Ètvrtek 1. øíjna 1925

Hohes Haus! Zu den wichtigsten Aufgaben eines jeden Parlaments gehört die Beratung des Staatsvoranschlages und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Nur bei uns, weil wir angeblich in einem demokratischen Staate leben, ist das nicht der Fall. Denn bei diesem Regierungssystem, wie es hier gang und gäbe ist, hat eine jede gerechte Kritik einer Vorlage und gute Anregung keinen Wert. Jeder oppositionelle Abgeordnete und schließlich auch die Abgeordneten der Majorität haben vom ersten Moment an, wo eine Vorlage in diesem Hause aufgelegt wird, das Gefühl, daß an der Vorlage und so auch an dem Budget kein Beistrich mehr geändert wird. Selbst wenn die Majoritätsparteien auch noch so sehr davon überzeugt sind, daß es besser wäre, in dem einen oder anderem Falle dem zuzustimmen, was die Opposition beantragt, so sind sie doch derart darauf festgelegt und durch die heilige Pìtka und geheime Abmachungen gebunden unter allen Umständen oppositionelle Anträge abzulehnen, daß dadurch der Parlamentarismus, das wichtigste Instrument einer demokratischen Verfassung, nur zur wahren Komödie herabsinkt. Es gibt auf der ganzen Welt kein Parlament, in dem der Opposition eine solche Rolle zugemutet wird, wie in diesem Haus. Hier wird der Opposition jede sachliche Arbeit und Kritik, die verbessernd einzuwirken bestrebt ist, unmöglich gemacht. Wenn ich mich zum Wort gemeldet habe, so geschieht es nicht allein in der Absicht, die Unmenge Ziffern, welche uns im Voranschlag vorgelegt wurden, zu widerlegen und zu begründen, sondern die Mißstände im Staate und insbesondere die Bedrückung und die Ungerechtigkeiten gegen das deutsche Volk zu besprechen. Man spricht immer von einer Konsolidierung des Staates. Die beste Konsolidierung ist die Zufriedenheit und die Gleichberechtigung der Staatsbürger durch eine wahre Demokratie. Das deutsche Volk sieht sich in seiner Gleichberechtigung um die Segnungen der Demokratie betrogen, trotz der Rechte, die in den Minderheitsschutzverträgen den Minderheiten zugesagt sind. Wir sind anstatt in das viel gepriesene èechische Paradies in eine Hölle versetzt, in der nicht nur Teufel mit zwei Schwänzen regieren, sondern auch solche mit zwei Zungen. Die unausgesetzten Anklagen des deutschen Volkes, welche erhoben werden, beweisen, daß der erste Satz in der Verfassungsurkunde, daß sich alle Völker dieses Staates aus freiem Willen zusammengefunden haben, um diesen Staat zu gründen, nicht auf Wahrheit beruht. Tatsache ist, daß wir in diesem Staat keine Verständigung, keinen Ausgleich, keine Zusammenarbeit, keine Gleichberechtigung finden, sondern daß die Kluft, welche sich zwischen den Nationen dieses Staates eröffnet hat, immer tiefer wird. Diese Politik des Hasses und der Vernichtung macht jede gedeihliche Zusammena rbeit unmöglich und jeder gute Wille unsererseits muß dadurch im Keime erstickt werden. Die Èechisierungspolitik, bei der Ihnen kein Mittel zu schlecht und keine Tat zu unehrenhaft ist, diese Vernichtungspolitik öffnet uns die Augen. Die deutschen Bauern und Arbeiter, die deutschen Gewerbetreibenden, Angestellten und Unternehmer, sie alle erkennen angesichts der Gefahr des Verlustes ihrer Felder und Wälder, ihres Arbeitsplatzes durch Stillegungen ihrer Werkstätten und Fabriken, die Notwendigkeit einer gemeins amen Abwehr zum Zwecke der Selbsterhaltung. Der Kampf zur Selbstwehr wurde uns aufgezwungen. Um das deutsche Volk aufs empfindlichste zu treffen, sind Sie bemüht, für die Zukunft uns unsere Kultur zu nehmen. Es werden nicht nur unsere Volksschulen gesperrt und an deren Stelle èechische Minderheitsschulen errichtet, sondern man nimmt uns auch unsere Fachschulen. Wir besitzen keine Fakultät für die Forstwirtschaft, obwohl die Wälder größtenteils im deutschen Gebiet liegen, wir besitzen keine Fakultät für Tierarzneikunde, wir haben keine Hochschule für Bergbau, man hat sich sogar mit dem Gedanken getragen, die technischen Hochschulen zusammenzulegen. Sie wissen ganz genau, daß die Jugend der Träger der Zukunft eines jeden Volkes ist, deshalb setzen Sie den Hebel hier an, um das deutsche Volk zu treffen. Doppelte Klage müssen wir gegen die Ziffern des vielgerühmten Ersparungsvoranschlages erheben, welcher uns bei weitem nicht jenen Anteil zukommen läßt, der uns nach der Bevölkerungszahl und der Steuerleistung zukommt. Von dem Gesamtaufwand für Böhmen, Mähren, Schlesien entfallen auf uns Deutsche kaum 18%. So sieht die Gleichberechtigung aus.

Ein weiteres Bedrängnis wird dem deutschen Volke durch das uns aufgezwungene Sprachengesetz zuteil, welches an und für sich so grausame Härten für die bodenständige und ansässige Landbevölkerung enthält, daß es der Unterdrückung der Deutschen Tür und Tor öffnet, besonders für die Staatsangestellten und in Bezirken, wo die Deutschen nicht zufällig ganze 20% der Bevölkerung ausmachen, wenn sie auch anschließend im deutschen geschlossenen Sprachgebiete wohnen. Die Sprache der Deutschen von 20% abwärts in einem Bezirk wird von den staatlichen Behörden absichtlich übersehen und so behandelt, als ob diese Deutschen im eigenen Bezirke Fremdlinge wären, auch wenn sie in geschlossenen deutschen Siedlungsgebieten wohnen und bodenständig sind. Ich verweise auf die faktische Mißachtung des Sprachenrechtes insbesondere bei der Post und bei den Eisenbahnen. In Brünn, worde deutsche Bevölkerung über ein Drittel ausmacht, hat man bei der Bahn keine einzige deutsche Aufschrift. (Posl. Böhr: Von Eger bis Reichenberg auch nicht!) Das ist überall der Fall. Dasselbe ist auch bei den anderen Ämtern der Fall. So sieht unser Sprachenrecht aus. Wir fordern, daß endlich einmal die Durchführungsverordnung zum Sprachengesetz, an der man schon volle fünf Jahre arbeitet, herausgegeben werde. Denn heute wird im öffentlichen Dienste und Verkehr das Sprachengesetz von jedem Amt ausgelegt, wie es will.

Das kulturelle und wirtschaftliche Leben der Völker in einem Staat wird nur dadurch gesichert, daß sie in der Lage sind, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu verwalten. Wir Deutschen in diesem Staate verlangen die uns gebührende Autonomie als vollberechtigte Forderung eines demokratischen Staatswesens. Mit Bedauern müssen wir aber feststellen, daß das bisherige Regierungssystem zu dieser Ansicht noch immer nicht gelangt ist, seine Kunst zu regieren besteht nur im Herrschen und Unterdrücken. Von einer Mitregierung des Volkes außer der Pìtka kann in diesem Staate überhaupt nicht die Rede sein.

Ein anderes Gebiet, welche Gleichberechtigung wir in diesem Staate genießen, ist die famose Bodenreform. Das Bodenamt setzt sich zusammen aus dem Beamtenkörper mit dem Präsidenten Viškovský an der Spitze und aus dem Verwaltungsausschuß, der von den einzelnen politischen Parteien des Parlamentes gestellt werden soll. Aber bis heute haben die Minderheiten keinen einzigen Vertreter in diesem Ausschusse. Die Funktion des Verwaltungsausschusses, der im Jahre 1919 vom Revolutionsparlamente eingesetzt wurde, ist bereits im Jahre 1922 abgelaufen und bis heute ist die Neuwahl durch das jetzige Parlament nicht erfolgt, obwohl das Bodenamtsgesetz eine solche vorschreibt. Bei uns sieht es so aus, als ob die beschlossenen Gesetze für das Bodenamt und für den Ministerrat, dem das Bodenamt unterstellt ist, nicht existieren. Das Bodenamt in der heutigen Form ist eine Sinekure für die bevorzugten Regierungsparteien, wo sie sich gegenseitig beschenken und aus der Krippe mitfressen. Es gibt wohl mitunter auch noch Unzufriedene unter ihnen und es geschieht nicht selten, daß sie sich gegenseitig Korruption vorwerfen. Ja, es gibt sogar èechische Zeitungen, welche die Partei- und Freunderlwirtschaft als eine heillose bezeichnen. Und diese Wirtschaft wird ganz richtig mit der Getreidezentrale vergleichen, wo nach èechischen Zeitungsberichten innerhalb vier Jahren 8 Milliarden verwirtschaftet wurden, ohne daß ein einziger Schwindler oder Dieb gefangen und vor Gericht gestellt worden wäre. Eine solche Wirtschaft, wie sie im Bodenamt herrscht, verträgt keine Kontrolle der Minderheiten und keine solche des Parlamentes, deshalb wird sogar dem Ruf von èechischer Seite, daß das Bodenamt dem Parlament unterstellt werden sollte, nicht einmal Folge gegeben worden. Die ganze Bodenreform dient nur zur Beraubung des deutschen Besitzes mit gesetzlichen Mitteln, um den deutschen Boden den Èechen zuzuführen und sich zu bereichern. Die Bodenreform wird nicht vom sozialen Gesichtspunkte aus, sondern von rein-èechisch chauvinistischem Standpunkte durchgeführt. Ja man geht soweit, daß man sogar durch Ministerialerlässe jede Kritik am Bodenamt verbietet. Mir wurden sogar Versammlungen in der Wischauer Sprachinsel, wo ich unter anderem auch über Bodenreform sprechen wollte, von der politischen Behörde verboten. Dort soll der in der Gemeinde Kutscherau und Hobitschau gelegene Großgrundbesitz aufgeteilt werden, welcher fast durchwegs im deutschen Gebiete liegt, und es wird von èechischer Seite den deutschen Bewerbern nur dann die Zuteilung von Boden in Aussicht gestellt, wenn sie ihre Kinder in die èechische Schule schicken. Wer das nicht tut, soll keinen Grund und Boden bekommen. (Výkøiky na levici.) Dasselbe ist in Mährisch-Trübau, in Seitz, in Maxdorf und hunderten anderen Orten der Fall, wo die deutschen Bewerber einfach abgewiesen werden.

Was die Bodenreform für uns Deutsche bedeutet, sagt uns deutlich die èechische nationaldemokratische Presse, die wörtlich sagt: Die Nationaldemokratie beharrt darauf, daß die Bodenreform einzig und allein vom Standpunkte des Vorteils der Gesamtheit der èechischen Nation zu behandeln sei, daß sie nicht nur eine wirtschaftliche und eine soziale, sondern eine nationale ist und die èechischen Parteien streiten sich um den Vorzug, wer es verstanden hatte, das meiste Kapital der Bodenreform für èechoslovakische Angehörige herauszuschlagen. Die nationale Parteilichkeit des Amtes ist aus der Aktion R. und S. und aus dem Ergebnis der Kleinpächteraktion, welche durchgeführt wurde, deutlich ersichtlich. In rein deutschen Gebieten wurde insgesamt von 112.480 ha landwirtschaftlichen Bodens 2589 ha in Zwangspacht gegeben, das sind bei 2%; im gemischtsprachigen Gebiete von 71.819 ha Boden 4088 ha = 5·5%, im èechischen Gebiete von 344.550 ha Boden 34.015 ha = 10%. Bei der Zuteilung von Baugrundstücken wurden deutsche Ansprüche von 6100 ha abgewiesen. Das Ansuchen der Großgrundbesitzer wegen freiwilligen Abverkaufes von Boden an Deutsche wird heute vom Bodenamt verweigert. In rein deutschen Gebieten, wo sich keine èechischen Bewerber melden, werden die Güter vom èechischen Landeskulturrat übernommen oder große Restgüter gemacht, welche an èechische Bewerber abgegeben werden. Was die Wälderverstaatlichung anlangt, die durch Beschlagnahme der Grenzwälder bereits ihren Anfang genommen hat, so ist das ein Raub am Volksgut, gegen den wir flammenden Protest erheben. Die wirtschaftliche Begründung für die Wälderverstaatlichung besteht in der Behauptung, daß der Staat besser wirtschaftet als der Private sodaß die Verstaatlichung einen Vorteil bringt, was aber durchaus nicht zutrifft, denn was der Staat bisher bewirtschaftet hat, auf das haben die Steuerträger noch immer draufgezahlt. Der Staatsvoranschlag für das Jahr 1926 beweist das. Es ergibt sich als Einnahmen aus der Bewirtschaftung der staatlichen Forste und Güter eine Summe von 580,029.500 Kè, als Ausgaben 667,793.400 Kè. Daher bleibt ein Defizit von 87,763.000 Kè von einer Fläche von rund 400.000 ha. Von wirtschaftlichen Gründen kann unter solchen Verhältnissen nicht gesprochen werden. Nach dem Zuteilungsgesetz haben die Gemeinden das erste Anspruchsrecht auf die beschlagnahmten Wälder. Wenn aber deutsche Gemeinden ansuchen, werden sie abgewiesen mit der Begründung, daß der beschlagnahmte Wald an die Gemeinden nur zu Arrondierungen zu erfolgen habe; das bedeutet den bewu ßten Kampf gegen Bodenbewerb durch deutsche Gemeinden. Die Durchführung der èechoslovakischen Bodenreform, die auf Kosten der Minderheitsangehörigen vor sich geht, ist eine krasse Verletzung der in den Friedensverträgen geschaffenen und garantierten Minderheitsrechte. Anstatt soziales Elend durch eine gerechte Bodenaufteilung zu mildern, schafft man neues soziales Elend unter den entlassenen Güterbeamten und Angestellten, für deren Existenz infolge der Entlassung schlecht gesorgt ist, und ihr Notschrei wird vom Bodenamt nicht berücksichtigt. Wir fordern auch, daß dem Parlament ein genauer Rechenschaftsbericht vorgelegt werde. Wir sind für eine zeitgemäße vernünftige Bodenreform, wo die Minderheitsvölker auch entsprechende Berücksichtigung finden.

So wie man bei der Bodenreform auf die sozialen Bedürfnisse keine Rücksicht nimmt, so wird auch auf andere soziale Forderungen keine Rücksicht genommen, z. B. die Altpensionisten. Wenn die armen Hungerleider von den Versprechungen der Regierung satt werden könnten, dann ginge es ihnen wahrlich nicht schlecht, aber leider ist das nicht der Fall. Es wurden von fast allen Parteien die gerechten Wünsche der Altpensionisten vertreten und sie wurden auch von der Regierung gesetzlich anerkannt; aber geschehen ist bis heute nichts. Ich glaube, wenn man jene Herren, welche bei der Regierungskrippe sitzen, 4 Wochen in die Lage der Altpensionisten versetzen würde, das wäre das beste Mittel, damit man zur Einsicht kommt, daß dieses Elend der Altpensionisten sofort aufgehoben werden müsse. Auch die Witwen, Waisen und Kriegsverletzten sind auf Gnade und Hunger angewiesen, sie sind gezwungen fechten zu gehen, während andere, die bei der Krippe sitzen, Millionäre werden. Auch auf die Forderungen der Staatsangestellten wurde keine Rücksicht genommen.

Ich stehe auch auf dem Standpunkte, daß gespart werden muß, aber dort, wo es am Platze ist, und zwar beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, wo die Ausgaben noch immer über 141 Millionen, also zirka 10 Millionen mehr betragen als im vorigen Jahre, und beim Ministerium für nationale Verteidigung, wo die Ausgaben, mit den Kasernenbauten eingerechnet, noch immer über 2 Milliarden verschlingen. Wir haben ein sogenanntes Sparbudget, dessen ungeachtet sind die direkten Steuern von 1760 Millionen im Jahre 1924 auf 1818 Mil lionen Kronen im Jahre 1925 gestiegen. Alle Volkswirtschaftslehrer sind sich darüber einig, daß es nicht angeht, auf die Dauer der Wirtschaft derartige Steuersummen zu entziehen. Trotzdem aber sind in Staatsvoranschlage für das Jahr 1926 wiederum derartige Beträge an Steuereingängen präliminiert, daß die begründete Besorgnis besteht, daß sie nur unter der größen Verschärfung des Steuerdruckes hereingebracht werden können. Die Steuerträger werden nicht nur durch die laufenden Steuern bedrückt und ihre Existenz in Frage gestellt, sondern es kommt, noch die Vermögensabgabe dazu. Der sogenannte Mittelstand, auf den bei der Novellierung der Vermögensabgabe keine Rücksicht genommen wurde, wenn er ein Vermögen über 50.000 Kè besitzt, wird diese Abgabe nur dann zahlen können, wenn er neue Schulden macht. Dazu kommt die Beraubung der Kriegsanleihe bei einem Vermögen über 25.000 Kronen, wodurch das Herr der Bettler noch vermehrt wird, während der Staat auf großem Fuße lebt. Eine Beschwerde muß ich noch vor bringen, daß die gesperrten Einlagen, insbesondere jene aus dem Monate März 1919 zur Abstempelung gebrachten Gelder noch immer nicht vollkommen freizubekommen sind. Bezüglich dieser Einlagen wäre zumindest eine angemessene Verzinsung bis zum Zeitpunkte ihrer endlichen Freigabe zuzugestehen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. Hruban.)

Der in Verhandlung stehende Staatsvoranschlag ist getragen von dem hierzulande herrschenden Geiste der Ungerechtigkeit und Bedrückung gegenüber den nationalen Minderheiten. Insolange sich die herrschende Mehrheit in diesem Staate nicht zur Gleichberechtigung für alle Staatsbürger ohne Unterschied der Nation bekennt und unsere primitivsten Rechte nicht gewährleistet werden, solange können wir diesem Staate kein Vertrauen schenken und auch keinen Staatsvoranschlag bewilligen. (Souhlas a potlesk na levici.)

6. Øeè posl. Rustlera (viz str. 932 tìsnopisecké zprávy):

Meine verehrten Damen und Herren! Es kann das Budget nicht erschöpfend behandelt werden, ohne daß man die Punkte 287 und 288 des Gesetzes vom 22. Dezember 1924, mit welchem die Ruhegenüsse der Zivil- und Militärpensionisten neugeregelt wurden, einer Betrachtung unterzieht.

Daß die Bestimmungen dieser. Punkte nicht vollkommen sind, ja Mängel aufweisen, zeigen schon die verschiedenen Entschließungen und Eingaben der Vertreter der Vereinigung aller Pensionisten, sowohl Zivil- als Militär- Pensionisten, die an die Regierung und an die gesetzgebenden Körperschaften gerichtet wurden.

Ich verweise auf die Entschließungen dieser Vereinigung vom 3. Feber 1925, vom 25. Mai 1925 und vom 8. September 1925, dann verweise ich auf die Denkschrift des "Spolek vojenských gážistù v. v." vom 10. Mai 1925, welch letztere ich hauptsächlich meinen folgenden Ausführungen zu Grunde lege.

Ich will mich dabei nur mit den Bestimmungen des Punktes 288 beschäftigen, und zwar soweit sie die Militär-Altpensionisten, ihre Witwen und Waisen betreffen. Ich knüpfe dabei an die Ausführungen des Abgeordneten Petersilka an, die er im Budgetausschuß gemacht hat und bringe übrigens nichts Neues vor, sondern schon oft Erwähntes.

Indem ich das schon Dagewesene wiederhole und mit Absicht wiederhole, so hoffe ich vielleicht, daß endlich dieser dringenden Angelegenheit ein Erfolg beschieden sein wird.

Bei den oben genannten Gesetzesbestimmungen war beabsichtigt, die Zivil- und Militär-, Alt- und Neupensionisten zu unifizieren und die große Diskrepanz zwischen den Gagen der Aktiven und den Pensionen auszugleichen. Diese Absicht ist nur unvollkommen erreicht worden, weil die Regelung der Gebühren dem Grundsatz der vollen Parität der Zivil- und Militär-Pensionisten nicht durchwegs gerecht wurde.

Auch das Gebot der Gerechtigkeit und Humanität erscheint nicht streng genug befolgt, wonach eine jede durch allgemeine wirtschaftliche Umstände herbeigeführte Änderung im Besoldungssystem sich auch auf Personen erstrecken sollte, die schon im Ruhestande sind und die nicht dafür degradiert werden wollen, daß sich die Verhältnisse geändert haben.

Das zweierlei Maß, mit dem den Zivil- und Militärpensionisten gemessen wird, ist wahrnehmbar: Bei den Zivilpensionisten sind von der Neuregelung ausgeschlossen worden bloß die im Auslande domizilierenden Personen. Bei den Militärpensionisten aber, 1. die im Auslande domizilierenden, 2. die zwar als Gagisten in den Ruhestand übernommenen, jedoch nicht superarbitrierten Personen, die damals das 60. Lebensjahr oder 40 anrechenbare Dienstjahre noch nicht voll erreicht hatten, 3. die sogenannten Militärpensionisten, welche nicht in der Eigenschaft als Gagisten, sondern nur als Pensionisten übernommen wurden, 4. die Militärgagisten der V. und höheren Klassen, deren Witwen und Waisen, denen die Pensionen mit dem Gesetze vom 19. März 1920, Zahl 194, das ist vor mehr als 5 Jahren, auf die VI. Klasse herabgesetzt worden sind. Die Neuregelung hat die Zivilpensionisten für die Nichtdurchrechnung der Dienstzeit entschädigt, die Militärpensionisten wurden aber nicht entschädigt, 5. für die Nichtdurchrechnung der Dienstzeit, 6. für den Betrag, um welchen die Zivilpensionisten auf Grund des Gesetzes vom 3. März 1921, Zahl 99, volle 4 Jahre mehr bezogen haben als die Militärpensionisten.

Auch darin kann man zweierlei Maß erblicken, daß nämlich bei der Übernahme von Offizieren Unterschiede zwischen Gagist und Pensionist eingeführt wurden, die bei den Zivil-Altpensionisten unbekannt sind und deren Streichung man von der Neuregeung erhofft hat.

Sind die Zivil-Altpensionisten mit der Regelung, obgleich sie ihnen solcherart vorteilhaft ist, nicht zufrieden und erwarten sie, daß ihre Postulate gelegentlich der bevorstehenden allgemeinen Regelung des Besoldungssystems erfüllt werden, um wie viel mehr haben die Militär-Altpensionisten Ursache, sich um die Ausgleichung der obenerwähnten Nachteile und um die tatsächliche, aus dem Begriffe der Unifikation resultierende Gleichstellung mit den Zivil-Pensionisten zu bewerben! (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. inž. Botto.)

Der Grund, warum die Neuregelung der Ruhegenüsse im Dezember 1924 bestimmte Gruppen von Militär-Altpensionisten ausschließt, ist nicht klar. Aus einer reinen Rechtssache, für welche man doch die Anerkennung des Pensionsanspruches ansehen muß, ist ein Politikum geworden. Wenn es möglich war, eine vielfach größere Zahl von Zivil-Altpensionisten ohne alle Umstände zu übernehmen, ist nicht einzusehen, warum man nicht ähnlich auch mit den Militärpensionisten verfuhr. Die einen wie die anderen haben doch gleiches Recht. Beließ man den Zivil-Altpensionisten vom Hofrat aufwärts die Gebühren ihrer Klasse von der V. bis I. hinauf, so ist die Reduktion der Generalsgebühren auf die VI. Klasse wohl nicht aufrecht zu erhalten.

Der moralischen Unterstützung durch den Verband der aktiven Offiziere und dem gewiß nicht zu leugnenden, ja dankbar anerkannten Wohlwollen aller gesetzgebenden Faktoren, ist es zu verdanken, daß im verflossenen Dezember wenigstens die Parität der Altpensionisten der VI. und der niederen Klassen mit den Zivilpensionisten erreicht wurde. Damit können sich aber die Militär-Altpensionisten nicht bescheiden. Sie hoffen von dem weiteren Wohlwollen der Gesetzgebung, und haben dazu ein Recht, daß auch ihre übrigen Wünsche erfüllt werden. Sie erwarten insbesondere, daß durch das neue Besoldungssystem die absolute Unantastbarkeit der erworbenen Pensionsrechte gewährleistet werde. Diese Rechte sollten einzig und allein nur im Wege eines regelrechten Gerichtsspruches verwirkt werden können.

Auf diese Art ließen sich die Schmerzen der von der Neuregelung ausgeschlossenen Personen und auch die jener, welche überhaupt vom Bezuge einer Pension ausgeschlossen sind, leicht beheben. Es herrscht ein großes Elend unter diesen Personen. Nehmen Sie darauf gebührende Rücksicht.

Soll das Besoldungssystem die ganze Ungleichmäßigkeit des Altpensionistenwesens radikal beseitigen, so muß es einer jeden Gehaltsregulierung unausweichlich auch Geltung für die früheren Pensionisten zuerkennen. (Souhlas na levici.)

Das ersehnen nicht nur die Betroffenen, sondern es ist der Wunsch aller Schichten der Bevölkerung und hätte eine solche Regelung noch in dieser Session durchgeführt werden sollen. Wenn schon nicht alles durchzuführen möglich ist, sollten wenigstens die größten Ungereimtheiten gleich beseitigt werden.

Nun einiges Detail: Ende 1923 gab es in der Republik an Altpensionisten mit Offiziersrang, dann deren Witwen und Wais n: 5328 Pensionisten, 2857 Witwen, 2663 Waisen, zusammen also 10.848 Personen. Hievon wohnten: Im Ausland: 1579 Pensio nisten, 855 Witwen, 657 Waisen, d. i. 3091 Personen. Im Inland: 3749 Pensionisten, 2002 Witwen, 2006 Waisen, d. i. 7757 Personen. Darunter sind auch jene Reserveoffiziere, welche irgend eine Militärversorgung genießen. Sofern nur pensionierte Berufsgagisten und deren Hinterbliebenen allein in Betracht kommen, ist die Zahl eine noch bedeutend kleinere. Wie viele es gegenwärtig gibt, ist nicht möglich anzugeben, jedenfalls aber viel weniger als vor 2 Jahren. Denn es haben mittlerweile viele das Zeitliche gesegnet, verbittert und in peinlichster Ungewißheit über das Los ihrer Hinterbliebenen.

In der Fremde sind gleich wie die Militärauch die Zivilpensionisten von der Neuregelung ausgeschlossen. Der Staatsverwaltung ist jedoch das Recht vorbehalten, diesen Personen teilweise oder ganz die Vorteile der Regelung zuzuwenden. Es ist klar, daß die Ausfuhr von Valutaten gros mit gesunder Finanzpolitik unvereinbar ist, aber - abgesehen davon, daß ja auch eine große Zahl Ausländer in unserer Republik leben - im vorliegenden Falle handelt es sich doch keineswegs um eine solche Ausfuhr. 1923 gab es auswärts bloß 3091 Militär-Pensionisten- Witwen und -Waisen. Ihre Zahl dürfte seither auf 2500 gesunken sein. (Výkøiky na levici.) Schätzungsweise könnten die Ansprüche der auswärts lebenden Pensionisten mit 5 Millionen Kè befriedigt werden, einem Betrage, der in unserer Valutafrage sicherlich keine Rolle spielt.

Wie viele Militärgagisten mit unter 60 Lebens- und unter 40 Dienstjahren ohne Superarbitrierung als Gagisten übernommen worden sind, ist mir nicht bekannt. Nachdem die Staatsverwaltung auch diesen Personen die Vorteile der Neuregelung ganz oder teilweise zuwenden kann, so möge sie es allgemein tun. Die betroffenen Personen haben insgesamt schwere Kriegsleiden überwunden, sind gewiß berücksichtigungswürdig und wurden seinerzeit von den Behörden nicht aufgefordert, um die Superarbitrierung zu bitten. Sogenannte "Militär-Pensionisten", d. h. ohne Charakter übernommene Militär-Pensionisten, gibt es 431, darunter 6 Generale. Ohne daß man Personen, deren Schuld zweifellos erwiesen ist, in Schutz zu nehmen braucht, sind unter diesen gewiß viele, die sich in ihr Los nicht fügen können, ganz unglücklich sind, ihre Unschuld beteuern, ja, beteuern, daß sie nicht einmal wissen, was man ihnen zur Last legt, und sagen, sie hätten keine Möglichkeit, sich zu verteidigen. Unter diesen Umständen wäre es nur gerecht, wenn man denjenigen, die darum ansuchen, Gelegenheit geben würde, ihre Ehre in einem regelrechten Gerichtsverfahren rein zu waschen; übrigens wäre wohl Milde und Nachsicht nirgends besser angebracht, als in diesem Falle.

Zufolge des Ruhestandschematismus, um zu einer weiteren Klasse überzugehen, gibt es 267 Gagisten der V. und höheren Rangsklassen, und zwar Alt- und Neupensionisten zusammen. An solchen Gagisten-Altpensionisten gibt es 211, darunter neben Ärzten, Auditoren, Intendanten, Marineuren und anderen 153 Generale des Soldatenstandes; bedenkt man, daß von diesen Ende d. J. 1920 an 250 waren, so sieht man, daß 97 gestorben oder anderweitig abgegangen sind. In den 211 Gagisten-Altpensionisten der V. und höheren Klassen entfallen auf die einzelnen Rangsklassen und Gehaltsstufen: I. Klasse 1, II. Klasse 1, III. Klasse 22, IV. Klasse 53, V. Klasse 34. Davon domizilieren im Auslande 97, u. zw.: II. Klasse 1, III. Klasse 10, IV. Klasse 27 und V. Klasse 59. Wie gesagt, sind die im Auslande domizilierenden Zivil- und Militärpensionisten von der Neuregelung im Dezember 1924 ausgeschlossen. Während jedoch die Zivil-Pensionisten auch in der Fremde die Pension der zuständigen Rangsklasse beziehen, erhalten dort die Generale und Gleichgestellten nur die auf die VI. Klasse herabgesetzten Ruhegenüsse.

Nun können den Zivil- wie den Militärpensionisten im Auslande die Gebühren nach Ermessen geregelt werden. Infolgedessen wird es im Auslande dann geben Beamte mit geregelter und nichtgeregelter Pension der V. und höheren Klasse und Militärpensionisten mit geregelter und nicht geregelter Pension der VI. Klasse. Auf diese Art wird die Unzufriedenheit nie aufhören.

In der Republik gibte an Altpensionisten I.-V. Klasse 114, davon in der I., III. und IV. Klasse der Höchstpensionisten 39. Da nun die 1. Stufe der V. Rangklasse gleicht der 4. Stufe der VI. Rangklasse, dann weiter die 2. Stufe der V. Rangklasse sich nicht bedeutend von der 1. Stufe der V. Rangklasse unterscheidet, so bleiben im Ganzen 39 Personen vom Genusse der Gebühr der zuständigen Rangklasse ausgeschlossen. Zur Befriedigung dieser Personen würde ein Betrag von 1,200.000 Kè jährlich hinreichen, gewiß kein Betrag, der in der Finanzsituation der Republik eine Bedeutung hätte. (Sehr richtig!)

Heute sind wahrlich auch die für die Herabsetzung der Pension durch das Gesetz vom 19. März 1920, Z. 194, maßgebenden Voraussetzungen nicht mehr gegeben, was übrigens auch die Übernahme dieser Personen als Gagisten in ihrer Charge bestätigt.

Nachdem mit ihnen zugleich aber unschuldige Witwen und Waisen leiden, so möge die Novellisierung des erwähnten Gesetzes an der Hand des Regierungsantrages 1202 vom 2. Dezember 1920 nicht länger aufgeschoben werden, auf daß nicht zweifellos Unschuldige mit Personen gestraft werden, deren vermeintliche Schuld auch im Verlaufe von 5 Jahren nicht nachgewiesen werden konnte.

Bei dieser Gelegenheit sei auf die Anomalie hingewiesen, daß ein in der Fremde domizilierender General I. bis V. Klasse bloß eine Maximalpension von 14.112 Kè jährlich bezieht, daß ist weniger, als eine ebendortwohnende Witwe nach einem Zivil-Altpensionisten der 2. Stufe der II. Rangsklasse mit eventuell nur 13 Dienstjahren bezieht. Ein in der Republik lebender General I. bis V. Klasse hat eine jährliche Pension von 24.215 Kè, die neben ihm wohnende Witwe nach einem Beamten Altpensionisten der 2. Stufe der II. Rangsklasse, der nur 26 Dienstjahre hatte, oder eine Witwe nach einem solchen Beamten Neupensionisten, der nur 12 Dienstjahre hatte, ist besser als er versorgt. Dies weist wohl auf die Unhaltbarkeit der gege wärtigen Bestimmungen hin. Bedenkt man, daß es 91-, 86-, 84-, 82-, Bljährige Generäle und Gleichgestellte i. P. gibt, so erkennt man, daß eine Wandlung dringend ist, sollen die ältesten sie noch erleben.

Damit endlich klar sei, daß auch eine Besserstellung der Generalswitwen und -Waisen in ihren Ruhegenüssen keine übermäßigen Kosten verursachen würde, sei angeführt, daß es im ganzen bloß 200 solcher Witwen und 17 solcher Waisen gibt. Die Beträge zur Regelung der Gebühren aller dieser Witwen und Waisen würden mit 1/2 Million Kronen jährlich zu veranschlagen sein.

Auf Grund dieser angeführten, deutlich und eindringlich sprechenden Tatsachen stelle ich den folgenden Antrag:

1. Die Neuregelung der Pensione möge auf alle von ihr bisher Ausgeschlossenen ausgedehnt werden, und zwar im Wege der Novellisierung des Gesetzes vom 19. März 1920, Zahl 194, dann vom 22. Dezember 1924, Zahl 288, sollte dies nicht möglich sein, im Wege der Gnade.

2. Es möge die Unifikation der Zivil- und Militär-Alt- und Neupensionisten villkommen durchgeführt werden. Die Militartärgagistendes Ruhestandes mögen für alles das ensdigt werden, um was sie in der Zeit vom 1. Jänner 1921 bis 31. Dezember 1924 gegenüber den Zivil-Pensionisten verkürzt waren.

3. Der Militärgagisten des Ruhestandes inund außerhalb der Republik mögen beider bevorstehenden Regelung des Besoldungssystems gedacht werden, wie der Zivilpensionisten.

Und schließlich - wenn auch die Sache streng genommen, nicht hierhergehört - möchte ich beantragen,

4. die Zeit von 6 Wochen im Jahre, die ein Pensionist außerhalb der Republik verbringen darf, zu verlängern, denn die jetzigen Verhältnisse sind doch noch abnorme, viele Gagisten leben in der Republik und haben der besonderen Umstände wegen ihre Familien noch im Auslande, wie deshalb sie diese Verordnung hart treffen muß.

Meine Damen und Herren! Schenken Sie dieser vorgebrachten wichtigen Angelegenheit ohne jede Voreingenommenheit ihr geneigtes Interesse. Und ich bitte insbesondere den Herrn Minister für Landesverteidigung um gütige Unterstützung. (Potlesk na levici.) Helfen Sie dazu, daß einem Mangel in der Gesetzgebung ehestens abgeholfen werde. (Souhlas na levici.)


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