Pùvodní znìní ad V./4405.
Interpellation
der Abgeordneten Schuster, Uhl, Deutsch und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
ln Angelehnt des Besuches der èechischen Minderheitsschul in Haselbach, Bezirk Taus, durch deutsche Schulkinder.
Im September 1922 wurde in Haselbach, Bez. Taus, mit dem Erlasse des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 21. September 1922, Z. 36903 eine einklassige èechische Minderheitsschule errichtet. Im September 1923 wurde diese Schule auf 2 Klassen erweitert. Es sind gegenwärtig Verhandlungen im Gange wegen des Ankaufen eines Bauplatzes, da im Frühjahr mit dem Eau eines eigenen Schulgebäudes für diese Schule begonnen werden soll. Derzeit ist eine Klasse im Zollamte, die zweite in einem Gasthause unter gebracht. Das Zollamt ist überhaupt der Hort der èechischen Bestrebungen am Orte und ist auch dortselbst, trotzdem es ein öffentliches Amtsgebäude ist, das Vereinslokal der èechischen Böhmerwaldbundes untergebracht, was auch eine große Tafel am Hause verkündet. Schon bei der Begründung dieser Schule war bekannt, daß es eine èechische Minderheitsschule für rein deutsche Kinder war, die durch Agitation gewonnen wurden. Der Hauptagitator und daher der eigentliche Begründer dieser Schule war der èechische Zolleinnehmer Adolf Beneš, sein Mithelfen der Gendarm Zustak. Erstarre wurde daher auch in èechischen Blättern als Nationalheld gefeiert. Diese Umstände veranlassen, uns die Besucher der èechischen Minderheitsschule in Haselbach genauer anzusehen und wir bringen nun im folgenden das Ergebnis dieser Erhebungen zur Kenntnis, das einwandfrei ist und durch eine objektive Untersuchung seitens des Ministeriums vollinhaltlich bestätigt werden müßte.
Die Schule ist derzeit von 45 Kindern besucht. Schon dieser Umstand allein ist befremdlich, da in 45 Kinder 2 Klassen bestehen, während deutsche Schulen bei der gleichen Schülerzahl unbarmherzig der Reduzierung entgegensehen. Von den 45 Kindern ist nur ein einziges Kind, dessen beide Elternteile èechischer Nationalität sind. Es ist dies Christine Fischer, die Tochter des Hegers in Wassersuppen; 3 Kinder haben einen èechischen Vater, aber eine deutsche Mutter. Dies sind: Johann Dvoøak, Katharina Zurek aus Sophienthad, Ferdinand Maschata aus Wassersuppen; 5 Kinder haben einen deutschen Vater, aber eine èechische Mutter und zwar: Karl und Marie Riess, Anton Riess, Franz Tragl aus Wassersuppen und Heinrich Herbrich aus Haselbach. Alle übrigen Kindern stammen von rein deutschen Eltern ab. Es sind dies folgende Kinder: Richard Letz, Barbara Kreutinger, Marie Schober, Anna Fellren, Vinzenz Irber aus Sophienthal, Adolf Fladerer, Robert Herbig, Barbara und Anna Lang, Stefanie Wagner, Konrad Gerl, Georg Wagner, Rudolf Ring, Margarete Geiger, Theresia Wirth, Theresia Kumschir, Karl und Marie Geiger, Anna Petz, Anna und Barbara Glasauer, Ida Knopf, Franz Koch, Karl Frei, Marie Klein, Anna und Franz Schröpfen, Ernestine Ascherl, Theresia Pillmeier, Siegfried Klein, Barbara Prechtl, Amalia Portner, Johann Riess, Franziska Wirth aus Wassersuppen; Marie Böhm, Franz Stengl und Franz Ring aus Haselbach.
Wie die Namen der Kinder zeigen, kann die èechische Minderheitsschule hier nicht die den èechischen Minderheitsschulen allgemein beigelegte Aufgabe rechtfertigen, die "germanisierende" Wirkung der deutschen Volksschule wettzumachen!! Unentgeltlichkeit der Lehrmittel, Ausspeisung in einer Schulküche, reichliche Weihnachtsbescherung und die Aussieht auf Staatsanstellung waren die Lockmittel, mit denen die èechischen Agitatoren arbeiteten. Einigen Eltern soll versprochen worden sein, daß sie auf Grund eines von èechischer Seite verfaßten Geruches Steuernachlaß erhalten, falls die Kinder die èechische Schule besuchen. Es ist uns leider nicht gelungen, für diese Bestätigung einen sichtbaren Beweis zu erbringen, doch haben wir keinen Grund zu bezweifeln, daß solche Versprechungen vorgekommen sind.
Schlüsselloch genügt die einwandfreie Feststellung, daß von 45 die èechische Schule besuchenden Kinder nur 4 als solche angesehen werden können, die in die èechische Schule gehören. Denn als èechische Kinder kommen nur jene in Betracht, deren beide Elternteile èechischer Nationalität sind bezw. nachher nunmehr vom Obersten Verwaltungsgericht vertretenen Anschauung auch jene Kinder, deren Vater der èechischen Nationalität angehört.
Die èechosl. Gesetzterminologie hat die gemäß des Gesetzes vorm 3. April 1919, Nr. 189 Slg. d. G. u. V. errichteten öffentlichen Volks- und Bürgerschulen als Minderheitsschulen bezeichnet; wie das Wort schon allein sagt also als Schulen, welche für die betreffende nationale Minderheit in einer bestimmten Gemeinde da sind. Schon nach dem Wortgebrauch also gehören in Minderheitsschulen nur Kinder dieser nationalen Minderheit Außerdem aber bestimmt der § 1 dieses Gesetzes: "Eine öffentliche allgemeine Volksschule kann in jeder Gemeinde errichtet werden, in welcher sich nach einem 3jährigen Durchschnitt mindestens 40 schulpflichtige Kinder befinden, wenn in der Schulgemeinde keine öffentliche Schule mit der Unterrichtssprache besteht, welche die Muttersprache dieser Kinder ist."
Daraus allein geht schon hervor, daß die nach diesem Gesetze errichteten Schulen nur für die Kinder jener Nation bestimmt sind, deren Unterrichtssprache mit der Sprache dieser Nation ubereinstimmt.
Außerhalb jeden Zweifel gerückt wird die Richtigkeit dieser Auffassung durch den Abs. 2 des § 1 des erwähnten Gesetzes, der besagt: "Die Unterrichtssprache einer solchen Volksschule muß mit der Muttersprache der betreffenden Kinder übereinstimmen." Das Oberste Verwaltungsgericht hat in seinem Erkenntnis vom 7. Juni 1922, Z. 6962 diese Bestimmung dahin interpretiert, daß sie die Bedeutung habe, daß die errichtete Minderheitsschule wen dem Kindern der betreffenden Nationalität besucht werden müsse und daß die Kinder einer anderen Nationalität von ihrem Besuche ausgeschlossen sind.
Unter Zugrundelegen dieser Gesetzesterminologie und der Anschauung des Obersten Verwaltungsgerichtes ist es klar, daß somit die 41 in die èechische Minderheitsschule in Haselbach aufgenommenen und oben namentlich angeführten Kinder nicht in die èechische Minderheitsschule gehören. Wir stellen daher an den Herrn Minister folgende Anfragen:
Wie rechtfertigt er den Besuch von 36 rein Deutschen Kindern und den Besuch von 5 Kindern, die nach der Anschauung des Obersten Verwaltungsgerichtes als der deutschen Nationalität angehörig erscheinen, in der èechischen Schule in Haselbach?
Wie rechtfertigt er die Art und Weise, wie diese deutschen Kinder zum Besuche der irregingen Schule gewonnen wurden?
Ist er bereit, über diesen Fall eine objektive Untersuchung anzuordnen und unter Feststellung des ungesetzlichen Vorganges und Zustandes sofort zu veranlassen, daß diese deutschen Kinder aus der èechischen Schule ausgeschieden und in die deutsche Pflichischule zurückgeschickt werden?
Ist er bereit, diejenigen Personen, die sich durch die Werbung der deutschen Kinder eine Agitation gegen die deutsche Schule in Haselbach, Wassersuppen und Sophienthal zuschulden kommen ließen, zur Verantwortung Ziehen zu lassend ihre disziplinäre Bestrafung zu beantragen?
Ist er bereit, uns mitzuteilen, warum und auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung eine èechische Minderheitsschule mit 45 Kindern schon 2klassig sein kann, während deutsche Schulen unter dem gleichen Voraussetzungen der Reduzierung anheimfallen und ist er bereit uns mitzuteilen, welche gewichtigen Gründe gemäß § 5 des Ges. v. 3. April 1919, Nr. 189 Slg. d. G. u. V. es sind, die den Bestand dieser Minderheitsschule für 4 èechische Kinder rechtfertigen?
Prag, am 28. Jänner 1924.
Schuster, Uhl, Deutsch,
Èermak, Häusler, Beutel, Schweichhart, Kirpal, Hausmann, Grünzner, Dietl, Hoffmann, Hackenberg, Palme, R. Fischer, Wittich, Pohl, Heeger, Kaufmann, Jokl, Leibl.
Pùvodní znìní ad VI./4405.
Interpellation
der Abgeordneten Schuster, Uhl, Dietl und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit der Bedrückung der deutschen zweitklassigen Volksschule in Èachrau durch ständige Umschulungspläne seihtest des Landesschulratspräsidiums.
In Èachrau (Bezirk Klattau) besteht eine zweitklassige deutsche Schule. Die Schulgemeinde setzte sich bis zum vergangen Schuljahre aus 4 deutschen Dörfern zusammen; die zu 4 selbständigen politischen Gemeinden gehören. Auch die Schulgemeinde für die dreiklassige èechische Schule in Èachrau wird aus 6 èechischen Dörfern gebildet. Der deutsche Ort Kuhberg (Gemeinde Lesen) hatte eine eigene Expositur zur Volksschule in Èachrau.
Die deutsche Schule in Èachrau wird nun auf jede nur mögliche Weise seitens der èechischen Schulbehörden (sie gehört nun mehr zum èechischen Schulbezirke Klattau, nicht mehr zum deutschen!) in ihrem Bestande bedroht. Man sucht insbesonders durch Aasschulung von Ortsteilen die Schülerzahl gewaltsam herunterzusetzen. Vor allem hat man im Sommer 1923 aus der Expositur Kuhberg gegen den Willen der Ortschaft und der Gemeindevertretung in Gesen eine selbständige Schule gemacht. Diese Umwandlung war allein schon eine Gewaltmassregel, da sie auf gar keiner gesetzlichen Grundlage beruht. Denn nach dem Gesetzes eine Expositur nur dann umzuwandeln, wenn es die Mittel der Schülerhafter zulassen. Es ist daher doch ganz selbstverständlich, daß diese Erbalter ihre Zustimmung dazu geben müssen, was somit auch bezüglich der Gemeinde Lesen in Betracht zu ziehen gewesen wäre. Der dagegen eingebrachte Rekurs ist aber abgewiesen worden und wird diese Umwandlung eines schönen Tages dem Landesschuratspräsidium den willkommenen Anlass bieten, die Schule überhaupt aufzulassen, wenn die Kinderzahl gesunken ist.
Weiters wurde durch das Landesschulratspräsidium versucht, eine der eingeschulten Ortsgemeinden nach der anderen aus Èachrau auszuschulen. Nach Chwalschowitz soll nunmehr Lesen in Betracht kommen. Das Landesschulratspräsidium richtete an Lesen eine Aufforderung, wie sich die Gemeindevertretung und Ortschaft Kuhberg zur Aasschulung Gesens aus Èachrau und Zuschulung nach Kühberg stellen werden. In Kühberg wurde seinerzeit zu Gesen (Èachrau) eine Expositur errichtet, weil der Weg von Kuhberg über Gesen nach Èachrau ungangbar ist. Haute will man die Gemeinde, aus der der größte Teil der Schulkinder in Èachrau stammt, zu ihrer ehemaligen Expositur einschulen, die Kinder der Mutterschule somit zur Expositur!! Eine solche Verdrehung ist in der Schulverwaltung gewiß eine Seltenheit. Das Ergebnis dieser Umschulung wäre, daß de Kinderzahl in Èachrau unter 40 herabsinken und die Schule dann vom Landesschulratspräsidium aufgelassen würde.
Die Gemeinde Lesen stellt sich in jeder Beziehung gegen diesen Umschulungsplan, weil für ihre Kinder einerseits die schlechte Wegverhältnisse den Besuch der Schule in Kühberg unmöglich machen, andererseits die Gemeinde zum größten Teil bei der Errichtung des deutschen Schulgebäudes in Èachrau finanziell beigetragen hat, auf welchen Anteil sie auf keinen Fall zu Verzichten gewillt ist.
Wir richten daher andern Herrn Minister die Anfrage:
1. Sind ihm die geschilderten Vorgänge bekannt?
2. Ist der Herr Minister bereit zu verfügen, daß die ungesetzliche Umschulung unterbleibt?
Prag, den 4. Feber 1924.
Schuster, Uhl, Dietl,
Wittich, Hoffmann, Hackenberg, Heeger, Häusler, R. Fischer, Jokl, Palme, Beutel, Schweichhart, Kirpal, Hausmann, Èermak, Deutsch, Kaufmann, Grünzner, Leibl, Pohl.
Pùvodní znìní ad VII./4405.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Spina, Dr. Schollich; Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit der Errichtung dem èechischen Minderheitsbürgerschule in Weissenbach (Weitraer Gebiet, Bez. Kaplitz).
In Weissenbach (Weitraer Gebiet) wurde mit dem Erlasse des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 22. August 1922 Z: 9736A - I eine èechische Minderheitsschule errichtet. Gegen die Vorgangsweise bei der Errichtung dieser Schule erheben die Unterfertigten den entschiedensten Protest.
Der deutsche Ortsschulrat und die Gemeindevertretung in Weissenbach hatten ein Ansuchen um die Bewilligung des unobligaten èechischen Sprachunterrichtes in der deutschen Volksschule gestellt. Dieses Ansuchen wurde jedoch vom Landesschulrate abgeklemmt, trotzdem an der Schule eine für die èechische Sprache geprüfte Lehrkraft vorhanden war und somit die Erteilung des Unterrichtes ganz ohne Schwierigkeiten hätte vorgenommen werden können. Die Stimmung der deutschen Bevölkerung Weissenbachs für die Erlernung der èechischen Sprache geschickt benützend, gingen nun 2 èechische Agitatoren, darunter ein Legionär- Finanzen des Weissenbacher Postens abend im Dunkeln von Haus zu Haus und fragten die deutschen Parteien, ob sie ihre Kinder èechisch lernen lassen möchten. Fast alle Parteien, darunter sogar der Obmann des deutschen Ortsschulrates waren nun der Meinung; es handle sich um den Besuch der angeführten èechischen Sprachstunden, und sagten deshalb den Herren zu, ohne von diesen aufgeklärt werden zu sein, daß es sich um die Errichtung einer èechischen Minderheitsschule in Weissenbach handle. Als der Obmann des Ortsschulrates, Herr Lambert Winkler den beiden Herren gegenüber meinte, sie hätten ohne sie schon um Bewilligung des èechischen angesucht, sagten die Herren, die Sache gehe "zu langsam" und sie werden es "schneller machen"!! - Dem deutschen Oberlehrer möge man aber nichts sagen. Sie nahmen ganz einfach die Deutschen Kinder in ein Verzeichnis auf und ließen die deutschen Eltern - "was Èechisches" unterschreiben. Harmlos unwissend unterschrieben díe deutschen Eltern dieses Schriftstück, welches sich dann als das Ansuchen um die Errichtung einer èechischen Minderheitsschule entpuppte. Als die deutschten Eltern hinter diesen Betrug kamen, verlangten sie von den erwähnten 2 Hennen unter Vorhaltung Ihrer Handlungsweise die Streichung ihrer Namen. Die Löschung wurde zwar den Parteien versprochen, jedoch nicht durchgeführt und o stehen deren Unterschriften und deren Kinder trotz ihres ausdrücklichen Widerspruches noch heute im Verzeichnisse der èechischen Minderheitsschule.
Auf Grund dieses gefälschten Verzeichnisses erfolgte die Bewilligung der Schule seitens des Ministeriums, trotzdem demselben die erwähnten Umstände durch ein ausführliches Memorandum der Gemeinde Weissenbach mitgeteilt worden waren. Mit fieberhafte Eile schritt man nun zur Unterbringung der errichteten Schule, da man echoe 8 Tage nach der erfolgten Bewilligung mit der Eröffnung der Schule beginnen wollte. Ein èechischer Lehrer, der bis heute noch keinen Dienst machen kann, aber gezahlt wird, wurde sofort angestellt. Bei Abwesenheit des deutschen Schulleiters wurden, mit welcher Befugnis, weis niemand, schon vorher in den Ferien sämtliche Lokalitäten im deutschen Schulgebäude von den bereits erwähnten Herren besichtigt und jedenfalls auf deren Bericht erschien schon am 25. August l. J. eine Kommission der politischen Bezirksverwaltung Kaplitz, bestehend aus dem Herrn Statthaltereirat Houdek, Herrn Oberbaurat Müller, dem èechischen Minderheitsschulinspektor Herrn Drobil, dem èechischen Lehrer Herrn Vodak als Schriftführer und den bereits erwähnten 2 Herren im Orte zwecks Sicherstellung von Lokalitäten für die neu bewilligte èechische Minderheitsschule. Interessant ist es, wie prächtig, ja schon im voraus, in dieser Sache die Administrative arbeitete. Vom Ministerium wird am 22. August 1923 die èechische Minderheitsschule bewilligt, schon zuvor aber, mit Erlaß 2:7052 v. 10. August 1923 ordnet die politische Bezirksverwaltung Kaplitz die kommissionelle Sicherstellung der Lokalitäten an Die Kommission erschien, sprach aber im Gemeindeamte gar nicht vor, sondern lies ganz einfach den Gemeindevorsteher und Obmann des Ortsschulrates holen, und ihr einziges Ziel war die Deutsche Schule. Hier wurden im 1. Stockwerke 3 Lokalitäten ahne Rücksicht auf deren Bestimmung für geeignet und würdig befunden und sofort vermessen. Die trennenden Quermauern sollen weggerissen werden und so Schulzimmer und Kabinett gewonnen werden.
Erst über Verlangen des Gemeindevorstehers und des Obmannes des Ortsschulrates sahen sich die Herren auch die seitens der Gemeinde gebogenen Lokalitäten im herrschaftlichen Meierhof und Gasthause Kirchner an. Im herrschaftlichen Meierhofe, wo seinerzeit, vor Erbauung des deutschen Schulhauses die eigene deutsche Schule mit Genehmigung der Behörden untergebracht war nett etlichen 90 Kindern, könnten jetzt wohl auch übe Wegen Kinder der èechischen Minderheitsschule Platz finden. Da sich gegen die Eignung dieser Lokalitäten nichts einwenden lies, man aber unter jeder Bedingung auf die deutsche Schule greifen wollte, hiess es bei der Kommission; die Herrichtungskosten der Lokalitäten im Meterhofe wären größer als jene Im deutschen Schulgebäude, obzwar der Gemeinderat dem widersprach. Nicht am Gemeindeamte, sondern im öffentlichen Gasthauslokale wurde nun seitens der Kommission trotz Protestes ein èechisches Protokoll verfasst und den anwesenden Parteien nur mündlich übersetzt. Auf Grund dieses Protokolles, gegen das der Ortsschulrat in sofort einberufener Sitzung laut einstimmigem Beschluß sich verwahrte, wurde nun seitens des Ministerium mit Erlaß Z. 113974/23-I v. 4. Oktober 1923 die Beschlagnahme der erwähnten 3 Räume (Lehrmittelkabinett und Bestandtelle der Schulleiterwohnung - eingerichtet und möbliert -) angesprochen. Gegen diese Beschlagnahmungsverfügung erhoben der Ortsschulrat und die Gemeindevertretung die Beschwerde an das Oberste Verwaltungsgericht. Der Entscheidung dieses Gerichtes aber scheint man auf èechischer Seite durch vollendete Tatsachen zuvorkommen zu wollen, denn es wurde von der politischen Bezirksverwaltung in Kaplitz am 10. Dezember 1923 ein sofortiger Räumungsauftrag erlassen, dem aber natürlich nicht entsprochen werden konnte, da man ja die Möbeln des deutschen Schulleiters und des Kabinetts der deutschen Schule nicht auf die Straße stellen kannte. Eine Abordnung der Gemeinde und des Ortsschulrates sonach am 17. Dezember 1923 bei der politischen Bezirksverwaltung in Kaplitz vor und forderte die Zurücknahme des Räumungsauftrages unter Hinweis auf die Unmöglichkeit der Räumung. Da gleichzeitig anzog der Rechtsvertreter der Gemeinde die politische Bezirksverwaltung um Aufhebung des Räumungsauftrages unter Hinweis auf die erhabene Beschwerde beim Obersten Verwaltungsgerichte ersuchte, stand bis dato die politische Bezirksverwaltung Kaplitz von der angedrohten Zwangsräumung ab und berichtete an das Ministerium für Schulwesen.
Nun folgte ein neuer Schachzug der Behörde. Mit der Zuschriften politischen Bezirksverwaltung Kaplitz vom 19. Dezember 1923, Z. 10966/23 wurde die Gemeinde Weissenbach ersucht, mit der Fürstenbergs'chen Domänenverwaltung wegen Vermietung vom Lokalitäten im Meierhofe zu verhandeln; und íhr mitgeteilt, daß in diesem Falle aber die Gemeinde dir Kosten der Herstellung dieser Lokalitäten aus Eigenem tragen müßte, Malz sucht also gewissermaßen als Entgelt dafür, dass man die deutsche Schule in Ruhe laßt, der Gemeinde nunmehr die Sachlasten der èechischen Schule aufzubürden, wo doch nach dem Gesetze der taut Allein diese Lasten zu trägere hat. Dabei ist zu beachten; dass auch die Unterbringung in der deutschen Schule nicht kostenlos vor sich gegangen wäre, denn laut des Kommissionsprotokolles wurden den Herstellungsarbeiten für die Schule im deutschen Schulhaus mit 4000 Kè, jene für dem èechischen Lehrer im Hause des Hauptagitators Švarc auf 8000 Kè geschätzt. Warum soll dieser Betrag nicht auch für die Verrichtung des herrschaftlichen Meierhofes verwendet werden, wo doch dem Ministerium für solche Zwecke Millionen zur Verfügung stehen? Außerdem wird neuerdings wieder die Abtretung vom Wohnräumen des deutschen Oberlehrers für den èechischen Lehrer verlangt, obwohl nach denn Kommissionsprotokolle dieser doch in der eben genannten Privatwohnung untergebracht werden soll.
Dies ist der wahrheitsgetreue Tatbestand der ganzen Schulerrichtungsangelegenheit. Fragen wir uns nun, für welche Kinder diese Schule errichtet wurde, da doch die deutschen Eltern ihre Unterschrift widerrufen haben, so müssen wir feststellen, daß es in Weissenbach selbst mit Ausnahme des Kindes des am 1. Dezember 1923 dorthin versetzten èechischen Bahnwächters Schwarz kein èechisches Kind gibt. Die Kinder müssen daher nur aus der nachbarlichen Gemeinde Naglitz und aus der Ortschaft Thiergarten (Gemeinde Tannenbruck) stammen. Die Naglitzer Kinder, die übrigens alle nicht aus rein Èechischen, sondern aus gemischten Ehen stammen, besuchen derzeit die gleich weit entfernte hochorganisierte èechische Minderheitsschule in Gratzen; die Thiergartner Kinder haben ihre engere 4klassige èechische Schule in der Gemeinde Tannenbruck, die sie auch besuchen. Alle diese Kinder können auch weiterhin die genannten èechischen Seelen besuchen. Einige verständige. Èechen in Thiergarten selbst wehren sich geigen die geplagte Einschulung nach Weissenbach.
Es ist somit tatsächlich die èechische Minderheitsschule in Weissenbach nur für die Kinder des Bahnwächters Schwarz da.
Wir fragen daher den Herrn Minister:
Wie rechtfertigt er die Errichtung dieser èechischen Minderheitsschule und die Beschlagnahmung der Räumlichkeiten des deutschen Schulgebäudes für derartige überflüssige Zwecke?
Wie rechtfertigt er das Vorgehen des Ministeriums bei der Errichtung dieser Schule, welches offenkundig ein gefälschtes Schulkinderverzeichnis zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat?
Wie rechtfertigt er die Verweigerung der Einführung des unobligaten èechischen Unterrichtes am der deutschen Volksschule in Weissenbach durch den Landesschulrat, wie anderseits die Agitation gegen diese deutsche Schule?
Ist er bereit, diese Angelegenheit zum Gegen. Stände einer eigenem objektiven Untersuchung zu machen und die Fragesteller vom Ergebnis dieser zu unterrichten und ihnen mitzuteilen, welche "wichtigen Gründe" gemäß § 5 des Gesetzes vorn 3. April 1919, Nr. 189 Slg, d. G. u. V. für die Errichtung dieser Schule maßgebend waren?
Ist er bereit, die Beschlagnahme des deutschen Schulgebäudes sofort zu widerrufen und jede weitere Beeinträchtigung des deutschen Schulwesens der Gemeinde Weissenbach hintanzuhalten?
Prag, am 8. Jänner 1924.
Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka,
Køepek, J. Fischer, Schälzky, Heller, Knirsch, J. Mayer, Wenzel, Stenzl, Mark, Patzel, Windirsch, Ing. Kallina, Ing. Jung, Böllmann, Zierhut, Schubert.
Pùvodní znìní ad VIII/4405.
Interpellation
der Abgeordneten Dietl, Èermak, Deutsch und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit der Errichtung der èechischen Minderheitsbürgerschule in Weissenbach (Weitraer Gebiet, Bez. Kaplitz).
In Weissenbach (Weitraer Gebiet) wurde mit dem Erlasse des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 22. August 1922 Z: 9736A - I eine èechische Minderheitsschule errichtet. Gegen die Vorgangsweise bei der Errichtung dieser Schule erheben die Unterfertigten den entschiedensten Protest.
Der deutsche Ortsschulrat und die Gemeindevertretung in Weissenbach hatten ein Ansuchen um die Bewilligung des unobligaten èechischen Sprachunterrichtes in der deutschen Volksschule gestellt. Dieses Ansuchen wurde jedoch vom Landesschulrate abgeklemmt, trotzdem an der Schule eine für die èechische Sprache geprüfte Lehrkraft vorhanden war und somit die Erteilung des Unterrichtes ganz ohne Schwierigkeiten hätte vorgenommen werden können. Die Stimmung der deutschen Bevölkerung Weissenbachs für die Erlernung der èechischen Sprache geschickt benützend, gingen nun 2 èechische Agitatoren, darunter ein Legionär- Finanzen des Weissenbacher Postens abend im Dunkeln von Haus zu Haus und fragten die deutschen Parteien, ob sie ihre Kinder èechisch lernen lassen möchten. Fast alle Parteien, darunter sogar der Obmann des deutschen Ortsschulrates waren nun der Meinung; es handle sich um den Besuch der angeführten èechischen Sprachstunden, und sagten deshalb den Herren zu, ohne von diesen aufgeklärt werden zu sein, daß es sich um die Errichtung einer èechischen Minderheitsschule in Weissenbach handle. Als der Obmann des Ortsschulrates, Herr Lambert Winkler den beiden Herren gegenüber meinte, sie hätten ohne sie schon um Bewilligung des èechischen angesucht, sagten die Herren, die Sache gehe "zu langsam" und sie werden es "schneller machen"!! - Dem deutschen Oberlehrer möge man aber nichts sagen. Sie nahmen ganz einfach die Deutschen Kinder in ein Verzeichnis auf und ließen die deutschen Eltern - "was Èechisches" unterschreiben. Harmlos unwissend unterschrieben díe deutschen Eltern dieses Schriftstück, welches sich dann als das Ansuchen um die Errichtung einer èechischen Minderheitsschule entpuppte. Als die deutschten Eltern hinter diesen Betrug kamen, verlangten sie von den erwähnten 2 Hennen unter Vorhaltung Ihrer Handlungsweise die Streichung ihrer Namen. Die Löschung wurde zwar den Parteien versprochen, jedoch nicht durchgeführt und o stehen deren Unterschriften und deren Kinder trotz ihres ausdrücklichen Widerspruches noch heute im Verzeichnisse der èechischen Minderheitsschule.
Auf Grund dieses gefälschten Verzeichnisses erfolgte die Bewilligung der Schule seitens des Ministeriums, trotzdem demselben die erwähnten Umstände durch ein ausführliches Memorandum der Gemeinde Weissenbach mitgeteilt worden waren. Mit fieberhafte Eile schritt man nun zur Unterbringung der errichteten Schule, da man echoe 8 Tage nach der erfolgten Bewilligung mit der Eröffnung der Schule beginnen wollte. Ein èechischer Lehrer, der bis heute noch keinen Dienst machen kann, aber gezahlt wird, wurde sofort angestellt. Bei Abwesenheit des deutschen Schulleiters wurden, mit welcher Befugnis, weis niemand, schon vorher in den Ferien sämtliche Lokalitäten im deutschen Schulgebäude von den bereits erwähnten Herren besichtigt und jedenfalls auf deren Bericht erschien schon am 25. August l. J. eine Kommission der politischen Bezirksverwaltung Kaplitz, bestehend aus dem Herrn Statthaltereirat Houdek, Herrn Oberbaurat Müller, dem èechischen Minderheitsschulinspektor Herrn Drobil, dem èechischen Lehrer Herrn Vodak als Schriftführer und den bereits erwähnten 2 Herren im Orte zwecks Sicherstellung von Lokalitäten für die neu bewilligte èechische Minderheitsschule. Interessant ist es, wie prächtig, ja schon im voraus, in dieser Sache die Administrative arbeitete. Vom Ministerium wird am 22. August 1923 die èechische Minderheitsschule bewilligt, schon zuvor aber, mit Erlaß 2:7052 v. 10. August 1923 ordnet die politische Bezirksverwaltung Kaplitz die kommissionelle Sicherstellung der Lokalitäten an Die Kommission erschien, sprach aber im Gemeindeamte gar nicht vor, sondern lies ganz einfach den Gemeindevorsteher und Obmann des Ortsschulrates holen, und ihr einziges Ziel war die Deutsche Schule. Hier wurden im 1. Stockwerke 3 Lokalitäten ahne Rücksicht auf deren Bestimmung für geeignet und würdig befunden und sofort vermessen. Die trennenden Quermauern sollen weggerissen werden und so Schulzimmer und Kabinett gewonnen werden.
Erst über Verlangen des Gemeindevorstehers und des Obmannes des Ortsschulrates sahen sich die Herren auch die seitens der Gemeinde gebogenen Lokalitäten im herrschaftlichen Meierhof und Gasthause Kirchner an. Im herrschaftlichen Meierhofe, wo seinerzeit, vor Erbauung des deutschen Schulhauses die eigene deutsche Schule mit Genehmigung der Behörden untergebracht war nett etlichen 90 Kindern, könnten jetzt wohl auch übe Wegen Kinder der èechischen Minderheitsschule Platz finden. Da sich gegen die Eignung dieser Lokalitäten nichts einwenden lies, man aber unter jeder Bedingung auf die deutsche Schule greifen wollte, hiess es bei der Kommission; die Herrichtungskosten der Lokalitäten im Meterhofe wären größer als jene Im deutschen Schulgebäude, obzwar der Gemeinderat dem widersprach. Nicht am Gemeindeamte, sondern im öffentlichen Gasthauslokale wurde nun seitens der Kommission trotz Protestes ein èechisches Protokoll verfasst und den anwesenden Parteien nur mündlich übersetzt. Auf Grund dieses Protokolles, gegen das der Ortsschulrat in sofort einberufener Sitzung laut einstimmigem Beschluß sich verwahrte, wurde nun seitens des Ministerium mit Erlaß Z. 113974/23-I v. 4. Oktober 1923 die Beschlagnahme der erwähnten 3 Räume (Lehrmittelkabinett und Bestandtelle der Schulleiterwohnung - eingerichtet und möbliert -) angesprochen. Gegen diese Beschlagnahmungsverfügung erhoben der Ortsschulrat und die Gemeindevertretung die Beschwerde an das Oberste Verwaltungsgericht. Der Entscheidung dieses Gerichtes aber scheint man auf èechischer Seite durch vollendete Tatsachen zuvorkommen zu wollen, denn es wurde von der politischen Bezirksverwaltung in Kaplitz am 10. Dezember 1923 ein sofortiger Räumungsauftrag erlassen, dem aber natürlich nicht entsprochen werden konnte, da man ja die Möbeln des deutschen Schulleiters und des Kabinetts der deutschen Schule nicht auf die Straße stellen kannte. Eine Abordnung der Gemeinde und des Ortsschulrates sonach am 17. Dezember 1923 bei der politischen Bezirksverwaltung in Kaplitz vor und forderte die Zurücknahme des Räumungsauftrages unter Hinweis auf die Unmöglichkeit der Räumung. Da gleichzeitig anzog der Rechtsvertreter der Gemeinde die politische Bezirksverwaltung um Aufhebung des Räumungsauftrages unter Hinweis auf die erhabene Beschwerde beim Obersten Verwaltungsgerichte ersuchte, stand bis dato die politische Bezirksverwaltung Kaplitz von der angedrohten Zwangsräumung ab und berichtete an das Ministerium für Schulwesen.
Nun folgte ein neuer Schachzug der Behörde. Mit der Zuschriften politischen Bezirksverwaltung Kaplitz vom 19. Dezember 1923, Z. 10966/23 wurde die Gemeinde Weissenbach ersucht, mit der Fürstenbergs'chen Domänenverwaltung wegen Vermietung vom Lokalitäten im Meierhofe zu verhandeln; und íhr mitgeteilt, daß in diesem Falle aber die Gemeinde dir Kosten der Herstellung dieser Lokalitäten aus Eigenem tragen müßte, Malz sucht also gewissermaßen als Entgelt dafür, dass man die deutsche Schule in Ruhe laßt, der Gemeinde nunmehr die Sachlasten der èechischen Schule aufzubürden, wo doch nach dem Gesetze der taut Allein diese Lasten zu trägere hat. Dabei ist zu beachten; dass auch die Unterbringung in der deutschen Schule nicht kostenlos vor sich gegangen wäre, denn laut des Kommissionsprotokolles wurden den Herstellungsarbeiten für die Schule im deutschen Schulhaus mit 4000 Kè, jene für dem èechischen Lehrer im Hause des Hauptagitators Švarc auf 8000 Kè geschätzt. Warum soll dieser Betrag nicht auch für die Verrichtung des herrschaftlichen Meierhofes verwendet werden, wo doch dem Ministerium für solche Zwecke Millionen zur Verfügung stehen? Außerdem wird neuerdings wieder die Abtretung vom Wohnräumen des deutschen Oberlehrers für den èechischen Lehrer verlangt, obwohl nach denn Kommissionsprotokolle dieser doch in der eben genannten Privatwohnung untergebracht werden soll.
Dies ist der wahrheitsgetreue Tatbestand der ganzen Schulerrichtungsangelegenheit. Fragen wir uns nun, für welche Kinder diese Schule errichtet wurde, da doch die deutschen Eltern ihre Unterschrift widerrufen haben, so müssen wir feststellen, daß es in Weissenbach selbst mit Ausnahme des Kindes des am 1. Dezember 1923 dorthin versetzten èechischen Bahnwächters Schwarz kein èechisches Kind gibt. Die Kinder müssen daher nur aus der nachbarlichen Gemeinde Naglitz und aus der Ortschaft Thiergarten (Gemeinde Tannenbruck) stammen. Die Naglitzer Kinder, die übrigens alle nicht aus rein Èechischen, sondern aus gemischten Ehen stammen, besuchen derzeit die gleich weit entfernte hochorganisierte èechische Minderheitsschule in Gratzen; die Thiergartner Kinder haben ihre engere 4klassige èechische Schule in der Gemeinde Tannenbruck, die sie auch besuchen. Alle diese Kinder können auch weiterhin die genannten èechischen Seelen besuchen. Einige verständige. Èechen in Thiergarten selbst wehren sich geigen die geplagte Einschulung nach Weissenbach.
Es ist somit tatsächlich die èechische Minderheitsschule in Weissenbach nur für die Kinder des Bahnwächters Schwarz da.
Wir fragen daher den Herrn Minister:
Wie rechtfertigt er die Errichtung dieser èechischen Minderheitsschule und die Beschlagnahmung der Räumlichkeiten des deutschen Schulgebäudes für derartige überflüssige Zwecke?
Wie rechtfertigt er das Vorgehen des Ministeriums bei der Errichtung dieser Schule, welches offenkundig ein gefälschtes Schulkinderverzeichnis zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat?
Wie rechtfertigt er die Verweigerung der Einführung des unobligaten èechischen Unterrichtes am der deutschen Volksschule in Weissenbach durch den Landesschulrat, wie anderseits die Agitation gegen diese deutsche Schule?
Ist er bereit, diese Angelegenheit zum Gegen. Stände einer eigenem objektiven Untersuchung zu machen und die Fragesteller vom Ergebnis dieser zu unterrichten und ihnen mitzuteilen, welche "wichtigen Gründe" gemäß § 5 des Gesetzes vorn 3. April 1919, Nr. 189 Slg, d. G. u. V. für die Errichtung dieser Schule maßgebend waren?
Ist er bereit, die Beschlagnahme des deutschen Schulgebäudes sofort zu widerrufen und jede weitere Beeinträchtigung des deutschen Schulwesens der Gemeinde Weissenbach hintanzuhalten?
Prag, am 8. Jänner 1924.
Dietl, Èermak, Deutsch,
Häusler, Beutel, Hackenberg, Hoffmann, Palme, Uhl, Wittich, R. Fischer, Heeger, Grünzner, Jokl, Leibl, Kaufmann, Schuster, Hausmann, Kirpal, Schweichhart, Pohl.