Pátek 4. dubna 1924

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 256. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 4. dubna 1924.

1. Øeè posl. Heegera (viz str. 278 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Vorlage, die uns heute beschäftigt, erfordert natürlich auch einige Betrachtungen. Der Herr Referent hat schon im Wehr-Ausschuß sowie im Hause den Versuch unternommen, die Notwendigkeit dieser Abänderung des Gesetzes damit zu begründen, indem er die verzweifelte Lage der Militärgagisten schilderte und darauf verwies, daß 1294 Militärgagisten vollständig von ihren Familien getrennt und 3600 ungenügend untergebracht seien. Es wäre sicher sehr verlo kend und eine dankbare Aufgabe für einen Sozialisten, wenn er diesen Notwohnungsinhabern gegenüberstellen würde die Not und das Elend jener Hunderttausende von Menschen, die überhaupt kein Obdach besitzen, die noch in weit unzukömmlicheren Räumen untergebracht sind, was sicherlich von ausschlaggebender Bedeutung sein müßte, wenn man sich hiebei von jenen Erwägungen leiten ließe, die für die Behandlung des Mieterschutzgesetzes in Betracht kommen. Aber die Vorlage, die hier unterbreitet wird, ist vor allem deshalb interessant, weil sie sich mit einer Reihe von Dingen beschäftigt, die unter das allgemeine Militäreinquartierungsgesetz fallen. Das bestehende Gesetz über die Militäreinquartierung ist unzulänglich, es ist für die derzeitigen Verhältnisse unbrauchbar. Das haben nicht nur wir als Oppositionspartei festgestellt, sondern diese Erkenntnis haben auch die Mehrheitsparteien gewonnen, das erweisen die Resolutionen, die im Hause und im Wehrausschuß angenommen worden sind, worin die Regierung aufgefordert wird, eine Änderung des bestehenden Militäreinquartierungsgesetzes vorzubereiten. Im Wehrausschuß selbst hat man sich wiederholt mit der Frage beschäftigt und der Vertreter des Ministeriums hat in Anerkennung der Notwendigkeit auf das bestimmteste zugesagt, die ehebaldige Novellierung des bestehenden Gesetzes zu beantragen. Bis zum heutigen Tag aber ist natürlich nichts geschehen, im Gegenteil, heute kommt man mit einer Vorlage, die das ohnehin unbrauchbare Gesetz, das besonders den Gemeinden große Lasten auferlegt, noch bedeutend verchlechtert und das, falls es in der Fassung, wie sie dem Hause unterbreitet wurde, zur Annahme gelangen sollte, zweifellos eine Verbitterung unter der gesamten Zivilbevölkerung hervorrufen muß. In dem Motivenbericht wird so schön gesagt, daß der § 25 dieses Gesetzes durchaus kein besonderes Privileg der Militärgagisten einführt, also daß er nicht etwas neues schafft, sondern nur eine Durchführung der bereits bestehenden Bestimmungen darstellt. In Wirklichkeit ist dem aber nicht so. Tatsache ist, daß diese Vorlage eine neue Vorzugsstellung für die Militärgagistenschafft. Um das festzustellen, braucht man nur den § 25 des Gesetzes vom 11. Juni 1859, in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 1895, anzusehen. Dort heißt es im 1. Absatz, daß die im Gagenbezug stehenden Militärpersonen, insoferne sie nicht vom Militärstationskommando entsprechende Wohnungen zugewiesen erhalten, die tarifmäßige Vergütung zur Selbstmiete bekommen. Im § 5 dieses Militäreinquartierungsgesetzes ist u. a. auch festgelegt, wie die Unterbringung dieser Militärgagisten erfolgen muß. Da wird nun gesagt: In den Kasernen, ferner in anderen verfügbaren Staatsgebäuden. Falls diese nicht zur Verfügung stehen, erhalten die Militärgagisten tarifmäßige Vergütung zur Selbstmiete. Daß dadurch die Auffassung zum Ausdruck kommt, daß dort, wo Staatsgebäude für die Unterbringung nicht zur Verfügung stehen, die Militärgagisten sowie die übrigen Staatsangestellten sich selbst Wohnungen beschaffen sollen, ergibt sich auch aus dem Gesetze vom 19. März 1920 über die Regelung der Dienstbezüge des Èechoslovakischen Heeres, wo die sogenannten Quartiergelder aufgehoben und an deren Stelle die Ortszulagen wie bei den Zivilstaatsbediensteten getreten sind mit der gleichen Verpflichtung; falls die Wohnungszuweisungen in dem im § 5 angeführten Sinne nicht möglich sind, haben auch die Militärgagisten sowie die Staatsangestellten sich ihre Wohnungen selbst zu suchen. Das soll nun abgeändert werden. Der neue Gesetzentwurf enthält vor allem einmal keine Bestimmung darüber, daß in erster Linie die Unterbringung der Militärgagisten in militärischen oder staatlichen Gebäuden zu erfolgen hat. Ja er geht sogar soweit, geradezu die bisher bestandene Pflicht der Militärgagisten zu beseitigen, sich ihre Wohnungen selbst zu beschaffen; er überträgt diese Aufgabe den Gemeinden, die ohnehin durch das bestehende Militäreinquartierungsgesetz große Lasten zu tragen haben. Nicht nur daß die bestehenden Garnisonsgemeinden heute unter den Militärlasten gewaltig zu leiden haben, nicht nur, daß die Instandhaltung der Kasernen und Gebäude weit mehr kostet als die Vergütung, die sie von der Militärverwaltung erhalten, sind auch noch andere Gemeinden bei vorübergehender Einquartie rung besonders stark belastet. Dies war auch die Ursache, warum im Wehrausschuß wiederholt das Verlangen gestellt worden ist, das bestehende Einquartierungsgesetz abzuändern und den Zeitverhältnissen entsprechend zu novellieren. Wenn nun dieser Gesetzentwurf, der heute hier vorliegt, zur Annahme gelangt, bedeutet er vor allem einmal die Wiedereinführung eines Teiles des Wohnungsbeschlagnahmegesetzes u. zw. nur für eine Klass, für die Militärgagisten, bedeutet er naturgemäß für die gesamten Gemei den eine ungeheuere Last. Nicht nur die Garnisonsgemeinden sollen davon betroffen werden, sondern auch die anderen Gemeinden. Die Garnisonsgemeinde, sowie die umliegenden Gemeinden sind nach dieser Vorlage verpflichtet, ein genaues Verzeichnis der leerstehenden Wohnungen zu führen, nicht nur der vollständig leerstehenden, sondern auch bei bewohnten mehrzimmrigen Wohnungen evident zu halten, ob und wieviele Familienmitglieder darauf entfallen; solche Wohnungen sollen unter Umständen der Beschlagnahme für Militärgagisten unterliegen. Die politische Behörde ist das Kontrollorgan der Evidenzführung der Gemeinden. Das merkwürdigste bei dieser Vorlage ist wohl der Umstand, daß man sich auf den § 8 des Gesetzes vom 11. Juni 19 22 beruft, jenes Gesetzes, das bereits Ende Dezember 1923 erloschen ist. Wenn nun diese Vorlage zum Gesetz erhoben wird, so bedeutet dies die Einschränkung der Selbstbetätigung der Gemeinden und stellt in einem großem Teil der Wohnungsfrage die Gemeinden geradezu unter die Kontrolle der Militärstationskommandanten.

Wir begreifen nicht, warum hier so weitgehende Änderungen eintreten sollen. Wir sehen, daß alle Staatsangestellten sich die Wohnungen selbst suchen müssen und daß all diesen Staatsangestellten keine andere Begünstigung zukommt, als jene Bestimmung im Gesetz vom 26. April 1923, die insoweit eine Begünstigung darstellt, daß, wenn Staatsbedienstete versetzt werden, die freiwerdenden Wohnungen für andere Staatsbedienstete beschlagnahmt werden können.

Die Militärgagisten sind nun unserer Auffassung nach ebenfalls nur Staatsangestellte und es entsteht die Frage, warum die Militärverwaltung sich mit dieser Maßnahme nicht begnügt. Wenn nun der Herr Referent durch eine Reihe von Ziffern versucht hat, die Notlage der Militärgagisten zu schildern, so wird doch zugegeben werden müssen, daß sich vielleicht in einer noch drückenderen Notlage hunderte und tausende von Staatsbediensteten befinden, die in vielen Städten, wo Wohnungsmangel besteht, beispielsweise dort - wo ich herkomme - in Jägerndorf, in elenden Kriegsbaracken untergebracht sind und sich mit dieser Unterbringung begnügen müssen, trotzdem sie ebenfalls sehr wichtige Faktoren in der Staatsverwaltung sind, ohne daß man es für notwendig erachtet, ein eigenes Gesetz für diese Zwecke zu schaffen. Im Wehrauschuß ist diese Frage vor allem damit begründet worden, daß ungenügende Wohnräume vorhanden sind und es wurde auch jetzt im Referat darauf verwiesen, daß ungenügende Wohnräume für die Militärgagisten zur Verfügung stehen. Man muß sich denn doch fragen, ob denn nur Militärgagisten in so ungenügenden Wohnräumen untergebracht sind oder aber, ob das bestehende Wohnungselend nicht im allgemeinen solche leider bedauerliche Zustände heraufbeschwört. Ich habe darauf verwiesen, daß es hunderte und tausende Staatsangestellte gibt, die keine Wohnräume haben und besonders in den Industriegemeinden und in den größeren Städten sind es tausende und abermals tausende Familien die völlig obdachlos sind, Die Gemeinden selbst stehen der Wohnungsnot geradezu hilflos gegenüber. Verschärft wird diese Wohnungsnot auf der einen Seite durch die falsche Auslegung des Mieterschutzgesetzes, bei einzelnen Bezirksgerichten durch massenhafte Delogierungen, und ein Faktor, der vor allem ein Interesse daran haben müßte, die Wohnungsnot zu lindern, in einer anderen Art als durch Schaffung solcher Gesetze, ist die Staatsverwaltung und da ist es besonders bezeichnend, daß die Staatsbahndirektion in Olmütz in einer rücksichtslosen Art und Weise vorgeht, die geradezu unbeschreiblich erscheint. Hier wird ein Gesetz dem Hause unterbreitet, das Zwangsmaßnahmen für die Beschaffung von Wohnungen der Militärggagisten darstellt. Die Staatsbahndirektion Olmütz wirft nun aus ihren Häusern die Pensionisten heraus. Leute, die ein ganzes Menschenalter dem Staate ehrlich und brav gedient haben, werden einfach delogiert, auf die Straße gesetzt und die Gemeinden sollen nun hergehen und Wohnräume für diese Obdachlosen schaffen. Dazu kommt noch auf Grund dieses Gesetzes die Pflicht der Gemeinden, auch noch für die Militärgagisten Wohnungen zu beschaffen. Wir müssen daher vor allem feststellen, daß es unserer Auffassung nach Aufgabe der Militärverwaltung wäre, dem Hause solche Vorlagen, deren Durchführung fast unmöglich erscheint, nicht zu unterbreiten, sondern es müßte Aufgabe der Militärverwaltung sein, eigene Wohnungen für die Militärgagisten zu bauen. Die Mittel für diese Zwecke dürften wohl zur Verfügung stehen, und wenn man sie nicht hat, soll man einfach den Militarismus abbauen und wir haben dann schon jene Zahl von Wohnungssuchenden weniger, die unter diese Vorlage fallen. Den Gemeinden macht man Pflicht, die Wohnungsnot durch Errichtung neuer Wohnun en zu lindern. Man macht es ihnen zur Pflicht, diejenigen, die keine Wohnung haben, irgendwo unterzubringen, während das Ministerium doch vor allem diese Frage so lösen müßte, daß es selbst solche Wohnungen errichtet. Die Mittel sind unserer Auffassung nach vorhanden. Man braucht nur eine genaue Kontrolle der Verwaltung des Landesverteidigungsministeriums einzuführen und man würde dadurch jene Korruptionsfälle verhindern, jenen Millionenbetrug, der sich im Laufe der letzten Zeit hier ereignet hat, und es wären Mittel für die Zwecke der Errichtung von Wohnungen für die Militärgagisten zweifellos vorhanden. Es könnte aber auch ganz gut durch eine billige Bauweise, durch leichten Bau, was ja heute bereits technisch möglich ist, diese Frage gelöst werden, ohne daß man zu den Zwangsmaßnahmen greifen müßte, wie sie in dieser Vorlage vorgesehen sind. Die Gemeinden selbst - und darum handelt es sich vor allem - befinden sich gegenwärtig in finanziellen Nöten und diese finanziellen Nöte sollen durch neue Militärlassten verschärft werden. Die Gemeinden können die in der Vorlage vorgesehenen Verpflichtungen auf keinen Fall ausgühren und wenn diese Vorlage zum Gesetz erhoben wird, dann steht es aber auch fest, daß ein Konfliktspunkt zwischen der Militär- und Zivilbevölkerung geschaffen wird, daß diese Requirierungen und Anforderungen von Wohnungen zweifellos Erbitterung und Mißstimmung wachrufen müssen. Und das sollte doch gerade die Militärverwaltung, die doch immer von einem gedeihlichen und ersprießlichen Zusammenleben spricht, auf das strengste vermeiden.

Wir sind daher nicht in der Lage, diesem Gesetz unsere Zustimmung zu geben, nicht in der Lage, schon vor allem deshalb, weil es eine Durchbrechung des Mieterschutzgesetzes darstellt, weil es eine Ausnahmsstellung für eine kleine Klasse von Menschen macht, vor allem aber auch deshalb, weil trotz der Annahme von Resolutionen, trotz bestimmter Erklärungen der Vertreter der Regierung, ein neues Einquartierungsgesetz dem Hause zu unterbreiten, das bis heute nicht geschehen ist. Die Notwendigkeit hat man anerkannt, bis zum heutigen Tage hat man jedoch das, was man anerkannte, nicht in die Tat umgesetzt. Wir sind der Meinung, daß es ein Unding ist, ein schlechtes Gesetz außeracht zu lassen, einen Paragraphen herauszuheben, für diesen Paragraphen eine neue Novellierung zu beschließen und das alte schlechte weiterbestehen zu lassen. Aus all diesen Gründen haben wir einen Antrag auf Übergang zur Tagesordnung eingebracht, weil wir der Meinung sind, daß die Frage nur bei Behandlung des gesamten Gesetzes gelöst werden kann, das zu unterbreiten die Vertreter der Regierung versprochen haben. Sollte jedoch dieser unsnser Antrag keine Annahme finden, dann haben wir weiter einen Abänderungsantrag gestellt, der dahin geht, daß die Beschlagnahme sich nur auf leerstehende Wehnräume erstrecken soll. Ich bitte daher das hohe Haus, die von uns gestellten Anträge anzunehmen. (Potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Budiga (viz str. 281 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Es wird bei jeder Gelegenheit darauf verwiesen, daß wir eine demokratische Republik haben. Nach den Gesetzesvorlagen zu urteilen, die uns zur Beratung vorgelegt und auch von den Regierungsparteien zumeist angenommen werden, scheint das durchaus nicht der Fall zu sein; sonst wäre es nicht möglich, daß ein derartiges Gesetz dem Parlament vorgelegt wird, wie es das Militäreinquartierungsgesetz ist. Dieses Gesetz würde nicht einmal für einen absolutistischen Staat passen, viel weniger für eine demokratische Republik. Im alten Österreich, von dem es immer geheißen hat, daß es rückschrittlich sei, wäre ein solches Gesetz, das ein derartig einseitiges Privileg für den Militarismus beinhaltet, wie dieses, ganz unmöglich gewesen. Man könnte rein glauben, wir lebten in einem Staate mit einer Militärdiktatur, wo auf die Rechte der Bevölkerung und auf ihre Bedürfnisse keine Rücksicht genommen wird. Nach 5jährigem Bestande dieser Republik, wo man bereits daran geht, das Mieterschutzgesetz etwas abzubauen, findet man auf einmal keine Wohnungen, um in Garnisonsorten die Militärgagisten unterbringen zu können. Man räumt im § 25 dieser Gesetzesnovelle den Militärkommanden der Garnisonsorte das Recht ein, von den Gemeinden verlangen zu können, binnen 8 Tagen für Militärgagisten Wohnungen zur Verfügung zu stellen, ohne Unterschied, ob diese frei sind oder nicht. Würde es sich um Wohnungen handeln, die frei sind, dann könnte niemand dagegen etwas einzuwenden haben, daß die Gemeinde verpflichtet sein soll, sie, wenn sie den Militärkommanden passen, für diese zu beschlagnahmen. Die Mietparteien aber trotz des Mieterschutzgesetzes rücksichtslos, ob sie eine Ersatzwohnung haben oder nicht, auf die Gasse zu setzen, bedeutet eine einseitige Bevorzugung des Militarismus und ist geradezu unerhört. Von der Regierung wird zwar behauptet, daß dieses Gesetz absolut nicht so rigoros angewendet werden soll, wie man annimmt, sondern daß von demselben nur im äußersten Notfall Gebrauch gemacht werden wird. Man weiß aber bereits, wie solche Gesetze angewendet werden. Wir haben ja etwas ähnliches bezüglich der Beamten gehabt. Mir ist ein Fall bekannt, wo in einer kleinen Provinzstadt der Schulleiter einer èechischen Minoritätsschule eine Wohnung beanspruchte, obwohl er ganz gut untergebracht war. Die politische Behörde hat einfach den Auftrag gegeben, die betreffende Wohnung müsse binnen 8 Tagen geräumt werden und die Einwendungen, die von den Gemindefunktionären vorgebracht wurden, fanden keine Berücksichtigung. Das Recht der Bevölkerung wird in keiner Weise berücksichtigt, sondern soll jeder willkürlichen Vergewaltigung ausgeliefert werden.

Im alten Österreich, von dem es hieß, daß es ein Militärstaat war, hat man für die Militärgagisten Wohnungen gefunden, ohne daß es eines solchen Gesetzes bedurft hätte, und heute findet man für Offiziere keine Wohnungen, obwohl es geheißen hat, daß nach dem Kriege der Militarismus abgebaut werden soll. Wenn man für die Offiziere keine Wohnung findet, dann sollte man endlich den Mut aufbringen, den unnatürlichen Militarismus abzubauen, dessen Lasten ohnedies für den kleinen Staat ganz unerschwinglich sind. Es ist traurig, daß über die Stärke unserer Armee eigentlich nicht wir, sondern Frankreich entscheidet, dessen Vasallenstaat wir sind. Alle Staaten bauen den Militarismus ab, nur der Èechoslovakische Staat erhält eine Armee, die weit über seine Leistungsfähigkeit hinausgeht. Wir haben so viele Militärgagisten, daß eigentlich auf jje den 12. Mann ein Offizier und auf jeden 10. ein Rottmeister kommt. Früher hat sich die Hälfte der Offiziere mit bescheidenen Wohnungen in den Kasernen begnügt, und heute werden allgemein große Wohnungen beansprucht. Der Regierung sollte es darum zu tun sein, im Interesse der Armee die Militärgagisten nicht in einen Gegensatz zur Bevölkerung zu bringen, der geeignet wäre, gegenüber den Offizieren Erbitterung hervorzurufen. Wenn man für die Offiziere keine geeignete Wohnung zu finden imstande ist, so wäre es im Interesse der Bekämpfung der Wohnungsnot schon längst am Platze gewesen, wenn der Staat, wo es unvermeidlich ist, Offizierswohnungen gebaut hätte, anstatt daß man die Gemeinden verpfllchtet, für die Unte bringung der Offiziere Sorge zu tragen. Man könnte es begreifen, wenn ein solches Gesetz für den Kriegsfall geschaffen würde, aber doch nicht im Frieden.

Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, auch darauf hinzuweisen, daß beabsichtigt sein soll, die Mannschaftslöhne demnächst um 50 Heller pro Tag abzubauen, obwohl erst vor kurzem die Gehälter der Militärgagisten aufgebessert wurden. Wenn ein Bedürfnis bestand, die Offiziersgehälter aufzubessern, so kann ich nicht begreifen, daß unter den jetzigen Verhältnissen, wo die Preise für die Bedürfnisse der Mannschaft anziehen, die Löhnung gekürzt werden soll. Ich kann es begreifen, daß die Notwendigkeit besteht, die unerschwinglichen Militärlasten abzubauen; das wäre sehr zu begrüßen. Das kann aber mit der Herabsetzung des Offiziers- und Mannschaftsstandes und besonders durch Sparen beim Landesverteidigungsministerium geschehen, wo es am Platze ist, und durch Hintanhaltung aller Betrügereien, wie sie jetzt zum Schaden des Staates vorkommen. Wenn man die große Anzahl von Korruptionsfällen als Nachkriegsentgleisungen hinstellt, wie es der Herr Ministerpräsident zu tun eliebte, wird man wohl keine Ordnung hineinbringen. Wenn auch darauf hingewiesen wird, daß dieser unmoralische Zustand auch in anderen Staaten gang und gäbe wäre, so muß man wohl sagen: wenn auch dort ab und zu etwas vorkommt, so bei weitem nicht in dem Ausmaße, wie es bei uns der Fall ist, wo sich die Korruption zu einem Bandwurm herausgewachsen hat, welcher am Staatskörper in finanzieller Beziehung mitzehrt und moralisch jedes Ansehen, Autorität und Vertrauen untergräbt. Wenn man schon bei der Operation angelangt ist, um die Betrüger, welche zum Schaden des Staates so vielseitige Korruption betrieben haben, der verdienten Strafe zuzuführen, so soll man das Übel gründich bloß legen und einmal gründlich reinigen, damit dieser Korruptionsbandwurm endgültig beseitigt wird. Ich kann nur dem zustimmen, was ein Abgeordneter bereits im Wehrausschuß erwähnt hat, daß man bei der Reinigung dieses Korruptionsaugiasstalles bei den Abgeordneten anfangen und bei den Beamten und Ministern nicht halt machen soll. Eine solche Arbeit möchte sich lohnen. Vorläufig geht man erst so vor, daß man die kleinen Diebe henkt, damit die großen Gelegenheit haben, unterdessen entlaufen zu können. Ich will damit durchaus nicht sagen, daß die kleinen Betrüger dabei leer ausgehen sollen. Wenn der Diener sieht, daß der Herr sich bereichert oder stiehlt, dann glaubt er, es sei auch ihm erlaubt. Ich will an dem guten Willen des Landesverteidigungsministers, reinen Tisch zu machen, durchaus nicht zweifeln. Es sollen aber solche Übergriffe, durch Verwechslung von mein und dein nach èechischen Zeitungsnachrichten auch in verschiedenen anderen Ministerien vorgekommen sein. Es wäre im Interesse der Steuerträger sowie der ehrlichen Beamten und übrigen Funktionäre am Platze, daß man da reinen Tisch macht und die Schuldigen der wohlverdienten Strafe zuführt. Wieviele gibt es, welche durch Betrügereien oder Vorschubleistung reich geworden sind? Sie sollten alle ohne Ausnahme nachweisen, woher sie ihr Vermögen erworben haben. (Sehr richtig!) Vor zwei Jahren war bereits in èechischen Zeitungen zu lesen, daß bei der Kriegsgetreidezentrale nicht weniger als acht Milliarden fehlen sollen, aber bis heute hat man nicht gehört, daß ein solcher Betrüger, deren es gewiß viele gegeben hat, hinter Schloß und Riegel gesetzt worden wäre. Man muß staunen, daß die Pìtka in dieser Beziehung keinen Anhaltspunkt gefunden hat. Wir wünschen im Interesse des deutschen Volkes, daß die Regierung den Mut aufbringt, auf diesem Gebiete Ordnung zu machen. Was das Gesetz selbst anbelangt, so können wir aus den angeführten Gründen nicht dafür stimmen. (Potlesk na levici.)


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