Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 290. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 23. záøí 1924.
1. Øeè posl. Windirsche (viz str. 1898 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Ich habe den Eindruck, daß in den Räumen dieses Hauses wieder einmal Verlegenheitsstimmung herrscht. Es wäre sonst nicht dazu gekommen, eine Umstellung der Tagesordnung zu beantragen, das heißt, den Verhandlungspunkt abzusetzen und vorerst die Verhandlung der Absätze 5, 6 und 7 vorzunehmen. Ich kann mir auch erklären, warum das geschehen ist: man will durch die Umstellung der heutigen Verhandlungspunkte bewirken, und vielleicht wünschen es verschiedene Regierungsparteien um gewisser Konzessionen willen, daß jene, die unter dem übergroßen Steuerdruck zu leiden haben, eben noch solange zuwarten sollen und zuwarten müssen, bis die Koalitionsparteien sich bezüglich der Verhandlung des ersten Programmpunktes der heutigen Tagesordnung geeinigt haben.
Was nun den Gesetzentwurf bezüglich der Schaffung eines allgemeinen Fondes der Geldanstalten betrifft, will ich betonen, daß dieser Gesetzentwurf ohne Befragung der interessierten Kreise zustandegekommen ist. Es haben zwar, soviel ich gehört habe, die èechischen Sparkassen verlangt, daß über diese Angelegenheit eine allgemeine Aussprache durchgeführt werden soll, die Leitung des "Svaz" der èechischen Sparkassen hat jedoch den diezbezüglich geäußerten Wunsch nicht berücksichtigt und auch keine Versammlung des "Svaz" anberaumt. So stehen wir nun vor der Tatsache, daß die Berufenen und Leidtragenden, wenn es zur Annahme dieses Gesetzes kommt, nicht Gelegenheit hatten, der Mehrheit in diesem Hause das sagen zu können, was sie sich über den Inhalt dieses Gesetzes denken. Wir haben aber, soweit wir informiert wurden, wiederholt hören können, daß die èechischen Sparkassen über diesen Gesetzentwurf keineswegs entzückt sind und daß auch die èechische Bevölkerung keinesfalls einen Anlaß zu Enthusiasmus über dieses Gesetz hat. Bisher haben die Einlagen, die sich bei den Sparkassen, den Bezirksvorschußkassen und den Raiffeissenkassen befunden haben, als sicher gegolten. Nun kommt es dazu, daß durch die Schaffung des allgemeinen Fondes alle Geldinstitute in einen Topf geworfen werden, d. h., es wird jedweder Unterschied bezüglich der Bonität der Geldanstalten verwischt. Es ist nun deswegen leicht verständlich, daß die Geldinstitute, die ein Interesse daran haben, etwas zu gelten, gegen die Errichtung des allgemeinen Fondes der Geldinstitute auch Einspruch erhoben haben. Wir erheben diesen Einspruch gleichfalls, und zwar aus dem Grunde, weil wir ganz genau wissen, daß die Wirkung dieses Gesetzes keine andere sein wird als die, daß jene Geldinstitute, die höhere Zinsen bieten und die es mit ihrer Geschäftsgebarung nicht allzugenau nehmen, unter der Zusicherung höherer Zinsen Geld an sich ziehen werden. Es wird infolgedessen weiter dazu kommen, daß den Geldinstituten, an denen besonders die Landwirtschaft und das Gewerbe ein Interesse haben und die bisher keine übermäßig große Verzinsung zahlen konnten, dann die Gelder entzogen werden. So kann es in weiterer Folge dazu kommen, daß Geldinstitute, die heute günstig dastehen, schließlich notleidend werden und die Gefahr des Notleidendwerdens ist wohl von vornherein noch dadurch verschärft, als wir ja schon aus der Entscheidung über die Lösung der Kriegsanleihefrage wissen, daß diese Geldinstitute dadurch noch einen besonderen Schaden zugefügt erhalten. Es wird ihnen somit an dem nötigen Geld fehlen; die weitere Folge dieses Geldmangels wird dann aber die sein, daß es zu einer Erhöhung des Kreditzinsfußes kommt. Die Erhöhung des Schuldzinsfußes bewirkt dann nichts anderes, als die Verteuerung der Lebensverhältnisse, eine Verteuerung, die uns allen ein Dorn im Auge ist, die wir alle schon abgebaut wünschen, zu deren Aufrechterhaltung aber der uns vorliegende und in Verhandlung stehende Gesetzentwurf weiter beitragen wird.
Wenn ich hier namens der Landwirtschaft spreche, so will ich nun neuerdings betonen, daß die Landwirtschaft einen hohen Schuldzins nicht zu ertragen vermag, denn es ist bekannt, daß unter den heutigen Verhältnissen die Verschuldung der Landwirtschaft unheimliche Fortschritte macht. Schon aus diesem Grunde selbst sind wir gegen die Errichtung dieses allgemeinen Fondes. Wir müssen aber auch dagegen sein, daß von den Zinsen, die den Einlegern zugute kommen sollen, 1 1/2% abgezogen und dem Fond zugewiesen werden. Dabei ist für uns noch von Bedeutung, daß den deutschen Geldinstituten gesetzlich kein Recht eingeräumt wird, irgendwie einen direkten Einfluß auf die Verwaltung und die Verrechnung der abgeführten Beträge ausüben zu können. Wir finden darüber in der Gesetzvorlage keinen Anhaltspunkt, wie man sich national getrennt die Verrechnung und Verwaltung der an den Fond abgeführten Geldbeträge denkt. Wenn wir den Gesetzentwurf genau untersuchen, kommen wir dazu, daß im übrigen auch nicht einmal die sogenannten Staatsnationen auf diesen Sachverhalt irgendwelchen Einfluß haben, sondern den Einfluß darauf hat sich allein die Regierung vorbehalten, die auch, ohne irgend jemanden zu befragen, das Kuratorium ernennt, und es ist wohl sicher, daß sich bei dieser Ernennung in erster Linie der Einfluß der herrschenden politischen Parteien geltend machen wird.
Der Gesetzentwurf enthält aber auch Lükken, die einen Spielraum zu großen Willkürlichkeiten bieten können. Ich erwähne hier nur, daß das zur Verwaltung des Fondes berufene Kuratorium kurzer Hand mit der Landesbank, die den Fond in Verwahrung nimmt, einen Vertrag abschließen kann. (Místopøedseda Buøíval pøevzal pøedsednictví.) Der abgeschlossene Vertrag gilt als feststehend und daran kann selbst das Finanzministerium nichts ändern. Es wäre wichtig, daß auf die Genehmigung dieses Vertrages die Regierung selbst einen unmittelbaren Einfluß nimmt, denn sie ist es ja, die, wenn irgendwie die Verwaltung des Fondes zu Beschwerden Anlaß gibt, eigentlich dem Parlament darüber Rede und Antwort zu stehen hat. Schon der Verantwortlichkeit wegen wäre es also gerechtfertigt, daß das Finanzministerium zu diesem Vertragsabschlusse seine Genehmigung erteilt, bezw. sie versagt. Im Gesetzentwurf finden wir aber auch keine Angabe be züglich der Höhe des Fondes.
Es sind im Gesetze darüber bloß allgemeine Bestimmungen enthalten, in denen gesagt wird, daß das Kuratorium den Zeitpunkt, an dem der Fond die erforderliche Höhe erreicht hat, selbst bestimmen wird. Die Fondshöhe wurde auch von dem Herrn Regierungsvertreter gelegentlich der Beratung im Budgetausschuß nicht genannt, jedoch konnten wir damals hören, daß an diesen Fonds pro Jahr ungefähr 30 Millionen Konen abgeführt werden sollen. Dieser Betrag ist unter den heutigen Verhältnissen, weil er eine Mehrbelastung unserer Volkswirtschaft bedeutet, gewiß kein Pappenstiel. Wir hören auf der einen Seite, daß die Regierung das ernstliche Bestreben bekundet - und das wurde schon des öfteren versichert - die Steuerlast, die als enorm drückend empfunden wird, abzubauen. Nun finden wir, daß auf einmal unter einem anderen Gesichte eine neue Steuer eingeführt wird, die eine Höhe von 30 Millionen Kronen im Jahre aufweist. Damit wir einen vergleichenden Maßstab haben, möchte ich nur anführen, daß der Betrag, der auf diese Art und Weise zur Abfuhr gelangen soll, die Höhe jenes Betrages erreicht, der aus der Wasserkraftsteuer vereinnahmt wird. Gegen diese Steuer wurde ja auch von den Wasserwerksbesitzern ganz entschieden Stellung genommen; und heute finden wir, daß zu den bestehenden Lasten noch in Form dieser Beträge, die an den Fonds abgeführt werden sollen, eine ganz neue gewiß schwer empfundene Steuer zur Einführung kommt. Es wäre wichtig, wenn heute schon in dem Gesetze eine genaue Bestimmung aufgenommen würde, die für eine jede Gruppe der Geldinstitute eine bestimmte Höhe des Fondes festsetzt. Eine ganz besonders große Willkür besteht aber auch in den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Zusammensetzung jenes Ausschusses, der zur Fällung von Schiedssprüchen berufen sein soll. Im Gesetzentwurf wird gesagt: das Kuratorium, beziehungsweise die Ministerien berufen die Vertreter des Schiedsgerichtes. Das Schiedsgericht hat weiter nichts zu tun, als dann die Parteien anzuhören, über deren Schicksal entschieden werden soll. Dann wird ohne weiteres über die betreffende Angelegenheit abgeurteilt. Es wäre doch viel richtiger und wirklich eines objektiven Schiedsspruches würdiger, wenn man nicht bloß die beteiligte Seite hören würde, sondern wenn zu den Vertretern, welche die Regierung ernennt, auch auch noch Vertreter aus der Gruppe jener Geldinstitute hinzugezogen würden, welcher die betreffende Partei, die den Schiedsspruch wünscht, angehört und wenn weiter die betreffende Partei selbst die Gelegenheit hätte, mit ein Mitglied des Schiedsgerichtes zu ernennen. Die Objektivität des Schiedsgerichtes wird deshalb schon durch diese einseitige Bestimmung von vornherein in ein sehr fragwürdiges Licht gerückt. In den gesetzlichen Bestimmungen fehlt aber dann noch weiter eine klare Bestimmung über die Höhe der Verzinsung, welche die Landesbank für die bei ihr deponierten Gelder dem allgemeinen Fonds zu gewähren hat. Wenn 30 Millionen jährlich abgeführt werden, so kommt es schon sehr darauf an, ob der Zinsfuß, den man für das Depot bekommt, um Bruchteile von Prozentsätzen höher oder niedriger ist. Wir haben gerade diesen Umstand mit zur Veranlassung genommen, den Antrag zu stellen, daß für deponierte Gelder mindestens jener Zinsfuß gegeben werden muß, der für die Einleger gang und gäbe ist und nachdem es sich um langfristige Einlagen handelt, daß sogar über diesen Zinsfuß hinaus eine höhere Verzinsung dem Fonds eingeräumt wird. Wir werden, weil wir keine Veranlassung haben, uns für dieses Gesetz zu begeistern, aus naturgemäßen Gründen gegen dasselbe stimmen.
Wir werden aber auch gegen jenes Gesetz stimmen, über das Herr Kollege Dr. Nosek den Bericht erstattet hat, gegen das Gesetz über den Einlegerschutz und über die Revision. Wir tun dies aus dem Grunde, weil wir absolut keine Veranlassung haben, irgendwie Gesetzesvorlagen zu unterstützen, die nach unserem Dafürhalten keine Daseinsberechtigung besitzen. Wenn dieser Gesetzentwurf zur Vorlage kam, so geschah das aus der einzigen Erwägung heraus, das vor einigen Monaten oder Jahren infolge verschiedener Verhältnisse einige Geldinstitute, deren Namen ja hinlänglich bekannt sind, und zwar einige Banken, in große Schwierigkeiten gerieten. Das in Schwierigkeitgeraten ist aber immer die Begleiterscheinung kritischer Zeiten. Um Schwierigkeiten zu begegnen, ist es für vorsichtige Geldinstitute Gewissensache, die ihnen überantworteten Gelder, die ihnen vertrauenselige Einleger zuführen, vorsichtig zu behandeln und sich nicht in gewagte Spekulationen einzulassen. So oft kritische Zeitläufe geherrscht haben, waren sie immer nach außenhin begleitet mit dem Krach von Geldinstituten, in erster Linie mit dem Krach solcher Geldinstitute, die eben die primitivsten Vorsichtsmaßregeln außer acht ließen. Und nun soll für das, was geschehen ist, auf einmal unser gesamtes Geldwesen gestraft und in unangenehme Mitleidenschaft dadurch gezogen werden, daß man gesetzlich den Einlegerschutz und die ausnahmslose Revision von Geldanstalten dekretiert.
Wir müssen bei dieser Gelegenheit darauf verweisen, daß die Geldinstitute, an denen wir interessiert sind, die Raiffeisenkassen, die Bezirksvorschußkassen, die Sparkassen in puncto Beachtung einer entsprechenden Kontrolle durch eine einwandfreie Revision bereits genügend beaufsichtigt werden. Alle diejenigen, die Geld diesen In stituten zuführen, sind in guter Obhut. Die anderen dagegen, die vielleicht höherer Verzinsung wegen den Banken Geld geben, die müssen allerdings das Risiko dafür tragen, daß sie durch Erreichung eines höheren Zinsfusses sich in Spekulation einlassen. Diejenigen, die spekulieren, die sollen, wenn die Sache schief geht, dafür auch gestraft werden. Aber von unserer Seite finden wir darin, daß dieses Gesetz hier beschlossen werden soll, ein Hindernis und einen Umstand in der Richtung, daß das, was bisher gut gewesen ist und als gut gegolten hat, auf einmal ebenso mäßig eingeschätzt werden soll, wie jene Geldinstitute, gegen die von vorneherein das Volksempfinden sich an und für sich wehrt. Wenn das Gesetz heute beschlossen wird, und dessen können wir ja sicher sein, so beinhaltet dieses Gesetz für die größeren Geldinstitute nach unserem Dafürhalten auch einen Nachteil. Wir wollen deswegen diese Geldinstitute keineswegs in Schutz nehmen, aber wenn dieses Gesetz beschlossen ist, wenn diese Revision mit ihren Kontrollorganen in Tätigkeit treten wird, dann kann es sehr leicht etwa passieren, daß die kontrollierenden Organe die in Geldinstituten erworbenen Kenntnisse an andere Institute weiter geben. Es wird zwar im Gesetze ganz genau die Schweigepflicht dekretiert, ganz genau werden die Kontrollorgane verhalten, über das, was sie sehen, äußerstes Stillschweigen zu bewahren. Aber wir wollen dem zukünftigen Kontrollorgan nicht nahe treten und wissen andererseits, daß auch sie Menschen sind, die in erster Linie ihr Amt ausüben in einer besoldeten Stellung und daß es sehr leicht möglich sein kann, daß, wenn Geldinstitute an gewissen Informationen ein besonderes Interesse bekunden, sie durch Anbieten von Geld leicht zu den gewünschten Auskünften gelangen können. Denn Sie sollten doch daran denken, daß es schon Fälle gegeben hat, auch in diesem Staat, u. zw. ist es noch nicht sehr lange her, daß Beamte in hohen ministeriellen Stellen ihre Vertrauensposition mißbraucht haben in der Richtung, daß sie persönlicher Vorteile halber den Staat betrogen haben. Es nützt dann gar nichts, wenn die Betreffenden für das, was sie beginnen, eingesperrt werden. Den Schaden hat das Ansehen der Beamtenschaft, den Schaden hat das Ansehen der Finanzverwaltung oder der ganzen Staatsverwaltung und in dem Falle, von dem wir hier sprechen, haben den Schaden jene Geldinstitute, die ausspioniert wurden, und deren Geheimnisse man nach einer anderen Seite preisgegeben hat. Wir sagen deswegen, wir werden auch gegen dieses Gesetz stimmen. Wir stimmen aber dafür für jenes Gesetz, über das gleichfalls referiert wurde, nämlich für das Gesetz über die Verpflichtung der Bank zur Verwahrung von Wertpapieren. Im allgemeinen sind wir der Meinung, insoweit hier das Geldwesen in Betracht kommt, daß samt und sonders Not tut eine vorsichtige vertrauenerweckende Gebahrung der Geldinstitute. Wenn diese Geldinstitute - und hier meine ich in erster Linie die Raiffeisenkassen, die Bezirksvorschußkassen und die Sparkassen - durch die eigenen Revisionsverbände richtig kontrolliert sind, so erübrigt sich jede weitere gesetzliche Bestimmung. Wenn es bei diesen Geldinstituten unlautere Elemente gibt, so werden diese selbst ausgeschieden und dazu ist das vorliegende Gesetz nicht mehr notwendig. (Potlesk na levici.)
2. Øeè posl. inž. Kalliny (viz str. 1901 tìsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Seit 2 Wochen ist das Parlament in voller Tätigkeit. Nach Monaten des Siechtums, der Untätigkeit, die nur um des äußeren Scheines willen von einigen formalen Sitzungen, in denen über die Aberkennung der Immunität einzelner oppositioneller Abgeordneter Beschluß zu fassen war, unterbrochen wurde, herrscht jetzt wieder einm al reges Leben in den Hallen dieses Völkerhauses. Der Uneingeweihte mag sich verleitet fühlen, nach dem äußeren Scheine zu urteilen und an eine Regenerationserscheinung dieses absterbenden und von der "Pìtka" zu Tode regierten Parlamentes glauben. Wir Eingeweihten wissen aber, daß es nur ein letztes Aufflackern ist, daß es die letzten Zuckungen sind, die bald der Auflösungsstarre weichen werden. Es ist der Fluch der bösen Tat, daß sie fortzeugend Böses muß gebären! Infolge der Unterdrückung der nichtèechischen Völker dieses Staates, verankert in der ohne die Vertreter dieser Völker beschlossenen Verfassung, vermochte auch die auf Grund eines sogenanten gleichen und geheimen Wahlrechtes gewählte erste Nationalversammlung nicht zu fruchtbringender Arbeit zu gelangen. Der künstlich konstruierte èechische Nationalstaat konnte zwar auf Grund dieses Verfassungsoktroys von seinem geschäftigen Außenminister Dr. Beneš nach außen hinin rot-weiß-blau angestrichen werden, die Èechisierungsdampfwalze Jahre hindurch ungehindert die sudetendeutschen Gebiete durchbrausen und unserem deutschen Volksstamme die schwersten Wunden auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiete schlagen; wenn aber auch die Zeit noch keine dieser Wunden geheilt hat, sondern diese nur noch vertieft werden, so hat uns die Zeit, die seit der Gründung dieses glorreichen Staates verflossen ist, doch gelehrt, daß wir uns durchaus nicht in konsolidierten Verhältnissen befinden und daß trotz Schandfriedensverträge und Völkerbund doch einmal der Zeitpunkt kommen wird, an welchem die geknebelten und um ihr heiligstes Naturrecht betrogenen Völker Europas diese Fesseln abwerfen werden. Wenn wir das letzte Jahrfünft überblicken, so können wir auf außenpolitischem Gebiete gewaltige Veränderungen feststellen. Kennzeichnend für die Verhältnisse ist, daß die kleinsten Raubstaaten am eifrigsten am Werke sind, Grundlagen für einen ewigen Völkerfrieden zu schaffen. Dies aber durchaus nicht aus Humanismus oder demokratischen Erwägungen, sondern nur um den Raub des Jahres 1918 zu sichern. Die übertriebene Geschäftigkeit verrät das schlechte Gewissen dieser Weltfriedensschwärmer. Denn nach außenhin predigen sie ewigen Völkerfrieïen und in ihren eigenen Staaten führen sie mit allen ihnen zu Gebote stehenden Machtmitteln des staatlichen Apparates den brutalsten Vernichtungskampf gegen die unterdrückten Völkerstämme. Nach außen hin gebärden sich die Machthaber als Patentdemokraten, nach innen aber verzichten sie immer mehr und mehr auf die Verbrämung durch demokratische Einrichtungen, denn die in diesem Parlamente eingerissenen Zustände sind ein blutiger Hohn auf jede Demokratie. Das Parlament wurde zur Abstimmungsmaschine herabgewürdigt, denn die wirkliche Macht liegt in den Händen von fünf Parteigewaltigen, die seit Jahren hier schrankenlos diktieren. Die Entwicklung der außenpolitischen Verhältnisse insbesondere mit ihren Auswirkungen auf wirtschaftlichem Gebiete läßt aber auch die èechoslovakischen Machthaber erkennen, daß sich vielleicht in nicht allzuferner Zeit auch Veränderungen auf außenpolitischem Gebiete ergeben werden, und sie bemühen sich daher, diese Zeit möglichst auszunützen, in welcher Deutschland noch ohnmächtig und einflußlos dasteht.
Mit meisterhaftem Geschick ist man nunmehr zum schwersten Angriff gegen die unterdrückten Völker, vor allem gegen das deutsche Volk, vorgegangen. Mir war es klar, daß die vor Beginn dieses Tagungsabschnittes in der èechischen Presse fast aller Parteirichtungen zum Ausdruck gebrachte Friedensbereitschaft, oft verbunden mit schüchternen Versuchen, Verhandlungen mit den loyalen deutschen Parteien als zweckdienlich hinzustellen, nur eine Fortsetzung der mit den Präsidentenbesuchen in Budweis, Znaim und Troppau eingeleiteten Aktion darstellen, die unternommen wurde, um einerseits die bestehenden Interessengegensätze der in der èechischen Koalition vereinigten Parteien unter diesen Druck besser überbrücken zu können und andererseits aber die Kluft im deutschen Lager, die sich infolge der verschiedenartigen Stellung zum Staate aufgetan hat, zu vertiefen, um aber bei Nichterfüllung der vom loyalen deutschen Flügel erhofften Erfolge auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiete die dann eintretende Niedergeschlagenheit und Kopflosigkeit zu benützen, eine Reihe von Gesetzesvorlagen durchzupeitschen, die die gesamte deutsche Wirtschaft schwer belasten, ohne infolge der so eingetretenen Entwicklung einen geschlossenen Abwehrkampf der deutschen Parteien fürchten zu müssen. Als Lockmittel und gleichzeitig als Sprengpulver wurde die Kriegsanleihevorlage benützt, die trotz aller schönen Präsidentenworte, mit denen eine gerechte Einlösung zugesichert wurde, Hunderttausende ihrer letzten Hoffnungen beraubt und unser Volksvermögen dezimiert hat.
Kleinliche Abänderungen, die an der Ungeheuerlichkeit der Vorlage nichts zu ändern vermocht haben, gaben auch hier wieder der èechischen Mehrheit die Möglichkeit, ihr Wohlwollen zu beweisen. Die loyalen deutschen Staatsbürger waren zwar auf das höchste enttäuscht, aber um ihrer politischen Einstellung willen glaubten sie von Erfolgen sprechen, gute Miene zum bösen Spiel machen und mit der Fortsetzung des Kampfes um eine gerechte Lösung ihre Anhänger vertrösten zu müssen. Nun, der Kampf geht weiter, aber in erster Linie von èechischer Seite. Denn die Mehrzahl der sogenannten Finanzvorlagen einschließlich der Sozialversicherungsvorlage bezweckt nicht anderes, als die Stellung und den Einfluß des èechischen Staatsvolkes auf Kosten der deutschen Wirtschaft zu stärken und zu fördern. Über das ganze Kapital, das bei Gesetzwerdung der Sozialversicherung zur Anhäufung gelangt, verfügt doch wieder nur der Vorstand der Zentralversicherungsanstalt, und da in dieser Körperschaft die Èechen wie überall im Staate die ausschlaggebende Mehrheit in Händen haben werden, bedeutet dies nichts anderes, als daß diese Milliarden wieder nur in erster Linie dem èechischen Wirtschaftsleben zugute kommen werden. Mir war es vom ersten Augenblicke an klar, daß es sich den èechisch-bürgerlichen Parteien bei diesem vom sozialen Standpunkt aus gewiß begrüßenswerten großen Werte der Sozialversicherung letzten Endes nur darum gehandelt hat, in nationalpolitischer Beziehung möglichst große Vorteile herauszuschlagen und dieses soziale Werk mit aller Wucht in den Dienst der Èechisierung zu stellen. Denn die vollständige Ausschaltung der Autonomie auf dem Gebiete der Kranken-, Alters- und Invaliditätsversicherung und die Vereinigung der gesamten Macht in personeller und wirtschaftlicher Beziehung beim èechischen Vorstand der Zentralanstalt läßt erkennen, daß bei Ausarbeitung dieses Gesetzes die Sozialversicherung als solche nur Mittel zum obengenannten Zweck war. Bestätigt wird diese meine Ansicht auch durch die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Engliš, der die Richtigkeit meiner Behauptung, wenn auch in schön umschriebenen Worten, wie folgt bewies: "Es wird hier ein übernationaler, èechoslovakischer - im Sinne des Nationalstaates - Bau aufgeführt, und vielleicht sind sich manche Herren dessen nicht einmal bewußt, wie wir durch die Sozialversicherung gegenseitig einander in die Arme kommen, wie hier der Druck für die Einheit des Staates sich zu äußern beginnt, und gerade darin liegt die große staatspolitische Bedeutung der Sozialversicherung." Diese Worte mögen sich insbesondere die Vertreter jener deutschen Parteien vor Augen halten, die sich von dem Worte "sozial" allein blenden ließen und die scheinbar die vollständige Zurückdrängung des deutschen Einflusses bei diesem Sozialversicherungswerke sehr gering eingeschätzt haben.
Unter dem Deckmantel der Konsolidierung der wirtschaftlichen Nachkriegsverhältnisse hat die Regierung noch weitere zwei Finanzvorlagen eingebracht, u. zw. eine Vorlage betreffend die Errichtung des sogenannten Sanierungsfondes und die zweite unter dem Titel eines allgemeinen Fondes. Beide Vorlagen wurden in dem beigegebenem Berichte als im Interesse der Allgemeinheit liegendes Rettungswerk angepriesen. Und wenn wir uns die einzelnen Bestimmungen dieser beiden Gesetzesanträge durchlesen, so erkennen wir sehr bald, daß es sich letztenendes wiederum um nichts anderes handelt als auf Kosten der deutschen Wirtschaft die èechische zu sanieren, bzw. der èechischen aufzuhelfen. Denn wie ein roter Faden zieht sich durch alle Paragraphen dieser Gesetzesvorlage der Grundgedanke, daß auf Kosten der Allgemeinheit Fonde angesammelt werden sollen, über deren Verwendung Kuratorien zu entscheiden haben, die ausschließlich der èechischen Machtsphäre unterworfen sind. Wenn wir uns fragen, wieso es zu diesen Gesetzesentwürfen überhaupt kommen konnte, so ist die Antwort leicht gegeben: Die in den letzten Jahren verkrachten èechischen Banken mit der Moravsko-Slezská banka an der Spitze, deren Zusammenbruch, wie z. B. der der Bohemiabank, klar auf Èechisierungstendenzen zurückzuführen ist, da sie überhastet daran ging, sich den Einfluß auf den größten Teil der deutschen Porzellanindustrie zu sichern, sollen nunmehr saniert werden. Die deutsche Wirtschaft soll dazu herhalten, ihr gut Teil zu diesem Sanierungswerke beizutragen. Es würde heute zu weit führen, alle einzelnen Bestimmungen dieser beiden Fondsgesetze zur Sprache zu bringen, aber es muß doch als eine Ungeheuerlichkeit sondergleichen bezeichnet werden, daß man die Bestimmungen so abgefaßt hat, daß im Grunde genommen nur zwei Faktoren der Wirtschaft oder besser gesagt der Mißwirtschaft aus diesem Sanierungsfonde ihre Vorteile ziehen werden: Einerseits die genannten verkrachten èechischen Banken, anderseits die notleidenden Konsumvereinsgenossenschaften. Wenn von der Gegenseite eingeworfen werden sollte, daß vielleicht auch deutsche Geldinstitute an diesen Sanierungsfonden interessiert sind, so möchte ich von dieser Stelle aus feststellen, daß der Staat nur seiner Verpflichtung einer gerechten Einlösung der Kriegsanleihe hätte nachkommen brauchen und die letztere Frage würde gar nicht in Eröterung stehen. (Souhlas na levici.) Mit der Einführung dieser Sanierungsfonde wird in die Volkswirtschaft ein bisher unbekannter Faktor eingeschaltet, denn es ist klar, daß man sich nichts Widersinnigeres vorstellen kann, als gewissermassen Prämien für schlechtgeleitete Institute auszuwerfen. Es kann nicht bestritten werden, daß die gutgeleiteten Institute durch Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen bestraft werden, um schlechtgeleitete Institute belohnen zu können. Wenn auch im Motivenbericht behauptet wird, daß der ganze Block der Finanzvorlagen letztenendes nichts anderes bezweckt, als die Währung zu stützen, so muß ich doch sagen, daß die Sanierungsfonde zur Lösung dieser Aufgabe das untauglichste Mittel sind. Bis zum heutigen Tage haben gutleitete Institute das berechtigte Vertrauen großer Bevölkerungskreise genossen, nach Einführung all dieser Finanzgesetze wird meines Erachtens das Verantwortungsgefühl der Leiter der heute schon schlecht geleiteten Institute noch weiter sinken, da das Risiko, Verluste zu erleiden, bedeutend geringer wird. Und insbesondere bei den èechischen Instituten werden die beiden Fonde immer u. zw. mit Recht als letzter Rettungsanker betrachtet werden. Gewiß leben wir in einer großen Wirtschaftskrise, die innig zusammenhängt mit den Nachkriegsverhältnissen. Gewiß leben wir in unsicheren Zeiten. Jeder Tag kann eine Veränderung der Wirtschaftslage in den mittelteleuropäischen Staaten bringen und damit furchtbare Katastrophen heraufbeschwören. Aber einer solchen Entwicklung wird auch mit den vorliegenden Sanierungsfonden nicht gesteuert werden können. Ich bin mir dessen bewußt, daß die Väter dieser Gesetzentwürfe letztenendes nichts anderes bezweckten, als Institute, die infolge ihrer nationalen Betätigung sanierungsbedürftig wurden, im Interesse des nationalen Staatsgedankens auf Kosten der Allgemeinheit, d. h. auch mit Mitteln, die der an und für sich so schwer geschädigten deutschen Wirtschaft entzogen werden, zu sanieren, denn vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, wäre es vor allem notwendig, um der Wirtschaft und insbesondere den Hunderttausenden von Handel- und Gewerbetreibenden zu helfen, eine Verbilligung des Kredites herbeizuführen. Die vorliegenden Finanzvorlagen werden aber den gegenteiligen Erfolg haben. Das Geld wird noch viel teuerer werden als bisher und tausende kleiner und mittlerer Existenzen werden unter dieser Last zusammenbrechen, denn die nächste Auswirkung dieser Fondgesetze wird die Jagd nach Einlagen sein, zu immer höherem Zinsfuße. Die bisherigen Grundlagen des Vertrauensverhältnisses zwischen Einleger und Geldinstitut werden verschoben; bei gewährtem höheren Zinsfuße, insbesonn dere kleiner Institute, wird die Spekulation immer waghalsiger werden, und die weitere Folge wird meines Erachtens nicht eine Konsolidierung, sondern eine fortschreitende Zerrüttung der Wirtschaftsverhältnisse sein. Besondere Nachteile werden für unsere heimischen Sparkassen erwachsen, die ohne Grund in diese Zwangsorganisation - denn nur von einer solchen kann man sprechen - hineingepreßt und verhalten werden, auf Jahrzehnte hinaus Beiträge zu den gemeins amen Fonds zu zahlen, ohne auch nur die geringsten Erfolge einzutauschen.
Und nun noch einige Bemerkungen zu den einzelnen Paragraphen dieser Gesetzesanträge. Der Sanierungsfond soll bekann tlich dazu berufen sein, in Not geratene Geldinstitute und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften zu sanieren. Die Ansprü he müssen binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes angemeldet werden. Aus diesen Bestimmungen geht schon hervor, daß man bei der Fassung dieser Gesetzentwürfe bestimmte Geldanstalten und bestimmte sozialdemokratische Konsumgenossenschaften im Auge hatte. Es handelt sich also in diesem Falle wie bei allen dem Schoße der berüchtigten "Pìtka" entsprossenen Gesetzesvorlagen um gegenseitige Gefälligkeiten der in ihr vertretenen èechischen Parteien. Der Fond wird von einem siebzehngliedrigen Kuratorium verwaltet, dessen Mitglieder nicht, wie man bei einer solchen Körperschaft vermuten sollte, von den zu Beiträgen verpflichteten Instituten und Unternehmungen gewáhlt, sondern von der Regierung ernannt werden. Die Verwaltung des Fonds obliegt der Landesbank und werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Kuratorium und der Landesbank durch einen Vertrag geregelt, der wiederum der Genehmigung des Finanzministeriums unterliegt. Die Regierung wird ermächtigt, zu dies em Fond jährlich höchstens einen Betrag von 50 Millionen beizusteuern. Die Unterstützung aus dem Fonds zur Deckung der Verluste wird in der Regel durch Fondsschuldverschreibungen gewährt, aber wenn es ein dringendes öffentliches Interesse erheischt, kann ein Teil der zugebilligten Unterstützung in barem ausgezahlt werden. Wir sehen also, daß dem Kuratorium schrankenlose Macht eingeräumt wird, bei den Unterstützungen so vorzugehen, wie es das èechisch-nationale Interesse erfordert.