Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mir
zu der in Verhandlung stehenden Gesetzesvorlage das Wort zu ergreifen
erlaube, so geschieht es hauptsächlich aus dem Grunde, weil
die heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse tatsächlich
nicht mehr dazu angetan sind, um die bereits vor vielen Jahren
eingeführten Kriegssteuern und Kriegszuschläge beizubehalten.
Es geht bei unseren heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen
nicht mehr an, daß unsere Regierung mit einer Gesetzesvorlage
kommt, mit der sie die seinerzeit eingehobenen Kriegszuschläge
weiterhin einheben will; wenn sie die Steuereinhebung mit einem
andern Namen zu bemänteln sucht, so bleibt es ja doch nur
der Kriegszuschlag in neuem Kleide. Die alten Kriegszuschläge
der längst verflossenen Kriegszeit sollen im achten Friedensjahr
unter dem Namen "außerordentliche Zuschläge"
wieder aufleben.
Ich verweise nun speziell darauf, daß im größten
Teile unseres Gebietes die Produkte unserer Landbevölkerung
nicht mehr abzusetzen sind, ich verweise da auf unsere Flachsgebiete,
wo Tausende von Meterzentnern Flachs unverkäuflich liegen,
auf jene Gebiete, wo Tausende von Rindern unverkäuflich,
wo die Getreidepreise soweit gesunken sind, daß sie bei
weitem nicht mehr die Gestehungskosten decken, und trotzdem geht
man daran, die früher eingehobenen Kriegszuschläge bei
unserer Landwirtschaft weiter einzuheben!
Ich möchte besonders auf den Umstand verweisen, daß
es heute nicht mehr angeht, diese außerordentlichen Zuschläge,
wie sie nach dem vorliegenden Entwurf genannt werden sollen, für
unsere Wälder einzuheben, weil für den Wald eine bedeutend
höhere Quote als für den übrigen Boden vorgeschrieben
erscheint. Ich verweise auf die riesigen Flächen unseres
Böhmerwaldes, von welchen infolge des Umstandes, daß
sie als Wälder katastriert sind, noch heute die außerordentlichen
Steuerzuschläge von 400% zu den Grundsteuern gezahlt werden.
Ich verweise weiter darauf, daß unzählige Hektar als
Wald katastriert sind, die in Wirklichkeit nicht Wald sind. Vor
einigen Tagen mußte ich mit einem Grundbesitzer zur Steuerverwaltung
gehen, weil ihm diese für eine Wirtschaft, die er vor zwei
oder drei Jahren um 27.300 Kronen gekauft hat, mit 1. März
d. J. eine Vermögensabgabe von 26.200 Kronen vorgeschrieben
hat. Es ist fast dieselbe Summe, wie die Kaufsumme. (Hört!
Hört!) Ich habe mich über die Verhältnisse
näher informiert und gefunden, daß dem Manne diese
Vermögensabgabe hauptsächlich deshalb vorgeschrieben
wurde, weil er 21 27 Hektar als Wald katastriert hat, während
er in Wirklichkeit kaum 12 Hektar Wald besitzt. Alles übrige
ist Hutweide, auf der einzelne Sträucher und Kieferstauden
stehen. Es wäre darum auch ein Unsinn, wenn man heute noch
diese Kriegszuschläge zu den direkten Steuern einheben würde,
wo die Steuerträger ohnehin schon bis auf das Letzte ausgesogen
sind.
Wir müssen heute auch unbedingt Stellung nehmen gegen die
pauschalmäßige Vorschreibung der Einkommensteuer. Nicht
nur der Landwirtschaft, sondern auch dem größten Teil
unseres Gewerbes wird die Einkommensteuer auf Grund einer Pauschalziffer
vorgeschrieben, sie steht aber in keiner Weise mit den tatsächlichen
Einkommen der einzelnen Betriebe im Einklang. Wir stehen auf dem
Standpunkt, daß unbedingt die Einbekenntnisse Berücksichtigung
finden müssen, bezw. daß man daran gehen müsse,
einen Schlüssel zur Grundlage zu nehmen, der den heutigen
tatsächlichen Einkommensquellen entspricht. Wir fordern ferner
die endliche Aufhebung der Einkassierung unserer sämtlichen
Umlagen durch die Steuerämter (Sehr richtig!) Es fehlt
mir heute die Zeit, um die Leiden unserer Gemeindeverwaltungen
auf diesem Gebiete genau zu schildern. Es ist unseren Gemeindeverwaltungen
eine geordnete Finanzwirtschaft zu führen, bei ihren heutigen
trostlosen Finanzverhältnissen geradezu unmöglich. Ich
kenne hunderte von Gemeinden, die mit der Umlagenüberweisung
auch Jahre im Rückstande sind und von denen dabei verlangt
wird, daß sie jedes Jahr einen regelrechten Voranschlag
machen. Ich möchte Sie fragen, meine Verehrtesten von der
Koalition, wie es möglich ist, unter diesen Umständen
einen gerechten Voranschlag zu machen, wenn man für drei
oder vier Jahre noch Umlagen zu bekommen hat und nicht weiß
wie viel? Es sind Zustände eingetreten, die unhaltbar sind
und wir müssen deshalb unbedingt darauf bestehen, daß
hier endlich Ordnung gemacht wird. (Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda Stivín.)
Ich möchte die heutige Gelegenheit auch dazu benützen,
um das Augenmerk des Hauses auf die ungerechten Steuereintreibungen
zu lenken. Was in puncto Steuereintreibungen und Steuerexekutionen
geschieht, geht ins Unedliche. Ich will sie nicht mit viel Beispielen
belästigen und aufhalten. Ich könnte Ihnen auf Grund
des genauen Ziffernmaterials stundenlang darlegen, wie ungerecht
die einzelnen Steuerexekutoren draußen wirtschaften. Sie
gehen zum größten Teil ganz eigenmächtig, ohne
Auftrag, ohne Weisung ihrer Vorgesetzten Steuerverwaltungen oder
Steuerdirektoren vor, schreiben sich selbst aus den Aktenblättern
einfach Ziffern heraus und gehen dann hinaus, um bei den Leuten
Exekutionen vorzunehmen. Ich verweise da auf einige Fälle,
die ich zufällig vor einigen Tagen durchgearbeitethabe. Ein
Landwirt wurde auf den Betrag von 1130 Kronen gepfändet.
Als dann der betreffende von der Steuerverwaltung einen genauen
Steuerauszug verlangte, stellte sich heraus, daß er eine
Steuerüberzahlung von über 6000 Kronen geleistet hatte.
(Hört! Hört!) Trotzdem sind dem betreffenden
drei Stück Vieh gepfändet worden und er mußte
die vorgeschriebene Steuer bezahlen, um zu verhüten, daß
das Vieh veräußert wurde. Ein zweiter Landwirt in derselben
Gemeinde wurde auf den Betrag von 800 K gepfändet. Er hatte
eine Überzahlung von über 3000 Kronen an Steuern geleistet.
Noch auf einen anderen Fall möchte ich verweisen, wo ein
mir ziemlich nahestehender bekannter Landwirt in einer Nachbargemeinde,
der immer seine Steuern pünktlich gezahlt hatte, allen Aufforderungen
zur Zahlung stets nachkam, bis es ihm endlich doch schien, daß
man zu viel von ihm verlange, und er einen detaillierten Steuerauszug
anforderte. Hiebei stellte es sich heraus, daß er eine Steuerüberzahlung
von 5000 und einigen hundert Kronen geleistet hatte. Trotzdem
die Steuerverwaltung ihm daraufhin erklärte, er werde natürlich
im nächsten Jahre keine Steuer vorgeschrieben bekommen, erhielt
er schon einige Tage darauf eine neuerliche Aufforderung zur Bezahlung
von 243 Kronen. Das sind Zustände, die natürlich unhaltbar
sind und die selbstverständlich die Steuermoral vollständig
untergraben müssen. (Posl. Zierhut: Welches ist denn dieses
so famose Steueramt, damit der Herr Finanzminister davon erfährt!)
Es ist das Steueramt in Neuhaus.
Ich möchte mir erlauben, bei dieser Gelegenheit auch noch
auf eine der ungerechtesten Steuern aufmerksam zu machen und möchte
die verehrliche Regierung bitten, daß sie in dieser Beziehung
doch etwas Wandel schaffe. Unseren Landwirten und Gewerbetreibenden
wurde seinerzeit die Kriegsgewinnsteuer aufgrund ihrer Einkommensteuer
vorgeschrieben. Die Einkommensteuer fußte selbstverständlich
wieder auf den Einkommen aus ihren Betrieben. Nun hat sich aber
herausgestellt, daß diese Einkommensgrenze nur deshalb überschritten
wurde, weil die Landwirte durch den Ablieferungszwang gezwungen
wurden, Produkte über das Maß ihrer Erzeugnisse hinaus
abzugeben. Das hat nun die Steuerverwaltung stets dazu benützt,
um den Nachweis zu erbringen, daß Kriegs anleihe gezeichnet
werden kann. (Posl. Hodina: Es waren Inventarverkäufe!)
Ja, es waren Inventarverkäufe, die dann in das Einkommen
mit eingerechnet wurden. Diese Inventarverkäufe sind dann
dazu benützt worden, um den Steuerträgern Kriegsgewinnsteuer
vorzuschreiben. Nun haben die meisten dieser Steuerträger,
die diese Kriegsgewinnsteuer vorgeschrieben erhielten, die Kriegsanleihe,
heute völlig entwertet, abgeben müssen, da ihnen die
Mittel zur Umwandlung der Kriegsanleihe in Staatsanleihe gefehlt
haben. Da sie tatsächlich damals die hohen Einnahmen in Wirklichkeit
nicht gehabt haben, bzw. jetzt durch die Entwertung der Kriegsanleihe
verkürzt sind, so wäre es nur gerecht, wenn diese Landwirte
nicht nur diese aus ihren Vermögenswerten stammenden Beträge
bei der Vermögensabgabe ausgeschieden erhielten, sondern
daß diese Beträge auch aus den seinerzeit vorgeschriebenen
Einkommensteuern ausgeschieden würden und somit selbstverständlich
auch die Abschreibung dieser Kriegsgewinnsteuer nur als gerechte
Folge zu betrachten wäre.
Ich könnte noch auf verschiedene Umstände aufmerksam
machen, die die Art und Weise der heutigen Einhebung der außerordentlichen
Steuern kennzeichnet. Ich glaube aber, daß es heute jedem,
ob er nun dem landwirtschaftlichen oder Gewerbestand angehört,
klar ist, daß sich unsere wirtschaftlichen Verhältnisse
soweit verschlechtert haben, daß es nicht angeht, heute
noch diese außerordentlichen Steuern weiter einzuheben.
Ich erlaube mir ferner noch auf die neuerdings erfolgte Erhöhung
der Zuckersteuer hinzuweisen. Wir sehen heute schon, daß
diese Erhöhung wieder ausschließlich auf die Produzenten
überwälzt wird, nachdem ja im Jahre 1925 die Produzenten
für den Meterzentner Rübe 21 Kronen bekommen haben,
heuer aber nur mehr 13 bis 15 Kronen geboten bekommen. Nun soll
aber bekanntlich der Zuckerpreis noch erhöht werden. Und
es wäre doch nur eine Folge der Herabsetzung der Zuckerrübenpreise,
daß auch der Zuckerpreis herabgesetzt wird. Da aber die
Regierung daran gehen will, neuerdings den Zuckerpreis zu erhöhen,
so ist es klar, daß die Zuckersteuer ausschließlich
nur wieder die Landwirtschaft, die Produzenten der Zuckerrübe,
zu tragen haben werden. Wir nehmen heute schon entschieden Stellung
dagegen, daß man uns wieder den Vorwurf machen wird, daß
wir diejenigen sind, die stets Maßnahmen ergreifen, um die
Lebensverhältnisse zu verteuern. Ich glaube, daß unsere
Forderung nach Aufhebung dieser Zuschläge nur gerecht ist
und wir sind nie und nimmer bereit, für eine derartige Vorlage
zu stimmen. Heute, in einer Zeit, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse
derartig geworden sind, daß unsere Grundbücher wieder
hohe Schuldenziffern ausweisen, geht es nicht an, neue Steuern
einzuführen, beziehungsweise die alten Steuern mit einem
neuen Mantel zu umkleiden. Wir werden entschieden gegen diese
Vorlage in jeder Beziehung Stellung nehmen. (Souhlas a potlesk
na levici.)
Hohes Haus! Vor uns liegt heute der Entwurf zur Verlängerung
der Kriegssteuer, beziehungsweise des Kriegszuschlages oder wie
es gegenwärtig heißt, um diesen unmodernen Titel zu
verhüten, der "außerordentlichen Zuschläge
zu den direkten Steuern". Nach sieben Jahren des Friedens
findet sich dieser Staat immer noch bemüßigt, Kriegszuschläge
vorzuschreiben und einzuheben, welcher Vorgang die Steuerpraxis
in einer demokratischen Republik als recht zweifelhaft erscheinen
läßt und auch mit dem Friedenswerk des Herrn Ministers
Dr Beneš nicht im Einklang steht.
Was die Steuer selbst anbelangt, so ist dieselbe ein Zuschlag,
und zwar ein ziemlich harter Zuschlag zu fast sämtlichen
direkten Steuern einschließlich der Einkommensteuer. Der
Herr Finanzminister Dr Engliš hat gestern im sozial-politischen
Ausschuß die denkwürdige Erklärung abgegeben:
"Wir sind ärmer als vor dem Kriege. Wir verdienen durchschnittlich
weniger, unsere Volkswirtschaft ist gesunken, wir haben eine Teuerung
nicht bloß in Ziffern, sondern auch des Wohlstandes. Dies
zeigt sich darin, daß unser Preisstand nach dem allgemeinen
Lebensmaßstab der neunfache ist. Das Einkommen der Bevölkerung
blieb zurück und beträgt heute das Sieben- und Sechsfache."
Heute liegt vor uns neuerdings eine Steuervorlage. Was die Steuergesetzgebung
im allgemeinen betrifft, so ist wohl in keinem zivilisierten Staat
das Chaos so groß, wie in unserer Republik. Heute, nach
siebenjährigem Bestand dieses Staates, kommt es oft vor,
daß die Steuerbehörden selbst nicht wissen, welcher
Bürger Steuer schuldig ist und wieviel er zu bezahlen hat.
(Souhlas na levici.) Es wird einfach darauf los vorgeschrieben
und nach jahrelangem Rekurieren wieder abgeschrieben, so daß
durch das Durcheinander große Wirtschaftskreise, ganz besonders
aber die auf die Zuschläge angewiesenen Selbstverwaltungsverbände,
in die größten finanziellen Schwierigkeiten geraten.
(Souhlas na levici.) Eine der ungerechtesten Steuern in
diesem Staate ist die Umsatz- und Luxussteuer, welche zu einer
Verteuerung sämtlicher Bedarfsartikel führt. Dabei haben
sich die Steuerbehörden oft die Praxis angeeignet, von diesen
Steuern den Erwerb und das reine Einkommen ganz einfach nach einem
Schlüssel, welcher vielfach in der Vorkriegszeit angebracht
gewesen wäre, zu diktieren. Die Erwerbsteuer ist im Jahre
1921 in einer dermaßen unsinnigen und ganz willkürlichen
Höhe vorgeschrieben worden, daß die Vorschreibung oft
im Wege des Rekurses um 90% herabgesetzt werden mußte,
da ganz besonders die Industrie darunter zugrundegegangen wäre.
(Souhlas na levici.) Diese Rekurse sind endlich nach vier
Jahren zum Teile wenigstens einer Erledigung zugeführt worden.
Da jedoch die Grundlage zur Bemessung der Zuschläge für
die Selbstverwaltungsverbände die Vorschreibung vor der Erledigung
der Rekurse maßgebend war, so ist die Finanzwirtschaft dieser
Körperschaften in eine derartige Katastrophe gezogen worden,
wie es durch ein Menschenalter in den Selbstverwaltungsverbänden
kaum je der Fall war. Die Folge davon war, daß die Selbstverwaltungsverbände
oft durch ein ganzes Budgetjahr nicht nur keine Umlagen bekamen,
sondern sogar hunderttausende Kronen auf Grund der rechtmäßigen
Steuerabschreibung der Industrie zurückbezahlen mußten.
Gegenwärtig, wo die Erwerbsteuer für das Jahr 1924 auf
Grund der Bilanzen des Jahres 1923 vorgeschrieben worden ist,
stehen die Selbstverwaltungskörper neuerdings vor einer finanziellen
Krise, da infolge der allgemeinen Unterbilanz des Jahres 1923
eine Erwerbsteuer als Grundlage zur Umlagenbemessung diente, welche
die Selbstverwaltungsverbände veranlaßte, ihre Umlagen
um das Drei- bis Fünffache zu erhöhen, wodurch wieder
die kleinen Gewerbetreibenden und die kleinen Landwirte in Mitleidenschaft
gezogen werden, weil diese sich mittels des Rekurses ihr Recht
nicht suchen können, da ihnen die Hilfsmittel nicht zu Verfügung
stehen.
Die Einkommensteuer ist ebenfalls unter Zugrundelegung des Einkommens
vom Jahre 1921 vorgeschrieben worden, und zwar für die Jahre
1921, 1922 und 1923, und für diese drei Jahre erst in der
zweiten Hälfte des Jahres 1925! Welches Fiasko dadurch entstanden
ist, werden jene am besten beurteilen können, welche diese
Vorschreibung für diese drei Jahre erhalten haben. Nicht
genug, daß die Einkommensgrenze mit 6000 Kronen gar nicht
zeitgemäß ist, da bei der Schaffung der Einkommensteuer
im Jahre 1896 mindestens ein Einkommen von 1640 Kronen zugrundegelegt
wurde, was gegenwärtig mindestens 16.000 Kronen betragen
dürfte, so waren die Einkommen der Jahre 1922 und 1923 bedeutend
niedriger als im Jahre 1921. Obwohl sich die Beschwerdeführer
das Gesetz vom 8. Oktober 1924 S. d. u. V. Nr. 235 zum großen
Teile zu eigen gemacht haben, blieben die Rekurse vielfach unerledigt
und die Parteien werden weiter mit Zahlungsscheinen und Exekutionen
bedroht. Besonders ungerecht ist, wenn man den Lohnarbeitern zumutet,
von 140 Kronen Wochenlohn 3% an Einkommensteuer sich abrechnen
zu lassen. Was die letzte Verordnung der Regierung verlangt. Ich
möchte die Frage vorlegen, ob jene Herren, welche diese Verordnung
erlassen haben, mit 135 Kè 80 h Wochenlohn ihr Auslangen
finden. (Souhlas na levici.) Das ist geradezu ein Raubzug
auf die Taschen der armen, notleidenden Arbeiterbevölkerung.
Die Grundsteuer ist ebenfalls unzeitgemäß, da man den
Bauern doch dieselbe Abgabe vorschreibt wie vor vier Jahren, wo
sämtliche Bodenprodukte den dreifachen Wert hatten; und was
man der Landwirtschaft und den Bauern nicht durch die Vermögensabgabe
genommen hat, das nimmt man ihnen jetzt vollends durch die hohe
Grundsteuer und die Zuschläge. Die Gebäudesteuer aber
hat den Glanzpunkt der Steuergesetzgebung erreicht. Die Hauszinssteuer
haben Sie herabgesetzt, um dadurch den Hausbesitzer zur Vermietung
zu veranlassen. Sie werden weder durch den Miterschutz noch durch
die Herabsetzung der Hauszinssteuer die Wohnungsnot beheben, sondern
einzig und allein dadurch, daß den Arbeitern und Festbesoldeten
die Einkommensmöglichkeit geboten wird, auch in Neubauten
sich Wohnungen mieten zu können. Gegenwärtig ist jedoch
das Gegenteil geschehen, denn weder die Arbeitslosenunterstützung
nach dem Genter System, noch die Invalidenfürsorge in diesem
Staate ist darnach angetan, es dem Mieter zu ermöglichen,
sich in einem Neubau eine Wohnung zu verschaffen. Dieselbe Behinderung
ist auch durch den unsozialen Beamtenabbau noch gefördert
worden. Solange dieses erwähnte einzige Mittel, die Wohnungsnot
zu beheben, nicht platzgreift, bleibt der Mieterschutz sowie auch
die Herabsetzung der Hauszinssteuer nur ein ärmlicher Notbehelf.
Wichtiger ist ein gesundes Bauförderungsgesetz. Der Herr
Ministerpräsident hat zwar ein solches angekündigt,
aber nach dem gegenwärtig bestehenden Entwurfe desselben
wird dies ebenfalls seinen Zweck nicht erreichen. Die Hausklassensteuer
ist zwar erhöht worden, um den Hausherrn zur Vermietung zu
verhalten. Was ist jedoch der Erfolg? Daß auch jene kleinen
Anwesen damit betroffen sind, welche überhaupt nur einen
Wohnraum enthalten und deren Besitzer in der ärmlichsten
Lage oft nicht die Mittel haben, um sich das Dach über dem
Kopfe in Ordnung zu halten.
Eine der ungerechtesten Abgaben ist die sogenannte Abgabe der
Verwaltungsgebühren, bei welcher den Behörden die Möglichkeit
geboten wird, infolge der großen Spannung ganz willkürliche
Beträge vorzuschreiben, und es wird hiebei vielfach auch
vor dem beigeschlossenem Armutszeugnis nicht halt gemacht. Wir
wissen, daß wir immer Steuern zahlen mußten und jeder
Haushalt seine Einnahmen braucht. Aber solange in diesem Staatshaushalt
nicht eine vernünftige, zeitentsprechende Steuerreform eingeführt
ist, u. zw. eine Steuerreform, wie sie der Herr Finanzminister
Dr. Engliš in Aussicht gestellt hat, eine Steuerreform,
welche ganz besonders den Armen und Minderbemittelten schützt,
können wir irgendwelche Steuern und Abgaben nicht bewilligen.
Und wenn Sie uns vorhalten, daß wir auch Ansprüche
an diesen Staat stellen, dann lassen Sie davon ab, den 31/2
Millionen des deutschen Volkes die Steuern ohne seine Einwilligung
zu nehmen. Geben Sie uns unsere Selbstverwaltung und wir werden
mit unseren Steuern für unser deutsches Volk Nützlicheres
schaffen und nicht ein Viertel des Budgets für Militärzwecke
verwenden. Solange in diesem Staate die Steuergelder des deutschen
Volkes zur Knechtung und Entrechtung des deutschen Volkes mißbraucht
werden, solange mit den deutschen Steuergeldern unsere heimatliche
Scholle für Èechisierungszwecke enteignet wird, solange
trotz unserer vielen Steuergelder unsere deutschen Schulen gedrosselt
werden, solange trotz unserer vielen Steuergelder unsere deutschen
Beamten brotlos gemacht werden, solange dem deutschen Invaliden
seine rechtmäßige Rente entzogen wird, solange das
deutsche Gewerbe und die deutsche Landwirtschaft nicht durch eine
vernünftige Steuerreform von dem unhaltbaren Steuerdrucke
entlastet wird, solange dieser Staatshaushalt nur darauf hinarbeitet,
das deutsche Volk wirtschaftlich und kulturell zugrunde zu richten:
Solange können wir deutschen Christlichsozialen diesem Staate
kein Vertrauen schenken und für diese Vernichtungswerke ihm
auch keinerlei Steuern und Abgaben bewilligen. Und solange Sie
das deutsche Volk nicht gleichberechtigt behandeln werden, werden
in diesem Hause und in diesem Staate Friede, Ruhe und Ordnung
nicht eintreten. (Potlesk na levici.)