Støeda 19. prosince 1923

Die deutsche Gewerbepartei, als deren Vertreter ich heute hier stehe, kann somit, insolange solche Zustände in diesem Staate herrschen, insolange nicht Gerechtigkeit unï Aufrichtigkeit gegenüber allen Bürgern des Staates in gleicher Weise zur Anwendung kommen, dieser Regierung kein Vertrauen entgegenbringen und auch niemals für ein solches Gesetz stimmen. (Souhlas na levici.)

7. Øec posl. Schuberta (viz str. 1639 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! An dieser Vorlage sind nicht nur die Invaliden und die Witwen und Waisen nach solchen, sondern im besonderen auch die Gemeinden interessiert, denn viele dieser Kriegsopfer fallen diesen zur Last, insbesondere dann, wenn der Staat wie bi her in zahlreichen Fällen seine Pflicht verabsäumt. Es vergeht darum kaum ein Tag, daß uns nicht eine Gemeinde oder eine Ortsgruppe unserer Organisation schreibt und uns ersucht, in verschiedenen Fällen helfend einzugreifen. In der Invalidengesetzgebung wird alles von heute auf morgen, nur auf kurze Zeit festgesetzt. Das Parlament wird nicht nur mit ewigen Novellierungen, sondern auch fortwährend mit Ergänzungen und Verlängerugen in Arbeit und Atem gehalten. Die Behörden, denen die Durchrechnung obliegt, werden dadurch fortwährend behelligt und es entsteht eine heillose Verwirrung. Wenn Sie allen Ernstes gesonnen sind, in dieser Richtung den Kriegsopfern gegenüber die denselben geschuldete Verpflichtung zu erfüllen und so auch indirekt diese notleidenden Gemeinden entlasten, so braucht Ihnen um die Bedeckung nicht bange zu sein. Es ist absolut nicht notwendig, neue Steuern und unerträgliche Belastungen der Bevölkerung zu ersinnen, sie brauchen sich nur einer weisen Sparsamkeit zu befleissen und es genügt in diesem Falle selbst eine sehr bescheidene Herabsetzung der ins Uferlose gehenden Militärauslagen, um den bedauernswerten größten Opfern des Weltkrieges zu ihrem Rechte endlich einmal zu verhelfen. Das, was die Kriegsbeschädigten zu erhalten haben, wird ihnen durch die Saumseligkeit und Nachlässigkeit diverser Unterbehörden jahrelang ohne stichhältigen Grund verzögernd vorenthalten. Wir erleben auf diesem Gebiete das Eigentümliche, daß Weisungen und Aufträge, die selbst vom Ministerium für soziale Fürsorge an die Unterbehörden, insbesondere an das Landesfürsorgeamt herausgegeben werden, fast vollständig unbeachtet bleiben. In keinem Zweig der Verwaltung herrscht eine so heillose Verwirrung, eine so unordentliche Amtierung wie hier, und ich glaube, viele meiner Kollegen könnten die Wahrheit meiner Worte auch aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich könnte Ihnen dringende Fälle namhaft machen, Fälle, wo nach mehreren Jahren bangen Harrens und Wartens noch heute keine Erledigung herabgelangt ist. Es ist kein Wunder, wenn sich dieser Kriegsopfer Verzweiflung bemächtigt und sie der öffentlichen Armenversorgung zur Last fallen, trotzdem hier eine staatliche Zahlungsverpflichtung vorliegt. Es wäre notwendig, daß in dem Landesfürsorgeamt eine dringende Revision einsetzen würde, um die gerügten Übelstände abzuschaffen, und eine gerechte rasche menschenfreundliche Amtierung in die Wege zu leiten. Bei gutem Willen hätte können gewiß schon lange Ordnung geschaffen werden. Es wird uns wohl in Hinkunft nichts anderes übrig bleiben, als alle Beschwerdefälle in der. Öffentlichkeit rückhaltslos zu behandeln. Der sozial-politische Ausschuß hat schon im Vorjahre beschlossen, vom Landesamte in einer damals festgelegten Monatsbefristung, ich glaube 6 Monate, die Aufarbeitung aller Rückstände zu verlangen. Dieser Aufforderung ist nicht entsprochen worden. Wenn angeblich beim mährischen Landesamt geordnete Verhältnisse herrschen, so möchten wir wissen, warum in Böhmen, wo das größte Heer der Invaliden in Betracht kommt, solch beispiellose Rückständigkeit noch geduldet wird. Ihre Presse trieft von schönen Schlagworten und auf jeder zweiten Seite kann man von werktätiger Arbeit und Hilfeleistung und anderen erbaulichen Dingen lesen. In der Praxis schaut die Sache wesentlich anders aus. In der Praxis sterben oft die Invaliden, ehe sie das ihnen gebührende Recht erlangen. Die amtliche Statistik schätzt die Zahl der Kriegsbeschädigten auf rund 700.000. Diese Zahl ist entschieden zu niedrig gegriffen, da auf Grund des Gesetzes über die Verlängerung der Anmeldefrist sich diese Zahl noch bedeutend erhöhen wird. Das Gros der neuen Anmeldungen wird ja aus der Slovakei kommen und es hat uns schon im Vorjahre Kollege Blaho im sozial-politischen Ausschuß mitgeteilt, wie mangelhaft dort die amtlichen Verlautbarungen waren. Man wird nicht fehlgehen, wenn man die Zahl der Kriegsverletzten mit 900.000 einschätzt. Dies ist eine gewaltige Zahl, die aber dennoch - der Tod hält hier reiche Ernte und reißt starke Lücken - im raschen Abbau begriffen ist, so daß nach einer gewissen Zeit, wenn alle Rentenfälle erledigt sein werden, sowohl durch diese Todesfälle als auch durch die Verehelichung der Witwen, durch die Abfertigungen, die Ausgabeziffern von Jahr zu Jahr sinken werden. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. inž. Botto.)

Um die Arbeitslosigkeit in den Reihen der Invaliden zu mildern, wäre endlich an die Erlassung eines Einstellungsgesetzes zu denken.

Ebenso wäre eine gesteigerte Mithilfe bei der Existenzgründung am Platze. Eine ruhige, gesicherte, wenn auch bescheidene Existenz übt ja an sich schon einen wohltätigen Einfluß auf das körperliche und geistige Wohlbefinden des Kriegsbeschädigten und seiner Familie aus. Beklagenswert ist das Vorgehen vieler Finanzbehörden, die in den Kriegsbeschädigtengenossenschaften in erster Linie Steuerobjekte sehen und für dieselben derart hohe Steuervorschreibungen erlassen, daß das Bestehen und gedeihliche Wirken dieser Vereinigungen gefährdet erscheint. (Posl. Josef Fischer: Dem einen wird gegeben und dem andern wird genommen!) Gewiß, das ist die altbewährte Praxis! Lassen Sie nach dieser Richtung hin gerechte, humane Leute entscheiden und keine fiskalischen Spießernaturen. Die Sache hat aber auch eine andere Seite. Wir müssen fordern, daß unsere deutschen Invaliden bei der Vergebung staatlicher Posten und bei der Bodenreform entsprechend berücksichtigt werden. Dies geschieht nicht. Unsere Invaliden sind diesbezüglich die Stiefkinder des Glücks. Wünscht man die Berücksichtigung unserer Kriegsverletzten bei der Ämterbesetzung, dann bekommt man regelmäßig zur Antwort: Der Mann beherrscht die Staatssprache nicht. Staatssprache heißt der unduldsame Grundsatz, den Sie reiten, Staatssprache ist Ihnen wichtiger als die Klagen der Invaliden und ihrer Angehörigen, Staatssprache ist Ihnen das allein Seligmachende. So ein trauriges Kapitel ist auch die Behandlung bei der Durchführung der Bodenreform und bei der Vorschreibung der Vermögensabgabe. Protektionskinder erhalten Grund und Boden, Spekulanten erhalten ihn, reichgewordene Parvenus. Wir können das täglich in unseren Zeitungen lesen. Wenn schon der Grund und Boden zerfetzt werden muß, dann soll doch wenigstens der Invalide nicht leer ausgehen und eine Heim- und Nährstätte, eine Heimhufe für seine Familie erwerben können. Ebenso traurig ist das Kapitel Vermögensabgabe. Die Invaliden werden bei Einschätzung ihres Besitzes und daher auch bei der Bemessung der Abgabe nicht entsprechend behandelt. Unsere bäuerlichen und bürgerlichen Invaliden, die ja keine Rente beziehen, deren Arbeitskraft aber tief heruntergesetzt ist, so daß sie sich Ersatzkräfte um teueres Geld halten müssen, werden bei dieser Vermögensabgabe trotzdem dies gesetzliche Vorschrift ist, nicht milder behandelt. Zum Zahlen ist der invalide Bauer und Bürger, der keine Rente bekommt, gut, bei der Vermögensabgabe kennt man ihn wohl. Diese ungerechte Handlungsweise spricht an sich schon Bände. Es wäre ferner von dringender Notwendigkeit, daß auch die keine Rente beziehenden bäuerlichen und bürgerlichen Invaliden der sozialärztlichen Untersuchung unterzogen würden, damit ihr Wehrpflichtdienstverhältnis endlich klargestellt wird und nicht, wie wir es bereits erlebt haben Invalide, die mit einem Fusse bereits im Grabe stehen, bei einer Mobilisierung einrücken müssen. Auf Grund dieser Untersuchung wäre bei solchen Invaliden von amtswegen und nicht erst durch ein eigens einzureichendes Gesuch ihre Superarbitrierung zu veranlassen. Im guten Glauben haben solche Kriegsopfer der Mobilisierungskundmachung nicht Folge geleistet, wurden aber auch von den Divisionsgerichten anfänglich verurteilt. Die Behandlung dieser Angelegenheit zeigt so recht, in welchem Formelkram unsere Militärjustiz erstarrt ist. So fügt man dem Invaliden zu seiner körperlichen Qual noch seelische Leiden und Sorgen hinzu. Das traurigste Kapitel, von dem weder in diesem Hause, noch im sozialpolitischen Ausschusse gesprochen wurde, ist die Behandlung der uralten, meist über 80 Jahre alten Patentinvaliden. Erwägen Sie nachfolgenden konkreten Fall aus meiner Gegend. Ein Patentinvalide, 80 Jahre alt, zog nach Baiern, wo er Arbeit suchte und erhielt. Es ist ein seltener Fall, daß ein 80 Jahre alter Mann Arbeit sucht. Natürlich verlor er nach den bestehenden Gesetzen seine Invalidengabe und als er wieder nach Böhmen zurückkah, wurde ihm nach langem Verhandeln bedeutet, er müsse beim Landesverteidigungsministerium neuerlich um Zuerkennung seiner bescheidenen Gabe als Patentinvalide ansuchen. Bis das Gesuch erledigt wurde, hat es eine ziemlich lange Frist gedauert.

Ein weiteres Beschwerdekapitel sind die Rentenkapitalisierungen. Mit vollem Fug und Recht warnt der Verband der Kriegsverletzten alle davor, ihre Rente kapitalisieren zu lassen. Jede auf Profit gegründete Versicherungsanstalt kapitalisiert die Rente besser als der Staat. Wenn Sie Rentenkapitalisierungen durchführen, dann gehen Sie zum alten Landesversicherungsfond für Böhmen und lassen Sie sich dort belehren, wie man solche schwerwiegende Probleme anständig und leicht löst. In Deutschland fanden nach dem deutschfranzösischen Feldzug im Jahre 1870 die Invaliden auch Verwendung in Garnisonsdienst. Dieser Umstand wäre wohl auch hier erwägenswert. Dadurch würden andere Kräfte entbehrlich werden. Nach besonderer Fürsorge ruft das Schicksal der im Kriege Erblindeten und der Tuberkulösen. Die Aufnahme der Tuberkulösen in Heimstätten ist eine unzureichende und sie bilden für ihre Familien und ihre ganze Umgebung eine schwere Gefahr. Das große Anwachsen der Tuberkulösensterblichkeit sollte Ihnen ernstlich zu denken geben. Die schauderhaften Zustände in den Prager Krankenhäusern, namentlich in den deutschen Abteilungen, zeigen jedoch, daß sie nach dieser Richtung auch für diese Gefahr das nötige Verständnis nirgends aufbringen.

Der Ruf nach einer gerechten und unparteiischen Kontrollkommission wird allgemein erhoben. Ebenso wären die untersten Stellen anzuweisen, für eine genügende Verlautbarung der Invalidengesetze und aller einschlägigen Verordnungen und Einreichungsfristen zu sorgen, damit keine Verzögerung eintritt. Dieser mangelhaften Verlautbarung ist es zuzuschreiben, daß heute noch tausende von Rentenbescheiden nicht erflossen sind. Ehe man eine Biografenlizenz für die Invaliden erreicht, muß man sich die Füße in die betreffenden Departements wundlaufen. Für andere Konsortien, die auf Erwerb eingestellt sind, sind solche Lizenzen ungleich leichter zu erreichen, zumal, wenn gewisse Sprachgrenzenqualifikationen hier in die Wagschale fallen. In Mies beispielsweise hat man die Turnhalle okkupiert und will ein Militärkino hineinschmuggeln. Man nimmt der Jugend die Möglichkeit, Leibesübungen zu pflegen und begünstigt dafür den schlüpfrigen Film. Kleine Trafiken und andere kleine Betriebe, die man den Kriegsbeschädigten verleiht, geben oft den Anlaß, daß in fiskalischer Engherzigkeit die Rechte der Invaliden gekürzt werden. Die Zuteilung solcher Betriebe hat sich deshalb in vielen Fällen nicht bewährt und wurde als Last empfunden. Nicht Versprechungen und nicht Vertröstungen und papierene Verordnungen können helfen, sondern nur die Tat. Diese Vorlage zeigt, wie weit Sie davon entfernt sind. Die Vernachlässigung der pflichtgemäßen Invalidenfürsorge tritt bei uns auf allen Gebieten zutage. Infolge der Regierungsverordnung vom 4. Jänner 1923 wurde die Bestimmung des § 7, Abs. 1 der Regierungsverordnung vom 8. Jäner 1922 über die ärztliche Untersuchung der Kriegsbeschädigten, insoferne sie die Zusammensetzung der Landesberufungskommission betrifft, in Kraft belassen. Diese Kommission hatte im Jahre 1924 ihre Tätigkeit fortzusetzen und die Berufungen schleunigst zu erledigen. Eine diesbezüglich von unserer Seite eingebrachte Interpellation harrt noch heute ihrer Erledigung.

Notwendig ist ferner die Einstellung deutscher Arbeitskräfte in den Ämtern für Kriegsbeschädigtenfürsorge. Unsere Kriegsbeschädigten haben ein Recht darauf, von einem Beamten betreut werden, der ihre Sprache voll und ganz versteht. Überdies hat ein großer Teil der Kriegsinvaliden den letzten Spargroschen seinerzeit in Kriegsanleihe angelegt. Auch das will man nicht sehen und scheut sich, helfend einzugreifen. Alle diese geschilderten Zurücksetzungen und Benachteiligungen schaffen mit Recht Unzufriedenheit und Verbitterung. Hier Wandel zu schaffen, ist eine große und menschliche Forderung. Wir wünschen, daß die Invaliden und deshalb auch die bäuerlichen und bürgerlichen Invaliden die ihnen im Gesetze gewährleisteten Rechte erhalten.

Die Weihnachtsgabe, die Sie mit dieser Vorlage den Invaliden bringen, müssen Sie ihnen schon ganz gefälligst selbst präsentieren. In der Auffassung dieser Frage stehen wir Deutschen einig und geschlossen da. Dieses Ihr Vorgehen, den Mut an Wehrlosen zu zeigen, es richtet sich von selbst. (Souhlas a potlesk na levici.)

8. Øeè posl. Patzela (viz str. 1641 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich habe mich als Proredner eintragen lassen, nicht als ob ich der Meinung wäre, daß es in diesem Hause außer dem durch das Kommando der "Pìtka" bestimmten Berichterstatter noch jemanden geben könnte, der für dieses Gesetz ein einziges Wort zu sagen hätte; und auch auf den Berichterstatter gilt das Wort, daß er es mit schwerem Herzen und gegen bessere Überzeugung tut.

Ich habe mich als Proredner eintragen lassen, um hier angesichts der Hartstirnigkeit derer, die unter dem Diktat der Finanzgewaltigen dieses Staates stehen, eine Stimme erschallen zu lassen für die soziale Gerechtigkeit, aber auch für den Verstand, der den Herren auf der rechten Seite dieses Hauses immer mehr abhanden zu kommen scheint, weil Sie scheinbar sich selbst die Augen dafür verbinden lassen, was Sie mit Ihren Handlungen nicht nur unter den Menschen unserer Nation, sondern auch unter den Menschen Ihrer Nation anrichten. Wir haben hier in der Vorlage ein klares Bild vor uns, welches Unheil ein allzu engmaschiger Koalitionszwang einer Parteienregierung hervorbringen kann und daß er in der geistigen Verantwortung von sonst sicherlich sehr verständigen Leuten recht böse Verheerungen anzurichten imstande ist. Im Ausschusse hat der eine der Herren Berichterstatter, der Herr Kollege Malík, mit der ihm eigenen Offenherzigkeit und gewiß mit persönlichem Mute, was festgestellt werden kann, erklärt, daß er eine odiose Vorlage übernommen habe, wie es so manchmal sein Schicksal ist, offenbar unter dem Diktat des Parteizwanges. Der zweite Berichterstatter, sein Fraktionskollege aus der Slovakei, hat uns heute mit demselben freundlichen Augenaufschlag versichert, daß es sich hier um die "aurea mediocritas", um die goldene Mittelstraße zwischen dem bisherigen angeblich nicht mehr angängigen Zustand und der Wiederherstellung jenes Zustandes handle, wie er vor 3 und 4 Jahren in Bezug auf die Kriegsbeschädigtenfürsorge Recht und Gesetz war. Ich habe das Gefühl, daß hier weniger von der "aurea mediocritas" gesprochen werden kann, als daß daraus eher eine starke Mittelmäßikkeit des politischen Urteils hervorgehe, die sich zu solchen Handlungen verleiten läßt. Die Vorlage ist und ich wiederhole das aufgrund all dessen, was ich in den letzten Tagen erlebt habe und was der Ausschußbericht sagt - völlig sinnlos. Sie ist zu nichts anderem bestimmt, als einzelnen, armen und unglückseligen Menschen, am Körper halb oder ganz zugrunde gerichteten Opfern des Krieges zu zeigen, daß es in diesem Staate Gewalten gibt, die unter allen Umständen gerade den armsten der Armen die brutale Faust auf den Nacken legen. (Souhlas na levici.)

Das Gesetz, welches die Einkommensgrenze für Rentenansprüche der Kriegsbeschädigten von 6000 auf 5000 bezw. bei Unselbständigen von 12.000 auf 10.000 jährlich herabsetzt, wird damit.... (Posl. Simm: Man müßte die Herren zwingen, mit diesem Einkommen ein Jahr zu leben!) das wäre allerdings das Einfachste, um die Herren gründlich zu kurieren, namentlich die Herren, die draußen Brot und Wurst billiger einkaufen als die anderen in den Städten. Das Gesetz wird mit dem eingetretenen Preisabbau, mit der Herabsetzung der Löhne und Gehälter begründet. Ich will mich in die ganze übrige Kriegsbeschädigtenfrage nicht einlassen, sondern bloß feststellen, wie charakteristisch es ist, daß man, und zwar mit Recht, bei der Steuergesetznovelle, die uns heute vorliegt, eine Herabsetzung des steuerfreien Existenzminimums naturgemäß nicht vorgenommen hat. Umso schlimmer wirkt es, wenn wir uns erinnern, wie vor nicht allzulanger Zeit im Wehrausschuß der Minister Udržal und im Budgetausschuß der Obmann, der damalige Berichterstatter Herr Bradáè in beweglichen Worten und Tönen von der Not sprachen, die im Offizierskorps der Èechoslovakischen Republik Einzug gehalten habe, sodaß wir das Gefühl haben, daß wenn für diese Menschen nichts geschehen wird, in wenigen Monaten die ganze junge Offiziersgeneration dahin gestorben sein müßte. Meine Herren! Ich will nicht vom Preisabbau reden, nicht von der Senkung der Gehälter, sondern ich will von den außerordentlichen Zuwendungen reden, die wir auf der anderen Seite wiederfinden. Ich meine, auch bei den Selbständigen ist ein Einkommen von 500 Kronen monatlich kaum ein solcher Luxus, daß er daneben nicht auch die Kronen für die Kriegsbeschädigten-Rente vertragen könnte.

Aber, meine Herren, was das Widersinnigste ist, das ist die Tatsache, daß kein Mensch einen wirklichen Zweck des Gesetzes, einen staatspolitischen Zweck anzugeben vermag. Bitte, als wir im Vorjahr ein unsympathisches Gesetz, das Gesetz über die Herabsetzung der Staatsbeamtengehälter verhandelten - Kollege Malík hat damals auch die Kurage gehabt, über ein, wie er sagte, odioses Gesetz zu berichten - konnte man sich wenigstens einreden, der Finanzminister wolle sparen, der Finanzminister wolle mit den Steuergeldern des Staates vorsichtiger umgehen. Will er hier sparen? Hat uns jemand gesagt, um welche Ziffern es sich handelt? Man hört keine Ziffern. Im allergünstigstem Falle, wenn die angenehmsten Voraussetzungen zutreffen, kann vielleicht eine Ersparnis von 2 Millionen Kronen erzielt werden. Es ist auch das eine sehr unsichere Ziffer und der Herr Vertreter des Ministeriums für soziale Fürsorge, der in dieser Frage gewiß genau Bescheid weiß, hat im sozialpolitischen Ausschuß ausdrücklich erklärt, die finanzielle Frage falle bei dieser Vorlage absolut nicht ins Gewicht, sie werde überhaupt nicht in Rechnung gezogen. Warum also? Die Vorlage ist mit Ende des Jahres 1924 befristet. Wie stehen nun die Dinge? Wir wissen, daß noch lange nicht alle Invalidenrenten durchgerechnet sind, namentlich nicht die Rentenerhöhungen und Nachzahlungen auf Grundlage des Jännergesetzes vom Jahre 1922. Wir wissen, daß die Invalidenämter jetzt - bitte, geleistete Arbeit wird von uns anerkannt, auch wenn wir Kritik üben - bestrebt sind, endlich auch die Ziffern für die Witwen und Waisen, die Nachzahlungen beziehungsweise Abfindungen für solche Kriegswitwen, die ein neues Ehebündnis eingegangen sind, und dgl. mehr aufzuarbeiten.

Noch sind wir nicht fertig, noch wissen wir, daß diese Arbeiten weit in das Jahr 1924 hineindauern werden und schon kommt man und belastet die Administrative mit einer neuen ungeheuerlichen Arbeit. Denn wenn das Gesetz einen Sinn haben soll, wenn ein Gesetz nicht bloß ohne jede psychologische Grundlage gemacht wird, muß es natürlich heißen, daß die Invalidenämter im Laufe dieses Jahres imstande sein müssen" die ganzen Invalidenrentenfälle aufzuarbeiten - wir wissen nicht wieviel Einzelfälle es sind. Ich glaube nach der Zahl der in der Versorgung des Amtes stehenden Personen müssen es, wenn man bedenkt, daß es ja viele Familien betrifft, mindestens 150.000 Fälle sein. Der Herr Sektionsschef schüttelt den Kopf. Man möge uns doch eine ungefähre schätzungsweise Ziffer nennen. Nehmen wir nur an, daß es 100.000 Fälle sind, (Výkøik: 72.000.) und wenn es nur 72.000 Fälle sind... (Výkøik: 40.000.), das ist ganz ausgeschlossen.... so müssen diese Tausende und Tausende von Fällen doch im Laufe des Jahres überprüft werden. Jetzt aber muß mit der Auszahlung der Renten fortgefahren werden und zwar nach dem gegenwärtigen Gesetz aufgrund der gegenwärtig zuerkannten Ansprüche. Meine Herren! Wollen Sie, wenn wirklich in einigen Tausend Fällen festgestellt werden sollte, daß einige wenige Personen nunmehr unter diese Grenze von 6000 und 5000 Kronen, beziehungsweise 10.000 und 12.000 Krronen Jahreseinkommen fallen, wollen Sie von diesen eine Rückerstattung verlangen? Ich verlange vom Herr Berichterstatter klipp und klar darüber Antwort, ob man denn den Mut haben wird, die Rückerstattung zu verlangen, daß Sie nicht nur den Mund spitzen, sondern, daß auch einmal gepfiffen werden muß, wie es nach einem alten Volksausdrucke heißt. Nun ist es aber ergötzlich, daß es im Ausschußbericht, der vom Herrn Berichterstatter Malík unterschrieben ist, heißt: Es läßt sich mit Sicherheit urteilen, daß der Kreis jener Personen, auf die sich die im § 2, Abs. 1 enthaltenen Beschränkungen bis 31. Dezember 1923 bezogen, durch die Neuregel ng nicht erweitert werden wird. Das heißt also, der Berichterstatter glaubt aufgrund seiner aus dem Ministerium hervorgegangenen Informationen, daß vermutlich kaum eine nennenswerte Zahl von Kriegsbeschädigten betroffen werden wird, denen man aufgrund dieses Gesetzes den Rentenanspruch wird entziehen müssen. Warum aber geschieht dies dann? Wenn Sie selbst glauben, daß Sie sogar auf Grundlage dieses Gesetzes die Rentenansprüche keinem werden entziehen können, warum dann das Gesetz? Entweder ist es sinnlos oder aber ist das, was der Herr Berichterstatter hier geschrieben hat, offensichtlich ein Irrtum und eine Unrichtigkeit. Aus dem ganzen geht hervor, daß es sich hier um einen reinen Justamentstandpunkt handelt. Ah! Vielleicht ist es das! Man will jetzt den Kriegsbeschädigten - das sagt man nämlich nicht darin, man will offenbar die Fälle der Kriegsbeschädigten, deren Rentennachzahlungen aufgrund des Jännergesetzes vom Jahre 1922 nicht erfolgt sind, aufgrund dieses neuen Gesetzes behandeln. Das heißt natürlich, daß alle die Rentennachzahl ngs fälle noch mehr verzögert werden gegenüber dem bisherigen System. Ob das der Wille einer sozialen Gesetzgebung sein kann, ist die Frage. Ich finde für dieses Gesetz von keinem Standpunkte aus einen Grund als den: Der Finanzminister diktiert, es müssen Ersparnisse überall gemacht werden, gleichgiltig an wem, und darum ist dieses Gesetz ein Justamentgesetz. Es ist eine eigene Art, wie die Finanzverwaltung dieses Staates sich gegenüber den Kriegsopfern verhält. Die Finanzverwaltung hebt zwar heute immer noch die sogenannte Kriegssteuer ein, sie hebt immer noch all die Steuerrückstände aus den Jahren 1914 bis 1918 ein, sie verwei ert aber den wirtschaftlichen Opfern des Krieges bis heute ihr Recht.

Und nun gehen Sie daran auch den im Kampf zerbrochenen Opfern des Krieges ihre brutale Faust fühlbar zu machen. (Potlesk na levici.)

9. Øeè posl. Schälzkyho (viz str. 1643 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Mit Bedauern müssen wir feststellen, daß die Befürch ng der Kriegsopfer bezüglich der Herabsetzung der Einkommensgrenze für die Kriegsbeschädigten von 6000 auf 5000 Kronen sich erfüllt hat. Wie unrecht und wie unangebracht die Versuche sind, mit Ersparungsmaßnahmen gerade bei den armen Kriegsopfern einzusetzen, zeigte sich schon darin, daß sich für diese Gesetzesvorlage lange Zeit kein Berichterstatter im Ausschuß finden wollte, so daß diese Vorlage wiederholt, trotzdem sie auf der Tagesordnung des sozialpolitischen Ausschusses stand, abgesetzt werden mußte. Wie bei dem Abbau der Beamtengehälter, beim berüchtigten Dezembergesetz, hat sich auch hier der Abg. Malík hergegeben, um auch bei diesem Abbau das Referat zu übernehmen und den armen Kriegsopfern zu zeigen, wie man in der Wirklichkeit den Dank von Volk und Heimat abstattet und die hochtrabenden Ve sprechungen einer zeitgemäßen ausreichenden Versorgung der Kriegsopfer erfüllt.

Nach Abs. 1 § 2 des Gesetzes vom 25. Jänner 1922 wurde die Einkommmmensgrenze, die zum Betrage der Kriegsbeschädigtenrente berechtigt, mit 6000 bzw. 12.000 Kronen festgesetzt, welche Bestimmung bis 31. Dezember 1923 befristet ist. In anderen Staaten besteht, wie bereits von anderer Seite betont wurde, z. B. England, Österreich, Frankreich usw. überhaupt keine Einkommensgrenze. Die Invalidenrente wird aufgefaßt als Entschädigung für die im Dienste des Vaterlandes erlittene Schwächung der Gesundheit oder Verstümmelung des Körpers. In der Èechoslovakei aber ist es diese Bestimmung über die Einkommensgrenze, die den Kriegsopfern, selbst auch den Kriegsblinden, die mit fremder Hilfe und Unterstützung ein selbständiges Gewerbe betreiben, mehr als 6000 Kronen verdienen, jede staatliche Gebühr entzieht, woraus schon das Unrecht dieser Bestimmung ersehen werden kann. Als Einkommensgrenze könnte ein arbeitsloses Einkommen aus Renten und Zinsengenuß in einer bestimmten Höhe in Frage kommen. Denn durch die Festsetzung einer so niedrigen Einkommensgrenze, die den Verlust der Rente mit sich bringt, besteht die Gefahr, daß gar manche das Streben, durch eigene Anstrengungen den Lebensunterhalt sich zu verdienen oder die Lebensführung zu verbessern, aufgeben, wodurch keineswegs ein Ansporn zur Arbeit gegeben wird. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.)

Zu dieser Herabsetzung ist auch deswegen kein Grund vorhanden, weil eine derartige Verbilligung der notwendigen Bedarfsartikel noch nicht eingetreten ist. Als Unrecht empfinden wir, das sei hier wieder festgestellt, die Unterscheidung zwischen selbständig und unselbständig erwerbenden Invaliden. Als am 18. Oktober dieses Jahres alle Invalidenorganisationen in machtvollen Kundgebungen für ihre Forderungen und die Erkämpfung einer menschenwürdigen Versorgung durch den Staat auftraten, haben auch èechische Parteien den Organisationen ihre Unterstützung zugesichert und versprochen. Heute müssen sie sich vor dem Diktat der Parteiabmachungen ihrer Führer beugen. Dabei ist zu bedenken, daß diese Herabsetzung, wie soeben vorhin wieder nachgewiesen wurde, gar keinen finanziellen Effekt für den Staatssäckel mit sich bringt, da die administrative Durchführung dieser Bestimmungen mehr verschlingen dürfte, als man den armen Kriegsopfern durch die Herabsetzung der Einkommensgrenze entzieht. (Posl. Böhr: Und dazu die großen Verzögerungen!) Heute sind noch nicht einmal die Renten nach dem Gesetz vom 22. Jänner 1922 ausgerechnet und angewiesen. Jedesmal, wenn im Parlament über eine Kriegsbeschädigtenangelegenheit verhandelt wurde und verhandelt wird, werden laute und heftige Klagen gegen diese Schlamperei im Landesamt erhoben, die Schuld ist, daß die armen Kriegsopfer heute noch nicht in den Bezug der ihnen gesetzlich zustehenden Renten gelangt sind. Selbst die mit Zustimmung der Regierung angenommene Resolution im Vorjahre, daß dahin getrachtet wird, daß diese rückständigen Auszahlungen innerhalb von 6 Monaten erfolgen sollen, konnte keine Ordnung bringen und wurde auch nicht ausgeführt. Wenn diese neuen Bestimmungen Gesetzeskraft erlangen werden, wird die Konfusion in den Landesämtern noch größer werden. Das einzig Vernünftige wäre, dort Ordnung zu machen, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß die Kriegsopfer ehestens in den Bezug der ihnen gesetzlich zustehenden Renten gelangen, bevor man neue Verwirrung schafft. Daß diese gesetzlichen Bestimmungen dazu benützt werden, um einer möglichst großen Anzahl die staatliche Rente zu entziehen, ebenso wie es bei den sozialärztlichen Kommissionen Übung ist, den Rentenbezug herabzusetzen, das ist uns ganz klar. Damit aber wird nur Verbitterung und Unzufriedenheit unter den Kriegsopfern erzeugt, aber keine Vorteile erzielt. Mit schönen Versprechungen, die den Kriegsopfern wiederholt gemacht worden sind, ist diesen nicht geholfen. Wir empfinden es auch als ein Unrecht, wenn den kinderlosen Kriegswitwen im Falle, daß ihre Erwerbsfähigkeit nicht um mindestens 30% herabgesetzt ist, die Rente entzogen wird. Gerade in der letzten Zeit erhielten viele die Mitteilung von diesen Streichungen der Kriegswitwengebühren. Nicht wegen verlorener persönlicher Erwerbsfähigkeit, sondern als Ersatz für den verlorenen Ernährer, der unersetzbar ist, soll ihnen die Rente gebühren. Man darf doch nicht übersehen, daß eine Witwe bei den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht so leicht einen auskömmlichen Verdienst finden kann und daß sie bei der herrschenden Arbeitslosigkeit noch dem Manne den Arbeitsplatz streitig macht. Daß auch bei diesen ärztlichen Untersuchungen das Bestreben zutage tritt, dem Staat die Renten zu ersparen, zeigen die vielen Klagen über unrichtige Beurteilung des Krankheitszustandes, das beweisen die zahllosen Beschwerden, die gegen diese sozialärztlichen Kommissionen erhoben werden. Von Seiten der Organisationen der Invaliden wurde daher wiederholt gefordert, daß diese Rekurse einer beschleunigten Erledigung zugeführt werden und daß die Beschwerdeführer persönlich der Kommission vorgestellt werden. Zu welchen Folgen die Unterscheidung zwischen wirtschaftlich Selbständigen und Unselbständigen führt, ersieht man zum Beispiel bei den Invaliden, denen Trafiken bewilligt wurden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten kriegsbeschädigte Trafikanten Renten nur dann, wenn sie ein Einkommen aus der Trafik beziehen, das die Rente nicht um 100% übersteigt. Dadurch ist ein großer Teil von Trafikanten vom Rentenbezug ausgeschaltet. Ich habe daher mit meinem Kollegen Dr. Luschka schon vor einiger Zeit den Antrag eingebracht, daß die Einkommensgrenze für Trafikanten ebenso wie bei den wirtschaftlich Unselbständigen mit 12.000 Kronen Jahreseinkommen festgesetzt werde. Nach den heutigen Erfahrungen wissen wir, daß dieser Antrag natürlich gar keine Aussicht auf Annahme hat. Der Trafikinhaber nimmt nur perzentuell an dem Verkaufserlös der Erzeugnisse des staatlichen Tabakmonopols teil. Die Trafikinhaber sind eigentlich nur Zwischenhändler des staatlichen Tabakvertriebs und können deshalb nicht als selbständig erwerbtätig angesehen werden.


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