Kè, welche die Schulaufsicht erfordert,
ist der deutsche Anteil höchstens zu 2 1/2 Millionen
Kè zu schätzen. Wie sehr wir auch bei der Schulaufsicht
hinten stehen, zeigt die Anzahl der systemisierten Stellen der
Landesschulinspektoren. Solche sind vorgesehen
für Böhmen 16, hievon nur 2 oder 3 deutsche, in Mähren
8, hievon 2 deutsche, in Schlesien 3, hievon 1 Deutscher. In der
Slovakei befindet sich unter den 54 Schulinspektoren kein Deutscher.
Wir fordern: Die Erweiterung und Wiederbesetzung der vakanten
Stellen der deutschen Landesschulinspektoren in Böhmen, die
Systemisierung mindestens einer deutschen Schulinspektorstelle
in der Slovakei. Über die Wiedererrichtung der administrativen
Zweiteilung des deutschen Landesschulrates in Brünn spreche
ich noch. Von den 5,130.000 Kè für Schul- und Kulturverkehr
mit dem Auslande beziehen die Deutschen nicht einen
Heller. (Posl. Patzel: Wenn sie
Beziehungen mit dem Aalande unterhalten, werden sie eingesperrt!)
Jawohl, von den insgesamt 7,420.000 K für Studentenfürsorge
ist der deutscue Anteil höchstens eine Million Kronen. Während
für die èechischen Studenten Prachtbauten in Prag
aufgeführt werden, ist die Notlage des deutschen Studentenheimes
bekannt. Ich würde den Zweiflern empfehlen, sich die Notlage
unseres Deutschen Studentenheims anzusehen. Dieselbe Benachteiligung
des deutschen Elementes finden wir bei Titel 9, den Denkmalschutz
betreffend, bei Titel 10: die Kunst. Von den hiefür präliminierten
16,240.786 K beträgt der deutsche Anteil höchstens 750.000
K. Die Schulverwaltung muß auch für eine ausreichende
Unterstützung der deutschen Musikakademie in Prag und der
deutschen Musikschulen in der Provinz, sowie für eine ausreichende
Unterstützung der deutschen Theater Sorge tragen.
Ich möchte hier noch eines Punktes Erwähnung
tun, dessen praktische Sachlage ich heute zu erfahren in der Lage
war. Für das Volksbildungswesen sind 464.090 Kronen präliminiert.
Wir möchten als Deutsche, auch von diesen 464.090 Kronen,
wenn sie schon für Volksbildungswesen verausgabt werden,
auch etwas sehen und verspüren. Ich bringe diese Forderung
hier vor, ich wünsche, diese Forderung auch berücksichtigt
zu sehen.
Wie kommen wir zur Lösung des kulturellen
Kampfes? Zur Lösung dieses kulturellen Kampfes können
wir nur durch die endgültige Verwirklichung unserer Forderung
nach Schulautonomie kommen.
Erfüllen Sie die Forderung nach nationaler
Selbstverwaltung auf dem Gebiete des Schulwesens! Herr Minister
Hodža sprach im Budgetausschusses
Worte, die, sofern ihnen eine tatsächliche Beachtung zuteil
wird, eine neue Geschichte des Staates einleiten: "Man stehe
vor der Lösung dieser Frage. Die Selbstverwaltung sei dringend."
So äußerte sich der Herr Schulminister und er wies
damit in die Zukunft seines Staates. Er knüpfte an eine Zeit
an, die als beste für die Völker dieses Staates, im
besonderen des Landes Böhmen bezeichnet werden kann. Geleitet
von dem Bestreben, die Reibungsflächen zwischen den beiden
Nationen zu verringern, wurde in den denkwürdigen Ausgleichskonferenzen
vom 4. bis 19. Jänner 1890 der Landesschulrat in 2 Abteilungen
zerlegt, in Böhmen wie in Mähren. Jeder der beiden in
den Ländern wohnenden Volksstämme sollte das Entscheidungsrecht
über sein eigenes Schulwesen haben. Ganze Männer haben
seinerzeit an dem Ausgleichswerke, das in der Sitzung des
böhmischen Landtages vom 16. Mai 1890 Annahme fand, mitgewirkt:
Plener, Hallwich, Schmeykal, Scharschmid, Schlesinger, von den
Deutschen, Rieger, Mattuš, Zeithammer von den Èechen.
Es war ein wertvolles Werk, das sie mit den
Anfängen der nationalen Zweiteilung schufen. Aus der konsequenten
Verfolgung des in ihm niedergelegten Gedankens sollte es zur Selbstverwaltung
der Völker in allen Zweigen des öffentlichen Lebens
kommen. Auf dem Gebiete des Schulwesens setzte man also zunächst
eine Tat. Die Voraussetzungen hiezu waren in einer tadellosen
Schulgesetzgebung des alten Österreichs gelegen gewesen.
Das, was 1890 geschah, war nichts anderes als eine Durchführung
der Möglichkeiten nach Selbstverwaltung, die schon durch
das Reichsvolksschulgesetz vom Jahre 1869 und die weiteren Schulgesetze
verbürgt war. Die wichtigsten Teile der Schulverwaltung,
wie die Errichtung der Schulen, die Anstellung der Lehrpersonen,
die Aufbringung der erforderlichen Mittel usw. war durch das Reichsvolksschulgesetz
den Landesgesetzgebungen überlassen worden.
Es ist sehr bedauerlich, daß diese Schulselbstverwaltung,
welche hierdurch in der Vorkriegszeit geschaffen
war, durch die èechische Schulverwaltung und Schulgesetzgebung
der Nachkriegszeit eine Vernichtung erfuhr.
Denn was wir heute drüben sehen auf der Kleinseite, in der
sogenannten deutschen Abteilung des Landesschulrates und was wir
überhaupt nicht mehr sehen in Brünn, das ist der deutliche
Beweis, in welcher Art und Weise man sich von dem guten Geiste
abgewendet hat, der zumindest auf dem Gebiete der Schule damals
in diesem von mir angezogenen denkwürdigen Jahre 1890 der
tragende gewesen ist. Wieviel Kampf, wieviel entstandenes Haßempfinden,
wieviel Sorgen und Nöte hätten unterbleiben können,
wenn man die Schulverwaltung in den vom alten Österreich
gewiesenen Bahnen hätte laufen lassen. Wir können getrost
sagen: Es ist vieles an Verbrechen geschehen, das zu vermeiden
gewesen wäre, vielleicht zum Nutzen auch für den Staat.
Wir als Deutsche haben heute bei Besprechung
des Schulkapitels keine andere Kardinalforderung Ihnen zu sagen
als: Heraus also mit der Selbstverwaltung! Sie bedeutet das Recht
für jedes Volk, über sein eigenes Schulwesen im Rahmen
der gesamtstaatlichen Schulgesetzgebung entscheiden zu können.
Das Wesentlichste bei der Lösung dieser Frage wird sein zunächst
die Heiligsprechung der Zugehörigkeit zu einer Nation, die
Ausrüstung dieser Zugehörigkeit mit Unverletzlichkeit:
Jedes Kind in die Schule seiner Nation, jeder Lehrer einer Schule
ein Glied der Nation, der die Schule zugeeignet ist, jede Schule
in die Verwaltung des Volkes der Sprache dieser Schule, jeden
Heller an Staatsmitteln für Schulen in verhältnismäßigen
Teil zerlegt. (Pøedsednictví se ujal pøedseda
Malypetr.)
Wir fordern mit diesen Dingen keine Unmöglichkeit.
Wir verweisen auf die Lösung der Frage der Schulselbstverwaltung
in Esthland. Dieser Freistaat schuf sich in seinen Gesetzen und
Verordnungen betreffend die Kulturselbstverwaltung seiner Nationen
ein unvergängliches Verdienst, weil er hiemit nicht nur einen
Weg wies aus dem Völkerstreit, sondern ihn auch tatsächlich
ging.
"Die stets wachsende Einsicht, daß
jede Nationalität ein natürliches Recht auf Schutz,
Anerkennung seiner staatlichen Bedeutung und auch feste Verankerung
dieser Forderung besitzt, hat die Minoritätenfrage im Laufe
der letzten Jahrzehnte von Jahr zu Jahr immer mehr von rein machtpolitischem
Boden auf den rechtspolitischen übergeführt. Der Umstand,
daß nur in wenigen Staaten alle Staatsbürger zu ein-
und derselben Nationalität gehören und daß Staatsgrenzen
nur in einigen Ausnahmefällen genau mit den Sprachgrenzen
übereinstimmen, hat das Minoritätenproblem überall
in den Vordergrund gestellt." So heißt es im Motivenberichte
zur esthnischen Schulgesetzgebung. (Posl. inž.
Jung: Sag auch noch, daß die esthnische Schulverwaltung
Deinen Brief in deutscher Sprache beantwortet hat!) Jawohl,
eine Sache, die mir als deutschem Abgeordneten in der Èechoslovakei
nicht immer passieren kann. Ich habe mich interessiert, diese
Gesetzgebung kennen zu lernen, und schrieb an die dortige Schulverwaltung
und bekam anstandslos eine Erledigung meines Briefes in deutscher
Sprache, was mir in der Èechoslovakei als deutschen Abgeordneten
nicht immer möglich ist.
Wenn Esthland voranging, können wir nachfolgen.
Die heutige Regierung repräsentiert durch die Herren Švehla,
Hodža, Spina usw.,
hat die Möglichkeit, sich in die Geschichte einzugraben.
Knüpfen Sie bei dem Geist von 1890 an! Bauen Sie auf dem,
was bis 1918 an Kulturselbstverwaltung gegeben war! Wir kommen
Ihnen mit unserer Arbeit entgegen. Ich künde an einen Gesetzesantrag
der deutschen politischen Parteien auf Einrichtung der Schulautonomie.
Bis dorthin ist es unsere kategorische Forderung, die wir übrigens
schon im Vorjahr anläßlich unserer Stellungnahme zum
Staatsvoranschlag festgestellt haben: Unantastbarkeit unseres
Schulwesens. Diesen Staatsvoranschlag, den ich Ihnen allerdings
außerordentlich beschränkt illustriert habe, können
wir selbstverständlich nicht annehmen. Wir lehnen ihn ab!
(Potlesk poslancù nìm. nár. soc.
strany dìlnické.)