Pùvodní znìní ad XX.
Interpellation
der Abgeordneten Budig, Schälzky, Dr. Luschka, Scharnagl, Böhr und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
betreffend die Konstituierung des deutschen Bezirksschulrates in Znaim.
Seit Anfang Juli d. J. sind in Znaim-Stadt die Mitglieder für den deutschen Bezirksschulrat ernannt. Diese Ernennungen wurden im Einvernehmen aller bei der letzten Gemeindewahl beteiligten deutschen Parteien durchgeführt und es wurde keinerlei Protest erhoben. Im Laufe der vier Monate seit der Ernennung wurde die endliche Konstituierung des deutschen Bezirksschulrates für die Stadt Znaim bei dem Bürgermeister Dr. Mareš urgiert. Auch wurde bereits an die Statthalterei in Brünn eine Beschwerde geleitet. Alles ohne Erfolg.
Der Grund hierfür wird nunmehr bekannt.
Es wurden nämlich unter dem Titel "Deutscher Bezirksschulrat", der heute immer noch nur durch die eine Person des tschechischen Bürgermeisters Dr. Mareš repräsentiert wird, von den Leitungen der deutschen Schulen die Schülerverzeichnisse abgefordert und die Eltern, besonders armer Kinder, erhalten eine Vorladung nach der anderen, um sie durch Güte oder Drohungen mit Entziehung von staatlichen Witwen- und Waisenunterstützungen, Arbeitsverlust u. dergl. zu zwingen, die Kinder in die tschechische Schule zu schicken.
Dieser durchaus ungesetzliche Vorgang erhält seine Krönung dadurch, daß dieses Verzeichnis dem Národní výbor zu leicht erkenntlichen Zwekken überlassen wird.
Die Gefertigten fragen darum an:
Ist der Herr Unterrichtsminister bereit, unverzüglich die Errichtung des deutschen Bezirksschulrates in Znaim anzuordnen?
Ist er bereit, die Untersuchung wegen der vorgekommenen ungesetzlichen Ausnützung der Schülerverzeichnisse einzuleiten und diesen Mißbrauch zu ahnden?
Prag, am 26. Oktober 1921.
Budig, Schälzky, Dr. Luschka, Scharnagl, Böhr, Knirsch, Bobek, Dr. Petersilka, Dr. Spina, Mark, Dr. W. Feierfeil, Kaiser, J. Mayer, Böllmann, Schubert, Dr. Hanreich, Køepek, Simm, J. Fischer, Pittinger, Zierhut.
Pùvodní znìní ad XXI.
Interpellation
der Abg. Böhr, Mark, Scharnagl, Budig und Genossen
an den Finanzminister
behufs Einhebung der Gemeindeumlagen zu den direkten Steuern durch die Gemeinden.
Nach den derzeit für die Steuerämter erlassenen Normen heben diese Ämter von den Steuerträgern alle direkten Steuern samt den zu diesen von den autonomen Selbstverwaltungskörpern beschlossenen Umlagen ein. Letzteren ist die direkte Einhebung der von ihnen beschlossenen Umlagen zu den direkten Steuern nicht mehr gestattet.
Durch diesen Vorgang sind die autonomen Selbstverwaltungskörper ungemein benachteiligt; denn:
1. es ist ihnen selbst jede Übersicht über die Höhe der Vorschreibung sowohl an den direkten Steuern, als auch an von ihnen zur Einhebung beschlossenen Umlagen benommen, zumal die Steuerbemessungsbehörden mit den Steuerbemessungen durch Jahre im Rückstande sind;
2. erhalten sie niemals die wirklich zur Zahlung gebrachten Umlagen rechtzeitig und im gebührenden Ausmaße, letzteres deshalb nicht, weil die Steuerämter angewiesen sind, bei Aufteilung der Steuereingänge vorweg die volle vorgeschriebene, bis zum Abrechnungsmonat fällig gewordene Quote sämtlicher direkter staatlichen Steuern dem Staatsschatze zuzuführen und erst dann den verbleibenden Rest der eingezahlten Gesamtsteuerleistung perzentuell den einzelnen Fonden der Selbstverwaltungskörper zuzuführen.
Die allgemein bekannte schwierige finanzielle Lage der autonomen Selbstverwaltungskörper verlangt aber dringendst, daß ihnen die Möglichkeit geboten werde, die von ihnen zur Einhebung beschlossenen Umlagen zu den direkten Steuern raschestens voll und ganz zu erfassen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn sie in die Lage versetzt werden, diese Umlagen sowohl selbst zu bemessen als auch selbst einzuheben.
Diese Selbstbemessung und Selbsteinhebung der autonomen Steuerumlagen (Zuschläge zu den direkten Steuern) würde aber auch eine ganz bedeutende Arbeitserleichterung für die überlasteten staatlichen Steuerämter bedeuten, und zwar deshalb, weil der für jede einzelne Gemeinde verschiedener Prozentsätze halber die Bemessung; Vorschreibung, Einhebung und Evidenzhaltung der autonomen Umlagen, ungemein schwierige und zeitraubende Arbeiten den staatlichen Steuerämtern aufgebürdet sind.
Den Gemeinden erwachsen durch die Wiederübernahme dieser Umlageneinhebung keinerlei Mehrarbeiten oder besondere Lasten und Auslagen, weil sie ja vor Jahren diese Arbeiten selbst besorgten und sie durch die Abnahme dieses Geschäftes keinerlei Ersparnisse weder an Personal noch geltlichem Aufwande erzielt haben; die Gemeinden würden durch ihre direkte Einhebung aber vielen Geldverlegenheiten enthoben und brauchten nicht so oft zu übermäßig hoch verzinslichen kurzfristigen Bankdarlehen ihre Zuflucht nehmen, die sie schließlich wegen des unberechenbar langen Ausbleibens steuerämtlicher Geldüberweisungen oft auch noch nicht rechtzeitig abzustoßen vermögen.
Die Unterzeichneten stellen aus den vorangeführten Gründen die
Anfrage:
Ist das Finanzministerium geneigt zu veranlassen, daß ab 1. Jänner 1922 alle autonomen Umlagen-Zuschläge zu den staatlichen direkten Steuern von den autonomen Selbsiverwaltungskörpern (Gemeinden) selbst bemessen, vorgeschrieben und eingehoben werden können, wie es ehedem geschehen ist?
Ist das Finanzministerium geneigt Fürsorge zu treffen, daß die den staatlichen Steuerämtern hiedurch ermöglichte Zeit- und Arbeitsersparnis verwendet werde zur raschesten Nachbemessung der direkten Steuern, bezw. Aufarbeitung aller diesbezüglichen Bemessungsrückstände?
Ist das Finanzministerium geneigt, entsprechende Weisungen an die staatlichen Steuerämter zu erlassen, daß ab 1. Jänner 1922 jeder Steuerträger zur Behebung eines mit allen zur Selbstorientierung über Steuervorschreibung, Abschreibung und Abstattung notwendigen Eintragungen versehenen Steuerbüchels aufgefordert werde?
Prag, am 19. Oktober 1921.
Böhr, Mark, Scharnagl, Budig,
Wenzel, Dr. W. Feierfeil, Schälzky, J. Fischer, Dr. Kafka, Heller, Køepek, Ing. Kallina, Dr. Radda, Dr. Baeran, Böllmann, Zierhut, Bobek, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Pittinger, Simm.
Pùvodní znìní ad XXII.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Edwin Feyerfeil, Ing. Kallina und Genossen
an den Eisenbahnminister
wegen der einsprachig-tschechischen Bezeichnung der Station Oberhaid-Böhmisch-Hörschlag.
Die Station der zu mehr als 80 deutschen Orte Oberhaid und Böhmisch-Hörschlag wurde gleich nach dem Umsturze mit einer rein tschechischen Aufschrift versehen. Wiederholte Interventionen deutscher Abgeordneter wegen dieser Unzulässigkeit blieben erfolglos. Nichtsdestoweniger konnte man noch immer der Meinung sein, es handle sich um eine, allerdings einem Ausfluß tschechisch-chauvinistischen Empfindens verzweifelt ähnlich sehenden Nachlässigkeit. Nun ist aber vor kurzem das neue Bahnhofsgebäude eröffnet worden. Dieses trägt wiederum eine rein tschechische Ortsbezeichnung und unter den einstweiligen Aufschriften für Kassa, Gastwirtschaft, Ausgang u. s. w. ist nicht ein deutsches Wort zu bemerken. Für ein derartiges Vorgehen fehlt jeder Entschuldigungsgrund, es geht aus demselben klar hervor, daß es sich hier nicht mehr um ein Versehen oder eine Nachlässigkeit, sondern um eine bewußte übermütige Herausforderung der deutschen Bevölkerung der beiden betroffenen Orte handelt.
Wir stellen daher die Anfrage:
Will der Herr Minister dem gerügten ungesetzlichen Zustande sofort ein Ende bereiten oder wünscht er, daß die deutsche Bevölkerung von Oberhaid und Böhm.-Hörschlag zwecks Abschaffung dieser Ungesetzlichkeit zur Selbsthilfe schreitet?
Prag, am 2. August 1921.
Dr. E. Feyerfeil, Ing. Kallina,
Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Knirsch, Böllmann, Dr. Lodgman, Pittinger, Dr. Kafka, Kraus, Dr. Radda, Matzner, Patzel, Simm, Dr. Baeran, Schubert, Bobek, Röttel, Böhr, Dr. Petersilka, Dr. Keibl.
Pùvodní znìní ad XXIII.
Interpellation
der Abgeordneten Hans Jokl, Rudolf Heeger, Wilhelm Häusler und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
betreffend die Einsetzung des Landesschulrates für Schlesien.
Der schlesische Landesschulrat wurde seit dem Jahre 1914 zu keiner einzigen Sitzung zusammenberufen. Alle Landesschulagenden werden vom Landespräsidenten in eigener Machtvollkommenheit erledigt. Die Bevölkerung hat nicht den geringsten Einfluß auf die Regelung des Schulwesens in Schlesien, da mit Verordnung der Regierung vom 17. Juli 1919, Nr. 398 S. d. G. u. V., der autonomen Landesverwaltung sämtliche Schulagenden abgenommen wurden. Das vollständige Übergehen des Landesschulrates bedeutet eine grobe Verletzung des Gesetzes, zumal im Schulgesetze vom 9. April 1920, Nr. 292 S. d. G. u. V., die Institution der Landesschulräte insolange aufrecht erhalten wird, bis sie durch eine Regierungsverordnung werden aufgehoben werden.
Da überdies die Mandatsdauer der letzten Mitglieder des Landesschulrates längst abgelaufen ist, fragen die Gefertigten den Herrn Minister:
Ist er geneigt anzuordnen, daß im Sinne des Gesetzes vom 28. Feber 1870 (Schulaufsichtsgesetz) der Landesschulrat von Schlesien sofort gebildet wird?
Prag, den 21. Oktober 1921.
Jokl, Heeger, Häusler,
Dietl, Roscher, Èermak, Beutel, Deutsch, Taub, Hirsch, Palme, Schuster, Dr. Haas, Grünzner, Blatny, Hackenberg, Hausmann, R. Fischer, Schäfer, Schweichhart, Leibl.
Pùvodní znìní ad XXIV.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Ernst Schollich, Dr. E. Feyerfeil und Genossen an den Minister für nationale Verteidigung betreffend die Mißhandlung eines deutschen Infanteristen.
In der "Deutschen Volkswehr" Friedek vom 30. Juli 1921 befindet sich auf Seite 3 folgende Notiz:
"Deutsche Soldaten werden in der tschechisch. Armee geohrfeigt und gestossen."
Der aus Kamitz, Bezirk Odrau stammende und beim tschechischen Inf. Regiment Nr. 8, Ersatzkompagnie in Mistek dienende deutsche Infanterist Franz Pauler wurde wegen einer geringfügigen Ursache zu 7 Tagen Einzelarrest verurteilt. Der Genannte ist mit 80% ohne Waffe auf Nerven und Kopf klassifiziert und erhob gegen diese harte Strafe Einspruch, da er nicht wußte, warum er so schwer bestraft worden sei. In der Kanzlei des dienstführenden Feldwebels erklärte er, daß er diese Strafe nicht antreten werde, bis man ihm sage, warum sie verhängt worden ist. Der Feldwebel holte den Hauptmann Franz Svoboda, einen russischer Legionär, und: teilte ihm dies mit. Der "Hauptmann", von dem das Gerücht geht, daß er nie Soldat gewesen und; erst als Student in Russland der tschechischen, Legion beigetreten sein soll, ohrfeigte, nachdem er durch einen Wink den Feldwebel entfernt hatte, den kranken deutschen Infanteristen, daß dieser kreidebleich mit lautem Geschrei und Tränen in den Augen hinauslief und schrie: "In der Republik wird man geohrfeigt!" Seine Kameraden versuchten ihn zu beruhigen, doch in den Ubikationen war schon wieder der Legionärhauptmann und schrie den Geohrfeigten an: "Ja in der Republik wird man verhaun!" Der Legionärszugsführer Hanousek, der nicht die deutsche Sprache versteht, erklärte dem Hauptmann, daß Pauler mit seinem Schrei auf die Republik geschimpft habe, worauf ihn der "Hauptmann" zweimal vor versammelter Mannschaft mit der Faust stieß und ihn darauf von 3 Mann abführen ließ. Diesen 3 Mann schrie der Legionärszugsführer Hanousek nach: "Erstechet die Bestie, wenn sie nicht gehen will!" - Dies trug sich zu in Mistek, dem Lande Mähren der freien demokratischen Republik Tschechoslowakei am Freitag den 22. Juli im Jahre des "Heiles" 1921."
Die Gefertigten fragen den Herrn Minister:
Sind Sie bereit; diese Angelegenheit sogleich unparteiisch untersuchen, zu lassen und die Schuldigen der strengsten Bestrafung zuzuführen?
Prag, am 1. August 1921.
Dr. Schollich, Dr. E. Feyerfeil,
Dr. Medinger, Windirsch, Matzner, Pittinger, Bobek, Patzel, Schubert, Kostka, Kaiser, Knirsch, Simm, Dr. Spina, Zierhut, Kraus, Dr. Radda, Budig, J. Mayer, Dr. Baeran, Schälzky, Dr. Brunar.
Pùvodní znìní ad XXV.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Edwin Feyerfeil und Genossen
an den Justizminister
wegen Sprachengesetzwidrigkeiten beim Kreisgerichte in Budweis.
Der Budweiser Kreisgerichtssprengel, welcher mehrere reindeutsche Bezirksgerichtssprengel umfaßt, zählt bei weitem mehr als 20 deutsche Bevölkerung. Nichtsdestoweniger sind alle Aufschriften am und im Kreisgerichtsgebäude, insbesondere die Aufschriften an den Türen der Verhandlungs- u. Referentenzimmer, der Staatsanwaltschaft, sowie die Orientierungstafeln nur tschechisch. Da dieser Vorgang eine grobe Verletzung der sprachengesetzlichen Vorschriften beinhaltet, stellen wir an den Herrn Justizminister die Anfrage:
Ist derselbe geneigt, diese Gesetzwidrigkeit sofort abzuschaffen und dafür Sorge zu tragen, daß alle Aufschriften bei Kreisgericht und Staatsanwaltschaft Budweis auch in deutscher Sprache unverzüglich angebracht werden?
Prag, den 18. Oktober 1921.
Dr. E. Feyerfeil,
Dr. Keibl, Dr. Lodgman, J. Mayer, Dr. Hanreich, Simm, Windirsch, Böhr, Bobek, Dr. Baeran, Heller, Køepek, Dr. Brunar, Dr. Schollich, Knirsch, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Kafka, Dr. Spina, Mark, Dr. Petersilka.
Pùvodní znìní ad XXVI.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Keibl und Genossen an den Finanzminister wegen des Vorgehens der sogenannten Revisionskommissionen in den industriellen Betrieben des Tetschner politischen Bezirkes.
Seit einiger Zeit werden seitens des Finanzministeriums sogenannte Revisionskommissionen zu den industriellen Betrieben Nordböhmens entsendet, angeblich zu dem Zwecke, um zu überprüfen, ob die Einbekenntnisse in betreff den Einkommen- und Kriegssteuer mit den Geschäftsbüchern übereinstimmen.
Hiebei gehen diese Kommissionen in einer Weise vor, daß dies den Unwillen der Beteiligten und der gesamten industriellen Kreise erregt und zur schärfsten Kritik herausfordert.
Die Kommissionen bleiben wochenlang an einem Orte, hemmen den geschäftlichen Betrieb der revidierten Firma, suchen in Geschäftsgeheimnisse einzudringen, ja, sie passen vor dem Betriebe die Arbeiter ab und suchen sie gegen die Firma aufzuhetzen, wie dies im August dieses Jahres anläßlich der Revision bei der Firma Franz Knappe Sohn in Böhm, Kamnitz der Fall war.
Nicht nur der dadurch dem Staate verursachte Aufwand an Diätenkosten ist ein ungemein hoher, auch die Arbeit selbst erscheint mit Rücksicht auf die bestehende Gesetzgebung ziemlich überflüssig und unnütz.
Nach der geltenden Gesetzgebung sind die Schätzungskommissionen die einzig berufenen Behörden zu entscheiden, ob die Einbekenntnisse richtig sind oder nicht und nur das gesetzliche Verfahren, in welchem dem Unternehmer die Rechte der Verteidigung zustehen, kann allein eine unvoreingenommene Klarstellung des gesamten Tatbestandes und einer eventuellen Schuldfrage verbürgen. Eine ministerielle Nachschau kann nur entweder informativen Zwecken dienen, und dann ist dieser Apparat, der da auf geboten wird, zu kostspielig, oder aber er hat den Zweck die Schätzungskommissionen und das Veranlagungsverfahren einseitig zu beeinflußen, den Steuerverwaltungen von vorn herein eine Direktive vorzuschreiben, dann ist diese Revision ungesetzlich und unmoralisch und muß dagegen schärfstens Stellung genommen werden.
Dies ist umso mehr der Fall, wenn die Revision mit dem ausgesprochenen Zwecke vorgenommen wird, einen hohen Reingewinn bei einem Betriebe herauszurechnen, welcher niemals bestand, dabei alle kaufmännischen Gepflogenheiten geflissentlich außer Acht läßt und jede Aufklärung des Inhabers und verantwortlichen Leiters des Unternehmens brüsk abweist.
Eine derartige Revision fand in der Zeit vom 23. Juli bis 26. August 1921 bei der Firma Dinklage & Franze, Steinnußknopffabrik in Tetschen, statt. Sie wurde vorgenommen von den Herren Karl Matys, Ing. Karl Schedelbauer und Jaroslav Tott und erstreckte sich auf die Jahre 1914 bis 1920.
Diese Kommission stieß die aufgestellten Bilanzen eigenmächtig und ohne Hinzuziehung von Sachverständigen um, und rechnete einen Reingewinn heraus, welchen die Firma niemals erzielt hat, nämlich 5,000.000 Kè, und den sie auch nie versteuern könnte, ohne wirtschaftlich vollständig ruiniert zu werden.
Die Steinnußknopfindustrie hat durch den Krieg ungemein gelitten, da ihr das Rohmaterial vollständig entzogen war, und sie eine reine Exportindustrie ist, deren Hauptabsatzgebiet im ehemaligen feindlichen Ausland gelegen ist. Aber auch jetzt ist diese Industrie durch die schwankenden Valutaverhältnisse und das ungewisse Schicksal ihrer Außenstände sehr ungünstig gestellt. Wenn nun die Revisionskommission ihrerseits die sämtlichen Vergmögensstücke und Forderungen nach dem Werte annahm, den sie zur Zeit der Revision hatten, so hat sie sich gegen alle kaufmännischen, für die Bilanzierung üblichen Grundsätze vergangen. Sie hat auf diese Weise keine wirkliche sondern nur eine fiktive Bilanz aufgestellt, umsomehr als sie die Waren nach dem Vekaufswerte aus den Fakturenbüchern einsetzte, ein Vorgang der schon deshalb gänzlich verfehlt ist, weil die Qualität der einzelnen Knöpfe und die Preise für die einzelnen Ländern grundverschieden sind. So ist sie schließlich dahin gekommen, daß sie auch für Knopfsorten, welche am Inventurtage gänzlich wertlos waren, derartige Preise in Werte ansetzte. Selbst die Säcke, welche zumeist zerrissen sind und nur als Putzlappen verwendet werden, hat die Kommission mit vollen gegenwärtigen Preise bewertet. Ebenso leichtfertig wurde bei der Bewertung der ausländischen Forderungen vorgegangen. Die Kommission bewertete sie einfach nach dem Kurswerte am Inventurstage, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie einbringlich sind oder nicht. Die Kosten für Bauten und Maschinenerneuerung, der Umstellung der Kriegs- auf die Friedenswirtschaft wurden gar nicht berücksichtigt, die Zinsen von den Kapitalseinlagen der Gesellschafter den bilanzmäßigen Erträgnissen zugerechnet, obgleich sie von den Gesellschaftern selbst in ihren Einkommenssteuerbekenntnissen ausgewiesen und sonach von ihnen selbst versteuert werden und eigentlich Zinsen von Gesellschaftsschulden darstellen.
Diese Beschwerden werden von einer ganzen Reihe von Firmen der verschiedensten Branchen erhoben und es gewinnt den Anschein, als ob es sich hier um einen planmäßigen Anschlag auf die deutsche Industrie handeln würde, welche auf diese Weise übermäßig besteuert und in ihrer Existenz gefährdet werden soll. Ein derartiger Vorgang nimmt dem revidierten Betriebe jede Möglichkeit sich gegen die Sendlinge des Finanzministeriums zu wehren und macht ihn des, ihm gesetzlich zustehenden Rechtes der Verteidigung in Steuersachen verlustig.
Auf Grund dieser Tatumstände fragen die Unterzeichneten den Herrn Finanzminister:
1. Sind dem Herrn Finanzminister die geschilderten Tatsachen bekannt?
2. Ist er gewillt, die Richtlinien bekannt zu geben, nach denen diese Revisionskommissionen vorgehen?
3. Ist der Herr Finanzminister bereit, dafür zu sorgen, daß durch die Ergebnisse dieses Revisionsverfahrens keine ungesetzliche Beeinflussung der Schätzungskommissionen stattfinde und den Steuerfatenten ihr gesetzliches Recht auf Einwendungen und Aufklärungen sowie auf Beweis durch Sachverständige gewahrt werde?
4. Ist er bereit, alle ihm vorgetragenen Übelstände abzustellen und insbesondere die Revisionskommissionen anzuweisen, stets auch die Inhaber und Leiter der revisierten Betriebe der Revision beizuziehen und ihre Einwendungen und Erinnerungen aufzunehmen und zu berücksichtigen?
Prag, am 18. Oktober 1921.
Dr. Keibl,
Matzner, Ing. Kallina, Dr. Petersilka, Dr. Medinger, Dr. Lehnert, Kaiser, Dr. Baeran, Dr. Schollich, Röttel, Dr. Brunar, Zierhut, Bobek, Dr. Lodgman, Mark, Schubert, Scharnagl, Patzel, J. Fischer, Dr. E. Feyerfeil, Dr. W. Feierfeil.
Pùvodní znìní ad. XXVII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Kafka und Genossen an den Minister des Innern betreffend das Vorgehen in der Stadt
Leipnik (Mähren).
An den öffentlichen Anschlagstafeln in Leipnik (Mähren) wurde folgender Aufruf angeschlagen:
"An die jüdische Öffentlichkeit in Leipnik! Die tschechische Öffentlichkeit in Leipnik befindet sich in Aufregung zufolge des provokatorischen Deutschsprechens der hiesigen Juden, welches immer mehr auf den Promenaden, auf den Gassen und auf dem Bahnhofe zu hören ist, sodaß man fast gar kein tschechisches Wort vernimmt. Durch eine lange Zeit nach dem Umsturze enthielten sich die Juden der oben angeführten Provokation, woraus zu ersehen ist, daß sie die tschechische Sprache beherrschen. Durch die Zuteilung der Judengemeinde zur Stadtgemeinde Leipnik ist der Ausnahmestandpunkt, den die Juden früher einnahmen, geschwunden und deshalb ist es erforderlich, daß das Stadtbild, welches nach dem historischen Rechte sich bisher tschechisch repräsentierte, von den Launen der jüdischen Bevölkerung unabhängig gemacht werde, auf daß der tschechische Charakter der Stadt nicht leide.
Die tschechische Öffentlichkeit ist nicht gewillt, fürderhin die Germanisierung unserer Stadt und unserer Gegend zu dulden und erwartet, daß dieser gutgemeinte Ratschlag verstanden wird. Im anderen Falle müßte man der Meinung sein, daß die Juden nicht gewillt seien, tschechisch zu reden, was selbstverständlich die geschäftlichen Beziehungen mit denselben unmöglich machen würde. Es ist noch in frischer Erinnerung, daß die Juden in Leipnik, überrascht durch die Proklamation des tschechischen Staates, in ihren Befürchtungen vor Unruhen eine Deputation aufs Rathaus sandten und bei den dort versammelten Národní Výbor Leuten um Schutz baten. Sie versprachen damit gleichzeitig, daß sie loyal mit der tschechischen Bevölkerung auf die Entwicklung der Verhältnisse zu Gunsten der Republik mitarbeiten wollen. Zufolge dessen ist es erforderlich, daß das gute Verhältnis zur tschechischen Bevölkerung, um welches sie sich damals bemühten, nicht von ihrer Seite durch eine ostentative Germanisierung verschlechtert wird.
Die unterfertigte tschechische Öffentlichkeit; welche das tschechische Element in der Stadt und auf dem Lande repräsentiert, wird sorgsamst darüber wachen, ob diesen Wünschen entsprochen werden wird.
Für die tschechische Öffentlichkeit und für das tschechische Volk in der Stadt und Land
Ústøední N. J. na Moravì."
Diese Aufrufe tragen die Stampiglie der Stadtgemeinde, ein Beweis, daß sie vor der Anschlagung ordnungsgemäß dem städt. Polizeiamte in Leipnik vorgelegt wurden und von diesem die Plakatierung bewilligt worden ist.
Auch ist nicht bekannt, daß vielleicht seitens der politischen Bezirksverwaltung die Entfernung dieser gesetzwidrigen Aufrufe durchgeführt und die Verbreiter zur Verantwortung gezogen wurden. Der Vorgang selbst widerspricht allen gesetzlichen Vorschriften, stellt eine Drohung an die deutsche Bevölkerung Leipniks dar, der in diesem Aufrufe das Deutschsprechen verboten wird. Es ist übrigens klar, daß unter den Juden die ganze deutschsprechende Bevölkerung gemeint ist. Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister des Innern die Anfrage:
Sind Sie bereit, diese Angelegenheit sogleich untersuchen zu lassen und die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen?
Prag, am 5. Oktober 1921.
Dr. Kafka,
Kostka, F. Heller, Schubert, Röttel, Josef Fischer, F. Windirsch, Dr. Brunar, Franz Matzner, Dr. Baeran, Zierhut, J. Mayer, Dr. Radda, Szentiványi, Dr. Petersilka, Schälzky, Böhr, Franz Budig, Dr. W. Feierfeil, Bobek, Mark, Scharnagl, Dr. Luschka, Knirsch, Ing. R. Jung.