Úterý 21. listopadu 1922

Aber nicht nur der Präsident, sondern auch andere wichtige maßgebende Personen dieses Staates sprachen über die nationale Frage ganz anders. Ich möchte noch einen zitieren, und zwar Dr. Baxa, der im Jahre 1918 im österreichischen Parlament folgendes, was festgehalten zu werden verdient, gesagt hat: "Wir haben in unserer Deklaration vom 6. Jänner ausdrücklich gesagt, daß wir in unserem demokratischen, sozial gerecht auf die Gleichheit aller Einwohner aufgebauten Staat den nationalen Minderheiten volles gleiches nationales Recht anerkennen. Wir werden die sprachlichen und die bürgerlichen Rechte der Deutschen nicht nur an bestimmte Ortsgrenzen fesseln, wie es die Deutschen wollen, sondern jedem Staatsbürger, sei es ein Böhme oder ein Deutscher, kommt unbeschränktes volles Recht zu, sich im ganzen Staate frei, sowohl im Privatleben, wie auch im Amt, in der Schule und im ganzen öffentlichen Leben zu betätigen und zu entwickeln." (Hört! Hört!) Das waren Ihre Worte und wie schaut es bei uns aus? Sie haben ein Sprachengesetz geschaffen, das das Gegenteil von dem ist, was Sie gesagt haben, Sie zwingen andere Nationen, die die èechische Sprache nicht verstehen, durch dieses Sprachgesetz, in einer Sprache vor Gericht zu verhandeln, die sie nicht verstehen. Sie werfen deutsche Arbeiter und Angestellte aus den Ämtern und Stellen heraus, Sie verhindern die Vorrückung deutscher Eisenbahner, die in ihrem Berufe mit der èechischen Sprache überhaupt nichts zu tun haben, weil sie in drei Monaten die èechische Amtssprache nicht erlernen können. Sie sagen: Freie Entwicklung der Schule! Und im Handumdrehen sperren Sie mehr als 1800 deutsche. Volksschulklassen und 535 deutsche Volksschulen. Ja, es gibt Organe, die deutsche Kinder zwingen, in èechischen Schulen Unterricht zu nehmen. (Posl. Hillebrand: Die Zahlen sind noch höher!) Es mag sein, daß die Zahl höher ist, aber schon diese Zahlen würde genügen, um zu beweisen, daß zwischen den Worten von damals und den Taten von heute ein großer Unterschied besteht.

Ich möchte noch auf Eines verweisen. Es hat der Abgeordnete Stanìk, auch ein einstmaliger Minister von hier, in einer späteren Zeit, im Juli 1918, über die nationale Frage gesprochen und er erklärte damals wörtlich: "Keine Nation und keine Schicht der Bevölkerung wird nach diesem Kriege, lassen Sie sich das gesagt sein, eine Knechtung erdulden. Mit elementarem Ausbruch werden alle bisher gehemmten Kräfte nach Geltung und Anerkennung ringen. Was immer Sie diesem unwiderstehlichen Anprall entgegenstellen wollen, es wird Seidenpapier gegen einen - Bergsturz sein!" Meinen Sie nicht, daß das auch für Ihre Verhältnisse paßt? - Haben Sie nicht auch das Gefühl und das Empfinden, wenn die Worte, die Sie im Jahre 1918 sprachen, wahr und ehrlich gemeint sind, daß Sie dasselbe in diesem Staate schaffen müssen, was Sie im alten Österreich vorausgesagt haben? So sprachen èechische Nationalisten, nicht einmal Sozialisten. Ich will mich mit diesem Kapitel der Frage gar nicht beschäftigen. Ich will nur darauf verweisen, daß auch èechische Sozialdemokraten wiederholt solche Kundgebungen erließen, in der nationalen Frage eine andere Stellung einnahmen als heute. Ich will nur auf eines verweisen, und dies deshalb, weil Sie zum Antrage Czech eine Stellung einnahmen, die kein Mensch verstehen und begreifen kann. Im Oktober 1918 haben èechische Sozialdemokraten einen Aufruf erlassen, in dem zu lesen ist . . . (Posl. Jokl: An die deutschen Arbeiter in der Èechoslovakei!) Ich komme darauf zu sprechen. In dem Aufrufe ist zu lesen: "Indem wir für uns das nationale Selbstbestimmungsrecht bis zur äußersten Konsequenz des selbständigen èechoslovakischen Staates verlangen, anerkennen wir dieses Recht der Selbstbestimmung auch für Euch und wir sind der Ansicht, daß die Vertreter des èechischen und des deutschen Volkes in dieser geschichtlichen Zeit einzig und allein dazu berufen sind, im Vertragswege für die Zukunft über das gegenseitige Verhältnis der beiden Nationen zu entscheiden." Das war allerdings im Jahre 1918. Heute, im Jahre 1922, also vier Jahre später, stimmen dieselben èechischen Sozialdemokraten gegen den Antrag, der nichts anderes besagt, als daß ein Ausschuß eingesetzt werden soll, der sich mit dem nationalen Problem zu beschäftigen hat. Heute stimmen Sie dagegen mit der Begründung, die Zeit dafür sei noch nicht gekommen. 1918 war die Zeit dafür gekommen, um einen solchen Aufruf an die deutschen Arbeiter zu senden! 1922 stimmen Sie einen Antrag mit nieder, der eigentlich nichts anderes besagt, als daß man hier über die nationalen Fragen beraten soll. (Posl. Hillebrand: Auch die Nationalsozialisten waren unterschrieben!) Ja, auch die Nationalsozialisten waren auf jenem Aufruf unterschrieben.

Aus allen diesen Gründen und auf Grund der Ziffern, die ich hier vorgetragen habe, auf Grund all jener Einwände, die wir gegen dieses Kapitel des Voranschlages zu erheben haben, können wir weder für diesen Teil, noch für den gesamten Voranschlag stimmen. Ich möchte nur noch darauf verweisen, daß es vielleicht praktisch wäre, wenn die Mehrheitsparteien darüber nachdenken würden, die Worte ihres Präsidenten in die Tat umzusetzen. Die Mitarbeit der Opposition in diesem Hause wird so wie so nicht gewertet, Mitarbeit und ernstlicher Wille kommen nicht in Betracht. Vielleicht würden Sie gut tun - und damit möchte ich schließen - wenn Sie, wie Präsident Masaryk im alten Parlamente Österreichs gesagt hat - nur mit einer kleinen Abänderung - auch in diesem Hause einen Zettel ankleben ließen mit den Worten: Mitarbeiten, politisches Denken sind zwar hier nicht verboten, aber überflüßig! (Souhlas a potlesk na levici.)

5. Øeè posl. Uhla (viz str. 729 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die èechische Politik hat sich bei der Schaffung der Republik ein großes Werk zum Ziele gesetzt, die Bodenreform. Die Bodenreform könnte auch unsere Billigung finden, wenn sie nach den heutigen Notwendigkeiten und Bedürfnissen und wenn sie vor allem nach sozialistischen Grundsätzen durchgeführt würde. Das ist leider nicht der Fall. Wenn wir zur Bodenreform sprechen, so müssen wir auch hier wie in so vielen anderen Fragen mit einem Protest beginnen. Die Bodenreform wurde in ihren Grundzügen ohne unsere Mitwirkung beschlossen, man hat die Minoritäten in diesem Staate bei der Schaffung der Bodenreform nicht gefragt und man hat die Minoritäten vor eine fertige, vollzogene Tatsache gestellt. Und bis heute sind wir von der Durchführung der Bodenreform ausgeschlossen! Wir haben keinen Einblick, wir können nicht mitwirken, wir sind auf dem Gebiete der Bodenreform Staatsbürger zweiter Klasse. Wir sehen auch hier wieder, daß wir uns selbst als Minoritätsvölker, als untergeordnete Völker, die alles ruhig hinnehmen müssen, betrachten müssen.

Wir haben bis heute noch keine Vetretung im Bodenamte. Das Bodenamt wurde geschaffen und es ist heute ein ungeheuer großer Körper geworden, der Hunderte von Beamten beschäftigt. Nach § 9 des Gesetzes vom 11. Juni 1919 wurde der Verwaltungsausschuß eingesetzt, dem man eine dreijährige Mandatsdauer eingeräumt hat. Die Mandatsdauer des Verwaltungsausschusses des Bodenamtes ist schon längst abgelaufen, die Neuwahl aber bis heute noch nicht durchgeführt, trotzdem sie schon längst fällig ist. Wir sehen auch in diesem Falle wieder eine Verletzung des Gesetzes und können wieder konstatieren, daß die Regierung selbst die Gesetze des eigenen Staates nicht achtet und sie übertritt. Es hilft hier nicht das Argument, daß der § 9 in einem Zusatz sagt, daß die Funktion des Verwaltungsrates bis zur Neuwahl dauert. Dieses Argument ist vollständig unbegründet. Begründet wäre es vielleicht, wenn wir kein Parlament hätten. Nachdem wir aber ein Parlament haben, das tagt und arbeitet, so wäre es Pflicht und Aufgabe der Regierung, die Neuwahl des Verwaltungsausschusses des Bodenamtes durchzuführen. Die Verschiebung der Wahl ist durch nichts begründet, es ist Pflicht der Regierung, die Gesetze zu achten und ihre Bestimmungen selbst einzuhalten. Man muß sich sagen, und ein solcher Ausspruch ist vollständig berechtigt, daß hier etwas nicht in Ordnung ist, daß hier bewußt die Vertretung der Minorität zurückgehalten wird, bewußt und mit Absicht den Minoritäten und den Oppositionsparteien kein Einfluß und keine Vertretung eingeräumt wird. Das Bodenamt ist bis heute vollständig unkontrollierbar. Wir verlangen deshalb die Umbildung des Verwaltungsausschusses nach dem Stärkeverhältnis der politischen Parteien. Auf den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses des Bodenamtes lastet eine schwere Verantwortung. Denn schließlich und endlich sind sie für alles, was das Bodenamt macht, für die Art, wie die Bodenreform durchgeführt wird, verantwortlich. Der Verwaltungsausschuß bestimmt die Durchführungsbestimmungen. Die Fürsorge für die Arbeiter, die Angestellten und für die Beamten hängt von den Beschlüssen des Verwaltungsausschusses ab. Wir mußten kons tatieren, daß der Verwaltungsausschuß bei all seinen Beschlüssen die Organisationen der Arbeiter nicht beizieht, daß er sie auch bei ausgesprochenen Arbeiterfragen nicht befragt, ihr Gutachten nicht einholt. Die Arbeiterorganisationen sind bis heute nicht durch Delegierte vertreten. Wenn wir also die Neuwahl des Verwaltungsausschusses und eine Vertretung in diesem diesem Ausschusse verlangen, ist dies vollständig gerechtfertigt, denn schließlich und endlich geht es um die Existenz des Personals, der Beschäftigten und diese von der Bodenreform Betroffenen und in Mitleidenschaft Gezogenen haben ein Recht, daß sie mit dareinreden können.

So herrscht wie in vielen Verwaltungszweigen des Staates auch hier die schlimmste Willkür. Wir können nicht verstehen, wie dieses unsoziale Verhalten die Vertreter der èechischen sozialistischen Arbeiterparteien rechtfertigen können. Wir verlangen mit vollem Recht eine Vertretung im Bodenamte.

Neben der Regelung der Fürsorge für das Personal ist dem Verwaltungsausschuß eine weitere wichtige Funktion übertragen, und zwar die Entscheidung bei der Festsetzung des Vorganges, wie der beschlagnahmte Grundbesitz überkommen und zugeteilt wird. Diese Verantwortung ist nicht klein. Man sollte daher annehmen, daß die Regierungsparteien selbst ein Interesse an der Mitwirkung der Opposition haben sollten. Sie scheinen aber die Kontrolle der Oppositionsparteien nicht zu wollen. Nach all dem, was man bis jetzt über die Bodenreform und darüber gehört hat, wie sie durchgeführt wird, nach den Äußerungen verschiedener einflußreicher Politiker ist es klar, daß besondere Gründe für das Verhalten der èechischen Majoritätsparteien maßgebend sind: Der Geist, in welchem die Bodenreform durchgeführt wird, veranlaßt Sie, die Oppositionsparteien und Minoritätsvölker dieses Staates auszuschließen.

Ich will hier nur ganz kurz einige Stimmen zitieren, die das beweisen. Herr Direktor Kavka hat anläßlich in einer Enquete der nationaldemokratischen Partei über die Bodenreform gesagt: "Es gibt nur einen Weg: èechisch erhalten, was in èechischen Händen ist, und Boden, der nicht in èechischen Händen ist, in èechische Hände zu überführen." Dies ist genug! Man sieht aus dieser Äußerung, in welchem Geist die Bodenreform durchgeführt wird. Die ganze Reform zeigt uns, daß dieser Geist auch praktisch wirkt. Der "Venkov" hat am 30. Juni erklärt: "Dort, wo es nicht genug ortsansässige Bewerber gibt, wie in den Industriegebieten und den dünnbevölkerten Grenzbezirken, hat eine zielbewußte Kolonisation mit nationalbewußten Elementen einzusetzen." Auch diese Äußerung des Organs der èechischen Agrarier gibt wieder, was beabsichtig ist. In derselben Nummer sagt das Blatt: "Ein besonderes Gewicht ist auf die Verstaatlichung der beschlagnahmten Gren¿wälder zu legen, und zwar aus staatspolitischen und strategischen Gründen".

Wir sind für die Enteigung des Großgrundbesitzes. Ein derartiges Eigentumsverhältnis war ungerecht und hat allen vernünftigen Rechtsbegriffen widersprochen. Aus wirtschaftlichen, sozialen und politischen Gründen ist es höchste Zeit, daß die Vorrechte des Großgrundbesitzes, die auf dem Besitze basierten, aufgehoben werden. Jedoch die Durchführung der Bodenreform, wie sie praktisch ausgeübt wird, kann uns nicht befriedigen und muß unsere Kritik herausfordern. Wir können heute bemerken, daß an Stelle des Großgrundbesitzers zum größten Teil die Geldaristokratie gesetzt und so zum Herrn über Grund und Boden und über das landarme und landhungrige Volk gemacht wird. Die bedeutend erhöhten Übernahmspreise für die Grundstücke, die die Existenz einer Landwirtefamilie sichern können, werden von den wenigsten Bewerben aufgebracht. Wir können nicht mit der Ansicht übereinstimmen, die heute vom Redner der deutschen Agrarpartei zum Ausdrucke gebracht wurde. Unserer Ansicht nach sind die Übernahmspreise zu hoch und diese Höhe der Übernahmspreise verschuldet und veranlaßt, daß die Existenz der kleinen Landwirte, jener, die Grund und Boden zu erwerben nach dem Bodengesetze das Recht haben, erschwert wird, nachdem sie ihren Besitz mit einer ungeheuren finanziellen Belastung übernehmen müssen und so in Schuld- und Zinsknechtschaft geraten. Diese Tatsache wird vom Bodenamte selbst zugegeben. Die Bodenreform wird, soweit sie Gründe aufteilt und sie neuen Bewerbern gibt, einen total verschuldeten Bauernstand schaffen. Den Wünschen des wirklich landhungrigen Volkes kann diese Reform nicht entsprechen. Finanzielle und technische Gründe hindern dies. So sehen wir, daß in einem Großteile der Bodenreform in ziemlich großem Ausmasse sich ein bloßer Wechsel der Besitzer vollzieht. An die Stelle des Großgrundbesitzes tritt das Finanzkapital, der Bankkapitalist. Der kleine Bodenbewerber, der keine oder nur ganz beschränkte Mittel hat, wird nicht im Stande sein, die notwendigsten Produktions- und Hilfsmittel, die er unbedingt benötigt, wenn er seine Wirtschaft ordentlich und rationell, den heutigen wissenschaftlichen Verhältnissen entsprechend, führen will, zu beschaffen. Ihm fehlen die Mittel. Eine Störung und Herabdrückung der landwirtschaftlichen Produktion ist die logische Folge. Die Bodenreform bringt auch eine große Vernichtung vieler Existenzen von Landarbeitern und angestellten. Alle gegensätzlichen Beteuerungen des Landwirtschaftsministeriums schaffen diese Tatsache nicht aus der Welt.

Das Bodenamt selbst ist auch ein sehr parteiliches Amt. Wir haben aus einer Interpellation unserer Parteigenossen im Senate gehört, wie das Bodenamt die einzelnen Bewerber einschätzt, wie das Bodenamt besonders die Anforderungen und die Ansprüche der deutschen Gemeinden hindert und zurückweist, wie aber das Bodenamt gerne bereit ist und sofort amtiert und Kommissionen anordnet, wenn es sich um èechischeBewerber handelt, wenn irgendwo im deutschen Gebiet ein kleiner èechischer Verein Boden beansprucht. Man geht auch nun daran, eine eigene Praxis einzuführen. Man verpachtet die Höfe in den deutschen Grenzgebieten an èechische Pächter und man verschiebt dadurch die Aufteilung, um Zeit zu gewinnen und um jene, die anspruchsberechtigt sind und einen Anspruch auch geltend machen, um diesen Anspruch zu prellen.

Nun einige Worte über die Behandlung der Kleinpächter. Die an die kleinen Pächter hinausgegebenen Kündigungen schaffen in den Kreisen derselben immer große Verwirrung und Bestürzung, denn diese kleinen Pächter fühlen sich in ihrer Existenz bedroht. Das Pachtverhältnis, in welchem sie leben, ist nämlich sehr enge mit dem Lohnverhältnis verbunden. Die Ablassung von Grundstücken an die kleinen Pächter ist eine Notwendigkeit, um die Existenz Hunderter und Tausender von Forstarbeitern und landwirtschaftlichen Arbeitern zu ermöglichen. Es ist eine reine Arbeiterfrage und der Großgrundbesitz mußte selbst daran gehen, Pachtgrundstücke an die Arbeiter zu überlassen, um ein ständiges Arbeiterpersonal zu bekommen. Es ist ganz klar, daß diese Leute, wenn ihnen die Grundstücke gekündigt werden, schwer bedroht werden. Die Ausnützung der zuständigen Rechtsmittel verursacht den Gekündigten große Spesen, die sie in den seltensten Fällen erschwingen können. Es wäre angezeigt, daß gleichzeitig mit der Kündigung auch in einer Erklärung der Anspruch des Kleinpächters auf sein Pachtgrundstück oder auf ein gleichwertiges gesichert und anerkannt würde. Die Gesetzgebung hatte diese Behandlung der Kleinpächter, wie sie heute durch das Bodenamt geschieht und praktiziert wird, wirklich nicht im Sinne. Es handelt sich um eine verwaltungstechnische Maßregel, die bei etwas gutem Willen leicht durchgeführt werden könnte. Ursprünglich wurde von den èechischen Parteien über die Enteignung und Zuteilung des Waldes anders gedacht, als heute. Aus einigen Bestimmungen der Bodengesetze geht dies klar hervor. Der § 10 des Zuteilungsgesetzes sagt ausdrücklich: "Waldboden kann in erster Linie Gemeinden und öffentlichen Verbänden zugeteilt werden, Einzelnpersonen kann ausnahmsweise in geringer Ausdehnung Wald, soweit es sich um Arrondierung des Besitzes nandelt, zugeteilt werden." In der Fassung dieses Paragraphen kommt ein volkswirtschaftliches, wichtiges Prinzip zum Ausdruck. Diese Formulierung zeigt, daß die èechischen Parteien bei der Bewirtschaftung des Waldes ursprünglich die Zerreißung für gefährlich hielten, anderseits aber zeigt sie auch, daß die Bewirtschaftung durch die Gemeinden die zweckmäßigste ist. Hätten Sie das nicht gewollt, so würden Sie dem § 10 nicht diese Fassung gegeben haben und hätten Sie auch die Gemeinden nicht so sehr in den Vordergrund gerückt. Später erst ist durch den Einfluß der nationalchauvinistischen Agitation die Idee der vollständigen Verstaatlichung der beschlagnahmten Wälder aufgetaucht.

Es tritt nun die Beantwortung der Frage an die kompetenten Faktoren heran, welche Bewirtschaftung die bessere und zweckmäßigere wäre. Die Beantwortung dieser Frage sollte nur von rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus erfolgen. Wer es mit dem Staate und dem eigenen Volke wirklich ernst meint, darf sich nicht von nationalenund politischen Gesichtspunkten, sondern nur von wirtschaftlichen leiten lassen. Auf diese Art würde wohl dem Volke und dem Staate am besten gedient sein. Die Existenz der gesamamten Gebirgsund Grenzbevölkerung ist von den Forsten und ihrer Bewirtschaftung abhängig. Die Verstaatlichung der Wälder würde viele Gemeinden und die gesamte Grenzbevölkerung in ihrem Lebensnerv treffen. Wir dürfen uns nur die Gebiete anschauen: Schlesien, Nordmähren, Nordböhmen, das Erzgebirge, der Böhmerwald, die ganzen Gemeinden, die in diesen Gebieten existieren, hängen mit der Bewirtschaftung des Waldes eng zusammen. Die finanzielle Existenz der Gemeinden und vieler Einwohner dieser Gemeinden ist auf die Bewirtschaftung dieses Waldes angewiesen. Gemeindewirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe, die Existenz der Einzelnen ist von der Bewirtschaftung des Waldes abhängig und eng mit ihr verknüpft. Die Verstaatlichung. ist eine der folgenschwersten Maßnahmen, die der Staat treffen könnte. Von der Bewirtschaftung des Waldes ist auch die weitere Entwicklung dieser Gegenden abhängig. Es sollen hier nicht nationale, politische und fiskalische Gründe, sondern rein wirtschaftliche eine Rolle spielen. Ich glaube auch, daß der Staat ein Interesse daran hat, daß unsere Gebirgstäler, daß unsere Gebirge überhaupt erschlossen und industrialisiert werden. Durch die Verstaatlichung wird das aber nicht erreicht werden. Die staatliche Bewirtschaftung kann nur eine bürokratische sein und würde der Entwicklung nur hemmend im Wege stehen. Die zentrale Leitung müßte jede Initiative ausschalten und wirkungslos machen. Der Bürokratie würde nur daran gelegen sein, die Bewirtschaftung der Wälder nach den gegebenen Vorschriften, nach den Aufforstungs- und Abholzungsplänen durchzuführen. Kaufmännische und sonstige Fähigkeiten fehlen ihr. Was über den Aufforstungs- und Abholzungsplan hinausginge, wäre der staatlichen Bürokratie gleichgiltig. Es würde jeder Anreiz und die Möglichkeit, industriefördernd zu wirken, fehlen. Von einer Weiterentwicklung unserer Gebirgstäler und Gebirgsgegenden könnte keine Rede sein.

Wesentlich anders würde sich die Sache gestalten, wenn die Wälder in entsprechendem Ausmaße den Vereinigungen von Gemeinden übergeben würden. Die Bevölkerung hat den ersten Anspruch darauf, daß ihr die Wälder bleiben. Die Bewirtschaftung derselben kann durch die Gemeinden sicher besser durchgeführt werden, als durch den Staat und seine Bürokratie. Es wäre dann eine ordentliche Kontrolle gegeben, die Mitarbeit und Mitverantwortung der ganzen Bevölkerung wäre gesichert. Wir sagen: Jeder Bevölkerung der Grund, auf dem sie siedelt. Wenn das Wort des Herrn Ministerpräsidenten, das kürzlich im Budgetausschusse gefallen ist, ernst gemeint war: "Der Boden dem Volke!" so müssen die èechischen Mehrheitsparteien unserem Vorschlag zustimmen und die Übergabe der Wälder nur an Zweckverbände der Gemeinden bewilligen und beschließen. Lösen Sie dieses schöne Wort ein. Deswegen würde sich der Staat durchaus nicht des Rechtes begeben, im Interesse einer guten Wirtschaft die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu erlassen. Die Verstaatlichung aus strategischen Gründen ist eine Ausrede. Denn das Kriegsrecht hat bis heute nie nach dem Willen des Besitzers gefragt. Die militärischen Maßnahmen werden da durchgeführt ohne Rücksicht und ohne zu fragen, wem der Wald gehört. Besonders unser Militarismus setzt alles durch. Es ist auch nicht einzusehen, welche strategische Gründe hier besonders maßgebend wären, um den Wald in die staatliche Bewirtschaftung zu überführen und die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu erklären. Die Gemeinden und ihre Vertretungen kennen die Gebiete und die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung am besten. Ihr Wirken und Streben würde ausschließlich auf die Hebung und Erschließung dieser großen Gebirgsgegenden gerichtet sein. Der Staat hätte keinen Schaden dabei. Werden unsere Waldgebiete wirtschaftlich gehoben, so bedeutet dies für den Staat nicht allein in finanzieller Beziehung durch Steigerung der Steuererträgnisse, sondern auch in. vielen anderen Beziehungen einen großen Vorteil. Darum sage ich also: Die Wälder den Gemeinden!

Es kann doch auch kein Zufall sein, daß bei Beantwortung dieser Frage alle ernsten Fachleute die Bewirtschaftung durch die Gemeinden der staatlichen vorziehen. Wie die Verstaatlichung von der Bevölkerung aufgenommen wird, hat sich ja bereits gezeigt. Das Landwirtschaftsministerium sah sich gezwungen, eine amtliche Beruhigungskundgebung zu erlassen. Es ging vor einiger Zeit die Nachricht durch die Presse, daß das Bodenamt beabsichtige, die ausgedehnten Staatswälder in der Slovakei und in Karpathorußland an ein Finanzkonsortium zu verpachten. Auch hier wäre eine offene Aufklärung durch das Bodenamt am Platze, ob diese Nachricht wahr ist. Nach all dem, was wir aber erlebt haben, ist die Nachricht doch nicht ganz unmöglich. Es sind sicher Kräfte am Werke, die dies anstreben.

Einige Worte nun über die Angestelltenund Arbeiterfrage. Die Zahl der Arbeiter und Angestellten, die von der Reform betroffen werden, ist eine ungeheure. Der einzige Schwarzenbergsche Besitz in Südböhmen zum Beispiel wird mit einer Kopfzahl von 12.000 Menschen allein in Mitleidenschaft gezogen. Vor kurzem wurde amtlich verlautbart, daß die Qualifizierten bei der Übernahme in ihren Stellungen verbleiben. Was ist nun, fragen wir, mit den Hilfskräften? Wer ist überhaupt unter der Bezeichnung "Qualifizierte" zu verstehen? Sind es die Beamten, die Angestellten oder die Arbeiter oder wird selbst unter diesen Schichten der Begriff "Qualifiziert" noch verschieden angewendet? Werden zwischen den einzelnen Arbeiterschichten noch Unterschiede gemacht? Es wäre am Platze, daß das Bodenamt in Hinkunft in seinen Kundmachungen etwas präziser rede. Das Amt hat doch Juristen genug; die Menschen, die durch die Reform in ihrer Existenz so sehr in Mitleidenschaft gezogen werden, haben ein begründetes Anrecht auf vollständige Klarheit und Offenheit der staatlichen Ämter ihnen gegenüber.

Der § 73 des Entschädigungsgesetzes setzt fest, daß zur Sicherung der Altersund Invaliditätsgenüsse ein Fond errichtet wird. Die Verwaltung dieses Fonds wird von einem Kuratorium geleitet. Wir verlangen, daß die deutschen Land- und Forstarbeiter in diesem Kuratorium eine entsprechende Vertretung bekommen. Der § 75 des Entschädigungsgesetzes stellt fest, daß für ständige Bedienstete, die ihre bisherige Anstellung durch die Übernahme verlieren, auf eine der folgenden Arten zu sorgen ist: 1. Durch Zuteilung von Liegenschaften; 2. durch Vermittlung, Zuweisung oder anderweitige Beschaffung einer angemessenen Beschäftigung; 3. durch Geldentschädigung und 4. durch Alters- und Invaliditätsversorgung. Im Auftrage vieler tausender organisierter Land- und Forstarbeiter habe ich zu erklären, daß die Arbeiter in erster Linie einen vollwertigen Arbeitsplatz beanspruchen. Ich habe weiter dem Wunsche der deutschen Arbeiterschaft Ausdruck zu verleihen, daß auch sie in der nach § 75 des Entschädigungsgesetzes zu errichtenden Schiedskommission eine Vertretung bekommen. Das Bodenamt und der Herr Minister für soziale Fürsorge mögen dies zur Kenntnis nehmen und bei der Ernennung die deutschen Arbeiterorganisationen entsprechend berücksichtigen. Die vom Verwaltungsausschuß des Bodenamtes festgesetzte Entschädigung für die Arbeiter ist vollständig ungenügend. Die Arbeiter verlangen eine ausreichende Sicherstellung und kein Alm osen. Sie verlangen vollen Ersatz für all die Schäden, welche sie durch den Verlust ih res Arbeitsplatzes erleiden. Sie verlangen, daß die Ablösung und Aufteilung nicht über die Köpfe des Personals hinweg erfolgt, sondern mit ihrer Mitwirkung. In dieser Frage sind auch die èechischen Land- und Forstarbeiter mit uns ganz einer Meinung. Es scheint, daß gegenüber den Arbeitern der Grundsatz angewendet wird: Auswandern oder verhungern.

Es wäre uns sicher angenehmer, wenn wir anstatt zu kritisieren, loben könnten. Doch diese Reform zeigt nur den ärgsten reaktionärsten Geist; engstirnigster nationaler Chauvinismus und soziale Rückständi gkeit sind die hervorstechendsten Merkmale dieser Reform. Es wird auch weiterhin unser Bestreben sein aufzuzeigen, welche Mängel die Bodenreform hat und daß sie weit, sehr weit von einer modernen sozialen Reform entfernt ist. (Potlesk na levici.)

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