Das ist ein gutes Wort gewesen, von dem wir
nur gewünscht hätten im Interesse der Staatsbeamtenschaft,
die wir an dieser Stelle hier zu vertreten uns bemühen, daß
es in der Tat ausreichende Berücksichtigung gefunden hätte,
"Im vollem Umfange", "die Gehaltsverhältnisse
aller Kategorien", "aus Gründen der Staatsverwaltung"
- diese Kardinalsätze der Rede des Herrn Ministerpräsidenten,
sie mußten bei der praktischen Durchführung des Problems
Berücksichtigung finden, wenn anders das Wort des Regierungschefs
nicht Lügen gestraft werden sollte. Aber es war und ist so,
wie ich schon bemerkte, der theoretischen Erkenntnis von der Notwendigkeit
einer jeder Kritik standhaltenden Besoldungsreform folgte keine
praktische Tat. Als eine solche - das sei uns verziehen oder mag
uns unverziehen bleiben, es ist uns gleichgültig - können
wir die vorliegende Besoldungsreform nicht bezeichnen. Vielleicht
könnte behauptet werden, daß die heutige Regierung
Èerný trotz der
Kürze der Zeit, die zwischen ihr und dem vorangegangenen
Kabinett des Herrn Švehla liegt, vor ganz neuen Verhältnissen
steht, besonders vor verschlechterten volks- und staatswirtschaftlichen
Verhältnissen, man bedeutet dies ja regierungsseitig in der
letzen Zeit genügend stark und sowohl Herr Èerný
wie Herr Engliš glauben
sich damit irgendwie salvieren zu können.
Man hat regierungsseitig die Beamtengesetze,
und das ist besonders auffallend, während der ganzen Wochen,
die die Vorarbeiten dauerten, nicht so sehr als eine Standesangelegenheit
aufzuzeigen sich bemüht, als vielmehr als eine hervorragend
volkswirtschaftliche Angelegenheit. Die Beamtenbesoldung, so steht
die Meinung der Regierung, kann in gar keinem anderen Maße
erfolgen als in einem von der Volkswirtschaft tragbaren. Der mit
der Erledigung der Gesetze verbundene Mehraufwand für den
Staat darf die zugebilligte Grenze nicht überschreiten, wenn
der Staat als solcher nicht in Gefahr geraten soll. So argumentiert
man. Wir hören wieder die Töne, die schon in den Dezembertagen
1922 angeschlagen wurden, damals, als es sich um die Verabschiedung
des Gesetzes 1922/394 handelte. Dessen Motivenbericht klang genau
wie die heutigen Worte der Regierung. Ich erinnere besonders an
eine Stelle des damaligen Motivenberichtes, welche lautete:...
"daß die gegenwärtige allzugroße Belastung
der Staatsfinanzen durch den Personalaufwand auf die Dauer unhaltbar
ist, da eine weitere Erhöhung der Einkünfte durch Einführung
neuer oder durch Erhöhung bisheriger Steuern nicht mehr möglich
ist. Eher muß mit Rücksicht auf die gesamte Volkswirtschaftslage
mit deren empfindlichem Rückgang gerechnet werden."
Diese Worte, deren geistiger Schöpfer der seither verstorbene
erste und auch damalige Finanzminister Dr Rašín
war, wurden freilich gesprochen in der, Voraussetzung einer
andauernden staatswirtschaftlichen Konsolidierung, einer fortschreitenden
Verbilligung der Lebensführung, die man ja durch die damals
erfolgte Regelung der Beamtengehälter sogar fördern
wollte.
Nun sind gerade wir Menschen, welche jeweils
die Gesamtheit im Auge behalten. Dafür ist wohl genügend
Beweis unsere Haltung als Deutsche in diesem Parlament seit dem
Jahre 1920, da wir das erstemal Gelegenheit hatten, von der Parlamentstribüne
aus die finanzielle und wirtschaftliche Führung des Staates
zu beleuchten und uns zu der Volkswirtschaftslage einzustellen.
Aber gerade das gibt uns das Recht zu unserer heutigen Kritik.
Wir meinen, daß es nicht angeht, die hohen Einsichten von
dem Zusammenhang jeder Ausgabe des Staates mit seiner wirtschaftlichen
und finanziellen Lage immer nur dann zu äußern, wenn
es sich um die Behebung der Nöte von Menschen und um die
Erhaltung der Leben handelt. (Sehr richtig! Výkøiky.)
Wenn es gilt, Leben von Menschen, in diesem
Falle von hunderttausenden Menschen zu erhalten, dann haben wir
unserer bescheidenen Meinung nach in erster Linie wohl die Pflicht,
Menschen zu sein. Es gibt aber ohne Zweifel Dinge, bei denen der
brutale Hinweis auf die Staatsfinanzen ohne Schaden auch nur für
einen Menschen angewendet werden kann. Sollen wir bei der Feststellung
dieser Meinung wiederum, auch uns schon zum Überdruß,
daran erinnern, daß 1919 bis 1926 nach den Staatsvoranschlägen
18 1/2 Milliarden Kronen Militärausgaben gemacht wurden,
daß man 1919 bis 1921 für Mobilisierungszwecke weitere
1 1/2 Milliarden Kè verausgabte, daß
man mit den Ausgaben für militärische Investitionen
bis heute für militärische Zwecke rund 21 Milliarden
Kè volkswirtschaftlicher Erträgnisse, heiligsten volkswirtschaftlichen
Gutes verschleuderte? Wenn die Staatsführung die tatsächlich
bestehende Überlastung der Volkswirtschaft und der Staatsbevölkerung
ernstlich vermeiden wollte, dann wäre gerade in dem Falle
der militärischen Ausgaben außerordentliches Maß
zu üben gewesen. Hier liegen die Gründe des Übels,
der Verelendung, und nicht etwa in einer jährlichen
Ausgabe für die Regelung der Beamtengehälter, die nicht
einmal ein Fünftel dessen beträgt" was der Staat
an jährlichen Zinsen für die durch die ungeheuren Rüstungen
mitprovozierten Staatsschulden von rund 40 Milliarden Kè
zu leisten hat. (Souhlas na levici.)
Nun zur Bedeckungsfrage. Es darf behauptet
werden, daß in dieser Arbeit die interessanteste Einzelheit
der Stellungnahme der Opposition zur Besoldungsreform überhaupt
gelegen ist. Die angeforderten Bedeckungsbeträge für
die neuen Beamtengesetze sind unserer Meinung nach - und die Finanzverwaltung
muß uns diese Meinung schon gestatten - gar nicht in jener
Höhe nötig, als angegeben ist. Es ist das schließlich
nicht nur unsere Meinung, sondern auch die Meinung bemerkenswerter
èechischer Interessentenkreise. Ich persönlich machte
auf diesen Umstand schon bei der Generaldebatte im sozial-politischen
Ausschuß aufmerksam und Kollege Patzel
hat im Budgetausschuß in das
tiefste Geheimnis der finanziellen Seite der Beamten- und Lehrergesetze
geleuchtet. Nach dem Motivenbericht der Gesetzentwürfe soll
der durch das neue Gehaltsystem entstehende Mehraufwand für
die Staatsangestellten 524,466.000 Kè, für die Lehrer
127,924.000 Kè, für die Gemeindexund Distriktsärzte
2,748.000 Kè jährlich ausmachen.
Das ergäbe einen jährlichen Mehraufwand von rund 656
Millionen Kè, wozu weitere 50 Mill. Mehraufwand für
vorzunehmende Neusystemisierungen und erhöhte Pensionen kommen.,
Sowohl der Motivenbericht zum Gesetzentwurf, wie Herr Dr. Engliš
geben diese Zahlen an, ohne daß
im besonderen dargelegt würde, wie und wodurch man zu diesen
Ziffern gelangt. Es muß uns schon verziehen werden, wenn
wir damit nicht ganz einverstanden sind. Wir nehmen von der Finanzverwaltung
nichts mehr, aber auch gar nichts mehr auf Treu und Glauben hin.
Die vielfache finanzielle Exzentrik, die hierzulande schon geschah,
zwingt uns, auch im besonderen Falle der Bedeckung für die
Gehaltsgesetze mißtrauisch zu sein. (Souhlas na levici.)
Wo um des lieben Herrgottswillen sollen die
Gründe für das kolossale Erfordernis gelegen sein, das
Herr Engliš beansprucht? Sollte die Begründung
in der Bestimmung des künftigen Gesetzes gelegen sein, daß
kein Angestellter schlechter gestellt sein dürfe als bisher
und daß etwaige Minderungen des Einkommens ausgeglichen
werden müssen? Das ist doch wohl nur eine Illustration dafür,
daß die Besoldungsreform keine Regulierung der Gehälter
nach oben bedeutet. Wie bei einem solchen Meritum der Beamtengesetze
zu deren Durchführung 700 Mill. Kronen verlangt werden können,
ist uns trotz aller Worte der Regierungsvertreter bis heute ein
Buch mit sieben Siegeln geblieben. Die Glaubwürdigkeit dieser
Ziffern ist für uns immer noch fraglich, obwohl wir wissen,
daß gewisse Gruppen der jüngeren Angestellten nach
dem neuen Entwurf besser wegkommen, daß Gruppen der akademischen
Beamten einen Mehrbezug garantiert erhalten, und daß vor
allem die Herren in leitender Stellung recht gut bedacht werden.
(Posl. Patzel: Weshalb das Gesetz auch den Namen Sektionschefgesetz
erhalten hat!) Dieses Witzwort kursiert in breiten Kreisen
der Öffentlichkeit. Es ist tatsächlich ein Sektionschefgesetz.
Trotz alledem errechnen wir keine 700 Millionen Kronen als Mehrerfordernis
für die Bedeckung der neuen Gesetze und wir wiederholen unsere
Meinungen über diese großen Ziffern, die mit einer
auffallenden Heftigkeit in der Öffentlichkeit breitgetreten
wurden. Meine verehrten Damen und Herren! Ich frage Sie: Ist damit
etwa der Zweck erreicht, diese Öffentlichkeit, die mit diesen
Ziffern so sehr beschäftigt wird, gegen die Beamten und Lehrer
nach altem Rezepte aufzureizen? (Výkøiky.)
Ist der Zweck erreicht, durch Widerspruch
der Steuerträger gegen eine allzugroße Ausgabe für
die Administrative und Schule etwa den Beamten und Lehrer erschrecken
zu machen und ihn zur Gefügigkeit zu bringen, weil er vielleicht
durch den Widerspruch des Steuerträgers in die Furcht gedrängt
werden könnte, alles zu verlieren, oder das zu verlieren,
was er nicht bekommt? Hat es sich bei der Nennung solcher großer
Zahlen, wie die des Herrn Finanzministers, an die wir und wir
wollen das noch eingehend beweisen - nicht glauben können,
nur darum gehandelt, solcherart für die Regierung eine Atmosphäre
zu schaffen, aus der das Gesetz über die Besoldungsreform
erledigt werden müsse mit allen seinen Unzulänglichkeiten,
oder ist es so, wie wir ja auch hören, daß von den
großen Summen, die zur Bedeckung dieser Gesetzentwürfe
als notwendig verlangt werden, so und so viele Hunderte Millionen
zur Bedeckung anderer Abgänge im Staatshaushalte verwendet
werden sollen? (Sehr richtig!) Wir müssen daran erinnern,
daß wir im Vorjahre eine Reihe neuer Steuern und Abgaben
einführten, die ausdrücklich mit der Notwendigkeit der
Regelung der Beamtengehälter begründet wurden. Diese
Gesetze sind in Wirksamkeit und Millionen und Abermillionen Kronen
sind in der Zeit ihrer Wirksamkeit schon in die Staatskassen geflossen.
Darüber geht aber der Finanzminister zur Tagesordnung. Ja
er sagt sogar, diese Sache ginge ihm eigentlich gar nichts an,
er habe das Recht, von der Notwendigkeit der Aufbringung neuer
700 Millionen Kronen zu sprechen, weil die Mehrausgaben für
die Angestellten im Staatshaushalte noch nicht aufgenommen werden
konnten. Für uns aber, und das hat Koll. Patzel ja
schon im Budgetausschuß gesagt und ausgeführt und ich
kann es nicht unterlassen, es auch von dieser Stelle aus zu wiederholen,
für uns steht die Sache so: Durch das Gesetz Nr. 287 vom
Jahre 1924 wurden allen öffentlichen Angestellten und Lehrern
Zuwendungen, und zwar für das Jahr 1924 in der Höhe
von 170 Millionen, für das Jahr 1925 in der Höhe von
215 Millionen Kronen bewilligt, wodurch im Hinblick auf die Teuerungsverhältnisse
das den Angestellten und Beamten durch das Dezembergesetz vom
Jahre 1922 zugefügte schwere Unrecht einigermaßen ausgeglichen
werden sollte, (Pøedsednictví pøevzal
místopøedseda Slavíèek.) Die
Kosten dieser Aushilfen waren nach dem Wortlaute der Gesetze durch
die Ersparungsmaßnahm en zu decken. Diese 215 Millionen
Kronen aber sind für das Jahr 1925 in jenen Mehraufwand mit
eingerechnet, der angeblich aus der neuen Gehaltsregulierung erfolgen
soll. Wenn wir also selbst die Ziffer von 650 Millionen Kronen
des Herrn Dr. Engliš mangels anderer Grundlagen hinnehmen
und zum Ausgangspunkte der weiteren Betrachtungen nehmen, so folgt
selbst für den Fall der Richtigkeit dieser Ziffer ein wirklicher
Mehraufwand von 435 Millionen Kronen. Nur wurde im Vorjahre, wie
schon erwähnt, eine Reihe neuer Abgaben eingeführt,
die ausdrücklich für die Gehaltsregulierung bestimmt
waren und bereits in Kraft sind. Ihr voraussichtlicher. Ertrag
ist daherbereits in den Staatsvoranschlag für das Jahr 1926
eingestellt. Derselbe beträgt z. B. bei der Abgabe von Telegrammgebühren
26,800.000 Kronen, bei Verwaltungsabgaben 79,200.000 Kè,
bei der neuen Abgabe von Eisenbahnfahrkarten 49,935.000 Kè.
Diese drei Einnahmsposten sind neu. Die zu gleicher Zeit im Jahre
1925 beschlossene Erhöhung der Stempelgebühren soll
laut Voranschlag für das Jahr 1926 einen Mehrertrag
von 16 Millionen Kronen liefern. Das ergibt allein an schon für
den vorliegenden Zweck bestimmten Mehreinnahmen 216 Millionen
Kè. Rechnet man hiezu die aus den Ersparungsmaßnahmen
des Gesetzes über die Verwaltungsreform fließenden
weiteren 215 Millionen, so ergibt das
bereits, ich sage bereits, eine Bedeckungsziffer von 431 Millionen
Kè für diese augenblicklich zur Behandlung liegenden
Gesetze. Wenn man also auch die Ziffer von 650 Millionen, bezw.
700 Millionen, plus 50 Millionen für die Neusystemisierungen,
des Herrn Finanzministers Dr. Engliš als authentisch
hinnimmt, so schmilzt selbst für diesen Fall das wirkliche
Mehrerfordernis auf 220 Millionen Kè zusammen. Zur Aufbringung
dieses Betrages aber will der Finanzminister aus der Erhöhung
der Zuckersteuer ein jährliches Mehrergebnis von 200 Millionen
Kè und aus der erhöhten Spiritussteuer jährlich
75 Millionen Kè, aus den Zöllen 16 Millionen. (Posl.
Patzel: Das sind nur die alten Zölle!) Die
neuen werden wahrscheinlich einen wesentlich höheren Betrag
ausmachen.
Weiters aus der Erhöhung der Personentarife auf den Eisenbahnen
160 Millionen Kè, das sind rund 500 Millionen Kè.
Das bedeutet 280 Millionen Kè Mehraufbringung für
andere, nicht dargelegte Zwecke, abgesehen von den Erträgnissen,
die aus den Steueremtreibungen der rückständigen
Steuern der abgelaufenen Jahre fließen werden. (Výkøiky
posl inž. Junga.)
Meine verehrten Damen und Herren! Man will
also ein elendes Gehaltsgesetz dazu benützen" um unvolkstümliche
Verbrauchssteuern auf die Schultern der Allgemeinheit zu wälzen,
(Souhlas na levici.) die Beamten und Lehrer mit dem Odium
dieser Dinge zu belasten und die Augen des Staatsbürgers
von den wirklichen Vorgängen, auf die sie selbstverständlich
zu richten wären, abzulenken. Die Staatsangestellten sollen,
wie Koll. Patzel im Budgetausschuß bemerkte, der
Finanzverwaltung das Schutzschild abgeben, damit sie dadurch gedeckt,
in der Zeit der angekündigten Steuerreform für andere
Zwecke Steuergelder herausholen kann. Die Stichhältigkeit
der Ziffer des Herrn Finanzministers von 650 Millionen
vorausgesetzt, erfordert in Wahrheit die neue Gehaltsregulierung
einen Mehraufwand von 435 Millionen Kè. (Hört!
Hört!) Da aber für diesen
Zweck bereits 216 Millionen neue Abgaben im Staatshaushaltsplan
vorhanden sind, beträgt der aus öffentlichen
Geldern aufzubringende Mehraufwand lediglich nurmehr 220 Millionen
Kè. Um diese hereinzubringen, verlangt der Finanzminister
mit dem Eisenbahnminister 500 Millionen Kè durch Erhöhung
von Steuern und Tarifen, fürwahr eine exzentrische
Finanzwirtschaft. Wir gedenken bei der Feststellung dieser Dinge
auch der Kritik, die unsere Finanzwirtschaft von anderer"
als von deutscher Seite erfährt, ich erinnere insbesondere
an den Artikel in der "Nová Doba" vom 16. April
d. J., der ebenso wie unsere An" klagen gegenüber der
Finanzverwaltung, bis zum Augenblick unwidersprochen blieb, Es
ist eine Art Wiederholung des Experimentes vom Jahre 1922, nach
welchem man die Staatsangestellten und Lehrer zum Objekte gewisser
zu erzielender wirtschaftlicher Veränderungen machen wollte.
Ich erinnere an den heute schon einmal erwähnten Motivenbericht
des Gesetzes 394/1922, besonders an die eine Stelle, die lautet:
"Die Staatsangestellten bilden mit den Haushaltungsangehörigen
eine große Zahl von Konsumenten, sind demnach ein gewichtiger
Faktor für die Regulierung der Nachfrage. Die Einkünfte
der Staatsangestellten der sinkenden Preistendenz anzupassen ist
eine wichtige Aufgabe der Volkswirtschaft und damit auch der Finanzpolitik."
So grausam, wie sich damals der Plan im Jahre 1922 auswirkte an
Hunderttausenden von Staatsangestelltenund Lehrerexistenzen, so
grausam, und das stellen wir von dieser Tribüne hier fest,
um all jene, die vielleicht glauben von diesem, Gesetze gewisse
Vorteile zu gewinnen, zur rechten Zeit aufzuklären - so grausam
werden sich die meritorischen Bestimmungen dieses Beamtengesetzes
an Tausenden und Abertausenden von Beamten und Lehrern auswirken.
Aus einer solchen Einstellung der Regierung
zum Problem der Gehaltsregelung der Lehrer und Beamten ergibt
sich eine Fülle schwerer sozialer Mängel der Gesetze,
die wir schon gelegentlich der Beratungen in den Ausschüssen
aufzeigten, die wir aber auch heute wieder nennen. Sie abzustellen
bezwecken unsere Abänderungsanträge. Die Verantwortung
für ihre Ablehnung- und wir haben Abänderungsanträge
genügend eingebracht, frei von jeder demagogischen Haltung
- diese Verantwortung für deren Ablehnung liegt nicht bei
uns. Ich betone hier eines: Die Vorlagen können sich nur
fälschlicherweise Vorlagen zur Regelung der Gehaltsverhältnisse
der Beamten und Lehrer nennen. Sie sind im Grunde genommen nichts
anderes als eine schlechte Stabilisierungsaktion. Am schwersten
werden durch die Durchführung der vorliegenden Gesetze die
Familienväter getroffen. Das ist ein unerhörtes Symptom
des Inhalts dieses Gesetzes, das sich sozusagen anzupassen scheint
den Bemühungen, die in der jetzigen Zeit so vielfach zu erblicken
sind, den Pendelschlag größerer Einsicht der Kriegs-
und Umsturzzeit wieder zurückzuschlagen. Es ist so, als ob
man den Staatsbeamten jede Familiengründung aus dem Sinn
schlagen wollte. Einige Zahlen: Die Anwärter gewinnen durchschnittlich
jährlich 1270 Kronen, die Ledigen 3348 Kronen, Verheiratete
ohne Kinder 678 Kronen, Verheiratete mit einem Kind 484 Kronen,
mit zwei Kindern 439 Kronen im Jahre. Das sind Jahresbeträge,
meine Verehrten! Dagegen verlieren nach diesem Gesetz verheiratete
Staatsbeamte und Lehrer mit drei Kindern 595 Kronen, mit 4 Kindern
474 Kronen, mit 5 Kindern 669 Kronen und mit 6 Kindern 1700 Kronen.
Man nennt das kaltblütig "Durchbrechung des sogenannten
Alimentationssystems". Auf eine deutlichere Formel gebracht
heißt das allerdings: Staatsbeamte und Lehrer, vermeidet
den Luxus der Familiengründung, ganz aber des Kindersegens,
er ist nicht erwünscht. (Výkøiky
na levici.) Die Staatsführung scheint
sich in Robert Maltus, Bevölkerungsgesetz verirrt zu haben.
Der Typ des Staatsbeamten und Lehrers hat sich ihrer Meinung nach
zu erhalten, niemals aber zu vermehren. Von diesen Wünschen
der Regierung zeugt die Dekretierung des Zweikindersystems. Unerforschlich
- muß ich schon sagen und sage es mit meinen Kollegen -
sind die Wege der Staatsführung. Wir erklären offen,
daß wir mit unserem bescheidenen Untertanenverstande der
Staatsführung auf diesem Wege nicht zu folgen vermögen.
Solche soziale Ungerechtlichkeit des neuen Gehaltsgesetzes läßt
sich auch noch durch andere Beispiele beweisen. Ich führe
deren noch einige an: Bei Staatsbeamten, denen das dritte bis
sechste Kind erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes geboren
wird, beträgt der Verlust 1495 Kronen, bei vier Kinder 2274
Kronen, bei 5 Kindern 4369 Kronen. Nach dem Berichte des Gehaltsberichterstatters
des deutschen Lehrerbundes gibt es 4458 Lehreranwärter, 18.294
weibliche Lehrpersonen, 5611 verheiratete Lehrer ohne Kind, 6777
verheiratete mit einem Kind, 4387 mit zwei Kindern, 1741 mit 3
Kindern, 625 mit 4 Kindern, 214 mit 5 Kindern und 146 mit 6 Kindern.
Nach diesen Zahlen würden erspart, allerdings nach Wegfall
der Ausgleichszulagen - aber diese Zulage ist ja keine ewige Institution,
sie wird ja von selbst aufhören, wenn die lebende Generation
ausgestorben sein wird - nach diesen Zahlen erspart der Staat
an den Verheirateten mit 3 Kindern 2,601.000, mit 4 Kindern 1,421.000,
mit 5 Kindern 934.000, mit 6 Kindern 637.000 Kronen, wobei ich
bemerke, daß ich nur den Komplex Lehrerschaft betrachte,
und nur auf sie sich die genannten Zahlen beziehen. Für Verheiratete
mit zwei Kindern würde nach dem neuen Gesetz, wenn ich wieder
nur im Rahmen des Beispiels mich bewege, 1,925.000, für
Verheiratete mit einem Kind 3,231.000 Kè gebraucht werden.
Man nimmt also den Verheirateten mit 3 bis 6 Kindern 5,593.000
Kronen, gibt den Verheirateten mit 1 bis 2 Kindern 5,156.000 Kronen,
mit anderen Worten, den Staat kostet die Regelung
der Bezüge für die Verheirateten mit, Kindern gar nichts,
und was der größere Vorteil ist, der scheinbar für
die Staatsführung besteht, man gewöhnt den Staatsbeamten
und Lehrern das Kinderbestellen einfach ab. Das ist wohl die originellste
Ersparungstaktik und Ersparungsaktion, die, sich die, Staatsführung
für die Zukunft zurechtgelegt, hat. (Výkøiky
na levici.)
Wenn wir die Aufbesserungen der Bezüge,
der Anwärter übersehen wollen, hat an der Besoldungsreform
als Gewinnender nur der höhere Beamte oder besser gesagt
der höchste. Beamte teil. Es scheint so, als ob man das in
der brutalen Privatwirtschaft vorkommende. System in die
Staatsführung übernehme wollte, lediglich eine Klasse
gut bezahlter Beamter zu schaffen. Das Gros des Beamtentums, die
Mittellage desselben wird proletarisiert. Über sie wird nach
in der Privatwirtschaft gepflogenen Methoden die Peitsche geschwungen
werden und sie werden trotz ihrer Lage, trotz ihrer geringen Bezüge
arbeiten, ja höchste Arbeitsleistungen verrichten. Um nur
einigermassen in der Hoffnung leben zu können, durch diese
Mehrleistungen und Höchstleistungen jenen, die vielleicht
einen Beförderungsgrund für den betreffenden Beamten
konstruieren könnten, zu Gefallen zu sein, um eine Beförderung
zu erleben.
In Hinkunft wird es keine Zeitvorrückung
mehr geben, keine Ernennung ad personam. Jede Vorrückung
in eine höhere Gehaltsklasse wird nur durch individuelle
Ernennung erfolgen. Bisher war die Sache so: Jeder Staatsangestellte
rückte gewissermaßen durch eine Ersitzung in die höhere
Gehaltsstufe vor, also automatisch, nach der laut dem Gesetz für
den Verbleib in einer Rangsklasse bestimmten Zeit. Diese automatische
Vorrückung ist ein Erfolg der jüngeren Zeit gewesen.
Im alten Österreich kämpfte man Jahrzehntelang um diese
automatische Vorrückung. Erst 1912 kam dieselbe mit der Dienstpragmatik.
Jedenfalls war die Durchsetzung dieser Forderung der größte
Erfolg der Beamtenpolitik der letzten Generation. Wir müssen
uns die ganze Willkür und Protektionswirtschaft der alten
Zeit bei der Beurteilung des Beamtentums im Bezug auf Vorrückung
und Beförderung vor Augen halten, um zu ermessen, wie begründet
das Aufatmen Hunderttausender von Menschen war, als die automatische
Zeitvorrückung gesetzlich festgelegt wurde. Wir werden dann
ermessen, ein wie ungeheurer Atavismus in der Beamten- und Lehrergesetzgebung
durch die neuen Vorlagen zur Durchführung gelangt. Damals,
als durch gesetzliche Regelungen die automatische Zeitvorrückung
festgelegt wurde, fühlten sich Hunderttausende von einem
schweren Druck befreit. Sie sollten nicht mehr abhängig sein
von der Protektion ihrer maßgebenden Vorgesetzten, von parteipolitischen
Einflüssen und Hemmungen der jeweils am Ruder befindlichen
Machthaber. Das war die große Wohltat, die durch die Zeitvorrückung
kam und die bedeutsam war, trotz aller Mängel, welche zugestandenerweise
auch dieses System aufwies.
Kaum 7 Jahre der demokratischen Herrschaft
genügten, um neuerlich Bresche zu legen in die Errungenschaft.
Man hat dafür als Begründung die Schattenseiten der
Nivellisierung und Automatisierung angeführt. Aber es mußte
deshalb nicht zur Aufhebung dieses Systems kommen. Wir erblicken
in der Tat in der Absicht der neuen dienstpragmatikalischen Bestimmungen
der neuen Gesetze einen Atavismus, einen Rückschlag. Langsam,
ganz langsam, wie ich schon einleitend sagte, leitet sich der
Abbau der Neuerungen ein, zwingt man den Pendelschlag der Zeit
zurück. Wir aber sind aus sozial-politischen Erwägungen
heraus gegen das Verlassen der von Einsicht in die Menschlichkeit
getragenen Grundsätze der neuen Zeit.
Meine sehr Verehrten! Es gibt kein Gesetz in der Èechoslovakischen
Republik, das nicht mehr oder minder sich gegen uns als Deutsche
verwenden ließe und zu diesem Zwecke ja auch gebraucht wird.
Es ist auch mit den Beamtengesetzen so. Gerade
die jetzt von mir besprochene Seite derselben, der Umstand, daß
die Zeitvorrückung von der Beförderung vollständig
getrennt wird, ist der nationalpolitische Pferdefuß. Es
wird freilich beteuert, die neuen Grundsätze des Beamtengesetzes
trägen keine Spitze gegen die Deutschen. (Posl. Patzel:
Das hat man 6 Jahre beteuert!) Jawohl, aber wir haben viel
zu trübe Erfahrungen, als daß wir den Beteuerungen
der Regierungen und den Versicherungen auf Treue und Glauben vertrauen
dürften.
Die automatische Zeitvorrückung schützte
auch den deutschen Beamten wenigstens in der Erlangung der höheren
Dienstbezüge vor der völligen Ausschaltung von der Beförderung.
Ohne die Zeitvorrückung, die jetzt fehlt, ist diese Sicherung
nicht mehr gegeben. Der deutsche Beamte, der traditionell
gute Arbeit verrichtet, wird diese zu schlecht befunden bekommen.
Sein dienstliches Wissen, seine Eignung, seine Unbestechliehkeit
werden Dinge sein, welche der èechische Vorgesetzte, von
dessen Wohlwohlen die Beförderung abhängen
wird, nicht anerkennen wird. (Posl. Patzel: Wir sehen es ja
jetzt wieder bei den Sprachprüfungen!) Sehr richtig!
Wir sind zu diesem Pessimismus verhalten in Erinnerung an alle
jene Maßnahmen, welche gegen das deutsche Beamtentum die
letzte Zeit über sich auswirken, jene Gesetze, die gleich
dem heutigen geschaffen wurden mit dem Versprechen, sie nicht
als Instrumente gegen die Deutschen zu verwenden, die aber dann
doch so gehandhabt worden sind. Ich führe zum Beweise nur
die Erinnerung an die Tragik an, welche in Durchführung des
Gesetzes über die Sparmaßnahmen in der Staatsverwaltung,
das sogenannte Abbaugesetz, Tausende und Zehntausende unserer
braven, bestqualifizierten deutschen Staatsbeamten getroffen hat.
Auch damals haben wir dieselben Zusicherungen erhalten, wie wir
sie heute bei diesem Gesetze erhalten, das uns hier präsentiert
wird, mit der Versicherung, es wäre nicht möglich, dieses
Gesetz etwa ungerecht gegenüber den deutschen Beamten zu
handhaben. (Výkøiky.)
Wir protestieren also sowohl aus sozialpolitischen
Erwägungen gleichwie aus nationalen Gründen gegen die
Aufhebung der Automatik und die von mir auch schon besprochene
Festlegung dieser Grundsätze. Die Umreihung wird nicht nach
den derzeitigen Bezügen, nicht nach dem Dienstalter erfolgen,
sondern nach der erreichten Rangsklasse. Alle Beamten einer Rangsklasse,
z. B. der VII., werden mit gleichen Bezügen umgereiht, ob
sie gestern erst in diese Rangsklasse gekommen sind, oder ob sie
schon 5 bis 7 Jahre in ihr waren. Das ist eine schwere Ungerechtigkeit
für viele. Und weiter: Auf der einen Seite will das Gesetz
mit den Personalzulagen aufräumen, auf der anderen schafft
es neue solche, wie die Überdienstzulagen, die Funktionszulagen,
die Ausgleichszulagen. Hier liegt eine weitere Gefahr für
das deutsche Beamtentum. Und noch etwas: Beamten und Beamtenanwärter
sind abhängig von systemisierten Stellen. Solche sind dermalen
nicht genügend vorhanden. Wir hoffen, daß für
die rechtzeitige Systemisierung genügender Beamtenposten
Sorge getragen ist. Und es wird in Bezug auf diese Forderung
ja auch vom Finanzminister ein Betrag von 50 Millionen Kè
bewilligt.