Støeda 7. øíjna 1925

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 372. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 7. øíjna 1925.

Øeè posl. Schweichharta (viz str. 1357 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der vorliegende Immunitätsfall verdient aus verschiedenen Gründen das Interesse der breitesten Öffentlichkeit. Ein Koalitionsabgeordneter, der Kollege Dr. Mazanec, hat in einer öffentlichen Versammlung Folgendes gesagt (ète): "Betrachtet das Wappen der Èechoslovakischen Republik! Wenn ihr das Kreuz verdeckt, sehet ihr nichts anderes als wilde Tiere!" Das Bezirksgericht in Deutschbrod verfolgt wegen dieses Ausspruches den Herrn Abgeordneten Dr. Mazanec auf Grund des Schutzgesetztes. Deshalb haben wir uns mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen.

Der Immunitätsausschuß beantragt, dem Auslieferungsbegehren nicht stattzugeben. Es ist selbstverständlich, daß wir aus prinzipiellen Gründen für den Ausschußantrag, also gegen die Auslieferung, stimmen werden, nicht nur, weil es sich um ein politisches Delikt handelt, sondern ganz besonders deshalb, weil es sich um ein Delikt nach dem Schutzgesetz handelt und wir eine jede sich bietende Gelegenheit benützen wollen, um gegen diese Fessel der politischen Freiheit zu protestieren. Also nicht um den Ausschußantrag zu bekämpfen, habe ich das Wort ergriffen, sondern um die Aufmerksamkeit des Hauses und der Öffentlichkeit auf die Methoden und die Praxis des Immunitätsausschusses zu lenken, auf das zweierlei Maß, das er anwendet. Was würde geschehen, wenn ein oppositioneller Abgeordneter einen solchen oder einen ähnlichen Ausspruch getan hätte? Wir haben ein Beispiel an dem Immunitätsfall Haken erlebt, ein Beispiel, das die Paralellität der Fälle und die Verschiedenheit der Behandlung recht augenfällig macht. Auch damals handelte es sich um die Schmähung eines Hoheitszeichens der Republik, der Staatsflagge, und damals hat man den oppositionellen Abgeordneten ohne weiteres ausgeliefert. Er ist verurteilt und bestraft worden. Ja, man ist nicht einmal davor zurückgescheut, ihn in die Disziplinaruntersuchung zu ziehen, die ihn möglicherweise seine Existenz kosten wird.

Heute ist der objektive Tatbestand ganz derselbe, da es sich hier um die Beschimpfung des Staatswappens handelt, wie dort um die Beschimpfung der Flagge, und da sehen wir, daß der Immunititätsausschuß eine ganz andere Haltung einnimmt. "Der Immunitätsausschuß ist zur Überzeugung gekommen," lesen wir wörtlich im Berichte, "daß der Abgeordnete Dr. Mazanec nicht die Absicht hatte, das Wappen der Èechoslovakischen Republik zu beschimpfen und daß der Ausschuß deshalb das Auslieferungsbegehren ablehnt."

Ich muß feststellen, daß der Immunitätsausschuß dabei sein Prüfungsrecht weit überschritt, da er sich in die Untersuchung einer Frage eingelassen hat, die ihn nichts angeht, über die allein das Gericht zu entscheiden hätte. Wie oft haben wir von den Berichterstattern des Immunitätsausschusses gehört, daß sie sich mit der Frage, ob der auszuliefernde Abgeordnete schuldig oder unschuldig sei, nicht beschäftigen können, daß ein Urteil hierüber dem Gerichte allein zustehe. Da handelte es sich freilich um oppositionelle Abgeordnete. Wenn es sich ber um einen Koalitionsmann handelt, dann fühlt sich der Immunitätsausschuß auf einmal berufen, sich in die Entscheidung der Schuldfrage einzulassen, und es ist selbstverständlich, daß er dem Koalitionsmann seine gute Gesinnung attestiert, daß er feststellt, es habe ihm die böse Absicht gefehlt und er sei deshalb nicht auszuliefern. Wie kommt der Immunitätsausschuß dazu, sich zum Richter über die Gesinnungen der Abgeordneten aufzuwerfen, die Abgeordneteni in gutgesinnte und in schlechtgesinnte einzuteilen und darnach sein Verhalten ihnen gegenüber einzurichten? Die Gesinnungs schnüffelei, die wir am Werke sehen, ist eines der traurigsten und beschämendsten Kennzeichen des Polizeigeistes und der deutlichse Beweis, wie weit die Reaktion in diesem Staate schon um sich gegriffen hat. Aber das Empörendste ist, daß sich eine parlamentarische Körperschaft, ein Ausschuß dieses Hauses soweit erniedrigt, selbst solche Polizeimethoden anzuwenden. Es ist der Geist dieser Koalition, alles, was innerhalb der Koalition geschieht oder was von Koalitionsanhängern getan wird, zu billigen, zu decken oder zumindest zu entschuldigen, während gegen alles, was außerhalb der Koalition steht, mit Verfolgung und Unterdrückung operiert wird. Deshalb protestieren wir auf das schärfste gegen die Begründung, die der Ausschuß dem Antrage gegeben hat. Der Ausschuß hätte zu erklären gehabt: Die gute, oder die böse Absicht des Dr. Mazanec geht uns nichts an; aber sein Ausspruch hat politischen Charakter, ist daher durch die parlamentarische Immunität gedeckt, und aus diesem Grunde beantragen wir die Ablehnung der Auslieferung.

Das ist der Standpunkt meiner Partei, und von diesem Standpunkte ausgehend, nicht von den Gründen des Ausschußberichtes, die eines demokratischen Parlamentes nicht würdig sind, werden wir gegen die Auslieferung des Abgeordneten Dr. Mazanec stimmen. (Souhlas na levici.)


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