Støeda 28. listopadu 1923

Der Staatsvoranschlag enthält für Subventionen und Kredite zur Förderung der Landwirtschaft - werden Sie sagen - ganz ansehnliche Beträge. Wenn wir aber betrachten, wie wenig unseren deutschen Bauern davon zukommt, so muß man doch wohl Aufklärung verlangen, wohin das Geld kommt, bzw. gekommen ist. Man muß uns den Schlüssel bekannt geben, nach welchem diese Beträge auf die einzelnen Länder bzw. Landeskulturräte aufgeteilt werden, in welchem Maße die deutschen und in welchem die èechischen Gebiete Berücksichtigung finden. Im einzelnen müssen die schlesischen Bauern verlangen eine ausgiebige Unterstützung und rasche Erledigung des Wasserleitungsprojektes Engelsberg-Lichtenwerden, ferner das Flußregulierungsprojekt Jägerndorf-Branitz, Schutz der fließenden Gewässer vor Abfallwasser und eine der Rentabilität der Teichwirtschaft entsprechende Regulierung der Fischverkaufspreise, eine intensivere Förderung und raschere Erledigung der Drainage- und Weideprojekte, ferner Schutz der Viehweiden und Weidewirtschaft, Gewährung eines Kredites zur Errichtung von Beispielwirtschaften und mustergiltigen Staalbauten, Hebung des Flachsbaues und der Pflanzenproduktion, die Förderung der Elektrifizierung am flachen Lande und Gewährung von ausgiebigen Beihilfen zum Ankaufe landwirtschaftlicher Maschinen und Spezialgeräte.

Ich muß weiters verlangen, daß das Gesuch des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften für Schlesien um Förderung des Genossenschaftswesens ehestens, und zw. günstig erledigt werde. Dieses Gesuch wurde bereits am 13. April 1923 üb erreicht und enthält im einzelnen die bezüglichen Forderungen. Bis heute ist keine Erledigung erfolgt, obwohl es sich um dringende Maßnahmen handelt, die keinen Aufschub vertragen.

Seit langem wird von der Änderung des Vermögensabgabegesetzes gesprochen. Bis heute ist aber die bezügliche Gesetzesvorlage noch nicht in Verhandlung gezogen worden, obwohl den Regierungsstellen die dringende Notwendigkeit der Novelle bekannt ist. Viele tausende Bauern sind nicht im Stande, die Vermögensabgabe und insbesondere die Vermögenszuwachsabgabe zu bezahlen, heute müssen die meisten Bauern und insbesondere die Kleinbauern Hypothekarkredite aufnehmen, um die fälligen Raten der Vermögensabgabe zahlen zu können. Sie belasten sich also mit verzinslichen Schulden. Je länger die Gesetzwerdung der Novelle hinausgeschoben wird, desto geringer werden die Vorteile, die den erwerbenden Ständen zugedacht sind und wenn man gar hört, daß die Gesetzwerdung dieser Vorlage nicht möglich ist, weil die sozialdemokratischen Parteien Bedingungen daran knüpfen, welche mit ihr in keinem Zusammenhange stehen, so muß man doch die Frage stellen, was die Kleinbauern zu dem Verhalten dieser Parteien sagen werden, die sich immer als die einzig wahren Vertreter der kleinen Bauern aufspielen.

In diesem Zusammenhange muß auch die endliche Einlösung der Kriegsanleihe begehrt werden. Die Landwirte haben vielfach ihre Ersparnisse in Kriegsanleihe angelegt. Nun, wo sie Geld brauchen, würden sie diese Ersparnisse der Wirtschaft zuführen, was auch im Interesse des Staates gelegen wäre, so aber werden durch die Nichteinlösung der Kriegsanleihen die Ersparnisse der Wirtschaft entzogen, die infolgedessen immer weniger leistungsfähig wird.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit ferner darauf verweisen, daß eine Erhölnung der Umsatzsteuer für die Landwirte verhängnisvoll werden muß, weil sie die Weltmarktpreise einhalten müssen und daher die Umsatzsteuer nicht überwälzen können. Wir deutschen Bauern haben kein Interesse daran, die Preise der Lebensmittel zu verteuern. Wir wollen billige Lebensmittel produzieren, was uns aber möglich gemacht werden muß. Der unerhöhte Steuerdruck, die Belastung durch die Vermögensabgabe, die Nichteinlösung der Kriegsanleihe sind nicht dazu angetan, uns die Wirtschaftsführung zu erleichtern und sie zu verbilligen.

Wir deutschen Bauern sind an unsere Scholle gebunden und wollen sie uns u. zw. deutsch erhalten. (Souhlas na levici.) Wenn Sie der Förderung der Landwirtschaft nicht, besonderes Interesse zuwenden, wenn Sie insbesondere die deutsche Landwirtschaft in diesem Staate verkümmern lassen, wenn Sie uns durch die unverhältnismäßig höhere Belastung von unserer Scholle verdrängen wollen, dann mögen Sie wissen: Ein deutsche Bauer läßt sich nicht von seiner angestallten Scholle vertreiben! Sie können uns zu Bettlern machen, aber immer werden wir deutsche Bauern für unsere Scholle kämpfen und niemals zu Verrätern an ihr und unserem Volke werden. (Souhlas a potlesk na levici.)

9. Øeè posl. Stenzla (viz str. 882 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der dem Abgeordnetenhause zur Beratung vorliegende Staatsvoranschlag für 1924 ist, wenn auch die Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Voranschlage von 1923 sich etwas verringert haben, nicht besser und nicht schlechter, als alle vorher eingebrachten Staatsvoranschläge. Wie früher, hat auch diesmal wieder der Staatsvoranschlag für 1924 infolge der verspäteten Vorlage ohne Anwendung von Sorgfalt und genaue Berechnungen das Licht dieses Hauses erblickt, mit der gleichzeitigen Bestimmung, innerhalb einer Galgenfrist geschluckt und verdaut zu werden. Es ist das ein sehr gefährliches Experiment, das die Regierung hier vornimmt, und ich habe genug Veranlassung, die von deutscher parlamentarischer Seite nun schon so oft erfolgten Warnungen zu wiederholen, nicht im Schnellzugstempo und überhastet die im Hause eingebrachten Vorlagen, insbesondere aber den Staatsvoranschlag, durchzupeitschen.

Ich muß zunächst darüber mein Befremden aussprechen, daß auch diesem Staatsvoranschlag kein Rechnungsabschluß der vorhergehenden Verwaltungsjahre zugrundegelegt wurde, wobei ich betone, daß zumindest em solcher des Jahres 1922 als Unterlage für die Zusammenstellung und Verfassung dieses Voranschlages hätte zur Verwendung kommen müssen. Der vor drei Tagen dem Hause zugekommene Rechnungsabschluß für 1920 kann keinesfalls für die Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1924 verwendet werden, weil er aus einer Zeit stammt, die das Wirtschaftsleben in einer anderen und besseren Weise beeinflußte, als dies heute der Fall ist. Jedes Unternehmen und jeder Familienhaushalt ist nur dann in der Lage, für das kommende Jahr einen halbwegs richtigen Voranschlag aufzustellen, wenn aus dem vorangegangenen Jahre ein ordnungsgemässer Rechnungsabschluß, eine sogenannte Bilanz, vorhanden ist. Unternehmungen, die nicht nach diesem Grundsatz arbeiten, haben jedenfalls nichts Gutes zu erwarten, denn sie tappen im Unsicheren und können leicht einem katastrophalen Ende entgegengehen. Es wäre von besonderem Interesse zu erfahren, ob und aus welchem Jahre man einen Rechnungsabschluß für die Zusammenstellung des Budgets pro 1924 verwendet hat. Maßgebend für die Verfassung des Staatsvoranschlages kann in diesem Falle einzig und allein der Rechnungsabschluß für das Jahr 1922 sein, wobei nichtzutreffendenfalls den im vorliegenden Staatsvoranschlag enthaltenen, beziehungsweise festgelegten Ziffern und Daten die Richtigkeit niemals zuerkannt werden kann. Ich gebe mich der Erwartung hin, daß nach Schluß der Debatte der Herr Generalberichterstatter des Budgetausschusses Herr Dr. Srdínko mit näheren Aufklärungen dienen wird.

Meine verehrten Damen und Herren! Im besonderen ist der Gewerbe- und Kaufmannstand für das Kapitel "Finanzen", bezw. für die in demselben enthaltenen Beträge der verschiedenen Steuerarten interessiert, da diese in die wirtschaftliche Existenz dieser Stände besonders sch arf einschneiden. Die seit mehr als 1 1/2 Jahren herrschende Wirtschaftskrise, die von rapiden Preisstürzen und dadurch entstandenen zahlreichen unverschuldeten Insolvenzen begleitet war, hat Handel und Gewerbe, welche noch dazu einer bedeutenden Besteuerung unterliegen, außerordentlich stark in Mitleidenschaft gezogen. Und trotzdem werden diese Tatsachen einfach dadurch weggeleugnet, daß die für das Jahr 1924 präliminierten Steuern in einer, zur heute bestehenden wirtschaftlichen und geschäftlichen Lage unverhältnismäßigen Höhe angesetzt werden. Jeder Staat, der auf einer gesunden Grundlage aufgebaut sein will, richtet das Hauptaugenmerk auf die Erhaltung des arbeitenden, schaffenden, erwerbenden und steurzahlenden Mittelstandes, welcher schon seit jeher das staatserhaltende Element bildete. Jede entgegengesetzte Handlungsweise muß die Grundfesten, die Grundpfeiler des Staates erschüttern. Und wenn ich mich nun frage, was die Regierung zum Schutze und zur Festigung des so hochwichtigen Mittelstandes tut, dann muß ich sagen: Herzlich wenig, was der Förderung einer bescheidenen Existenz zweckdienlich wäre. Der Gewerbe- und Kaufmannstand kann höchstens erwarten, mitunter durch eine ganz ungerechtfertigte und unverantwortliche Preisabbaubewegung drangsaliert und mit unerschwinglichen Steuervorschreibungen beglückt zu werden. Ich habe das Empfinden, daß die Regierung dadurch nichts anderes bezwecken will, als das ohnehin große Heer von Arbeitslosen zu vermehren und demgegenüber das allmächtige Großkapital zu stärken. Aber genau so, wie der Arbeiter- und Beamtenstand gegen einen den Verhältnissen nicht entsprechenden allzustarken. Lohn- oder Gehaltsabbau Stellung nimmt, wehrt sich auch mit vollem Rechte der gewerbliche und kaufmännische Mittelstand gegen ein diktatorisches Verlangen der Herabsetzung seiner, vielleicht in mehr als achtstündiger täglicher Arbeitszeit produzierten Erzeugnisse, wobei er den Standpunkt einnimmt, daß die Preisbestimmung durch einen reellen Wettbewerb, sowie durch Angebot und Nachfrage von selbst eine, allen Schichten der Bevölkerung passende Regelung erfährt. Die Regierung dieses Staates, die mit allen, nur nicht den richtigen Mitteln auf den Abbau sämtlicher Warenpreise in privaten Unternehmungen, speziell auf die des Gewerbe- und Handelsstandes einwirkt, sollte eigentlich mit gutem Beispiele vorangehen und die unerschwinglichen Steuern in erster Linie verringern, um dadurch zu beweisen, daß ihr tatsächlich daran gelegen ist, eine Verbilligung der notwendigsten Bedarfsartikel des Lebens herbeizuführen. Das Gegenteil ist bewiesen im Kapitel XIV, Titel 2, § 1 des Voranschlages. Dortselbst ist die im Jahre 1923 festgelegte allgemeine Erwerbsteuer im Betrage von Kè 211,480.000·- angeführt, die jedoch im Jahre 1924 auf 250 Millionen erhöht wurde. Die Erhöhung der Erwerbsteuer, die zumeist die kleinen und mittleren Betriebe betrifft, kann logischerweise nicht preisabbauend, sondern doch nur wieder preissteigernd wirken, weshalb die deutsche Gewerbepartei im Interesse der von ihr vertretenen Stände und schließlich auch im Interesse der konsumierenden Bevölkerung gegen diese, durch gar nichts begründete Erhöhung der Erwerbsteuer um fast 40 Millionen Kronen schärfsten Protest einlegen muß. Hiezu kommt die in Vorbereitung stehende Novellierung bezw. Erhöhung der Umsatzsteuer von 1% auf 2% bei jenen Artikeln, die zum täglichen Leben der breiten Masse der Bevölkerung unbedingt notwendig sind. Ich zweifle keinen Augenblick daran, daß die Mehrheit dieses Hauses gegen eine derartige Erhöhung die schärfste Opposition einnehmen wird. Das im Jahre 1922 beschlossene Gesetz über die Wasserkraftsteuer mit seinen Bestimmungen, die die wirtschaftliche Lage eines Wasserbetriebes überhaupt nicht berücksichtigt haben, war und ist nicht lebensberechtigt. Die mit Wasserkraft betriebenen kleinen und mittleren Unternehmungen verfallen durch die Wasserkraftsteuer einer doppelten Besteuerung und zwar aus dem Grunde, weil neben der Wasserkraftsteuer mit Rücksicht auf die mutmaßlich billige Betriebskraft schon eine verhältnismäßig höhere Veranlagung der Erwerbsteuer platzgreift. Die bei der damaligen Gesetzwerdung dieser Steuer geäußerte Begründung, daß die mit Wasserkraft betriebenen Werke eine billigere Antriebskraft besitzen, war absolut nicht stichhältig, da einerseits durch die erhöhte Erwerbsteuer, andererseits durch die Instandhaltung des Wasserwehres sowie auch des Zulaufgrabens und sonstiger für Wasserführung notwendiger Objekte, ganz abgesehen von den teueren Wassermotoren, jährlich ungeheuere Summen verbraucht werden. Schon aus diesem Grunde war die Schaffung dieser Steuer damals vollkommen ungerechtfertigt und bedarf dieselbe heute nicht nur, wie geplant, einer geringen Herabsetzung, es muß vielmehr hier gefordert werden, daß dieses Wassersteuergesetz zur Gänze aufgehoben werden muß. Die Regierung muß doch bedenken, daß die Wasserkraft in den verschiedenen Betrieben Anwendung findet, unter welchen ich besonders die Mühlen und die Elektrizitätswerke hervorhebe, die doch solche Betriebe sind, die für den Hauptkonsum an vorderster Stelle stehen und daher nicht eine Steuermehrbelastung, sondern eine Steuerherabsetzung erfahren sollten, um gerade hier eine Verbilligung wichtiger Bedarfsartikel für die breite Masse des Volkes zu erzielen. Zu all diesem ließe sich noch sehr viel ausführen, besonders welch großer Schaden der Volkswirtschaft dieses Staates durch diese Steuer zugeführt wird, welcher durch die baren Staatseinnahmen aus dieser Steuer niemals wettgemacht werden kann.

Und nun einige Worte zu der angeblich gerechten und verhältnismäßig gleichen Steuerbemessung selbst. In meinen Händen befinden sich Daten einer Steuerbemessungsbehörde, die den Charakter der Objektivität und der verhältnismäßigen Gleichheit vollkommen begraben. So geschah es, daß eine Steuerbemessungsbehörde bei zwei Gewerbebetreibenden gleichen Berufes sowie einem nachweisbar gleichen Geschäftsumsatz derart vorging, daß dem einen ein direkter Erwerbsteuersatz von Kè 180·-, dem anderen hingegen ein solcher von Kè 680·- vorgeschrieben wurde. Wenn man bedenkt, daß bei einem Unterschiede von 500 Kè direkter Erwerbsteuer der betreffende Steuerträger rund 5000 Kè, welche sich aus verschiedenen Zuschlägen zur Erwerbsteuer zusammensetzen, mehr bezahlen muß, so ist dies für einen kleinen Gewerbetreibenden nach den heutigen Verhältnissen ein derart hoher Betrag, daß er den betreffenden Steuerträger dem Ruin entgegentreibt und zur Niederlegung seines Gewerbes zwingt. Ich habe das Empfinden, daß im vorerwähnten Falle keineswegs Irrtümer obwalten, sondern hier politische, beziehungsweise nationale Motive maßgebend sind, die Veranlassung geben, analog der Errichtung von Minderheitsschulen auch "Minderheitssteuern" für Bürger èechischer Nationalität in deutschen Gebieten vorzuschreiben, respeinzuführen. Einer besonderen Kritik hätte ich das Veranlagungsverfahren der meisten Steueradministrationen zu unterziehen. Für die Veranlagung irgendeiner Steuer soll doch das vom Steuerträger eingebrachte Bekenntnis maßgebend sein, dem aber keinesfalls lauben geschenkt wird. Das Vorhaltsverfahren wird in den allerwenigsten Fällen angewendet, man zieht es vielmehr vor, den Aussagen geheimggehaltener Vertrauensmänner, welche größtenteils gar keine Fachleute sind, und die nur aus Konkurrenzneid und böser Absicht falsche Angaben machen, die allergrößte Bedeutung zuzumessen. Die Steuerbehörden stehen zumeist wichtigen, in die Existenz eines Unternehmens tief einschneidenden Momenten bei der Steuerbemessung ganz kalt gegenüber, ohne Rücksicht darauf, ob eine Bedrohung des Betriebes platzgreift oder nicht. Ich fühle mich daher verpflichtet, an den Herrn Finanzminister das Ersuchen zu stellen, die Steuerbemessungsbehörden zu beauftragen, in gerechter und - ich betone - objektiver Weise und unter Berücksichtigung der heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse die Steuerbemessung durchzuführen, sowie auch die Neuwahl der Steuereinschätzungskommissionen, die seit dem Jahre 1914 noch immer die alten sind, auszuschreiben.

In den letzten Jahren des Bestandes der Republik hat das Finanzministerium zu einzelnen kaufmännischen und gewerblichen Betrieben Revisionskommissionen entsendet, um diese auf Herz und Nieren zu prüfen, ob sie auch tatsächlich dem Staate das an Steuern abgeführt haben, was nach ihrem Einkommen dem Staate abzuführen gewesen wäre. Die Revisionskommissionen haben sich aber nicht darauf beschränkt, die Überprüfungen von dem Jahre an beginnen, in welchem der heutige Staat geschaffen wurde, sondern sie haben laut Gesetz das Gebiet der Überprüfung auf jene Zeit ausgedehnt, in welcher wir noch dem österreichischen Staate angehört haben. Wenn der derzeitige Staat Steuerrückstände erheben läßt, die meistenteils nur nach fiktiven Grundlagen errechnet und nach bürokratischen Grundsätzen herausgeklügelt, besser gesagt nach Schwarzkünstlerart hergezaubert wurden, wie sie die Ämter der einstmaligen österreichisch-ungarischen Monarchie nie vorgeschrieben hatte, glaube ich wohl mit vollstem Rechte behaupten zu können, daß gerade dadurch der èechoslovakische Staat besonders verpflichtet wäre, die von den kleinen und mittleren Schichten des Volkes am meisten gezeichnete Kriegsanleihe einer vollkommen gerechten Einlösung zuführen zu müssen. Aber nicht nur allein dadurch wäre die Verpflichtung gegeben, sondern in erster Linie deshalb, weil gerad die Deutschen dieses Staates, von den Revisionskommissionen beehrt, die höchsten Nachtragsvorschreibungen an Steuern erhielten. Glauben Sie ja nicht, daß diese Maßnahmen geeignet erscheinen, das deutsche Volk dadurch zu verhalten, dieses Staatswesen voll anzuerkennen. Wenn Sie es nicht besser verstehen, das Vertrauen der deutschen Bevölkerung zu diesem Staate zu wecken als auf die Art, daß auf dem Gebiete des Steuerwesens sowie auf allen anderen dem Völkerrechte widersprechende Maßnahmen get offen werden, die der Unterdrückungssucht nur Tür und Tor öffnen, dann kann einer solchen Regierung nicht geholfen werden. Glauben Sie aber ja nicht, dauernd mit der Duldsa keit des deutschen Volkes, die sich insbesonders dadurch erwiesen hat, daß es stets, wenn auch mit Murren, die Steuerlasten getragen, so auch den Verordnungen und Gesetzen Folgschaft geleistet hat, rechnen zu können, denn es können Zeiten kommen, in welchen nach bestimmten Seiten hin eine passive Resistenz geführt werden könnte. Will die Regierung dieses Staates das deutsche Volk zu loyalen Staatsbürgern erziehen, will sie an Stelle des Mißtrauens das Vertrauen platzgreifen lassen, dann muß erst die hohe Regierung durch Gleichberechtigung des deutschen Volkes in Schulfragen, weiters bei der Besetzung von Beamtenstellen, in Schulen und Ämtern und schließlich in wirtschaftlicher Beziehung bei Vergebung staatlicher Lieferungen und Bauten den tatsächlich richtigen Kurs des Nationverhältnisses einnehmen lassen. Nach den mir zur Verfügung stehenden Daten soll dem deutschen Gewerbe- und Kaufmannstande kaum 9 % aller bisher vergebenen staatlichen Lieferungen und Aufträgen zur Ausführung übertragen worden sein, was gewiß eine große Ungerechtigkeit kennzeichnet, nachdem dieser Prozentsatz kaum einem Drittel der deutschen Bevölkerung des Staates entspricht, wobei ich auf einen Vergleich puncto Steuerleistung gar nicht eingehen will. Der Kampf gegen solch eine ungerechte Zurücksetzung des deutschen Gewerbestandes wird von der deutschen Gewerbepartei mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln geführt werden.

Der Herr Minister für soziale Fürsorge hat im Haushaltsausschusse vom 13. November 1923 zur Kenntnis gebracht, daß vom Jahre 1919 bis 1. Oktober 1923 961,000.000 Kè an Arbeitslosen-Unterstützungen gewährt wurden und daß im heurigen Jahre weitere 46 Millionen im Nachtragskredite beschafft werden müssen. Ich stehe auf dem Standpunkte, daß dem Arbeitslosen, der nur durch die Währungsoperationen und infolge unrichtige Handhabung wirtschaftspolitischer Maßnahmen arbeitslos geworden ist, unter allen Umständen vom Staate eine Unterstützung zu teil wird. Sie müssen mir aber andererseits zugestehen, daß die Ausgabe von fast einer Milliarde eine vollkommen unproduktive ist und gewiß Mittel und Wege zu finden gewesen wären, daß dieser Betrag nicht nutzlos dem Volksvermögen verloren gehe. Die mitunter pro Tag gezahlte Arbeitslosenunterstützung hat gewiß in vielen Fällen nicht ausgereicht, um diesen bedauernswerten Menschen das notdürftigste Dasein zu sichern. Ich habe aus dem Munde vieler Arbeitslosen hören müssen, daß sie lieber einer regelrechten Arbeit nachgehen würden, als auf den Bezug der Arbeitslosenunterstützung angewiesen zu sein. Wäre es also nicht zweckmäßiger und richtiger gewesen, mit den Geldern der Arbeitslosenunterstützung die Arbeitslosen zu beschäftigen und ihnen einen entsprechenden Verdienst zu schaffen? (Souhlas na levici.) Neue Straßen, Eisenbahnen, Talsperren wären zu bauen, Regulierungsund Meliorationsarbeiten verschiedenster Art durchzuführen gewesen, zumal solche Arbeiten fast in jedem Bezirke notwendig sind. In diesem Falle hätten die Bezirke und Gemeinden den Verhältnissen der Arbeitslosen entsprechend dortselbst derartige Bauten durchführen können, wodurch die Arbeiter in ihrer Heimat Beschäftigung und Verdienst gefunden hätten. Selbstverständlich hätten die Arbeitslosenunterstützungsgelder kaum ausgereicht, um alle Arbeiter zu beschäftigen, doch mit dem Beginn staatlicher oder auch kommunaler Bauten wären auch andere, die Bauten beliefernde gewerbliche Unternehmungen zur Beschäftigung und somit auch zur Einstellung weiterer Arbeiter gekommen, was wieder eine Verminderung der Zahl der Arbeitslosen bedeutet hätte. Die einzelnen Investitionenbudgets wären wohl etwas höher in Voranschlag gekommen, jedenfalls aber hätte der Staat weniger unproduktive Ausgaben zu verzeichnen gehabt, Volkswerte wären entstanden und die Realaktiven des Staates gestiegen. Ich würde der Regierung noch heute empfehlen, dieser Anregung etwas näher zu treten, zumal die heute noch immer bestehende Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit genügend Anlaß hiezu gibt.

Gegen die fast 2·3 Milliardenpost des Ministeriums für Volksverteidigung, zu welcher sich noch eine Investition von 135·7 Millionen dazugesellt, nehme ich namens meiner Partei selbstverständlich schärfste Stellung, weil der deutsche Handels- und Gewerbetreibende nicht für einen Militär- sondern für einen Handels-, Bauern- und Industriestaat interessiert ist.

Nun wenige Worte zum Bankamte des Finanzministeriums: Seit der Einführung der strengen Devisenvorschriften im Herbste des vergangenen Jahres hat das Bankamt des Finanzministeriums es in der Hand, die Kurse der ausländischen Devisen an der hiesigen Börse autonom festzusetzen, da jedwede Arbitrage unmöglich ist. Diese Möglichkeit wird dazu benützt, daß vom Bankamte die Kurse einzelner Devisen über der Weltparität festgesetzt werden, wodurch dem Bankamte die Möglichkeit eines erhöhten Gewinnes gegeben wird. Es erscheint unzulässig, daß das Bankamt auf diese Weise auf Kosten der Privatwirtschaft erhöhte Gewinne einheimst.

Durch die beschränkte Redezeit bin ich leider gezwungen, nur in kurzen Andeutungen die Wünsche und Beschwerden des deutschen Handels- und Gewerbestandes der Regierung zur Kenntnis zu bringen und fasse somit zum Schlusse unsere Hauptforderungen im Folgenden zusammen:

1. Verlangen wir die Gleichberechtigung des deutschen Volkes in nationaler, kultureller und wirtschaftlicher Beziehung. Im Besonderen verlangt der deutsche Handels- und Gewerbestand die nationale Trennung aller bestehenden Gewerbegenossenschaften, um auf rein wirtschaftlicher Basis unter Ausschluß jedes national-chauvinistischen Getriebes eine gesunde Volkswirtschaft betreiben zu können;

2. die Reorganisation beziehungsweise Vereinfachung der Steuergesetzgebung, wobei wir jede Flickarbeit von Haus aus ablehnen. Die heute noch unter dem Titel "Kriegssteuer" bestehende Abgabe, die gar nicht mehr am Platze ist, ist aufzuheben;

3. die Erhaltung bestehender bezw. die Wiedererrichtung bereits aufgelöster gewerblicher und genossenschaftlicher Hilfsarbeiterkrankenkassen;

4. verlangen wir, daß die Regierung auf Grund der Gewerbeordnung dem unbefugten Gewerbetreiben mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln an den Leib rückt und auf das schärfste bekämpft;

5. die volle Einlösung der Kriegsanleihe;

6. der Ausgang der Wahlen hat bewiesen, daß die heutige gesetzgebende Körperschaft in ihrer politischen Zusammensetzung nicht mehr das Vertrauen des Volkes genießt und wir verlangen somit die Auflösung und die Ausschreibung der Wahlen für das Parlament.

Als erster Abgeordneter der deutschen Gewerbepartei in diesem Hause verweise ich zum Schlusse meiner Worte auf die außerordentlich große Bedrängnis des deutschen Gewerbe- und Kaufmannstandes und erwarte, daß man diesen Ständen nicht mehr den Platz der Bedeutungslosigkeit zuweist, sondern sich derselben in aller und jeder Beziehung im Geiste wahrer Demokratie annimmt. Ich gebe mich weiters der Erwartung hin, daß die Regierung endlich daran schreiten wird, dem heute um seine Existenz so schwer ringenden deutschen Gewerbe- und Kaufmannstand in jeder Weise entgegenzukommen und ihn zu fordern. Sollten meine Worte kein Gehör bei der Regierung finden, dann müßte sich der Staat die Folgen, die aus einer Vernichtung dieser Gruppen entstehen könnten und für diesen jedenfalls nicht zum Vorteile gereichen werden, nur selbst zuschreiben. Ich werde stets an der Seite und im Kampfe für das Recht des deutschen Gewerbe- und Kaufmannstandes zu finden sein, sowie ich auch im Rahmen der deutschen Arbeitsgemeinschaft jederzeit für die Selbstverwaltung des deutschen Volkes auf allen Gebieten eintreten werde.

Insolange die Regierung den Kurs in Politik und Wirtschaft gegenüber den deutschen Gewerbetreibenden wie überhaupt dem deutschen Volke gegenüber nicht ändert, kann ich namens meiner Partei dem uns vorliegenden Staatsvoranschlag die Zustimmung nicht erteilen. (Souhlas na levici.)


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