Pùvodní znìní ad I/5133.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Emmerich Radda und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Übergriffe der politischen Bezirksverwaltung Nikolsburg.

In der Sitzung der Gemeindevertretung in Eisgrub, pol. Bezirk Nikolsburg, am 12. Feber d. J. stellte der Vertreter der Tschechen den Antrag auf Anschaffung einer Staatsflagge. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Daraufhin richtete die politische Bezirksverwaltung Nikolsburg an, den Gemeinderat eine vertrauliche Zuschrift des Inhaltes, daß der Herr Bürgermeister binnen 8 Tagen eine Sitzung mit dem Verhandlungsgegenstande Staatsflagge einzuberufen hat und daß über den Antrag auf Anschaffung einer Staatsflagge namentlich abzustimmen ist. Zahl und Datum der Zuschrift konnten nicht ermittelt werden, weil der Bürgermeister über Auftrag des Bezirkshauptmannes jeden Einblick in die Zuschrift verweigert. In der Zuschrift verlangt die politische Bezirksverwaltung die Vorlage einer Liste der Gemeindevertreter mit der Angabe, wie sie abgestimmt haben.

Dieses Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung Nikolsburg bedeutet einen schweren Eingriff in die Selbstverwaltung der Gemeinde Eisgrub und ist ungesetzlich.

Wir fragen daher den Herrn Minister:

1. Ist er geneigt, den geschilderten Vorfall sofort strengstens zu untersuchen?

2. Ist er geneigt, dem Leiter der pol. Bezirksverwaltung Nikolsburg eine Belehrung über seinen Machtkreis zu erteilen und

3. ist er geneigt, die Gemeindevertretung in Eisgrub vor einer weiteren Vergewaltigung zu schützen?

Prag, am 19. März 1925.

Dr. Radda,

Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Windirsch, Dr. Keibl, J. Mayer, Ing. Kallina, Dr. E. Feyerfeil, Kraus, Dr. Lehnert, Sauer, Heller, Schubert, Böllmann, Dr. Hanreich, Dr. Schollich, Matzner, J. Fischer, Dr. Korláth, Palkovich, Füssy, Pittinger, Dr. Spina, Dr. Lelley, Szentiványi, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Jabloniczky.

Pùvodní znìní ad II/5133.

Interpellation

der Abgeordneten Schäfer, Schuster, John und Genossen

an den Minister für Handel, Industrie und Gewerbe

wegen Nichtausschreibung der Wahlen in die Gewerbegenossenschaften.

Nach Artikel XIV der Regierungsverordnung vom 6. Dezember 1923 S. Nr. 233, mit welcher die Wahlordnung für die Wahlen in den Gewerbegenossenschaften und Genossenschaftsverbänden festgelegt wird, sollen die im Artikel I angeführten ersten Wahlen binnen 6 Monaten vom Tage der Wirksamkeit dieser Verordnung durchgeführt sein, widrigenfalls die zuständige Gewerbebehörde die Wahl ausschreibt.

Die Verordnung ist mit 17. Dezember 1923 in Kraft getreten, die sechsmonatliche Frist endete mit 17. Juni 1924. In allen Genossenschaften, bei welchen bis dahin die Gehilfenwahlen noch nicht durchgeführt wurden, wären die zuständigen Gewerbebehörden zur Ausschreibung dieser Wahlen verpflichtet gewesen. Dies ist nun vielfach nicht geschehen. Es ist vielmehr Tatsache, daß in nachstehenden Gewerbegenossenschaften überhaupt kein Gehilfenausschuß besteht:

1. Genossenschaft der Dachdecker in den politischen Bezirken Asch, Eger, Falkenau, Marienbad, Plan, Tachau und Teplitz, Sitz Eger.

2. Genossenschaft der Maler und Lackierer, Sitz Aussig.

3. Genossenschaft der Baugewerbe, Sitz Aussig.

4. Genossenschaft der Schiffsbaumeister und Werftbesitzer, Sitz Aussig.

5. Genossenschaft der Dachdecker und Steinmetze, Sitz Friedland.

6. Genossenschaft der Holzverarbeitenden und der Baugewerbe, Sitz Jägerndorf.

7. Genossenschaft der Baugewerbe in Olbersdorf.

8. Genossenschaft der Holzverarbeitenden- und der Baugewerbe in Hotzenplotz.

9. Bezirksgenossenschaft der Maler, Lackierer und Anstreicher in Jägerndorf.

10. Genossenschaft der Dachdecker in Troppau.

11. Genossenschaft der Baumeister im Egerer Handelskammersprengel, Sitz Karlsbad.

12. Genossenschaft der Maurer- und Zimmermeister in Egerer Handelskammersprengel in Neudek.

13. Genossenschaft der Dachdecker für die Bezirke Graslitz, Joachimsthal, Karlsbad, Luditz, Sitz Eger.

14. Genossenschaft der Baugewerbe in Karlsbad für Steinmetze, Pflasterer, Brunnenbauer und Baumaterialienerzeuger für die Orte Karlsbad, Donitz, Meierhöfen, Dallwitz, Weheditz, Espenthor, Fischern, Funkenstein, Ottowitz, Kohlhau, Pirkenhammer, Putschirn, Schneidemühl, Schobrowitz, Hohendorf und Zettlitz.

15. Genossenschaft der Kunststein- und Zementwarenerzeuger im Egerer Handelskammerbezirk in Chodau.

16. Genossenschaft der Bau- und verwandter Berufe in M. Schönberg.

17. Fachgenossenschaft der Maurer- und Zimmermeister für den Handelskammerbezirk Olmütz in Olmütz,

18. Fachgenossenschaft der Baumeister für den Handelskammerbezirk in Olmütz.

19. Genossenschaft der Baugewerbe in Sternberg.

20. Genossenschaft der Baugewerbe in Landskron.

21. Genossenschaft der Baugewerbe in Reichenberg.

22. Genossenschaft der Steinmetze in Reichenberg.

23. Genossenschaft der Dachdecker in Reichenberg.

24. Genossenschaft der Pflastersetzer in Reichenberg.

25. Genossenschaft der Baugewerbe für den Gerichtsbezirk Saaz in Saaz.

26. Genossenschaft der Baugewerbe für den Gerichtsbezirk Postelberg in Postelberg.

27. Genossenschaft der Baugewerbe im Gerichtsbezirk Jechnitz in Jechnitz.

28. Genossenschaft der Maler, Lackierer und Anstreicher für den politischen Bezirk Saaz in Saaz.

29. Genossenschaft der Dachdecker für den politischen Bezirk Saaz in Saaz.

30. Genossenschaft der Baugewerbe für den Bezirk Teplitz in Teplitz.

31. Genossenschaft der Dachdecker für den Bezirk Teplitz in Teplitz.

32. Genossenschaft der Maler und Lackierer für den Bezirk Teplitz und Dux in Teplitz.

33. Fachgenossenschaft der Zimmermeister für den Bezirk Teplitz in Teplitz.

Der deutsche Bauarbeiterverband in der Tschechoslovakischen Republik hat am 16. Oktober 1924 an die politische Bezirksverwaltung in Karlsbad das Ansuchen gestellt, die Wahlen in den Gehilfenausschuß der Genossenschaft der Baumeister im Egerer Handelskammerbezirk im Sinne der Artikel IV, V und XIV der Regierungsverordnung von 6. Dezember 1923 auszuschreiben.

Die politische Bezirksverwaltung in Karlsbad, erledigte das Ansuchen am 23. Oktober 1923 unter Zl. 59892 damit, daß die Eingabe der politischen Landesverwaltung am angeführten Datum und gleicher Aktzahl mit dem Bericht vorgelegt wurde, daß die Anordnung der Wahl nicht eher erfolgen kann, als die Gehilfenversammlung genehmigte Statuten hat, also rechtlich existent geworden ist. Da bisher kein Statut besteht, wurde bei der politischen Landesverwaltung die Herausgabe dieser Statuten beantragt.

Die Auffassung der politischen Bezirksverwaltung ist eine rechtsirrtümliche. Ehe sich de Gehilfen ein Statut geben und um die Bewilligung desselben ansuchen und die rechtliche Existenz der Gehilfenversammlung und des Ausschusses schaffen können, muß die konstituierende Versammlung vorausgehen.

Die erste Gehilfenversammlung bei einer Genossenschaft ist ohne Zweifel die konstituierende. Wenn nun die Gewerbebehörde deren gesetzliche Pflicht es ist. (§ 120 a G. O.) die erste Versammlung einzuberufen, dies nicht tut, können die Arbeiter rechtlich nie zu ihrem gesetzlichen Recht kommen.

Im Zusammenhange damit steht die Frage der Art der Durchführung der Wahlen. Nach dem Artikel IV sind die Wahlen am Sitze der Genossenschaft durchzuführen.

In Reichenberg wurde nun versucht, dies für die Arbeiter so auszulegen, daß alle bei der Genossenschaft der Baumeister im Handelsbezirke Reichenberg Beschäftigten nach Reichenberg kommen müßten, die sich an der Gehilfenwahl beteiligen wollten. Dies würde den Verlust des Wahlrechtes für viele Tausende Arbeiter bedeuten. Nur mit dem Hinweis auf § 120 a G, O. zweiter Absatz, nach welchem die Wahlen auch in mehreren Wahllokalitäten gleichzeitig, vorgenommen werden können, war es möglich, die Gewerbebehörde von ihrem Standpunkte abzubringen. Der Artikel IV der Regierungsverordnung müßte mit Rücksicht auf die Tatsache, daß es Gewerbegenossenschaften gibt, die sich, wie an den zwei Genossenschaften nachgewiesen wurde, über einen ganzen Handelskammerbezirk erstrecken und bezugnehmend auf § 120 c G. O. so ergänzt werden, daß bei solch großen Genossenschaften zumindest in jedem Gerichtsbezirk ein Wahllokal sein muß und daß der Sitz der Genossenschaft nur als Hauptwahllokal zu gelten hat.

Wir fragen daher den Herrn Minister:

1. Sind ihm diese gesetzwidrigen Zustände bekannt?

2. Welche Maßnahmen gedenkt der Herr Minister zu treffen, um den Gehilfen in den bezeichneten Gewerbegenossenchaften endlich ihr gesetzliches Recht zu verschaffen?

3. Welche Maßnahmen gedenkt er zu treffen, um allen Wahlberechtigten die Ausübung ihres Wahlrechtes zu ermöglichen?

Prag, den 2. März 1925.

Schäfer, Schuster, John,

Grünzner, Leibl, Schweichhart, Taub, Dietl, Hoffmann, Roscher, Schiller, Kirpal, Wittich, Dr Czech, Kaufmann, Heeger, Jokl, R. Fischer, Pohl, Uhl, Palme, Hackenberg, Löwa.

 

Pùvodní znìní ad III/5133.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Finanzminister

betreffend unberechtigte Anrechnung von Exekutionsgebühren im Bezirke Reichenberg.

In der Gemeinde Schönborn, Steuerbezirk Reichenberg, erhielten folgende Parteien in die von ihnen der Steuerbehörde vorgelegten Steuerbüchel unter der Post Exekutionsgebühr für die Jahre 1923 und 1924 den Betrag von je 5.- Kè vorgeschrieben:

Bernard Thiel, Schönborn Nr. 58/63,

Josef Richter, Schönborn Nr. 60,

Josef Möller, Schönborn Nr. 59,

Emil Schwarzbach, Schönborn Nr. 127.

Emil Effenberger, Schönborn Nr. 53.

Diese Forderung der Steuerverwaltung besteht zu Unrecht, nachdem der Steuerexekutor niemals seines Amtes walten mußte, weil restliche Steuern nach Erhalt der Zahlungsaufträge bezw. Mahnungen sofort zur Einsendung gelangten. Die betroffenen Parteien fühlen sich durch die Vorschreibung der Exekutionsgebühr benachteiligt. Mit Rücksicht darauf wird der Herr Finanzminister gefragt, ob er bereit ist

1. darauf Einfluß zu nehmen, damit die Steuerverwaltung in Reichenberg darüber aufgeklärt wird, daß Exekutionsgebühren unberechtigterweise nicht in Anrechnung gebracht werden dürfen?

2. ob er bereit ist, darauf Einfluß zu nehmen, damit die in Betracht kommenden zu Unrecht bestehenden Eintragungen in die Steuerbüchel wieder beseitigt werden?

Prag, am 16. März 1925.

Windirsch,

Knirsch, Ing. Jung, Simm, Böllmann, Patzel, Dr. Luschka, Schubert, Budig, Mark, Dr. Petersilka, J. Mayer, J. Fischer, Schälzky, Böhr, Wenzel, Dr. Spina, Sauer, Zierhut, Pittinger, Bobek, Scharnagl, Dr. Hanreich.

 

Pùvodní znìní ad IV/5133.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Justizminister

in Angelegenheit der Beschlagnahme des Deutschnationalen Taschenzeitweiser für das Jahr 1925.

Der Deutschnationale Taschenzeitweiser 1925, ausgegeben vom Verlag des Volksruf in Neutitschein, ist wegen nachfolgender 2 Stellen beschlagnahmt worden:

1. Aus dem Kapitel Der Staatshaushalt:

Demnach hat das Heer der Schmarotzer und Protektionskinder in den Staatsstelhmgen neuerdings in besorgniserregender Weise zugenommen, daß nur Tschechen in den Staatsdienst aufgenommen werden, bedart keiner besonderen Erwähnung. befinden sich doch in den Ministerien und bei den Zentralbehörden fast keine deutsche Beamten.

2. Die 10 Gebote des tschechischen Volkes.

Anfang März 1919 prangten an allen Prager Straßenecken Aufrute mit der Aufforderung zum Boykott gegen die Deutschen. Da es uns durch die tschechische Staatsgewalt heute unmöglich ist, den gleichen Grundsatz Jeder gehe zu den Seinen, den deutschen Volksgenossen zur strengsten Darnachachtung zu empfehlen, lassen wir die genaue Übersetzung des tschechischen Aufrufes folgen und bitten. einfach beim Lesen überall an Stelle des Wortes tschechisch deutsch zu setzen und umgekehrt Der Aufruf lautete: Wir rufen in einer für die Zukunft unseres Staates äußerst wichtigen Zeit zum gesamten tschechoslovakischen Volke, indem wir den alten, aber guten und gesunden Wahlspruch Gleiches zu Gleichem beleben und zur vollen Geltung bringen wollen dieser Wahlspruch umfaßt nachstehende 10 Gebote:

1. Unterstützt ausschließlich nur tschechische Geschäfte, Gewerbe und Industrien, verlangt überall tschechische Erzeugnisse, bezieht alle Bedürfnisse ausschließlich nur in Geschäften und Handlungen, von denen ihr schon im vorhinein überzeugt seid, daß die Eigentümer rein tschechoslovakischer Nationalität sind und ihre Einkäufe nur in tschechischen Fabriken besorgen!

2. Wählt eueren Arzt, eueren Rechtsvertreter, den Hauslehrer usw. nur aus tschechoslovakischen Kreisen und stellt deren nationale Reinheit sicher, indem ihr euch nicht mit einem oberflächlichen Urteile begnügt.

3. Verhandelt in allen Geschäften und Ämtern nur in euerer Muttersprache, verlangt nur tschechische Aufschriften und Drucksorten, korrespondiert tschechisch und beharrt auf tschechischer Antwort deutsche Zuschriften und Offerten nicht zurück!

4. Kauft und leset tschechische Bücher, pflegt tschechische Musik und Kunst, tschechische und slovakische Eigenheiten, besucht nur tschechische Theater und Konzerte! Erlernet vollkommen eine der Sprachen der uns verbündeten Völker, pflegt deren Literatur befasst Euch mit ihrer Kunst und ihrer Musik, reist in ihre Länder und macht Euch mit ihre m Volke und ihrer Kultur bekannt!

5. Vermeidet die deutsche Art des Denkens, der Benennungen und Bezeichnungen, löscht die Spuren der deutschen Kultur aus Euerem Leben, euerer Häuslichkeit, euerer Wohnung, eueren Unterhaltungen! Leset keine deutschen Unterhaltungszeitungen und Bücher, vollendet Euere Studien auf Grundlage französischer und englischer Lehrbücher, emanzipiert euch aus der Atmosphäre der deutschen Wissenschaft und der deutschen Kunst!

6. Versichert Euch ausschließlich nur bei tschechischen Versicherungsanstalten!

7. Besuchet und empfehlet nur tschechische Kaffeehäuser, Gasthäuser und Unterhaltungslokale verlangt überall die ausschließliche Benützung unserer Sprache bei allen Aufschriften und bei der Bedienung verlangt überall tschechische und unserer Verbündeten Zeitungen und lehnt deutsche ilustrierte Zeitungen ab.

8. Besuchet tschechische Bäder und Sommertrischen, wandert durch die schöne Slovakei und Lausitz, fahrt zum slawischen, sprecht auf der Reise nicht deutsch und zwingt in der Fremde zur Achtung für unsere Sprache und unser Volk! Fahrt zum Vergnügen weder nach Berlin noch nach Wien oder in andere deutsche Städte und Gegende, besuchet die Bäder am baltischen Meere nicht.

9. Wählet Euere Freunde, Stammtischgäste und Bekannte nur aus Personen, deren tschechische Gesinnung unzweilfelhaft ist! Pfleget keine Verbindungen mit Angehörigen uns feindlicher Nationen, führt die Reinigung unseres nationalen Lebens in der Familie, der Gesellschaft, in den Ämtern und der Öffentlichkeit durch.

10. Organisiert euch in unseren politischen Parteien und Vereinen, sorget dafür, daß in unseren Organisationen nicht uns feindliche Elemente vorkommen!

Tschechoslovakische Frauen!

Führt alle diese Grundsätze genau und dauernd durch, übt n jeder Richtung euere nationale und patriotische Pflicht! Der Deutsche, der noch etwas auf nationale Würde hält, wird wissen, wie er sich dieser Aufforderung gemäß, zu verhalten hat.

Beide Stellen rechtfertigen ihrem Inhalte nach in keiner Weise die Beschlagnahme. Die eine stellte lediglich eine allgemein bekannte Tatsache fest, die wohl auch von tschechischer Seite nicht bestritten werden kann und unzähligemale in tschechischen Zeitungen geschrieben wurde, Die zweite Stelle ist eine genaue Übersetzung eines tschechischen Plakates, das meines Wissens gleichfalls unbeschlagnahmt geblieben ist. Es muß den Eindruck erwecken, wenn der tschechische Urtext, der zum Boykott deutscher Waren offen aufruft, von den tschechischen Zeitungen unbeanständet gebracht werden kann, während die deutsche Übersetzung von der Zensur niedergedrückt wird, daß hier mit zweifachem Maße gemessen wird, und dass den Tschechen die Verkündigung des Grundsatzes Svùj k svému erlaubt, den Deutschen aber streng verboten ist.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister, ob er dieses Vorgehen der Zensur für berechtigt hält und warum diese Stellen beschlagnahmt wurden, weiters ob er geneigt ist, für die Zukunft diese ungleiche Behandlung hintanzuhalten?

Prag, am 10. September 1924.

Dr. Schollich,

Dr. Lodgman, Ing. Kallina, Matzner, Patzel, Simm, Böhr, Bobek, Schälzky, Wenzel, Ing. Jung, Dr. Lehnert, Kraus, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Radda, Dr. Brunar, Schubert, Windirsch, J. Mayer, Dr. Keibl, Knirsch.

 

 

 

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