Pùvodní znìní ad II./5055.

Interpellation

de Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Beschlagnahmenpraxis des Karlsbader Polizeikommissariates.

Der beste Wertmesser für die demokratischen Hinrichtungen eines Staates sind die herrschenden Zensurverhältnisse. Der èechoslovakische Staat, der angeblich als demokratische Republik gegründet wurde, hat in dieser Beziehung in den wenigen Jahren seines Bestandes sämtliche absolutistischen Staaten der Welt in den Schatten gestellt, denn hier herrscht eine Konfiskationspraxis, wie sie die ganze Welt noch nicht gesehen hat. Ganze Spalten in den Zeitungen der unterdrückten Nationen dieses Staates verfallen dem blindwütigen Rotstifte des Zensors und es vergeht keine Woche, fast kein Tag, ohne dass die bekannten weissen Stellen stumm, aber umso eindrucksvoller die Freiheit der Meinungsäusserung in diesem Staate versinnbilden. Hand in Hand mit der Knebelung der Pressefreiheit geht die planmässige Unterdrückung der Redefreiheit der nichtèechischen Volksvertreter in und ausserhalb des Parlamentes; die Volksvertreter können in Versammlungen überhaupt nicht mehr zusammenhängend sprechen, da die anwesenden Regierungsorgane jedes offene Wort, mit welchem die hier herrschenden Zustände gebrandtmarkt werden, zum Anlasse der Unterbrechung des Redners nehmen, was im Grunde genommen eine Verhöhnung der Abgeordnetenimmunität darstellt. Dadurch ist aber auch erwiesen, dass diesen Regierungsorganen scheinbar die Ansicht des Herrn Präsidenten Masaryk, zusammengefasst in den Worten: Freiheit bedeutet aber auch Kritik. Ein Staat, der keine Kritik vertragen will, die Stimmen seiner Angehörigen unterdrückt, ist ein Tyrannenstaat unbekannt ist.

Die Vertreter dieser untergeordneten staatlichen Behörden, in Sonderheit der neuerrichteten Polizeikommissariate und unter diesen wieder insbesonders des Karlsbader Polizeikommissariates begnügen sich nicht einmal mit den vormärzlichen Versammlungsverboten, die grundlos erfolgen, nicht mit unsinnigen Eingriffen bei Reden in Versammlungen, nicht mit Bereitstellung starker Polizeiaufgebote bei Versammlungen, die geradezu Unruhe bei der Bevölkerung erweckt, sondern sie trachten vielmehr mit allen Mitteln, jede politische Willenskundgebung der national fühlenden deutschen Bevölkerung zu unterdrücken und gehen sogar soweit, Versammlungsberichte, die die Tatbestände wiedergeben, zu konfiszieren.

In letzter Zeit wurde bekanntlich die von der Deutschen Nationalpartei gemeinsam mit der Alldeutschen Volkspartei einberufene öffentliche Versammlung in Fischern grundlos verboten - was daraus erhellt, dass am Tage der Erlassung des Verbotes trotz des herrschenden Porzellanarbeiterstreiks in Karlsbad eine öffentliche Mieterschutzversammlung, die die Gemüter vielleicht leichter hätte erregen können, bewilligt wurde. Erst in einem späteren Zeitpunkte wurde sie auf Grund einer neuerlichen Anmeldung bewilligt. Der Bericht über diese Versammlung, zusammengefasst in einem Flugblatte wurde neuerlich an einer Reihe von Stellen konfisziert, bezw. die Flugschrift beschlagnahmt. So verfielen dem Rotstifte des Zensors ganze Sätze nachfolgender Stellen:

Redner wandte sich hierauf den in diesem Staate herrschenden Methoden zu, die erkennen lassen, dass die Deutsche Nationalpartei von der Regierung am meisten gefürchtet wird, denn es vergeht keine Woche, wo nicht Versammlungen der Deutschen Nationalpartei verboten werden und das einzige Parteiwochenblatt, der Volksruf Neuntschein, ist bisher fast ausnahmslos der Beschlagnahme verfallen. Daraus ist zu ersehen, dass die Regierung die Tätigkeit der Deutschen Nationalpartei zu unterbinden trachtet, aber für den Denkenden ist auch zu erkennen, dass ihre Politik für das deutsche Volk gewiss die zweckdienlichste ist. Gott-sei-Dank, alle Verfolgungen durch die Behörden haben nur den Erfolg gehabt, weiten Kreisen des deutschen Volkes die Augen zu öffnen und der heutige glänzende Besuch der Versammlung ist der beste Beweis dafür, däss unsere beiden Parteien auf dem richtigen Wege sind. Mögen auch die Prager Gewalthaber durch die Erlassung des Schutzgesetzes und Presseknebelungsgesetzes die freie Meinungsäusserung knebeln, wir werden nicht erlahmen, allen Gewalten zum Trotz, Aufklärung in die breiten Massen unseres Volkes zu tragen. Meines Erachtens ist ein Staat, der es notwendig hat, zu seinem Schutze ein eigenes Besetz zu erlassen, nicht zu beneiden; denn wenn auch gewissermassen jedes Lächeln auf der Strasse in Anwesenheit eines behördlichen Organes, jedes freie Wort, das die wahren Verhältnisse in diesem Staate kennzeichnet, unter strenge Strafe auf Grund des Republik-Schutzgesetzes gestellt ist und man heute auch als Parlamentarier in Versammlungen nicht mehr so reden darf, wie man möchte, so muss es doch den Zuhörern unbenommen bleiben, bei den Worten Expropriation und Enteignung an Diebstahl oder Raub zu denken, bei den Worten Demokratie und Gleichberechtigung an Knechtung und Unterdrückung, bei Die Wahrheit siegt, an Lug und Trug. (Redner wird vom Regierungsvertreter unterbrochen, der Versammlung bemächtigt sich eine ungeheure Erregung; doch Abg. Ing. Kallina spricht ruhig weiter.) Er erklärt, dass auch dieser Vorfall wieder bezeichnend ist für die freiheitlichen Verhältnisse in diesem Staate, denn noch hat das Wort seine innere Wahrheit nicht verlören, das da lautet: Der Staat, der sich vor den Kundgebungen seiner Bürger fürchtet, der unbequeme, Äusserungen mit, Gewalt unterdrückt, kann heute keine Achtung finden, (Stürmischer Beifall) oder die Worte: Freiheit bedeutet aber auch Kritik. Ein Staat, der keine Kritik vertragen will, die Stimmen seiner Angehörigen unterdrückt, ist ein Tyrannenstaat. (Die Versammlung bricht abermals in stürmischen Beifall aus.) Diese Worte stammen nicht von mir, sondern sie sind der Neujahrsbotschaft des Präsidenten Masaryk vom 1. Jänner 1922 entnommen.

Es ist eine weitere unerhörte Vergewaltigung der Wahrheit, wenn in den Friedensvertrag von St. Genmain die Worte aufgenommen wurden, dass sich die Völker Böhmens, Mährens und eines Teiles von Schlesien, sowie das Volk der Slovakei aus freiem Willen entschlossen haben, sich zu vereinigen und sich tatsächlich in einem dauernden Bunde zur Schaffung eines einheitlichen, souveränen und unabhängigen Staates unter dem Namen Èechoslovakische Republik vereinigt haben.

Es ist klar, dass unter den sanierungsbedürftigen Instituten in erster Linie immer wieder nur die tschechischen Institute bevorzugt werden, da ein Rechtsanspruch auf Aushilfegewährung nicht gegeben ist und bei Streitigkeiten zwischen dem hilfensuchenden Institute und dem Kuratorium ein Schiedsgericht entscheidet, das nicht aus Vertretern beider Streitteile gebildet wird, sondern dessen 5 Mitglieder werden ebenfalls von der Regierung ernannt. Eine der schwerwiegendsten Bestimmungen ist im § 19 enthalten, wo vorgesehen: ist, dass dem tschechischen Kuratorium das Recht zusteht, das hilfensuchende deutsche Institut zu zwingen, sich mit einem tschechischen Institute zu fusionieren. Dies bedeutet doch nichts anderes als einen schweren Eingriff in die deutsche Wirtschaft und wir haben hier eine Bestimmung, wie sie in der Gesetzgebung aller anderen Staaten der Welt nicht vorkommt; wir haben hier die nackte Brutalität, die sich wie ein roter Faden durch die ganze tschechische Gesetzgebung zieht, wenn es gilt, die Tschechisierungsbestrebungen auf gesetzliche Grundlage zu stellen.

Neuerlich sollen 7000 deutsche Eisenbahner entlassen werden und zwar geschieht dies mit Rücksicht darauf - wie der tschechische Eisenbahnminister mit brutalem Hohne unlängst begründete - das die mangelnden tschechischen Sprachkenntnisse und die dadurch gefährdete Sicherheit des Lebens ein weiteres Verbleiben im Dienste nicht mehr zulassen… Ich frage Sie: ist es nicht vielmehr eine gewissenlose Gefährdung der Sicherheit des Lebens der deutschen Bewohner in unserem Gebiete, wenn sie in einem Eisenbahnwagen fahren müssen, in dem es keine deutschen Aufschriften mehr gibt, ja wo die einzelnen deutschen Reisenden nicht wissen, ob der Türhebel auf offen oder geschlossen gestellt ist?

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

1. Ob er bereit ist, die untergeordneten Stellen dahingehend aufzuklären, dass zumindest die Ansicht des Herrn Präsidenten Masaryk, wie sie in seinem obigen Ausspruche niedergelegt ist, geachtet werden soll, da man doch ansonsten von freiheitlichen Einrichtungen in diesem Staate überhaupt nicht sprechen kann.

2. Ob er bereit ist, die entsprechenden Weisungen an die untergeordneten Behörde herauszugeben, in Hinkunft jegliche Schikanen der im öffentlichen politischen Leben stehenden. Persönlichkeiten, wie dies insbesonders gegen die Veranstalter der obenbezeichneten Fischerner Versammlung geschehen ist, zu unterlassen?

Prag, am 16. Dezember 1924.

Ing. Kallina,

Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Kraus, Dr. Medinger, Schubert, Knirsch, Dr. Lehnert, Wenzel, Ing. Jung, J. Fischer, Heller, Dr. Radda, Sauer, Patzel, Dr. Schollich, Böllmann, Matzner, Windirsch, Stenzl, Dr. Keibl.

 

 

 

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad II./5055

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Eisenbahnminister und Finanzminister

betreffend dies willkürliche Erhöhung der Eisenbahn-Fahrpreise.

Mit 1. Februar d. J. wurde zufolge des § 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 1924, Nr. 287 S. d. G. u. V. eine 10% Abgabe von den Personenfahrpreisen eingeführt, welche zur Bedeckung der Erhöhung von Ruhe- und Versorgungsgenüssen der Zivilstaatsbediensteten dienen soll. Es soll hier nicht untersucht werden, ob nicht eine andere Art der Bedeckung gefunden werden konnte und ob es unbedingt notwendig war, die ohnehin bereits bestehende Teuerung in der Èechoslovakischen Republik noch durch eine Erhöhung von staatlichen Abgaben zu vergrössern und damit die Lebenshaltung der ärmeren Schichten der Bevölkerung neuerdings zu erschweren. Wir glauben, dass der Mehraufwand für die neuen Gesetze durch geeignete Sparmassnahmen auf den verschiedenen Gebieten der staatlichen Verwaltung leicht hätte hereingebracht werden können und dass es nicht notwendig gewesen wäre, den vollständig unzureichenden Bettel, den die Beamten unter dem grossprecherischen Titel einer Gehalts-aufbesserung erhalten; mit einer neuen und unangenehm empfundenen Belastung der Bevölkerung zu verbinden.

Die Fahrpreiserhöhung sollte nach den amtlichen Verlautbarungen 10% betragen, in Wirklichkeit aber wurden die Preise scheinbar ganz willkürlich erhöht, wobei es den Eindruck macht, als ob nur das deutsche Sprachgebiet stärker belastet wurde und das èechische Gebiet von dieser über 10% hinausgehenden, willkürlichen Erhöhung verschont geblieben ist. Èechische Stimmen der Abwehr sind uns bisher nicht bekannt geworden, was unseren Eindruck verstärkt und unsere Annahme bekräftigt.

Im Nachstehenden werden einzelne Vergleichsdaten angeführt:

 

Vom Westbahnhof Troppau

km

   

Ausschlag

Preis vor dem

Preis nach dem

     

rund %

1./II. 1925

1./II. 1925

4

nach

Wawrowitz

25

-.80

1.-

9

Kreuzendorf

38

1.60

2.20

13

Skrochowitz

17

2.40

2.80

16

Lobenstein

14

2.80

3.20

23

Burgberg

15

4.-

4.60

25

Jägerndorf

13

4.40

5.-

32

Bransdorf

23

5.20

6.40

34

Seifersdorf

14

5.60

6.40

39

Erbersdorf

12

6.40

7.20

48

Freudenthal

11

8.-

9.-

76

Bärn

13

12.80

14.40

117

Olmütz

14

19.20

21.60

204

Böhm.-Trübau

14

33.60

37.80

37

Olbersdorf

20

6.-

7.20

41

Römersdorf

10-11

6.80

7.60

47

Hennersdorf

18

7.60

9.-

63

Ziegenhals

13

10.40

11.80

72

Niklasdorf

12

12.-

13.60

77

Sandhübel

14

12.80

14.80

85

Freiwaldau

13

13.60

15.40

89

Nieder-Lindewiese

14

14.40

16.20

147

Mähr.-Schönberg

14

24.-

27.-

               
   

Vom Ostbahnhof Troppau

   

5

nach

Komorau

25

-.80

1.-

15

Freiheitsau

17

2.40

2.80

21

Dielhau

10-11

3.60

4.-

29

Schönbrunn

14

4.80

5.40

35

Mähr.-Ostrau

12

5.60

6.40

37

Hruschau

13

6.-

6.80

43

Oderberg

14

7.20

8.20


Aus diesen Zahlen geht hervor, dass der Aufschlag in den meisten Fällen über 20% hinausgeht, ja sogar 25-38% erreicht. Das gleiche lässt sich auch bei anderen Strecken feststellen. Es ist begreiflich, dass die Bevölkerung eine derartige willkürliche Erhöhung einer durchaus unsympathischen Abgabe doppelt drückend empfindet und mit Recht die sofortige Herstellung des rechtlichen Zugtandes verlangt.

In diesem Zusammenhänge sei noch auf eine zweite Ungerechtigkeit hingewiesen. Diese 10% Abgabe vom Personenbeförderungspreis wurde auch allen Privatbahnen (elektrischen Bahnen) im Eigenbetriebe vorgeschrieben, welche doch mit der Pensionsversicherung der Zivilstaatsbediensteten nichts zu tun hat und welche durch die von der Regierung eingeführten sozial-politischen Gesetze zu Leistungen für ihre eigenen Beamten und Pensionisten gezwungen sind. Es erscheint durch nichts gerechtfertigt, wenn diesen Privatbahnen das Erträgnis der 10% Abgabe einfach weggenommen wird, sodass ihnen für die Erhöhung der Bezüge der eigenen Altpensionisten und für Zwecke der eigenen Pensionseinrichtungen nichts übrig bleibt. Um ihren Verpflichtungen nach dieser Richtung hin nachkommen zu können, wären diese Privatbahnen gezwungen, eine noch darüber weit hinausgehende Erhöhung ihrer Fahrpreise vorzunehmen, was bei den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen einfach unmöglich ist. Dabei darf nicht versessen werden, dass ohnehin noch darüber hinaus eine 20% Fahrkartensteuer zu Gunsten der Staatsfinanzen zur Einhebung gelangt.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Eisenbahnminister:

1. Wie erklärt sich die über 10% hinausgehende Erhöhung der Eisenbahnfahrpreise? Wie ist sie gesetzlich begründet und wer hat sie verfügt? Wodurch ist die ungleiche Behandlung einzelner Strecken veranlasst?

2. Sind der Herr Minister geneigt, die Fahrpreiserhöhung einheitlich und überall für alle Strecken in gleicher Höhe vorzuschreiben?

3. Wurde seitens des Eisenbahnministers beim Finanzministerium zum Schutze der Privatbahnen Vorstellungen erhoben und beantragt, dass die 10% Abgabe den Privatbahnen für ihre eigenen Zwecke überlassen werden und im Bejahungsfalle, welchen Erfolg hatte dieses Einschreiten und wie begründet das Finanzministerium seine im Gesetze gewiss nicht beabsichtigte Forderung?

Prag, am 18. Feber 1925.

Dr. Schollich,

Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Dr. Medinger, Zierhut, Ing. Kallina, Füssy, Scharnagl, Patzel, Szentiványi. Ing. Jung, Dr. Jabloniczky, Palkovich, Dr. Korláth. Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Lelley, Knirsch, Pittinger, Schubert, Schälzky, Dr. Radda, Matzner, Kraus, Dr. Lehnert, Dr. E. Feyerfeil.

 

 

 

Pùvodní znìní ad III./5055.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich

und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Ausschulung des Lehrlings Josef Hortel in Fulnek aus der deutschen gewerblichen Fortbildungsschule.

Mit Erlass der politischen Bezirksverwaltung in Neuntschein vom 26. Jänner 1925, Z. 220 wurde der Lehrling Josef Hortel gemäss Erlass vom 19. Dezember 1924, Z. 25.232 aus der deutschen gewerblichen Fortbildungsschule in Fulnek ausgeschult und der èechischen Fortbildungsschule in Fulnek überwiesen.

Der Meister des Lehrlings, Herr Karl Wladarsch wurde nach diesem Erlasse seitens der politischen Bezirksverwaltung und der Schulleitung aufgefordert, den Lehrling Josef Hortel in die èechische Fortbildungsschule zu schicken.

Da der Lehrling diese Aufforderung der Schulleitung nicht befolgte, verfügte die politische Bezirksverwaltung gemäss dem Erlasse vom 25. Jänner 1925, Z. 220 G unter Berufung auf den § 99 b der Gewerbeordnung die Verlängerung der Lehrzeit des Josef Hortel um 2 Monate d. i. bis 30. April 1925 und erklärte, dass sie eine weitere Verlängerung der Lehrzeit aussprechen wird, wenn der Lehrling den amtlichen Aufforderungen nicht nachkommen sollte.

Dieser Vorgang entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage und ist ein unentschuldbarer Uebergriff der politischen Bezirksverwaltung Neuntschein. Denn es besteht keine einzige gesetzliche Vorschrift, derzufolge die Eltern des Lehrlings oder der Lehrmeister verhalten werden könnte, das Kind in die èechische Fortbildungsschule zu schicken, zumal sich die diesbezüglichen, Ausschulungsbestimmungen auf Grund der Volkszugehörigkeit lediglich auf die Volks- und Bürgerschulen beziehen. Im übrigen haben sich die Eltern des Lehrlings Franz und Josefine Hortel, immer zur deutschen Nationalität bekannt, in der Familie wird nur deutsch gesprochen und die Kinder haben nur deutsche Schulen besucht.

Aber auch die Begründung der Verfügung mit dem § 99 b der Gewerbeordnung ist im vorliegenden Falle nicht stichhältig.

In diesem Paragraph ist ausdrücklich ausgesprochen, aus welchen gründen die Lehrzeit verlängert werden kann. Dies kann nur bei jenen Leimlinsen geschehen, die durch eigenes Verschulden einen genügenden Unterrichtserfolg nicht erreichen oder im Disziplinarwege vom Schulunterrichte ausgeschlossen werden und dann nur seitens der Gewerbebehörde auf Grund der Von dem betreffenden Schulaufsichtsorgan erstatteten Anzeige.

Eine Verlängerung der Lehrzeit tritt auch dann ein, wenn der Lehrling die vorgeschriebene Lehrlingsprüfung (Gesellenprüfung) vor Beendigung der Lehrzeit nicht bestanden hat.

Alle diese Voraussetzungen für die Verlängerung der Lehrzeit sind jedoch im vorliegenden Falle nicht gegeben, weshalb sich die Verfügung der politischen Bezirksverwaltung als vollkommen gesetzwidrig herausstellt.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Sind Sie geneigt, die vorliegende Angelegenheit sofort untersuchen zu lassen und den schuldigen Beamten, der scheinbar keine Ahnung von der in der Èechslovakischen Republik geltenden Gesetzen hat, zur Verantwortung zu ziehen? Wollen Sie veranlassen, dass dieser gesetzwidrige Erlass zurückgezogen wird?

Prag, am 16. Februar 1925.

Dr. Schollich,

Dr: Lodgman, Dr. Brunar, Szentiványi, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Medinger, Zierhut, Patzel, Ing. Jung, Palkovich, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Jabloniczky, Füssy, Dr. Korláth, Knirsch, Simm, Schälzky, Dr. Lelley, Schubert, Dr. Radda, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Kraus, Matzner.

 

 

Pùvodní znení ad IV./5055.

Interpellation

der Abgeordneten D. Czech, Dr. Haas, Häusler und Genossen

an den Minister des Innern

wegen Nichternennung eines deutschen Obmannstellvertreters der Verwaltungskommission der Strassenbezirke in Auspitz.

Die Bezirksstrassenkommission in Auspitz hat mit Stimmenmehrheit ihr Mitglied, Herrn Franz Hlinecky zum Obmannstellvertreter dieser Kommission vorgeschlagen. Trotzdem ist seine Ernennung nicht erfolgt, sondern ein èechischer Stellvertreter ernannt worden. Die Bevölkerung zählt eine deutsche Minderheit von mehr als einem Drittel. In der Strassenkommission sind von 11 Mitgliedern 4 deutsche. Es gebührt ihnen daher ein Stellvertreter des Vorsitzenden nach demokratischen Grundsätzen. Wenn man die Gemeindewahlordnung zur Analogie herbeizieht, so ergibt sich sogar ein gesetzlicher Anspruch.

Wir fragen daher der Herrn Minister:

1. ist er bereit, den angeführten Vorfall einer Untersuchung zu unterziehen und dem Abgeordnetenhaus die Gründe und das Ergebnis zu berichten?

2. ist er bereit, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den deutschen Mitgliedern der Bezirksstrassenkommission die ihnen gebührend Vertretung im Präsidium dieser Kommission zu verschaffen?

Prag, am 28. Feber 1925.

Dr. Czech, Dr. Haas, Häusler,

Grünzner, Dietl, Schuster, Hoffrnann, Schäfer, Wittich, Heeger, Leibl, Taub, Uhl, R. Fischer, Kaufmann, Pohl, Schweichhart, Jokl, Palme, Kirpal, Hackenberg, Roscher, Beutel.

 

 

 

Pùvodní znìní ad V./5055.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Johann Jabloniczky und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

und an den Minister des Innern

in der Staatsbürgerschafts-Angelegenheit der in den Schulen der Levice-er barmherzigen Schwestern tätigen Lehrkräfte und in Angelegenheit des Bewilligung ihrer weiteren Tätigkeit.

Der nach dem heiligen Vinzenz benannte Orden der barmherzigen Schwestern erhält in Levice eine Kinderbewahrungs-, eine 6klassige Normal-, eine 4klassige Mädchen-Bürger-Schule und einen weiblichen Handels-Fachkurs. Diese ungarischsprachigen Schulen werden von Seiten des Staates und seines Vertreters des von seinem Ungarnhasse allbekannten Schulinspektors Samuel Hruz, - anstatt einer gerechterweise zu erwartenden Unterstützung - auf allen Gebieten und mit möglichen Mitteln in ihrer Existenz bedroht und ihre normale Tätigkeit erschwert. Alles Trachten des Schulinspektors ist dahin gerichtet, dass er mit böswilliger Zuspitzung der Staatsbürgerschafts-Frage dem grössten Teil der Lehrkräfte der Schulen das Unterrichten verbiete und auf diese Weise die Erhaltung der Schulen immer mehr erschwere und den ordnungsmässigen Verlauf des Unterrichtes unmöglich mache.

In den letzten Monaten ist die Zuständigkeit von nicht weniger als 6 Professorinnen und Lehrerinnen angezweifelt worden und wurde ihnen mit gleichzeitiger Entziehung der Staats-Subvention das Unterrichten untersagt. Unter den Schwestern, auf welche das Unterrichtsverbot erstreckt wurde, unterrichtet Alerina Smack seit 29 Jahren, Donata Schweighart seit 23 Jahren, Irenia Horváth seit 21 Jahren, Katharina M. Apparitia Baumli seit 18 Jahren, Charitas Frei seit i8 Jahren und Eleonora Plank seit 11 Jahren, ununterbrochen in Levice. Alle haben im Jahre 1919 den Treueid für die Èechoslovakischen Republik geleistet und im Jahre 1922 auch die Nostrifications-Prüfung mit gutem Erfolge abgelegt.

Die èechoslovakische Staatsbürgerschaft und Levice-er Gemeindezuständigkeit kann den Genannten unter dem Titel, dass sie keine Steuer zahlen, nicht aberkannt werden, da im Sinne des § 138 des Ges., Art. XXII. vom Jahre 1886 die Beamten des Staates, Offiziere, Kommunalbeamte, Volksschullehrer, Gemeindenotäre von ihrem Amtsgehalte resp. nach ihrer Pension eine Gemeindesteuer nicht bezahlen. Dem Sinne dieses Ges. Art. entsprechend hat das kgl. ung. oberste Verwaltungsgericht mittels Entscheidung Zahl 965 vom Jahre 1907 zu Recht erkannt, dass das Wirken des Volksschullehrers den Beitrag zu den öffentlichen Gemeindelasten in sich birgt.

Nachdem das obige Gesetz bisnun nicht ausser Kraft gesetzt wurde und daher diese Entscheidung des ungarischen Verwaltungsgerichtes vom Gesichtspunkte des nicht ausser Kraft gesetzten Gesetzes auch heute noch als in Geltung stehend zu betrachten ist, ist die Staatsbürgerschaft der genannten barmherzigen Schwestern rechtsmässig nicht anfechtbar.

Aber auch abgesehen von diesem juridischer Standpunkte ist es ein erstrangiges Interesse des Unterrichtswesens, dass die genannten 6 Lehrerinnen und Professorinnen auch weiterhin in Tätigkeit bleiben und dass dadurch das weitere ungestörte Wirken von 4 Lehrinstituten gesichert werde.

Wir stellen daher an die Herren Minister die Anfrage:

Haben Sie von dem geschilderten Tatbestande Kenntnis?

Sind Sie gewillt dahin Verfügung zu treffen, dass die Levice-er Gemeindezuständigkeit und èechoslovakische Staatsbürgerschaft der genannten Lehrkräfte amtlich anerkannt werde?

Sind Sie geneigt zu verfügen, dass die auf das Unterrichts-Verbot der genannten Lehrpersonen Bezug habende amtliche Verordnung zurückgezogen werde und dass ihnen die Staatssubvention neuerdings angewiesen werde, schliesslich

sind Sie geneigt anzuordnen, dass die Vexation der ungarisch-sprachigen Schulen in Verbindung mit der Staatsbürgerschafts-Frage und die Verfolgung derselben ein- für allemal aufhöre?

Prag, den 30. Jänner 1925.

Dr. Jabloniczky,

Szentiványi, Dr. Lelley, Palkovich, Dr. Körmendy-Ékes, Füssy, Dr. Korláth, Kurak, Böhr, Schälzky, Schubert, Pittinger, Køepek, Ing. Kallina, Zierhut, Scharnagl, Patzel, Ing. Jung, Knirsch, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Dr. Medinger, Dr. Lodgman.

 

 

 

Pùvodní znìní ad VI./5055.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Johann Jabloniczky und Genossen

an den Ackerbauminister

betreffend Missbräuche bei dir Bodenpachtungsgenossenschaft in Guta.

Herr Minister!

Im herbste dieses Jahres gelangten etwa 4800 Katastraljoch von dem Gute, welches zu den ungarischen fürsterzbischöflichen Herrschaften. gehörte und inzwischen dem èechoslovakischen Ackerbauministerium unterstellt wurde, in Guta im Wege der dort constituierten Bodenpachtungsgenossenschaft zur pachtweisen Aufteilung.

Bei der Verpachtung des Bodens werden die schwersten Missbräuche begangen.

Von dem zur Aufteilung gelangenden, verhältnismässig grossen Gute wird den Anwerbern der Boden nur dann zugeteilt, wenn sie nachweisen, dass sie Mitglieder einer politischen Partei - des Republikanischen Bundes der Kleinlandwirte und Ackerbauer (Köztársasági Kisgazda és Földmives Szóvétség) - geworden sind und diesen Umstand mittelst Vorweisung der Quittung über die entrichtete Parteimitgliedstaxe von 6 Kè nachweisen.

Da es keiner politischen Partei erlaubt sein kann, die aus der Bodenreform fürs Volk erwachsenden Vorteile für sich zu vindicieren und da auf diesen Boden jeder Einwohner von Guta und Umgebung ein Anrecht besitzt, der ohne Rücksicht auf Parteienzugehörigkeit den gesetzlichen Bedingungen entspricht, kann niemand nur darum von der Zuteilung ausgeschlossen werden, weil er nicht einer gewissen politischen Partei angehört, da ja ansonst diese Aktion sich von dem sozialen Zweck weit entfernen würde.

In Anbetracht dieser Missbräuche stellen wir an den Herrn Minister die Anfragen:

1. Hat der Herr Minister Kenntnis davon, dass die bei Verpachtung des obigen gutes mitwirkenden stattlichen Organe nur solche Anwerber berücksichtigen, welche nachweisen, dass sie Mitglieder einer politischen Partei namentlich des Republikanischen Bundes der Kleinlandwirte und Ackerbauer sind?

2. Ist er geneigt wegen dieser Missbräuche mit Einbeziehung der dortigen Parteien eine Untersuchung schleunigst anzuordnen, die Misstände abzuschaffen und Missbräuche zu ahnden?

3. Ist er endlich geneigt die Bodenpachtungs-Genossenschaft von den politischen Missbräuchen gereinigt zu ihrem wirtschaftlichen Berufe zurückzuführen und zu verfügen, dass die einzutreten wünschenden Mitglieder keinerlei politischen Vexationen ausgesetzt seien?

Prag, den 25. Februar 1925.

Dr. Jabloniczky,

Szentiványi, Dr. Lelley, Palkovich, Dr. Körmendy-Ékes, Kurak, Dr. Korláth, Füssy, Dr. Medinger, Bobek, Böhr, Dr. Petersilka, Schälzky, Scharnagl, Patzel, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Kraus, Knirsch.

 

 

Pùvodní znìní ad VII./5055.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Johann Jabloniczky und Genossen

an die Minister des Innern sowie für Schulwesen und Volkskultur und an den bevollmächtigten Minister für die Slovakei

betreffend Abschaffung der Folgen der in der Pressburgen Redoute gesetzwidrig erfolgten Requirierung.

Das Pressburgen Župansamt requirierte mittels Bescheides vom 15. Februar 1922, Zahl 2568/1922 mehrere Lokalitäten der im Eigentume der Stadt Bratislava befindlichen und zur Förderung kultureller Zwecken berufen, den Charakter eines öffentlichen Gebäudes innehabenden Redoute.

Wir müssen voraussenden, dass sich in der städtischen Redoute in den Jahren 1919-1921 das Schulreferat eigenmächtig disloziert hat; späterhin - nach unter grossen Schwierigkeiten erwirkten Entfernung derselben - plazierte das Župansamt, ebenfalls eigenmächtig, dorthin die internationale Donaukommission, welche sich im Anfange des" Jahres 1922 von dort entfernte.

Die gesetzwidrige Requirierung der Lokalitäten der Redoute war mit moralischen und materiellen Schäden verbunden. Die Stadt war nämlich infolge dieser Requirierung gezwungen die früher dort befindliche städtische Mädchen-Bürger-Schule anderswo zu dislozieren und wurden die damit im Zusammenhang erwachsenen Auslagen der Stadt weder seitens des Župans, noch aber seitens des Schulreferates vergütet, wodurch der Stadt circa 46.000 Kronen Auslagen verursacht wurden. Die zur Räumung gezwungene städtische Mädchen-Bürgerschule, sowie die im Sinne eines noch bei Erbauung der Redoute erbrachten Beschlusses ebendaselbst plazierte Musikschule kann ihre Tätigkeit seit der Requirierung nur unter den grössten Schwierigkeiten fortsetzen. Die städtische Mädchen-Bürgerschule war nämlich gezwungen - in Ermangelung einer anderen Möglichkeit in - solche Lokalitäten einzuziehen, welche den Zwecken der Pädagogie am wenigsten entsprechen, was auch die obrigkeitliche Schulbehörde mehreremale konstatiert hat. Trotz alledem verfügte das Župansamt nicht derweise, dass diese Schule in die entsprechenden Lokalitäten gelange, sondern drohte am 18. Februar 1924 in der Verordnung Zahl 2172/1924 der Stadt damit, dass es die Schule, wenn sie keine entsprechende Dislozierung findet, einstellen werde. Wir glauben nicht, dass das Župansamt irgendeiner èechischen oder slovakischen Schule gegenüber auf diese Weise vorgehen würde, aber erfahrungsgemäss wird ein anderer Masstab angewendet, wenn zufällig von einer ungarisch-deutschen Schule, wie auch diese städtische Mädchen-Bürgerschule, die Rede ist, welche - wir betonen dies - ein erstrangiges Lehrinstitut ist, wo 500 Pressburger Kinder Unterricht erhalten und welche von der Stadt mit wirklich musterhaftem Opfermut erhalten wird.

Gegen den Requisitions-Bescheid des Županamtes appellierte die Stadt an den hiesigen bevollmächtigten Minister, der jedoch die Appellation zurückwies, worauf die Stadt die Beschwerde bei dem Prager Obersten Verwaltungsgerichtshofe überreichte. Dieser anullierte mit Beschluss Zähl 9268/1923 vom 28. Mai 1923 den Reqiusitions-Beschluss des Županamtes - als gesetzwidrig.

Obzwar seitdem anderthalb Jahre verstrichen sind, hat das Pressburger Župansamt bisher gar keine Schritte getan wegen der Räumung der ungesetzlich requirierten Lokalitäten. In diesen war letztere Zeit das Donau-Verkehrs-Amt und letzthin, sowie auch noch derzeit ist hier die Kanzlei der Grenzbestimmung-Commission (èsl. delegacia rozhranièovanej komise) und zwar in neuen Lokalitäten disloziert.

Die vollständige Negligierung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes wirft ein gar trauriges Licht auf die in der Èechoslovakischen Republik herrschende Rechts- und Gesetzsetzesachtung. Es ist darüber gar nicht zu disputieren, dass die Gerichtsbeschlüsse zuerst die Behörden zu beachten und zu befolgen hätten. Das Pressburger Župansamt macht aber seit anderthalb Jahren gar nichts, missachtet die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes und ordnet die Räumung der gesetzwidrig requirierten Lokalitäten nicht an.

Infolge dieser den Obersten Gerichtshof bagatellisierenden Verhaltung des Župans stellen wir an die Herren Minister die Anfragen:

1. Sind wie geneigt unverzüglich anzuordnen, dass die durch das Pressburger Župansamt in der Redoute der Stadt Pressburg gesetzwidrig requirierten Lokalitäten unverzüglich in den Besitz der Stadt Pressburg zurückgelangen resp. derselben zur Verfügung gestellt werden?

2. Sind Sie geneigt anzuordnen, dass die Stadt für den infolge der eigenmächtig erfolgten Lokalitäten-Requirierungen in der Redoute erlittenen materiellen Schaden einen entsprechenden Schadenersatz erhalte?

3. Sind Sie geneigt Verfügungen zu treffen, dass die Vexation der städtischen Mädchen-Bürger-Schule aufhöre und diese Schule die ihrerseits in der städtischen Redoute jahrelang innegehabten zweckentsprechenden Lokalitäten zurückerhalte?

4. Sind Sie geneigt gegen den Župan und gegen den betreffenden Referenten des Županamtes das repressive Disziplinar-Verfahren einzuleiten?

5. Sind Sie geneigt den Ihnen unterstehenden Behörden strenge Weisung zu erteilen; dass sie sich in Hinkunft von jedweder willkürlichen, parteilichen und die obergerichtlichen Entscheidungen missachtenden Haltung enthalten?

Prag, den 15. Feber 1925.

Dr. Jabloniczky,

Szentiványi, Dr. Lelley, Palkovich, Füssy, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Korláth, Kurak, Dr. Lodgman, Knirsch, Böhr, Schälzky, Scharnagl, Bobek, Dr. Petersilka, Køepek, Pittinger, Dr. Radda, Schubert, Dr. Lehnert, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Schollich.

 

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