Původní znění ad VII./3410.
Interpellation
der Abgeordneten Josef Mayer, Josef Fischer und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit der Beschlagnahme des Deutschen Landbotens in Karlsbad.
In der Nummer 56 vom 13. Juli des Deutschen Landbotens in Karlsbad verfiel folgende Stelle wieder einmal dem Rotstifte des Zensors:
Dieser heldenmütige Kampf der Iren um ihre Freiheit bildet ein leuchtendes Beispiel einer standhaften Liebe zum angestammten Volke, das gerade auf uns Deutsche in der Tschechei aneifern wirken muss. Die irische Freiheitsbewegung zeigt uns, dass keine Nation auf die Dauer unterdrückt werden kann. Wenn das, im Verhältnis zum britischen Imperium so kleine und arme Irland sich seine Selbständigkeit erringen kann, sollen dann wir in die Tschechei gepferchten Deutschen die Hoffnung auf eine Vereinigung mit unseren Brüdern aufgeben? Das reiche, mächtige England sieht sich genötigt, mit dem ausgesogenen Irland Frieden zu machen und die verschuldete, dem Bankerott zueilende, erst im Kriege von den Grossmächten ausgegrabene Tschechei sollte unserem Freiheitsdrang widerstehen können? Das kleine Volk der Iren war auf sich selbst angewiesen, während hinter uns 60 Millionen deutsche Volksgenossen stehen! Besinnen wir uns auf uns selbst! Prägen wir uns Tag für Tag ein, dass wir in diesen Staat gezwungen wurden, vergessen wir keine Stunde, dass wir Deutsche sind, zu Deutschen gehören, und richten wir unser Tun und Denken darauf ein!
Das Ziel der Tschechen ist dasselbe, wie das der Englender in Irland. Nur geht man nicht mehr mit Pulver, Blei und Schwert vor, sondern man trachtet, die Deutschen wirtschaftlich zu vernichten. Eine Hauptwaffe bei der Eroberung unserer Heimat ist die Verteilung deutschen Grund und Bodens an die Legionäre - man nennt das in der Tschechei Bodenreform - wie den z diese heldenmütigen Überläufer überhaupt in der Tschechisierung Deutschböhmens eine wichtige Rolle spielen. Unsere deutschen Bahnbediensteten wissen ein Lied davon zu sinnen. Die tschechischen Machthaber wollen uns auch in dem Heiligsten treffen, was ein Volk sein eigen nennt, die Sprache. Deutsch findet man an den öffentlichen Stellen kein Gehör und was von oben kommt, ist unverständlich, es sei denn etwas zum Zahlen oder Liefern, was man deshalb noch deutsch aufträgt, um verstanden zu werden.
In dieser Zeit des unerbittlichen Kampfes, verlassen von allen Seiten, bleibt nur das Vertrauen auf uns selbst, die Selbsthilfe und eigene Kraft. Benützen wir die uns nach gebliebenen wirtschaftlichen Mittel zum Widerstande gegen tschechischen Grössenwahn und nehmen wir uns an den taxieren Söhnen der grünen Insel ein Beispiel, das uns zeigt, wia der unerschütterliche Drang zur nationalen Freiheit, doch zum Ziere führt.
Die vorliegenden Zeilen schildern historische Tatsachen die Wert für Wert auf unsere Verhältnisse in der Čechoslovakischen Republik passen und es unbegreiflich, wie man in unsrer Zeit der freien Meinungsäusserung so unerhörter Weise Fesseln anzulegen sich bestrebt. Die Gefertigten fragen an:
Wird der Herr Minister endlich Sorge tragen, dass diese mutwilligen Beschlagnahmungen in Karlsbad endlich einmal ihr Ende finden?
Prag, am 19. Juli 1922.
J. Mayer, J. Fischer, Křenek, Schubert, Windirsch, Dr. Spina, Kaiser, Böllmann, Zierhut, Röttel, Kostka, Böhr. Ing. Jung, Strom, Schälzky, Dr. Keibl, Dr. Petersilka, Dr. Kafka, Patzel, Budig, Dr. Baeran.
Původní znění ad VIII./3410.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Haas, Heeger und Genossen
an den Justizminister
betreffend die Konfiskation der Nr. 95 der in Troppau erscheinenden periodischen Druckschrift Volksrecht vom 26. November 1921.
In der Nr. 95 der in Troppau erscheinenden periodischen Druckschrift Volksrecht vom 26, November 1921 wurden von der Staatsanwaltschaft in Troppau unter der Gesch. Zahl Sa 79/21 zwei Notizen konfisziert.
1. In der Hutfabrik Hückel in Neutitschein fanden im Herbste 1921 Arbeiterdemonstrationen statt, welche ein gerichtliches Nachspiel vor dem Kreisgerichte in Neutitschein hatten. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen von 6 Wochen bis zu 3 Monaten unbedingt verurteilt. Nach Rechtskraft der bezüglichen Urteile hat das Volksrecht diesen überaus strengen Urteilen die Urteile des Engerer Kreisgerichtes entgegen.. gestellt, welches bei aus einer Massenpsychose hervorgegangenen. Gesetzesübertretungen wesentlich mildere Strafen bedingt mit Festsetzung einer einjährigen Bewährungsfrist verhängte und folgende Sätze hinzugefügt:
Ueber unsere Klassenjustiz.
Und nun vergleiche man die krassen Urteile, die das Kreisgericht Neutitschein über die Demonstranten bei der Firma Hückel gefällt, wo Arbeiter, die noch keine Verstrafen hatten, alle von 6 Wochen bis 3 Monate unbedingt verurteilt wurden, obwohl man ihnen Gewalttätigkeiten gegen die Klerikalen in dem Umfange wie in Eger nicht im Entferntesten nachweisen kannte. Aber es sind Angehe>rige der verlassen Arbeiterklasse und die Justiz Schützerin des dreimal heiligen Eigentums.
2. Beim Dezemberstreik stellen auch die Arbeiter der städtischen Gasanstalt in Mähr.-Ostrau die Arbeit ein und verpflichteten auch die dem Arbeiterstande nicht angehörigen Bediensteten, die Arbeit niederzulegen. Zwei Angestellte, welche unter dem Drucke die Streikes der Arbeiter nicht im Dienste erschienen waren wurden entlassen. Ihrer Klage auf Kündigungsentschädigung wurde von Gewerbegerichte in Mähr.-Ostrau stattgegeben. Das Kreisgericht in Neutitschein als Berufungsgericht hat die Klage rechtskräftig abgewiesen. Das Volksrecht bringt in der angeführten Nummer 95 über dieses Urteil die folgende Kritik:
Klassenjustiz.
Als Begründung dieses salomonischen Urteils rühren sie an, dass es den Angeseilten doch möglich gewesen wäre, ihre Pflicht zu tun und während des Streikes zu arbeiten. Soweit scheint bei unseren Richtern das Denkvermögen nicht zu reihen, sieh in den Zustand dieser Leute hineinzudenken. Soll sich ein solcher Angestellter erschlagen lassen? Soll er vielleicht nachher als einer, der täglich und stündlich bei dem unvermeidlichen Verkehr mit den Arbeitern angespuckt wird, herumgehen? Glauben denn die Herren, dass Anspruch auf Ehre und anständige Behandlung nur die Richter haben? Nach dem klaren Sachverhalte mass jeder Mensch mit gesundem Laienverstand sagen, dass gerade die für Betriebe direkt Angestellten unter einem Zwinge, unter dein Drücke der damaligen Verhältnisse gehandelt haben. Für diese anständige, ganz logische Handlungsweisen die wohl mit der Entlassung genug gestraft. Es mass das racheschnaubende Ungetüm der alten verrosteten Justizmaschine dazu kommen, um daraus eine Schuld der Angestellten zu k instruieren. Unter solchen Umständen darf mau sich nickt wundern, wenn die Achtung vor unserer Justiz im Volke immer mehr sinkt. Die Herren Trichter werden sich daher wohl zu modernen Ansichten über Gerechtigkeit bequemen müssen soll nicht die Achtung vor dieser unserer Rechtsinstitution unter dem Volke vollenden Teufel geben. Dabei ist dieses Beispiel nur eines von vielen. Wir werden in nächster Zeit einige dieser krassen Klassenarterie unter die Lupe nehmen, um der Weit zu zeigen, wie reformbedürftig unsere Justiz bereue ist.
Wenn man die Neutitscheiner Richter als Klassenrichter, die nur die Interessen der herrschenden, besitzenden Klassen vertreten, hinstellt, tun sie ungeheuer beleidigt und der Herr Staatsanwalt muss sofort einrücken, um mit seinem Rotstift die lädiere Ehre zu flicken. Aber soviel mau sich auch anstrengt, eine bessere Meinung von ihnen zu bekommen, es ist uns beim besten Villen triebt möglich. Diese Institution mit ihren Vertreten ragt wie ein vorsintflutliches Gebilde in die neue Zeit herein und mutet daher jedem freiheitlich und fortschrittlich Gesinnten so weltfremd an. Nur ein Beispiel.
Beide Notizen beinhalten eine durchaus zulässige Kritik rechtskräftiger Urteile; von einer Herabsetzung der Gerichtsbarkeit als solcher kann keine Rede sein, zumal den kritisierte Urteilen in beiden Fällen Urteile andrer inländischer Gerichte entgegengestellt werden. Es besteht daher kein Grund zur Konfiskation.
Wir fragen daher den Herrn Justizminister: Ist der Herr Justizminister bereit, die Staatsanwaltschaft in Toppau anzuweisen, vexatorische die Presse knebelnde Konfiskationen der oben angeführten Art in Zukunft zu unterlassen?
Dr. Haas, Heeger, Häusler, Schweichhart, Hoffmann, Leibl, Grünzner, Beutel, Blatny, Taub, Hausmann, Čermak, Dr. Czech, Pohl, Jokl, Palme, Dr. Holitscher, Kirpal, Hirsch, Deutsch, Schuster.
Původní znění ad IX./3410.
Interpellation
der Abgeordneten Kostka, Dr. Kafka und Genossen
an den Ministerpräsidenten, den Finanzminister und den Handelsminister
betreffend die Forderungen tschechoslovakischer Gläubiger an die vormalige österreich.-ungarische Heeresverwaltung.
Wir haben in der Sitzung vom 18. Juni 1920 eine diesen Gegestand betreffende Interpellation eingebracht, die erst nach mehr als einem Jahre, d. i. am 3. August 1921 mit einer gedruckten Antwort (Druck Nummer 245) erledigt wurde.
Ganz abgesehen davon, dass diese verspätete Beantwortung dicser Interpellation ungesetzlich ist (§ 68 des Gesetzes vom 15. April 1920, Slg. d. G. u. V. Nr. 2) kann sie uns auch unter keinen Umständen befriedigen.
Zunächst heisst es darin, dass für Forderungen aus Lieferungen an die vormalige Heeresverwaltung, die vor dem Staatsumsturz an die ehemaligen österreichisch-ungarischen Heeresanstalten getätigt wurden, jedoch vom Ministerium für nationale Verteidigung überhaupt nicht übernommen worden sind, als Verpflichtungen, die während des Krieges mit der ehemaligen österreichischen bzw. ungarischen Regierung im Sinne des Artikels 205 letzter Absatz des Friedensvertrages von St. Germain resp. Artikel 188 letzter Absatz des Friedensvertrages von Trianon abgeschlossen wurden, die jetzige österreichische bezw. ungarische Regierung einzig und allein verantwortlich ist. Diese Behauptung ist nicht schlüssig. Es handelt sich bei den Lieferungen an Militärkörper nicht um Verträge mit der alten österreichischen resp. ungarischen Regierung, sondern mit den Anstalten des Heeres, also mit Institutionen, die mit der Regierung selbst gar nichts zu tun hatten. Die Regierung selbst konnte Schulden und Verpflichtungen nur auf verfassunsmässige Weise eingehen; man kann jedoch aber beispielsweise nicht eine Forderung als eine solche an die Regierung bezeichnen, die darin besteht, dass ein Gewerbetreibender die Wäschereinigung für ein Spital übernommen hat oder ein Traiteur die Versorgung der Kranken einer solchen Anstalt besorgte. Zur selben Gattung gehören aber die wenigsten Forderungen der Lieferanten. Es bandelt sich also hier nicht um Schulden der Regierung, sondern um zivilrechtliche Schulden einzelner Anstalten.
Es gibt aber auch zahlreiche Fälle, wo grosse Warenmengen manchmal kurz vor dem Umsturz an die vormaligen österreichisch-ungarischen Verpflegsmagazine, Monturdepots u. dgl. abgeliefert wurden; demnach die gelieferten Waren beim Umsturz noch in vollem Umfange vorhanden wären und nach dem Umsturz vom Ministerium für nationale Verteidigung, wenn auch nicht direkt von den Lieferanten, so doch tatsächlich in der Substanz übernommen wurden. Auch für diese Lieferungen haben die Erzeuger bisher nicht einen heller erhalten, wogegen die Aktiva der vormaligen österreichisch-ungarischen Heeresverwaltung vom Ministerium für nationale Verteidigung übernommen worden sind.
In den Friedensverträgen von St. Germain und Trianon steht nun allerdings nicht, dass die čsl. Regierung zur Bezahlung der alten Heeresforderungen verpflichtet ist, es steht aber auch nicht darin, dass die čsl. Regierung ohne weiters die Aktiva der vormaligen Heeresverwaltung über nehmen könne, ohne deren Passiva zu berichtigen.
In der uns übermittelten Antwort heisst es weiter:
Über die auf Grund von Bestellungen gelieferten Materialien, die nach dem Umsturz storniert wurden, disponiert die Interministerielle Kommission für Sachdemobilisierung und wenn es sich um den einzelnen Firmen gehörendes Material handelt, übernimmt sie dasselbe für einen mit der Militärverwaltung vereinbarten Preis und begleicht die an die Heeresverwaltung aushaltenden Forderungen. Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. In den meisten Fällen wurde das den Firmen gehörige Material von der Interministeriellen Kommission sticht übernommen, und demnach auch nichts, ficht einmal eine Stornogebühr dafür bezahlt. Dagegen sind Fälle vorgekommen, wo beispielsweise Geschossmaterial bei den Firmen von den Behörden beschlagnahmt, in die militärischen Zeugsdepots überführt wurde und nicht nur nicht bezahlt, sondern nach einem oder zwei Jahren den Firmen wieder als angeblich nicht verwendbar zur Verfügung gestellt wurde, wobei sogar den Firmen zugemutet wird, die Hin und Rückfracht, sowie einen Lagerzins zu zahlen.
Es haben sich sogar Fälle ereignet, dass nicht einmal deponierte Kautionen den betreffenden Eigentümern zurückgestellt wurden, ja dass reparierte Gegenstände, wie z. B. Säcke von den Organen der čsl. Heeresverwaltung übernommen wurden, ohne dass die Reparaturkosten behalt wurden.
Vveiers behauptet die Antwort, dass Stornomaterial, das in den IBesitz der ehemaligen tleeresverwaltung gehörte und den Firmen blass zum Zwecke der Iearbeitung übergeben worden ist, von der Interministeriellen Kommission für Sacltdemcbilisieru: g zum Ausgleichsgegenstaad gemacht wird, wc bei angebli;:h die von der ehemaligen Ileeresverwaltung übernommenen VVarenfcrderungen zur Gänze oder zum Teil beglichen werden.
Auch diese Erklärung entspricht nicht den Tatsachen. Nicht die Interministerielle Kommission schlisset den Ausgleich ab, sondern das Militärliquidierungsamt in Wien res. ein bei diesem Amte aufgestellter Senat, bei dem nur ein einziger isl. Vertreter sitzt, wogegen die österreichische Regierung durch 2 Mitglieder und aussäendem noch das österreichische Militärliquidierungsamt vertreten ist und wobei den Firmen kaum 50% der ohnehin bis aufs Äusserste reduzierten Schadensbeträge bewilligt werden. Bei diesen Vergleichen wird gar nichts verglichen, ja nicht einmal die Währung der Forderungen festgestellt. Diesem Senate gegenüber befinden sich alle Gläubiger in einer furchtbar en Zwangslage, da ihnen für den Fall als sie einem solchen gewaltsamen Vergleich ficht zustimmen, erklärt wird, dass sie erst nach Erledigung sämtlicher Vergleiche und erst nach Aufhebung des Moratoriums werden klagen können und möglicherweise gar nichts erhalten.
Wenn die Regierung in diese Angaben Zweifel setzen sollte, so möge sie eine Versammlung der Heeresgläubiger einberufen, in der die Richtigkeit unserer Behauptung klar erwiesen werden wird.
In der Antwort wird weiters ausgeführt, dass die Regierung alle Mittel zur Anwendung gebracht habe, um bei der österreichischen Republik die Bezahlung der Forderungen an die ehemalige Heeresverwaltung zu erlangen und dass die Entscheidung der Reparationskommission angesprochen wurde.
Wir können diese Behauptung nicht als richtig anerkennen, denn wenn die Legierung mehr Energie an die Sache verwendet hätte, so hätte diese leidige Angelegenheit, welche täglich schwieriger wird, jetzt nach mehr als 3 Jahren längst erledigt sein müssen.
Wir können eine Befriedigung der Gläubiger nur darin erblicken, dass sie in čsl. Kronen bezahlt werden.
Wenn nun die Reparationskommission erstechenden sollte, dass Österreich zu bezahlen hat oder dass in ungestempelten Kronen zu bezahlen wäre, so würde dies mit dem nahezu vollständigen Verluste aller Forderungen Gleichbedeutung sein. Diesem Umstände vorzubeugen ist die Regierung verpflichtet und sie ist daher auch verpflichtet diese Summen in čsl. Währung zum vollen Nominalwerte umzuwechseln, wobei gegebenenfalls in Rückwirkung der Abstempelungsmassnahmen vom Jahre 1919 ein entsprechender Prozentsatz - da es sich um Bargeld handelt - als Zwangsanleihe zurückbehalten werden könnte. Eine Inflation ist dadurch nicht zu befürchten, weil dieses Geld, wenn es, wie es in Ordnung gewesen wäre, bereits zur Zeit der Abstempeln sich im Inlande befunden hätte, ebenfalls zur Abstempeln resp. Umwechslung gekommen wäre. Es würde sich also hier nicht um die Ausgabe neuer ungedruckter Noten sondern um die Nostrifizierung von Geldern handeln, die bereits zur Zeit der Währungstrennung ins Inland gehört hätten.
Die Unterzeichneten richten daher an die Regierung die folgenden Anfragen:
1. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen um zu verhüten, dass tschechoslowakische Staatsbürger solche unerträgliche Schäden erleiden und dass ihnen ihre Forderungen an die vormalige Heeresverwaltung in čsl. Währung in kürzester Frist bezahlt werden?
2. Was gedenkt die Regierung zu veranlassen, dass die Entscheidung der Reparationskommission in Bälde erfliesst, damit die Angelegenheit nicht noch länger hinausgezogen wird?
Prag, am 17. Jänner 1922.
Kostka, Dr. Kafka, Böhr, Budig, Dr. Luschka, Bobek, Scharnagl, Schälzky, Dr. Petersilka, Ing. Jung, Wenzel, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Keibl, Kraus, Matzner, Schubert, Zierhut, Böllmann, Windirsch, Pittinger.
Původní znění ad X./3410.
Interpelláció
Beadja Nagy Gyula képviselő és társai
a belügyi és a földmivelés ügyi Minister urakhoz
a tárási paritásos bisottságoknál tapasztalt visszásságok tárgyában.
Az 1920 évi április ho 11. én kiadott 67-iki Hivatalos Közlöny számú ministeri rendelt 7 § 3./ötödik bekezdése értelmében Slovenskó területén minden szolgabíróság járási székhelyén meg kellett volna alakítani a járási paritásos bizottságokat. A legtöbb helyen a mai napig sem alakították meg ezeket a bizottságok, sok helyen pedig ahol megalakították figyelmen kívül hagyták a rendeletnek 3.ötödik bekezdés rendelkezését, amely arról szól, hogy első sorban a munkaadók és földmunkások szervezetei egyenlő számban figyelembe veendők.
Vannak szolgabírói járások, ahol a szolgabíró az ő általa behívott mindenre kapható embereket szerepeltet a paritásos bizottságban és amíg a munkaadók valamennyiét egyszerre beengedik és folyton belebeszélnek a tárgyalás menetelébe, a munkásokat szóhoz sem engedik sőt a munkások támogatására megjelent szakszervezeti titkárt sem engedik szóhoz jutni. Így történik meg az, hogy a munkások 98%-kát a járási par. bizottságok az elnöklő szolgabíró szavazatával elítélik.
Az így jogtalanul elitélt munkások a sérelmes ítéleteket megfellebbezik a bratislavai generál paritásos bizottsághoz, ahol 1/2, sőt 3/4 év után amikor az ügy tárgyalásra kerül a 98%-ból 90%-kát kénytelen a gen. par. bizottság megsémisíteni és a munkás javára dönteni. A gen. par. bizottság határozatát átteszi az illetékes járás szolgabírói hivatalához végrehajtás végett. A rendelet szerint ugyancsak a szolgabírói hivatal végzi el a büntető hatáskört a teljahatalmu minister 126 sz. rendeletének 3. §-a értelmében, és mit láttunk, azt hogy a szolgabírák sok helyen fel sem állították a járási bizottságot, ahol pedig felállították ottan meg úgy működnek ahogy a környékbeli agráriusok érdeke megkívánja. Ha a gen. par. bizottság a munkás javára hoz döntést azt a szolgabírák elszabotálják s egyáltalában végre nem hajtják. (Lásd Dunaszerdahely, Levice, Nemesoča stb.)
15802-E/1921 számú rendelet értelmében a felmondott cselédeknek mindaddig szolgálatban kell maradni és járandóságaikat élvezni, amíg a par. bizottság, fellebbezésnél a gen. par. bizottság végérvényesen sem dönt. Ezzel szemben a felmondott cselédeket szolgabírói és csendőri zaklatásokkal üldözik ki a majorokból, sőt volt rá eset, hogy csendőrség (Dunaszerdahelyen) minden bírósági határozat nélkül kidobáltattak lakásaiból ilyenfelmondás alatt lévő cselédet csupán a birtokos FUX Fyula balázsfai bérlő utasítására.
Míg a munkásokat a jogos követeléseikért minden más ok nélkül hurcoltak a börtönbe, addig munkaadókat a megítélt járandóságok kifizetésére meg sem kísérlik kényszeríteni. Számos esetben megtörténik az, hogyha a birtokon az intézőnek egy munkás nem akar magalázkodott hü rabszolgája lenni, a cseléd felesége nem akarja magát az intéző brutális kívánságának alávetni, az intéző a munkást a legcsekélyebb okért a csendőrségnél feljelenti és a csendőrséggel bűnügyi feljelentést tétetnek. Ha a szolgabíróság a legnagyobb igyekezettel sem tud semmit rábizonyítani a munkásra az eljárást megszüntetik és a felmerült költségekkel a kincstárt terhelik meg. Vagyis a birtokokról azért csináltatnak a csendőrséggel feljelentést, hogy pervesztés estén mentesítve legyen a birtokos a költségek fizetése alól, ennek tudható be, hogy Slovenskón a munkások elleni feljetentést 99% esetben a csendönség teszi meg.
Kérdem a földmivelés és a belügy Minister urakat hajlandók-e saját rendeleteiknek érvényt szerezni, illetve a csendőrség és birtokosok között fegyver-barátságot megvizsgálni. Kérdem a földmivelés ügyi Minister urat hajlandó-e az 15802-E/1921. sz. rendeletének érvényt szerezni, hegy a jogtalanul minden komoly ok nélkül felmondott cselédek mindaddig visszatartandók és járulékaik folyósitatók, amíg ügyükben a par. bizottság, fellebbezés esetén a gen. par. bizottság végérvényesen nem dönt.
Hajlandó-e a földmivelésügyi Minister úr odahatni, hogy a gen. par. bizottság által a munkások javára hozott döntéseket a szolgabíróságok ne szabotálják (csupán a földbirtokosok iránti barátságból) hanem a fenti rendeletek értelmében azokat végrehajtsák.
Prága, Január 1922. Vagy.
Malá, Skaunicová, Skalák, Houser, Darula, Rouček, Burian, Koutny, Warmbrunn, Tausik, dr. meral, Kunst, Bubník, Teska, Svetlik, Borovszky, Mikulíček, Kučera, Krejčí, Haken.
Původní znění ad XI./3410.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. Petersilka, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
betreffend die Entlassung des Wirkführers Wilhelm Palumbiny aus der staatlichen Webeschule in Kesmark
In Kesmark wurde der Werkführer Wilhelm Palumbiny aus der staatlichen Webeschule, an welcher er seit dem 1. I. 1902 angestellt war, am 31. Dezember 1921 durch Verordnung Z. 99827 des Schulministeriums vom 9. Dezember 1921 entlassen mit der Begründung, dass er die Prüfung aus der slavischen Sprache (am 6. November) nicht bestanden und das Magazin unverlässlich verwaltet hat. Seine Bitte um Entsendung einer Untersuchungskommission wurde abgewiesen. Jetzt hat er die Bitte durch eine Zuschrift an das Ministerium wiederholt. Er Ist 52 Jahre alt und hat eine Familie von 7 Mitgliedern zu ernähren. Wegen der angeblich schlechten Verwaltung des Magazins hat er Anspruch auf eine regelmässige Untersuchung, wegen der Nichtkenntnis der slovakischen Sprache müsste man mit einem Mann von über 50 Jahren und 19 Dienstjahren Rücksicht üben. Als Werkführer braucht er die Sprache nur zur Erklärung der Maschinenbehandlung und soviel slovakisch versteht er. Übrigens ist an der Schule kein einziger Schüler, welcher der ungarischen Sprache nicht mächtig wäre oder der deutschen! Palumbiny ist der vorletzte der früheren Angestellten der Schule, alle anderen hat man entlassen, pensioniert oder versetzt. Die Schule, welche für die deutsche Zipser Leinenindustrie geschaffen wurde und welche auch heute noch keinen einzigen waschechten Slovaken unter sich hat, wurde slavisiert. Die Schüler verstanden nur den Unterricht der früheren Lehrkräfte und eben deshalb entlässt man jene, damit man auch die Schüler slavisiert.
Ist dem Herrn Minister diese Tatsache bekannt, da es sich um eine Verordnung des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur handelt?
Ist der Herr Minister bereit, die Entsetzung des Wilhelm Palumbiny, welche eine unnötige Härte gegen einen 52-jährigen alten Familienvater und Staatsangestellten beinhaltet, und welche ungesetzlich ist, da ihr eine Anschuldigung zugrunde gelegt wird, welche durch eine Untersuchungskommission nicht erhoben wurde, zurückzunehmen?
Ist der Herr Minister bereit, der Bitte des Werkführers um Entsendung einer Untersuchungskommission, auf die er ein Recht hat, stattzugeben und dieselbe sofort anzuordnen?
Prag, am 19. Jänner 1922.
Dr. Schollich, Pittinger, Dr. Petersilka, Simm, Dr. Kafka, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Luschka, Dr. Spina, J. Fischer, Mark, Patzel, Bobek, Knirsch, Zierhut, Wenzel, Budig, Ing. Kallina, Dr. Brunar, Dr. Baeran, Schälzky, Heller, Ing. Jung.
Původní znění ad XlI./3410.
Interpellation
der Abgeordneten Dietl, Leibl und Genossen
an den Justizminister
wegen Nichtdurchführung des Gesetzes vom 27. Mai 1919, Zl. 318 Slg. d. G. u. V. über die Sicherstellung von Boden für Kleinpächter.
Mit dem Gesetz vom 27. Mai 1919, Zl. 318 Slg. d. G. u. V. wird der Boden für Kleinpächter sichergestellt und die Überführung in das Eigentum der Kleinpächter geregelt.
In vielen Gebieten, insbesondere bei der fürstl. Schwarzenbergischen Gutsverwaltung in Winterberg, Oberplan und Krummau ist die Durchführung weit zurückgeblieben, weil teilweise die Vermessung stockt und die zuständigen Gerichte nicht in der Lage sind, die aufgelaufenen Akten durchzuarbeiten.
In keinem Falle wird die Bestimmung des § 8 bezüglich des Uebernahmspreises nach den Grundpreisen vom Jahre 1913 beachtet und vielfach übersteigt der Uebernahmspreis das 6 bis 8fache des Friedenspreises vom Jahre 1913.
Dazu kommt weiters, dass durch die Nichtdurchführung der Grundübertragung diesen Kleinpächtern direkte Schäden erwachsen, weil sie von den Gutsverwaltungen zu Zahlungen herangezogen werden, die erst aus späteren Gesetzen erwachsen sind. Obwohl in den alten Pachtvarträgen die Bestimmung enthalten ist, dass alle Steuern und Abgaben von der Gutsverwaltung getragen werden (die Pächter stehen als Land- und Waldarbeiter im Dienste dieser Gutsverwaltungen) werden von ihnen jetzt diese Steuern gefordert und ausserdem hebt man von ihnen die Brotabgabe und die Zuschläge zum Pensionsfond ein.
Wären sie Eigentümer (ihr Grundbesitz erreicht in keinem Falle das Ausmass von 8 ha) so hätten sie diese Abgaben nicht zu entrichten und wären damit mit ihrem kargen Verdienst nicht wirtschaftlich geschädigt.
Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Minister für Justiz die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sorgen, dass in kürzester Zeit die Kleinpächter in den Besitz des Bodens kommen?
2. Will der Herr Minister dafür sorgen, dass als Uebernahmspreis der im § 8 des Gesetzes vom 27. Mai 1919, Zl. 318 Slg. d. G. u. V. bestimmte Preis beachtet wird, und will er die Kaufverträge auf die Einhaltung dieser Bestimmung überprüfen lassen?
3. Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um die Kleinpächter, die durch Ueberbürdung der Gerichte oder aus anderen nichtverschuldeten Gründen noch nicht Eigentümer des Bodens sind, vor der Zahlung von Lasten zu schützen, die sich als Eigentümer zum Teile gar nicht, zum Teile im bedeutend verminderten Masse zü tragen hätten.
Prag, den 17. Jänner 1922..
Dietl, Leibl, Pohl, Hirsch, Grünzner, Heeger, Kirpal, Blatny, Dr. Haas, Beutel, Hoffmann, Dr. Holitscher, Deutsch, Čermak, Häusler, Hackenberg, Dr. Czech, Taub, Palme, Uhl, Jokl.
Původní znění ad XIII./3410.
Interpellation
des Abgeordneten J. Mayer und Genossen
an den Minister für nationale Verteidigung
in Angelegenheit der Abtragung des Barackenlagers des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers in Deutsch-Gabel und Markersdorf.
Seit Abtransport der internierten Ukrainer steht dieses ehemalige Kriegsgefangenenlager leer und sind die Baracken ihrem Schicksale selbst überlassen. Nur in zwei oder drei Baracken befinden sich gegenwärtig russische Flüchtlinge interniert, die das Nötige dazu beitragen, dass ein Teil nach dem andern von dem Materiale der Baracken verschwindet. Einige dieser seinerzeit um viel Geld herstellten Baracken sind ohne Dach oder ohne Wände, andere stürzen von selbst zusammen, was einen bedeutenden materiellen Schaden für den Staat darstellt. Was aber meistens uns bewegt, diese Interpellation einzubringen, ist, dass die Grundbesitzer auf deren Grund und Boden diese Baracken errichtet stehen, seit zwei Jahren überhaupt keinen Pachtzins mehr erhielten und in den Vorjahren in so geringem Ausmasse, dass die Steuern für diese Grundstücke, die von den Grundeigentümern selbst getragen werden mussten, sich höher stellen, als der Pachtzins. So erhält z. B. ein Grundbesitzer für seine verbauten 23 Strich Grund den jährlichen Betrag von 749 Kč. Alle beteiligten Grundbesitzer gelangen dadurch in grossen Schaden und in Schulden und gehen dem Ruin entgegen. Wir verlangen, dass die Baracken sofort veräussert und abgetragen und der Grund und Boden wieder für die Landwirtschaft urbar gemacht wird, sodass er dieses Frühjahr wieder zum Anbau benützt werden kann.
Die Gefertigten fragen an:
Ist der Herr Minister bereit, die sofortige Auflassung, Räumung und Abtragung des Barackenlagers zu veranlassen und dafür zu sorgen, dass die benützten Grundstücke unverzüglich den Grundeigentümern zur landwirtschaftlichen Bearbeitung rückgestellt werden?
Prag, am 27. Jänner 1922.
J. Mayer, Knirsch, Patzel, Schälzky, Bobek, Schubert, Pittinger, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Ing. Jung, Dr. Hanreich, Budig, Zierhut, Wenzel, Dr. Spina, Heller, Scharnagl, Füssy, J. Fischer, Kostka, Simm, Křepek.
Původní znění ad XIV./3410.
Interpelláció
a miniszterelnök és a közmunkaügyi miniszter úrhoz.
Beadja: Borovszky Géza nemzetgyűlési képviselő és társai.
Szlovenszkó és Podkarpatszká-Russ dolgózo népe immár két éve statáriális állapotok között él; ezen statáriális állapotok lehetetlenné teszik részére, hogy a burzsoázia minden oldaláról jövő támadásokkal szemben védekezhessék. De módot nyújt úgy a hatóságoknak mint a burzsoá kapitalistáknak, hogy az így védekezésre képtelenné tett munkásságot még jobban elnyomhassák és az amúgy is nehéz megélhetését is veszélyeztessék azáltal, hogy minden indok nélkül egymás után zárják be üzemeiket és százával dobják ki a munkanélküliségbe az embereket; teszik azt akkor, amikor az évi mérlegeikben maguk kénytelenek kimutatni a sok-sok millió tiszta hasznot. A sok eset közül csak egynéhányat fogok felsorolni. Kotterbach bánya és ércpörkölte, Máriahutta bánya, Bereg-Szentmiklos gyufagyár, Stóss késgyár, Krompahy vasmű, Metzenzéf kapagyár, Bratislava gumigyár és a Gölnicbányai láncgyár vállalatok szüntették be részben vagy egészben üzemeiket. Teszik azt azért, hogy a munkásságot így megtörhessék és később még jobban kizsákmányolhassák.
Az így kidobott munkásság kénytelen vándorbotot fogni és az ország határán túl keresni megélhetést. Teszik ezt azok, kik ebből a köztársaságból eddig is csak hasznot húztak és teszik azt azokkal, kik ezt a köztársaságot megteremtették és főntartásához a legnagyobb mértélcben úgy közvetett adókkal, valamint munkájukkal hozzájárultak.
Látjuk azt, hogy a hatóságok mindig közbeszoktak lépni, ha a munkásság jogos követeléssel lép fel a kapitalistákkal szemben; igaz, hogy mindig a munkás kárára. De viszont nem látjuk ugyanazt a közbelépést a hatóságok részéről, amikor a burzsoa-kapitalisták intéznek támadást a munkásság megélhetése ellen.
Éppen azért kérdezzük a miniszter urat:
1. Van-e tudomása arról, hogy Szlovenszkó és Podkarpatská-Russban a gyár- és bányatulajdonosok a munkásságot hogy letörjék, egymásután zárják be üzemeiket?
2. Ha van tudomása erről, mit tett ennek megakadályozására.
3. És végül, mit szándékozik tenni, hogy a munkából így kidobott legbecsesebb munkaerő ne legyen kénytelen kivándorolni, hanem itt találjon megélhetést.
Praha, 1922, január 27.-én.
Borovszky, Darula, Malá, Skaunicová, Haken, Blaek, Skalák, Kučera, Bubník, Burian, Houser, Warmbrunn, Nagy, Kunst, Rouček, Teska, dr. meral, Kreibich, Touil, Svetlík, Merta.
Původní znění ad XVI./3410.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Kafka, Kostka und Genossen
an den Minister des Innern und an den Minister für die Slowakei
betreffend die sprachlichen Misstände bei den staatlichen Aemtern in der Slowakei.
Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass die Regierung bestrebt ist, den Kreis Pressburg (Bratislava) vollkommen zu čechisieren und die im Kreise Pressburg lebenden Minderheitsvölker um ihre sprachlichen Rechte zu bringen. Man hat hiezu eine ganz eigentümliche Praxis gewählt, welche nicht nur äusserst bedenklich, sondern ganz gefährlich ist, da sie in die Verwaltung eine Verwirrung hineinträgt, die es ermöglicht, dass die nationalen Minderheiten gang, und gar der Willkür der einzelnen Behörde, des Amtes und sogar des einzelnen Beamten ausgesetzt sind. Diese Praxis ist aber auch undemokratisch und ungerecht, weil sie es demjenigen Bürger, welcher einer Minderheitsnation angehört, unmöglich macht, seine Rechte bei den Behörden und Aemtern selbst zu vertreten, oder sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der sei er eigenen Nation angehört, jedoch die Staatssprache nicht genügend beherrscht. Einzelne Behörden und Aemter verweigern heute bereits die Erledigung der in einer der Minderheitssprachen abgefassten Eingabe, ja, sie lehnen bereits die Annahme jener Eingaben, die nicht in der Staatssprache verfasst sind, ab. Durch die Verweigerung der Annahne von Eingaben in deutscher Sprache erwachsen den Staatsbürgern deutscher Nationalität nicht nur grosse materielle Nachteile, es besteht für sie die Gefahr, dass sie infolge zeitraubender Uibersetzungsarbeiten die gegebenen Fristen versäumen können. Andererseits werden von fast allen Behörden und Aemtern, in vielen Fällen sogar vom Stadtgemeindeamte Pressburg, auf alle Eingaben blos čechische oder slowakische Erledigungen ausgefolgt. Der Angehörige einer Minderheitsnation der diese Sprachen nicht beherrscht, - und das ist bei den meisten der Fall, - muss stets das Uibersetzungsbüro in Anspruch nehmen, da er, falls er die Erledigung als für ihn unverständlich zurückschickt, überhaupt keine Antwort erhält.
Das System, das man zur Ausmerzung der nationalen Minderheiten anwendet ist Folgendes:
Jede Behörde und jedes Amt hat seinen eigenen Sprengel, und stellt innerhalb desselben genau fest, ob in diesem Gebiete eine 20% Minderheit vorhanden ist, und erklärt, wenn sich auch nur das Fehlen eines ganz geringen Perzentsatzes ergibt, mit den Parteien prinzipiell nur in čechischer oder slowakischer Sprache verkehren zu können. Dabei kommen natürlich die unglaublichsten Fälle vor.
Das Schulrichteramt Pressburg Stadt, das dem Zupan unterstellt ist, verkehrt mit den Parteien auch in deutscher Sprache, da in seinem Wirkungsbereiche eine 20% Minorität festgestellt ist. Das Stuhlrichteramt Pressburg Land bedient sich ausschliesslich der Staatssprache; obwohl in seinem Wirkungsbereiche einige Ortschaften wie Oberufer, Engerau Theben etc. liegen, die eine mehr als 80% deutsche Majorität aufweisen, ja, es hat sogar diese Gemeindeämter beauftragt, nur in der Staatssprache zu amtieren, da diese Gemeinden in den Wirkungsbereich eines Stuhlrichteramtes fallen, in welchem eine 20% deutsche Minderheit angeblich nicht festgestellt wurde.
Bei diesem Amte wird diese Praxis bereits seit Monaten durchgeführt, man zwingt sogar deutsche politische Parteien ihre Ansuchen um Versammlungsbewilligung in der Staatssprache einzureichen, widrigenfalls, die Eingabe überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, wird.
Die Finanzdirektion in Pressburg verkehrt grundsätzlich nicht in deutscher Sprache und gibt ihre Kundgebungen nur in čechischer, slovakischer und magyarischer Sprache heraus, während die Generalfinanzdirektion auch deutsche Erledigungen und Kundmachungen herausgibt.
Das Bezirksgericht in Pressburg wird voraussichtlich auch ab 1. Feber, mit welchem Tage die Neuregelung der Bezirksgerichtsprengel Pressburg, Bösing, Galanta und Tyrnau durch eine Regierungsverordnung vom 19. Dezember 1921 in Kraft tritt und nach der Gemeinden mit rein ungarischer Bevölkerung aus diesen Gerichtsbezirken ausgeschlossen resp. anderen Gerichtsbezirken zugeteilt werden, in deutscher Sprache verhandeln.
Dagegen werden alle Berufungsinstanzen den Verkehr in deutscher Sprache ablehnen.
Die Polizeidirektion Pressburg nimmt zwar deutsche Eingaben entgegen, die Erledigung erfolgt von ihr jedoch ausnahmslos in der Staatssprache, wobei es rätselhaft ist, ob diese Sprache als čechische oder slowakische betrachtet werden soll.
Alle anderen Aemter nehmen Eingaben in deutscher Sprache entgegen, geben aber die Erledigung nur in der Staatssprache heraus.
Durch dieses System will man erreichen, dass die Minderheiten gezwungen werden sollen, entweder die Staatssprache zu erlernen, was natürlich in den meisten Fällen ganz ausgeschlossen ist, oder sich einen Vertreter čechischer Nationalität zu wählen, wobei betont werden muss, dass man nicht nur die materiellen Interessen der nationalen Minderheiten arg schädigt, sondern auch die Vertreter dieser Minderheiten um ihre Existenz bringt oder sie zum Auswandern zwingt.
Die Unterfertigten steilem daher an den Herrn Minister des Innern und an den Herrn Minister mit der Vollmacht für die Slowakei die Anfragen:
1. Ist den Zierren Ministern bekannt, dass die Aemter und die Behörden in der Slowakei die Sprachenfrage einzeln und ganz willkürlich in ihrem eigenen Wirkungskreise regeln?
2. Sind die Zerren Minister gewillt, der deutschen Minorität im Gerichtsbezirke Pressburg das Recht des Gebrauches ihrer Muttersprache bei allen Aemtern und Behörden zu gewährleisten und eine diesbezügliche Verordnung an alle Aemter und Behörden im Zupanate Pressburg ergehen zu lassen?
Prag, am 17. Jänner 1922.
Dr. Kafka, Kostka, Knirsch, Windirsch, Ing. Kallina, Dr. Medinger, Dr. Lodgman, Patzel, Dr. Spina, Dr. Radda, Dr. E. Feyerfeil, Křepek, J. Mayer, Wenzel, Schälzky, Schubert, Röttel, Bobek, Scharnagl, Mark, Simm.
Původní znění ad XVII./3410.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. Petersilka, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur betreffend die Auflassung der deutschen Volksschule in Selsen, Bezirk Mährish Trübau.
Der Präsident des mährischen Landesschulrates hat mit der Entscheidung vom 30. September 1921, Z. 2541 Präs. im Grunde des Gesetzes vom 3. April 1919, No 189 Slg. d. G. u. V. abgeändert und ergänzt mit dem Gesetze vom 9. April 192J, No 295 Slg. d. G. u. V. die Auflösung der deutschen Volksschule in Selsen mit der Begründung verfügt, dass nach den gepflogenen Erhebungen im heurigen Schuljahre die deutsche Schule in Selsen von 26 schulpflichtigen Kindern besucht wird, von denen 14 Kinder čechischer Nationalität sind, die somit auf Grund des Gesetzes vom 3. April 1919, No 189 Slg. d. G. u. V, verpflichtet sind, die čechische Volksschule in Selsen zu besuchen, und von denen 6 weitere Schulkinder ihren ständigen Wohnsitz ausserhalb des Schulsprengels der deutschen Volksschule u. zw. in Niederrauden, Oberrauden, Pohler und Neudorf haben. Somit blieben nach Ansicht des zit. Erlasses nach Abzug dieser Kinder, die für den Besuch der deutschen Volksschule nicht in Betracht kommen, lediglich 6 Kinder. Gegen diesen Erlass hat die Gemeinde rekurriert.
Die Schule hat tatsächlich 26 Kinder. Der Vorsitzende des mährischen Landesschulrates setzt die Kinderzahl willkürlich herunter, indem er 14 Kinder mit der Behauptung abstreicht, dass sie angeblich čechischer Nationalität seien und somit gemäss § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919, No 189 Slg. d. G. u. V. verpflichtet seien, die čechische Schule zu besuchen. Das Gesetz vom 3. April 1919 enthält aber gar keine Bestimmungen darüber, welche Kinder zum Besuche der betreffenden Schule verpflichtet sind, wie auch das Erkenntnis des Obersten Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1921, Z. 11774 ausspricht. Die Verfügung beruht daher auf keiner gesetzlichen Grundlage.
Weiters zieht der Vorsitzende des Landesschulrates 6 Kinder ab mit der Behauptung, dass sie ihren ständigen Wohnsitz ausserhalb des Schulsprengels haben. Abgesehen davon, dass es sich hier um Pflegekinder handelt, welche das ganze Jahr im Schulorte wohnen, bestimmt das Abänderungsgesetz vom 9. April 1920, Z. 295 Slg. d. G. u. V. (zum § 3) ausdrücklich, dass auch Schulkindern aus mehr als 4 km entfernten Orten die Aufnahme in die Volks- und Bürgerschulen nicht verweigert werden kann, wodurch eine gewisse Erweiterung des Schulsprengels eingetreten ist und die Kinder genau so verpflichtet sind, die Ortsschule zu besuchen, wie alle übrigen Ortskinder.
So sind somit tatsächlich 26 schulpflichtige Kinder vorhanden, eine Anzahl, welche den Bestand der Schule rechtfertigt.
In Wirklichkeit ist die Auflösung nicht erfolgt mit Rücksicht auf die Schulkinderzahl, sondern zu dem Zwecke, um der čechischen Minoritätsschule in Selsen durch Beschlagnahme des deutschen Schulgebäudes zu einer billigen Unterkunft zu verhelfen, obwohl die Schule selbst bisher im Orte in einwandfreier Weise untergebracht ist.
Wie rechtfertigt der Herr Minister für Schulwesen und Volkskultur die Tatsache, dass noch immer auf Grund des Gesetzes vom 3. April 1919, No 189 Slg. d. G. u. V: über die Zugehörigkeit von Schulkindern in eine bestimmte Schule entschieden und dadurch ein künstliches Sinken der Schulkinderzahl an deutschen Volksschulen herbeigeführt wird, welches dann den Behörden den Anlass zur Reduzierung oder Auflassung dieser Schule bieten könnte, wo doch der Oberste Verwaltungsgerichtshof in seinem obzit. Erkenntnisse entschieden hat, dass dieses Gesetz überhaupt keine Bestimmungen darüber enthält, welche Kinder in eine Schule gehören?
Wie rechtfertigt der Herr Minister das noch immer von Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen des Zusatzgesetzes vom 9. April 192J, No 295 Slg. d. Q. u. V. zeugende Vorgehen des mährischen Landesschulrates?
Ist der Herr Minister bereit, den Weiterbestand der Schule in Selsen sofort zu verfügen, die ungesetzliche Entscheidung des mährischen Landesschulrates zu beheben und die Beschlagnahme des Schulgebäudes zu verhindern?
Ist der Herr Minister gewillt zu veranlassen, dass auch die unteren Schulbehörden sich endlich der Rechtsanschauung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes anpassen und im Einklange mit den gesetzlichen Bestimmungen vorgehen?
Prag, am 20. Jänner 1922.
Dr. Schollich, Pittinger, Dr. Petersilka, Simm, Dr. Kafka, Ing. Kallina, Dr. Brunar, Heller, Dr. Baeran, Ing. Jung, Schälzky, Mark, Zierhut, Budig, Bobek, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Luschka, J. Fischer, Dr. Spinn, Knirsch, Wenzel.