Pùvodní znìní ad VII./4385.

Interpellation

die Abgeordneten Vinzenz Mark und Genossen

an den Minister des Innern

wegen Verbot des Gebrauches der topographischen Bezeichnung Egerland.

Die Maschinenfabrik und Eisengiesserei M. Fischer in Eger hat in der Fachzeitschrift Der Maschinenmarkt, Verlag C. G. Vogel in Asch, ein ständiges Inserat laufen, im welchem die Ortsbezeichnung Eger im Egerland angeführt ist.

Von der Schriftleitung dieser Fachzeitschrift kam der Firma M. Fischer ein Schreiben zu, worin mitgeteilt wird, dass auf Anordnung des Herrn Statthaltereirates in Asch als Vorstand der politischen Bezirksverwaltung im Inserate die Bezeichnung Eger im Egerland sofort zu verschwinden habe, anderfalls die ganze Auflage des Maschinenmarkt konfisziert werde.

Die Schriftleitung wurde gezwungen, sich protokollarisch zu verpflichten, die Bezeichnung Egerland,künftig im Inserate nicht mehr aufzunehmen.

Dieses Vorgehen des Leiters der politischem Bezirksverwaltung in Asch ist gesetzwidrig, zumal die Bezeichnung Egerland zu führen in einem Gesetze verbaten fit und kein Gesetz besteht, dessen Bestimmungen aus ein Verbot der Bezeichnung schliessen lassen.

Die Unterzeichneten stellen an den Herrn Minister des Innern die Anfrage:

i. Ist den politischem Behörden ein Auftraf zugegangen die Führung der topographischen Bezeichnung Eger im Egerland zu verbieten? Wenn ja, mit welcher gesetzlichen Bestimmung begründet der Herr Minister einen solchem Auftrag und ist der Herr Minister bereit, diesen Auftrag zurückzunehmen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die Bezeichnung Eger im Egerland als nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstossend zu erklären?

Prag, am 13. Dezember 1923.

Mark, J. Mayer, Wenzel, Ing. Jung, Windirsch, Simm, Schälzky, Patzel, Böhr, Bobek, Scharnagl, Budig, Dr. Petersilka, Dr. W. Feierfeil, J. Fischer, Schubert, Knirsch, Dr. Luschka, Dr. Hanreich, Køepek, Böllmann, Dr. Spina, Pittinger.

Pùvodní znìní ad X./4385.

Interpellation.

des Abgeordneten Vinzenz Mark und Genossen

an den Minister des Innern

wegen genauer Durchführung der zum Schutze der Baugewerbe bestehenden Vorschriften.

Mit dem Erlasse des Handelsministeriums vom 15. September 1920, Zahl 39.066 wurde die politische Landesverwaltung aufgefordert, die Gewerbebehörden erster Instanz anzuhalten, sich bei der Bestrafung von Uebertretungen der Gewerbeordnung oder des Gesetzes über die Baugewerbe mit Rücksicht auf die jetzigen Verhältnisse nach Umständen der einzelnen Fälle der angemessen höheren Sätze, beziehungsweise auch der Freiheitsstrafen zu bedienen und endlich auch die Zwangsmittel des § 152 der Gewerbeordnung zu Anwendung zu bringen.

In der letzten Zeit mehren sich die Beschwerden der Baugewerbegenossenschaften darüber, dass eine grosse Anzahl unberechtigter Personen Arbeiten durchführe die in die Befugnis der Baugewerbetreibenden fallen, ohne dass die Gewerbebehörden mit der erforderlichen Raschheit und Energie einschreiten und dass die gewerblichen Behörden wegen Uebertretungen, deren Tatbestand feststeht, Geldstrafen von v 20, 50, höchstens 100 Kronen vorschreiben, welche Beträge in keinem Verhältnis zu dem Werte oder unbefugt durchgeführten Bauten und zum jetzigen Geldwerte stehen.

Die Unterzeichneten erlauben sich die Anfragen zu stehen:

Ist der Herr Minister bereit, den politischen Behörden erster Instanz die im oben zitierten Erlasse enthaltenen Winke abermals mit allem Nachdrücke in Erinnerung zu bringen?

Prag, am 18. Dezember 1923.

V. Mark, Wenzel, Dr. Spina, Dr. Luschka, Matzner, Bobek, Dr. E. Feyerfeil, Windirsch, Stenzl, Patzel, Budig, Ing. Jung, Knirsch, Schubert, Böllmann, Zierhut, Dr. Petersilka, Dr. W. Feierfeil, Scharnagl, Böhr, Schälzky.

Pùvodní znìní ad XI./4385.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Hanreich, Röttel und Genossen

an den Finanzminister

wegen ungesetzlichen Vorgehens des Finanzrates Franz Kazda, Sternberg.

Unter dem 11. September dieses Jahres wendete ich mich mit einem Schreiben an den Herrn Finanzminister mit dem Ersuchen, gegen Finanzrat Kazda in Sternberg wegen ausgesprochen bauernfeindlichen Verhaltens eine Untersuchung führen zu wollen.

Ich legte eine Eingabe von der landwirtschaftlichen Organisation in Bärn und ein Protokoll bei, deren Wortlaut folgt:

1.

An das hohe Finanzministerium


in Prag.

Die organisierten Landwirte der Gemeinde Dittersdorf, Bezirk Sternberg, Mähren, haben Ich an die gefertigte Kreisparteileitung mit dem Ersuchen gewandt, gegen Herrn Finanzrat Kazda, Leiter der Steueradministration in Sternberg, bei dem hohen Finanzministerium und bei der Finanzlandesdirektion in Brünn, Beschwerde zu führen darüber, dass der Genannte anlässlich einer kommissionellen Aufnahme des Elementarschadens in Dittersdorf die Not der dortigen Landwirte verspottete und verhöhnte!

Der Sachverhalt ist folgender:

Wie aus beiliegendem Protokolle ersichtlich ist, wurde die Gemeinde Dittersdorf einigemale im Laufe dieses Jahres von Elementarereignissen Heimgesucht. Ganz folgerichtig erstattete sie die Schadenanzeige bei der Steueradministration in Sternberg mit dem gleichzeitigen Ersuchen, dass vom dortigen Amte durch eine Kommission der Schaden besichtigt und amtlich aufgenommen wird, damit die Gemeinde bei dein Steuervorschreibungen Berücksichtigung, finde.

De facto erschien auch am 29. Juni 1: J. Herr Finanzrat Kazda um 1 Uhr nachmittags in Dittersdorf, liess die Landwirte der Gemeinde rasch zusammenrufen und wollte dann sofort zur Abfassung eines Protokolls schreiten, ohne sich die Schäden überhaupt nur angesehen zu haben. Trotz der Einwendungen der anwesenden, Vertreter der Gemeinde und Betroffenen, zumindest vorerst doch einen Kornschlag in Augenschein zu nehmen, war Herr Finanzrat Kazda dazu nicht u bewegen und erklärte, er habe keine Zelt, nachdem er um 2 Uhr mit seinen Beamten einen Ausflug Ins Gebirge mache! ausserdem sagte er, ahne dass er sich überzeugt hätte, dass keine Aussicht vorhanden sei, einen Steuernachlass zu bekommen uni meinte dann zynisch: Die Bauern mögen halt den Herrgott schön bitten, dass er nach einmal ein Hagelwetter sendet, damit dann alles vernichtet wird, hernach könnte man darüber früher reden!

Ohne kommissionelle Begehung der Felder verfasst dann Herr Finanzrat Kazda ein Protokoll und meinte dann beim Weggehen sarkastisch: Die Not scheint bei Euch ja nicht so gross zu sein, ihr schaut ja alle noch ganz gut aus! Als Zeugen führen wir die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und die herbeigerufenen betroffenen Landwirte an!

Die Erbitterung der dortigen landwirtschaftlichen Bevölkerung über dieses Vorgehen des Herrn Finanzrates Kazda ist eine sehr grosse und wird leicht verständlich, wenn ein. Amtsorgan anstatt seinen Pflichten nachzukommen, für die Not der Betroffenen nicht anderes als Spott und Hohn zur Verfügung hat, eher die Verhältnisse kennt, der weiss, unter welchen Mühsalen ein Boden, der über 600 Meter Seehöhe liegt, bearbeitet werden muss und wie katastrophal die wirtschaftliche Lage gerade dieser Gebirgsbauern ist, wo die letzten zwei Jahre ausgesprochene Missernten brachten.

Wir stellen nun das Verlangen an das hohe Finanzministerium, dass es die, ganze Angelegenheit genauestens und mit aller Strenge erheben lässt und uns hernach mitteilt, was das hohe Ministerium gegen einen derartig vorgehenden Beamten zu unternehmen gedenkt.

Die gleiche Beschwerde erging, an die verehrliche Finanzlandesdirektion in Brünn.

2.

Protokoll


aufgenommen in Angelegenheit der Elementarschäden 1923 auf den Feldern in Dittersdorf, politischer Bezirk Sternberg, anlässlich der vom Gauverbande Nordmähren der Organisation dar deutschen Landwirte Mährens in Bärn unter Beziehung der Gemeindevertretung Dittersdorf und Vertretung der Landwirte am 8. August 1923, vormittags geführten Kommission:

Situation und Feststellung des Ergebnisses der Kommission.

Am 29. Mai 1923 ging über die Ortschaft Dittersdorf und über die dazu gehörigen Felder der Landwirte ein Wolkenbruch unter Vorangehung eines Hagelschlagens nieder. Dieses Unwetter kam aus der Richtung Deutsch-Hause und ging Richtung Sonnenberg. Der Hagelschlag selbst dauerte zirka 20 Minuten, so dass nach Zeugenaussagen an erhöhten Punkten noch lange nach denn Unwetter die Eismassen zu sehen waren.

Die Folge des Unwetters war, dass vielen Feldern durch Abschwemmung und Zerreissung derselben infolge der gewaltigen Wassermassen ein enormer Schaden zugefügt und die Fruchtgattungen, die im besten Wachstume standen, schwer darunter litten. Die Winterung und Sommerung wurden zumindestens 60% vernichtet, zum Teil, wie bereits angeführt, durch Abschwemmung, zum Teil wie bei Winterkorn durch Knickung infolge Hagelschlages.

Am 14. Juni trat des Nachts ein starker Frost ein, wobei das Thermometer 6 Grad unter Null Celsius stand. Dieses Schadenereignis vernichtete nun einzelne Fruchtgattungen besonders in den Niederungen vollständig und einzeln zu einem grösseren und kleineren Prozentsatze. Das Winterkorn, das zur Zeit des Frostes gerade in Blüte stand, wurde gänzlich vernichtet und weist somit als Körnerertrag Null aus. Desgleichen sind auch die Kartoffeln total erfroren und ist eine schlechte Kartoffelernte zu erwarten.

Auch die übrigen Fruchtgattungen, wie Sommerkorn, Klee, Flachs, Hafer und dergleichen haben durch die Fröste schwer gelitten und somit ist der Ertrag derselben mindestens 30% gegenüber einer normalen Ernte geschmälert.

Am 29. Juli 1923 ging über Dittersdorf abermals ein Hagelwetter nieder. Die Kommission konnte konstatieren, dass ganze Schläge Winterkorn im Ausmass vom zirka 3 Hektaren zumindest 70% durch die Hagelschlossen geknickt wurden. Das gleiche gilt auch beim Sommerkorn, wozu noch ein zirka 40%iger Ausfall der Frucht infolge des Hagels hinzutritt: Auch bei Hafer wurde mindestens 20% der Frucht abgeschlagen und ausserdem derselbe stark geknickt.

Besonders der Glatzberg, wo sich die Felder der Kleinlandwirte und Häusler befinden, wurde vom Hagelschlag besonders stark betroffen und sind die Getreidearten hier vollständig vernichtet:

Die Kommission konnte also konstatieren, dass die über Dittersdorf hereingebrochenen Elementarkatastrophen 1923 die Aussicht auf eine gute Ernte für die Landwirte des Ortes vollständig genommen haben und dass mit einem Gesamtausfall von mindestens 60 % der einzelnen Wirtschaftskörper zu rechnen ist.

Geschlossen und gefertigt.

Dittersdorf, am 8. August 1923, 10o Uhr vormittags.

Gemeindevertretung:

Rudolf Kutschker e. h.,

Gem. Vorsteher.

Engelbert Brevier e. h.,

Germ. Rat.

Josef Zimmer e. h.,

Gem. Rat.

Engelbert Berges e. h.,

Stellvertreter.

Vertreter des Gauverbandes Nordmähren:

Josef Weiss e. h.

Josef Seidler e. h.

Vertreter der betroffenen Landwirte:

Johann Berger e. h.

Benedikt Polzer e. h.

Robert Melzer e. h.

Als Antwort erhielt ich ein vom 22. Oktober datiertes Schreiben des Herrn Finanzministers, welches in Uebersetzung lautet:

Auf Ihre geschätzte Anfrage von 11. September 1923, betreffend des Vergehen des Finanzrates Franz Kazda in Sternberg bei Feststellunte der Schäden, die im Jahre 1923 in Dittersdorf durch Hagelschlag verursacht wurden, gestattet sich das Finanzministerium mitzuteilen, dass nach eingehender und gründlicher Untersuchung festgestellt wurde, dass das Vorgehen des Finanzrates Kazda in jeder Hinsicht tadellos war und den geltenden Vorschriften und Verordnungen erltsprach.

 

Der Finanzminister:

Ing. Beèka.


Ich habe mich nach Erhalt dieses Schreibens sofort in Bärn erkundigt, ob bei dem Kreisverband Nordmähren in Bärn oder in Dittersdorf Erhebungen gepflogen werden sind und wurde mir mitgeteilt, das, überhaupt keine Erhebung des Sachverhaltes gepflogen worden ist.

Nachdem feststeht, dass der Herr Finanzrat Kazda die inkrimierten Ausdrücke gebraucht hat, dass weiters eine Untersuchung nicht vorgenommen wurde, erlauben sich die Gefertigten die Anfrage:

1. Auf Grund welches Beweismateriales konnte der Herr Finanzminister die Erklärung abgeben dass nach eingehender und gründlicher Untersuchung festgestellt wurde, dass das Vorgehen des Finanzrates Kazda in jeder Hinsicht tadellos war und der geltenden Vorschriften und Verordnungen entsprach?

2. Ist der Herr Minister bereit, unter Beziehung der kompetenten Faktoren der Landwirtschaftlichen Organisationen eine Untersuchung einzuleiten und gegen den schuldigen Finanzrat mit der gehörigen Strenge vorzugehen?

Prag, am 14. Dezember 1923.

Dr. Hanreich, Röttel, Dr. Keibl, Dr. Lodgman, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Budig, Pittinger, Böhr, Matzner, J. Fischer, Windirsch, Schälzky, Dr. Petersilka, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar, Dr. Luschka, Dr. Spina, Dr. Radda, Bobek, Schubert, Mark, Scharnagl, Dr. Schollich.

Pùvodní znìní ad XII./4385.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Bedrückung der deutschen 2-klassigen Volksschule in Èachrau durch ständige Umschulungspläne seitens des Landesschulratspräsidiums.

In Èachrau (Bez. Klattau) besteht eine 2klassige deutsche Schule. Die Schulgemeinde setzte sich bis zum vergangenen Schuljahre aus 4 deutschen Dörfern zusammen, die zu 4 selbständigen politischen Gemeinden gehören. Auch die Schulgemeinde für die 3klassige èechische Schule in Èachrau wird aus 6 èechischen Dörfern gebildet. Der deutsche Ort Kühberg (Gemeinde Gesen) hatte eine eigene Eipositur zur Volksschule in Èachrau.

Die deutsche Schule in Èachrau wird nun auf jede nur mögliche Weise seitens der èechischen Schulbehörden (sie gehört nunmehr zum èechischen Schulbezirke Klattau, nicht mehr zum deutschen!) in ihrem Bestande bedroht. Man sucht insbesonders durch Ausschulung von Ortsteilen die Schülerzahl gewaltsam herunterzusetzen. Vor allem hat man im Sommer 1923 aus der Expositur Kuhberg gegen den Willen der Ortschaft und der Gemeindevertretung in Gesen eine selbständige Schule gemacht. Diese Umwandlung war allein schon eine Gewaltmassregel, da sie auf gar keiner gesetzlichen Grundlage beruhte. Denn nach dem Gesetze ist eine Eipositur nur dann umzuwandeln, wenn es die Mittel der Schulerhalter zulassen. Es ist daher doch ganz selbstverständlich, dass diese Erhalter ihre Zustimmung dazu geben müssen, was somit auch bezüglich der Gemeinde Lesen in Betracht zu ziehen gewesen wäre. Der dagegen eingebrachte Rekurs ist aber abgewiesen worden und wird diese Umwandlung eines Tages dem Landesschulratspräsidium den willkommener Anlass bieten, die Schule überhaupt aufzulassen, wenn die Kinderzahl gesunken ist.

Weiters wurde durch das Landesschulratspräsidium versucht, eine der eingeschulten Ortsgemeinden nach der anderen aus Èachrau auszuschulen. Nach Chwalschowitz soll nunmehr Gesen in Betracht kommen. Das Landesschulratspräsidium richtete an Gesen eine Aufforderung, wie sich die Gemeindevertretung und Ortschaft Kühberg zur Ausschulung Gesens aus Èachrau und Zuschulung nach Kühberg stellen werden. In Kühberg wurde seinerzeit zu Gesen (Èachrau), eine Expositur errichtet, weil der Weg von Kühberg über Gesen nach Èachrau ungangbar ist. Heute will man die Gemeinde, aus der der grösste Teil der Schulkinder in Èachrau stammt, zu ihrer ehemaligen Eipositur einschulen, die Kinder der Mutterschule sannt zur Expositur!! Eine solche Verdrehung ist in der Schulverwaltung gewiss eine Seltenheit. Das Ergebnis dieser Umschulung wäre, dass die Kinderzahl in Èachrau unter 40 herabsinken und die Schule dann vom Landesschulratspräsidium aufgelassen würde, und die rechen in Èachrau, die eine Bürgerschule haben wollen, erhalten nach gratis ein prächtiges Schulhaus.

Die Gemeinde Lesen stellt sich im jeder Beziehung gegen diesen Umschulungsplan, weil für ihre Kinder einerseits die schlechten Wegverhältnisse den Besuch der Schule in Kuhberg unmöglich machen, andererseits die Gemeinde zum grössten Teil bei der Errichtung des deutschen Schulgebäudes in Èachrau finanziell beigetragen hat, auf welchen Anteil sie auf keinen Fall zu verzichten gewillt ist.

Wir fragen den Herrn Minister, ob ihm diese unerhörte Art und Weise des Vorgehens des Landesschulratspräsidiums gegen den Bestand einer deutschen Schule bekannt ist und ob er bereit ist, diese Behörde zu beauftragen, von der ganz ungerechtfertigten Absicht der Umschulung Gesens abzustehen, und endlich zu verfügen, dass die deutsche Schule in Èachrau in Ruhe gelassen wende?

Prag, am 13. Dezember 1923.

Dr. Spina, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Ing. Jung, heller, Knirsch, Bobek, Dr. Luschka, Böhr, Zierhut, Windirsch, Kostka, J. Mayer, Schubert, Køepek, Budig, Schälzky, Patzel, Böllmann, Pittinger, J. Fischer, Matzner, Kraus, Dr. Lehnert, Ing. Kallina.

 

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