Pùvodní znìní ad XV./3519.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Mayer und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit von Vorschreibungen von Stempelgebühren auf die Bestätigung über die eingezahlten Vereinsbeiträge.

Die Finanzbezirksdirektion in Eger belästigt in allerjüngster Zeit Vereine von volkswirtschaftlicher und gemeinnütziger Bedeutung mit der Vorschreibung von Gebühren, weil sie auf Bestätigungen über die eingezahlten Mitgliedsbeiträge, die nach ihrer Anschauung notwendigen Stempelmarken nicht vorgefunden hat. Gelegentlich der Bucheinsicht bei verschiedenen Landwirten kommen auch Mahnungen von landwirtschaftlichen Vereinen zum Vorschein, die die betreffenden Bauern an die Pflicht erinnern, die fälligen Mitgliedsbeiträge für die landwirtschaftlichen Vereine einzuzahlen. Wenn der Betreffende dieser satzungsgemässen Pflicht nachkommt, lässt er sich gewöhnlich auf dem Briefe die Zahlung bescheinigen; daraus wollen nun die Finanzorgane eine Stempelpflicht herausfinden, obwohl es sich lediglich hier um eine nach dem Vereinsstatute eingegangene Verpflichtung handelt, die normaler Weise ohne Rechnung und ohne weitere Scheine zu leisten ist. Der Zeitaufwand, der dabei in Frage kommt, steht in keinem Verhältnisse zu der Arbeit und der Mühe, die mit einem Zahlungsauftrage von 60 heller verbunden ist und man kann daraus ersehen, in welch mutwilliger Weise die Bevölkerung durch die Steuerbehörde belästigt wird.

Die Gefertigten fragen an:

Ist der Herr Minister geneigt sofort Vorsorge zu treffen, dass der von den Anfragestellern gerügte Vorgang baldigst abgestellt wird?

Prag, am 4. April 1922.

J. Mayer,

Knirsch, Böllmann, Böhr, Dr. Petersilka, Dr. Radda, Dr. W. Feierfeil, Dr. Spinn, Kraus, Windirsch, Zierhut, Køepek, Kaiser, Bullig, Schubert, Dr. Lodgman, Ing. Jung; Röttel, Dr. Schollich, Matzner, Schälzky.

Pùvodní znìní ad XVI./3519.

Interpellation

der Abgeordneten Ing. Jung, Matzner und Genossen an den Minister für nationale Verteidigung wegen einer Falschmeldung des Troppauer Pferde-Evidenz-Kommandos.

Am 25. März verlautbarte das Pferde-Evidenz-Kommando Nr. VIII in Troppau in mehreren Zeitungen folgende Nachricht:

Verkauf ärarischer Pferde.

Am 1. April l. J. gelangen am städtischen Pferdemarkt in Troppau 68 ausrangierte, für landwirtschaftliche Arbeiten vollkommen brauchbare Pferde und Maultiere zum Verkaufe. Versteigerung um 8 Uhr früh. Zum Kauf der ausrangierten Pferde werden in erster Linie jene Käufer zugelassen, die sich mit einer Ankaufslegitimation, die von der zuständigen politischen Behörde bestätigt sein muss, ausweisen; sodann wird die Versteigerung auf eine Viertelstunde unterbrochen und dann in der Versteigerung der nicht verkauften Pferde bei Zulassung aller Kauflustigen fortgeschritten, ohne Rücksicht darauf zu nehmen, ob diese eine Legitimation besitzen oder nicht.

Als nun am 1. April eine grössere Anzahl Kauflustiger in Troppau erschien, wurde sie unverrichteter Dinge mit dem Bemerken heimgeschickt, es fände keine Versteigerung statt. Den geprellten 62 Personen aus Jägerndorf, Freidenthal, Neutitschein, Freiwaldau, Troppau, Friedek, Mähr.-Ostrau, Hultschin, Wagstadt, Freistadt, Teschen, Bennisch und Liebenthal erwuchsen dadurch unnütze Auslagere bis zum Betrage von 100 Kronen. Sie sind in dem dem Minister für nationale Verteidigung vorgelegten Verzeichnisse enthalten, das auch eine amtliche Bestätigung über ihre Auslagen enthält.

Allem Anschein nach hat sich die angeführte militärische Behörde mit ihrer Zeitungsnachricht einen schlechten Aprilscherz erlaubt.

Die Gefertigten fragen daher an:

1. Ist der Herr Minister gewillt, den Fall aufs Strengste untersuchen zu lassen?

2. Ist er weiters gewillt, zu veranlassen, dass den in der Beilage angeführten Personen die unnütz erwachsenen Kosten vergütet werden?

3. Was gedenkt er zu tun, um in Hinkunft derartige skandalöse Vorfälle zu verhüten?

Prag, am 4. April 1922.

Ing. Jung, Matzner;

Patzel, Dr. Lodgman, Ing. Kallina, Dr. Radda, Scharnagl, Dr. E. Feyerfeil, J. Fischer; Knirsch, Pittinger, Heller, Kostka, Dr. Lehnen, Schälzky, Dr. Hanreich, Röttel, Kaiser, Wenzel, Böhr, Dr. Kafka, Simm, Dr. Schollich, Schubert.

Pùvodní znìní ad XVIII./3519.

Interpellation

der Abgeordneten Koscher, Hillebrand, Häusler, Palme und Genossen an den Handelsminister betreffend die Arbeitslosigkeit der Arbeiterschaft der Stickerei-, Spitzen-, Tüll und Gardinenerzeugung.

Die Arbeiterschaft der Stickerei-; Spitzen-, Tüll- und Gardinenerzeugung leidet schon seit vielen Wochen unter einer grossen Arbeitslosigkeit. Im westböhmischen Gebiet, wo diese Industrie ihren Hauptsitz hat, gibt es Tausende von Arbeitern, die bei sehr stark herabgesetzter Arbeitszeit arbeiten oder vollständig arbeitslos sind. Die Ursache der grossen Arbeitslosigkeit beruht darauf, dass aus Deutschösterreich und aus Deutschland grosse Quantitäten der Stickerei- Spitzen-, Gardinen- und Tüllerzeignisse eingeführt werden, während die heimische Industrie darniederliegt.

Um die Arbeiterschaft dieser Industrie vor der grossen Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen wirtschaftlichen Notlage zu bewahren, stellen wir an den Herrn Handelsminister die Anfrage:

Was gedenkt der Herr Handelsminister zum Schutze der teilweise und vollständig arbeitslosen Arbeiterschaft zu tun und welche Massnahmen gedenkt der Herr Minister anzuwenden, um die Arbeiterschaft und Industrie vor der dauernden Beschäftigungslosigkeit zu schützen?

Prag, den 6. April 1922.

Roscher, Hillebrand, Häusler, Palme, Pohl, Leibl, Schuster, Hoffmann, Grünzner, Uhl, Hackenberg, Beutel, Deutsch, Heeger, Hirsch, Blatny, Dr. Haas, Dr. Holitscher, Dr. Czech, Taub, Jokl, Hausmann.

Pùvodní znìní ad XXI./3519.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Edwin Feyerfeil und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen Sprachengesetzwidrigkeiten auf Stationen der Pilsner Staatsbahndirektion.

In wiederholten Interpellationen und parlamentarischen Interventionen wurde darauf verwiesen, dass die für die deutschen Orte Oberhaid und Böhmisch Hörschlag bestehende Station Oberhaid-Böhm. Hörschlag in vollkommenen Widerspruch zum Sprachengesetze die Stationsbezeichnung und alle Aufschriften auch im Stationsgebäude (Bezeichnung der Amtsräumlichkeiten und der Bahnhofrestauration) nur in èechischer Sprache trage. Alle diese Schritte blieben orfolglos, sodass es den Anschein gewinnen muss, als ob das Eisenbahnministerium das gesetzwidrige Verhalten der Verwaltung der genannten Station bezw. der Pilsner Staatsbahndirektion billige. Auch ermutigt dieser Umstand offenbar die Pilsner Staatsbahndirektion, in solchen Gesetzwidrigkeiten fortzufahren. So wurde erst vor wenigen Wochen die bisher doppelsprachige Bezeichnung der Haltestelle Angern-Rosenthal der beidem deutschen Orte gleichen Namens entfernt und in der neuen Bezeichnung erscheint der Ort Rosenthal nur mit dem èechischen, offenbar für diesen Zweck eigens erfundenen Namen Rožmitál angeführt, dasselbe ereignete sich auf der Haltestelle Pschenitz-Suchenthal, wo in der neuen Bezeichnung der reindeutsche Ort Suchenthal nur mehr mit dem èechischen, vor dem Umsturze gänzlich unbekannten Namen Suchdol paradiert.

Auf Grung dieser Vorkommnisse fragen wir den Herrn Minister:

Ist der Herr Minister willens, die gerügten Gesetzwidrigkeiten endlich einmal abzuschaffen?

Prag, den 5. April 1922.

Dr. E. Feyerfeil,

Dr. Lehnert, Dr. Radda, Dr. Lodgman, Knirsch, Dr. Hanreich, Böllmann, J. Fischer, Pittinger, Dr. Schollich, Schälzky, Dr. W. Feierfeil, Scharnagl, Patzel, Schubert, Kaiser, Röttel, Kostka, Bobek, Wenzel, J. Mayer.

Pùvodní znìní ad XXII./3519.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Keibl, Dr. Schollich und Genossen

an den Finanzminister

wegen der Zustände bei der Schlesischen Finanzdirektion in Troppau.

Nach dem Umsturzes im November 1918, tauchte in Schlesien ein Angestellter der Finanzwache, namens Anton Svoboda auf. Angeblich hatte ihn das Finanzministerium mit besonderen Vollmachten ausgestattet, und sollte er die Trennung der Gefällskontrolle von der Grenzfinanzwache durchführen, und letztere neu organisieren. Genannter Svoboda war eben aus dem Mannschaftsstande in den Beamtenstand gehoben worden, und befindet sich heute in der siebenten Rangsklasse. Er hatte auch die Aufgabe eine möglichst grosse Zahl von Legionären in der Schlesischen Grenzfinanzwache unterzubringen. Er hat auch in kürzester Zeit den Stand der Schlesischen Grenzfinanzwache von nicht ganz 300 auf über 600 Mann erhöht. Für diese jungen und vielfach undisziplinierten Leute brauchte er ältere, arfahrene und energische Abrichter und hat deshalb die alten Finanzbeamten, ohne Rücksicht darauf, ob sie die Verzehrungssteuerprüfung hatten und für die Gefällskontrolle hoch qualifiziert waren, fast durchgehens bei der Grenzfinanzwache belassen. Er verfolgte damit auch eine weitere Absicht. Der Stand der Grenzfinanzwache wurde in Schlesien auf diese Weise um das doppelte überschritten, und jetzt beginnt, nachdem sich die jungen Kräfte ein wenig eingearbeitet haben, die Reinigungsarbeit. Wer seine Lebens- und Dienstjahre erreicht hat, bekommt als Angebinde zu seinem. 60. Geburtstag vom Herrn Svoboda den blauen Bogen, ohne Rücksicht auf Dienstfähigkeit, Familie, oder Vermögensverhältnisse. Dadurch wird Platz für èechische Beamte, da es selbstverständlich ist, dass Herr Svoboda nur die deutschen Grenzfinanzbeamten in die Pension jagt. Alle diese Verfügungen erfolgen seitens des Herrn Grenzfinanzwacheoberinspektors vollkommen selbstherrlich, seine Berichte gehen meistens unmittelbar an das Finanzministerium mit Umgehung der Finanzdirektion in Troppau, und langen vom Ministerium erst bei der Finanzdirektion mit dem Auftrage an, die Anträge durchzuführen.

Auch dann, wenn seine Berichte andere Personalangelegenheiten betreffen, so die Gefällskontrolle, das Zollfach und selbst die Konzeptsbeamten, sind seine Berichte massgebend, sodass alle Finanzbeamten der Willkür dieses Menschen rettungslos ausgeliefert sind. Erst jüngst ist ein braver deutscher Finanzwachbeamter, namens Stiller, das Opfer der Verfolgungswut des Herrn Svoboda geworden, und hat seinem gequälten Leben durch Erhängen ein Ende gemacht.

Der Herr Präsident der Finanzdirektion in Troppau scheint entweder selbst die Macht des Herrn Svoboda zu fürchten, oder sich mit ihm zu identifizieren, kurz wer gegen Herrn Svoboda aufmurrt, verscherzt sich die Gnade des Herrn Präsidenten und wird gemassregelt. Alle Beschwerden und Vorstellungen der Betroffenen und auch der Beamtenorganisationen sind vollständig wirkungslos.

Auf Grund der geschilderten Tatumstände fragen die Gefertigten den Herrn Finanzminister an:

1. Sind dem Herrn Finanzminister die geschilderten Tatumstände bekannt?

2. Was gedenkt der Herr Finanzminister zu veranlassen, um dem Treiben des genannten Herrn Svoboda ein Ziel zu setzen?

Prag, am 30. März 1922.

Dr. Keibl, Dr. Schollich,

Dr. Lehnert, Pittinger, Windirsch, Dr. Lodgman, Knirsch, Kostka, Patzel, Dr. Hanreich, J. Fischer, Böllmann, Schubert, Wenzel; Dr. Radda, Dr. E. Feyerfeil, Matzner, Schälzky, Dr. W. Feierfeil, Scharnagl, Bobek, Röttel, Kaiser, J. Mayer.

Pùvodní znìní ad XXIII./3519.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Rudolf Lodgman und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung in Angelegenheit des ungesetzlichen Vorgehens der Militärbehörden bei Kasernenbauten.

Am 31. Jänner d. J. erschien beim Bürgermeisteramte in Friedland eine Militärkommission, bestehend aus dem Generalstabsoffizier Major Wenzel Rydel und dem Beamten der Militärbaubehörde in Leitmeritz, Kap. Ing. Junek und erklärte, dass sie einem Auftrage des Ministeriums für nationale Verteidigung folge, wenn sie in sofortige Verhandlungen mit der Stadtgemeinde Friedland wegen Erbauung einer Kaserne trete. Es bündle sich um die Unterbringung eines Infanterie-Battaillons, bestehend aus 400 Mann, 150 Offizieren, mit Kompagniekanzlein, einer Rechnungskanzlei, Stallungen für 22 Pferde und einer Wagenremise für 8 Wagen. Der Sprecher der Komission erklärte im vornherein jeglichten Widerstand der Stadtgemeinde für nutzlos, bemerkte, dass sich die Militärbehörde bezüglich des Bauplatzes bereits entschlossen habe und verlangte kurzerhand von der Gemeinde eine Erklärung darüber, in welcher Weise sie den beabsichtigten Kasernenbau zu fördern gedenke.

Die Beratung wurde am nächsten Tage fortgesetzt, führte jedoch in der Sache zu keinem abschliessenden Ergebnisse, indem lediglich vereinbart wurde, dass die Stadtgemeinde Friedland bis 11. Feber 1922 sich verpflichte, eine bestimmte Erklärung abzugeben unter der Voraussetzung, dass der Stadtrat bezw. die Stadtvertretung hiezu bereit sei. Wenn sich bei der Verhandlung am 1. Feber 1922 die Stadtgemeinde Friedland zu dieser Frist bis 11. Feber 1922 verpflichtet hatte, so geschah dies unter dem Eindrucke einer Erklärung der militärischen Vertreter, die dahin ging, dass im Falle des Widerstandes der Gemeinde das herrschaftsliche Amtshaus, sowie das Gebäude der Schlossschänke und der dazu gehörigen Stallungen von den nach dem Bodenbeschlagnahmegesetz beschlagnahmten Gütern des Herrschaftsbesitzers Clam-Gallas zu Zwecken der Unterbringung des Battailons angefordert werden würden. Von der Gemeinde Friedland wurde als Mindestleistung, wenn diese Beschlagnahme vermieden werden soll, die unentgeltliche Beistellung des Baugrundes und die unentgeltliche Durchführung der Kanalisations-Licht- und Wasserleitungsanlage für den Kasernenneubau kategorisch verlangt.

Die Gefertigten stellen fest:

1. Dass die Stadtgemeinde Friedland gesetzlich nicht verpflichtet ist, irgend einen Beitrag zum Baue einer Kaserne zu leisten;

2. dass die Vertreter der militärischen Behörden ausdrücklich erklärt haben, die Militärverwaltung wolle die Kaserne in Friedland erbauen, werde dies aber nur dann tun, wenn sich die Stadtgemeinde Friedland zu den verlangten Leistungen verstehe und beabsichtige für den Fall, als die Gemeinde hiezu nicht bereit sei, auf Grund des Beschlagnahmegesetzes Gebäude der Herrschaft Friedland anzufordern;

3. dass durch die Erklärung der militärischen Vertreter die Stadtgemeinde Friedland in eine Zwangslage gebracht wurde, insofern sie genötigt werden soll, einen grösseren Beitrag zum Kasernengau zu leisten, wenn sie ihre eigene wirtschaftliche Schädigung vermieden wissen will;

4. dass es ein Missbrauch des Beschlagnahmegesetzes wäre, wenn die Militärbehörde, die ja den Kasernenbau beabsichtigt, hievon absieht und zur Beschlagnahme von Gebäuden greift, wenn sich die Stadtgemeinde Friedland nicht zu materiellen Opfern entschliesst, zu deren Tragung sie durch kein Gesetz verpflichtet ist;

5. dass es ein Missbrauch der Bodengesetze wäre, wenn der Wirtschaftsführung dienende Gebäude der Herrschaft Friedland, ohne dass, wie ja der Plan des Kasernenneubaues erweist, eine zwingende Notwendigkeit hiezu vorläge, für Kasernenzwecke angefordert würden.

Der Stadtrat der Stadtgemeinde Friedland hat in seiner Sitzung vom 17. Feber 1922 die von der Militärbehörde verlangten Beiträge für den Kasernenneuban verweigert. Umsomehr muss es Wunder nehmen, dass bei der am 22. Feber 1922 in Mies abgehaltenen Militärkommission in Angelegenheit eines Kasernenbaues in dieser Stadt durch den militärischen Vertreter erklärt worden ist, dass die Stadtgemeinde Friedland für den Bau einer Kaserne schon Zusagen bezüglich der Grundbeistellung u. s. w. gemacht habe. Diese Aeusserung steht im vollen Widerspruche mit den Tatsachen.

Ebenso ungehörig war es, dass eine Militärkommission, die im Namen des Ministeriums für nationale Verteidigung von einer deutschen Stadt zur anderen reist, auch in Podersam die materielle Förderung des Kasernenneubaues durch die Stadtgemeinde gefordert und hiebei wieder unrichtiger eise auf das angebliche Entgegenkommen der Städte Friedland und Mies hingewiesen hat.

Die Gefertigten verweisen ferner darauf, dass die Militärbehörden bei Kommissionen in Angelegenheit von Kasernenbauten sich den Gemeinden gegenüber auf ein neues Militäreinquartierungsgesetz berufen; das angeblich die Gemeinden zu Beiträgen für Kasernenneubauten verhalte. Ein solches Gesetz ist bisher vom Parlamente nicht beschlossen worden. Durch derartige Behauptungen werden aber die Gemeinden irre geführt und zu Leistungen bewogen, die über ihre finanzielle Kraft hinaus gehen und zu welchen sie nicht verpflichtet sind.

Wir ersuchen den Herrn Minister für nationale Verteidigung dringend, dafür zu sorgen, dass endlich mit dem ungesetzlichen Vorgehen der Militärbehörden gegenüber den Gemeinden ein Ende gemacht werde und fragen, was der Herr Minister in dieser Hinsicht zu tun gedenkt?

Prag, den 2. April 1922.

Dr. Lodgman,

Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Knirsch, Kostka, Wenzel, J. Fischer, Dr. Schollich, Schälzky, Röttel, Dr. Hanreich, Matzner, Dr. Radda, Dr. W. Feierfeil, Scharnagl, Schubert, Kaiser, Böllmann, J. Mayer, Pittinger, Dr. E. Feyerfeil, Bobek, Patzel.

Pùvodní znìní ad XXIV./3519.

Interpellation

der Abgeordneten Dietl, Karl Èermak, Hans Jokl und Genossen an den Minister für nationale Verteidigung betreffend die Entfernung der Einquartierung aus der Stadt Krummau.

Wie überall herrschaft auch in Krummau eine bedeutende Wohnungsnot. Die private Bautätigkeit ruht vollständig und auch vom Staate ist keine Vermehrung der Wohnungen zu erwarten. Diese Wohnungsnot wird nur dadurch in unglaublicher Weise zur absoluten Unerträglichkeit gesteigert, dass die militärische Besatzung ständig vermehrt wird. Dies bedeutet vor allem eine schwere finanzielle Belastung der Stadt.

Der Stadtgemeinde Krummau sind durch die Errichtung einer Garnison in Krummau schon grosse Unkosten erwachsen, sie hat bisher ca. Kè 48.000.- für Adaptierungen freiwillig geleistet und werden sich diese Kosten in kurzer Zeit um Kè 20.000.- noch erhöhen. Diese grossen Lasten übersteigen die Leistungsfähigkeit der Gemeinde, die ohnehin sehr verschuldet ist. Laut Beschluss der Gemeindevertretung werden 300% Gemeindeumlagen eingehoben, zur Deckung der Auslagen wären ca. 900% nötig. Dadurch gerät die Stadt immer mehr und mehr in Schulden, sodass eine weitere Leistung für Adaptierungszwecke der Gemeinde gänzlich unmöglich ist. Politische Bezirksverwaltung und Militärbehörde treiben nun eine Paschawirtschaft, dass nicht einmal die äussere Form der Anforderungen gewahrt wird.

Die Militärbehörde liess zum Beispiel eine Wohnung, die bereits vermietet war, plötzlich ohne den geringsten Schein eines Rechtes militärisch besetzen und verwehrte den Mietern den Eintritt. Wenn dann auch nachträglich diese Besetzung als willkürlicher Akt einzelner Militärunterorgane erklärt wird, so ändert das nichts an der Sachlage. Die Wohnung eines verstorbenen Kürschners namens Pokorny, bestehend aus einem Zimmer und einer Küche, wollte man unbedingt requirieren; obwohl der Sohn hiedurch obdachlos geworden wäre. Sämtliche öffentliche Lokale, die Schisstätte, den Kasinosaal, die Stadt Linz und der Grüne Ast wurden beschlagnahmt und dort Militär untergebracht. Dabei spotten die Verhältnisse in diesen militärischen Ubikationen jeder hygienischen Forderung. Die Soldaten liegen in den Sälen massenweise übereinander, wobei für 100 und mehr Mann oft nur ein einziges Klosett verfügbar ist, sodass im Falle eines Ausbrechers einer Epidemie Militär und Zivilbevölkerung aufs Schwerste bedroht sind.

Krummau besitz derzeit 2 Batterien mit ca. 300 Mann und ca. 100 Pferden. Eine 3. Batterie soll demnächst nach Krummau kommen, obwohl hier die Wohnungsnot bereits derart gross ist, dass ca. 60 Familien seit Jahr und Tag die dringend benötigten Wohnungen vergeblich beanspruchen. Die Arbeiter hausen in elenden Löchern und ist ihnen die Möglichkeit genommen, die gesundheitswidrigen Wohnungen zu verlassen, es müssen oft 8-10 Personen in einer einzelnen Stube wohnen.

Die ständige Vermehrung der Garnison und die Beschlagnahme von Wohnungen für Offiziere und Unteroffiziere verschärfen nun die Wohnungsnot umsomehr. Der hiesige Kommandant Lapaèek besitzt eine Privatwohnung von 4 Zimmern und Küche, obwohl er kinderlos ist. Gegenwärtig werden wieder 14 Wohnungen für Offiziere und Unteroffiziere verlangt und da sie nicht verfügbar sind, drohen weitere Willkürakte. Das Militär requiriert auch ganz ungeeignete Objekte für seine Zwecke und verlangt dann immer die Adaptierung auf Kosten der Gemeinde. Während im benachbarten Budweis Kasernen und Baracken lerr stehen, drangsaliert man hier die Gemeinde und die Bevölkerung durch fortwährende Wohnungsanforderungen.

Wie gross der Mangel an Räumen hier ist, erhellt schon aus dem Umstand, dass die Gemeinde nicht einmal im Stande ist, Objekte für dringend nötige Schulzwecke freizuhalten. Wenn man schon nach Krummau so viel Militär wirft, so hat doch der Staat die selbstverständliche Verpflichtung für die nötigen Ubikationen, durch Bau von Kasernen und Baracken Sorge zu tragen, wodurch auch gleichzeitig der grossen Arbeitslosigkeit gesteuert werden würde.

Die Bevölkerung ist durch die fortlaufenden Wohnungsanforderungen von Seiten des Militärs in ihrer Gesundheit und Erwerbsmöglichkeit aufs Schwerste gefährdet und protestiert nachdrücklichst gegen die bisherigen und die noch beabsichtigten Wohnungsanforderungen. Sie verlangt endlich Schutz gegen die jede Rechtsgrundlage erschütternden fortwährenden Willkürakte.

Wir fragen den Hernn Minister:

1. Ist er geneigt die Krummauer Militärbehörden daran zu erinnern, dass Wohnungsanforderungen nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen und nur unter Beobachtung der gesetzlichen Formen zulässig sind?

2. Ist er weiter geneigt der ständigen Vergrösserung der militärischen Besatzung in Krummaa Einhalt zu bieten, eventuell mit dem Bau einer Kaserne oder wenigstens ausreichender Baracken zu beginnen, wodurch die Wohnungsnot gemildert würde und ausserdem eine grosse Anzahl von Arbeitslosen Beschäftigung finden würde?

Prag, den 30. März 1922.

Dietl, Èermak, Jokl,

Hillebrand, Schuster, Koscher, Häusler, Grünzner, Uhl, Pohl, Kirpal, Hoffmann, Beutel, Dr. Haas, R. Fischer, Taub, Hackenberg, Dr. Hollitscher, Schweichhart, Palme, Heeger, Hirsch.

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