Ètvrtek 13. prosince 1923

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 242. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 13. prosince 1923.

1. Øeè posl. Schuberta (viz str. 1454 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes über die Trennung und Zusammenlegung der Gemeinden und über die Änderung der Grenzen der Gemeinden, Bezirke, Kreise und Länder steht heute abermals auf der Tagesordnung und es herrscht augenscheinlich das Bestreben vor, auf dem unheilvollen Weg, den man diesbezüglich seinerzeit beschritten hat, weiter zu wandern. Es wäre wohl besser gewesen, die gesetzgebende Maschinerie stillstehen zu lassen, als Gesetze zu schaffen, welche mit dem Willen eines großen Teiles der Bevölkerung nicht im Einklange stehen, sondern von vorne herein schon zur Kritik herausfordern. Aus der Summe der Erfahrungen, die wir betreffend die Handhabung dieses Gesetzes gesammelt haben, haben wir Anlaß zu voll begründeten und schweren Anklagen. So unschuldig die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes an sich scheinen, so mißbräuchlich ist in sehr vielen Fällen ihre Anwendung, die oft darauf hinausgeht, deutsche Gemeinwesen ihres nationalen Charakters zu entkleiden oder auf Unkosten deutscher Gemeinden angrenzenden èechischen Gemeinden wertvolle deutsche Steuer- und Umlageobjekte zuzuschanzen. Die Entnationalisierung und Verarmung vieler deutscher Gemeinden erscheint Ihnen als ein recht erstrebenswertes Endziel. In der Wahl der Mittel sind Sie nicht zweimal wählerisch, und wo ein gelinder Druck nicht zum Ziele führt, dort greifen Sie zu schärferen Mitteln, um Ihren Willen durchzusetzen.

Dieses Gesetz stellt keine gerechte administrative Maßregel dar, im Gegenteil, es ist ein nacktes Politikum. Während in anderen Staaten erworbene Rechte und durch viele Jahre festgefühlte Verbände respektiert werden und ungelockert bleiben, zerstören sie solche Jahrhunderte lang eingelebte Verbände und Verhältnisse und verletzen dadurch auch das heiligste Gefühl, das ein Volk hat, sein Heimatsgefühl. Gegen vernünftige Trennungen oder vernünftige Zusammenlegungen von Gemeinden, die im gemeinsamen Einverständnisse mit den Beteiligten erfolgen und einem unausweichlichen Bedürfnis entsprechen, wird wohl niemand etwas einzuwenden haben. Aber die Neubildungen, die Sie namentlich an den Sprachgrenzen schaffen, stellen sich in sehr vielen Fällen als feindliche Akte gegen unser Volk dar. Die Sache wird dadurch nicht besser und gerechter, wenn man, um die wahre Absicht zu verschleiern, die Sache mit sozialen Floskeln und Schlagworten begründet. In vielen Fällen steuern Sie durch dieses Gesetz von vorne herein schon direkt darauf los, durch solche Zusammenlegungen und Trennungen eine èechische Mehrheit in diesen Gemeinden zu erzwingen. Die Beweisbeispiele hiefür sind äußerst zahlreiche und würde ich wohl meine Redezeit bedeutend überschreiten, wenn ich nur einen kleinen Teil, nur die wichtigsten Fälle, anführen würde. Man kann es augenscheinlich nicht mehr erwarten, bis man den kargen Rest unserer Gemeinde- und Bezirksautonomie zertrümmelt. Diese Sache ist für uns von so eminenter, grundlegender Bedeutung, daß wir nicht verabsäumen werden, sie vor einem internationalen Forum zur Sprache zu bringen. Allerdings, wir wissen, dieses internationale Forum, der Völkerbund, ist eine sehr zusammengewürfelte Gesellschaft, (Výkøiky.) wo neben wenigen Ehrlichen und Einsichtsvollen ein großes Heer von Übersiegern sitzt, deren Stimmen nicht für das Recht, nicht für die Gedrückten und Gequälten dieser Erde abgegeben werden. (Sehr richtig!) Mit einem Wort, ein Völkerbund für die Starken, ein Völkerbund, in seiner Mehrheit viel zu mutlos und marklos, um für die wahre Demokratie und das Selbstbestimmungsrecht der Völker eine Lanze zu brechen.

Wenn es sich um die Bezirke und Gemeinden handelt, dann wären viele wichtigen Dinge zu bereinigen, dann wäre in aller erster Linie eine grundlegende, keine Scheinsanierung der Gemeinde- und Bezirksfinanzen durchzuführen. Denn viele Gemeinden und Bezirke und die ihnen auch oft angegliederten Finanzinstitute brechen unter der ast der Umlagen, der wertlosen Lokalbahnaktien, die in ihren Besitze sind, und namentlich unter der Last der Kriegsanleihe zusammen. Die Schikanierung der Gemeinden geht aber noch viel weiter. Heute erhalten unsere Gemeinden die Gemeindeumlagen so verspätet zugestellt, daß sie dadurch in schwere finanziele Verlegenheiten geraten und sehr oft der geregelte Gemeindevoranschlag ins Wanken gerät. Sorgen Sie dafür, daß die Steuerämter rechtzeitig die Umlagen abliefern und weisen Sie diesen Steuerämtern rechtzeitig die eventuell bei ihnen nicht vorhandenen Beträge an, wenn sie aus einem Bezirke bei Zeiten nicht aufgebracht worden waren. Für diese wichtigen Fragen, für diese Lebensfragen des Volkes haben Sie kein Verständnis. Es grenzt nicht mehr an Saumseligkeit und Verständnislosigkeit, was wir diesbezüglich erleben, es ist direkt böser Wille, der sich nach dieser Richtung hin schrankenlos auslebt. Nicht soziale, nicht administrative, nicht wirtschaftliche, sondern einzig und allein nationale Beweggründe waren für die Schaffung dieses harten Gesetzes ausschlaggebend. Ein besonders bezeichnendes Beispiel, wie leichtfertig, wertvolle Errungenschaften mißachtend, Sie vorgehen, zeigt der Fall, der sich auf das Dorf Rot-Aujezd im Bezirke Mies bezieht. Schon im März 1921 hatte ich, als damals auch dieses Gesetz in Verhandlung stand, Gelegenheit, eindringlich auf diesen schweren Fall und seine so verderblichen Folgen hinzuweisen. Die Sache ist seit dieser Zeit nicht zur Ruhe gekommen, nein, im Gegenteil, sie taucht eben jetzt aufs Neue aus der Versenkung auf und ist erst vor Kurzem wieder von unverantwortlichen Faktoren Ihrerseits zu neuer Verhandlung und zu neuem Streit gestellt worden. Rot-Aujezd in Böhmen und Nemèitz in Mähren waren vor dem Kriege die zwei einzigen Gemeinden in diesen Ländern, die mit eiserner Zähigkeit und mit Hilfe verschiedener öffentlicher Faktoren eine mustergültige landwirtschaftliche Kommassation durchführten. Sowohl die Vertreter des Landeskulturrates von Böhmen, als auch desjenigen von Mähren waren auf diese beiden mit schweren Opfern errungenen landwirtschaftlichen Musterbeispiele stolz. Die aufgewandten Geld- und Arbeitsopfer waren sehr beträchtliche. Rot-Aujezd brachte diese Opfer gern, denn es dachte, ein Werk geschaffen zu haben, das für Kind und Kindeskind segensreich wirkt und unverrückt den Lauf der Jahrhunderte überdauern wird. Sie haben sich geirrt, sie haben nicht gewußt, daß einmal Gesetze geschaffen werden, daß einmal Verwaltungsbehörden amtieren werden, die ihre Aufgabe nicht im Aufbau, sondern in der Zerstörung des Bestehenden zu finden glauben. Die Wirkungen, die die mißbräuchliche Anwendung dieses Gesetzes für Rot-Aujezd auslösen würde, waren weittragender und drückender als die Robot vor 1848. Man hat den Plan, mit 24. Oktober d. J., also vor Kurzem, umgemodelt. Neben der Auskatastrierung von 66 Hektar will man mit dem Masarykschacht der Gemeinde ein Steuerobjekt entziehen, das mit 90 % zum Umlagehaushalte beisteuert. Sowohl kommassierter Grund und Boden, als auch ein wertvolles Steuerobjekt soll dort das Dorf Rot-Aujezd an die èechische Nachbargemeinde Lihn abtreten. (Posl. Pik: Ale ta celá obec bere pøirážky a to neoprávnìnì, a ostatní obce nedostanou nièeho! Èeské obce nedostanou ani haléøe!) Das ist eine Jahrhunderte alte Gemeinde, an deren Bestand Sie rütteln trotz der Kommassation. Der Zwischenruf ändert nichts an der Sachlage, wie ich sie geschildert habe. (Posl. Pik: V Èerveném Újezdì je ta nespravedlnost, že sedláci dostávají pøirážky z dolù a ostatní obce, obydlené dìlníky, nic!) Ich werde gleich darauf antworten. Kommt dieser Plan, geschützt und bestätigt durch ein schlechtes Gesetz zustande, dann wird die Dorfgemeinde Rot-Aujezd aus ihrer durch eigene Kraft erreichten bevorzugten Stellung zu einer beklagenswerten, mit finanziellen Nöten ringenden Zwerggemeinde herabsinken. Das ist der Zweck der ganzen Sache. Es wird das Verdienst eines angeblich modernen Regimes sein, dies nach und nach erreicht zu haben.

Wir erleben noch andere sonderbare Dinge. Mit Iglau soll die èechische Gemeinde Holzmühl vereinigt werden. Diesbezieglich hat mein Kollege Pittinger bereits interpelliert. Selbst die èechische Gemeinde Holzmühl ist gegen diese Zusammenlegung. Trotzdem wird diese jedoch verfügt. Dadurch kommen die nationalen Leidenschaften gewiß nicht zum Schweigen, im Gegenteil, es wird neuer nationaler Streit und Hader wieder entfacht.

Nebenbei, in Parenthese, möchte ich auf den Zwischenruf antworten, daß die Sache auch darauf hinausgeht, Grund zu enteignen, um èechische Wünsche der Nachbargemeinde Lihn nach einer Bürgerschule zu erfüllen. (Posl. Pik: To je nesprávné!) Bei Ihnen ist alles "nesprávné", was wir sagen. Aber wenn Sie die Wirtschaftskraft der Deutschen schädigen und brechen, schädigen und brechen Sie damit das wirtschaftliche Fundament Ihres eigenen Staates. Böhmen war in jenen Epochen seiner Geschichte am blühendsten und stärksten, in denen der deutsche Kultureinfluß am stärksten war. Die deutschen Städtegründungen brachten eine ungeahnte Blüte für dieses Land. Deutsches Recht fand Eingang und tiefe Geltung auch hier im Weichbilde der Altstadt und der Burg. Sie untergraben unsere deutschen Gemeinwesen und zerstören die nationale, soziale und wirtschaftliche Einheit und Geschlossenheit derselben. Feindschaft und Haß sind keine Werte zeugenden Faktoren, sie bringen vielleicht anfänglich einen Scheinerfolg, an dem sich chauvinistische Gemüter erfreuen, sie schaffen aber anderseits bei der Gegenseite so tiefgehende Verbitterung, daß dieselbe auf Generationen hinaus aufrecht bleibt.

Glauben Sie, daß der Bauer, mit dessen ererbtem Boden Sie durch Ausschaltung desselben aus dem uralten Gemeindeverband, der ihm ans Herz gewachsen ist, gegen seinen Willen verfügen, Ihnen ein begeistertes zustimmendes Loblied singen wird? Diesem Wahne werden Sie sich ja wohl nicht hingeben wollen, denn der deutsche Bauer hängt tief und unverrückt an seiner Scholle, die Scholle ist die halbe Seele seines Lebens.

Was dieses Gesetz im Sinne hat, ist kein Abbau, das ist ein Aufbau des Hauses und nur diesen scheinen Sie pflegen und fördern zu wollen.

Schon im Vorjahre lagen nach dem seinerzeitigen Ausschußberichte 2929 unter dieses Gesetz zugewiesene Fälle vor. Seitdem ist es nicht besser geworden, im Gegenteile, der Druck hat sich verschärft und vertieft und deshalb ist auch unsere Gegnerschaft gegen dieses Gesetz eine verstärkte und vertiefte geworden und Sie werden keine ehrliche deutsche Seele in diesem Staate finden, die Ihr Vorgehen nicht verurteilt.

Wenn dieses Gesetz ernst gemeint wäre, wenn es ernst geschaffen worden wäre mit idealen und zugleich mit praktisch weitausblickenden Tendenzen, dann hätte es eine Unterlage für eine vernünftige Anwendung gefunden. Es ist merkwürdig, daß parallel mit der Gemeindetrennung nicht auch einwandfreie Bestimmungen herausgegeben wurden, ob und in welcher Weise und von wem die vollständige Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens und Gutes und der gemeinschaftlichen Lasten, sowie der Zuständigkeitsverhältnisse der Gemeindeangehörigen durchzuführen ist.

Insbesondere wegen dieser Zuständigkeitsverhältnisse wird später zwischen den neugebildeten Gemeinden ein neuer Kampf entbrennen und werden neue Prozesse entstehen. So entfacht dieses Gesetz neue Kämpfe, anstatt dieselben zu mildern und zu begraben. Und wenn schließlich der Fall eintritt, daß die neuen Gemeinden sich über das Vermögen der Gemeinde und über die Zuständigkeitsverhältnisse der Gemeindeangehörigen nicht einigen, dann kommt die Lücke im Gesetze, das keine ausreichende Normen, wem die Entscheidung obliegt, geschaffen hatte, zum unverhohlenen Ausdrucke. Was dann, stelle ich die Frage? Ist die Trennung dann gültig oder nicht? Dieses Gesetz wird in vielen Fällen zum Totengräber unserer Gemeindeautonomie. Es wird aufs neue verlängert und viele, insbesondere Sprachgrenzengemeinden müssen damit rechnen, daß sie auch im Jahre 1924 nicht zur Ruhe kommen.

Im Ministerium des Innern ist man, wenn man Aufschlüße näherer Art in einzelnen Fällen verlangt, ein Buch mit 7 Siegeln und verschanzt sich hinter den Ministerrat, als wenn es keine Referenten gäbe, die dem Ministerrate die Anträge stellen, der sie ja dann mit Ja und Amen ann immt. Bangt Ihnen nicht vor der Folge dieser Methode? Wahre, echte, überragende Kultur arbeitet nicht mit rücksichtsloser Gewalt. Die Methoden der Kultur sind Methoden der Kraft und der Milde zugleich. Sie gehen einen anderen Weg: Schöne Worte, verhängnisvolle, unverantwortliche Taten. Einer ihrer Redner hat beispielsweise schon in der Außendebatte das Wort, "vernünftiger ruhiger Nationalismus" im Munde geführt. Allerdings im Munde nur, denn die Erfahrung lehrt, daß jene Männer, die solche Worte volltönend im Munde führen, sie am wenigsten im Herzen tragen und meist Troubadoure des Hasses sind. Wenn sie wahren, völkerversöhnenden Anschaunungen nicht zum Erfolge verhelfen wollen, dann leben Sie sich nur ganz wunschgemäß im Unrecht aus und benützen Sie ihre gleißnerischen Worte, wie Sie es ja ohnehin tun, nur als schönrednerische Blüten. Doch wie tief auch Ihre Unaufrichtigkeit nach dieser Richtung hin geht, wie tief Sie sich in Ihrer unehrlichen Politik auch ausleben, eines wissen wir: Es wird eine Zeit kommen, die auch über dieses Ihr Gebahren den Stab brechen wird. Solche Gesetze führen nie und nimmer zur Gesundung des Staates. Jetzt, wo vor den Toren der Republik, wo in Deutschland sich schwere welterschütternde Geschehnisse vorbereiten, sollten Sie doch weitblickender sein. Wenn Sie Eroberungen machen wollen, dann wetteifern Sie mit uns in den Werken friedlicher Kultur, nicht aber durch offene und verschleierte Konfiskationen unseres Besitzes. Es kann ja eine Zeit kommen, die Ihre Fehler korrigiert und die Korrektur dieser Fehler birgt dann neue Herbheiten und neue Keime des inneren Kampfes und der innern Bedrückung der Völker in sich. Der Fluch vergangener Jahrhunderte würde wieder neu aufleben und neu unglückliche Opfer in diesem Lande suchen. Und davor sollten Sie, wenn Sie vor der Geschichte die Verantwortung übernehmen wollen, sich als angebliche Republikaner hüten und schützen. Sie tun es nicht, Sie schaffen im Gegenteil neue Gärungsherde für die Gegenwart und für die Zukunft.

Deshalb muß unsere scharfe, schwere Kritik einsetzen und deshalb lehnen wir dieses Gesetz, das eines Rechtsstaates unwürdig ist, im Sinne unseres ehrlichen und charaktervollen Parteiprogrammes ab. (Potlesk na levici.)

2. Øeè posl. R. Fischera (viz str. 1458 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Gesetzesvorlage, durch welche der Regierung die Ermächtigung erteilt werden soll, Handelsverträge abzuschliessen und mit Zustimmung des Präsidenten provisorisch in Kraft zu setzen, geht zurück auf das Gesetz vom 25. November 1919; in diesem Gesetz heißt es an der entscheidender Stelle, auf deren wesentlichem Inhalte auch die heutige Gesetzvorlage basiert: "Die auf Grund der §§ 1 und 2 provisorisch in Kraft gesetzten Handelsverträge sind sofort zur verfassungsmäßigen Erledigung zwecks endgültiger Genehmigung verzulegen." Das Gesetz selbst wurde zeitlich begrenzt für das Jahr 1919/1920, es sollte selbst ein Provisorium sein und es ließ sich vielleicht unter den Verhältnissen, wie sie 1919, kurz nach Errichtung des Staates, bestanden, zu einer Zeit, wo die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse noch vollständig ungeklärt waren und die staatlichen Grenzen vieler europäischen Staaten ebenfalls noch nicht endgiltig bestimmt waren, rechtfertigen. Aber wir haben doch jetzt einen wesentlich anderen Zustand. Gerade die Vertreter der èechischen Koalitionsparteien und die Vertreter der Regierung, können nicht oft genug darauf hinweisen, daß der èechische Staat selbst "konsolidiert" ist. Immer hören wir dieses Wort bis zum Überdruss und wir können und müssen zugestehen, daß heute doch wesenlich andere Verhältnisse sind als vor vier Jahren, wo der Regierung dieses Ermächtigungsgesetz gegeben wurde. Die wirtschaftlichen Schwankungen sind viel geringer geworden, wir haben etwas festere Verhältnisse zu verzeichnen und es wäre infolgedessen schon im Vorjahre nicht notwendig gewesen, dieses Gesetz noch einmal zu verlängern, sondern es hätte schon damals auch von den Regierungsparteien der Standpunkt eingenommen werden müssen, daß der Abschluß von Handelsverträgen, die wichtigste Einflußnahme auf die Gestaltung der Volkswirtschaft, nicht der Bürokratie überlassen werden kann, sondern Sache des Parlaments sein muß. Im vorigen Jahre ist statt dessen dieses Ermächtigungsgesetz vom November 1919 wesentlich durch die Bestimmung erweitert worden, daß die Regierung die Änderung der Zollkoefizienten wieder ohne jegliches weitere Befragen des Parlaments vornehmen kann, um einen endgültigen Ausgleich in den Preis - und Valutasch wankungen herbeizuführen. Es ist ein Mißbrauch mit dem Ermächtigungsgesetz auch insoferne getrieben worden, als die ursprüngliche Bestimmung, daß die Regierung nur das Recht hat, Handelsverträge provisorisch mit Zustimmung des Präsidenten in Kraft zu setzen, die auf Grund der Meistbegünstigung abgeschlossen werden, vollständig umgangen worden ist. Wir haben seither eine ganze Reihe von Verträgen hier verhandelt, die nicht auf Grund dieser Bestimmung des Ermächtigungsgesetzes allein abgeschlossen worden sind, sondern die weit darüber hinausgehen ohne Rücksicht auf die Bestimmungen der von mir zitierten Gesetzesnovelle. Weiter will ich konstatieren, daß vor allem die Regierung sich nicht an jene zwingende Bestimmung gehalten hat, daß die abgeschlossenen Handelsverträge der verfassungsmäßigen Erledigung sofort zugeführt werden müssen. Schlagen Sie in den Verhandlungen des Abgeordetenhauses nach und Sie werden finden, daß wir Handelsverträge erst 14 Monate nach dem Eintritt ihrer Wirksamkeit der parlamentarischen Behandlung zuführen konnten. Wir haben heute eine Reihe von Handelsverträgen auf der Tagesordnung, darunter den Vertrag mit Frankreich, der - es wird darüber noch gesprochen werden - in vielen Belangen für unsere Volkswirtschaft und die Arbeiterschaft eine ungeheuer schwere Belastung darstellt; dieser Vertrag ist am 17. August abgeschlossen und schon längst in Kraft getreten, nachdem er die Zustimmung des Präsidenten erhalten hat. Es ist also, wie immer wir die Auswirkungen dieses Ermächtigungsgesetzes betrachten, in jeder Hinsicht der ärgste Mißbrauch damit getrieben worden und ein Parlament, das etwas auf Selbstachtung hielte, müßte wegen dieses Mißbrauches, den die Regierung getrieben hat, die Verlängerung dieses Ermächtigungsgesetzes ablehnen. Es wird das Ermächtigungsgesetz, wenigstens in der Presse, auch zu entschuldigen versucht mit dem Hinweise, es habe unpolitischen Charakter und man versucht, allen diesen wichtigen Wirtschaftsfragen dadurch die Schärfe der Gegensätze zu nehmen, daß man sagt, es seien wirtschaft liche Fragen, die mit Politik nichts zu tun haben. Ich verweise nur darauf, daß gerade die Frage der Zoll - und Handelspolitik die Gegensätze am allerschärfsten aufzeigt, die zwischen den Klassen der Gesellschaft, zwischen den einzelnen Schichten, zwischen Land- und Stadtbevölkerung bestehen und daß diese Gegensätze natürlich auch Ausdruck finden müssen in der Stellung, die die parlamentarischen Vertreter der einzelnen Klassen und Schichten der Bevölkerung zu der Handelspolitik, zu den Handels-Verträgen, einnehmen. Wenn wir uns daran erinnern, welche großen parlamentarischen Kämpfe in der besten Zeit des deutschen Parlamentarismus die Erledigung des deutsch - russischen Handelsvertrages ausgelöst hat und wenn ich die Herren von der Mehrheit daran erinnere, welche Haltung sie in den Jahren 1905/1906 im österreichischen Parlament gegenüber der Handelspolitik des alten Österreichs eingenommen haben, so muß ich schon sagen: Es hat sich eine ungeheuere Wandlung in den èechischen Parteien vollzogen, die sich heute in der Volksvertretung jedes Einflusses auf die Gestaltung unserer wirtschaftlichen Beziehungen zum Auslande begeben. Es wäre gerade da die Pflicht des Parlaments, sich Einfluß zu wahren. Darüber hilft auch nicht die Entschuldigung hinweg, daß dieses Ermächtigungsgesetz nur bis zum 1. Feber, also einen Monat länger, in Giltigkeit sein soll. Denn der Motivenbericht weist ausdrücklich darauf hin, daß bis dahin u. a. folgende Verträge unter Dach gebracht werden sollen. Der Vertrag mit Österreich, Schweiz, Belgien und anderen Staaten, wie es im Motivenberichte heißt - sie sind nicht alle aufgezählt. Wenn wir uns vergegenwärtigen, ein wie großer Teil der Ein- und Ausfuhr von und nach Österreich geht, wie eng die wirtschaftlichen Beziehungen gerade mit diesem Lande sind, so kann die Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes nichts anderes bedeuten, als den Einfluß des Parlaments gerade beim Abschluß des Handelsvertrages mit Österreich auszuschalten. Wir müssen aus der Aussen- und Handelspolitik dieses Staates den Schluß ziehen, daß wir alle Ursache haben, uns gerade in diesem Falle unseren Einfluß nicht nehmen zu lassen, sondern dafür zu sorgen, daß beim Abschluß des Handelsvertrages mit Österreich das Parlament ein entscheidendes Wort mit zu reden hat. Im Motivenbericht heißt es: "Die wirtschaftliche Situation der Èechoslovakei erfordert es, daß die abgeschlossenen Handelsverträge sofort wirksam werden." Dieser Satz wird seine Giltigkeit nicht nur bis zum 1. Feber 1924 haben, sondern es wird dies lange Zeit fast immer der Fall sein, weil jedes Vakuum in wirtschaftlicher Beziehung zwischen einzelnen Staaten schädigend wirkt und darunter vor allem die Arbeiter leiden. Aber gestatten Sie gerade hier den Hinweis darauf, daß es die Èechoslovakei nicht immer so eilig hat, bereits abgeschlossene Handelsverträge, durch welche Handelsbeziehungen angebahnt werden sollen, in Kraft zu setzen. Ich erinnere daran, daß der Vertrag mit dem größten europäischen Wirtschaftsgebiet, mit dem 120 Millionenvolke der Russen verschleppt und verhindert wird und trotz allen Drängens und aller Urgenzen der raschesten parlamentarischen Erledigung nicht zugeführt wird, weil es einer kleinen, aber mächtigen Gruppe in der Koalition so paßt, den Vertrag mit Russland zu verhindern, während alle andern europäischen Staaten rege Handelsbeziehungen mit diesem Staate längst haben. Wir meinen, daß die Regierung es gerade in diesem Parlament sehr leicht hat, sie kann es jederzeit einberufen, auch die Handelsverträge, so wie sie ihr passen, durchzubringen, denn wenn sich einmal die "Pìtka" geeinigt hat, wird an der Vorlage nichts mehr geändert und außer den Herren der "Pìtka" und dem Herrn Referenten, der gezwungen ist, die Vorlage durchzusehen, schert sich kein Teufel darum und liest sie niemand, es wird einfach abgestimmt und angenommen. Keine Regierung hat es so gut und befindet sich in einer so glücklichen Situation dem Parlamente gegenüber wie gerade die Regierung unseres Staates. Trotzdem besteht eine systematische Beiseitedrängung des Parlamentes, sodaß es an Achtung immer mehr verlieren muß, je mehr eine solche Art der Behandlung äußerst wichtiger Vorlagen hier platzgreift. Wenn das Parlament nur einen Funken von Selbstachtung hat, muß es dagegen auftreten. Wir wenden uns nicht nur aus Gründen des parlamentarischen Ansehens gegen das Ermächtigungsgesetz, sondern wir sind ebenso im Interesse aller jener Kreise dagegen, die berührt werden von der Art, wie unsere Handelsbeziehungen zum Auslande geregelt werden, vor allem im Interesse unserer Arbeiter selbst. Gerade die Arbeiter sind es, die unter den schlechten Auswirkungen der Handelspolitik mehr leiden als sie aus guten Nutzen ziehen. Denn wenn wirklich einmal ein vernünftiger Vertrag gemacht worden ist, haben die Arbeiter bestenfalls mehr Arbeit und Lohn, aber die Folgen einer schlechten Handelspolitik verspüren Sie zu allernächst. Es wird heute von einem Redner unserer Fraktion noch über den Handelsvertrag mit Frankreich gesprochen und Ihnen aufgezeigt werden, ein wie schweres Unrecht es ist, wenn wir die Entscheidung über die wichtigsten volkswirtschaftlichen Dinge der Bürokratie allein überlassen. Die nachträgliche Zustimmung des Parlaments zu einem bereits lange wirksamen Handelsvertrag ist eigentlich nichts anderes als eine vollständig leere inhaltslose Formel, weil es unmöglich ist, einen bereits seit Monaten wirksamen Handelsvertrag durch Parlamentsbeschluß abzuändern, weil damit nichts anderes, als neues Unglück angerichtet wird. Denn Handel und Verkehr, besonders zwischen Staaten, die durch Meere getrennt sind, müssen einen festen Grund haben und es würde niemand, sofern er nicht weiß, ob nicht auch die Rechtsgrundlage des Warenbezuges erschüttert werden kann, ob nicht durch Parlamentsbeschluß nachträglich die Zollsätze u. s. w. geändert werden können, Handelsbeziehungen in der Èechoslovakei anknüpfen wollen und können. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. inž. Botto.) Deshalb ist die nachträgliche Zustimmung des Parlaments zu einem bereits in Kraft stehenden Handelsvertrag nichts anderes als eine leere Verbeugung vor dem Parlamentarismus, die keinen inhaltlichen Wert haben kann. Gerade deshalb weil wir nicht nur im Interesse der Achtung des Parlaments wollen, daß es seinen Einfluß auf die Volkswirtschaft in allen wichtige Fragen geltend macht, sondern auch, weil wir die Stetigkeit der Handelspolitik wollen, welche Stetigkeit uns nicht gewährleistet ist durch die bisherige Art der Regelung der Handelsbeziehungen, werden wir gegen das Ermächtigungsgesetz stimmen; im Interesse des Ansehens des Parlaments und im Interesse der breiten Schichten der Arbeiter, die wir vertreten. (Souhlas na levici.)

3. Øeè posl. Füssyho (viz str. 1469 tìsnopisecké zprávy):

Hölgyeim és Uraim! A köztársaság fennállásának öt éve alatt igen szomoru tapasztalatokat szereztünk a kormánynak a magánvasutak úgynevezett államosításánál tanusított eljárásáról és így jelenleg is érthetõ a bizalmatlanságunk, mellyel a borzsavölgyi vasut álamosítását fogadjuk. Elismerem, hogy bizonyos mértékben a közönség érdeke is megkívánja azt, hogy a vasutigazgatás egységes, központi vezetés alatt álljon; célszerü lehet a vasutnak állami kezelésbe való átvétele a tarifák egységes megállapítása céljából, azonban tiltakoznunk kell bizonyos olyan dolgok és mûveletek megismétlése ellen, melyek fõleg a Kassa-oderbergi vasut, valamint a cseh-német vidékek magánvasutainak államosításánál elõadódtak. Épen ezekbõl a jelenségekbõl jutottam arra a megállapításra, hogy a magánvasutak államosításánál nem a gazdasági követelmények s nem a célszerüség elvei vezetik a kormányt, hanem csakis és kizárólag a cseh soviniszta, elnemzetlenítõ politika.

A Ksod.-vasut, mely a háboru elött Europaszerte a legjobb hirnévnek örvendett s a háboru alatt az óriási munkateljesítmény mellett is megtartotta jó hirnevét, az államosítás után passziv lett s a forgalmi viszonyok 50%-al rosszabbodtak. Az államosításnak áldásos hatása itt fõleg abban nyilatkozott meg, hogy a régi kipróbált személyzet javarészt utilaput köthetett a talpa alá, ki lett dobva a szolgálatból, hontalanná lett téve, mert helyét a Csehországból importált emberanyagnak kellett átengednie csupán azért, mivel a régi személyzet az õslakosság sorából került ki s magyarnak, szlováknak vagy németnek merte magát vallani.

Ezen magyar alkalmazottak ellen történik a borzsavölgyi vasut államosítása is. 73 végleges és 142 ideiglenes alkalmazottja volt a társulatnak 1923, április elsején. Ezeknek a sorsáról az uj gazda "látszólag" igen kedvezõen gondoskodik, midõn kimondja, hogy az alkalmazottak az 1920/690 számu törvény szerint átvétetnek, vagy nyugdijaztatnak, avagy végkielégítéssel elbocsátatnak. Igazán nem értem, hogy miért van szükség a sok vagylagos rendelkezésre, ha az állam tényleg oly anyai módon kíván gondoskodni ezen alkalmazottakról. Miért nem mondja ki a törvény, hogy az összes alkalmazottak átvétetnek és szolgálati helyükön meghagyatnak továbbra is? Azért, mivel a kormánynak szüksége van ezekre a helyekre, hogy mondva-csinált, hajánál elõráncigált indokok alapján szélnek ereszthesse a régieket s a saját embereit ültethesse be s ezzel két legyet üssön egy csapásra. Beregszász színmagyar vidékére sikerült betelepítenie ujabb 200-250 csehszlovákot s az ott élõ magyar nemzetiséget ugyanilyen számmal megapasztja.

Az államosítás után elsõsorban az alkalmazottak illetõségi kérdéseit kezdi piszkálni a kormány; záros határidõket tüz ki az illetõség és állampolgárság megszerzésére oly egyéneknek, akik a vállalat fennállása óta híven és becsületesen teljesítettek szolgálatot oly idõben, amikor az uj, leendõ gazdának, a Csehslovák köztársaságnak még a terve sem született meg. Záros határidõk adatnak az államnyelv elsajátítására és pedig oly rövid határidõk, hogy ennek Mezzofanti sem tudna eleget tenni, aki pedig igazán sok nyelvet beszélt. Ezen szekaturának végsõ eredménye mindig egy és ugyanaz; a régi tisztviselõ el lesz bocsátva, legjobb esetben alamizsnának sem nevezhetõ nyugdijban részesül.

Az 1920/960 számu törvény gyakorlati keresztülvitelét már volt alkalmunk tapasztalni. Ez a törvény a kormánynak a legtágabb teret engedi az önkényeskedésekre. Az elöttünk fekvõ javaslat azonban még nagyobb jogot ad a kormánynak az alkalmazottak megs emmisitésére. A javaslat 3. §-ának utolsó bekezdése ugyanis kimondja, hogy az esetleges végkielégítésre vonatkozó rendelkezések kölcsonös megállapodással módosíthatók. A kölcsonös megállapodás a csehszlovák jogi mûszótárban azt jelenti, hogy a vasutügyi miniszterium oly feltételeket fog diktálni a kölcsönös megállapodáshoz, melyeknek elfogadása az elfogadónak anyagi megsemmisitését és romlását jelenti.


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