Středa 23. června 1926

Příloha k těsnopisecké zprávě

o 38. schůzi poslanecké sněmovny Národního shromáždění

republiky Československé

v Praze ve středu dne 23. června 1926.

Řeč posl. Krumpeho (viz str. 2514 těsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf schafft für eine bisher seit dem Umsturz gehandhabte Gepflogenheit eine Gesetzesnorm. So sehr es zu begrüßen ist, daß die Unsicherheit im Rechtswege immer mehr abnimmt, ist diese Vorlage doch geeignet, vielen Staatsbürgern die letzte Hoffnung auf Bezahlung berechtigter Forderungen zu nehmen. Die Friedensverträge von Versailles und Trianon haben keineswegs den ganzen Komplex der Forderungen der Bürger an das alte Österreich, die an die neuen Staaten übergegangen sind, vollkommen geregelt. Durch diesen Gesetzentwurf werden aber alle Möglichkeiten, noch berechtigte Forderungen vom Staate bezahlt zu erhalten, den Staatsbürgern genommen. Das Rechtsgefühl sträubt sich dagegen, daß die Staatsbürger für Vermögenswerte, die sie dem Staate übergeben haben, keine Bezahlung erhalten. Aus diesem Gesichtspunkte heraus wurde auch schon der bisherige Vorgang unterbrochen in der Bezahlung der rückständigen Kriegslieferungen. Wenn aber Vermögenswerte, die heute noch volkommen im Besitze des čechoslovakischen Staates sind, den Staatsbürgern noch nicht bezahlt worden sind, so suchen diese selbstverständlich nach einer Hilfe, um zu ihren berechtigten Forderungen zu kommen.

Ich greife einen besonders krassen Fall heraus, und zwar die Angelegenheit der Kettenbrücke in Tetschen. Die Kettenbrücke in Tetschen wurde von der Bevölkerung erbaut durch eine Aktiengesellschaft, die ihr Geld zum Teil auch unter den kleinen Leuten des Bezirkes aufbrachte. Im Jahre 1917 nun übernahm der österreichische Staat die Kettenbrücke von Tetschen mit der Verpflichtung, die Aktionäre schadlos zu halten. Er übernahm nicht nur die Kettenbrücke in tadellosem Zustande, sondern er übernahm auch den gesamten Reservefond der Gesellschaft im Betrage von 147.000 Kronen, um damit die Aktien allmählich auslosen zu können, ja noch mehr, er legte dem Bezirke, den Städten Tetschen und Bodenbach, die Verpflichtung auf, alljährlich die Summe von 10.000 Kronen dem Staate beizusteuern, um die Kettenbrückenaktien bis zum Jahre 1930 zu tilgen. Eine solche Auslosung fand ein einzigesmal statt, und zwar am 1. Jänner 1918. Seit dieser Zeit sind alle Ansuchen der Aktionäre der Kettenbrücke vollkommen unbeantwortet geblieben. So bleiben heute noch 774 Aktien im Betrage von 325.000 Kronen zur Auslosung. Bei der Übernahme wurden diese Aktien, die damals den Verkaufswert von 750 Kronen hatten, mit 420 Kronen eingesetzt, so daß diese Summe heute der Staat seinen Bürgern buchstäblich schuldet. Da nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes der Anspruch der Aktienbesitzer im Bezirk Tetschen vollständig abgewiesen werden müßte, erlaube ich mir, zum § 1 einen Resolutionsantrag zu stellen, nach dem die Regierung aufgefordert wird, über die Bestimmungen dieses Gesetzes hinaus die Besitzer der Kettenbrückenaktien des Bezirkes Tetschen angemessen zu entschädigen. (Souhlas.)

Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP