Meine Damen und meine Herren! Man möchte eigentlich immer mit einem Proteste beginnen. Die Vorlage, die in Verhandlung steht, ist gestern in der Ausschußsitzung abgetan worden, in der Ausschußsitzung, die nach der Plenarsitzung des Hauses stattfand. Es wird doch wirklich viel zugemutet, wenn man verlangt, daß nach einer Haussitzung, welche bis in die späten Nachtstunden dauert, der Ausschuß zusammentreten soll, und noch dazu zu so wichtigen Beratungen. Mir kommt es fast vor, als würde man auf die Übermüdung der Abgeordneten spekulieren, und ich muß aufrichtig sagen, ich habe an der gestrigen Ausschußsitzung nicht mehr teilnehmen können, weil es mir physisch nicht mehr möglich war. Überdies ist auch die Behandlung hier im Plenum so; alles ist darauf eingestellt: es muß heute noch fertig werden.
Wir erklären, daß wir diese Vorlage nicht annehmen, daß wir für den Übergang zur Tagesordnung stimmen werden; das heißt, wir wollen, daß das Gesetz vom Juni dieses Jahres, das eigentlich noch nicht in Kraft getreten ist, das aber schon novelliert wird, bevor es noch in Kraft tritt, samt seiner Grundbestimmung, der wichtigsten Bestimmung voll und ganz zur Geltung komme, weil durch diese Bestimmung eine der schändlichsten Ungerechtigkeiten wenigstens im gewissen Sinne gemildert wird, wenn man schon nicht sagen kann, daß sie beseitigt wird.
Es hat schon der Vorredner diesen Punkt hervorgehoben. Die ganze Novellierung erstreckt sich auf jene Bestimmung des Gesetzes vom Juni 1922, welche sagt, daß die vertragsmäßigen Mindestbezüge für die Gemeinde- und Distriktsärzte mit 10.000 Kronen angesetzt sind und im höchsten Falle 24.000 Kronen betragen dürfen. Nun ist aber durch diese Vorlage bestimmt, es solle der Betrag mit 3600 Kronen festgesetzt werden. Es ist einfach unbegreiflich, wie man eine solche Vorlage bringen kann, es ist mir ganz besonders unbegreiflich, wie die hochverehrte Referentin, der man doch die Güte an den Augen ansieht, zu dieser Sache noch referieren kann.
Ich führe nur kurz zwei Gründe an, welche uns bewegen, die Sache abzulehnen. Der eine ist der, daß man doch ein bißchen Rücksicht auf das Vorstudium im allgemeinen nehmen muß. Ich will sagen, das medizinische Studium ist ein so vieljähriges, anstrengendes und kostenvolles, daß man erwarten kann, daß der Staat, wenn er die fertigen Mediziner in seine Dienste nimmt, sie auch entsprechend entlohnt, daß er wenigstens sagt: wir entlohnen sie so, wie Angehörige anderer akademischer Berufe entlohnt werden, wenn sie vom Staate in Dienst genommen werden. Damit ist noch nicht gesagt, daß diese Entlohnung hinreicht, ganz besonders wenn man eine Parallele zieht zur Entlohnung anderer Arbeiten, wie sie von Faktoren honoriert werden. Es ist diese Vorlage geradezu die Vernichtung dieses Grundsatzes; wenn man sagt, man dürfe auf die Ärzte diesen Grundsatz nicht anwenden, man dürfe die Ärzte, die der Staat in seine Dienste nimmt, nicht so bezahlen, da sie noch ein anderes Einkommen durch die usübung des ärztlichen Berufes versorgen können, dann muß ich hier hervorheben, daß das Gesetz vom Juni 1922 den Distrikts- und Gemeindeärzten eine solche Agenda auferlegt - und das ist begreiflich, wenn die Idee des Gesetzes verwirklicht werden soll daß den Ärzten unmöglich noch Zeit und Gelegenheit übrigbleibt, nebenbei die Privatpraxis auszuüben.
Die zweite Sache ist die: man muß doch ein bißchen den Beruf auch einschätzen nach der Bedeutung und ihn entsprechend dieser Bedeutung honorieren. Da muß man sagen, der ärztliche Beruf ist vielleicht der allerbedeutendste für den einzelnen Menschen und gehört ganz bestimmt zu den wichtigsten für die gesamte Menschheit, für das Volk. Das will ich nicht erst ausführen. Ich möchte sagen, dieser Beruf ist aber auch einer der opferreichsten und namentlich in den abgelegenen Landgemeinden gehört außerordentlich viel Idealismus dazu, den Beruf auszuüben, Idealismus in Bezug auf die Wissenschaft, in Bezug auf das Volk und namentlich auf den leidenden Teil der Bevölkerung. Da könnte man doch erwarten, daß der moderne Staat das auch zu schätzen weiß und daß er den Dienst des Arztes, wenn er ihn in Anspruch nimmt, auch entsprechend vergütet. Die Vorlage ist aber das gerade Gegenteil davon.
Meine Herren, das eine will ich auch noch anführen. Ich fürchte, daß durch dieses Gesetz die ganze in Angriff genommene Gesetzgebung auf dem Gebiete des Gesundheitswesens dadurch zu einem Stillstand kommen wird, daß die dringendsten Sachen auf die lange Bank geschoben werden. Ich möchte nur z. B. hervorheben, daß es heute noch viele Gegendengibt, wo die Leute aus einer Ortschaft bis in die nächste um den Arzt einen Weg von 3 bis 4 Stunden zurücklegen müssen. Da muß man sich vorhalten: was bedeutet es, wenn in einer solchen Ortschaft eine Krankheit auftritt, oder wenn jemand plötzlich erkrankt, oder wenn irgend ein Unglücksfall, etwas ganz Plötzliches geschieht, was ärztliche Hilfe unbedingt verlangt? Wieviel Menschenleben sind deshalb schon zugrunde gegangen, weil es unmöglich war, den Arzt rechtzeitig zu rufen! Nun hatte dieses Gesetz vom Juli 1922 auch den Zweck, gerade diesem Übelstand abzuhelfen. Wenn aber die Entlohnung der nun zu systemisierenden Gemeindeärzte gerade in den so wenig bevölkerten Landgegenden so geradezu ärmlich und schmachvoll ist, wird das die Ursache davon sein, daß diese Gegenden auch in Zukunft ohne Arzt bleiben werden. Ich weise auch noch auf einen Umstand hin, auf eine Aufgabe, die diese Distrikts- und Gemeindeärzte nach der neuen Idee haben: Sie sollen sich auch ganz besonders der häuslichen Krankenpflege annehmen, sie sollen z. B. irgendwie Kurse veranstalten, wie die häusliche Krankenpflege zu besorgen wäre. Wir wissen, daß auf diesem Gebiet sehr viel zu geschehen hätte und daß da ungeheuer viel gesündigt wird, zum großen Teil aus Unkenntnis. Sehen Sie, meine Herren, heute noch haben ganze Bezirkshauptmannschaften nicht ein einziges Spital, die Kranken in diesem Gebiet sind ausschließlich auf die häusliche Pflege angewiesen! Und der Umstand nun, daß eine solche Verschlechterung in den Bezügen der Distrikts- und Gemeindeärzte hier wieder statuiert werden soll, wird es verhindern, daß die Gemeindeärzte gerade auch dieser ihrer Aufgabe sich besonders widmen können.
Nun, wir sagen also, daß wir diese Vorlage ablehnen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch auf einen Punkt kurz zu sprechen kommen. Im Ausschuß, nicht in der gestrigen, sondern in der vorgestrigen Sitzung, ist es ganz ausgezeichnet von zwei Herren begründet worden, wie ungerechtfertigt diese Vorlage sei. Dabei ist leider auch ein Satz mit eingeflossen, den ich nicht ganz unerwidert lassen will, worin behauptet wurde: In der Zeit, wo für diese Gemeinde- und Distriktsärzte, die eigentlich im Interesse der Volksgesundheit tätig sind, eine Verkürzung der Bezüge ausgesprochen wird, bringt man es zustande, so und so viele Millionen für den Kultus auszuwe fen - und das würde wohl die Bevölkerung nicht verstehen. Das ist so ein gewisser Hinweis mit einem Nebengeschmack, den wir kennen. Ich möchte, ohne gegen jemanden aggressiv zu sein, sagen: Es ist ganz selbstverständlich, daß man über die Bedeutung des Kultus schließ ich auch anderer Meinung sein kann, als in dieser, sagen wir, Entgleisung ausgedrückt ist. Es sind sehr viele sogar der Meinung, daß der religiöse Gedanke, und der ist ja unter Kultus gedacht, und die Volksgesundheit nicht ganz ohne Zusammenhang sind und daß sie sogar in einem gewissen gerade proportionalen Verhältnis stehen. (Posl. Heeger: Wieviel Kranke sind davon gesund geworden?) Warten Sie ein bißchen, Herr Kollege. Ich möchte eines hervorheben, nämlich was die Personen, welche unter dem, sagen wir Vorteil, des Kultusetats stehen, was sie gerade auf dem Gebiete der Volksgesundheit leisten. Herr Kollege, wir sind hier in der nächsten Nähe vom Spital der Barmherzigen Brüder das sind lauter Leute, denen zugute kommen oll, was wir Kultusetat nennen. Und was diese Herren dort für die Kranken aller Nationen leisten, ohne Unterschied der politischen Überzeugung selbstverständlich, ohne Unterschied der Religion u. s. w., das gibt der ganzen Sache schon eine ganz besondere Beleuchtung. Man könnte in dieser Hinsicht sogar noch weiter gehen. Wenn man sich nur ein bißchen die Spitäler in Böhmen vorstellt und die Sache untersucht, wer hier das pflegende Personal stellt, wieviele dieser Spitäler von geistlichen Schwestern betreut werden, da ist auch damit ein gewisser Zusammenhang zwischen Kultus und Volksgesundheit gegeben. (Posl. Èermak: Das ist auch so eine Art, wie Sie Ihre Herrschaft ausüben! - Hluk.) Ich möchte Ihnen eines sagen: Stellen Sie Ihre organisierten Frauen in die Spitäler, wir werden sehen, was sie dort ausrichten können. Vielleicht kann ich noch eines hervorheben. Bekanntlich hat der Gesundheitsausschuß heuer in den Sommerferien seine Reisen unternommen. Ich will gegen diese Reisen in keiner Weise etwas gesagt haben, aber die Zeitungen haben berichtet, daß die Mitglieder dieser Reisen oder manche von ihnen offen anerkannt haben, daß jene Spitäler, in denen Geistliche pflegen, wo das Pflegepersonal die geistlichen Schwestern stellen, und auch die Waisenhäuser die besten gewesen sind. Und das ist jedenfalls auch mit ein Faktor, der nicht ganz außeracht gelassen werden darf. (Posl. Èermak: Es gibt auch gegenteilige Fälle!) Ich weiß nicht, aber wir halten in diesem Punkt ganz bestimmt den Vergleich aus mit den Sozialdemokraten.
Im übrigen gebe ich noch die Erklärung ab, daß wir nicht für die Vorlage stimmen werden, weil wir wollen, daß das Gesetz vom Juli 1922 in seinem vollen Umfang zur Anwendung komme. (Souhlas a potlesk na levici.)
13. Øeè posl. Heegera (viz str. 1984 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates und der Gesellschaft müßte es natürlich sein, Maßnahmen und Einrichtungen zu treffen, die nicht nur der Volksgesundheit, sondern dem Heilwesen im allgemeinen nützlich sind. Und wir sind der Meinung, daß gerade diese Zeit, in der wir leben, auf diesem Gebiete ganz besondere Maßnahmen erfordert, vor allem schon deshalb, weil das steigende soziale Elend während und nach der Kriegszeit, die Folgen schwerer wirtschaftlicher Erschütterungen, und die sich daraus ergebende große Arbeitslosigkeit die weitere Tatsache zur Folge hat, daß Tausende von Menschen unterernährt sind, nicht in geeigneten Wohnungen hausen können, und daß alle diese Erscheinungen nicht ohne Einfluß auf die Volksgesundheit im allgemeinen geblieben sind. Diesen Tatsachen müßte unserer Auffassung nach die Regierung gleichfalls ganz besondere Aufmerksamkeit widmen. Es schien mir fast so, als ob hier in diesem Staate, der sich nicht nur ein demokratischer nennt, sondern der sich auch noch den Namen sozial beigelegt hat, die maßgebenden Faktoren, die diese Frage zu lösen hätten, wirklich mit vollem Verständnis die Dinge erfaßt haben; denn es war im Juni 1922, wo das Gesetz zum zweitenmal in Verhandlung stand, daß der damalige Gesundheitsminister Vrbenský in seiner Rede, die er zu diesem Gesetze hielt, folgendes sagte: "Die Gesundheit ist die Grundlage des Glückes, nicht nur für den Einzelnen, sondern für Staat und Gesellschaft überhaupt, durch welche die materiellen und kulturellen Aufgaben bedingt sind." Wenn man nun diese Worte des damaligen Gesundheitsministers liest und hört, so müßte man sich doch sagen, daß wirklich alles getan wird, um das, was als Glück des Einzelnen, des Staates und der Gesellschaft bezeichnet wird, zu verwirklichen. Wir müssen nun die Frage aufwerfen, wie diese Angelegenheit überhaupt gelöst wurde, und was trotz der richtigen Erkenntnis geschah.
Was wurde also auf dem Gebiete der Volksgesundheit und des Heilwesens überhaupt unternommen? Auch da müssen wir feststellen, daß mit Ausnahme schöner Reden, mit Ausnahme einzelner vorgebrachter Mei nungen jede tatsächliche Wirksamkeit an der bekannten Begründung gescheitert ist, daß man für solche sozialen Aufgaben keine Geldmittel zur Verfügung hat. Und gerade auf dem Gebiete des Gesundheits- und Heilwesens befleißigt man sich einer auffälligen Sparsamkeit, was wohl auch schon aus dieser Vorlage hervorgeht, in welcher der jetzige Gesundheitsminister Šrámek, der Nachfolger des früheren Gesundheitsministers Vrbenský als erstes den Betrag, der für diese Zwecke in Aussicht genommen wurde, von 45 Millionen auf 25 Millionen reduziert hat. Wir müssen schon sagen, daß der derzeitige Gesundheitsminister über diese Frage eine andere Ansist als sein Vorgänger hat, wir müssen weiter sagen, daß der jetzige Gesundheitsminister für die Volksgesundheit, die sein Vorgänger die Grundlage des Glückes genannt hat, verdammt wenig Verständnis besitzt, sonst wäre es unmöglich, daß er einen für Gesundheitszwecke bestimmten Betrag reduziert, damit auf diesem Gebiete noch viel weniger als bisher getan werden kann.
Aber nicht immer sehen wir, daß man von dieser Sparsamkeit erfüllt ist, nicht immer hören wir, daß für wichtige Aufgaben keine Geldmittel vorhanden sind. Wir sehen beispielsweise ungeheuere Ausgaben, Milliarden für den Militarismus, man ist nicht sparsam bei der Auslandspropaganda, man scheut sich auch nicht, den Reptilienfond ganz ausgiebig zu speisen, ja, man ist der Ansicht, daß die Frömmigkeit, der Kultus über die Gesundheit geht und daß man auch diesem Fond einige Millionen zuführen müsse, während die Beträge, die für die Volksgesundheit und für das Heilwesen ausgegeben wurden, jetzt reduziert werden.
Wir müssen feststellen, daß das gesamte Heilwesen von heute nichts anderes als der Erwerbsberuf der Ärzte ist. Es ist aber unserer Auffassung nach in einem Staate nicht nur die Pflicht der Ärzte nach der Richtung hin zu erfüllen, daß sie die Kranken gesund machen sollen, sondern es liegt unserer Auffassung nach im Interesse des Staates, wie der Gesellschaft überhaupt, Einrichtungen zu schaffen, die der Volksgesundheit nützlich sind und die vor allem Erkrankungen verhindern. Diese Aufgaben zu erfüllen hätten die dem Staate und den Gemeinden beigestellten Ärzte übernehmen sollen, gleichzeitig auch die bestehenden Heil- und Fürsorgeanstalten, aber auf allen diesen Gebieten des gesamten Heilwesens ist es in diesem Staate ziemlich schlecht bestellt. Ich will von den Heilanstalten, von den Krankenhäusern, von der Überfüllung in ihnen, von der Tatsache, daß es unmöglich ist, den Kranken die nötige Pflege angedeihen zu lassen, gar nicht reden. All dies ist schon durch Verhandlungen in diesem Hause, bei anderen Anlässen sowie durch Exkursionen, die unternommen worden sind, bekannt geworden. Genau so wie mit den Heil- und Krankenanstalten sieht es mit der öffentlichen Fürsorgetätigkeit im allgemeinen aus. Alle diese Erscheinungen haben zur Folge, daß Hunderte von Menschen, die gerettet werden könnten, sterben müssen, daß viel Unheil, das dadurch entsteht, nicht abgewendet werden kann. Wir brauchen nur einen Blick auf die Krankheitsziffern, auf die Statistik der Erkrankungen und der Sterbefälle, die ja auch dem jetzigen Minister für Volksgesundheit bekannt sein müssen, zu werfen. Diese Zahlen sprechen an und für sich eine deutliche Sprache. Sie zeigen klar auf, wie die Verhältnisse hier sind, sie zeigen klar auf, was gemacht werden müßte, um auf diesem Gebiete einigermaßen erfolgreich wi rken zu können.
Daß dem so ist, behaupten nicht nur wir, das hat auch der frühere Gesundheitsminister Dr. Vrbenský selbst gesagt. Er erklärte nämlich: "Was wir an gesundheitspolizeilichen Einrichtungen übernommen haben, ist schlecht, und zwar deshalb schlecht, weil die Bezahlung für den öffentlichen Gesundheitsdienst eine schlechte war und weil ess daher nicht möglich gewesen ist, daß sich die maßgebenden Faktoren diesen Aufgaben hätten in entsprechender Weise widmen können. Die Beträge, die hiefür ausgegeben werden, sind nur eine scheinbare Ausgabe, da sie auf einem anderen Wege durch Einschränkung der Zahl der ansteckenden Erkrankungen, durch Eindämmung von Epidemien, durch Verbesserung der hygienischen Einrichtungen mit Zinsen und Zinseszinsen in die Taschen der Steuerträger zurückfließen." Das war die Ansicht des früheren Gesundheitsministers. Die Ansicht des heutigen ist eine andere und er glaubt das nicht, was sein Vorgänger gesagt hat, denn er geht her und reduziert den Betrag, der der Allgemeinheit dienen soll, und arbeitet auf der Gebiete der Volksgesundheit in ganz anderer Richtung.
Dann ist es auch begreiflich, daß die Tätigkeit unserer Ärzte in einen gewissen Widerspruch zwischen dem kommen muß, was in dem Gesetz von ihnen verlangt wird, und ihrem Erwerbsleben. Sie sollen vor allem mithelfen, Erkrankungen zu verhindern, und sind doch in dieser kapitalistischen Gesellschaft auf die Erkrankungen angewiesen, weil diese ihre einzige Erwerbsquelle darstellen. Wenn wir diesen Zustand ändern wollen, wenn wirklich etwas auf dem Gebiete der Volksgesundheit und des Heilwesens gemacht werden soll, dann wäre es Aufgabe des Staates, vor allem jene Ärzte, die dazu bestimmt sind, freizumachen, sie mit diesen Aufgaben zu betrauen, sie aber auch materiell so zu stellen, daß nicht die Erkrankungen ihre einzige Erwerbsquelle sind, sondern daß sie imstande sind, sich von dem, was der Staat ihnen gibt, auch zu ernähren. Einen schwachen Versuch hat man bereits unternommen, und zwar hat man am 15. April 1920 und am 13. Juni 1922, also vor einigen Monaten dieses Gesetz, das heute mit einigen Änderungen zur Verhandlung steht, geschaffen. Es ist sehr bezeichnend für die Gesetzgebung in diesem Staate und dafür, wie ernst die Regierung die vom Parlamente beschlossenen Gesetze nimmt, es ist sehr bezeichnend dafür, wie sie sich solchen beschlossenen Gesetzen gegenüber verhält: Trotzdem in dem Gesetz vom 13. Juni 1922 festgestellt ist, daß dieses von der Nationalversammlung beschlossene Gesetz am 1. Juli 1922 für die Slovakei, für Karpathorußland und Schlesien in Kraft zu treten hat, ist dies bis heute noch nicht geschehen. Sie sehen also, daß sich die Regierung den Teufel darum schert, was für Gesetze das Parlament beschließt; die ihr passen, führt sie durch, die ihr nicht passen, läßt sie ganz einfach liegen, sie macht, was sie will, und das Parlament und die Koalitionsparteien dieses Parlamentes lassen sich eine solche entwürdigende Behandlung ganz ruhig gefallen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. Hruban.)
Nun weiter, meine Herren! Die heutige Vorlage, die dem Hause zur Verhandlung und Beschlußfassung vorliegt, zeichnet sich vor allem dadurch aus, daß sie nicht nur den Wirkungskreis der öffentlichen Ärzte im Sinne des früher gemachten Gesetzes gutheißt, sondern daß sie auch eine Entlohnung für diese Arbeiten vorsieht. Es ist interessant, zunächst einmal zu prüfen, welche Aufgaben diesen öffentlich angestellten Ärzten obliegen, und dann auf Grund dieser Arbeitsleistung festzustellen, welche Entlohnung ihnen dafür gegeben wird. Wenn ich nun die Agenda der Sanitätspolizei betrachte und nur einiges herausziehe, das unmittelbar für die Tätigkeit des Arztes in Betracht kommt, so finden wir vor allem: die gesundheitliche Überwachung des Trink- und Nutzwasserers, die gesundheitliche Überwachung der Schulen, Gasthäuser und öffentlich zugänglichen Gebäude, der industriellen und gewerblichen Unternehmungen, die gesundheitliche Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Giften und gesundheitsschädlichen Stoffen, erste Hilfeleistung bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen, Evidenzhaltung der schutzbedürftigen Personen, der Blinden, Schwachsinnigen, Tauben, Irrsinnigen und Findlinge. Vorkehrungen gegen ansteckende und Volkskrankheiten, sowie Bekämpfung derselben, dann die Überwachung der privaten Heilanstalten, Beratungsstellen, sozialärztlichen Einrichtungen und Reinigungsbäder in den Gemeinden, die Totenbeschau. Dann heißt es im § 5 weiter: "Durchführung der öffentlichen Blatternimpfung, ärztliche Behandlung der Armen, gesundheitliche Überwachung der landund forstwirtschaftlichen Arbeiter., Saisonarbeiter und des Gesindes, Aufsicht über die körperliche Erziehung, ärztliche Aufsicht über die Schuljugend, verbunden mit zeitweiligen Vorträgen auf dem Gebiete des Gesundheitswesens, und schließlich die gesundheitliche Erziehung und Mitwirkung bei der ethischen Erziehung der Bevölkerung." Also ein ganz netter Aufgabenkreis, der diesen Ärzten gestellt wird, und dafür bekamen und sollten nun diese Ärzte bekommen nach dem Gesetz vom 13. Juni 1922 einen Mindestgehalt, der, beginnend bei 10.000 K, 24.000 K nicht übersteigt. Interessant und bezeichnend ist die Tatsache, daß wir bisher in diesem Parlamente uns immer mit dem Gehaltsabbau bestehender Gehälter beschäftigt haben. Heute aber beschließen wir einen Abbau, der überhaupt noch nicht zur Auszahlung glangt ist. Heute beschließen wir, daß selbst diese im Jahre 1922 festgesetzten Bezüge für den gewiß großen Tätigkeitskreis der Ärzte bedeutend reduziert werden sollen, und zwar soll es in Zukunft heißen, anstatt "beginnend bei 10.000", "bei 3600 K", d. h. also, daß alle jene Ärzte, die heute einen Mindestgehalt von 10.000 K hätten bekommen müssen, sich unter Umständen mit dem Betrag von 3600 K zu begnügen haben.
Nun ist es interessant, einen Vergleich zu ziehen zwischen den Ärzten, die doch gewiß einen großen Aufgabenkreis im Interesse der allgemeinen Volksgesundheit haben, und den Beamten. Da nehme ich als Beispiel einen Beamten in der XI. Rangsklasse; der hatte im Jahre 1914 einen Grundgehalt von 1600, im Jahre 1919 2818 K, im Jahre 1922 4800 K. Der Arzt hatte im Jahre 1914 einen Grundgehalt von 1400 K, dazu die Zulage vom Jahre 1919 mit 1200, dazu die jetzt beschlossenen 75%, wäre mindestens 4555 K. Heute aber soll der Beschluß gefaßt werden, daß diesen Ärzten der Gehalt beginnend bei 3600 K festgesetzt werde, mit dem Zusatz, daß so wie bei den Staatsbeamten ein Drittel dieses gewiß hohen Betrages abgebaut werden kann. Das allein zeigt uns, wie die Frage hier von den Mehrheitsparteien behandelt wird und wie wichtig es ist, öffentlich an diesen Dingen Kritik zu üben.
Der Minister Dr. Vrbenský hat im Juni erklärt, daß der öffentliche Gesundheitsdienst deshalb so schlecht war, weil die Bezahlung so minimal gewesen ist; und das, was man im Juni als Tatsache anerkennen mußte, was man als Schuld aller dieser Erscheinungen betrachtet hat, das wird von dem heutigen Gesundheitsminister noch verschlechtert. Im Motivenbericht wird allerdings gesagt, daß die Reduktion nur den Zweck haben soll, daß den gutgestellten Ärzten weniger gegeben werden soll, und daß die schlechtgestellten höhere Beträge erhalten sollen. Diese Ansicht, die da vertreten wird, ist an und für sich schon unglaubwürdig, abgesehen davon, daß wir aus tausend Gründen zur Regierung und zum derzeitigen Minister kein Vertrauen haben können, aber auch schon deshalb unglaubwürdig, weil wir vor allem eine Reduktion des Gesamtbetrages beobachten können, der für diesen Zweck ausgegeben werden soll. Die Folge davon wird natürlich sein, daß sich kein Arzt findet, der diese Arbeiten macht, und wenn sie sich auch finden, so werden sie diese Aufgaben vernachlässigen müssen. Der Leidtragende bei der ganzen Sache ist die Volksgesundheit. Auf der anderen Seite werden Millionen und Millionen für Krankheiten hinausgeworfen werden müssen, die vielleicht durch eine andere Tätigkeit hätten vermindert werden können.
Wir finden aber auch im Gesetz und müssen es feststellen, daß nicht nur die Bezüge der Ärzte gekürzt, daß diese Ärzte nicht nur zu Teilbeamten gemacht werden, die ihren Haupterwerb in der Privatpraxis suchen müssen und daherden Fragen der Allgemeinheit weniger Aufmerksamkeit werden schenken können und diese Aufgaben vernachlässigen müssen, dem Gesetz fehlt aber auch sonst jede demokratische Grundlage. Vor allem müßte das Vertrauen der Bevölkerung mithelfen, und das wäre wiederum nur möglich, wenn man die Gesundheitsräte, die man dort vorsieht, nicht nur als Gesundheitsräte konstituiert, die ein Gutachten abzugeben haben, sondern wenn diese ein gewisses Mit estimmungsrecht, eine Mitbetätigung bei der Anstellung der Distrikts- und Gemeindeärzte hätten. Das ist umso notwendiger, als ja der Geist, der gegenwärtig im Ministerium vorhanden ist und die Art der Tätigkeit, wie solche Fragen gelöst werden, ziemlich viel Mißtrauen bei allen Oppositionsparteien auszulösen geeignet ist.
Es ist aber auch sonst interessant, daß selbst die Mehrheitsparteien, wenigstens einige von ihnen, die doch noch nicht so weit sind, daß sie jedes Denken ersticken müssen, sich mit einem gewissen Schamgefühl an die Sache heranmachten und daß sie zweifellos gegen diese Verschlechterung gewesen sind, und daß nur die Koalitions- und die Klubdisziplin, wenn ich es sonnen darf, jedes essere Empfinden unterdrückt hat. Man war im Ausschuß fast nicht imstande, den notwendigen Referenten zu finden, die Berichterstattung wurde abgelehnt und erst zum Schlusse hat sich eine Klubkollegin des Herrn Gesundheitsministers dazu hergeben müssen, ein Gesetz zu vertreten, das auch bei Ihnen niemals Sympathie finden kann, wenn Sie es wirklich ehrlich mit der Volksgesundheit meinen.
Wir sind der Meinung, daß das Gesundheitswesen in dieser Republik einer Neuregelung von Grund aus bedarf, wir sind weiters der Meinung, daß mit schönen Worten allein von der Ministerbank aus der Volksgesundheit nicht geholfen ist. Weil nun dieses Gesetz auch nicht im Mindestausmaße dem entspricht, was geleistet werden müßte, und weil dieses Gesetz vor allem eine Reihe von Verschlechterungen in der Entlohnung der Distrikts- und Gemeindeärzte brin gt, werden wir nicht nur gegen dieses Gesetz stimmen, sondern beantragen vor allem den Übergang zur Tagesordnung. (Souhlas a potlesk na levici.)
14. Øeè posl. Schuberta (viz str. 1992 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Die in Verhandlung stehende Vorlage, welche die Verlängerung der Novelle zum Krankenversicherungsgesetz betrifft, mutet uns nach all den Vorkommnissen des letzten Jahres ganz eigenartig an, besonders wenn wir daran denken, wie diese auch die Gründung der landwirtschaftlichen Krankenkassen beinhaltende Novelle gehandhabt wird. Unser Volk hat uns ins Parlament entsendet, um für seine Wohlfahrt zu arbeiten und wenn es gelingt, zum Nutzen und Gedeihen der schwerbedrängten Landwirtschaft einmal einen kleinen Erfolg zu erzielen, dann, meine Herren, fallen uns Ihre politischen Ränkeschmiede in den Arm und behindern die strikte und klare Durchführung des Gesetzes. Die Handhabung, bzw. die Nichthandhabung des Gesetzes, die zeigt so recht augenscheinlich, wie selbst die Regierenden alle Achtung vor dem Gesetz verloren haben. Man hintertreibt die uns gesetzlich garantierte Errichtung von landwirtschaftlichen Krankenkassen. An die Stelle der gesetzlichen Durchführung tritt bei Ihnen das verwerfliche politische Feilschen. Sie versündigen sich durch Ihre Handlungsweise nicht nur an den Wünschen und Forderungen der deutschen, sondern auch an jenen der èechischen Bauern.
Der Hauptzweck, der für die Bildung landwirtschaftlicher Krankenkassen spricht, ist der, den politischen Hader aus diesen Körperschaften zu bannen und eine gedeihliche, werktätige, friedliche Arbeit zu erzielen, ein Zweck, der es wohl wert ist, daß man ihn nicht aus den Augen verliert. Die landwi rtschaftlichen Krankenkassen wollen in Ruhe die Krankenversicherung ihrer Versicherungsbedürftigen durchführen. Die wenigen fünf landwirtschaftlichen deutschen Kassen, die uns seinerzeit in Gnaden zugestanden wurden, es sind die in Bilin, Eger, Mies, Plan und Mähr.-Ostrau, sie arbeiteten auch im letzten Jahre trotz der erschwerten Verhältnisse unter ihren erprobten Leitungen gut und erfolgreich. Die Arbeit in den anderen Krankenkassen soll von mir nicht geschmälert werden, doch müssen wir mit Recht beanständen, daß Anstalten, die Jahre hindurch keine Neuwahlen durchgeführt haben, nicht als Vollstrecker des Volkswillens mehr gelten können.
Solche Zustände müssen auf die Dauer zu ungesunden Verhältnissen führen und sind unhaltbar. Wir sehen dasselbe System auf der ganzen Linie sich herrlich entfalten: Keine Krankenkassenwahlen, keine Gemeindewahlen, keine Wahlen in die Bezirksverwaltungsausschüsse und zu guter Letzt auch keine Wahlen in die beiden schon wahlreifen Kammern. Wollen denn, meine Herren, Ihre politischen Racker ewig leben? Das sind lauter vermummte IParagraphe 14, lauter schwere, unverzeihliche Ungeheuerlichkeiten. Allen diesen Bestrebungen liegt die Furcht zugrunde, die politische Macht zu verlieren. Ehe man das riskiert, greift man zu undemokratischen Methoden. Es scheint sich ja wirklich süß zu schlummern im sicheren Wigwam der Koalition, wenn auch ab und zu ein kleines Gewitter die erwünschte Ruhe stört. Nach all diesen Ihren politischen Gewittern herrscht hier und verbleibt hier im Parlamente leider keine reine, sondern die alte politische Sumpfluft. Je länger Sie aber in der Hut dieser Koalition schlummern, desto unangenehmer wird ihr Erwachen sein. Bei den Wahlen wird das Volk sprechen und Ihre Politik wird gewiß auf der ganzen Linie Schiffbruch erleiden. Selbst der einfache schlichte Mann aus dem èechischen Volke - insoferne er nicht durch gewissenlose Agitatoren verhetzt ist - wünscht den Zeitpunkt herbei, daß in diesem Lande Friede und Ruhe und Ordnung werde, und daß auch den Deutschen das Recht gegeben werde, das ihnen gehört, nicht nur das Anrecht auf die gleichen Pflichten, sondern auch das Anrecht auf die gleichen demokratischen Rec te. Meine Herren, ihre Koalition ist reif zum Sterben. Gerade die auftretenden mussolinischen Allüren, gerade dieses Protzentum der Gewalt zeigt recht deutlich ihren Niedergang. In geheimen Kammern und Konventikeln müssen Sie beraten, um die brüchige Einigkeit wieder herzustellen. Und auch über dieses Ermächtigungsgesetz haben Sie sich heute Nachmittag den Kopf zerbrochen.