Poslanecká snìmovna N. S. R. È. 1921.

I. volební období.

3. zasedání


 

Pùvodní znìní.

3135.

Interpellation

des Abgeordneten Zierhut und Genossen

an den Ministerpräsidenten als Vorsitzenden des Ministerrates in Angelegenheit der Bodenreform.

Die Bodenreform in der Èechoslovakischen Republik hat eine derartige Richtung genommen, daß wir dazu nicht mehr schweigen dürfen.

Es war schon von Anfan das größte Unrecht, daß unserem deutschen Volk der Anschluß an ein andersnationales Staatsgebilde mit völliger Mißachtung des allen Völkern zugesagten und natürlich gebührenden und unvergänglichen Selbstbestimmungsrechtes aufgezwungen wurde, und dann ist uns noch ein weiteres Unrecht dadurch geschehen, daß ohne die Vertreter unseres Volkes von einer tschechischen Nationalversammlung, die uns schon von Anfan an feindselig war, in Wirklichkeit war es doch nur ein Revolutionskonvent, eine Verfassung aufgezwungen wurde, die auf unsere Rechte als deutsches Volk und auf unser Rechtsgefühl und unsere Rechtsauschauung nicht die geringste Rücksicht nahm.

So ist nun such die Bodenreform durch jenes Revolutionsparlament, das wir nie anerkannt haben, uns aufgezwungen worden, ohne daß wir Gelegenheit hatten, unsere gewichtigen Bedenken gegen die Art der Bodenreform, welche jenes Revolutionskomitee uns beschert hat, vorbringen zu können, Nun hat aber dar die Bodenreform, welche auf die Dekrete des Revolutionskomitees aufgebaut ist, durch das zu der Vollziehung bestimmte staatliche Bodenamt einen derart offenbar gegen das deutsche Volk in diesem Staate gerichteten Weg eingeschlagen, daß wir unser Volk vor den Schäden, die uns bevorstehen, durch öffentliche Erklärung auf das Entschiedenste bewahren müssen.

Wir sind für eine Bodenreform. Wir treten voll und aufrichtig, dafür ein, daß ein Bodenreform sein muß und daß sie, soweit es notwendig ist, auch gründlich durchgeführt werde, Aber nie und nimmer können wir zulassen, daß die Bodenreform gegen unser deutsches Volk, gegen unsere Land- und Forstwirtschaft, gegen unsere Privat- und Volkswirtschaft, gegen unsere soziale und nationale Stellung so mißbraucht werde, wie es die tschechoslovakische Regierung jetzt offen vor hat.

Die Bodenreform begann mit dem vom Revolutionskonvent noch vor Beginn der parlamentarischen Regierung durchgedrückten Gesetz vom 16. April 1919 über die Beschlagnahme des Großgrundbesitzes, § 1 dekretierte: Zur Durchführung der Regelung des Grundeigentums wird der in der Èechoslovakischen Republik gelegene Großgrundbesitz beschlagnahmt und ein Bodenamt geschaffen, § 10 desselben Gesetzes lauten: Soweit der Staat den übernommenen Besitz nicht für gemeinnützige Zwecke behält, teilt ihn das Bodenamt nach und nach an kleine Landwirte, Häusler, kleine Gewerbetreibende, an Genossenschaften, an Gemeinden und andere öffentliche gemeinnützige Verbände, an wissenschaftliche oder humanitäre Institute in Eigentum oder in Pacht auf. Der Boden kann auch zu anderen gemeinnützigen Zwecken verwendet werden.

Es wurde also die Gemeinnützigkeit als alleiniger Grund für die Übernahme des Bodens für den Staat aufgestellt. Dabei ist es doch selbstverständlich, daß die Gemeinnützigkeit voraussetzt, daß nicht nur dem tschechischen Volke, sondern auch dem in diesen Staat einverleibten deutschen Volke ein Nutzen aus der Übernahme durch den Staat entspringen muß. Die besondere Hebung des Staatsvorteiles ist das Zeichen eines Absolutismus. Die Gemeinnützigkeit, besonders in einem freiheitlich demokratischen Staate, ist nur dort vorhanden, wenn de Möglichkeit geboten ist, den größten Vorteil für das Gemeinwohl; also für das Wohl aller in dem Staate vereinigten Völker zu erzielen.

Über die Durchführung dieses Gesetzes ist das Gesetz vom 30. Jänner 1920, das sogenannte Zuteilungsgesetz ergangen. Es versteht sich von selbst, daß ein Durchführungsgesetz nie über den Rahmen des Gesetzes gehen darf, welches durchgeführt erden soll. Ein Durchführungsgesetz ist an die Normen des durchzuführenden Gesetzes gebunden; es darf sie nur ausführen. Das Durchführungsgesetz hat selbst noch den Titel: Gesetz vom 30. Jänner 1920, womit im Sinne de 10 des Gesetzes vom 16. April 1919 Bestimmungen über die Zuteilung des beschlagnahmten Bodens erlassen werden.

§ 1 dieses Durchführungsgesetzes bestimmt; Insoweit der Staat den beschlagnahmten übenommenen Boden nicht selbst behält oder für gemeinnützige Zwecke verwendet, ist er vom Bodenamt zuzuteilen; worauf die Art der Zuteilung näher ausgeführt wird.

Daraus ergibt sich, daß gesetzlich nur zwei Möglichkeiten sind, daß der Staat den übernommenen Besitz erwerbe und zwar:

1. damit er ihn für gemeinnützige Zwecke behalte oder

2. damit er ihn sofort für gemeinnützige Zwecke verwende.

Immer ist also der Zweck, den der Staat mit der Übernahme des beschlagnahmten Besitzes verbinden muß und von welchem Zwecke er sich allein nur leiten und zur Übernahme bewegen darf, der Zweck der Gemeinnützigkeit, der entweder schon sofort gegeben sein muß oder in der Zukunft gelegen sein muß. Eine Verstaatlichung des beshlagnahmten Besitzes aus anderen Beweggründen und zu anderen Zwecken als demjenigen der Gemeinnützigkeit ist gesetzlich ausgeschlossen.

Es ist daher ausgeschlossen, daß der Staat mit dem beschlagnahmten Boden finanzwirtschaftlichen Privaterwerb betreibe. Wahrhaft wäre auch nicht einzusehen, was das für eine Bodenreform wäre, wenn der Staat die Großrundbesitzer, welche bisher den Privaterwerb in diesem Besitze fanden, zu dem Zwecke absetzt, um sich selbst an deren Stelle zu setzen, und den Privaterwerb der Großrundbesitzer für die eigene Finanzwirtschaft fortsetzen würde. Darin kann doch Niemand eine Bodenreform erblicken, nach der die Menschheit so sehr sich gesehnt hat. Alle Mängel der Bewirtschaftung im Großen, welche dem Großgrundbesitze an haften, würden nicht nur fortbestehen, sondern es würde noch manches andere Übel dazutreten.

Der Staat ist besanders bei uns ein Spielball in den Händen der jeweiligen Machthaber, das sind die Parteien, die sich gerade am Ruder befinden. Diese mit allen ihren Anhängern und Günstlingen würden sich also jeweils an die durch den Staat erworbenen Machtmittel, die der Großgrundbesitz gewährt, anstatt der Großgrundbesitzer setzen und den Großgrundbesitz für sich und ihre politischen Zwecke und die Privatinteressen ihrer Anhänger und Günstlinge weidlich ausnützen. Was bisher an dem Großgrundbesitz übel war, würde sich nicht nur fortsetzen, sondern noch vermehren. Das Volk und die Volkswirtschaft käme dabei vom Regen in die Traufe.

Als der Staat noch das unbedingte Herrshaftsgebiet des fürstlichen Absolutismus war, da galt wohl auch die absolutistische Wirtschaft, indem der Staat alles Mögliche in den Bereich seines Erwerbes zog. Seitdem aber der Staat sich neuzeitlich zum verfassungsmäßigen Rechtsmachtoganismus der Gesellschaft erhoben hat, ist die Finanzwirtschaft des Staates in der Hauptsache zur Steuerwirtschaft geworden, und besonders eine republikanische Staatsverfassung muß nicht hüten, in die Fußtapfen des Absolutismus zurückzukehren, indem sie dem Volke die Bewirtschaftung des Bodens entzieht, auf die das Volk als Träger des Staates in erster Reihe Anspruch hat. Die Volksschichten sind es, denen die Bewirtschaftung des Bodens zum Nutzen der Volkswirtschaft gebührt. Des Staat hat wahrhaftig schon genug andere Aufgaben, mit denen er sich beschäftigen kann und soll, als daß er noch privatwirtschaftliche Tätigkeit auf sich nehmen könnte; die übrigens wie allgemein bekannt ist, beim Staate fast immer mit Mißerfolgen zu kämpfen hat.

Man sebe sich nur einmal an, was die Bewirtschaftung der beschlagnahmten Güter durch das Bodenamt bisher zu Tage gefördert hat.

Die vom staatlichen Bodenamte über die Großgrundbesitze verhängte Zwangsverwaltung und amtliche Verwaltung gab uns schon ein erschreckendes Beispiel, wie nicht nur die Privatwirtschaft der Großgrundbesitzer, sondern die Volkswirtschaft im Allgemeinen schwer geschädigt die bewirtschafteten Güter verschlechtert und nicht nur kein Vorteil für die Volkswirtschaft, sondern die nachhaltigsten Verluste herbeigeführt werden sind.

Die mit der Bewirtschaftung des Großgrundbesitzes vom Eigentümer, wenn er nicht selbst wirtschaftete, betrauten, mit den örtlichen Verhältnissen und der Beschaffenheit des Großgrundbesitzes und allen Bedingungen für eine ordentliche Bewirtschaftung vollkommen vertrauten und eingearbeiteten Personen wurden nach und nach baseitigt, an die Spitze der staatlichen Bewirtschaftung als Zwangsverwalter und weil dieser Titel doch zu sehr gehässig klang, dann als amtliche Verwalter, wurden, unbekannt von wo und wie, plötzlich vertragsmäßig neue Personen gestellt, die entweder der neuen Aufgabe dar nicht gewachsen waren oder sich, weil sie eben nur vertragsmäßig bestellt waren nur als kurzfristige Verwalter ansahen und darnach auch wirtschafteten. Ein Wechsel von derartigen Verwaltern im Laufe eines Jahres und sogar schon nach kürzerer Zeit wurde üblich. Alle verdankten ihre Bestellung nur der Gunst des Bodenamtes, die leicht wieder zu verscherzen war, und; wußten, daß ihr Bleiben nicht lang sein wird. Sie wirtschafteten also darauf los in dem Bewußtsein, daß sie bald wieder abziehen werden müssen. Von der Ferne her, aus ganz anderen Verhältnissen kommend, meist schon außer Dienst gestellt oder pensioniert oder ihrer Stelle durch den Krieg oder die Nachkriegszeit in anderen Staaten verlustig geworden, sammelten sich die Zwans- und amtlichen Verwalter an, um zu einer wenigstens zeitweiligen Versorgung auf den beschlagnahmten Großgrundbesitzen zu gelangen. Eine wahre Günstlings- und Lotterwirtschaft, eine Augenblicks- und Beutewirtschaft, wie sie eben der Krieg und der Umsturz zeitigte, war das Merkmal der Zwangs- und der amtlichen Verwaltungen. Wie allgemein bekannt ging die Bewirtschaftung der herrlichsten Großgrundbesitze, die bis dahin musterhaft bewirtschaftet worden sind, an den Zwangsverwaltungen und amtlichen Verwaltungen zugrunde, sodaß kein Reinertrag, sondern von Jahr zu Jahr wachsende Abgänge sich ergaben. Jeder neue amtliche Verwalter, wenn auch von der weitesten Ferne kommend, bekam aus den Herrschaftsrenten seine Übersiedlungskosten bezahlt und richtete sich auf dem neuen Besitze nach seinem Geschmacke ein. Die Gebäude wurden vernachlässigt, nichts mehr ausgebessert, nichts mehr investiert, alles wurde ausgenützt, um schließlich nur dem tschechischen Chauvinismus zu dienen. Denn die Verwalter wußten, daß sie sich vor Allem und hauptsächlich mit einem nationalchauvinistischen Nimbus umgeben müssen, um sich bei den tschechischen Parteien beliebt zu machen und ihr Amt solang als möglich behalten zu können. Es wurden also alle Geschäftsbücher und alle Korrespondenz tschechisch geführt, alle Aufschriften tschechisch gemacht, die geschäftsbewanderten deutschen Beamten abgestoßen, mit aus allen Enden zusammengezogenen tschechischen Beamten die Stehen nach den Deutschen besetzt und neue Stellen für diese zugewanderten Personen geschaffen, denen wieder die Übersiedlunsgebühren bezahlt werden mußten und die sich such wieder nach ihrem Geschmacke neu einrichteten und so ging dies fort mit chauvinistisch-nationalem Trieb, der auf Kosten des verhaßten Großsgrundbesitzes sich auszutoben beliebte, bis der Ertrag erschöpft war oder gar noch die Wirtschaft bis zur Passivität heruterging. Je schneller und gründlicher abgewirtschaftet wurde, desto besser, wenn nur den nationalen Machtgelüsten genüge geleistet wurde. Es ging ja nicht aus der Tasche des Bodenamtes oder des tschechischen Staates, sondern des deutschen Graßgrundbesitzes; dem man ohnedies das Lebenslicht so schnell und gründlich wie möglich ausblasen wollte.

Diese Zustände sind geradezu ein Hohn auf eine Bodenreform. Sie lind ein Zeichen der Korruption ärgsster Art, welche sich, auf den Großgrundbesitzen unter der Aegide des Bodenamtes und der staatlichen Verwaltung, eingenistet hat und der Volkswirtschaft die größten Schäden zugefügt hat.

Da nun die Zeit schon kam, wo endlich das Bodenamt mit seinen endgültigen Plänen der Bodenreform herausrücken mußte, da hat sich noch einer weitere Abrückung von dem Gedanken einer wahrhaften Bodenreform gezeigt. Hatte die Zwangsverwaltung und amtliche Verwaltung schon die Volkswirtschaft arg geschädigt, anstatt ihr nur das geringste zu nützen, so soll nun ein Dauerzustand geschaffen wer den, der das größte Verderben für die Volkswirtschaft sein wird.

Das Bodenamt scheute sich nicht, das Bodengesetz zu über schreiten. Ein Übergriff gröbster Art liegt darin, daß das Bodenamt aus eigener Willkür bei Aufstellung des ersten Generalplanes den Zweck der Gemeinnützigkeit, der gesetzlich allein eine Übernahme von beschlagnahmtem Besitz durch den Staat gestattet, außeracht ließ und den allerschlimmsten Einflüsterungen der chauvinistisch-tschechischen nationalen Parteien willig Gehör verlieh und die Bodenreform zu einer Handhabe für die Unsterdrückung des deutschen Volkes in der Tschechoslovakei mißbrauchen läßt, wie sie ärger nicht gedacht werden kann.

Schon in der Verweigerung der Übernahme der Kriegsschulden, welche hauptsächlich die Deutschen und da vor Allem den deutschen Mittelstand traf, wurde der Anfan der systematischen wirtschaftlichen Bedrückung des deutschen Volkes gemacht, Andere Maßregeln, die besonders gegen das deutsche Volk abzielten, wurden damit verbunden, um die deutsche Industrie und den Handel der Deutschen und die deutsche Land- und Forstwirtschaft sehr empfindlich zu treffen, Man suchte und fand überall die Gelegenheit, den Deutschen das Leben in dieser Republik so sauer zu machen wie nur möglich. Die deutsche Kultur mußte getroffen werden durch Schulsperren, durch Schikanieren der deutschen Kunst und Wissenschaft. Offen und geheim wurde gegen Alles, was deutsch ist, in diesem Staate schon Stellung genommen und nun müssen wir noch erleben, daß ein staatliches Amt, welches die Bodenreform gemäß dem eigenen Gesetze des Staates auszuführen gehabt hätte, dieses Gesetz überschreitet und sich selbst eine Machtbefugnis beimißt, die ihm nicht zusteht.

Das Bodenamt, hat in seinem ersten Generalplan sich die Befugnis angemaßt, zur Übernahme für den Staat Großgrundbesitze zu bestimmen, für deren Erwerbung durch den Staat nicht die geringste Gemeinnützigkeit sich finden läßt, um diese Großgsrundbesitze durch diese Verstaatlichung der Aufteilung unter das Ladvolk für immer zu entziehen.

Das Bodenamt will eine staatliche Finanzwirtschaft unter Mißbrauch der Bodenreform auf Kosten der bisherigen Eigentümer auf den beschlagnahmten Großgrundbesitzen errichten in einem Umfang, der deutlich ersehen läßt, daß dabei eigennützige Motive ausschlaggebend gewesen sind und damit die Deutschen durch Entziehung ihrer Anrechte auf Grund und Boden unterdrückt werden sollen.

Es wurde die Öffentlichkeit damit übierrascht, daß militärischstrategische Gründe die Schaffung des staatlichen Forstbesitzes in den Randgebieten, die von der deutschen Bevölkerung besiedelt sind, die Übernahme der Forste in das Staatseigentum erfordert. Strategische Gründe? Daß man Festungen an den Grenzen baut, um sich gegen einen Feind von außen zu schützen, möchte seine militärischen Gründe haben, Aber Forste, und wohlgemerkt gut gepflegte Forste, die mit den besten Verbindungen versehen sind, wird Niemand auf der Welt für ein strategisches Mittel gegen einen Außen feind ansehen können. Da müßte man wohl oder übel die Forste eher wieder zu Wildnissen umwandeln, damit sie undurchdringling werden, um dem Feinde das Durchschreiten unmöglich zu machen, oder sie ganz abholzen, um freie Sicht und freien Ausschuß gegen den anrückenden Feind zu erlangen, Man sieht, daß die Militärstrategie nur ein Vorwand war, um zu verdecken, was eigentlich die Absicht ist.

Das wahre an der Sache ist, daß das Bodenamt den angestammten Boden den Deutschen entziehen will, um sich seiner für die nationalchauvinistischen Zwecke als des ausgiebigsten Machtmittels zur Verdrängung der deutschen Ansiedlungen durch tschechische Hetzer zu bedienen.

Der tschechische Staat hätte wohl andere dingende Arbeiten genug, mit denen er sich und seine schon mehr als überzähligen Beamten genügend beschäftigen könnte, ohne sich noch auf die staatliche Bewirtschaftung von großen Waldkomplexen einzulasen. Das Heer der Beamten und Angestellten des Staates wird dadurch noch vermehrt. Die Überproduktion an solchen, die vom Staate abhängig sind und den Staat als ihre Versorgungsanstalt und als ihre Melkkuh ansehen, mit einem Worte gesagt, der unselige staatliche Bürokratismus, der schon überwunden sein sollte, wird durch die Verstaatlichung der Forste noch mehr eingeführt.

Das deutsche Volk wird aber dadurch weiteren Bedrängungen und Verfolgungen ausgesetzt sein. Die bisherigen Großgrundbesitzer waren zumeist, wenn auch nicht gerade Freunde der Deutschen, so doch denselben nicht feindlich gesinnt. Die Güterbeamten und Angestellten des Großrundbesitzes waren in den deutschen Gegenden meistens selbst Deutsche oder den Deutschen nicht feindselig. Dies wird aber; wie wir bestimmt aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen mit dem tschechischen Staat und dessen Beamten voraussehen, mit der Übernahme der ausgedehnten Waldkomplexe durch den Staat sich zum Nachteil der Deutschen ändern. Die tschechischen Beamten, die der neue Staat in den deutschen Gebieten anstellen wird, werden dem deutschen Boden fremd sein, das deutsche Volk und dessen Bedürfnisse nicht verstehen und es wird dadurch neuer Zündstoff zu der schon bestehenden Spannung zwischen den Tschechen und Deutschen in diesem Staate hinzugetragen. Wir denken an dasjenige, was sich die Postbeamten, die Schulbehörden, das Militär und die Gendarmerie, die politischen Beamten usw. von oben bis herunter schon an Übergriffen gegen die Deutschen geleistet haben und nach immer hat dieser Staat noch nicht genug an Opfern der Deutschen.

Die unbändige und ungezügelte Machtgier der Tschechen fordert nun auch den Grenzwald als Domäne seiner Wut und Ausbeutungssucht. Wir gebrauchen ausdrücklich noch das Wort Ausbeutungssucht, weil wir von vornherein wissen, daß dabei der Haupttrieb gegeben wird durch Spekulationsabsichten für die Günstlinge, Anhänger und Schleppträger der tschechischen Machthaber und Parteien, welche jeweils am Ruder sein werden, denen allerdings der Zweck der Gemeinnützigkeit fremd und das Gemeinwohl ab seits liegend ist. Der wahrhaft ideale Gedanke einer Bodenreform verträgt keine Spekulationsabsicht; um solche handelt pes sich jedoch bei der Walderwerbung durch das Bodenamt für den tschechischen Staat augenscheinlich in erster Linie. Geschäfte will man mit den Wäldern und aus den Wäldern machen, Holzprodukte verschachern!

Der tschechische Staat ist überhaupt schon zu einem Spekulationsobjekt für Beutemacher geworden. Im Schlepptau der gierigsten Habsucht und Gewinnsucht gezogen, wird er bald ganz den Nachkriegsgewinnlern verfallen sein.

Aber nicht nur Habgier, sondern auch noch nationale Leidenschaft und ungezügelter Deutschenhaß und Mißachtung aller Menschlichkeitsefühle für ein andersnationales Volk sind das Charakteristische an diesem Staate, sodaß wir von jeder Maßregel fast schon immer das schlimmste für unser deutsches Volk mutmaßen müssen und diese Mutmaßung immer auch prompt zutrifft.

Wir stehen daher die Anfrage an den Herrn Ministerpräsidenten als Vorsitzenden des Ministerrates:

1. Ist dem Ministerrate bekannt, daß der erste Generalarbeitsplan des staatlichen Bodenamtes eine Überschreitung der Befugnis des Bodenamtes enthält, indem das Bodenamt den für die beabsichtige Übernahme des beschlagnahmten Großgrundbesitzes durch den Staat einzig und allein maßgebenden Zweck der Gemeinnützigkeit willkürlich überschritten hat?

2. Ist der Ministerrat bereit, dem Bodenamte die Zurückführung dieses Generalarbeitsplanes, soweit darin die Übernahme von beschlagnahmten Boden für den Staat beabsichtigt ist, auf das gesetzliche Maß aufzutragen?

3. Wird der Ministerrat diesen Teil des ersten Arbeitsplanes dem Parlamente zur Beschlußfassung mit einem Motivenbericht vorlegen, welcher dem Gesetze entspricht?

4. Wird der Ministerrat dem Bodenamte auftragen, den Vollzug dieses Teiles des Arbeitsplanes bis zur parlamentarischen Beschlußfassung auszusetzen?

Prag, den 19. Juli 1921.

Zierhut

Kaiser, Böllmann, Dr. Spina, Windirsch, Böhr, J. Fischer, Køepek, J. Mayer, Röttel, Schälzky, Dr. Petersilka, Dr. Keibl, Schubert, Kostka, Simm, Pittinger, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Patzel, Dr. Baeran, Dr. Medinger, Dr. Lehnert, Dr. Kafka, Ing. Jung.


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