Úterý 11. listopadu 1924

Daß die Aufhebung der Unversetzbarkeit der Richter eine Aufhebung der Unabhängigkeit des Richterstandes ist, dafür liefert der Motivenbericht einen schlagenden Beweis mit einem kurzen Satze. Er sagt, ins Deutsche übersetzt: "Bei den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere den Wohnungsverhältnissen, kann nicht erwartet werden, daß der überzählige Richter sich freiwillig um eine neusystemisierte Stelle bei einem Gerichte an einem anderen Orte bewerben wird." Warum wird er sich nicht bewerben? Weil er einfach finanziell ruiniert wird, schon durch die Übersiedlung, zumal man ihm bei einer Bewerbung die Übersiedlungskos ten nicht bezahlt und für seine Unterbringung an dem anderen Orte in keiner Weise gesorgt ist. Wenn über dem Richter das Damoklesschwert der Versetzung schwebt, wenn er seinen Hausstand aufgeben, wenn er anderswohin übersiedeln muß, wenn er weiß, daß, wenn es der Justizverwaltung beliebt, ihn noch mehr finanziell zu ruinieren, als er schon durch die elenden Gehalte ruiniert ist, muß er geneigt sein, wenn er nicht ein Edelmensch erster Gattung ist, den jetzigen Machthabern nach dem Munde zu judizieren. Ich muß mit ganz besonderem Bedauern feststellen, daß sich unter den deutschen Richtern schon Personen finden, die deshalb, weil sie Deutsche sind oder einmal als Deutsche besonders hervorgetreten sind, vor der Rache der Justizverwaltung Angst haben und bereits heute derart judizieren, daß man angesichts solcher Richter sagen muß: es möge jeder deutsche Mann davor behütet werden, vor diese deutschen Richter zu kommen. (Souhlas na levici.) Ich unterstreiche besonders die Vorfälle in Troppau. Dort ist ein Richter - nomina sunt odiosa der sich darin etwas zugute tut, mit besonderer Vehemenz und Schärfe und Krudelität das Gesetz zum Schutze der Republik gegen Deutsche als Deutscher anzuwenden. Ich mache dem Herrn keinen besonderen Vorwurf daraus - angesichts der besonderen Verhältnisse, unter denen wir leben. Derartige Gesetze, wie das vorliegende, sind es, die die Unabhängigkeit der Richter untergraben, die den Richter wirklich zum Diener der Politik einer bestimmten Partei machen. Derselbe Richter, an den ich denke und von dem ich spreche, hat in einem anderen Prozesse, wo es sich nicht um Politik handelte, wo ein deutscher Eisenbahner von einem Organe, das sich an die Stelle dieses Eisenbahners gedrängt hat, angezeigt wurde, hat den Eisenbahner in der folgenden Weise behandelt: Ich habe damals als Advokat den Richter aufmerksam gemacht: "Herr Rat, sind Sie so gut, hetzen Sie nicht auf den Mann, befragen Sie ihn nicht èechisch, reden Sie mit ihm deutsch." Der Richter hat wenigstens lomal immer wieder den betreffenden Eisenbahner èechisch angesprochen, bis der arme Teufel gesagt hat: "Ich kann nicht èechi sch antworten." Da hat der Richter gesagt: "Sie sind mir ein ganz komischer èechoslovakischer Staatsbediensteter, da Sie noch immer nicht die Sprache erlernt haben." Das hat derselbe Richter gemacht, der ebenso vehement das Gesetz zum Schutze der Republik anwendet. Dieser Richter hat den genannten Eisenbahner auf einem Umwege, der seinesgleichen sucht, mit einem Saltomortale der Justiz sondergleichen - ich spreche sonst ungern von dieser Tribüne eine Kritik über Urteile aus, aber dieses Urteil verdient kritisiert zu werden - obwohl der Staatsanwalt während der Beratung erklärt hat, den Mann könne man nicht verurteilen wegen des Verbrechens der Veruntreuung, die er nicht be gangen hat, verurteilt. Es ist das ein schreiender Fall. Ich habe dem Mann während der Beratung gesagt: "Diese ewigen Fragen, warum Sie noch immer nicht ein loyaler Staatsbürger sind, da Sie noch nicht èechisch erlernt haben, bedeutet, daß Sie hineinspringen, auch wenn Sie 1000mal unschuldig sind!" Es wurde die Sache im Wege der Begnadigung später gutgemacht; die Strafe wurde erlassen, aber den Posten hat der Mann verloren. (Výkøiky na levici.) Dies ist ein einziger krasser Fall. Man will - ich bin überzeugt, daß das der Zweck des beantragten Gesetzes ist - die Richter in ständiger Angst erhalten (Souhlas na levici.); durch diese ständige Verängstigung der Richter wird die Justiz auf ein Niveau heruntergebracht, das Sie, meine Herren von der Majorität, selbst noch tief bedauern werden.

Noch etwas finden wir im Motivenberichte, woran wir aber schon in diesem Staate bei dieser Regierung gewöhnt sind. Es gibt für die Herren nichts so Hohes und Hehres, das Sie nicht verwenden würden, um eine - wie soll ich sagen - Unanständigkeit - ich wollte schon etwas Schärferes sagen - zu rechtfertigen. Es ist doch mit einem kolossalen Stolze in die Welt hinaustrompetet worden, was für einen Fortschritt wir mit dem Gesetze über die Sozialversicherung erreicht haben. Es ist ein Fortschritt, wenn auch kein so großer, wie man hermacht. Und jetzt hören Sie, wozu das Gesetz über die Sozialversicherung herhalten muß. Mit Rücksicht auf das Gesetz über die Sozialversicherung werden neue Richterfunktionen syst emisiert, und deshalb muß die Unabhängigkeit des Richterstandes aufgehoben werden. (Veselost na levici.) Diese Logik verstehe ich nicht. Es beweist nur, auf wie schwachen Füßen die Argumentation steht, wenn das Justizministerium eine solche Begründung heranziehen muß, um zu beweisen, daß dieses Gesetz noch notwendig ist, nachdem man versprochen hat, daß das Gesetz vom Jahre 1921 das letzte Gesetz dieser Art sein werde. Man muß sich ausreden: Die Sozialversicherung ist schuld, daß wir die Geschichte noch einmal aufbügeln. (Posl. dr. Holitscher: Das Gesetz wird doch erst im Jahre 1926 durchgeführt werden!) Jawohl; wenn man die Sozialversicherung durchgeführt haben wird, dann wird man eine neue Ausrede haben. Jetzt ahnt man nämlich den Richterbedarf, dann wird man wissen, wie viele man braucht, da wird es heißen, man hat sich eben früher geirrt. Das ist sehr praktisch und taktisch nicht unklug. Ich glaube, wir haben nichts verraten; denn klug sind die Herrn selbst, sie werden das ganz bestimmt ohnedies machen.

Der Motivenbericht ist an einem Punkte ein bischen ehrlicher. Er sagt nämlich: Es handelt sich darum, daß man Richter "wegen ihrer besonderen Qualifikation" - dagegen wäre nichts einzuwenden, aber jetzt kommt es "oder aus anderen Gründen" an eine bestimmte Stelle versetzt werden kann. Ich fürchte nun sehr, daß diese Generalklausel der "anderen Gründe" die überwiegend wirks ame sein wird, und alle Qualifikation sich richten wird nach diesen anderen Gründen. Ob man nämlich qualifiziert ist "zu diesen anderen Gründen", das wird das Prinzip der Qualifikation sein. Wir kommen in eine Situation, die man früher immer mit dem Namen Kabinettsjustiz bezeichnet hat.

Es kann mir wohl niemand vorwerfen, daß ich von dieser Tribüne nicht einen besonderen Respekt vor dem Richterstand bewiesen habe. Die Art und Weise, wie man sich heute von Seiten der Machthaber bemüht, diesen Richterstand komplett herunterzuwirtschaften, macht es doch notwendig, auch über gewisse Verhältnisse in der Justizverwaltung ein Wort zu sagen. Welchen Eindruck muß es auf die Richter machen und ich weiß, welchen Eindruck es auf die Richter des Ostrauer Kreisgerichtssprengels gemacht hat, wenn der Personalreferent in Mährisch-Ostrau erscheint und sich von einem nicht gerade gutbeleumundeten Rechtsanwalt ausführen läßt, und wenn dann der Rechtsanwalt herumgeht und sozusagen Avancements im Vorhinein verteilt. Das ist in Mährisch-Ostrau geschehen! Es tut mir leid, daß ich von dieser Tribüne ausdrücklich darauf hinweisen muß, weil die Methode dieses Herrn Personalreferenten einfach schon zum Himmel schreit. Diese Methode gemischt mit diesem Gesetz bedeutet die vollständige Korrumpierung des Richterstandes. (Souhlas na levici.)

Daneben ist nicht minderwichtig die finanzielle Situation des Richterstandes. Ein Mensch, der finanziell abhängig ist, der in Not lebt, der läßt sich noch viel leichter unterkriegen durch solche Praktiken der Verwaltung als ein Mensch, der unabhängig ist. Man hat versucht, der Notlage der Richter scheinbar abzuhelfen durch die sogenannte Richterzulage. Es war eine Überstundenentlohnung; aber wie wird sie verteilt? Nicht nach Verdienst, absolut nicht! Man wird mir antworten, die Richter vert eilen selbst untereinander. Ich kann Ihnen Beweise liefern, kann sie dem Herrn Justizminister persönlich liefern, daß Richter, die viel arbeiten, gar nichts bekommen, und Richter, die sehr gut agitieren können, aber nichts machen, weil sie mit der Agitation beschäftigt sind, sozusagen 90% der Zulage, die für einen ganzen Gerichtshof bestimmt ist, allein aufessen. Das ist nicht die Methode, wie man finanziell den Richtern aufhilft, das ist vielmehr eine neue Methode, die Notlage der Richter zu ihrer Korrumpierung auszunützen. Wenn es der Regierung ernstlich darum zu tun ist, daß der Richterstand wirklich auf jener Höhe steht, die wir alle wünschen, dann muß sie sich so rasch als möglich darum sorgen, daß der Richter nicht allein materiell, sondern auch politisch vollständig unabhängig ist.

Der Aufschrei der Not seitens aller Staatsbediensteten ist nur allzu berechtigt; ich will mich heute nur auf eine Gruppe der Staatsbediensteten beschränken, auf die Richter. Ich zitiere hier nur, was mir ein Richter, und zwar ein sehr guter Richter, gesagt hat: "Ich bin noch überzeugt, daß die Mehrzahl der Richter nicht nimmt. Aber was wollen Sie machen, wenn ein Richter sich von einer zukünftigen, ihm noch nicht bekannten Prozeßpartei 100 Kronen ausborgt? Wenn dann diese zukünftige Prozeßpartei zur gegenwärtigen wird, und die 100 Kronen noch nicht bezahlt sind, ist der Richter zwar nicht bestochen, aber nicht mehr frei." Wir müssen gestehen: Unsere Richter, welche nicht die geringste Nebenbeschäftigung haben dürfen und haben können, befinden sich tatsächlich in einer so furchtbaren Notlage, daß, wenn es noch nicht eingetreten ist, es eintreten muß, daß die Richter sich zuerst verschulden und dann über die Verschuldung weiter hinuntersinken müssen. Und gerade derjenige, dem etwas daran liegt, daß der Richterstand auf der Höhe bleibt - man muß den Richtern tatsächlich in dieser materiellen Beziehung ein Kompliment machen, daß sie noch nicht heruntergesunken sind trotz der Gefahr, die besteht - derjenige, dem etwas daran liegt, diese Gefahr zu bannen, der muß dafür eintreten, daß der Richter materiell unabhängig gestellt werde, indem man seine Bezüge verbessert. Man hat es zunächst mit der Richterzulage versucht; wie ich vorhin erwähnte, ist das nur eine andere Art der Korruption; dann hat man es mit einer neuen Titulatur versucht, die indes noch nicht durchgeführt ist. Die Richter sagen mit Recht, auf den "Appellationsrat" verzichten sie, aber eine höhere Gage möchten sie haben. Es ist begreiflich, daß bei diesen Verhältnissen politischer und materieller Art eine allgemeine Flucht aus dem Richterstand platzgreift. Keiner, der glaubt, fähig genug zu sein, sein Brot anderswo zu verdienen, will heute nicht mehr im Richterstand bleiben. Der Schluß ist, daß wir in manchem Gerichtssprengel tatsächlich schon nahezu zu einer Verweigerung der Rechtspflege kommen. Es ist eine solche Verlangsamung der Rechtspflege enigetreten, daß diese Verlangsamung bereits einer Verweigerung der Rechtspflege gleicht. Ich kenne zahlreiche Fälle - die wirtschaftlichen Verhältnisse sind heute unsicher - wo jemand, der auf Lieferung geklagt hat, dem Beklagten mit Vergnügen etwas bietet, damit er ihn nur ja aus dem Prozesse lasse, ihn, der selbst die Klage angestrengt hat. Der zweite Effekt ist, daß auch das Niveau der Fähigkeit der Richter erheblich sinkt, weil derjenige, der sich anderswo fortbringen kann, einfach aus dem Richterstand davonläuft. Richter, die die Situation überblicken, sagen es selbst, daß nicht nur die geistige Fähigkeit, sondern auch mit ihr die moralische Fähigkeit sinkt, weil derjenige, der anderswo etwas taugt, nicht bei Gericht bleibt. Wir haben eine ganze Anzahl von Fällen, wo viele auf ihre verdienten Pensionsjahre verzichten und weggehen. Herr Prof. Dr. Kafka hat sich nur mit dem Obersten Gerichtshof beschäftigt und ganz besonderen Wert darauf gelegt, daß dieser als letzte Instanz besonders gut ausgestattet sein muß. Ich möchte nur noch ergänzend sagen, daß auch vielfach die Gerichtshöfe erster Instanz als letzte Instanz der Bezirksgerichte, gerade die Besitzlosen interessieren; wir müssen haher, besonders darauf bedacht sein, daß wir dort nicht nur geistig, sondern auch moralisch tüchtige Menschen sitzen haben. Ich erwähne dies nur deshalb, um an einem kleinen Beispiel zu zeigen, daß es gleichgiltig ist, wo der Richter sitzt, ob beim höchsten Tribunal oder bei der ersten Instanz, beim Bezirksgericht. Wir brauchen in jeder Instanz und gerade in den unteren Instanzen für das Volk ganz besonders qualifizierte, moralisch und geistig qualifizierte Menschen. Jeder der es dem Richter schwieriger macht, sein Amt als unabhängiger Mann auszuüben, untergräbt die Rechtspflege und mit ihr den Staat. (Souhlas a potlesk na levici.)

5. Øeè posl. dr. Raddy (viz str. 200 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die Gesichtspunkte, aus welchen heraus diese Vorlage zu bekämpfen ist, sind von meinen Vorrednern erörtern worden. Ich kann also auf diese Ausführungen verweisen, um sie nicht wiederholen zu müssen. Ich spreche zu dieser Vorlage vor allem aus dem Grunde, um zu betonen, daß auch meine Partei, die deutsche Nationalpartei, auf das Entschiedenste gegen diese Vorlage Stellung nimmt und sie entschiedenst ablehnt. Zu erwähnen ist aber noch in Ergänzung der Ausführungen der Herren Vorredner, daß die Durchbrechung des Grundsatzes der Unversetzbarkeit und Unabsetzbarkeit der Richter noch Wirkungen zeigen wird, die meines Erachtens der Majorität bedenklich erscheinen müssen. Es ist eine Tatsache, daß sich in früheren Zeiten die Juristen zum Richteramt gedrängt haben, nicht etwa weil sie gut bezahlt wurden, son dern hauptsächlich deshalb, weil der Richterberuf als idealer Beruf aufgefaßt wurde und weil der Grundsatz der Unversetzbarkeit, der Unabsetzbarkeit und der Unabhängigkeit der Richter so hoch gewertet wurde, daß sich sehr viele Juristen am liebsten der Richterlaufbahn zugewendet haben. Wir wissen, daß es jetzt anders ist, daß bei uns nicht ein Drängen zum Richteramtsber uf vorherrscht, sondern im Gegenteil eine Flucht aus dem Gerichtsdienste. Und das wird umso ärger werden, je mehr man derartige Maßnahmen ergreift, wie sie durch die vorliegende Gesetzesvorlage ergriffen werden. Denn es ist keine Frage, daß sich jetzt vom idealen Gesichstpunkte aus überhaupt niemand mehr zum Richteramt drängen wird, sondern daß diejengen Richter, die heute vielleicht noch in der Lange sind, sich aus dem Gerichtsdienste zurückzuziehen, diese Gelegenheit gerne ergreifen werden, weil ihnen überhaupt nicht mehr das gewährleistet wird, was ihnen eigentlich verfassungsmäßig zusteht, ganz abgesehen von der materiellen Schädigung, die selbstverständlich diese Vorlage vor allem für die deutschen Richter bringen wird. Denn es ist selbstverständlich, daß diese Vorlage nur gegen die deutschen Richter ausgenützt werden wird, um sie beliebig in die Hand zu bekommen.

Es gibt natürlicherweise auch andere Gründe, welche uns zwingen, zu dieser Vorlage Stellung zu nehmen, vor allem deshalb, weil durch diese Vorlage die Unabhängigkeit des Richterstandes verletzt wird, die in den meisten Fällen gar nicht mehr vorhanden ist, so zwar daß sich heute die Richter ganz ruhig darauf ausreden können, daß die Regierungsstellen gar keinen unabhängigen Richter haben wollen, sondern Richter, die Kabinettsjustiz pflegen, wenn man nicht sagen will, daß sie sogar Parteijustiz zu üben haben.

Es ist eine Tatsache, die schon erwähnt wurde, daß die Politik vor dem Obersen Gerichte nicht Halt macht. Ich habe schon einmal darauf verwiesen, daß mir ein sehr hoher richterlicher Funktionär mit Bedauern gesagt hat, daß die Politik auch nicht vor den Türen des Obersten Gerichtshofes Halt gemacht hat und daß man sich auf Entscheidungen gefaßt machen muß, die von irgendeinem politischen Einfluß diktiert sind und nicht von Recht und Gerechtigkeit. Ich kann aus meiner Praxis auf einen Fall verweisen, der sehr bezeichnend ist für die Stellung, die heute der Oberste Gerichtshof in Brünn einnimmt. Es handelt sich um Bauforderungen für seinerzeit errichtete Flüchtlingsbaracken in Olmütz, beziehungsweise Nikolsburg. Während der Oberste Gerichtshof - in zwei ganz gleichlautenden und gleichliegenden Fällen - im Olmützer Fall zu Gunsten des Klägers entschieden, also der Klage stattgegeben hat, hat er den Nikolsburger Fall mit der ganz entgegengesetzten Begründung abgewiesen; nicht etwa daß das in einem Zeitraum von vielen Jahren geschehen ist, sondern das waren zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtes in zwei gleichliegenden Fällen in kurzer Aufeinanderfolge, die nicht von verschiedenen Senaten entschieden wurden. In dem einen Falle hat das Oberste Gericht gesagt: Nicht der Friedensvertrag gilt hier, sondern hier gilt das bürgerliche Gesetzbuch. Im anderen Falle hat das Oberste Gericht gesagt: Nicht das bürgerliche Gesetzbuch gilt hier, sondern hier gelten selbstverständlich die Friedensverträge, die auch als Gesetz eine bindende Wirkung haben. Das ist sicherlich von vornherein unrichtig und ist nur deshalb so gedreht worden, weil in einem Falle der Kläger ein Èeche, im anderen aber ein Deutscher war, und weil man gefürchtet hat, daß nunmehr vielleicht alle deutschen Baumeister ihre Forderungen gegen den Staat erheben könnten und man den Staat nicht so belasten darf (Posl. dr. Schollich: Die Deutschen haben keinen Anspruch auf Recht in diesem Staate!) Derartige Fälle kommen vor. Es ist dies kein vereinzelnder Fall, es gibt auch andere Fälle. Vielleicht ist den Herren die Entscheidung des Obersten Gerichtes in der Kriegsanleihelombardfrage in Erinnerung, welche Entscheidung von sehr hervorragenden Juristen als unrichtig abgelehnt wird, die aber trotzdem aufrecht bleibt und deshalb gemacht wurde, weil man das Bankamt des Finanzministeriums mit einer solchen Belastung nicht etwa zugrunde richten wollte, die aus einer anderen Entscheidung, und zwar aus der gerechten Entscheidung der Lombardfrage hervorgegangen wäre.

Ich muß in diesem Zusammenhange auch auf den Strafprozeß unseres Kollegen Dr. Baeran verweisen. Es ist schon sehr viel darüber geschrieben worden, ich muß es aber doch erwähnen, daß man Dr. Baeran, obwohl für die Spionage das Prager Schwurgericht und überhaupt das Schwurgericht nicht zuständig war, durch Ausnützung der prozessualen Vorschriften, oder besser gesagt, der prozessualen Mögleichkeit vor das èechische Prager Schwurgericht gezogen hat. Es hat beinahe den Anschein, daß man ihn wegen der Stinkbombenaffäre nur deshalb verfolgt hat, um ihn mit der bereits verschiedenen Stellen bekannten Spionageaffäre vor das Prager Schwurgericht ziehen zu können. Es ist bezeichnend, daß man entgegen den Bestimmungen des Sprachengesetzes ihm die Möglichkeit genommen hat, sich in seiner Muttersprache zu verteidigen. Und es ist weiter bezeichnend, daß das Oberste Gericht, das ja zweifellos seine Kompetenz nicht auf einen Bezirk, sondern auf den ganzen Staat erstreckt, auch den Standpunkt eingenommen hat, daß der Verteidiger - das war in dem Falle ich - vor dem Obersten Gericht nicht deutsch zu plädieren hat. Es war mir also überhaupt die Möglichkeit genommen, dort mein Plädoyer zu halten und sich mußte ganz unverrichteter Dinge von der Verhandlung weggehen. Trotzdem steht im Sprachengesetz, daß vor allem anderen dem Angeklagten die Möglichkeit geboten sein muß, sich zu verteidigen, daß ihm kein Rechtsnachteil aus den sprachengesetzlichen Bestimmungen erwachsen darf. Daß aber einem Angeklagten ein Rechtsnachteil erwachsen kann, wenn man ihn nicht in seiner Muttersprache sich verteidigen läßt, das ist meiner Ansicht nach jedem Menschen klar, nur selbstverständlich, nicht den verschiedenen Gerichtsstellen, insbesondere nicht dem Obersten Gerichtshofe und auch dem Justizministerium nicht. Nun wird natürlich gesagt werden: "Ja, wir können uns doch in die Rechtspflege nicht einmengen." Das sagt der Herr Justizminister sehr gerne, wenn es sich darum handelt, einen Fall, der ungerecht behandelt wurde, der gerechten Behandlung zuzuführen. Es wird ja auch immer wieder gesagt - man lese nur die Beantwortung von verschiedenen Interpellationen nach: Es hat sich niemand dagegen beschwert, infolgedessen ist das Unrecht zu Recht geworden. Ja, darf ein Ministerium auf einem solchen Standpunkt stehen, wenn es davon überzeugt ist, daß etwas ungerecht ist? Es muß von Amts wegen dieses Unrecht aufheben. Aber man stellt sich auf den formellrechtlichen Standpunkt und sagt: Die Entscheidung ist rechtskräftig geworden, es geht uns infolgedessen nichts an. Ich erkläre, daß das ein Skandal ist, sonst gar nichts.

Im Prozeß Baeran ist die Wiederaufnahme bereits versucht worden. Es ist unter Beweis gestellt worden, daß der Abgeordnete Baeran mit dem Hauptbeschuldigten des Prozesses, dem Juristen Schwabe, nichts zu tun gehabt hat und nichts zu tun haben konnte, weil er ihn erst später, knapp vor seiner Verhaftung, kennen gelernt hat. Man hat daraufhin die Sache einfach so gemacht, daß man dem Schwabe vorgehalten hat, daß er im Sinne des § 153 der Strafprozeßordnung nicht auszusagen brauche. Er hat selbstverständlich von diesem Rechte Gebrauch gemacht, weil er fürchtete, daß man ihm eine weitere Strafuntersuchung auf den Leib hetzen könnte, und infolgedessen konnte man seine Aussage nicht verwerten. Diese Möglichkeit wäre aber jetzt gegeben, denn derselbe Karl Schwabe hat in einem anderen Prozeß als Zeuge, und zwar trotz des Vorhaltes des § 153 der Strafprozeßordnung ausgesagt, daß er mit dem Abgeordneten Baeran vor dem 9. September 1922 nichts zu tun gehabt habe. Er hat noch weiter als Zeuge ausgesagt und mit seinem Ehrenwort bekräftigt, daß in dem Koffer, den er am Bahnhof in Brünn hinterlegt hat, zu dem Zeitpunkte der Hinterlegung keinerlei verdächtiges Material vorhanden war, daß insbesondere keine Photographien darin waren. Es ist von der Braut des Schwabe als Zeugin ausgesagt worden, und diese Aussage wird wieder durch die Zeugenaussage des Dr. Buchta und des Prager Rechtsanwaltes Dr. Stein bestätigt, daß die Photographien, die man später im Koffer des Schwabe gefunden hat, der Braut des Schwabe schon zwei Monate vorher bei der Polizeidirektion gezeigt wurden. Es ist gar keine Frage, daß das Justizministerium die Mõglichkeit hat, den Prozeß wieder aufzurollen, wenn es will. Aber es ist selbstverständlich, daß es nicht will. Es sagte Dr. Goller in dem Prozeß, der ihm und dem Verteidiger Schwabes Dr. Buchta gemacht wurde, ausdrücklich, daß Leute im Zuge des Pozesses zu ihm gekommen sind, die ihm von vornherein verdächtig erschienen und rundweg erklärt haben, mit Geld ließe sich alles machen, man brauche nur entsprechend viel Geld und könne sich die Aussagen konstruieren. Wir wissen, daß in dem Prozeß überhaupt kein strikter Beweis vorhanden war, denn nur auf Grund von Indizien, und zwar von schwachen Indizien, ist ein Zusammenhang zwischen Dr. Baeran und dieser Spionageaffaire konstruiert worden, und diese Indizien stammen von Leuten, die nach der Strafprozeßordnung überhaupt nicht als Zeugen in Betracht kommen, nämlich von Agents provocateurs; denn es ist selbstverständlich, daß Oberst Soukup und Oberst Hauschwitz, die die Gegenspionage leiten und damals geleitet haben, nichts anderes als Agents provocateurs sind. Nach § 25 der Strafprozeßordnung sind solche Leute von der Zeugenaussage ausgeschlossen, und auf die Zeugenaussage dieser beiden Herren, die zweifellos als Zeugen überhaupt nicht in Betracht kommen durften, hat man sich gestützt. Es ist im Benzinprozeß vom Obersten Adam behauptet worden, daß Baeran das Opfer eines Spitzels geworden ist. (Posl. dr. Brunar: Als Zeuge!) Ja, als Zeuge hat er das ausgesagt. Es ist merkwürdig, daß sich keine Stelle gefunden hat, die von Amts wegen eine Wiederaufnahme verlangt und daß man alle diese Beweise überhaupt nicht erhoben hat, sondern das Wiederaufnahmeverfahren aus materiellrechtlichen Gründen nicht überprüft. Beim ersten Wiederaufnahmegesuch hat man gesagt, die Einvernahmen haben ergeben, daß das Verfahren keinen Effekt haben wird, infolgedessen es nicht bewilligt werden kann, während doch das Gericht nicht materiellrechtlich zu entscheiden hat, sondern nur formellrechtlich, ob ein neues Beweismaterial gefunden wurde, das eine Wiederaufnahme rechtfertigt. Ob nun diese Beweisaufnahme tatsächlich zum Freispruch führen muß, das hat nicht das Wiederaufnahmegericht zu entscheiden, sondern das Gericht, das auf Grund der Wiederaufnahme zur Entscheidung berechtigt ist. Das wäre nicht ein Senat des Prager Gerichtes, sondern das wäre selbstverständlich ein Erkenntnissenat des Brünner Gerichtes.

Wir haben übrigens einen Antrag eingebracht, und zwar durch Kollegen Dr. Lehnert, auf Einsetzung eines 16gliedrigen parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Wir werden ja sehen, ob die Herren der Majorität überhaupt, sagen wir, nach Recht und Gerechtigkeit suchen und ob Sie die Möglichkeit bieten wollen, diese Frage in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß in extenso auf Grund der Akten zu behandeln. Man könnte ja vielleicht darauf hinweisen, daß die Öffentlichkeit auch ein Recht hat, daß derartige zweifellos mysteriöse Sachen aufgeklärt werden, und auch die èechische Öffentlichkeit hat sich schon teilweise ein anderes Bild über den Baeranprozeß gemacht, als etwa der Referent im damaligen Immunitätsausschuß oder sonst einige Herren, vielleicht auch im Justizministerium. (Výkøiky na levici.) Man braucht nur darauf zu verweisen, daß der jetzige Präsident des Staates sich seinerzeit auch für die Wiederaufnahme eines andern Prozesses, es war das der Hilsnerprozeß, sehr exponiert hat. (Výkøiky na levici.) Vielleicht wird er auch jetzt Gelegenheit nehmen, über Antrag des Justizministeriums die Wiederaufnahme zu verfügen oder wenigstens zu ermöglichen.

Ich muß da noch auf verschiedene andere Fälle zu sprechen kommen. Ich habe einen Konzipienten, der einmal eine Versammlung geleitet hat, die sich vor allem anderen gegen die Bodenenteignung und Wälderverstaatlichung wendete. Er hat eine Entschließung verlesen, die nach der Meinung der Staatsanwaltschaft die hohe Regierung und das staatliche Bodenamt schwer beleidigt hat. Er mußte sich vor Gericht verantworten und hat den Wahrheitsbeweis angeboten, daß das Bodenamt Raub begehe, skandalöse Zustände und Willkürakte setze. Den Wahrheitsbeweis hat das Gericht abgelehnt. (Posl. dr. Kafka: Der Prozeß würde ja Monate dauern!) Er hat ja auch Monate gedauert. Der èechische Richter hat den Wahrheitsbeweis abgelehnt, indem er erklärte, das staatliche Bodenamt unterstehe der Regierung und gegen die Regierung gebe es keinen Wahrheitsbeweis. (Smích na levici.) Diese Entscheidung ist allerdings in zweiter Instanz aufgehoben worden und wir haben den Wahrheitsbeweis geführt, wobei wir uns auf gute èechische Guellen beriefen. Trotzdem wurde der Wahrheitsbeweis als nicht gelungen bezeichnet und mein Konzipient verurteilt. Aber nicht genug daran: man begnügte sich nicht mit diesem Urteil, es schien zu wenig, und trat den ganzen Strafakt der Advokatenkammer zur Disziplinierung dieses räudigen Menschen ab. Die Advokatenkammer hat gefunden, daß sie keinen Anlaß zur Disziplinierung habe und vor allem anderen gesagt - und das ist bezeichnend für den Standpunkt der Advokatenkammer gegenüber dem Standpunkt der Gerichte: "Es ist seit jeher jener Advokat am höchsten gewertet worden, der unerschrocken auch gegen die Regierung oder gegen Regierungsstellen auftritt." Es könnte sich vielleicht das Justizministerium ein Beispiel nehmen und den Richtern eben solche Weisungen erteilen, unerschrocken auch gegen die Regierung und das Justizministerium ihre Urteile zu fällen. (Smích na levici.)

Der Justizminister darf nicht sagen, daß er sich in die Rechtspflege nicht einmenge. Wir wissen, daß die Staatsanwaltschaften Weisungen des Justizministeriums haben, wir wissen, daß sie in politischen Strafsachen noch so geringfügiger Natur die staatsanwaltschaftlichen Funktionäre über Weisung der Staatsanwaltschaft unbedingt Berufung einlegen müssen, wenn sie auch gar keinen Kopf und Fuß hat. Wir wissen, daß die Staatsanwälte bei der Berufungsinstanz die Berufung, auch wenn sie gar keinen Sinn hat, aufrecht erhalten müssen und unter keinen Umständen von der Anklage zurücktreten dürfen. Wir wissen, daß in politischen Fällen das Justizministerium Bericht erhält, wir wissen, daß dies nicht nur in einem, sondern in allen Fällen geschieht. Der Herr Justizminister wird sich vielleicht sehr gut erinnern, daß man in der Iglauer Affäre, wo die Leute wegen Beteiligung an einer Sonnwendfeier gesessen sind, von einer Instanz zur anderen und schließlich bis zum Justizministerium fahren mußte, weil das Oberlandesgericht beziehungsweise die Oberstaatsanwaltschaft sagten, sie seien an die Weisungen von oben gebunden; das ist auch Tatsache und wird immer so gehandhabt, und seitens des Justizministeriums kann die Behauptung nicht aufrecht erhalten werden, daß etwa keine Weisungen an die Staatsanwaltschaften ergehen. Das ist aber auch eine Einmengung in die Rechtspflege, der sich der Justizminister sonst so gerne enthält. (Výkøiky na levici.)

Da habe ich ferner einen Fall aus Saitz im politischen Bezirk Auspitz. Dort war ein Mann, der sich in deutschnationalem Sinne betätigt hat. Ich glaube nicht, daß das an sich etwas strafbares ist. (Vykøiky. Nepokoj na levici.) Den Mann hat man vor Gericht zitiert; er ist allerdings freigesprochen worden. In den Akten hat sich nun merkwürdigerweise - ich habe diesbezüglich eine Interpellation an den Herrn Justizminister eingebracht - ein geheimer Bericht des Gendarmeriewachtmeisters an die politische Bezirksverwaltung Auspitz gefunden. In diesem Geheimbericht wird alles mögliche behauptet: daß der Mann eigentlich ein Reichsdeutscher sei, daß er sogar seine Familie in Deutschland draußen hat, daß er diese Familie öfters besuche (Hört! Hört!), daß der Mann soweit gehe, seine Wohnung mit deutschen Emblemen zu schmücken, er habe nichts weniger als ein Bismarckbild in seiner Wohnung, (Hört! Hört), er habe sogar aus dem Kriege noch seinen Säbel und seinen Tschako - er war Ulane oder etwas ähnliches - und ein Eisernes Kreuz; man möchte sehr vorsichtig sein, denn er sei ein gefährlicher Mensch, man könnte ihm zwar nichts Strafbares nachweisen, aber nur deshalb, weil der Mann alles im Geheimen tue. (Smích na levici.) Dieser Bericht ist in den Akten gefunden worden. Man hat dem Angeklagten aber, obwohl das natürlich geschehen müßte, diesen Bericht nicht etwa vorgehalten, sondern hat ihn in dem Strafverfahren überhaupt totgeschwiegen, und ich bin neugierig, was mir der Herr Justizminister in der Interpellationsbeantwortung für einen Grund dafür angeben wird. Es ist also ganz sicher, daß für die Gerichte Geheimberichte eingeholt werden. Um nicht zu vergessen: im Berichte steht noch: Um Gottes Willen nur aufpassen, daß nicht am Ende die Gemeindefunktionäre von dem Berichte erfahren, wenn sie in die Akten Einsicht nehmen, denn die können alle èechisch und verstehen, was darin steht! Der Bericht ist also schon von der Gendarmerie als geheim bezeichnet worden und die politische Bezirksverwaltung hat sich daran gehalten. (Výkøiky na levici.) Ich bin also sehr neugierig, was ich zur Antwort bekommen werde und welchen prozessualen Grund der Minister für die Verheimlichung dieses Berichtes angeben wird.

Ich muß noch auf verschiedenes andere hinweisen. Ich erwähne da einen Fall aus der jüngsten Zeit, der allerdings nicht die Gerichte, aber immerhin die politische Behörde angeht, wenn sie ihr Strafrecht ausübt. Der Bürgermeister von Auspitz ist als Vorsitzender einer Versammlung der deutschnationalen Partei von der politischen Bezirksverwaltung in Auspitz zu sieben Tagen Arrest, verurteilt worden, weil er am Schluß der Versammlung die Versammelten aufforderte, das Lied: "Wenn alle untreu werden" zu singen. Es ist sehr bezeichnend, daß die erste Instanz, die politische Bezirksverwaltung, die, offenbar aufgehetzt von èechischen Zeitungen, sich zum Angriff veranlaßt fühlte, einen ganz ungeheuerlichen Tatbestand zusammenkonstruiert und sich mit der Bestrafung möglichst beeilt hat. Dr. Gregor, der zufälligerweise Notar und also Jurist ist, hat gesagt: "Sie können mich ja auch in 14 Tagen bestrafen; ich werde Ihnen einen genauen Bericht meiner Äußerungen geben und beweisen, ob die Anklage wahr ist oder nicht." Aber nein, das wurde icht akzeptiert, sondern erklärt, man brauche keine Beweise, der Regierungsvertreter habe erklärt, daß Abg. Kallina gesprochen hat, daß der Angeklagte gesprochen und zum Singen des Liedes aufgefordert habe; er werde daher bestraft und die Sache sei erledigt. Die zweite Instanz hat das bestätigt. Allerdings hat sie einen anderen Tatbestand angenommen und ihn auch anders rechtlich subsumiert. Aber die Bestrafung ist geblieben. Die zweite Instanz hat sich nicht veranlaßt gefühlt, die Strafe etwa in eine Geldstrafe umzuwandeln, denn der Straffall sei zu hart. Dann hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens aufgehoben. Die Sache geht jetzt wieder zurück und die Instanzen werden Gelegenheit haben, sich vielleicht eines Besseren zu besinnen (Posl. dr. Kafka: In anderen Staaten gilt der Grundsatz: "Keine Strafe ohne Tatbestand!" Hier gilt der Grundsatz: "Kein Tatbestand ohne Strafe!"), das ist ganz ungeheuerlich. Zuerst hat man gesagt, die Leute haben gesungen: "Wir wollen predigen und sprechen für Kaiser und für Reich." Als man nachwies, der Text des Liedes laute gar nicht so, es sei die Rede vom heiligen Deutschen Reich und das Lied beziehe sich gar nicht auf die jetzige Republik, sondern sei eine Reminiszenz aus dem Jahre 1814, ein Lied, das an den Turnvater Jahn gerichtet war, da hieß es wieder: "Ja, das könnte ein jeder sagen. Es ist aber nicht wahr." Ja, man hat sich auch nicht darüber belehren lassen, daß das ein bestimmter Text ist, der gesungen wird, sondern hat gesagt: Es wird in dem Lied Kaiser und Reich erwähnt, also ist es monarchistisch und zweitens gegen die Èechoslovakische Republik gerichtet. Infolgedessen müssen die Menschen, die es gesungen haben, eingesperrt werden. Die zweite Instanz hat sich dann überzeugt, daß der Text falsch angenommen wurde und lautet: "Vom heiligen Deutschen Reich". Aber das war nun nicht etwa eine demonstrative Handlung gegen den Staat, sondern darin zeigt sich die Abneigung gegen die èechoslovakische Regierung. (Výkøiky na levici.) Ich bitte, man muß sich nur wundern, wo diese Diktion hergenommen wird. "Wollen predigen und sprechen vom heiligen Deutschen Reich", zeigt eine ausgespr ochene Abneigung gegen die èechische Regierung! Nun gut. Das Ministerium hat in der Gegenschrift beim Verwaltungsgerichtshof gesagt - offenbar hat der bet reffende Referent den Akt nicht gelesen: Ja, man hat sogar gesungen vom heiligen Kaiser und Reich. (Smích na levici.) Ich weiß, es war wahrscheinlich Kaiser und Reich zu wenig, so hat man vielleicht noch etwas Konfessionelles hineinbringen wollen. Kurz und gut, es wäre sehr wichtig, wenn sich die Regierungsstellen diesen Akt anschauen würden, um zu sehen, wie die untergeordneten Stellen judizieren, ob das nun Gerichte oder Verwaltungsbehörden sind.

Es ist sehr bezeichnend, daß uns immer gesagt wird: Ja, wir können den Staatsanwaltschaften keine Weisung bezüglich Handhabung der Prezensur geben, sie müssen in jedem Falle beurteilen, ob etwas ein strafbarer Tatbestand ist oder nicht. Ich verweise da auf zwei Fälle: Es ist einmal anläßlich des Wiener Sokolbesuches in Brünn ein großes Bild als Plakat in Brünn affichiert worden, der Herr Minister wird es vielleicht gesehen haben: Da liegt Wien, über Wien schwebt ein Falke, der mit seinen Fängen Wind verursacht, einen Sturm entfacht, ein Gewitter steigt auf, alles aus den Fängen des Falken, und das "Hrom a peklo" erhebt sich über Wien. Ich habe den betreffenden Ressortminister in einer Interpellation gefragt, ob denn das nicht etwa auch irgendein strafbarer Tatbestand ist und ob man nicht vielleicht in den zwischenstaatlichen Verhandlungen mit Österreich Schwierigkeiten haben wird, wenn man Wien auf die Art behandelt, daß es von dem "Hrom a peklo" der Sokoln vernichtet werden soll. Ich habe auf diese Interpellation bis jetzt keine Antwort bekommen, und ich glaube, ich werde auch keine bekommen, weil es schwierig ist, diese Frage zu beantworten. Eine zweite Interpellation, die ich eingebracht habe, bezog sich auf jene Flugschriften, die in Brünn verteilt wurden und die ganz unverhohlen das "Svùj k svému" bei den Èechen predigen. Da hat der Minister allerdings erklärt: Ich bitte, das hätte zweifellos beschlagnahmt werden sollen, aber jetzt ist die Beschlagnahme gegenstandslos, da die Geschichte ja schon vorüber ist. Ich bitte, daß man da bei der Regierungsstelle von der Beurteilung vom rechtlichen Gesichtspunkt sprechen kann, glaube ich nicht. Dagegen wird natürlich beschlagnahmt der "Mährische Grenzbote" - ich bringe eine diesbezügliche Interpellation ein - weil er sagt: "Also die èechische, die städtische Musikschule in Iglau, die der èechische Regierungskommissär Výborný (Výkøiky na levici.) gegründet hat, die werden die Deutschen wohl nicht besuchen. Wir danken schön für die Aufforderung zu diesem Besuch." Das ist selbstverständlich Predigen des Boykotts, das ist nach dem Schutzgesetz strafbar und auch das Kreisgericht in Iglau findet sich und sagt selbstverständlich, daß diese Beschlagnahme gerechtfertigt ist, es bestätigt ein solches Beschlagnahmeerkenntnis. Man sollte Ihre èechischen Zeitungen in Iglau auch so behandeln - da würden Sie sehen, was für einen Sturm Sie erleben würden - beim Kreisgerichte oder bei der Staatspolizei in Iglau. Aber es ist ganz zweifellos: man sucht diese deutschen Zeitungen finanziell zu ruinieren, denn eine solche Beschlagnahme hat die Auswirkung, daß das Wiedererscheinenlassen des Blattes viel Geld kostet, das neu aufgelegt werden muß. Das beabsichtigt man offenbar. Man will die deutschen Blätter so schädigen, daß sie absolut nicht mehr erscheinen können. Unser Parteiblatt, der "Volksruf", ist 89mal erschienen und 42mal beschlagnahmt worden. (Výkøiky na levici.) Das spricht Bände. (Místopøedseda dr. Hruban zvoní.) Ich werde schon schließen. Ich habe nur noch auf eine Bemerkung des Berichterstatters reagieren wollen. Er hat die Gerichtsbarkeit in einen Vergleich mit den österreichischen Militärgerichten der Kriegszeit gezogen. Wenn Sie so vergleichen wollen, da gebe ich Ihnen ganz recht, da können Sie nicht anders handeln, als Sie handeln. Das Eine muß betont werden, daß die österreichischen Militärgerichte Sondergerichte waren und außerordentliche Gerichte der Kriegszeit, und dann hat nach der Militärstrafprozeßordnung nicht der Richter das Entscheidungsrecht, sondern der zuständige Kommandant, ob die Anklage zu erheben ist oder nicht, in weiterer Folge also das Ministerium. Das ist ein wesentlich anderer Standpunkt als in der Zivilstrafprozeßordnung, und ich glaube nicht, daß der Referent die österreichischen Zivilstrafgerichte mit der jetzigen Justiz vergleichen kann. (Posl. Knirsch: Nicht zu vergessen, daß das ja überhaupt meist Èechen waren!) Ja, ich habe schon darauf verwiesen, daß Ihr Generalauditor Kunz, bekanntlich der Leiter des Heeresdivisionsgerichtes war und daß er viele Leute verurteilt hat. Den haben Sie aber gnädig aufgenommen und uns machen Sie den Vorwurf, wenn diese Herren so justifiziert haben, denn "judiziert" kann man nicht sagen. Es ist ganz zweifellos, daß Sie auf diese Art die Grundlage einner geordneten Rechtspflege vollständig untergraben. Es ist weiter zweifellos, daß sich das jetzt und vielleicht auch in der nachfolgenden Zeit vor allem anderen gegen uns Deutsche auswirkt. Aber bedauern werden schließlich nur Sie das, wir nicht. (Potlesk na levici.)


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP