Pøeklad ad XVII./3221.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Feyerfeil und Genossen

wegen der Zustände bei der Verwaltung des politischen Bezirkes Kaplitz (Druck 2587).

Die außerordentlichen politischen Verhältnisse nach dem Kriege im Kaplitzer Bezirke, sowie die Notwendigkeit, dem Schleichhandel ins Ausland zweckmäßig entgegenzutreten, veranlaßten die politische Bezirksverwaltung in Kaplitz, auf Grund der Ermächtigung der betreffenden Verordnung die unmittelbare Aufsicht über die Ausstellung der Ausweise für den kleinen Grenzverkehr selbst auszuüben.

Mit dem 1. September 1921 wurde die Ausgabe dieser Bescheinigungen den Gemeindevorstehern anvertraut, nachdem die Gründe dieser Verfügung weggefallen waren.

Im Jahre 1920/1921 wurde dem politischen Bezirke Kaplitz ein Kontingent von 190 Waggons Brotfrüchten und 250 Waggons Hafer vorgeschrieben. Auf dieses Kontingent lieferte der Bezirk 148 Waggons Brotfrüchte und 203 Waggons Hafer. Mit Rücksicht auf die Ernteschätzung war das vorgeschriebene Kontingent ganz angemessen. Die Einbringung des Kontingentes, wurde von dem Aufkaufskommissär gerecht, gleichmäßig und nach den vorhandenen Vorräten der Landwirte, sowie nach der Anbaustatistik im Rahmen des vorgeschriebenen Kontingentes durchgeführt.

In vielen Fällen wurden verheimlichte Getreidevorräte gefunden, welche beschlagnahmt wurden. Es wurde auch eine große Menge Getreide beschlagnahmt, welches entweder ohne Ausweise oder über die gesetzliche Quote hinaus vermählen wurde. Die Menge des derart beschlagnahmten Getreides und der Mahlprodukte beträgt über 33.500 kg.

Hinsichtlich der behaupteten Störung der Versammlungsfreiheit führt die Interpellation nur das Verbot einer öffentlichen Volksversammlung unter freiem Himmel an, welche die deutschvölkische Partei in Grauen am 1. Mai 1921 abhalten wollte. Diese Versammlung wurde von der politischen Bezirksverwaltung verboten, da ihr Zweck nicht angegeben worden war, wie dies das Gesetz ausdrücklich verlangt. Eine Berufung gegen dieses Verbot wurde nicht eingebracht.

Die Anwesenheit einer Gendarmeriebereitschaft bei der Sonnwendfeier in Grauen und beim Schützenfeste in Deutsch-Beneschau zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Ruhe konnte friedliebende Bürger nicht beunruhigen. Den deutschen Lehrern in Grauen, welche an dem staatsfeindlichen Demonstrationsumzuge in Grauen am 29. August 1921 teilnahmen und sich hiedurch gegen den § 54, Abs. 1, des Reichsvolksschulgesetzes und den §§ 118 und 133 der Schul- und Unterrichtsordnung vergangen haben, erteilte der Vorstand der politischen Bezirksverwaltung als Vorsitzender des Bezirksschulrates in Kaplitz auf Grund eines Auftrages der vorgesetzten Schulbehörde eine Rüge. Hiebei hat der Bezirksleiter die Lehrer nur vor einer solchen politischen Betätigung gewarnt, welche die nationalen Gegensätze verschärft.

Das Verhalten der Garnison in Kaplitz wird von allen örtlichen Faktoren und bürgerlichen Personen beider Nationalitäten als musterhaft bezeichnet.

Was das Einmischen der Garnison in die Angelegenheit des Aushängens von schwarz-rot-gelben Fahnen beim Volksfeste am 12. Juni 1921 anbelangt, wird bemerkt, daß die Militärverwaltung auf dem Standpunkte steht, daß die Garnisonen eigenmächtig außerhalb des Bereiches ihrer eigentlichen Tätigkeit nichts unternehmen dürfen, und daß die Militärverwaltung aus der unzulässigen Einmischung einer Militärperson in diese Angelegenheit auch die gehörigen Konsequenzen gezogen hat.

Prag, am 25. November 1921.

Der Vorsitzende der Regierung:

Dr. Beneš, m. p.

Pøeklad ad XVIII./3221.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Lodgman und Genossen

wegen unaufgeklärter polizeilicher Erhebungen bei Anhängern des UDC. Gedankens. (Druck 2397.)

Das Präsidium der poitischen Landesverwaltung in Prag hat mit Erlaß vom 24. Dezember 1920, Zl. 45482, den Verein "Vökerbundliga der Sudetenländer, Deutscher Zweig" aufgelöst, dessen Organ die bis jetzt in Karlsbad erscheinende Zeitschrift "Völkerbund" war.

Da Umstände zu Tage traten, welche davon Zeugnis ablegten, daß in der Vereinstätigkeit auch nach Auflösung des Vereines fortgeschritten wurde, und daß insbesondere in Budweis sich eine Zweigstelle dieses aufgelösten Vereines befindet, wurde eine Untersuchung in der Angelegenheit eingeleitet. Im Laufe der Erhebungen wurde auch von einem städtischen Wachtmeister der Werkmeister im städtischen Bräuhause in Budweis Wendelin Edelmann befragt, der beitragendes Mitglied des aufgelösten Vereines war, was ihm über die Angelegenheit bekannt sei. In einer solchen Anfrage kann keine Ungesetzlichkeit erblickt werden. Die Ursache der Nachforschungen war keineswegs der Umstand, daß der Genannte die Zeitschrift Völkerbund" bezieht.

Prag, am 18. November 1921.

Der Minister des Innern:

Èerný, m. p.

Pøeklad ad XlX./3221.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation der Abgeordneten Dr. Ernst Schollich, Dr. Edwin Feyerfeil und Genossen

betreffend das Vorgehen des Bodenamtes bei Verteilung des beschlagnahmten Grundbesitzes (Druck 2667).

Die amtlichen Mitteilungen des staatlichen Bodenamtes "Pozemková Reforma" brachte in der Nummer 3 vom Jahre 1921 in der Rubrik unter verschiedenen Mitteilungen einen informativen Artikel "O parcelácii Kuburských statkov". In diesem Artikel wurden die Arwaer und Zipser Slovaken tatsächlich als. verläßliche Èechoslovaken bezeichnet.

Es handelt sich um die Information der Oeffentlichteit über das Vorgehen des staatlichen Bodenamtes bei der Durchführung der Bodenreform auf den Koburger Gütern. Der in den amtlichen Mitteilungen enthaltene Artikel ist eine Wiederholung der amtlichen Pressemitteilung, welche vom staatlichen Bodenamte an die Tagespresse versendet worden ist, damit die in einem Teile der slovakischen und èechischen liesse verbreiteten falschen Nachrichten widerlegt würden, welche dem staatlichen Bodenamte vorwerfen, daß es ohne Berücksichtigung des slovakischen Volkes und der Legionäre den Boden reichen ungarischen Bauern zuteile.

Es ist der Regierung bekannt, daß das staatliche Bodenamt aus den Koburgischen Gütern in der Slovakei 3272 Kat. Morgen für die Slowaken aus einem Teile des Arwaer und Zipser Gaues und ungefähr 3000 Kat. Morgen für alle örtlichen Bewerber und Boden ohne Unterschied der Nationalität gewonnen hat.

Der Artikel der amtlichen Mitteilungen "Pozemková Reforma", welcher Gegenstand der Interpellation ist, macht keinen offiziellen Unterschied zwischen verläßlichen èechoslovakischen Staatsbürgern und Staatsbürgern anderer Nationalität, und deshalb sieht sich die Regierung nicht veranlaßt

1. dem Bodenamte zu bedeuten, daß es mit Rücksicht auf den Fall der Kolonisation von Slovaken auf den Koburger Gütern nach wirtschaftlichen und sachlichen, nicht aber nach nationalen Gesichtspunkten vorgehe;

2. daß gegen den Beamten des staatlichen Bodenamtes wegen des Artikels, welcher Gegenstand der Interpellation ist, irgendwie vorgegangen werde.

Prag, am 22. November 1921.

Der Vorsitzende der Regierung:

Dr. Ed. Beneš, m. p.

Pøeklad ad XX./3221.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation der Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen

betreffend das kompetenzwidrige Vorgehen des Bezirksschulrates in Starkenbach gegen die deutsche Privatschule in Benetzko (Druck 2731).

Das Ansuchen des Vereines Deutscher Kulturverband um Neueröffnung der deutschen Privatschule in Benetzko wußte nach den geltenden Gesetzen als Ansuchen um Errichtung einer neuen Schule angesehen werden, da die ehemalige dortige deutsche Privatschule schon mehrere Monate vor Einbringung des Gesuches zu existieren aufgehört hat. Der Landesschulrat hat daher mit dem Erlasse vom 27. März 1920, Z. IV-2957 den Schulerhalter beauftragt, den Nachweis darüber zu erbringen, daß die Bedingungen des § 70 Reichsvolksschulgesetzes und des § 187 der Schul- und Unterrichtsordnung erfüllt seien. Dieser Verpflichtung ist der Schulerhalter nicht nachgekommen und hat die Schule ohne Genehmigung der Schulbehörden eröffnet. Die Behörden waren daher gezwungen, sie als eine Winkelschule zu schließen. Aus dem Angeführten ist ersichtlich, daß die Staatsbehörden vollkommen nach den gesetzlichen Vorschriften gehandelt haben, und daß es nicht ihre Schuld ist, wenn die deutsche Privatschule in Benetzko bisher nicht eröffnet wurde.

Prag, am 22. November 1921.

Der Vorsitzende der Regierung:

Dr. Ed. Beneš, m. p.

Pøeklad ad XXI./3221.

A belügyminister

válasza

Szentivónyi József képviselõ és társai interpellációjára

a megyei képviselõk és alkalmazottak illetményei tárgyában.

A volt megyei tisztviselõknek a csszl. köztársaság szolgálati kötelékébe való felvételt célzó s a törvényes határidõn belül beterjesztett folyamodványai egynehány egyedülálló esettõl eltekintve a belügyminisztérium által már elintéztettek.

A még hátralévõ esetek a legrövidebb idõn belül kerülnek eldöntésre.

Praha, 1921 évi november 16.-án.

A belügyminiszter:

Èerný s. k.

Pøeklad ad XXII./3221.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation der Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

betreffend die Uebergriffe der èechischen Gemeindevertretung in Böhm. Schumburg gegen den Lehrer der deutschen Schule daselbst (Druck 2696).

Das Gebäude der ehemaligen deutschen Schule in Böhm. Schamburg a. d. Desse, Nr. 321, welches dem Verein "Deutscher Schulverein" in Wien gehört, wurde von der politischen Landesverwaltung für die Bezirkskommission für Jugendfürsorge im Vertretungsbezirke Tannwald beschlagnahmt. Diese Beschlagnahme blieb im ordentlichen Istanzenzuge durch die Entscheidung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten in Gültigkeit. Die politische Bezirksverwaltung in Gablonz a/N. wurde damit betraut, das Gebäude zu übernehmen.

Als der Lehrer Schrom, welcher an der erwähnten deutschen Schule tätig war, versetzt wurde, wurde seine Wohnung in diesem Schulgebäude frei. In diese Wohnung zog eigenmächtig der Privatlehrer Alfred Grossmann ein, ohne vorerst die Bewilligung der Gemeinde im Sinne der Vorschrift des § 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 1919, S. d. G. u. V. Nr 592, einzuholen. Infolgedessen verbot ihm die Gemeinde Schamburg a/D., in diese Wohnung einzuziehen, und verweigerte ihm auch die Ausfolgung der Lebensmittelkarten. Die vom Lehrer Großmann besetzte Wohnung wurde daraufhin am 13. Juni d. J. gleichfalls von der politischen Bezirksverwaltung beschlagnahmt.

Noch vor der Wohnungsbeschlagnahme nahm das Gemeindeamt in Schamburg a./D. am 12. blaff die Räumung der Wohnung vor, wobei sie es unterließ, das zuständige Gericht um die Räumung zu ersuchen. Sie betraute mit der Räumung die Mitglieder der Gemeindevertretung Anton Nigrin und Eduard Jablonský. Die genannten Gemeindevertreter begaben sich am erwähnten Tage unter Teilnahme des Polizeiwachtmeisters Bräuen des Schlossers Josef Buïárek in Tannwald und des Bürgers Jindøich Petrák, der bei dem Heraustragen der Möbel helfen sollte, zum Gebäude der ehemaligen deutschen Schule. Da das Gebäude versperrt war, wurde der Lehrer Großmann unter Hinweis auf den Gemeindeauftrag aufgefordert, das Gebäude im Guten zu öffnen und auszuziehen. Großmann folgte dieser Aufforderung nicht.

Inzwischen sammelten sich ungefähr 20 Bürger und Bürgerinnen deutscher Nationalität an, welche in den kleinen Hof des Gebäudes eindrangen, das Mitglied der Gemeindevertretung Jablonský mit Gewalt von der Türe wegstießen, ihm Vorhemd und Kravatte herunterrissen, und im Kote darauf herumtraten. Der deutsche Bürger Harant erhob einen großen Stein, mit welchem er auf jemanden losschlagen wollte, doch warf er ihn über Aufforderung des Anton Nigrin wieder weg. Die Gemeindevertreter wurden von der anwesenden Menge bedroht Als die Türe vom Schlosser Buïárek geöffnet worden war, drang die Menge in den Gang ein und stieß den Jindøich Petrák zu Boden und machte die weitere Räumung der Wohnung unmöglich. Die Gemeindevertreter waren gezwungen, unter fortwährenden Bedrohungen das Gebäude zu verlassen.

Daß der Rat Jablonský bei dieser Gelegenheit einen Revolver gezogen hätte und ihn benützen wollte, wurde durch die Untersuchung nicht nachgewiesen. Jablonský hatte zwar einen ungeladenen Revolver bei sich, der nach seiner Angabe ihm aus der Tasche fiel, als er von der Menge hin und her gestoßen wurde. Auch wurde nicht erwiesen, daß Frauen mißhandelt worden wären.

Dem Gemeinderate in Schumburg a./D. gegenüber wurde der ungehörige Vorgang in dieser Angelegenheit streng gerügt. Die politische Bezirksverwaltung in Gablonz a./N. wurde angewiesen, das Ergebnis der Erhebung der Staatsanwaltschaft zwecks Einleitung des Strafverfahrens in dieser Angelegenheit mitzuteilen.

Prag, am 16. November 1921.

Der Vorsitzende der Regierung:

Dr. Beneš, m. p.


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