Pùvodní znìní ad IX./3995.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Rudolf Lodgman und Genossen

an den Vorsitzenden der Regierung

in Angelegenheit der Anordnung des statistischen Staatsrates betreffend die Anschaffung von Formularen für statistische Berichte.

Mit dem Schreiben vom 15. Dezember 1922, Zahl 5380/II, wurden die Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern aufgefordert, die bisherigen wöchentlichen Sanitätsberichte nach einem neuen, vom statistischen Staatsrate beschlossenen Formulare nunmehr halbmonatlich zu erstatten, wobei bemerkt wird, daß die Städte verpflichtet seien, sich die nötigen Formularien auf eigene Kosten und rechtzeitig von der Staatsdruckerei zu beschaffen.

Die Gefertigten fragen ob und wo der bezügliche Beschluß des statischen Staatsrates verlautbart worden ist und auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung die Gemeinden verpflichtet werden, sich die Formularien auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Berufung auf § 4 des Gesetzes vom 28. Jänner 1919, Slg. Nr. 49, kann die Kundmachung des bezüglichen Beschlusses des statistischen Staatsrates nicht ersetzen, da die Gemeinden nur zur Mitwirkung im Rahmen der Beschlüsse des statistischen Staatsrates verpflichtet sind, woraus sich die Notwendigkeit der gehörigen Kundmachung dieser Beschlüsse ergibt. Diese Kundmachung kann auch nicht durch eine Mitteilung des statistischen Staatsamtes ersetzt werden.

Prag, den 6. Feber 1923.

Dr. Lodgman,

J. Mayer, Dr. E. Feyerfeil, Kraus, Dr. Lehnert, Matzner, Dr. Medinger, Bobek, Dr. W. Feierfeil, Böhr, Schubert. Dr. Schollich, Dr. Brunar, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Hanreich, Wenzel, Patzel, Simm, Dr. Radda, Zierhut.

 

 

Pùvodní znìní ad X./3995.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Rudolf Lodgman und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Sprachenpraxis der politischen Behörden im Verkehre mit den Gemeindeämtern.

In der jüngsten Zeit ist eine bemerkenswerte Änderung im Sprachengebrauche der politischen Bezirksverwaltungen im schriftlichen Verkehre mit den deutschen Gemeinden und Bezirken zu verzeichnen. Während sich bisher dieser Verkehr in deutscher Sprache vollzog, fertigen die politischen Bezirksbehörden nunmehr ihre Erlässe, Zuschriften usw. an die Gemeinden èechisch aus und geben nur eine nicht unterzeichnete deutsche Übersetzung bei.

Wir fragen den Herrn Minister des Innern, ob diese neue Praxis der politischen Bezirksbehörden auf eine Weisung des Ministeriums oder der Landesstellen zurückzuführen ist?

Prag, am 26. Jänner 1923.

Dr. Lodgman,

Dr. Medinger, Böhr, Dr. E. Feyerfeil. Schubert, Simm, Dr. W. Feierfeil, Röttel, Mark, Bobek, Böllmann, Schälzky, Dr. Radda, Dr. Schollich, J. Mayer, Zierhut, Dr. Lehnert, Matzner, Kraus, Dr. Brunar, Dr. Keibl. Dr. Hanreich, Ing. Kallina.

 

Pùvodní zuìní ad XI./3995.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Kafka, Kostka und Genossen

an die Regierung

wegen der Auflegung der ständigen Wählerlisten in Preßburg lediglich in slovakischer Sprache.

Die ständigen Wählerlisten für die Stadt Preßburg wurden in der Zeit vom 15. bis 22. Dezember vorigen Jahres lediglich in slovakischer Sprache aufgelegt. trotzdem gegen einen derartigen Vorgang bereits wiederholt Proteste eingelegt worden sind. Dieser Vorgang widerspricht dem § 2 des Sprachengesetzes, nach welchem in Gemeinden, in welchen eine Minderheit mindestens 20% beträgt alle Veröffentlichungen und Ankündigungen auch n der Sprache der Minderheit vorzunehmen sind Durch die Veröffentlichung der ständigen Wählerlisten nur in slovakischer Sprache wird es der deutschen Bevölkerung unmöglich gemacht, ihr durch das Gesetz über di.e ständige Wählerlisten festgesetzte Recht geltend zu machen.. Es muß daher als ein Übergriff der politischen Behörden angesehen werden, daß sie die ständigen Wählersten bloß in slovakischer Sprache aufgelegt haben. Die Unterzeichneten stellen daher die Anfragen:

1. Sind der Regierung die eigenmächtigen Handlungen der Preßburger Behörden bei der Auflegung der ständigen Wählerlisten bekannt.

2. Ist die Regierung bereit sofort Maßnahmen zu treffen, damit die ständige Wählerlisten auch in deutscher Sprache aufgelegt werden und es der deutschen Bevölkerung ermöglicht werde, von ihren gesetzmäßig anerkannten Rechten Gebrauch zu machen?

Prag, am 6. Feber 1923.

Dr. Kafka,

Kostka, Windirsch, Dr. Petersilka, Køepek, Dr. Spina, Kaiser, Schubert, Scharnagl, Budig, Böhr, Wenzel, Patzel, Zierhut, Bobek, Dr. Luschka, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Hanreich, Mark, Schälzky.

 

 

 

Pùvodní znìní ad XII./3995.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Kafka, Kostka und Genossen

an die Regierung

betreffend die Verweigerung der Satzungen des Schutzverbandes der Kriegsanleihebesitzer durch die Polizeidirektion in Preßburg.

Im November vorigen Jahres reichte der eben gegründete Schutzverband der Kriegsanleihebesitzer in der Slovakei und Karpathenrußland seine Satzungen bei der Polizeidirektion in Preßburg ein. Da dieser Verein Deutsche, Ungarn und Slovaken zu seinen Mitgliedern zählt, waren seine Satzungen in den drei Sprachen gehalten. Die Polizeidirektion wies diese Satzungen zurück, weil 1. im deutschen Texte die Ortsbezeichnung Preßburg, im ungarischen Pozsony verwendet wurde 2. weil nicht die Bestimmung enthalten war daß das Vereinsvermögen, im Falle der Auflösung ausschließlich patriotischen Zwecken zufalle. Der Einwand ad 1. stützt sich auf eine Verordnung des Ministers Šrobár vom 4. November 1920, Zahl 7951. der Einwand ad 2. auf die Verordnung desselben Ministers vom 30. Dezember 1920, Zahl 3906.

Die Auslegung dieses Erlasses, der Polizeidirektion in Preßburg ist im Gesetze vollständig unbegründet, denn selbst das Eisenbahn- und Postministerium haben die Zulässigkeit der Ortsbezeichnung Preßburg und Pozsony anerkannt, und in keinem Gesetze ist es ausgesprochen, daß diese Bezeichnungen unzulässig sind. Was den zweiten Punkt der Abweisung anlangt. bedeutet dieser einen gewaltsamen Eingriff in die Vereinsrechte. denn es muß jedem Verein unbenommen bleiben, für den Fall der Auflösung des Vereines zu bestimmen, wem er sein Vereinsvermögen widmet. Nun dann, falls diese Widmung irgendwelchen staatsfeindlichen oder hochverräterischen Zweck unterstützt, könnte die Staatsgewalt eingreifen. Sonst aber kann die Staatsgewalt keine Einwendungen dagegen erheben, wenn das Vereinsvermögen im Vorhinein bei der Auflösung einem, dem Verein genehmen Zwecke zugeführt wird. Das Vereinsgesetz stellt nur die Bedingung, daß Vorsorge getroffen werde, daß im Falle der Auflösung eines Vereines über das Vermögen von Vornherein verfügt werde. Die Unterzeichneten stellen daher die Anfrage: Ist die Regierung bereit, die Verordnungen des Ministers Šrobár vom 4. November und 30. Dezember 1920, welche vollständig ungesetzlich sind, aufzuheben und die Polizeidirektion in Preßburg anzuweisen, dem Gesuche des Schutzverbandes der Kriegsanleihebesitzer um Bewilligung seiner Satzungen stattzugeben?

Prag am 6. Feber 1923.

Dr. Kafka, Kostka,

Böhr, Bobek, Budig, Dr. Petersilka, Schälzky, Køepek, Patzel, Dr. W. Feierfeil, Wenzel, Dr. Spina, Simm, Kaiser, Windirsch, Mark, Schubert, Scharnagl, Dr. Luschka, Zierhut, Dr. Hanreich.

 

 

 

Pùvodní znìní ad XIII./3995.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Rudolf Lodgman und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Sistierung eines Beschlusses der Gemeindevertretung Graslitz, mit welchem gegen die Verschiebung der Gemeindewahlen Stellung genommen wurde.

Die Stadtvertretung Graslitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15. Dezember 1922 einstimmig folgenden Protest beschlossen:

In der Gemeindewahlordnung laut Gesetz vom 31. Jänner 1919, Sg. Nr. 75, wird im § 10 festgelegt, daß die ersten, auf Grund dieser Wahlordnung durchgeführten Wahlen auf drei Jahre zu erfolgen haben. Auf Grund dieses Gesetzes wäre die Amtsdauer der jetzigen Stadtvertretung mit 15. Juni 1922 erloschen gewesen und es hätten Neuwahlen ausgeschrieben werden müssen In der neuen Gemeindewahlordnung werden nun diese Wahlen auf das Jahr 1923 verschoben, wogegen die Stadtvertretung schärfste Verwahrung einlegt, da hiedurch die Wählerschaft ihrer staatsbürgerlichen Rechte beraubt wird und da ein solcher Vorgang den Grundsätzen einer ehrlichen Demokratie widerspricht.

Die politische Landesverwaltung hat mit dem Bescheide vom 3. November 1922, Z. 32.439 die Vollziehung dieses Beschlusses untersagt, den bezüglichen Bescheid dem Bürgermeister mit dem Bemerken mitgeteilt. daß es im gegebenen Fall nach § 56. Abs. 3 der Gemeindeordnung Pflicht des Bürgermeisters gewesen sei, mit dem Vollzug des Beschlusses innezuhalten und die Entscheidung der politischen Bezirksverwaltung darüber einzuholen ob der Beschluß vollzogen werden kann oder nicht und dem Bürgermeister eine Verwarnung mit der Eröffnung erteilt, daß er im Falle einer neuerlichen Verletzung der ihm gemäß § 56, Abs. 3 der Gemeindeordnung obliegenden Pflicht gemäß § 100, Abs. 2, der Gemeindeordnung des Amtes als Bürgermeister enthoben würde. Dem dagegen eingebrachten Rekurse hat die politische Landesverwaltung laut der in Beschwerde gezogenen Entscheidung keine Folge gegeben und zwar mit der Begründung, weil der bezügliche Beschluß der Gemeindevertretung den Tatbestand des Vergehens nach § 300 des Strafgesetzes beinhaltet und deshalb der Bürgermeister verpflichtet gewesen sei, mit dem Vollzug des so gearteten Beschlusses gemäß dem § 56 der Gemeindeordnung innezuhalten.

Demgegenüber verweist der Bürgermeister darauf, daß er nicht glaubte und auch heute noch nicht glaubt, daß der gefaßte Beschluß den Wirkungskreis des Ausschusses überschreitet und gegen die bestehenden Gesetze verstößt und deshalb nicht einen Augenblick daran dachte er könne, dürfe oder müsse mit dem Vollzug dieses Beschlusses innehalten. Dieser Gedanke konnte ihm umsoweniger kommen, als ein Beschluß, der sich in einer Meinungsäußerung erschöpft, naturgemäß eines Vollzuges weder fähig noch bedürftig ist. Tatsächlich ist ja auch durch die Sistierung des Beschlusses die Tatsache nicht aus der Welt geschafft worden, daß er gefaßt wurde und mehr bezweckte e nicht. Es ist aber auch gar nicht richtig, daß der Beschluß ein Vergehen nach § 300 des Strafgesetzes beinhaltet. Es wird darin weder durch Schmähungen, noch durch Verspottungen noch durch unwahre Angaben, noch durch Entstellungen von Tatsachen eine Anordnung oder Entscheidung der Behörde herabzuwürdigen.--noch wird auf solche Weise irgend jemand zum Hasse zur Verachtung oder zur grundlosen Beschwerdeführung gegen Staats- oder Gemeindebehörden oder gegen einzelne Organe der Regierung in Beziehung auf ihre Amtsführung oder gegen Zeugen oder Sachverständigen in Bezug auf ihre Aussagen vor Gericht aufzureizen gesucht. Der Beschluß beinhaltet nichts mehr und nichts weniger als die Kritik eines Gesetzes, das die Interessen der Gemeinde ganz unmittelbar berührt und zu welchem Stellung zu nehmen die Gemeindevertretung gemäß § 28 der Gemeindeordnung für Böhmen vollauf berechtigt und da sie die Interessen und Rechte der Gemeinde und ihrer Wählerschaft zu vertreten, hat auch verpflichtet war.

Die politische Bezirksverwaltung hatte ebensowenig wie die politische Landesverwaltung das Recht, dem Bürgermeister die Amtsverletzung anzudrohen, da kein Gesetz das Disziplinarmittel der Androhung der Amtsentsetzung gegen einen Gemeindevorsteher kennt und die politischen Behörden sich bei ihren Amtshandlungen im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungskreises bewegen müssen, widrigens sie sich eines Bruches des § 93 der Verfassungsurkunde schuldig machen.

Die in Beschwerde gezogene Entscheidung der politischen Landesverwaltung ist also ihrem vollen Inhalte nach gesetzwidrig Wir fragen den Herrn Minister ob er bereit ist, en Erlaß der politischen Bezirksverwaltung von amtswegen außer Kraft zu setzen?

Prag, den 6 Feber 1923.

Dr. Lodgman,

Ing. Kallina, Dr. Brunar, J. Mayer, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Dr. E. Feyerfeil, Kraus, Schubert, Ing. Jung, Schälzky, Dr. Luschka, Röttel, Wenzel, Dr. Medinger, Mark, Patzel, Böhr, Dr. Lehnert, Bobek, Knirsch, Matzner.

 

 

Pùvodní znìní ad XIV./3995.

Interpellation

der Abgeordneten Hillebrand, Blatny, Dr. Holitscher und Genossen

an den Justizminister

betreffend die übermäßig lange Andauer der Untersuchungshaft des Johann Trizubsky.

Am 16. Juli 1921 wurde auf de. Straße nächst Chodau der Bergbeamte Flauger von zwei unbekannten Männern überfallen, erschossen und der Geldtasche mit 24.000 Kè, welche für die Lohnauszahlung an die Bergleute bestimmt waren, beraubt. Die Täter verschwanden zunächst spurlos. Anfangs September 1921 wurde dann unter dem Verdachte der Mittäterschaft, beziehungsweise der Anstiftung zum Raubmorde der in Joachimsthal wohnhafte Sekretär der kommunistischen Partei Johann Trizubsky verhaftet und in das Kreisgericht in Eger eingeliefert. Seither sind 17 Monate, also nahezu eineinhalb Jahre, verflossen, ohne daß der Beschuldigte vor die Richter gestellt wurde und ohne daß ihm bisher die Anklageschrift übermittelt worden wäre.

In welchem Maße es der Staatsanwaltschaft gelungen ist, Beweismaterial über die Beteiligung Trizubskys am Morde zusammenzutragen entzieht sich unserer Beurteilung. Wie immer es damit bestellt sein mag, muß es als ein unerhörter und nicht zu rechtfertigender Zustand bezeichnet werden, einen Angeklagten durch so lange Zeit der Tortur der Untersuchungshaft zu unterziehen. Jeder Untersuchungshäftling hat das unveräußerliche Recht auf die rascheste Prüfung der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen. Das gilt in diesem Falle genau so wie von jedem anderen Beschuldigten, dem eine Anklage zugedacht ist. Eine Justizverwaltung die mit der Erhebung einer Anklage so lange zögert und Beschuldigte eine solch unerhört lange Zeit hindurch der Untersuchungshaft unterwirft, erschüttert den Glauben an die Rechtssicherheit im Staate....

Seit dem 24. April 1922 befindet sich gleichfalls unter dem Verdachte irgend welcher Teilnahme am Chodauer Morde auch der Kommunist Florian Bachmann aus Joachimsthal in Untersuchungshaft Auch diese ungebührlich lange Haft, der bisher die Erhebung der Anklage nicht gefolgt ist, fordert zum lebhaftesten Widerspruch heraus. Ein solcher Skandal daß man Menschen die noch nicht schuldig gesprochen sind, durch vielmonatliche Haft der Marter der Freiheitsberaubung unterzieht, darf in einem geordneten Staatswesen nicht vorkommen.

Wir fragen deshalb den Herrn Minister:

Ist er bereit, mitzuteilen was die Staatsanwaltschaft zur Rechtfertigung der übermäßig, langen Untersuchungshaft in den angeführten Fällen anzugeben vermag?

Wird der Herr Minister dafür Vorsorge treffen, daß nunmehr endlich die Anklage - wenn das gesammelte Beweismaterial die Handhabe, dazu gibt - gegen Trizubsky und Bachmann erhoben und die öffentliche Verhandlung durchgeführt wird?

Prag am 6. Feber 1923.

Hillebrand, Blatny, Dr. Holitscher,

Hoffmann, Hackenberg. Grünzner, Deutsch, Hirsch, Heeger, Schweichhart, Borovszky, Beutel, Dr. Czech, S. Mayer, Schuster, Wittich, R. Fischer, Schäfer, Èermak, Jokl, Uhl, Dr. Földessy, Hausmann, Taub

 

 

Pùvodní znìní ad XV./3995.

Interpellation

der Abgeordneten Hillebrand, Schuster, Beutel und Genossen

an den Eisenbahnminister

betreffend die Verteuerung der Personentarife auf den Strecken Karlsbad-Marienbad, Tirschnitz-Schönbach und Aussig-Bilin etc.

Die Staatsbahndirektion Pilsen hat mit Beginn vom 1. Jänner 1923 ganz unvermutet und ohne vorher darüber etwas zu verlautbaren, eine Erhöhung der Personen-Fahrpreise auf der Strecke Karlsbad-Marienbad durchgeführt. Diese Maßnahme muß als ein umso gehässigerer Akt empfunden w erden, als kurze Zeit vorher gerade auf dieser Strecke der Verkehr ungemein verschlechtert worden ist und als es sich um eine Linie handelt, die in ungewöhnlichem Maße von Arbeitern und Schülern und solchen Personen benützt wird, welche Lebensmittel nach Karlsbad bringen.

Auch auf den Lokalbahnstrecken Tirschnitz-Schönbach, Aussig-Bilin und auf anderen Lokalbahnlinien ist mit dem gleichen Tage eine 50%ige Erhöhung der Personentarife in Kraft getreten und auch hier haben es die Staatsbahndirektionen für ganz überflüssig erachtet, irgend eine Erklärung dieser unerhörten Maßnahme in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Es wird nicht bestritten werden können, daß die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat die Gründe der Staatsbahndirektionen zu erfahren da die anderen Staatsbahnstrecken von dieser enormen Verteuerung der Personentarife verschont geblieben sind.

Wie unerhört das Vorgehen in Wahrheit ist, erhellt aus der Tatsache, daß durch die Verteuerung der Fahrt auf der Karlsbad-Marienbader Strecke sich nunmehr der Fahrpreis von Karlsbad über Eger nach Marienbad, also auf einer Strecke von 83 km, billiger stellt, als wenn man die 61 km lange Strecke von Karlsbad nach Marienbad zurücklegt.

Der maßlos überhebliche Vorgang jener Staatsbahndirektionen die die Bevolkerung ohne ein Wort der Erklärung und Begründung, mit solchen wucherischcn Verteuerungen überfallen, bedarf wohl der energischen Zurückweisung durch den Minister.

Wir fragen deshalb: Ist der Herr Minister bereit, unverzüglich von den erwähnten Staatsbahndirektonen eine Rechtfertigung für die Verteuerung des Personenverkehrs auf den angeführten Strecken anzufordern und sie zur Zurücknahme dieser Maßnahme zu bestimmen?

Prag, am 6. Feber 1923.

Hillebrand, Schuster, Beutel,

Heeger, Hackenberg, Dr. Földessy, Pohl, S. Mayer, Deutsch, Borovszkv, Hoffmann, Uhl, Palme, Blatny, Dr. Czech, Dr. Holitscher, Grünzner, Wittich, Hausmann, Èermak, R. Fischer, Taub, Jokl, Schäfer.

 

 

Pùvodní znìní ad XVI./3995.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Kafka und Genossen

an die Regierung

wegen ungesetzlicher Eingriffe des Gauamtes Pressburg in die Privatrechte der deutschen Kaufleute in Pressburg.

Im Herbste vorigen Jahres suchten Organe d. er Staatspolizei in Preßburg die deutschen Geschäftsleute auf und beanständeten sie unter Androhung von Strafen deshalb, weil sie keine slovakischen Geschäftsaufschriften und Preistarife - hätten. Auf Einschreiten des Parteisekretariates Preßburger deutschdemokratischen Freiheitspartei, erklärte der Zentralinspektor der staatlichen Sicherheitswache, dieselbe handle auf Weisung des Gauamtes in Preßburg.

Diese Weisung ist ein unerhörter Bruch des Friedensvertrages, der Verfassung und des Gesetzes, denn sowohl der Art. VII., Abs. 3, des Friedensvertrages von St. Germain, als auch der § 128, Abs. 3 der Verfassungsurkunde verbürgt völlige Freiheit im privaten Handelsverkehre. Auch das Sprachengesetz enthält keinerlei Bestimmung, de die Freiheit des Sprachengebrauches imprivaten und Handelsverkehre einschränken würde.

Die Gefertigten stellen deshalb an die Regierung die Anfrage:

Ist die Regierung bereit dafür Sorge, zu tragen, daß der ungesetzliche und verfassungswidrige Erlaß des Gauamtes Preßburg sofort zurückgezogen und der Urheber dieses Erlasses zur Verantwortung durch das zuständige Gericht gezogen werde?

Prag, am 6. Feber 1923.

Dr. Kafka,

Schälzky, Mark, Dr. W. Feierfeil, Dr. Hanreich, Dr. Luschka, Bobek, Simm, Køepek, Zierhut, Windirsch, Dr. Petersilka, Böhr, Scharnagl, Patzel, Wenzel, Schubet, Dr. Spina, Budig, Kostka, Kaiser.

 

 

 

Pùvodní znìní ad VII./3995

Interpellation

der Abgeordneten Böhr, Køepek, Dr. Kafka und Genossen

an die Regierung

wegen der Verdrängung der deutschen Sprache aus dem Verkehr der Landesschulräte mit den Bezirks- und Ortsschulräten.

Zeitungsnachrichten zufolge ist in der jüngsten Zeit ein Erlaß hinausgegeben worden, demzufolge die Bezirks- und Ortsschulräte mit dem Landesschulrate ausschließlich in èechischer (tschechoslovakischer Sprache) zu verkehren haben. Tatsächlich bekommen auch deutsche Bezirks- und Ortsschulräte Erlässe des Landesschulrates in èechischer Sprache, ohne daß die vom Sprachengesetz geforderte, deutsche Übersetzung beigefügt wird. Es wurde ferner den deutschen Bezirks- und Ortsschulräten de Verwendung deutscher Stampiglien und Siegel beanständet.

Diese neueste Verfügung und die sich daran knüpfende Praxis widerspricht dem Sprachengesetz vom 19. Feber 1920, Slg. d. Ges. u. Vdgen Nr. 122. Bezirks- und Ortsschulräte sind als Selbstverwaltungsorgane auf dem Gebiete des Schulwesens keinesfalls schlechter zu behandeln als Einzelpersonen. Es ist durchaus unzulässig, ihnen den Gebrauch der èechischen Sprache aufzudrängen und sich in der Verwendung der eigenen Sprache zu behindern. Die ausschließliche Anwendung der èechischen Sprache im Amtsverkehr der Bezirks- und Ortsschulräte ist geeignet, nicht nur die Bevölkerung der deutschen Gebiete zu verbittern und die durch das Ausbleiben der seit mehr als zweieinhalb Jahren bereits erwarteten Durchführungsverordnung zum Sprachengesetz hervorgerufene Erregung zu steigern, sondern auch die Schulinteressen zu gefährden. Es bedarf keiner Hervorhebung, daß der angeführte Erlaß und die durch ihn inaugurierte Praxis dem Minderheitsschutzvertrage vom 10. September 1919, Nr. 508, Slg. d. Ges. u. Vdg, vom Jahre 1921 zuwiderläuft.

Wir stellen an die Regierung die Anfrage:

1. Ist es richtig, daß ein Erlaß des angegebenen Inhaltes erflossen ist?

2. Wie vermag die Regierung im bejahenden Falle diesen Erlaß und die darin gelegene Verletzung des Sprachengesetzes und des Minderheitsschutzvertrages zu rechtfertigen?

3. Ist die Regierung bereit, dafür zu sorgen, daß der gedachte Erlaß sofort widerrufen wird und gedenkt sie die deutschen Bezirks- und Ortsschulräte in dem ihnen verfassungsmäßig zustehenden Gebrauch der deutschen Sprache zu schützen?

Prag. am 6. Feber 1923.

Böhr, Køepek, Dr. Kafka,

Schälzky, Mark, Scharnagl, Budig, Dr. Petersilka, Windirsch, J. Fischer, Kaiser, Zierhut, Heller, Dr. Spina, Kostka, Schubert, Röttel, Dr. Hanreich, Böllmann, J. Mayer, Bobek.

 

Pùvodní znìní ad XVIII./3995

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Ministerpräsidenten

betreffend die Zuteilung beschlagnahmten Grundes des Herrschaft Clam-Gallas in der Gemeinde Neupaulsdorf, politischer Bezirk Reichenberg.

Im Kataster der Gemeinde Neupaulsdorf liegen zur beschlagnahmten Herrschaft Clam-Gallas in Reichenberg gehörige Grundstücke, um deren Zuteilung in das Eigentum sich die Gemeinde Neupaulsdorf selbst und teilweise auch die bisherigen Pächter der Grundstücke beworben haben. Die Anspruchsberechtigung der Bewerber wurde in einer Sitzung am 18. Jänner 1922 anerkannt, an der sich der Fachberater des Bodenamtes und die Vertreter der Gemeinde Neupaulsdorf und der Herrschaft Clam-Gallas beteiligt haben. Nach der Sitzung wurde angenommen, daß alles in Ordnung sei. Groß war jedoch die Überraschung der Interessenten, als auf einmal verlautete, daß nicht die ursprünglich beteiligten Bewerber den Boden erhalten sollen, sondern daß derselbe im Ausmaße von 6.1735 ha fast zur Gänze einer erst kürzlich gegründeten Genossenschaft mit nur der èechischen Nationalität angehörigen Mitgliedern zugeteilt worden ist, während die berechtigten und im Gesetze begründeten Ansprüche der Gemeinde und der anderen Bewerber (Pächter) gänzlich unberücksichtigt blieben. Durch diese Zuteilung werden nicht nur die geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf den Kopf gestellt sondern es wird auch so mit Deutlichkeit dargetan, daß in einseitiger Weise nur die Bewerber èechischer Nationalität bevorzugt und die auf ältere Rechte sich stützenden Bewerber deutscher Nationalität hintangesetzt wurden. Dazu kommt noch, daß private èechische Interessen selbst der nur der Allgemeinheit dienenden Gemeinde Neupaulsdorf vorgezogen worden sind. Der Vorgang steht im Widerspruche mit den geltenden Gesetzen und darum wird der Herr Ministerpräsident gefragt:

1. Ist er bereit, die in Rede stehende Bodenzuteilungsangelegenheit untersuchen zu lassen und das Ergebnis der Untersuchung mitzuteilen?

2. Ist er weiter bereit, dafür zu sorgen, daß die ursprünglichen Interessenten und besonders die Gemeinde Neupaulsdorf zu dem von ihnen geforderten Boden kommen?

3. Ist er schließlich bereit, darauf einzuwirken, daß das parteiische Vorgehen der in Betracht kommenden Organe des Bodenamtes für die Zukunft unterbunden bleibt?

Prag, am 6. Feber 1923.

Windirsch,

Dr. Radda, Schälzky, Kostka, Ing. Jung, Kraus, Køepek, Scharnagl, Simm, Patzel, Mark, Wenzel, Dr. Hanreich, Heller, Böhr, Dr. Spina, Kaiser, Zierhut, Budig, Dr. Petersilka, Schubert.

 

 

 

Pùvodní znìní ad XIX./3995.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Rudolf Jung und Genossen

an die Regierung

in Angelegenheit des Überfalles auf deutsche Turner in der Station Wiesa-Oberleutensdorf in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 1. J.

In der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 1. J. spielte sich in der Station Wiesa-Oberleutensdorf ein unerhörter Vorfall ab, der die Sicherheitsverhältnisse im konsolitiertesten Staate Europas grell beleuchtet. Ein Sonderzug, welcher deutsche Turner zum Verbandsturnfeste nach Komotau führte, wurde bei der Einfahrt in Wiesa-Oberleutensdorf von einer organisierten Bande von Wegelagerern, die sich auf beiden Seiten der Strecke aufhielt, angefallen, seine Lokomotive abgekoppelt, der Lokomotivführer unter Drohungen gezwungen, vom Zuge abzufahren, und die Insassen des Zuges sodann von der mit Knüppeln, Eisenstangen u. a. Waffen ausgerüsteten Menge überfallen, verwundet und ihrer Abzeichen beraubt. Überdies wurden drei Vereinsfahnen gestohlen. Nach ungefähr eine halbe Stunde, als die Strauchritter mit ihrer Heldentat fertig waren, durfte der Zug endlich seine Fahrt fortzusetzen.

Die Vorfälle die übrigens allgemein bekannt sind, da ihre Schilderung seinerzeit die Runde durch alle Blätter machte, erinnern in ihrer Romantik an Wildwest. Ist es schon an und für sich merkwürdig, daß s.ch derartige räuberische Überfälle in einem Staate ereignen können. der immer darauf hinweist, daß er das einzige konsolierte Staatswesen Mitteleuropas sei, so wirft das Verhalten der Behörden gegenüber den Ereignissen ein grelles Streiflicht auf die Rechtssicherheit hierzulande. Laut Zeitungsmeldungen war es bisher unmöglich, die Urheber des räuberischen Überfalles und seine Teilnehmer festzustellen.

Eine derartige Behauptung ist der reinste Hohn. Es ist doch nicht gut anzunehmen, daß der Verkehrsbeamte, welcher in der Unglücksnacht in der Station Wiesa-Oberleutensdorf Dienst hatte, von den Vorbereitungen zum Überfall gar nichts bemerkt haben sollte. Rührten doch gewisse Waffen, deren sich die Strauchritter bedienten, wie alte Schrauben u. dgl. allem Anschein nach aus dem eisernen Vorrat der Station her, wurden doch weiters Reisende, welche den später fälligen ersonenzug benützen wollten. vor dem Überfall nicht auf den Bahnsteig hinaus gelassen, sondern im Warteraum eingesperrt gehalten. Überdies forderte nach Aussage des Herrn Weisser, Braunau, ein mit Dienstlaterne versehener Eisenbahner einen Turner zur Herausgabe seines Abzeichens auf. Diese Tatsachen erhärten, daß das Stationspersonal nicht nur von dem beabsichtigten Überfall wußte, sondern mit den Wegelagerern geradezu eines Sinnes war. Aber auch das Fahrpersonal des Zuges (Zugsbegleiter) scheint eingeweiht gewesen zu sein, denn weshalb wäre sonst in Bodenbach der Auftrag gegeben worden, die Fahnen, welche bis dahin im Dienstwagen untergebracht waren, in die einzelnen Wagen hinein zu nehmen?

Die Behörden, welche die Untersuchung in diesem Falle ebenso wenig ernst nahmen wie in allen vorangehenden, bei welchen es sich um die Überfäle Deutscher durch Angehörige der Staatsnation handelte, müssen sich darüber klar werden... Aus dem Verhalten der Regierung in dieser Angelegenheit wird zu ersehen sein, ob die oben gezogene Folgerung zutrifft.

Die Gefertigten fragen also an:

1. Mißbilligt die Regierung den räuberischen nächtlichen Überfall von Wiesa-Oberleutensdorf und gedenkt sie, ihn mit aller Strenge zu ahnden?

2. Ist der Herr Minister des Innern gewillt, jene staatlichen Organe, welche die Untersuchung derart mangelhaft führten, daß kein einziger Täter erkundet wurde, zur Verantwortung zu ziehen und was hat er in dieser Hinsicht veranlaßt?

3. Ist er weiters gewillt, einer neurliche Untersuchung anzuordnen?

4. Ist der Herr Eisenbahnminister bereit, die eidlichen Aussagen des Stationspersonales von Wiesa-Oberleutensdorf, insbesondere jene des in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 1. J. diensthabenden Verkehrsbeamten, ferner der Lokomotiv- und Zugsmannschaft des Sonderzuges den Fragestellern mitzuteilen?

5. Ist der Herr Eisenbahnminister endlich gewillt. den Bestohlenen und Verletzten den erwachsenen Schaden ersetzen zu lassen und insbesondere für den Verlust der drei geraubten Fahnen aufzukommen?

Prag, den 25. Oktober 1922.

Ing. R. Jung,

Pittinger, Dr. Baeran, Matzner, Röttel, Dr. Hanreich, Mark, Böhr, Dr. W. Feierfeil, Køepek, Scharnagl, Dr. Petersilka, Simm, Patzel, Knirsch, Dr. Kafka, Dr. Schollich, Dr. Lodgman, Ing. Kallina, Dr. Radda, Schubert.

 

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