Ètvrtek 24. èervna 1926
Hohes Haus! Vor uns liegt ein Regierungsentwurf,
der die Abänderung des Kohlensteuergesetzes vom 21. Dezember
1923 beinhaltet. Schon bei der Behandlung des ersten Entwurfes
zum Kohlensteuergesetz vom Jahre 1920/21, bezw. bei Abänderung
des Gesetzes im Jahre 1922 hat die Arbeiterschaft unseres Staates,
an ihrer Spitze die Bergarbeiter, in der schärfsten Weise
gegen das Gesetz protestiert. Der Kampf, den unsere Partei, die
Deutsche sozialdemokratische Arbeiterpartei, und an ihrer Spitze
die Bergarbeiter gegen die Kohlensteuer geführt hat, war
nicht nur ein grundsätzlicher, sondern auch ein wirtschaftlicher,
weil die Kohlensteuer, wie wir während der ganzen Dauer ihres
Bestandes immer feststellen konnten, vor allem ein außergewöhnliches
Produktionshindernis darstellt. Die Kohlenabgabe, wie ursprünglich
im ersten Entwurfes der Titel des Gesetzes lautete, war als Verbrauchssteuer
gedacht und sollte nur für eine gewisse Übergangszeit,
und zwar für die Bedeckung der damaligen außerordentlichen
Ausgaben des Staates dienen. Ihre Bedeckung, sollte durch die
Kohlenabgabe zum Teil hereingebracht werden. Trotzdem aber die
Voraussetzungen und Notwendigkeiten für die Kohlensteuer
bereits vorüber sind, halten die Verwaltung des Staates und
die Regierung an der Aufrechthaltung des Gesetzes zähe fest.
Wir haben feststellen müssen, daß die Regierung bei
Handhabung des Gesetzes über seine ursprünglichen Bestimmungen
hinausgegangen ist. Während ursprünglich 30% des Verkaufspreises
als Steuer gedacht waren, wurde die Abgabe bis zur Höhe von
42% des Verkaufspreises eingehoben. Der Schaden, den die Kohlenabgabe
für unsere Volkswirtschaft bedeutete und den sie anrichtete,
äußerte sich schon in den vergangenen Jahren empfindlich.
Der Ruf nach Aufhebung dieser Abgabe wurde immer lauter und stürmischer.
Unter dem Druck der Öffentlichkeit hat auch die Regierung
einen Entwurf zur Abänderung dieses ersten Gesetzes eingebracht.
Es wurde nach und nach ein Abbau der Abgabe bis auf 10% durchgeführt.
Leider zu spät, die Auswirkungen dieser Ermäßigungen
kamen in eine Zeit, wo sie für unsere Industrie nicht mehr
von Bedeutung sein konnten. Es wurde aber - das ist von Bedeutung
bei der Erneuerung dieses Gesetzes - am 21. Dezember 1924 das
Gesetz grundsätzlich abgeändert, es wurde aus der Kohlenabgabe
eine direkte Kohlensteuer, die fest und dauernd auf die Verteuerung
der Kohlenpreise und damit auch auf die Verteuerung der Produktionskosten
fast aller anderen Industrien, die mit Feuer oder mit geheizten
Öfen zu arbeiten hatten, wirkte. Kurz, nach der Einführung
des Kohlensteuergesetzes konnten wir eine ganz bedeutende Veränderung
der Verhältnisse besonders der Preise auf dem Kohlenmarkte
feststellen. Im Jahre 1920/21, als die Kohlensteuer geschaffen
wurde, war der Weltmarktpreis um mehr als das Doppelte
höher als der Exportpreis in der Èechoslovakei. Hiezu
kam noch als ungünstiges Moment die eigene
Kohlennot im Staate, die zwar nicht aus dem Mangel an Kohle resultierte,
die aber dadurch herbeigeführt worden war, daß während
des Krieges ein ganz planloser Raubbau in den Gruben betrieben
wurde, daß der Abbau des Oberflötzes nicht gleichen
Schritt hielt mit dem Abbau des Hauptflötzes, so daß
in der Nachkriegszeit durch den notwendigen Abbau oder Vortrieb
des Abbaues des Oberflötzes, eine geringere Produktion bei
höheren Gestehungskosten die notwendige Folge war. Es wurde
also weniger gefördert, es waren höhere Gestehungskosten
und dazu noch ein Mangel an Transportmitteln, so daß die
eigene Industrie hauptsächlich aus diesen Gründen schwer
unter der mangelhaften Belieferung mit Kohle leiden mußte
und wir in den Jahren 1921 und 1922 ziemlich umfangreiche Betriebseinstellungen
auf diese Ursache zurückführen konnten. Die Regierung,
die die Entwicklung dieser Dinge sehr genau beobachtete,
hat die für die Industrie eigentlich ungünstige Situation
und vor allem anderen die große Differenz und Spannung zwischen
dem Weltmarktpreise und dem èechoslovakischen Exportpreise
für sich ausgenützt, sie hat festgestellt,
daß diese Situation für sie vorteilhaft sein könne,
wenn sie durch eine auf den niedrigen Kohlenpreis aufgelegte Steuer
nennenswerte Einnahmen für den Staat schafft. Die Motivierung
für diesen Vorschlag der Regierung, für die Einführung
einer Kohlensteuer, bestand hauptsächlich in dem Argument,
daß die Kohlennot im Auslande eine allgemeine sei, daß
wir es also nicht notwendig hätten, die Kohle billiger auf
den Auslandmarkt zu werfen. Dazu kam noch, daß die valutarischen
Verhältnisse für das Ausland günstig wirkten und
das Argument damals richtig erschien, daß wir bei den ungünstigen
Valutaverhältnissen eine Menge Kohle ausführen könnten,
die wir später zu günstigeren Preisen abzugeben vermögen.
Weiters kam die Betrachtung dazu, daß wir durch eine spätere
Steigerung des Preises eine größere Einnahme für
die Kohlenindustrie, aber selbstverständlich auch durch die
Steuer eine größere Einnahme für den Staat schaffen
können, also verhindern, daß die Kohle verschleudert
werde, abwarten, bis die Inlandspreise höher und dadurch
günstiger werden und eine Drosselung des freien Wettbewerbes.
Das waren die wichtigsten Motive, die damals die Regierung anführte.
Diese Motivierung zeigt vom Anfang an die Kurzsichtigkeit der
Regierung auf, umsomehr als wir feststellen konnten, daß
sich die Verhältnisse auf dem Weltmarkte veränderten,
sich zu ungunsten der èechoslovakischen Preise oder der
früheren Spannung zwischen èechoslovakischem und Weltmarktpreis
verändert hatten. Wenige Monate nach der Einführung
der Kohlenabgabe waren die Preise bei uns nicht
nur nicht niedriger als die Weltmarktpreise, sondern periodisch
sogar höher. Trotz dieser Veränderung hat die Regierung
die Steuer belassen. Sie hat sie nicht mehr als vorübergehende
Abgabe betrachtet, sondern als ständige und dauernde Einnahmsquelle,
und wenn wir auch sofort, nachdem wir erkannt haben, wohin die
Regierung steuert, mit dem schärfsten Widerstand gegen die
Belassung der Kohlensteuer als einer die wirtschaftliche Entwicklung
und vor allem anderen die Produktion in unserem Staate hemmenden
Einrichtung kämpften, mußten wir leider feststellen,
daß der Erfolg aller unserer Maßnahmen, Warnungen
und Mahnungen sehr gering war. Mit dieser Steuer belastet ist
unsere Kohlenwirtschaft in die Kohlenweltkrise eingetreten. Die
Auswirkungen haben sich ja in den Jahren 1924 und 1925 ganz besonders
gezeigt. Ein ganz bedeutender Förderungsrückgang war
die erste sichtbare Auswirkung, was wir an der Hand der statistischen
Ziffern des Kohlenamtes festlegen und nachweisen können.
Wir hatten z. B. noch im Jahre 1913 bei der Steinkohlenförderung
in der Èechoslovakei 14.200 Millionen Tonnen, im Jahre
1924 14.400 Millionen Tonnen und im Jahre 1925, im Jahre der steigenden
Konjunktur, in dem Jahre, wo wir am Jahresschluß sogar in
der übrigen Industrie von einer guten
Konjunktur sprechen konnten, also ganz normal und ganz natürlich
eine Steigerung des Konsums hätten verzeichnen müssen,
ein Sinken auf 12.750 Millionen Tonnen zu verzeichnen. Dasselbe,
was für die Steinkohle gilt, gilt auch für die Braunkohle.
Dort ist die Förderungsziffer von 23.100 Millionen Tonnen
im Jahre 1913 auf 20.500 Millionen Tonnen im Jahre 1924 und 18.800
Millionen Tonnen im Jahre 1925 zurückgegangen. Beim Koks
ist das Verhältnis das Gleiche. Die Ausfuhrverminderung ist
vom Jahre 1924 auf das Jahr 1925 ebenfalls nennenswert. Während
wir im Jahre 1924 1730 Millionen Tonnen Steinkohle, 2850 Millionen
Tonnen Braunkohle und 0.480 Millionen Tonnen Koks ausführten,
hat sich die Ausfuhrziffer im Jahre 1925 bei Steinkohle auf 1429
Millionen Tonnen, bei Braunkohle auf 2670 Millionen Tonnen und
bei Koks auf 0.421 Millionen Tonnen vermindert. Wir können
weiters feststellen, daß auch in Kronenwährung die
Ausfuhrziffer ganz bedeutend zurückging. Während unsere
Ausfuhr im Jahre 1924 bei Steinkohle 265 Millionen Kronen betrug,
ist sie im Jahre 1925 auf 45.8 Millionen zurückgegangen,
bei Braunkohle von 405 Millionen auf 363 Millionen und bei Koks
von 139 auf 81 Millionen Kronen, d. h. wir haben im Jahre 1925
eine Verminderung des Ausfuhrwertes an Kohle und Koks im Betrag
von 340 Millionen zu verzeichnen. Diese Verminderung der Ausfuhr
und der Produktion kommt auch bei der Beschäftigungsziffer
der einzelnen Gruben zur Geltung. Wir können feststellen,
daß vom Jahre 1921 ganz bedeutende Rückgänge in
den Belegschaftsziffern zu verzeichnen sind. Während im Jahre
1921 noch 175 Schächte im Steinkohlenbergbau mit 76,000 Bergarbeitern
beschäftigt war en, waren im Jahre 1925 nur mehr 115 Schächte
mit 62,000 Bergarbeitern tätig. Im Braunkohlengebiete waren
im Jahre 1921 266 Schächte mit 53,000 Bergarbeitern und im
Jahre 1925 nur mehr 189 Schächte mit 38.000 Bergarbeitern
tätig, also ein Rückgang um nicht weniger als 29.000
Mann Belegschaft, d. h. es sind 29.000 Bergarbeiter in der Zeit
vom Jahre 1921 bis 1925 aus der Montanindustrie, aus der Kohlenindustrie
ausgeschieden. Wenn wir diese Ziffern in Betracht ziehen, ist
es wohl unleugbar, daß sich die Zeit der Kohlensteuer für
den Bergbau, für den Staat und für die übrige Industrie
ungünstig ausgewirkt hat. Die Ausfuhr sinkt, die Einfuhr
steigt. Dieses ungünstige Exportverhältnis wurde aber
noch dadurch verschärft, daß die englische Regierung
durch Subventionen den englischen Bergbau befähigte, unter
vorteilhaften und günstigen Verhältnissen den Export
durchzuführen und den Kampf auf dem Auslandmarkt aufzunehmen.
Während die englische Bergindustrie von der Regierung gefördert
wurde, ist unser Bergbau, bezw. unser Kohlenabsatz gedrosselt
und behindert worden durch Beibehaltung der Steuerlasten, die
durch das vorliegende Gesetz, bezw. seine Vorläufer auf die
Kohle und Kohlenpreise gelegt worden sind, bezw. belassen werden
sollen. Besonders typisch ist aber der Entwurf zu dem Vertrag,
den wir in der allernächsten Zeit mit Polen abschließen
wollen. Die Tarife, die wir den Polen darin eingeräumt haben,
sind außer gewöhnlich günstig, d. h. sie haben
alle Begünstigungen, die für den Transport für
die inländische Kohlenindustrie bewilligt worden sind. Wir
haben aber außerdem der polnischen Kohlenindustrie, vor
allem anderen der Steinkohlenindustrie, eine Reihe wichtiger Konzessionen
im Transitverkehre eingeräumt. Beim Durchgangsverkehr von
Kohle durch die Èechoslovakei in die südlichen und
südöstlichen Länder, vor allem
auf den Balkan, haben wir der polnischen Kohle bedeutend niedrigere
Frachtsätze als unserer einheimischen Kohlenindustrie auf
den eigenen Landesbahnen eingeräumt, das bedeutet natürlich
eine ganz bedeutende Stärkung der Konkurrenzfähigkeit
der polnischen Kohlenindustrie. Andere Länder sind bereits
daran gegangen und haben, von der Erkenntnis geleitet, daß
die Kohlensteuer nicht nur eine Belastung für die Industrie
und eine Erschwerung des Exportes bedeutet, sondern mit dem Rückgang
der Produktion auch eine Verminderung der Einnahmen, die ja durch
die Kohlensteuer geschaffen werden sollen, für den Staat
verbunden ist, diese Steuer abgebaut, So Deutschland, vor allem
auch Polen, haben die Kohlensteuer vollständig aufgehoben.
Die Schädlichkeit der Kohlensteuer ist allgemein anerkannt.
Darüber gibt es keinen Streit und keinen Zweifel mehr und
auch unser Staat wird, wenn wir das genau feststellen könnten,
konstatieren müssen, daß die Kohlensteuer für
ihn keinen nennenswerten Vorteil bedeutet. Der Staat verbraucht
von der gesamten Kohlenförderung ca ein Drittel selbst. Wenn
wir nun rechnen, daß der Staat von diesem Drittel Kohlensteuer
bezahlen muß, wenn wir diese außerordentliche Belastung
für den Staat abrechnen von der Steuer, die der Staat einnimmt,
so bleibt ein so geringer Vorteil übrig, daß es unverständlich
ist, daß unsere Regierung noch an der Kohlensteuer festhält.
Die Kohlensteuer allein ist nicht das einzige Hindernis für
unseren Export, für unsere Kohlenproduktion überhaupt,
vor allem anderen ist es wohl die Weltkrise. Wir haben durch die
Organisationen unserer Bergarbeiter feststellen können, daß
wir in der Welt ca 250 Millionen Tonnen jährlich zuviel produzieren,
also eine ganz gewaltige Überproduktion haben, die nicht
nur durch die Krisenzustände in den Industrien der meisten
Länder und den dadurch verminderten Kohlenkonsum herbeigeführt
wird, sondern auch vor allem andern durch, die Fortschritte in
der Wärmetechnik und Wärmewirtschaft einen von Woche
zu Woche, von Monat zu Monat geringeren Kohlenverbrauch zeitigt
und außerdem die im schnellen Tempo fortschreitende Elektrifizierung,
die wiederum eine Einschränkung des Kohlenkonsums mit sich
bringt.
Es wäre interessant, auf die technischen
Details, die am ausschlaggebendsten für die Verminderung
des Kohlenkonsums und der Kohlenproduktion sind, näher einzugehen.
Es mangelt leider an der nötigen Zeit, dies zu tun. Ölfeuerung,
Explosionsmotore, Verwendung von anderen Heiz- und Brennmaterialien
bei allen eisenverarbeitenden Industrien etc., all das hat dazu
beigetragen, den Kohlenkonsum herabzusetzen. Die Fortschritte
auf diesen Gebieten sind nicht zuletzt dadurch besonders beschleunigt
worden, daß hohe Kohlenpreise und die großen Steuerlasten
eine Steigerung der Produktionskosten hervorgerufen haben. Diese
Neuerungen sind auch Ursache gewesen, daß die Beschleunigung
auf dem Gebiete der Wärmewirtschaft und des Ersatzes der
Kohle durch andere Brennmaterialien vorwärts getrieben wurden.
All dies bedingt nun, wenn man genau, und gewissenhaft prüft
und urteilt, eine internationale Regelung der Kohlenwirtschaft.
Der internationalen Regelung müßte aber vor allem andern
eine nationale Regelung in der Kohlenwirtschaft auch in unserem
Staate vorausgehen. Unsere Bergarbeiterorganisationen haben hiezu
eine ganze Reihe von Vorschlägen der Regierung gemacht. Leider
hat sich die Regierung allen diesen wichtigen und einschneidenden
Anträgen und Vorschlägen der Bergarbeiterorganisationen
gegenüber passiv verhalten. Die Unternehmer haben sich weniger
bemüht, zur Regelung des Kohlenkonsums und der Kohlenfrage
überhaupt Stellung zu nehmen. Sie haben einfach gesagt: Längere
Arbeit, mehr Arbeit und billigere Arbeit. Das ist der nächste,
für uns, die Unternehmer, der einfachste Weg. Wir werden
uns darüber nicht viel den Kopf zerbrechen, wie wir aus diesem
Dilemma herauskommen. Die Arbeiterschaft soll durch ihre Leistung,
durch Verbilligung ihrer Arbeitskraft, durch größere
Einschränkung in ihrer Lebenshaltung die ersten Voraussetzungen
für eine Verbilligung der Kohle und dadurch auch für
eine Erweiterung des Konsums Sorge tragen. Es sollen weiter die
sozialen Lasten möglichst abgebaut werden, so daß auch
dadurch eine Verbilligung der Produktionskosten herbeigeführt
wird. Wenn wir feststellen, daß vor allem anderen die Löhne
und Kosten im Bergbau in den letzten Jahren nicht nur durch Vertrag
und durch Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
sondern auch durch eigenmächtiges Vorgehen der Betriebsleitungen
ganz bedeutend vermindert wurden, wenn wir feststellen, daß
diese Verminderung vom Jahre 1921 bis 1925 rund 54% ausmacht,
können wir wohl sagen, daß die Bergarbeiter genügende,
ja fast unerträgliche Opfer für die Verbilligung der
Koble, wohl unfreiwillig, aber doch gebracht haben. Die Unternehmer
haben keine wie immer gearteten Opfer gebracht. Ihnen ist der
Profit zumindest bei den Gruben mit hochwertiger Kohle gestiegen.
Sie haben Opfer nicht zu bringen gebraucht. Die Werke mit schlechterer,
mit minderwertigerer Kohle mußten ja mit Rücksicht
auf den mangelnden Konsum und Absatz ganz aus eigenem ihre Betriebe
einstellen.
Unsere Partei, aber auch die Arbeiterschaft
in diesem Staate sind grundsätzlich gegen die Kohlensteuer.
Wenn wir für das vorliegende Gesetz, von dem die Regierung
verlangt, daß es von diesem Hause angenommen wird, stimmen
sollen, müsste eine ganze Reihe schwerer Mängel beseitigt
werden. Vor allem ist ein schwerwiegender Mangel, daß die
angekündigte Erleichterung durch den Wortlaut des Gesetzes
fast vollständig annulliert, die Beibehaltung der festen
Sätze, der Sätze von 7 bis 10%, nicht geändert
werden soll. Es wird also die alte Belastung bleiben. Weiter kommt
in Frage die Ermächtigung der Regierung. Diese kann nach
der Vorlage die Befreiung der Ausfuhrkohle von der Kohlensteuer
aufheben, sie kann also, wenn sie es für notwendig erachtet,
das Gesetz und die Absicht, die im Sinne des Gesetzes liegt, ganz
einfach annullieren. Sie kann die Befreiung der Exportkohle von
der Steuer, die Erleichterung des Exportes annullieren und kann
den alten Zustand, den das bisherige Gesetz geschaffen hat, wieder
herstellen. Sie kann aber nicht - und das ist wohl bedeutungsvoll
auch wenn es wirtschaftlich notwendig wäre, die Steuer herabsetzen,
sie kann nicht dadurch günstigere Verhältnisse schaffen,
wenn von anderwärts Schwierigkeiten für unseren Kohlenabsatz
entstehen sollten, dadurch, daß sie die Steuer für
diesen Absatz teilweise oder zur Gänze vorübergehend
oder für längere Zeit aufhebt und dadurch die Kohlenpreise
herabsetzt. Das darf sie und kann sie nicht machen. Es ist hier
das Verhalten der Regierung eigentümlich, alle Gesetze vor
allem anderen Gesetze, die in den letzten Tagen in diesem Hause
beschlossen wurden, haben der Regierung weitgehende Ermächtigungen
und Vollmachten erteilt. Wir können wohl sagen, daß
diese Gesetze reine Ermächtigungsgesetze gewesen sind. Hier
in diesem Falle verlangt die Arbeiterschaft, verlangt unsere Fraktion
eine Ermächtigung für die Regierung, und zwar eine Ermächtigung
zur Herabsetzung oder Aufhebung der Kohlensteuer, wenn wirtschaftliche
Notwendigkeiten diese Maßnahme verlangen. Diese Ermächtigung
lehnt die Regierung förmlich ab, sie will auf einmal keine
Ermächtigung. Deshalb haben wir - wir können es nicht
anders annehmen - das Gefühl, daß die Regierung nach
der großen Masse der Ermächtigungen, die ihr in den
letzten Tagen erteilt wurden, nicht allem gewachsen ist und daß
sie moralisch gar nicht fähig ist, die Ermächtigungen
richtig anzuwenden, vor allem nicht die, die wir verlangen im
Interesse und zu Nutz und Frommen unserer Wirtschaft. Die Regierung
will von dieser Ermächtigung, die wir ihr im Interesse unserer
Wirtschaft geben wollen, nichts wissen, und auch das Gesetz sieht
hier nichts vor. Wir sind überzeugt, daß die Regierung
gar nicht wünscht, die aus dem Zwange der Verhältnisse
entstehenden Abbaumöglichkeiten und Abbaunotwendigkeiten
durchzuführen, daß die Regierung wünscht, daß
sie unter dem Zwange der gesetzlichen Bestimmungen dazu nicht
gelange, diese Abbaumöglichkeiten- und Notwendigkeiten zu
berücksichtigen.
Eines wollen wir feststellen: Die Kohlensteuer
ist in ihrer jetzigen Form und auch in der heute gemilderten und
eingeschränkten Form unhaltbar. So wie in Polen und in Deutschland
müssen auch wir hier zur vollständigen Aufhebung der
Kohlensteuer kommen. Es ist festgestellt, daß die Koblensteuer,
in welcher Form immer, den Kohlenexport ruiniert, damit einen
großen Teil unserer Produktion einschränkt und unmöglich
macht, Betriebseinschränkungen, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit
hervorruft, daß nicht nur der einheimische Bergbau, sondern
auch die einheimische Industrie schwer unter diesen Umständen
leidet und vor allem unser Außenhandel schwer geschädigt
wird.
Unsere Fraktion hat zum Gesetze eine Reihe
von Anträgen gestellt, durch die die von mir kurz geschilderten
Mängel gemildert, bezw. aufgehoben werden sollen. Wir werden
für diese Anträge stimmen und bitten das hohe Haus,
die Anträge anzunehmen im Interesse unserer Wirtschaft, die
gerade jetzt durch die allgemeine Weltwirtschaftskrise schwer
bedroht und geschädigt ist. Wir wünschen, daß
Sie diesen Anträgen zustimmen, damit wenigstens auf der einen
Seite kleinere Erleichterungen eintreten und Arbeitslosigkeit
und Kurzarbeit nicht noch mehr verstärkt werden. Die Parteien,
die für dieses Gesetz, wie es im Wortlaute hier vorliegt,
stimmen und es beschließen werden, nehmen eine ungeheure
Verantwortung auf ihre Schultern. Wir wollen Sie von dieser Stelle
warnen und aufmerksam machen, was bei der Beschlußfassung
über das Gesetz auch von der Mehrheit des Hauses beachtet
zu werden notwendig ist, und erwarten, daß Sie den Anträgen,
die von meiner Fraktion gestellt worden sind, Ihre Zustimmung
nicht versagen werden. (Potlesk nìm. soc. demokratických
poslancù.)