IX./3700 (pøeklad).

Interpelace

poslancù dra Hanreicha, dra Schollicha,

Schälzkyho, inž. Junga, dra Kafky a druhù ministrovi spravedlnosti

o porušení jazykového zákona brnìnským státním zastupitelstvem.

Mìstský úøad v Králíkách zaslal brnìnskému státnímu zastupitelství pod èís. 61 ze dne 12. ledna 1922 tento dopis:

Žádáme o zaslání výtahu z trestního rejstøíku o zámeèníkovi Josefu Heyekovi, narozeném dne 17. záøí 1896, pøíslušném do Brna. Jmenovaný byl podle pøípisu brnìnského policejního úøadu è. 37.565 ze dne 4. listopadu 1920 pìtkrát potrestán pro krádež a jednou pro podvod. Naposled byl prý odsouzen královéhradeckým krajským soudem k 6ti mìsíènímu tìžkému žaláøi.

Na tuto žádost došla tato odpovìï:

Mìstskému úøadu v Králíkách se žádostí o zaslání èeského pøípisu.

Z pøíkazu: Státní zastupitelstvo jako úøad trestního rejstøíku v Brnì dne 19. ledna 1922.

Fuksová, kancelistka.

Podepsaní se táží, schvaluje-li pan ministr tento pøehmat a co zamýšlí uèiniti, aby utlumil rozmáhání se takových anarchistických pomìrù v oboru jazykového práva?

V Praze dne 16. èervna 1922.

Dr. Hanreich, dr. Schollich, Schälzky, inž. Jung, dr. Kafka,

dr. Lodgman, inž. Kallina, dr. Brunar, dr. E. Feyerfeil, dr. Radda, dr. Petersilka, Scharnagl, Böhr, J. Mayer, dr. W. Feierfeil, Kaiser, Böllmann, J. Fischer, Simm, Heller, Budig.

 

 

 

 

 

 

X./3700 (pøeklad).

Interpelace

poslancù dra Hanreicha, dra Schollicha, Schälzkyho, inž. Junga, dra Kafky a druhù ministrovi spravedlností

o èeských zápisech do pozemkové knihy.

Železnobrodský okresní soud zaslal obecnímu pøedstavenstvu v Hutí v soudním okrese jabloneckém edikt ze dne 13. bøezna 1922 è. pres. 24/19/22-5 o zápisu do pozemkové knihy parcely katastrální obce Zásady vykázané dosud v seznamu veøejného statku è. 11 v èeském jazyku, aby jej vyvìsil na úøední tabulí, Když obecní úøad v Hutí žádal o nìmecké vyhotovení s odùvodnìním, že v obci Huti bydlí 80 Nìmcù, takže vyhláška v èeském jazyku nedosáhne svého úèelu, odpovìdìl železnobrodský okresní soud pøípisem ze dne 18. bøezna 1922, že nepokládá za svou povinnost, zaslati vyhlášku v jazyku nìmeckém, ponìvadž ono øízení jest u okresního soudu vyhlášeno výhradnì v jazyku èeském a § 2 jazykového zákona se tedy nevztahuje na železnobrodský okresní soud. Dále byl obecní úøad v Hutí upozornìn na § 3 zákona ze dne 29. února 1920 è. 122 Sb. z. a n.

Ponìvadž tento postup okresního soudu jest v každém smìru protizákonný, podepsaní se táží:

Jest pan ministr ochoten postarati se o to, aby okresní soudy byly vyzvány, aby veøejné vyhlášky urèené pro nìmecké obce vydávaly v jazyku nìmeckém?

V Praze dne 16. èervna 1922.

Dr. Hanreich, dr. Schollich, Schälzky, inž. Jung, dr. Kafka,

J. Mayer, Budig, dr. Brunar, dr. E. Feyerfeil, dr. Lodgman, dr. Radda, inž. Kallina, Böhr, dr. W. Feierfeil, Simm, Kaiser, Böllmann, J. Fischer, dr. Petersilka, Scharnaagl, Heller.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad I./3700.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Lodgman und genossen an den Finanzminister

an Angelegenheit der Reg.-Verordnung vom 13. Jänner 1922, Nr. 6 betr. die Zahlung der Vermögensabgabe mit gewissen èechoslovakischen Staatspapieren.

Laut Regierungsverordnung vom 13, Jänner 1922 Slg. d. G. u. V. Nr. 6 sind zur Zahlung der Vermögensabgabe gewisse èechoslovakische Staats Papiere zugelassen, Bezahlt wurden diese Anleihen damals mit dem Begebungskurs von 99 Kè für 100 Kè Nominale, angenommen werden sie jedoch gemäß der oberwähnten Verordnung zum Tageskurse, heute also mit beiläufig 80 Kè, sodaß der Steuerträger beinahe ein Fünftel seines Kapitals verliert. Der betreffende Bürger hat den Wert in ungekürztem Betrage dem Staate seinerzeit geliehen, jetzt, da er diese Papiere verwenden will, soll er um einen großen Teil des Kapitals kommen, dafür, daß er Steuern zahlen will und dem Staate ausgeholfen hat! Es sieht so aus, als ob der Staat bei seinen eigenen Bürgern Kursgewinne machen wollte.

Die Gefertigten fragen, womit der Herr Finanzminister den Inhalt der erwähnten Regierunguwerordnung zu rechtfertigen gedenkt?

Prag, den 10. Mai 1922.

Dr. Lodgman,

Ing. Kallina, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Radda Windirsch, Dr. W, Feierfeil, Schubert, Køepek, Dr. Spina, Knirsch, Dr. E. Feyerfeil, Kostka, Dr. Baeran, Dr. Brunar, Dr. Medinger, Dr. Keibl, Mark, Böhr, Bobek, Zierhut, Schälzky.

 

 

Pùvodní znìní ad. II./3700.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Rudolf Lodgman und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der auffallenden Beförderung der Sektionschefs Dr. Ladislaus Sapara und Hugo Kubát.

In den Zeitungen war vor einiger Zeit folgende Meldung verbreitet,

Wie bekannt wird, sind der Ministerialrat Hugo Kubát, Präsidialchef des Innenministeriums und der Ministerialrat Dr. Ladislau Sapara zu Sektionschefs ernannt worden. Es ist interessant zu wissen, daß beide Herren noch im Jahre 1918 den Rang von Statthaltereisekretären bekleideten (8. Rangsklasse), also in kaum dreieinhalb Jahren die 4. Rangsklasse erreichten, was nach österreichischer Rangsordnung einem Avancement vom Major zum Feldmarschalleutnant entspricht, soweit das Gedächtnis zurückreicht, haben nicht einmal Erzherzoge in der früheren Monarchie ein solches Beförderungstempo erlebt. Unter dem früheren Regime befaßten sich beide Herren zu vollster Zufriedenheit mit der Eliminierung Staatsfeindlicher Bemerkungen und Redewendungen in den èechichen Lehrbüchern, seit dem Umsturze bis zur Gegenwart bezieht sich ihre Tätigkeit auf die Leitung des Personalreferates, die eine solche Bevorzugung in der Beförderung nicht rechtfertigen kann, zumal da wir in der Zeit der Ersparungskommission leben.

Die Gefertigten fragen:

Entspricht diese Meldung der Wahrheit? Wenn ja, womit wird die auffallend rasche Beförderung der genannten Beamten begründet?

Prag, den 10. Mai 1922.

Dr. Lodgman,

Dr. Schollich, Matzner, Dr. Brunar, Dr. V. Feierfeil, Schubert, Køepek, Röttel, Dr. Spinn, Knirsch, Windirsch, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Keibl, Dr. Medinger, Dr. Radda, Ing. Kallina, Schälzky, Zierhut, Bobek, Dr. Baeran, Böhr.

 

Pùvodní znìní ad. III./3700.

Interpelation

des Abgeordneten Dr. Keibl und Genossen an den Justizminister betreffend außerordentlicher Subventionierung èechischer Richter im deutschen Sprachgebiet.

In Nr. 5 des Staädesblattes der cech, Richter, den Soudeovske listy vom 1. Mai 1922 findetsich nachstehendes Inserat:

Nìkolik tisíc dám èeskému soudci nìmecké kvalifikace IX.-VII. tøídy, jenž pøijde za mne do Karlových Varù. Kromì toho vìtší remunerace slíbená ministerstvem. Nabídky pod Rodinné ohledy do adm. Soudcovských listù.

Aus diesem Inserate sind folgende Schlußfolgerungen zu ziehen:

1. Daß sich ein beim Bezirksgerichte Karlsbad bediensteter Richter nicht wohl fühlt und sich von dort weg sehnt,

2. daß er in standeswidriger Weise durch ein Zeitungsinserat einen Nachfolger sucht, und ihm dafür einige 1000 Kè verspricht, daß er somit Schacher mit seinem Richterposten treibt,

3. daß das Justizministerium Gewicht darauf legt, daß nach Karlsbad ein èechischer Richter kommt, und bereit ist, ihm eine besondere Remuneration zu gewähren, daß somit ein reche nur seiner Nationalität wegen besser gestellt wird, als ein Deutscher unter gleichen Voraussetzungen,

4. daß der Verdacht nahe liegt, daß derartige Remunerationen nicht nur in diesem Falle versprochen und gegeben werden, sondern allgemein üblich sind, daß demnach die èechischen Richter auf diese Weise höhere Gehalte beziehen als unter denselben Voraussetzungen deutsche Richter, Die Stellung der deutschen Beamten in Böhmen ist bei ihrer elenden Bezahlung und der ungeheureren Teuerung in den deutschen Industriebezirken ohnedies beklagenswert. Die èechische Regierung will zu Èechisierungszwecken immer mehr èechische Beamte in die deutschen Bezirke senden, da sich aber zeigt, daß die èechischen Beamten begreiflicherweise wenig Lust verspüren, nach Deutschböhmen zu gehen, sollen sie durch Zuwendung von Remunerationen angelockt werden.

Aufgrund dieser Tatsachen fragen die Unterzeichneten den Herrn Justizminister an:

1. Ist es richtig, daß solche Remunerationen versprochen und gegeben werden?

2. Im bejahenden Falle: womit kann der Herr Minister derartige Remunerationen rechtfertigen, und aus welchen Fonden werden sie genommen, da im Jahresvoranschlag keine derartige Post aus. gewiesen ist?

3. Ist der Herr Minister geneigt, den Richter, welcher das Inserat aufgegeben tat, zu ermitteln und gegen ihn das Disziplinarverfahren einzuleiten?

Prag, am 31. Mai 1922.

Dr. Keibl,

Ing. Kallina, Dr. Radda, Schabart, Dr. E, Feyerfeil, Zierhut, Dr. Spina, Dr. Hanreich, Dr. Baeran, Windirsch, Pittinger, Bobek, Mark, Scharnagl, Dr. Lehnert, Patzel, Böhr, Knirsch, Dr. Brunar, Dr. Lodgman, Dr. Medinger.

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad. IV./3700.

Interpellation

vier Abgeordneten Kostka, Dr. Kafka und Genossen

an den Ministerpräsidenten

in Angelegenheit der Kohlenbewirtschaftung.

 

Durch die Reierungsverordnung vom 17. November 1921, Z. 416 ist die Beibehaltung der staatlichen Kohlenbewirtschaftung bis 30. Juni 1922 festgelegt worden.

Da uns nur noch eine kurze spanne Zeit von diesem Endtermin trennt, ist es begreiflich, daß vom Bergbau, Industrie und vom Kohlenhandel immer dringender die Frage aufgeworfen wird, ob die staatliche Kohlenbewirtschaftung mit allen ihren mißlichen Begleiterscheinungen noch weiterhin aufrecht erhalten bleibt oder nicht. Der Kohlenrat hat sich zwar in seiner überwiegenden Mehrheit wiederholt für die sofortige Freigäbe der Kohlenbewirtschaftung und für die Aufhebung der staatlichen Reglementierung ausgesprochen, von fast sämtlichen Handels und Gewerbekammern, vom Teplitzer Deutschen Hauptverband der Industrie, vom Svaz und von vielen anderen bedeutenden wirtschaftlichen Körperschaften wird immer dringender die Forderung erhoben, der Staat möge endlich von einer weiteren Beeinflussung der Kohlenbewirtschaftung, die sich für die Industrie so unheilvoll, gestaltet hat, ablassen, auch von der Bergarbeiterschaft wird die Kohlenbewirtschaftung dieses Staates, wie sie jetzt besteht, auf die Dauer für unhaltbar bezeichnet. Aber die Regierung tut so als ob sie nicht hören würde. Das Arbeitsministeriums insbesondere scheint alle diese Entschließungen und Stimmen für die freie Kohlenwirtschaft nicht beachten zu wollen und geht, lediglich parteipolitische Tendenzen beachtend, seine eigenen Wege.

Es ist ein allgemein anerkannter volkswirtschaftlicher Grundsatz, daß, je mehr die Möglichkeit der freien Betätigung durch Zwangswirtschaft eingeengt wird, Angebot und Nachfrage sich auf unerlaubten Wegen begegnen.

Nach dem Umsturz hat bekanntlich die Kohlenabteilung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten den Verkauf der ärarischen Kohle aus den Juliusschächten in Brüx und dem Hedwigschachte in Eisenberg in eigener Regie übernommen. Diese ärarische Kohle wurde aber nur an die inländischen Konsumenten abgegeben, der Verkauf nach dem Auslande wurde an die Firma Friedländer & Co. in Berlin übertragen, wogegen die genannte Firma sich verpflichten maßte, ihre Lieferungen an oberschlesischer Steinkohle in die Èechoslovakei durch die Firma Union-Kohlenverkaufs-Gesellschaft m. b. H. in Prag zu fakturieren. Dieser Union, an deren Spitze ein gewisser Herr Stejskal steht, würde merkwürdigerweise auch bei den Lieferungen èsl. Kohle an die österreichischen Bundesbahnen eingeschoben, sodaß die Bundesbahnen gezwungen waren, über den amtlich festgesetzten Preis hinaus dieser Union auch noch einen Händlernutzen von 25 Kè für jeden Waggon Braunkohle und 40 Kè für jeden Waggon Steinkohle zu bezahlen. Infolge dieser gewiß sehr einfachen staatlichen Maßnahme sind der Union jährlich Millionen Kronen zugeflossen. Die erwähnte Übertragung des Verkaufes der ärarischen Kohle an eine Auslandsfirma, welche in der Èechoslovakei keine Niederlassung besitzt und daher hier keine Steuern zahlt, ist gewiß eine offenkundige Schädigung der Republik.

Die Geschäftstüchtigkeit der erwähnten Union ließ die Konkurrenz nicht nahen und es wurde eine neue Kohlenhandelsgesellschaft gegründet, die um ihre Ziele umso sicherer zu erreichen - nach den in der Pìtka vertretenen politischen Parteien sich gleichfalls politisch orientiert hat. Nationaldemokraten und Sozialdemokraten, Agrarier und Nationalsozialisten haben sich da zusammengefunden und ihr Bestreben ging dahin, den 'Verkauf der ärarischen Kohle im Ausland, den, wie wir eingangs bereits erwähnten, das Arbeitsministerium selbst besorgte, an sich zu bringen. Dieser Gesellschaft, welche sich unter dein. Namen Prodejna státních dolù konstituierte, wurde nun tatsächlich der Verkauf der ärarischen Kohle für das Inland im kurzem Wege übertragen. Wenn r sagen im kurzen Wege, so ist damit gemeint, daß es doch azn Platze gewesen wäre, über diese Vergebung eine Konkurrenz auszuschreiben, welche die Möglichkeit geboten hätte, das beste Angebot anzunehmen. Denn es geht doch nicht an, den Verkauf einer Kohlenförderung von nahezu 400 Waggons pro Tag so unter der Hand in älter Freundschaft zu vergeben, Der Vollständigkeit halber sei nur noch erwähnt, daß die Prodejna vom Arbeitsministerium ursprünglich einen Rabatt von 5% von den amtlich festgesetzten Preisen beanspruchte, da aber inzwischen ein anderweitiges Konsortium, in welchem angeblich die Legionärbank beteiligt gewesen war, sich mit einem Rabatt von nur 2% zufrieden gegeben hätte, so blieb der Prodejna nichts anderes übrig, als sieh mit dem ermäßigten Rabatt von 2% zu begnügen.

Ganz eigenartig ist die Methode des Kohlenverkaufes, die sich diese Prodejna, zurecht gelegt hat.

Nach dem Gesetze vom 9. April 1920, Nr. 260 betreffend die Regelung der Kohlenbewirtschaftung ist jeder Konsument von Kohle berechtigt, diese von einem Kohlenwerke oder vom Kommissionär des betreffenden Werkes direkt zu dem laut § 5 des betreffenden Gesetzes festgesetzten amtlichen Preise geliefert zu erhalten. So wird es auch von den privaten Kohlenwerken gehandhabt. Anders ist dies bei der Prodejna, Ihre Mitglieder, zumeist Prager Kohlenhändler beziehen zwar zu dem amtlichen Preise die Kohlen' und treten aber daran dem großen Konsum gegenüber als Kohlenhändler auf und nehmen pro Waggon 60 Kè Nutzen. In Wirklichkeit also stellt sich die Sache so dar, daß kein Konsument in der Lage ist, zum offiziellem Preise Kohle aus den ärarischen Schächten zu beziehen, der Staat verteuert also seine eigene Kohle dem inländischen Konsumenten, indem er diese Prodejna dazwischengeschoben hat.

Man wird wohl zugeben müssen, daß die geschilderten Verhältnisse auf dem inländischen Braunkohlenmarkte nichts weniger als einwandfrei bezeichnet werden können.

Ähnliche Zustände bestehen aber auch im Kohlenverkehre mit Deutschland und man muß wirklich staunen, mit welcher Willkür staatliche Organe in das durch Jahrzehnte geregelte Erwerbsleben von Handel und Industrie fortgesetzt eingreifen, Derselbe Herr Stejskal von der Union Kohlenhandelsgesellschaft m. b. H. in Prag, dessen erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiete des Kohlenhandels bereits eingangs beleuchtet wurde, gründete nämlich Anfangs März d. J, unter dem Namen Èechoslovakische Kohlen Ein und Ausfuhrgesellschaft eine Vereinigung mit dem eingestandenen Zwecke, dem Handel mit schlesischen Kohlen und Koks zur Gänze an sich zu reißen und d mit die bisher angestammte Händlerschaft auszuschalten.

Zur Gründung dieser Gesellschaft wurden nebst einigen Prager Großhandlungsfirmen wie: Svoboda & Hinais, Nebeský, Kováè, das Mitglied des Kohlenrates Kožušníèek, Olmütz etc. und wieder einige politisch-wirtschaftliche Organisationen fast aller Parteien beigezogen. In der gründenden Versammlung dieser Gesellschaft erklärte Herr Stejskal, es sei ihm vom Arbeitsministerium das ausschließliche Einfuhrsrecht für ausländische Kahlen und Koks nach der Èehoslovakei schriftlich zugestanden worden und er behauptete weiter, daß es ihm gelungen sei, er von ihm in Warschau gegründeten polnisch èechoslovakischen Kohlenhandels A.-G. die für die Èechoslovakei in Frage kommende Einfuhrmenge von monatlich 100.000 T., welche Menge, bekanntlich der bisherigen gesamten Einfuhrmenge ausländischer Kohlen und Koks entspricht, sich gleichfalls zu sichern. Bei ungestörter Förderung hat Polen an die Èechoslovakei an Kohlen und Koks 70% der Kontingente, d, s, rund 600.000 Tonnen zu liefern, also bei den heutigen 'Preisen ein Wertobjekt von 240 Millionen Kè.

Diese, offensichtliche Monopolisierung des Handels mit schlesischer Kohle, welche sich der größten Protektion der maßgebenden Kreise des Arbeitsministeriums erfreut, hat begreiflicherweise einen Sturm der Entrüstung seitens der übrigen, sich in ihrer Existenz bedrohten Händlerschaft, die bisher etwa 90% des Einfuhrgeschäftes besorgte, hervorgerufen.

Aber auch die Industrie, welcher es durchaus nicht gleichgültig ist, welche kohlen sie zu verfeuern gezwungen ist, die Handels und Gewerbekammern und die angesehensten wirtschaftlichen Körperschaften haben gegen diese eigenartige Gründung, die nur preisverteuernd und wirken kann, auf das entschiedenste Stellung genommen. Diese Proteste sind bisher erfolglos geblieben.

Herr Stejskal hat mit dieser Gründung aber bereits eine gründliche Enttäuschung erfahren, Er war nämlich er Meinung, auf diese Weise den ganzen Handel der guten und anerkannten schlesischen Marken, wie sie von den Firmen Wohlheim, Friedländer und Giesche u. a, gehandelt werden, zu monopolisieren. Diese Firmen erklärten aber rundweg im Hinblick auf die langjährigen Geschäftsbeziehungen mit den bisherigen èechoslovakischen Importfirmen nicht gesonnen zu sein, mit der neuen privilegierten Gesellschaft in Verbindung zu treten, so daß also diese Gesellschaft zwar über die Einfuhrbewilligung, wicht aber über gute Einfuhrkohle verfügt.

Diese Angelegenheit wunde nun in einer sehr merkwürdigen Weise erledigt. Die Einfuhr von oberschlesischer Kohle würde nämlich mit 1. Mai 1. J. überhaupt untersagt, und damit auch unsere Industrie der Bezug von anerkannt guten Kohlen und Koks zu annehmbaren Preisen unmöglich gemacht.

Es muß jedem wirtschaftlich Denkenden klar sein, daß diese Maßnahmen in jeder Richtung verteuernd und drückend auf unser ganzes. Wirtschaftsleben einwirken. Hiezu kommt Nachfolgendes,

Die Verfügungen des Finanzministeriums hinsichtlich der Einführung der Umsatzsteuer auf Auslandskohle stellen geradezu. wirtschaftliche Unmöglichkeiten dar. Diese Steuer wurde mittels eines, im Jänner erschienenen Erlasses mit Rückwirkung vom 1. Oktober eingeführt. Wie soll der Kohlenhändler von Konsumenten diese. Umsatzsteuer nachträglich hereinbringen? Es wird dies in den meisten Fällen für den Kohlenhändler unmöglich sein. Er wird. diese Steuer aus seiner Tasche zu bezahlen haben, auf diese Weise. wird diese ansehnliche Gruppe des. Handels, welche auch sonst sich keiner besonderen Fürsorge seitens des Arbeitsministeriums erfreut, systematisch zu Grunde gesteuert,- Das Finanzministerium behauptet zwar, diese Verfügung im Einvernehmen mit dem Kohlenhandel getroffen zu haben. Es ist dies aber den Tatsachen nicht entsprechend, weil das Finanzministerium über diese Frage lediglich mit einer kleinen Gruppe Prager Großhändler verhandelt hatte, die durchaus nicht autorisiert war, ein derartiges Votum abzugeben.

Die Unterzeichneten stellen deshalb an den Herrn Ministerpräsidenten folgende Anfragen:

1. Ist der Herr Ministerpräsident bereit, dem Herrn Arbeitsminister nahezulegen, dem Votum des. Kohlenrates auf Aufhebung der staatlichen Kohlenbewirtschaftung endlich stattzugeben?

2. Ist der Herr Ministerpräsident bereit zu untersuchen, welche Gründe seinerzeit maßgebend waren, daß der Verkauf der ärarischen Kohle nach dem Auslande anstatt einer inländischen, einer ausländischen Firma übertragen wurde und diese Gründe dem Abgeordnetenhause bekanntzugeben?

3. Ist der Herr Ministerpräsident bereit, zu veranlassen, daß die Abgabe der aus den ärarischen Gruben geförderten Kohle an inländische Konsumenten zu den amtlichen Preisen erfolgt, wie dies seitens der Privatschächte und durch deren Kommissionäre geschieht?

4. Ist der Herr Ministerpräsident bereit darauf zu dringen, daß das der èechoslovakischen Kohlen Ein und Ausfuhrgesellschaft zugesicherte Einfuhrmonopol auf ausländische Kohle ehestens zurückgezogen werde und daß der Handel mit ausländischen Brennstoffen dem legitimen Kohlenhandel ohne Unterschied der Parteizugehörigkeit gewährleistet wird?

5. Ist der Herr Ministerpräsident bereit, dem Abgeordnetenhause über den gegenwärtigen Stand des Kohlenabkommens zwischen der Èechoslovakei und dem Deutschen Reiche ehestens Aufschluß zu geben?

6. Ist der Herr Ministerpräsident bereit, dahin zu wirken, daß die Verfügung des Finanzministeriums betreffend die Einhebung der Umsatzsteuer für Auslandskohle und Koks mit Rückwirkung vom 1. Oktober 1921 rückgängig gemacht werde?

Prag, am 6. Juni 1922.

Kostka, dr, Kafka,

Dr. E. Feyerfeil, Dr. Petersilka, Scharnagl, Bobek, Køepek, J. Fischer, Dr. Radda,. Wenzel, Patzet, Windirsch, Zierhut, Dr. Medinger, Röttel, Böllmann, Dr. Brunar, Kraus, Dr. Spinn, Dr. Schollich, Dr. W. Feierfeil, Pittinger, Heller.

Pùvodní znìní ad. V./3700.

 

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Rudolf Lodgman und Genossen

an den Minister des Innern wegen Einschränkung der persönlichen Freiheit der Latte Fischer in Bodenbach durch ein Organ der Bodenbachen Grenzpolizei.

Lotte Fischer, Schülerin am Technikum in Bodenbach, löste am 25, März in Bodenbach eine Fahrkarte zu dem von dort um 4 Uhr 35 M. nachm. gegen Niedergrund (Èechoslovakei) abgehenden Personenzug. Beim Betreten des Bahnsteiges wurde sie trotz Vorweisung ihrer nur bis Niedergrund gültigen Fahrkarte und trotz Erklärung, sie wolle nur bis nach Niedergrund fahren, von dem bei diesem Zuge diensttuenden Beamten der èechosiovakischen Grenzpolizei an dem Besteigen des Zuges verhindert. Er begründete sein Verhalten damit, daß seiner Ansicht nach Lotte Fischer nicht nach Niedergrund, sondern nach Dresden fahren wolle, Der Hinweis, daß sie eine solche Absicht nicht habe und diese auch nicht ausführen könnte, weil sie in den, nur für nach Niedergrund reisende Passagiere bestimmtem sogenannten Sperrwagen, einsteigen würde, nützte ihr nichts und sie maßte den Bahnsteig verlassen, umsomehr, als ihr der Beamte sogar mit der Verhaftung drohte.

Da Lotte Fischer in Niedergrund eine wichtige Zusammenkunft hatte, an der sie teilnehmen mußte, blieb ihr nichts anderes übrig, als bei dem bodenlosen Wetter den mehr als zweistündigen Weg zu Fuß anzutreten.

Am nächsten Tage hat der betreffende Beamte auf die Frage, mit welchem Rechte er Lotte Fischer die Reise nach Niedergrund verweigerte, sein Vorgehen fast wörtlich folgendermaßen begründet: Ich hatte die Meinung,.die Dame könnte nach Dresden fahren. Auf die Frage, wieso er zu einer solchen Meinung käme, antwortete er wiederum ungefähr so: Weil ich die Meinung habe, daß viele die eine Fahrkarte nur bis Niedergrund haben, doch nach Dresden fahren. Schließlich wurde er zu seinem Vorstande in ein separaten Zimmer gerufen, kehrte von dort nach ungefähr 10 Minuten zurück und überreichte Lotte Fischer den Betrag was 1.50 Kè als Entschädigung für die verfallene Fahrkarte, ein Zeichen daß die Herren die Rechtlosigkeit ihres Verhaltens eingesehen haben und Weiterungen verhindern wollten. Dem Ersuchen, den Namen des betreffenden Beamten zu nennen, wurde nicht entsprochen.

Nach Ansicht der Gefertigten ist däs Vörgehen des betreffenden Beamten ein Mißbrauch der Amtsgewalt nach § 101 des Strafgesetzes und das Verbrechen der widerrechtlichen Einschränkung der persönlichen Freiheit, begangen durch ein Amtsorgan.

Die Gefertigten fragen den Herrn Minister:

1. Gedenkt er den geschilderten Vorfall zu untersuchen, den betreffenden Beamten zur Verantwortung zu ziehen und das. Ergerbnis dem, Abgeordnetenhause bekanntzugeben?

2. Wie gedenkt der Herr Minister die geschädigte Person entsprechend zu entschädigen, da eine Entschädigung in der Rückerstattung der Fahrkarte sicherlich nicht erblickt werden kann?

Prag, den 2. April. 1922.

Dr. Lodgman,

Matzner, Schälzky, Pittinger, Röttel, Dr. E. Feyerleil, Bobek, Patzet, Wenzel, Kaiser, J. Mayer, J. Fischer, Dr. Hanreich, Schubert, Dr. Brunar, Dr. W. Feierfeil, Scharnagl, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Dr. Radda, Knirsch, Kostka, Böllmann, Dr. Baeran.

 

 

Pùvodní znìní ad. VI./3700.

Interpellation

des Abgeordneten Wolfgang Zierhut und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend Abwehr gegen lügnerische Zeitungshetzen.

Anläßlich des letzten Landvolksfestes in Plan haben die berüchtigten Pilsner Hetzblätter Èeský deník und Èesky smìr Artikel gebracht, die von Lügen. strotzen.

Der ersichtliche Endzweck dieser Zeitungshetze ist dahin gerichtet, nicht nur 'gegen die deutsche Bevölkerung und deren gewählte Abgeordnete und anerkannte Führer. mit geradezu lächerliches Entstellungen und mit den unsinnigsten Unterstellungen zu hetzen, sondern auch die staatlichen Organe, die gemäß ihrer Pflicht dieses Landvolksfest nicht gestört haben, zu verhadern, also b sie angeblich bloß in der überhitzten, daher nicht mehr normalen Phantasie der Berichterstatter dieser Blätter ausgemalte gegen staatliche Demonstrationen des deutschen Landvolkes in Plan geduldet hätten, Wie weit die zügellose Hetze dieser Blätter geht, ist schon aus dem Umstande ersichtlich, daß sie ihre eigenen èechischen Volksgenossen in Plan nicht schonen, die in ihrer vernünftigen Betrachtung der wirklichen Tatsachen an den Fest keinen Anstoß genommen haben und darin nicht einmal eine Provokation erblicken konnten.

Desto verwerflicher ist es, daß fremde Berichterstatter sich erfrechen nach faustdicken Lügen den üblichem Unkenruf nach einem stärkeren Beamten ertönen zu lassen, als ob der Ort Plan schon so bedroht wäre, daß die èechische Minderheit ständigen Gefahren ausgesetzt wäre. Wir konstatieren, daß bei dem Landvolksfest der Planer èechischen Minderheit nicht ein Haar gekrümmt worden ist.

Selbst die genannten èechischen Blätter konnten nicht das geringste Unrecht feststellen, welches bei diesem Landvolksfeste der èechischen Minderheit in Plan zugefügt oder auch nur angedroht worden wäre.

Wir empfinden daher den Ruf nach einer stärkeren Hand als den böswilliger Agitation, um die Staatsbehörden gegen die Stadt Plan ganz und gar zu verhetzen und fragen an.

1. Ist der Herr Minister von dem wahren Vorgang beim Landvolksfest in Plan unterrichtet?

2. Ist der Herr Minister daher auch darüber orientiert, daß die vorgenannten Zeitungsartikel dem wahren Sachverhalt nicht entsprechen?

3. Hat also der Herr Minister seine Meinung sieh nach dem wahren Sachverhalt gebildet und seine Entschließung danach gerichtet?

Prag, am 14. Juni 1922.

Zierhut,

Schubert, Kaiser, Dr. Spinn, Pittinger, J. Fischer, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Schollich, Dr. Radda, Bobek, Wenzel, Simm, Scharnagl, Køepek, Heller, Dr. Brunar, Böhr, J. Mayer, Windirsch, Böllmann, Dr. Hanreich, Knirsch.

 

 

 

Pùvodní znìní ad. VII./3700.

Interpellation

des Abgeordneten Zierhut und Gegossen an den Minister des Innern

betreffend die Kontrolle der Gendarmerie

in den Eisenbahnzügen.

Es ereignen sich noch immer Fälle, daß die Reisenden auf Strecken, welche innerhalb der Grenzen der Republik liegen, einer allgemeinen Kontrolle durch Gendarmerie unterzogen werden. Dabei wird sogar bewaffnete Gendarmerie mit aufgepflanztem Bajonett zu dieser Kontrolle verwendet. Nicht nur daß dieses Vorgehen in Friedenszeiten gänzlich unangebracht ist und ängstliche Reiseide besonders Frauen und Kinder dadurch unnütz geschleckt wenden, widerspricht dieses, einer polizeilichen Schnüffelei entsprungene

und auch den freien Reiseverkehr im Inlande störende Vorgehen dem Geiste eines demokratisches Freistaates, Die Gendarmerie ist noch dazu an höfliche Umgangsformen so wenig gebunden oder gewöhnt, daß ihr Benehmen noch mehr Unheil stiftet. Es ist sogar der Fall vorgekommen, daß von dem Interpellanten auf der Reise von Prag in seine Heimat durch einen Gendarmen mit aufgepflanztem Bajonett und im Namen des Gesetzes zwischen Klattau und Bezdiekau eine Legitimation abgefordert wurde, obwohl der Gendarm schon Kenntnis von der Eigenschaft des Interpellanten als Abgeordneten hatte, da der Kondukteur den Interpellanten mit der Ansprache als Abgeordneten in Gegenwart des Gendarmen begrüßt hatte und der Interpellant auf die Frage des Gendarmen erklärt hatte, er reise nach Neuern und sei Abgeordneter. Dieser Gendarm ist der Wachtmeister Brom vom Posten Eisenstein im Heimatsbezirke des Interpellanten und der Übergriff dieses Wachtmeisters ereignete sich am 2. Juni d. J.

Wir fragen daher an:

1. Hat die Gendarmerie einen Auftrag zu solchem Kontrollen und wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen mit Rücksicht auf die Friedenszeit?

2. Will der Herr Minister diese Kontrollen sofort einstellen?

3. Will der Herr Minister den Gendarmeriewachtmeister Brom aus dem Bezirke Neuern versetzen lassen?

4. Will der Herr Minister dafür sorgen, daß über die reisende Bevölkerung eine derartige allgemeine Polizeiaufsicht in Friedenszeiten nicht gehandhabt wird und das Ansehen eines gewählten Volksvertreters nicht verletzt wird?

Prag, am 11. Juni 1922.

Zierhut,

Dr. Hanreich. J, Fischer, Heller, Böllmann. Kaiser, Windirsch, Mark, Budig, Scharnagl, Dr. Luschka, Schälzky, Dr. W, Feierfeil, Dr. Kafka, Dr. Petersilka, Pittinger, Schubert, Matzner, Ing. Kallina, Kraus, Dr. Brunar.

 

 

Pùvodní znìní ad. IX./3700.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Hanreich, Dr. Schollich, Schälzky, Ing. Jung, Dr. Kafka und Genossen

an dem Justizminister

wegen Übertretung des Sprachengesetzes

durch die Staatsanwaltschaft in Brünn.

Das Stadtamt Grulich sandte unterm 12. Jänner 1922, Zahl: 61 am die Staatsanwaltschaft in Brünn folgendes Schreiben:

Wir ersuchen um Übersendung eines Strafprotokollauszuges über den am 17. September 1895 geborenen, nach Brünn zuständigen Schlosser Josef Heyek. Genganter wurde laut Zuschrift des Polizeiamtes Brünn, Z.: 37.565 vom 4. November 1920 fünfmal wegen Diebstahl und einmal wegen Betrug vorbestraft. Zuletzt soll er vom Kreisgericht Königgrätz zu sechs Monaten schweren Kerkers verurteilt worden sein.

Auf dieses Ersuchsschreiben ging folgende Antwort ein:

Mìstskému úøadu v Králíkách se žádostí o zaslání èeského pøípisu.

Z pøíkazu: Státní Zastupitelstvo jako úøad trestního rejstøíku v Brnì, dne 19. ledna 1922.

Fuksová, kancelistka.

Die Gefertigten stellen die Anfrage, ob der Herr Minister diesen Übergriff deckt und was er zu tun gedenkt, um das Umsichgreifen solcher anarchistischer Verhältnisse auf dem Gebiete des Sprachenrechtes einzudämmen?

Prag, am 16. Juni 1922.

Dr. Hanreich, Dr. Schollich, Schälzky, Ing. Jung, Dr. Kafka,

Bodig, Dr. Lodgman, Ing. Kallina, Dr. Brunar, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Radda, Dr. Petersilka, Scharnagl, Böhr, J. Mayer, Dr. W. Feierfeil, Kaiser, Böllmann, J. Fischer, Simm, Heller.

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad. X./3700.

Inerpellation

der Abgeordneten Dr. Hanreich, Dr. Schollich, Schälzky, Ing. Jung, Dr. Kafka und Genossen

an den Justizminister

wegen èechischer Eintragungen im Grundbuche.

 

Das Bezirksgericht Eisenbrad hat das Edikt vom 3. März 1922, Z.: Präs. 24/19/22-5, betreffend die Eintragung einer bisher im Verzeichnisse des öffentlichen Gutes Nur, il ausgewiesenen Parzelle der Katastralgemeinde Zasada in das Grundbuch dem Gemeindevorstande Labau im Gerichtsbezirke Gablonz, in èechischer Sprache zum Anschlage an der Amtstafel übersendet. Als das Gemeindeamt Labau um eine deutsche Ausfertigung mit der Begründung ersuchte daß in der Gemeinde Labau 80% Deutsche wohnen, sodaß die Kundmachung in èechischer Sprache den Zweck verfehlen würde, antwortete das Bezirksgericht in Eisenbrod unter dem 18. März 1922, daß es sich nicht verpflichtet erachte, die Kundmachung in deutscher Sprache zu übersenden, da das bezügliche Verfahren beim Gerichte ausschließlich in èechischer Sprache kundgemacht sei und sich also der § 2 des Sprachengesetzes auf das Bezirksgericht in Eisenbrod nicht beziehe. Ferner wurde das Gemeindeamt Labau auf den § 3 des Gesetzes vom 29. Feber 1920, Slg. Nr. 122, aufmerksam gemacht.

Da dieses Vorgehen des Bezirksgerichtes jedenfalls gesetzwidrig ist, stellen die Gefertigten die Anfrage:

Ist der Herr Minister geneigt dafür Sorge zu tragen, daß die Bezirksgerichte angewiesen werden, öffentliche Verlautbarungen, die für deutsche Gemeinden bestimmt sind, in deutscher Sprache zu erlassen?

Prag, am 16. Juni 1922,

Dr. Hanreich, Dr. Schollich, Schälzky, Ing. Jung, Dr. Kafka,

J. Mayer, Budig, Dr, Brunar, Dr. E. Feierfeil, Dr. Lodgman, Dr. Radda, Ing. Kallina, Böhr, Dr. W. Feierfeil, Simm, Kaiser, Böllman, J. Fischer, Dr. Petersilka, Scharnagl, Heller.

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP