Ich möchte zum Schlusse bemerken, daß
wir sowohl mit der Tendenz der Anträge der Ausschüsse,
die hier zum Bericht gelangten, als auch mit der Tendenz des Oktobergesetzes
vollständig einverstanden sind, was, wie ich schon eingangs
sagte, eine Kritik nicht ausschließt, daß wir aber
verlangen, daß die Durchführung aller dieser Maßnahmen
und Bestimmungen in einwandfreier Weise erfolge, zunächst
einmal daß die Durchführung rechtzeitig und objektiv
vorgenommen werde. Es müssen bei allen diesen Maßnahmen
in gerechter Weise die Geschädigten bedacht werden und es
darf keine verschiedene Behandlung geben. Wir werden aus diesen
Gründen für die zu Gehör gebrachten Berichte stimmen.
(Souhlas na levici.)
Meine Damen und Herren! Wie alljährlich
wurden auch heuer wieder viele Bezirke in Böhmen, Mähren
und Schlesien von großen Unwetterkatastrofen heimgesucht.
Ungewöhnlich groß sind heuer die Schäden durch
Hagelwetter und Sturzfluten gewesen. Ungeheure Werte der Landwirtschaft,
die in die Millionen gehen, wurden vernichtet. Die Unterstützungen
werden aber wahrscheinlich im heurigen Jahre wieder so gegeben
werden, wie es in den Vorjahren immer üblich gewesen ist.
Insbesondere die deutschen Bezirke und Gemeinden werden wohl wieder
sehr stiefmütterlich behandelt werden. Ich erinnere nur daran,
daß damals, als die Hochwasser- und Unwetterkatastrophe
in Schlesien im Jahre 1921 das Freiwaldauer Gebiet heimsuchte,
wobei Millionenschäden verursacht wurden, die Regierung nur
ganz wenige Tausende Kronen gegeben hat, um nur etwas zu tun,
und ähnlich war es auch bei den Gemeinden Oskau in Nord-Mähren
und verschiedenen anderen Gemeinden. Ich glaube aber, es wäre
notwendig, insbesondere den deutschen geschädigten Gemeinden
ein größeres Augenmerk zuzuwenden, dafür zu sorgen,
daß insbesondere die Wildbachverbauungen durchgeführt
werden. Denn man weiß ja, wenn diese Wildbachverbauungen
durchgeführt sind, so sind dadurch auch die niedriger
gelegenen Gebiete geschützt, in denen ja mehr Èechen
wohnen, und so würden auch diese geschützt. Es würde
auch durch die Wildbachverbauung viel Arbeitsgelegenheit geboten
werden und es wäre dringend notwendig,
daß gerade jetzt, wo so viel Arbeitslosenunterstützung
gegeben werden muß und die Arbeitslosigkeit immer mehr um
sich greift, die Regierung solche Wildbachverbauungen durchführen
ließe, denn es würden dann tausende Menschen Beschäftigung
finden und das würde ganz bestimmt einen großen sozialen
Wert darstellen. Als ich vor einiger Zeit durch Böhmen fuhr
und sah, daß der ungeheuere Nonnenfraß die Wälder
zugrunde gerichtet hatte, dachte ich mir, daß es dringend
notwendig wäre, daß die Regierung auch hier an der
Aufforstung mitarbeiten würde. Auch da gäbe es unendlich
viel Arbeit zu leisten. Ich weiß auch, daß im vorigen
Jahre der Mäusefraß in Schlesien insbesondere in den
Gemeinden des Jägerndorfer und Freudenthaler Bezirkes ungeheueren
Schaden hervorgerufen hat, insbesondere in den Gemeinden Friedersdorf,
Kronsdorf und Breitenau und deren weitester Umgebung. Dieser Mäusefraß
war für die Landwirtschaft auch ein Elementarschaden, denn
Tausende und Abertausende Joch Felder sind den Nagetieren zum
Opfer gefallen, Kleefelder und Getreidefelder sind zugrunde gerichtet
worden. Wenn man aber zur Behörde kommt und diese Beschwerden
vorbringt, so sagt ganz einfach die Behörde: "Die Existenz
ist noch nicht gefährdet und infolgedessen können wir
unter keinen Umständen diese Sache berücksichtigen."
Es wäre sehr wichtig, dem ein besseres Augenmerk zu schenken,
wo das Geld doch heutzutage so leichtfertig für Militärzwecke
hinausgeworfen wird. Eine ganz merkwürdige Sache ist es,
daß, als der Abgeordnete Kollege Dr. Keibl vor einigen
Monaten den Finanzminister Dr. Engliš auf die Wasserkatastrophen
in Böhmen aufmerksam machte, der Herr Finanzminister erklärte,
daß er die Tragweite der Ereignisse vollkommen einsehe,
daß er bereit sei, alles mögliche zu machen, daß
der Staat aber gar kein Geld habe und auch auf Grund des Gesetzes
vom 15. Oktober 1925 über die Wetterkatastrophen nichts beschaffen
könne und zwar aus dem Grunde, weil die 75 Millionen Kronen
nur im Wege einer ausländischen Anleihe zu erlangen wären
und weil er, solange er Finanzminister sei, eine Auslandsanleihe
unter keinen Umständen aufzunehmen gedenke. Es ist ganz merkwürdig,
daß der Finanzminister eine solche Erklärung gegeben
hat, wo doch zu anderweitigen Zwecken immer Geld zur Verfügung
steht, aber wenn es für die Landwirtschaft gilt, da kann
man keine Auslandsanleihe aufnehmen. Es ist weiter dringend notwendig,
daß nicht wie jetzt kostspielige Kommissionen durchgeführt
werden, sondern es müßte den Gemeinde- und Bezirkskommissionen
mehr Vertrauen entgegengebracht werden, damit auch diese zur Geltung
gelangen. So aber müssen die Gemeinden, wenn sie um Schadenersatz
bei der Regierung ansuchen, drei oder vier Schadensaufnahmen zusammenfassen
und jedesmal, wenn diese Schadensaufnahme durchgeführt ist,
hat die Behörde neuerlich wieder etwas auszusetzen, indem
sie sagt, daß nicht alles richtig sei, kurzum, sie will
die ganze Angelegenheit eben verschleppen. Es ist auch dringend
notwendig, daß man der Bauernschaft die Unterstützung
nicht, wie es bisher üblich war, in Naturalien gibt, wie
etwa in Kunstdünger, Kleie oder Saatgut, es ist vorgekommen,
daß Frühjahrsaatgut gegeben wurde, aber erst zur Herbstsaat
angekommen ist, wo die Ernte schon lange vorüber war. Es
ist weiter vorgekommen, daß insbesondere in gebirgige Gegenden
Saatgut aus tiefer gelegenen Gegenden gegeben wurde, das für
die Höhenlage gar keinen Wert hat. Daher müssen diese
Unterstützungen in Geld ausgezahlt werden. Es ist nicht so,
wie man immer sagt, daß der Bauer nicht mit Geld zu wirtschaften
versteht. Denn wenn er das nicht verstünde, so könnte
er nicht diese ungeheueren Summen an Steuergeldern aufbringen,
was doch bestimmt ein Zeichen von ungeheuerer Sparsamkeit ist.
Wenn man die Unter stützungen nur in Naturalien gibt, so
ist das eine ungeheuere Bevormundung des Bauernstandes. Es ist
also dringend notwendig, die Aufnahmen in kurzem Wege durchzuführen
und die Unterstützungen, die doch nur in bescheidenem Maße,
insbesondere in den deutschen Gebieten, gegeben werden, auch in
Geld zu geben. Das wichtigste ist und bleibt, eine ausgiebige
Unterstützung auch den deutschen Gebieten zu geben. (Potlesk
na levici.)
Hohes Haus! Wenn ich mir erlaube, namens meiner
Partei, des Bundes der Landwirte, zu dem vorliegenden Antrag das
Wort zu ergreifen, so will ich nur ganz kurz auf die besonderen
Verhältnisse des heurigen Jahres hinweisen. Im heurigen Jahre
war insoferne eine Ausnahme zu verzeichnen, als wir eigentlich
nicht mehr von Elementarschäden sprechen können, sondern
diese schon als Wetterkatastrophen bezeichnen müssen. Ich
will nicht die Worte wiederholen, die meine sehr geehrten Herren
Vorredner bereits gebraucht haben - ich will Sie mit meinen Ausführungen
nicht lange belästigen, sondern nur allgemein die Wetterkatastrophen
streifen und konstatieren, daß heuer kein Gebiet von ihnen
verschont worden ist, sowohl in den Niederungen als auch in den
höchsten Lagen und daß ungeheuere Schäden verursacht
wurden. In den Gebirgsgegenden haben Wetterkatastrophen in einem
Umfang stattgefunden, wie es seit Menschengedenken nicht zu verzeichnen
war. Es waren riesige Wolkenbrüche, Hagelschäden u.
s. w. In den Niederungen wieder ist durch Überschwemmung
und durch Anstauungen, ferner durch die mitgerissenen Bäume,
durch Verlegung der Flüsse der größte Teil der
landwirtschaftlichen Produktion in Gefahr gebracht worden.
Ich möchte besonders auf den Fall Winterberg
hinweisen, wo ein außerordentlich schweres Hagelwetter am
16. Juli d. J. über Winterberg eine Katastrophe brachte,
die man nicht mit Worten schildern kann. Diese Schäden dort
muß man mit eigenem Auge gesehen haben, um sich ein Bild
von ihrer Größe machen zu können. Ich verweise
auf die Gemeinde Gansau, die aus vier kleinen Ortschaften besteht,
deren direkte Steuergrundlage etwas über 2000 Kronen beträgt.
Hier betragen die erhobenen Schäden: in Gansau selbst 170.000,
in Scheiben 100.000, in Wesele 27.000 und in Glashütten 25.000,
daher zusammen in der einen politischen Gemeinde - die, wie ich
sagte, nur etwas über 2000 Kronen direkte Steuern hat - 322.000
Kronen. Diese Ziffer wurde mir auch durch die politische Bezirksverwaltung
in Prachatitz amtlich bestätigt.
Ich verweise auf den enormen Schaden in Winterberg,
wo dem Besitzer einer einzigen Wiese, die am Gansauer Bach gelegen
ist, durch Verlegung des alten Flußlaufes die Wiese in einer
derartigen Ausdehnung zerrissen wurde, daß der Mann ganz
außerstande ist, diese Wiese wieder aus eigenem herzustellen
und er eigentlich anstatt einer Wiese einen cirka 20 m breiten
und stellenweise 3 bis 4 Meter tiefen Bach hat. Vor mir steht
der Koll. Beran, der sich nach der Unwetterkatastrophe
von dem Unglücke überzeugen konnte und der mir meine
Angaben gleichsfalls bestätigen kann. Eine enorme Schadensziffer
weist der Bezirk Winterberg infolge der Zerstörung von Straßen
und Brücken auf. In der Gemeinde Gansau allein wurden drei
Brücken und in Winterberg zwei große Brücken weggerissen,
deren Wiederherstellung einen kollossalen Aufwand erfordern wird.
Ich verweise weiter ganz kurz auf die Gemeinde Bowitz im Netolizer
Bezirk, wo infolge der beständigen Regengüsse und infolge
des dort undurchlässigen Bodens Korn und Weizen bis zu 90%,
die Kartoffelernte bis zu 100% vernichtet sind, wo es heute Besitzer
gibt, die nicht einen einzigen Sack Kartoffeln aus der Gesamternte
nach Hause gebracht haben. Ich verweise auf die Gemeinde Stuben
im Krumauer Bezirk, wo im Olschgebiet in einer Ausdehnung von
cirka 7 km heute noch Teile des Heues vollständig verfault
stehen und nicht einmal als Streu Verwendung finden können.
Im Olschgebiet wurden in der einen Gemeinde Stuben 13.204.52
ha Wiesenfläche ganz unter Wasser gesetzt und die Heuernte
vollständig vernichtet. Amtlich wurde der Schaden auf 2700
Zentner Heu mit einer Schadensumme von 252.000 Kronen erhoben.
Ich verweise auf die Gemeinde Wadetstift im Kaplitzer Bezirk.
In Wadetstift sind 30 Hektar Wiese solange unter Wasser gestanden,
daß die Hereinbringung des Heues unmöglich ist. Ich
verweise auf das Gebiet der Luschnitz, wo hunderte und hunderte
Fuhren Heu heute noch verfault draußen liegen. Diese Ziffern
sind aus dem Böhmerwald, aus Südböhmen, und um
das Bild zu vervollständigen, muß ich auf andere Gebiete
verweisen, auf die Bezirke Müglitz, Mährisch-Neustadt,
Sternberg und Olmütz, wo ein Millionenschaden entstand, wo
Häuser eingestürzt sind, auf Spindelmühle, wo der
Schaden mit 200.000 Kronen bemessen wurde, auf Mödritz in
Mähren, wo über 2000 Metzen der schönsten Felder
unter Wasser gesetzt wurden, auf den Bezirk Nikolsburg, wo in
der Gemeinde Muschau, am Zusammenfluß der Schwarzau und
Thaya, das Wasser in die Häuser floß und der größte
Teil der Ernte vernichtet erscheint, auf dem Joslovitzer Bezirk,
wo der gute Boden total weggeschwemmt wurde, ich verweise auf
Iglau, Stecken und Znaim, wo die Heuernte zum großen Teil
vernichtet wurde, auf Mittelböhmen, wo in Radowesitz im Biliner
Gebiet und in vielen andern an der Eger gelegenen Gemeinden die
Heu- und Getreideernte stark gelitten hat. Es wären noch
hunderte solcher Fälle anzuführen, doch würden
die Ziffern zu sehr ermüden.
Ich habe eingangs darauf verwiesen, daß
wir auch großen Schaden durch andere Elenientarkatastrophen
erlitten haben, und zwar hauptsächlich durch überaus
große Brände. Ich erwähne hier bloß den
Brand von Maschakotten, wo der Schaden über 6 Millionen Kronen
beträgt, den Brand in der Gemeinde Giebau, wo der Schaden
mit 1 1/2 Millionen geschätzt wurde, dem eine Versicherungssumme
von 350.000 Kronen gegenübersteht, bei deren Auszahlung auch
noch bedeutende Abstriche gemacht worden sind. Ich verweise gerade
auf diesen Fall, weil dort die amtlichen Erhebungen nicht einwandfrei
durchgeführt wurden. Zur amtlichen Erhebung und Festsetzung
des Schadens wurde dorthin ein Gendarm geschickt, und ich bezweifle,
daß er den Schaden auch richtig erhoben hat, weil er konstatiert
hat, daß der gesamte Schaden auf Grund der Versicherungspolizzen
gedeckt erscheint. Ich verweise auf den Brand in Haid, wo größtenteils
Grundbesitzer von 12 bis 14 Strich Grund zu Schaden gekommen sind,
wo der Schaden ebenfalls über 2 Millionen Kronen beträgt.
Aber größtenteils, meine Herren, wenn wir dann natürlich
um die Unterstützung aus dem bekannten Fond vom Vorjahre,
Ges. vom 12. Juli 1925, einkommen, dann machen sie die Wahrnehmung,
daß die amtlichen Kommissionen nach den Erhebungen, die
sie pflegen, konstatieren, daß die wirtschaftliche Existenz
des Betroffenen nicht bedroht erscheint und daß demzufolge
auch keine Unterstützung gewährt wird. Ich verweise
da auf den Brand in Hosterschlag, wo nachgewiesen wurde, daß
zu dem Zweck, um einen Einbruch beim Gemeindevorsteher zu erleichtern,
einfach im Ort Feuer gelegt wurde. Dem Element fielen dort drei
große Bauernhäuser und vier kleine Häuser zum
Opfer. Der amtlich erhobene Schaden betrug weit über 300.000
Kronen. Es ist mir damals gelungen, eine Subvention für die
dortigen Abbrändler in der Höhe von 8000 Kronen zu erreichen,
die aber nur einzelnen zugewiesen wurde. Zwei Besitzer haben keinen
roten Heller erhalten mit der bekannten Motivierung der Nichtgefährdung
ihrer Existenz, obwohl die ungedeckten Schäden bei ihnen
60.000, bezw. 80.000 Kronen betrugen. Bei jeder Widergutmachung
solcher Schäden müssen wir die Klage hören, daß
die Erhebungskommissäre nicht in der richtigen Weise vorgehen
und wenn die Leute um Steuerabschreibungen ansuchen, erhalten
sie keine Abschreibungen, die Steuerverwaltung weist die Ansuchen
größtenteils mit dem Hinweis darauf ab, daß erstens
einmal die Parzelle zu 3/4 geschädigt sein muß und
daß auf der betreffenden Parzelle der Schaden mindestens
1/3 der Ernte betragen muß. Meine Herren, daß weiß
doch ein jeder, daß es bei Wasserschäden fast ausgeschlossen
erscheint, daß eine Parzelle immer zu 3/4 geschädigt
wird. Ich möchte besonders darauf hinweisen, daß die
Regierungskommissionen von der Regierung darauf aufmerksam gemacht
werden, in der rigorosesten Weise vorzugehen und daß sie
trachten, tatsächlich Unterstützungsbedürftigen
einzelne Erleichterungen zu gewähren. Ich erkläre, daß
wir für diese Vorlagen stimmen werden, wir verlangen aber,
daß im Zuge der Wiederherstellung der verwüsteten Gebiete
es zunächst den Gemeinden ermöglicht werde, die beschädigten
Straßen und Brücken wieder herzustellen, in zweiter
Linie verlangen wir entsprechende Steuerabschreibungen, die nicht
nur versprochen werden dürfen, sondern tatsächlich auch
bewilligt werden müssen. Wir verlangen weiters die Verbauung
der Wildbäche und die Zuweisung von Saatgut, die aber, wie
mein geschätzter Vorredner Koll. Matzner richtig erwähnt
hat, rechtzeitig erfolgen muß. Zum Schluß will ich
die hohe Regierung ersuchen, daß sie ihr Augenmerk den Ursachen
der enormen Brände besonders im heurigen Jahr zuwende, daß
sie dem Entstehen dieser Brände ihr größtes Augenmerk
zuwende, weil wir die Wahrnehmung machen, daß die Ursachen
nicht immer einwandfrei aufgeklärt werden. Ich erkläre
namens unserer Partei, daß wir für diese Anträge
stimmen werden und ersuche, daß in der rigorosesten Weise
danach vorgegangen werde. (Souhlas nìm.
soc. demokratických poslancù.)
Na konci øeèi posl. Platzera
na str. 264, sloupec 1. øádka 19 zdola
a na str. 278, sloupec 2, øádka 15 shora má
státi: (Souhlas poslancù
klubu Bund der Landwirte.)