XV/3940 (původní znění).

Odpověď

ministra sociální péče na interpelaci poslance Zierhuta a druhů, že se nezákonitě brání zřizovati nemocenské pokladny pro zemědělské a lesní dělnictvo (tisk 3717).

Interpelace neprávem vytýká ministerstvu sociální péče domněle protizákonný postup v otázce zřizováni zemědělských nemocenských pokladen.

Při žádostech o zřízení zemědělských nemocenských pokladen setkávají se křižující se zájmy súčastněných stran zaměstnavatelé zastávají často jiné stanovisko než zaměstnanci a dosavadní nositelé nemocenského pojištění. Tam, kde jsou protichůdná hlediska zájemníků, jest státní správa lehce vysazena stížnostem té neb oné skupiny zájemníků, poněvadž každá tato skupina jinak nazírá na ty které skutkové okolnosti, jichž souhrn tvoří základnu pro rozhodnutí příslušného úřadu.

Tak tomu bylo i při žádostech o zřízení zemědělských nemocenských pokladen.

Když proti výsledkům vyšetření, jež prováděly okresní správy politické, se ozvaly stížnosti jednou z té, jednou z oné skupiny zájemníků, bylo nutno zemské správy politické upozorniti. že šetření o jednotlivých žádostech musí býti co nejbedlivější a že všechny dle zákona směrodatné okolnosti, na jichž podkladě se má o žádostech rozhodovati, musí býti zjištěny co nejpřesněji zejména slyšením všech zájemníků.

Doporučovalo se proto stanoviti pro šetření tato postup dle jednotných směrnic do jejichž vydání nastal sice v některých případech odklad, jenž však byl mnohonásobně vyvážen tím, že sjednána tak jednotná, všem oprávněným zájmům súčastněných stran vyhovující základna směrnic pro celý postup úřadů, jimž přísluší buď konati šetření neb rozhodovati o žádostech za zřízení zemědělských nemocenských pokladen.

Dle těchto směrnic bylo pak, jak pánům interpelantům známo, povoleno zřízení celé řady zemědělských nemocenských pokladen tak v Čechách: v Pardubicích, v Opočně, v Táboře, Písku, Kopidlně, Stříbře, Libochovicích, Bilině, Litomyšli, Strakonicích, Vys. Mýtě, Přešticích, Plané; na Moravě: v Kroměříži, Třebíči, Přerově, Šumperku a Unčově. Kromě toho povoleno bylo v poslední době zřízení nemocenských zemědělských pokladen v Chrudimi, Jindř. Hradci, Čes. Budějovicích, Jaroměři a Dačicích.

Z uvedeného jest patrno, že postup při vyřizování zemědělských pokladen se stany úřadů a zvláště ministerstva sociální péče není libovolný, nýbrž přísně obezřetný, odpovídající zákonným ustanovením.

V Praze dne 11. listopadu 1922.

Ministr sociální péče:

G. Habrman, v. r.

XVI/3940 (původní znění).

Odpověď

ministra sociální péče na interpelaci poslanců Uhla, Leibla, Schweichharta a druhů o těžkém poškozování zemědělského a lesního dělnictva zřizováním samostatných zemědělských nemocenských pokladen (tisk 3780/XIV).

Při žádostech, domáhajících se na základě §u 12 nemocenského, zákona zřízení zemědělských nemocenských pokladen, setkávají se křižující se zájmy súčastněných stran; zaměstnavatelé zastávají často jiné stanovisko než zaměstnanci a dosavadní nositele nemocenského pojištění. Tam, kde jsou protichůdná hlediska zájemníků, jest státní správa lehce vysazena stížnostem té neb oné skupiny zájemníků, poněvadž každá tato skupina jinak nazírá na ty které skutkové okolnosti, jichž souhrn tvoří základnu pro rozhodnutí příslušného úřadu.

Tak tomu bylo i při žádostech o zřízení zemědělských nemocenských pokladen.

Když proti výsledkům vyšetření, jež prováděly okresní správy politické, se ozvaly stížnosti jednou z té, jednou z oné skupiny zájemníků, bylo nutno zemské správy politické upozorniti, že šetření o jednotlivých žádostech musí býti co nejbedlivější a že všechny dle zákona směrodatné okolnosti, na jichž podkladě se má o žádostech rozhodovati, musí býti zjištěny co nejpřesněji zejména slyšením všech zájemníku.

Doporučovalo se proto stanoviti pro šetření tato postup dle jednotných směrnic, aby tak byla sjednána jednotná všem oprávněným zájmům súčastněných stran vyhovující základna směrnic pro celý postup úřadů, jimž přísluší buď konati šetření nebo rozhodovati o žádostech za zřízení zemědělských nemocenských pokladen.

Směrnice tyto jsou pak za předpokladu §u 12 nemocenského zákona směrodatny pro povolování zřízení zemědělských nemocenských pokladen.

Nejsou-li splněny podmínky §u 12 nemocenského zákona, nepovoluje se zřízení zemědělských nemocenských pokladen a proti případnému samovolnému tvoření takovýchto pokladen, pokud by k tomu snad došlo, zakročilo již, případně zakročilo by ministerstvo sociální péče se vším důrazem, aby zjednalo platnost zákonu.

V Praze dne 27. listopadu 1922.

Ministr sociální péče:

G. Habrman, v. r.

XVII./3940 (původní znění).

Odpověď

ministra spravedlnosti na interpelaci poslanců dra Hanreicha, dra Schollicha, Schälzkyho, inž. Junga, dra Kafky a druhů o porušení jazykového zákona brněnským státním zastupitelstvím (tisk 3700/IX).

Brněnské státní zastupitelství odůvodnilo svůj postup v případě, jenž je předmětem interpelace tím, že po jeho názoru sluší vztahovati § 2, odst. 2 jazykového zákona pouze na případy kdy obce obracejí se na státní úřady jako strany, nikoli kdy s nimi vcházejí ve styk jako úřady. Pro názor tento lze sice uvésti jisté důvody, čerpané z jazykového zákona, za správný však jej nepokládám a dal jsem jmenovanému státnímu zastupitelství pokyn, aby budoucně přijímalo od německých obcí - jsou-li jinak splněny podmínky § 2 odst. 2 jazykového zákona - německá podání i tehdy, obracejí-li se obce k němu jako úřady. Pouhý omyl při výkladu zákonných předpisů, jehož se některý úřad při svém rozhodování dopustí - zvláště když výklad ten není zřejmě nepochybný - nelze však ještě charakterisovati jako ťpřehmatŤ a nelze při něm mluviti o ťrozmáhání se anarchistických poměrů v oboru jazykového právaŤ musím tudíž tyto výtky v interpelaci obsažené odmítnouti.

V Praze dne 3. listopadu 1922.

Ministr spravedlnosti:

Dr Dolanský, v. r.

XVIII/3940 (původní znění).

Odpověď

ministra železnic na interpelaci poslanců Josefa Patzela, Wenzela a druhů, že se na severozápadních českých drahách užívá jen čistě českých nápisů (tisk 3816/III).

K zodpovědění této interpelace dovoluji si poukázati na odpověď, danou k interpelaci poslance dra Keibla, inž. Kalliny a druhů o pouze jednojazyčných českých nápisech na železničních vozech osobních vlaků na tratích bývalé české severní dráhy, číslo tisku VII/3690.

V Praze dne 23. listopadu 1922.

Ministr železnic:

J. Stříbrný, v. r.

Překlad ad I./3940.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Brunar und Genossen betreffend die Sorglosigkeit der militärischen Stellen in Bezug auf den Umgang mit Handgranaten (Druck 3610/XI).

Zu dem ersten in der Interpellation angeführten Falle erlaube ich mir mitzuteilen, daß dieser Fall durch die Unvorsichtigkeit des Soldaten selbst verschuldet worden ist Der Soldat Alois Riedl wurde gemeinsam mit anderen Soldaten als Wache zu den nicht explodierten Granaten postiert, um für kurze Zeit, bis die mit der Vernichtung der Granaten betraute Abteilung zur Stelle kam, den Zutritt zu dieser gefährlichen Stelle zu verhindern. Nicht nur, daß Riedl diesen Befehl nicht vollzog, brachte eigenmächtig und sogar gegen das Verbot selbst die Granaten zur Explosion, obwohl ihn die anderen Soldaten warnten und versuchten, sein Beginnen zu verhindern. Hiebei wurde Riedl bedeutend verletzt und zwar an der Hand (die Hand und ein Teil der Brust wurde ihm aber nicht weggerissen der Wortlaut der Interpellation in diesem Punkte beruht auf irrigen Informationen).

Gegen diesen Soldaten wurde die Strafanzeige wegen des Vergehens gegen die körperliche Sicherheit und wegen Nichtbefolgung eines Befehles erstattet und er wurde vom Brigadegericht in Troppau zu Garnisonsarrest in der Dauer von sechs Wochen mit dreijährigem Strafaufschube verurteilt. Er wurde mit der Klassifikation ťCŤ aus dem Militärdienste entlassen.

Hinsichtlich des zweiten Falles hatte ich bereits Gelegenheit mich in der Antwort Druck Nr. 3778/IV auf die Interpellation des Abgeordneten Jokl und Genossen (Dr. 3442/XVI) zu äußern. Durch die Untersuchung wurde sichergestellt, daß die Militärorgane an der Verwundung der beiden Knaben Josef und Adam Niedob keine Schuld tragen, da die Handgranate im Innern des umfriedeten Raumes gefunden wurde, zu welchem der Zutritt verboten war, welches Verbot öffentlich kundgemacht war.

Die verlangte Entschädigung kann also nicht bewilligt werden, weil eine Entschädigungspflicht der Militärverwaltung überhaupt nicht gegeben ist.

Prag, am 19. Oktober 1922.

Der Minister für nationale Verteidigung:

Udržal, m. p.

Překlad ad II./3940.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung auf die Interpellation der Abgeordneten Dr. Brunar, Matzner und Genossen wegen der Artillerie-Schießübungen im Altvatergebiet (Druck 3780/XVI).

Aus verschiedenen wichtigen Gründen war es im Jahre 1922 unmöglich, den Raum für das Scharfschießen der Artillerieschule in Olmütz zu wechseln die Truppenkörper haben aber am Altvater heuer nicht geschossen und dieser Raum wurde daher auch nicht annähernd so in Mitleidenschaft gezogen, wie im Jahre 1921, da in der nahen Umgebung von Freudenthal überhaupt nicht geschossen wurde.

Das Ministerium für nationale Verteidigung ist daher den Wünschen der Bevölkerung insoweit entgegengekommen, daß das Schießen nur auf den unbebauten, wirtschaftlich weniger bedeutungsvollen Raum in der Umgebung des Altvater eingeschränkt wurde im Jahre 1923 wird wahrscheinlich in diesem Bereiche nicht geschossen werden.

Die Artillerie-Scharfschießübungen der Artillerieschule fanden im heurigen Jahre in der Umgebung des Altvater vom 16. Juni bis 5. August statt. Die Behauptungen von einer Schädigung der Gegend und des ganzen Altvatergebietes entsprechen nicht der Wahrheit, - was ich mir erlaube wie folgt zu begründen.

Die Behauptungen der Interpellation wurden noch vor dem Schießen herauskonstruiert, können also dem wahren Stande der Angelegenheit nicht entsprechen und die Erfahrung hat nach Beendigung der Übungen das Gegenteil bewiesen.

Durch das Artillerieschießen wurden Materialschäden nicht verursacht. da während der ganzen Dauer der Übung nur auf dem kahlen, nicht kultivierten, annähernd 1.400 m hoch gelegenen Gebirgsrücken Hohe Haide-Heiligenhügel-Maiberg (Zielraum) geschossen wurde.

Durch das Schießen wurden die Feldarbeiten schon aus dem Grunde nicht gestört, weil in dem abgesperrten Übungsraume Felder überhaupt nicht existieren, sondern lediglich Wälder und nicht kultivierte Flächen. Die an den Übungsraum grenzenden Felder waren vollständig frei, der Bevölkerung jederzeit zugänglich und die Bevölkerung hat auf diesen Feldern ungestört während der ganzen Schießdauer ohne die allergeringste Beschränkung gearbeitet.

Von einer Heuernte im eigentlichen Sinne des Wortes kann keine Rede sein. Es kommen lediglich Graser in Betracht, ärmere Einwohner, denen die Forstverwaltung das Grasmähen für den eigenen Bedarf gestattet hat. Die Kommission für die Sicherstellung und Entschädigung von Feldschäden hat festgestellt, daß sie materiell absolut nicht geschädigt worden sind, da alle Nachmittage während der ganzen Schießdauer frei waren, und in den Wäldern und an den Orten welche Vormittag aus Sicherheitsgründen abgesperrt waren, konnte Nachmittag ungestört gearbeitet werden. Dieselbe Kommission stellte fest, daß tatsächlich alle Graser nachmittags wie die Jahre vorher das Gras heimbrachten. Trotzdem wurden sie entschädigt, nicht etwa wegen eines materiellen Schadens, sondern weil sie zeitlich gebunden waren, und zwar mit einem Gesamtbetrage von 36.000 Kč.

Der Touristenverkehr war gar nicht gestört oder unterbunden. Die schönsten Stellen der ganzen Gegend welche von Touristen besucht zu werden pflegen, waren ständig zugänglich, die Haupttouristenwege waren vollständig frei und Nachmittag war der ganze Raum des Schießübungplatzes frei. Wenn die Touristen nicht in so großer Zahl wie sonst sich einfanden, so ist die Schuld hieran vorwiegend der Hetzkampagne und den unrichtigen Informationen der deutschen Lokalpresse über das Schießen zuzuschreiben. Diese Presse hat vom Besuche direkt abgeraten.

Auf die Wälder wurde überhaupt nicht geschossen. Der Komission für die Entschädigung der Feldschäden wurde nicht ein einziger beschädigter Baum angemeldet, nicht für einen einzigen beschädigten Baum wurde eine Entschädigung verlangt und gemäß der Meldung des Kommandanten der Schießübung wurde tatsächlich auch nicht ein einziger beschädigt.

Ale nicht explodierten Geschosse wurden täglich gesucht und beseitigt. Die politischen Verwaltungen haben noch vor Beginn des Schießens der Bevölkerung durch Kundmachungen angezeigt, wie sie sich im Falle des Auffindens von nicht explodierten Geschossen zu benehmen habe. Nach Beendigung der Übung wurde das ganze Terrain abgesucht, die Löcher verschüttet, so daß keine Befürchtungen irgend einer Bedrohung von Menschenleben für die Zukunft gegeben sind.

Die Behauptung über die Vernichtung der Gewerbetreibenden entspricht nicht der Wahrheit. Jene Gewerbetreibenden, welche vom Touristenbesuche abhängen, erhielten von der Kommission für die Entschädigung der Schäden einen Ersatz in jener Höhe. den sie durch ihre Bücher nachwiesen. In Wirklichkeit hatten die Gewerbetreibenden durch den Aufenthalt des Militärs in de dortigen Gegend einen unendlich größeren Vorteil als durch den Aufenthalt der Touristen. Der geringere Besuch von Auslandsgästen ist einerseits den Valutaverhältnissen zuzuschreiben, welche einen Aufenthalt dort unmöglich gemacht haben wovon die heurige Statitistik über den Besuch auch in anderen Badeorten Zeugnis ablegt andererseits den unrichtigen und tendenziösen Berichten, welche von der deutschen Presse verbreitet wurden, die die Bevölkerung über den Zutritt in das Gebirge unrichtig informierte. Das Schulkommando hatte wiederholt Gelegenheit an Ort und Stelle zu konstatieren, wie gerade die Gewerbetreibenden mit dem Aufenthalte des Militärs und dem ihnen daraus erwachsenden Gewinne zufrieden waren.

Mit den in der Interpellation angeführten Wünschen, es möge an den betreffenden Plätzen eine Schießübung nicht mehr stattfinden, steht die Tatsache im Widerspruche, daß gerade im Gegenteil im heurigen Jahre die Gewerbetreibenden der dortigen Gegend bei der Kommission für die Entschädigung der Schäden bittlich wurden, es möge im künftigen Jahre abermals dort geschossen werden.

Für das künftige Jahr sucht das Schulkommando einen anderen Schießübungsplatz, weil dieser in taktisch-artilleristischer Beziehung nicht entsprochen hat.

Prag, am 2. November 1922.

Der Minister für nationale Verteidigung:

Udržal, m. p.

Překlad ad III./3940.

Antwort des Ministers für nationale Verteidigung auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Brunar und Genossen wegen der lebensgefährlichen Fahrlässigkeit, deren sich die Garnison von Freiwaldau bei Übungen mit Handgranaten schuldig machte (Druck 3610/XXII).

Über die in der Interpellation angeführten Fälle mich zu äußern, hatte ich in der Antwort Druck Nr. 3794/XVII auf die Interpellation der Abgeordneten Dr. Luschka und Genossen an den Minister des Innern und für nationale Verteidigung, Druck Nr. 3442/XXIV, bereits Gelegenheit.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, daß die verlangten Entschädigungen nicht gewährt werden können, weil Korzer das Unglück eigentlich selbst verschuldet hat, während im Falle Seidl ein Verschulden der Militärverwaltung überhaupt nicht nachgewiesen ist.

Ich erlaube mir zu bemerken, daß vom Ministerium abermals Erlässe herausgegeben worden sind, damit eine Wiederholung ähnlicher Fälle unmöglich gemacht werde, und den Zivilbehörden wurden strenge Richtlinien über die Art erteilt, wie mit Handgranaten umzugehen ist, und Unglücksfälle zu verhüten.

Prag, am 19. Oktober 1922.

Der Minister für nationale Verteidigung:

Udržal, m. p.

Překlad ad IV./3940.

Antwort

des Eisenbahnministers auf die Interpellation der Abgeordneten Dr. Keibl, Ing. Kallina und Genossen wegen der unausgesetzten Verfolgungen der deutschen Bahnbeamten und Arbeiter durch Organe der čechoslovakischen Staatsbahndirektion in Königgrätz (Druck 3781/XI).

Auf diese Interpellation erlaube ich mir zu antworten wie folgt:

Das Dienstinteresse und das Erfordernis der äußeren Repräsentation der Čsl. Republik gegenüber dem Auslande erfordert es, daß insbesondere in den Grenzgebieten auf den Strecken ein sprachlich gut qualifiziertes und vor allem der Staats- und Dienstsprache mächtiges Personal verwendet werde.

Hiebei ist die Staatseisenbahnverwaltung weit entfernt von der Absicht, bei der Besetzung von Stellen das Personal deutscher Nationalität beiseite zu schieben oder zu übergehen. Es ist aber eine erwiesene Tatsache, daß ein bedeutender Teil des Personales weder aus eigenem Antriebe noch auf amtliche Aufforderung einen genügenden Weitblick und Verständnis für die unerläßliche Kenntnis der čechischen Sprache an den Tag gelegt hat und in dieser Beziehung bisher trotz des vierjährigen Bestandes der Čechoslovakischen Republik die wünschenswerte Fertigkeit nicht aufweist.

Dies erschwert allerdings unstreitig die Dienstleistung. Es kann daher darin k eine nationale Politik erblickt werden, wenn in der äußersten Notwendigkeit durch Versetzung einiger deutscher Bediensteter in čechische oder gemischte Gebiete, diesen die Möglichkeit einer leichteren Einübung gegeben wird, während umgekehrt in das Gebiet mit einer Mehrheit von deutschen Bewohnern dienstlich zum Teile čechisches Personal zugewiesen wird, damit im eigenen Staate auch die čechischen Reisenden sich verständigen können, von denen ein verhältnismäßig bedeutender Prozentsatz die erwähnten Strecken bereist.

Durch gründliche Erhebung wurde über jeden Zweifel sichergestellt, daß die in der Interpellation beanständeten Fälle von Versetzungen nicht im Geringsten als eine Sache nationaler Politik erscheinen, sondern daß sie einerseits durch das reine Dienstinteresse hervorgerufen worden sind, weil in den Orten der neuen Diensteszuteilung ein fühlbarer Mangel an erfahrenen Verkehrsbeamten bemerkbar war (die Fälle des Revidenten Ernst Baudisch, Adjunkt Oskar Blumtritt, Adjunkt Maximilian Tietz, Rev. Heinrich Friedl) oder daß sie über ausdrückliches Ansuchen oder unter Zustimmung der deutschen Beamten selbst durchgeführt worden sind (die Fälle des AushilfsStationsmeisters Friedrich Hammerschmied, Oberrevidenten Franz Schmidtschneider - dieser wurde aufgrund eines Konkurses versetzt).

Die Versetzung einer ganz geringen Zahl čechischer Beamtenwärter in deutsche Stationen in der Form des Austausches gegen deutsche Beamte erfolgte aus praktischen Gründen, damit, wie z. B. in Röhrsdorf, wenigstens ein einziger Amtsfunktionär der čechischen Dienstsprache mächtig wäre.

Was die irrige Behauptung der Interpellation anbelangt, daß die Staatseisenbahnverwaltung die Ansuchen deutscher Verkehrsbeamter um die Versetzung nach Tetschen pauschaliter ablehnt muß angeführt werden, daß in diese Station eine Menge Bediensteter ohne Unterschied der Nationalität inkliniert und daß ihren Gesuchen einfach wegen Mangel an freien Stellen nicht willfahrt werden kann, mögen sie Čechen oder Deutsche sein.

Bei der Pensionierung des ehemaligen Vorstandes von Tetschen, des Insp. Philipp Trojan, waren einzig Dienstrücksichten entscheidend. Sein Nachfolger wurde im Wege eines öffentlichen Konkurses in der Person des Insp. Franz Kröhn gewählt, welcher durch seine Fähigkeiten dafür Gewähr bot, daß er den ihm anvertrauten Aufgaben in dienstlicher Hinsicht einwandfrei entsprechen wird.

Aus demselben Grunde wurde Insp. Richard Hochberger pensioniert.

Abs. 2. Es ist unrichtig anzunehmen, daß der Verkehrskontrollor, Oberrevident Johann Zitko das Vorgehen der Direktion in Königgrätz erzwungen oder diktiert hätte. Der Genannte machte sich nach dem Umsturze nicht eigenmächtig und rechtswidrig zum Verkehrskontrollor - wie die Interpellation anführt - sondern er wurde als sehr fähiger und fleißiger Verkehrsbeamte im Wege des im Amtsblatte des Einsenbahnministeriums Nr. 1 ex 1920 ausgeschriebenen Konkurses ernannt. Ebensowenig terrorisiert er die deutschen Bediensteten durch das übertriebene Verlangen der Verwendung der čechischen Sprache im Dienste, was übrigens ihre Dienstpflicht ist sondern er achtet einfach darauf, daß im Dienstinteresse möglichst bald jene Schwierigkeiten beseitigt werden, welche eben das sehr gleichgültige Verhalten einiger Bediensteten gegenüber der Aneignung der notwendigen Selbständigkeit in der čechischen Konversation der gedeihlichen Ausübung des Dienstes verursachen.

Ad 3. Aus dem Angeführten ist ersichtlich daß für das Vorgehen der Staatseisenbahnverwaltung einzig und allein das Dienstinteresse richtunggebend ist und daß die Versetzungen einiger Beamter weder als Strafverfügungen noch als Schikanierungen oder nationale politische Schachzüge beurteilt werden dürfen.

Prag, am 24. Oktober 1922.

Der Eisenbahnminister:

Stříbrný, m. p.

Překlad ad VI./3940.

Antwort

der Regierung auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Emmerich Radda und Genossen betreffend das parteiische Vorgehen der Bezirksstelle des Staatsbodenamtes in Brünn (Druck 3785/VII).

Die Interpellation hat offenbar das Verfahren wegen Zuteilung zerstreuten Bodens in der Gemeinde Guttenfeld vor Augen obgleich sie die Gemeinde Guttenfeld anführt.

Sowohl das Verfahren wegen Zuteilung von Baugrund als auch von zerstreuten Grund und Boden wurde in der Gemeinde Guttenfeld nach den Vorschriften durchgeführt, die überreichten Anmeldungen um Zuteilung wurden von einem fachmännischen Berater gemeinsam mit dem örtlichen Beirat geprüft und daraufhin der Zuteilungsantrag gefällt.

Dieser Antrag wurde am Gemeindeamt in Guttenfeld vom 10. bis zum 20 November 1921 ausgehängt und gegen denselben keine Einwedungen erhoben. Diese Tatsache bezeugt daß keiner der Interessenten sich durch den Antrag für verkürzt erachtete noch dem Antrage national parteiische Zwecke unterschob, da im entgegengesetzten Falle gewiß Einwendungen erhoben und durchgeführt worden wären.

Mit Rücksicht auf diese Tatsache sieht die Regierung keinen Anlaß zu einer Verfügung gegeben.

Prag, den 25 November 1922.

Der Vorsitzende der Regierung:

Švehla, m. p.

Překlad ad VII./3940.

Antwort

des Ministers des Innern auf die Interpellation des Abgeordneten W. Zierhut und Genossen betreffend Abwehr gegen lügnerische Zeitungshetzen (Druck 3700/VI).

Am 28. Mai 1922 beging der Kreis ťNordŤ des ťBundes der LandwirteŤ ein Kreisfest in Plan.

Über dieses Fest brachten die Pilsner-Zeitungen und zwar der ťČeský směrŤ in Nummer 28 vom 2. Juni 1922 und ťČeský denníkŤ in Nummer 152 vom 4. Juni 1922 Referate. Diese Artikel wurden bei der Zensur nicht beanständet. Sind die Herren Interpellanten der Meinung, daß diese Darstellungen unrichtig waren, so bemerke ich hiezu, daß es Sache der interessierten Personen war, die sich durch diese Artikel beschwert erachteten, die vom Preßgesetz gebotenen Mittel der Berichtigung zu gebrauchen.

Nach der mir vorgelegten amtlichen Relation haben bei diesem Feste mehrere Redner das Wort ergriffen. Die bei dem Feste gehaltenen Reden waren keineswegs geeignet, zur Wahrung des nationalen Friedens beizutragen und die Teilnehmer zur Loyalität gegenüber der Čechoslovakischen Republik anzuhalten.

Der amtliche Vertreter war genötigt, den Vorsitzenden der Versammlung mehrmals auf ungesetzliche Äußerungen der Redner aufmerksam zu machen.

Es ist zwar richtig, daß bei der genannten Festlichkeit in Plan der čechischen Minorität nicht nahe getreten wurde; wenn jedoch die Herren Interpellanten behaupten, daß die čechische Minderheit in Plan nicht ständigen Gefahren ausgesetzt wäre, so führe ich dagegen folgende Tatsachen an.

In der Nacht vom 5. auf den 6. August 1922 wurden in der Stadt Plan und auf dem Bahnhofe die Postbriefkasten durch Überstreichung mit schwarz-rot-gelber Farbe beschädigt, zugleich wurde eine größere Zahl von Meilensteinen schwarz-rot-gelb angestrichen und mit gekreuzten Haken bemalt, und eine Ortstafel wurde so mit schwarzer Farbe überstrichen daß sie unleserlich wurde.

In derselben Nacht wurden an verschiedenen Orten Druckschriften aufreizenden Inhaltes angeklebt die beschlagnahmt worden sind.

In der Nacht auf den 6. August d. J. wurde durch einen Stein eine Fensterscheibe in der Waschanstalt des Čechen Johann Zelenka zerschlagen und in der Nacht auf den 17. September d. J. wurde mit einer Schleuder ein Stein in seine Wohnung geworfen.

In der Nacht vom 10. auf 11. September d. J. wurden mit Steinen drei Fensterscheiben in der Wohnung des Postbeamten Ladislav Válek zerschlagen.

Am 17. September 1922 wurden am Abend in das Gasthaus des Georg Günther in Plan, in welchem ein Freundschaftsabend der Národní Jednota Pošumavská stattfand, durch die offenen Fenster mehrere Stinkbomben geworfen, so daß die Fortsetzung der der Unterhaltung unmöglich gemacht wurde und die Gäste sich entfernen mußten.

In der Nacht am 24. September d. J. wurde in der Wohnung der Lise Arnold, bei welcher der oberwähnte Čeche Válek wohnt, eine Fensterscheibe mit einem Stein zerschlagen.

In der Nacht vom 30. September auf den 1. Oktober 1922 wurden in der Wohnung des Čechen Franz Novotný zwei Fensterscheiben mit Steinen zerschlagen und in derselben Nacht dem Válek neuerdings eine Fensterscheibe mit einem Stein zerschlagen.

Diese wiederholten Exzesse veranlaßten auch die Stadtverwaltung, in Kundmachungen vom 2. Oktober 1922 diese Excesse zu verurteilen und die Bevölkerung zur Ruhe und Besonnenheit aufzufordern.

Der Gendarmerie gelang es, die Exzedenten Ende Oktober sicherzustellen und zu verhaften.

Aus dem Angeführten ist ersichtlich, daß die Angehörigen der čechischen Nation in Plan bis heute sehr oft bedroht und behelligt worden sind.

Die Staatsverwaltung, welche die Rechtsordnung und die staatliche Autorität aufrecht zu erhalten bestrebt ist wird allerdings auch dafür sorgen, daß die Angehörigen der čechischen Nation in Orten mit einer deutschen Mehrheit den vollen gesetzlichen Schutz genießen.

Sie wird deshalb alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit diesem Grundsatze Genüge geschieht.

Prag, am 20 November 1922.

Der Minister des Innern:

J. Malypeter, m. p.

Překlad ad VIII./3940.

Antwort

des Finanzministers auf die Interpellation der Abgeordneten F. Palme, Blatny und Genossen in Angelegenheit der Einfuhrerleichterungen für Grenzbewohner für Kleidungsstücke, Leibwäsche und Schuhe (Druck 3816 XVIII).

Dem in der Interpellation geäußerten Wunsche, daß die Grenzzollämter an der čechoslovakisch-deutschen Grenze Kleidungsstücke, Leibwäsche und Schuhe zollfrei abfertigen mögen, welche die in den čechoslovakischen Grenzgebieten wohnenden, aber in Deutschland beschäftigten Arbeiter einführen, kann ich mangels einer gesetzlichen Grundlage leider nicht willfahren.

Nach Art. II Abs. 1, des Gesetzes betreffend den Zolltarif vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 20, ist jede eingeführte Ware dem Zolle unterworfen, wenn sie nicht ausdrücklich als zollfrei bezeichnet ist und in den Zollvorschriften befindet sich keine gesetzliche Zustimmung, daß die angesuchten Gegenstände vom Zolle befreit werden könnten. Im vorliegenden Falle können die Begünstigungen des Art. IX, Z. 8, des zitierten Gesetzes nicht angewendet werden, wornach die Effekten der Einwanderer zollfrei sind, weil unter Einwanderern im Sinne des 2. Absatzes dieses Gesetzartikels Inländer nur dann angesehen werden können, wenn sie in das Zollinland nach längerem Aufenthalte außerhalb desselben zurückkehren, die Effekten selbst müssen gebraucht sein, wobei nachgewiesen werden muß, daß diese Gegenstände vom Einwanderer bereits im Auslande verwendet worden sind.

Nach dem erwähnten Art. X, Z. 1 des Zollgesetzes können auch keine Zollerleichterungen gewährt werden, da es sich nicht um Gegenstände des reisenden Publikums handelt. Endlich enthält auch dass Wirtschaftsübereinkommen mit Deutschland kundgemacht mit der Regierungsverordnung vom 9. September 1921, S. d. G. u. V. Nr. 350, keine Bestimmungen, durch welche die zollfreie Einfuhr der angesuchten Gegenstände begründet werden könnte.

Hiezu bemerke ich, daß die Erleichterungen im sogenannten kleinen Grenzverkehr durch die geltenden Handelsübereinkommen genau festgesetzt sind und daß dieselben für einen bestimmten Abschnitt nicht erweitert werden können, da es in diesem Falle notwendig wäre, daß sie für die ganze Zollinie eingeführt würden, auf welche sich dieses Übereinkommen bezieht. Dies würde sehr bedenkliche Folgen nach sich ziehen insbesondere in der jetzigen Zeit, wo die hohen Zolltarife und bedeutenden Valutadifferenzen direkt zum allgemeinen Einkaufe im Auslande verleiten. Es muß auch betont werden daß durch diese umfangreichen Befreiungen die Interessen der heimischen Steuerträger aus den Reihen der heimischen Kaufleute und Industrie schwerwiegend betroffen würden welche fortwährend die Einschränkung der Einfuhr fremdländischer Erzeugnisse anstreben und welche durch diese Zollbefreiungen fühlbar geschädigt würden.

Prag, am 22 November 1922.

Der Finanzminister:

Dr. Al. Rašín, m p.


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