Hohes Haus! Diese Vorlage ist wie so viele andere Vorlagen von der Regierung von dem Standpunkte aus, Ersparnisse zu machen, eingebracht worden. Wie immer, so wurde auch in dieser Frage der Opposition das Argument entgegengehalten, daß Ersparnisse gemacht werden müssen. Dieses Prinzip haben wir auch neuerlich in den Ausschüssen aus dem Munde der Vertreter der Koalitionsparteien gehört. Unsere Abänderungsanträge, die nur die Aufrechterhaltung des bisherigen gesetzlichen Zustandes zum Inhalte haben, wurden niedergestimmt. Im kleinen - das können wir immer und immer wieder bemerken - wird das Prinzip des Sparens aufgerollt und den Oppositionsparteien entgegengehalten, dort aber, wo wirklich gespart werden könnte, kümmert man sich um dieses Prinzip nicht, dort wird aus dem Vollen geschöpft. Es gibt eine Anzahl von Fällen, die offenkundig beweisen, wie mit den Geldern des Staates gewirtschaftet wird, wie die Gelder des Staates verschwendet werden. Selbst in der Presse der Regierungsparteien werden von Zeit zu Zeit derartige Fälle registriert und angenagelt.
Es ist nicht notwendig, den Standpunkt unserer Partei gegenüber dem èechoslovakischen Militarismus besonders zu betonen. Wir sind entschiedene Gegner eines Militarismus, wie er sich in diesem Staate etabliert hat. Die hervorragendsten Männer aus den Kreisen des èechischen Führertums haben versprochen, daß dieser Staat keinen Militarismus haben wird. Wir können jedoch sehen, daß sich hier ein militärisches System, ein Militarismus etabliert hat, wie er seinesgleichen nicht findet, ein Militarismus, an den die Schwarz-gelben und ehemaligen Hohenzollern ihre hellste Freude haben könnten. Daran ändert die Tatsache nichts, daß man uns heute noch immer einzureden versucht, daß wir keinen Militarismus haben. Die Tatsache allein, daß dieser Staat fast 200.000 Mann ständig unter Waffen hat, daß er jährlich Milliarden und Abermilliarden für den Militarismus ausgibt, spricht genug. Und diese Tatsache läßt sich nicht aus der Welt schaffen.
Die Republik hat im Verhältnis zur Bevölkerung von allen Staaten die meisten Soldaten unter den Waffen. Selbst in Frankreich ist das Verhältnis günstiger als in der Èechoslovakei. Auch die Art, wie sich unser Militarismus sehr häufig nach außen hin bemerkbar macht, wie er von sich reden macht, zeigt, daß er zwareine junge, aber seine eigene Tradition entwickelt. Wir müssen sagen, daß er in der Tat echt militaristischen Charakter zeigt; alle Augenblicke gibt es Ereignisse, die so recht von dem wahren Geiste des Militarismus Zeugnis ablegen. Obwohl wir im tiefsten Frieden leben, hat gerade der èechoslovakische Militarismus schon sehr zahlreiche Opfer gefordert. Soldatenselbstmorde sind auf der Tagesordnung, Soldatenmorde sind nicht selten. So oft hier im Hause Militärangelegenheiten behandelt werden, sind auch neue Opfer dieses Systems zu beklagen. Überschreitungen der Befehls- und Kommandogewalt durch die Vorgesetzten sind auf der Tagesordnung. Das ganze dienstliche Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen ist noch auf ein altes Dienstreglement aufgebaut. Die den Vorgesetzten eingeräumte große Gewalt führt allzu leicht zu Überschreitungen durch charakterschwache Vorgesetzte, durch charakterschwache Menschen. Die kleine Besserung, die auf diesem Gebiete bisher zu bemerken war, war den politischen Wirkungen des Umsturzes zuzuschreiben. Doch immer mehr tritt das System der strengsten Unterordnung unter den Willen des Vorgesetzten in den Vordergrund. Das Dienstreglement gab dem Mann bisher nicht die Möglichkeit, Beschwerden über ein ihm angetanes Unrecht vor anderen als seinen direkten Vorgesetzten anzubringen. In der Regel ist dieser direkte Vorgesetzte doch derjenige, gegen den sich die Beschwerde richtet. Nun sollen endlich provisorisch neue Bestimmungen in einem neuen Reglement festgelegt werden. Wir wollen nur die Erwartung aussprechen, daß diese neuen Bestimmungen tatsächlich der Mannschaft einige Vorteile bringen.
Wenn man sich eine glänzende militärische Rüstung leistet, ist es nur recht und billig zu verlangen, daß auch die Mannschaft, die monate- und jahrelang in den Waffenrock gesteckt wird, ordentlich versorgt werde. Das ist bei uns in der Èechoslovakischen Republik nicht der Fall. Zehntausende von Soldaten aller Nationen sind Kinder armer Leute, die nicht auf einen dauernden regelmäßigen Zuschuß von ihren Angehörigen rechnen können. Menschen in dem Alter, in dem sie für den Militärdienst reif werden, brauchen eine ausgiebige Kost, eine ordentliche genügende Verpflegung. Wenn die Verpflegung nicht reicht, muß der Mann aus Eigenem seine Ernährung aufbessern. Der Soldat braucht auch sonst Verschiedenes, Putzmittel, Reinigen der Wäsche und sonstige Bedürfnisse muß er unter allen Umständen befriedigen. Früher hat eine Schachtel Schuhwichse 2 Heller gekostet, heute einige Kronen. Das Reinigen der Wäsche ist ebenfalls um Hunderte von Prozenten teurer als in der Friedenszeit. Die bescheidene Erhöhung der Löhnung, die dem Soldaten vor Jahren gewährt wurde, steht in gar keinem Verhältnis zu den gesteigerten Anforderungen finanzieller Natur, die an ihn gestellt werden. Die Begründung der Vorlage durch den Wehrausschuß beruht auf dem Grundsatze der Notwendigkeit von Ersparungen, wo solche überhaupt möglich. Das sagt der Bericht des Wehr- und Budgetausschusses ausdrücklich.
Der Antrag, der dem Hause heute vorliegt, wurde bereits im Jahre 1920 eingebracht und die Militärverwaltung zahlt schon seit dieser Zeit die reduzierten Soldatenlöhne aus. Das ist ein Vorgang, gegen den wir ganz entschieden Verwahrung einlegen müssen. Das ist ein Skandal, wie er wohl in der ganzen Welt nicht seinesgleichen findet. Man mutet uns zu, ein Gesetz zu beschließen, das auf länger als anderthalb Jahre zurückwirken soll. Der Bericht des Budget- und Wehrausschusses sagt allerdings, daß dies der einzig mögliche Vorgang wäre, sonst müßten von der Mannschaft die bereits ausbezahlten Bezüge wieder zurückgezahltwerden. Damit will man die Verletzung des Gesetzes durch die Militärverwaltungentschuldigen und decken. Es ist Tatsache, daß die Militärverwaltung das Gesetz nicht beachtet, daß die Militärverwaltung ein besteh endes Gesetz verletzt, daß die Militärv erwaltung Zehntausende von Soldaten um ihre durch Gesetz garantierten Bezüge widerrechtlich gebracht hat. Vor jedem Gerichtshof der Welt würde in diesem Falle die Militärverwaltung sachfällig werden. Eine solch spitzfindige Begründung, die die Tatsachen direkt auf den Kopf stellt, lehnen wir ab. Wenn der Ausschuß sagt, daß kein Fall einer Beschwerde darüber, daß die Löhnung zu niedrig ist, bekannt wurde, so ist das, gestatten Sie den Ausdruck, eine große Heuchelei. Wer das System kennt, wird wissen, daß Beschwerden keinen Erfolg haben, wird wissen, daß sich die Mannschaft überhaupt nicht getrauen kann und darf, Beschwerden vorzubringen. Wenn die Herren der Majorität des Budgetausschusses Beschwerden hören wollen, mögen sie sich an die Angehörigen der Soldaten wenden, dann könnten sie hören, welche Beschwerden eigentlich die Mannschaft vorzubringen hat, dann würden sie auch hören, daß die jetzige Löhnung den Verhältnissen nicht entspricht, daß die Soldaten damit kein Auskommen finden können.
Wir haben deshalb einige Anträge gestellt, die eigentlich nichts anderes wollen, als das bisherige Gesetz aufre chtzuerhalten, das Gesetz, welches von der Militärverwaltung verletzt wurde. Wir verweisen ferner auf einige unserer Wünsche, die wir wiederholt und laut zum Ausdrucke gebracht haben und deren Erledigung uns die Militärverwaltung zugesagt hat. Es betrifft dies die strafweise Entziehung von Gebühren. Wir verlangen, daß die strafweise Entziehung von Gebühren der Mannschaft nicht mehr vorkomme, daß diese strafweise Entziehung eingestellt werde. Wir wünschen und verlangen ferner, daß der Mannschaft im Krankheitsfalle die volle Löhnung ausbezahlt werde.
Aus all den Gründen, die ich hier
angeführt habe, können wir für den vorliegenden Gesetzantrag nicht
stimmen. (Potlesk na levici.)
Sehr geehrte Herren! Der in Verhandlung stehende Gegenstand bezieht sich auf die Festsetzung der Löhnung für die Soldaten des Mannschaftsstandes vom Feldwebel abwärts. Das Gesetz soll rückwirkend vom 1. Oktober 1920 in Kraft treten; die tägliche Löhnung für den Soldaten soll 50 Heller, für den Gefreiten 70 Heller, den Korporal 1 Kè, den Zugsführer 1 K 50 h und den Rottmeister 2 Kè nebst 4 Kè Teuerungszulage betragen. Für die sonstigen Chargen beträgt die Teuerungszulage 2 Kè. Die Löhnung wird bereits seit dem Jahre 1920 ohne gesetzliche Bestimmung in dieser Höhe ausgezahlt, so daß wir es mit einem ganz ungesetzlichen Vorgehen unserer Militärverwaltung hier in diesem Falle zu tun haben. Eigentlich ist noch die Löhnung in der Höhe, wiesie vom seinerzeitigen Revolutionsparlament beschlossen worden ist, in Kraft, so daß der Staat verpflichtet wäre, die Differenz den Soldaten nachzuzahlen. Das sind Verhältnisse, wie wir siee nur in der Èechoslovakei finden. Was die Löhnung selbst anbelangt, so muß man sagen, daß dieselbe mehr als knapp bemessen ist, daß sie unter gar keinen Verhältnissen den heutigen Teuerungsverhältnissen, der heutigen Geldentwertung entspricht und daß es nicht möglich ist, bei den heutigen Preisen sich mit dieser Löhnung die nötigen Gegenstände, die der Soldat braucht, wie Wäsche, Rauchmaterial und dergleichen Dinge anzuschaffen. Ich war im Vereine mit den Kollegen Knirsch und Bobek deshalb gezwungen, einen Antrag zu stellen, daß die Löhnung um 100 % erhöht werden solle, damit der Soldat mit ihr auch tatsächlich das Auslangen finden und nicht mehr gezwungen sei, auf unerlaubte Weise sich Geld zu beschaffen, um seine Bedürfnisse zu befriedigen.
Meine Herren, ich will mit diesem Antrage nicht etwa einem solchen Entgelte das Wort reden, das geeignet wäre, daß die Soldaten in moralischer Beziehung Schaden leiden. Die Löhnung beträgt für den ganzen Mannschaftsstand im Jahre 126 Millionen, die Gagen für die Offiziere hingegen betragen 336 Millionen, dazu kommen noch 53 Millionen für die Militärbeamten. Die Gagen für die Offiziere sind derart hoch, weil der Offizierstand nicht weniger als 10.602 Mann beträgt, so daß auf je 12 Mann ein Offizier kommt, überdies auf je 10 Mann ein Rottmeister und auf je 3 Mann ein Vorgesetzter. Das wären durchschnittlich auf 12 Mann 5 Vorgesetzte.
Nich genug daran, daß die Löhnung so knapp bemessen ist, es läßt auch die Verpflegung der Mannschaft mehr als zu wünschen übrig. Für die Verpflegung werden zwar im Jahre 507 Millionen ausgegeben, trotzdem ist auch beim Militär Schmalhans Küchenmeister. Man sieht das am deutlichsten daraus, daß selbst solche Söhne nach Hause um Brot schreiben, weil sie der Hunger dazu zwingt, deren Eltern selbst nichts zu essen haben. Nebst den allgemeinen Klagen ist das gewiß ein Beweis, daß die Verpflegung sehr viel zu wünschen übrig läßt. Ein eigentümliches System hat sich beim Militär auch dadurch eingeführt, daß man jetzt der Mannschaft durch 30 Tage hindurch die Zulagen und das Rauchmaterial entzieht, um sie dadurch zu bestrafen. Das ist ein ganz würdeloser Zustand, und es wurde schon zu wiederholten Malen im Wehrausschusse darauf verwiesen, daß mit diesem Zustand endlich einmal ein Ende gemacht werden solle. Im alten Österreich bekamen die Soldaten beim Einrücken zum Ankauf von Proprietäten 6 K auf die Hand. Heute bekommen sie auch nicht mehr, obwohl die Preise um das Achtzehnfache gestiegen sind. Sie sollen noch ein Eßzeug, Decken usw. mitbringen, ohne daß sie eine Entschädigung hiefür bekommen.
Wir möchten sehr bitten, daß unser Antrag wegen Erhöhung der Löhnung angenommen wird. Aber, was die Pìtka beschlossen hat, dabei bleibt es in der Regel. Der Herr Verteidigungsminister hat ja bereits angekündigt, daß von der Erhöhung der Löhne keine Rede sein könne. Er wäre höchstens bereit, eine bessere Kost verabreichen zu lassen. Aber sollte unser Antrag abgelehnt werden, so hoffen wir, daß wenigstens das zweite in Erfüllung gehe.
Ein zweites Kapitel, das ich anschneiden will, betrifft die Behandlung der Soldaten, die auch sehr viel zu wünschen übrig läßt. Es sind mir sehr viele Beschwerden darüber zugekommen; alle aufzuzählen, würde aber zu weit führen. Besonders die deutsche Mannschaft hat darunter viel zu leiden. Es wäre in Erinnerung zu bringen, wie sich die Herren Èechen im alten österreichischen Parlamente in puncto Behandlung der Soldaten, in puncto der Sprache der Armee verhalten haben. Es hat dort Herr Dr. Kramáø selbst den Ausspruch getan: Ein Wort von einem Offizier derselben Nationalität oder von einem Vorgeesetzten, der es mit seinen Untergebenen aller Nationalitäten gerecht meint, wirkt Wunder. Er hat damals auch darauf verwiesen, daß Österreich ein Nationalitätenstaat sei, für den am besten eine Friedenspolitik wäre. Er hat weiters Gerechtigkeit und Wohlwollen in der innern und äuß eren Politik angeraten sowie daß auch ein gerechter Geist beim Militär einkehre. Es wäre sehr zu empfehlen, wenn sich das die Herren Èechen zu Herzen nehmen würden.
Ich habe in den letzten Monaten auch erfahren, daß beim Militär wieder ein überflüssiger Drill eingeführt wird, ein Drill nach den alten Methoden, über die man früher so sehr gespottet hat. Die Mannschaft wird dadurch mit ganz unnötiger Arbeit überlastet. Heute gibt es, was ich auch noch erwähnen muß, für alle möglichen Leute Freikarten auf der Bahn. Nur für die Soldaten gibt es bisher noch keine Freikarten, so daß jene, welche in der Slovakei unten dienen, bei den niedrigen Löhnen absolut nicht in der Lage sind, nach Hause auf Besuch zu fahren, nicht einmal in den dringendsten Fällen, weil sie das Geld zur Reise nicht aufbringen können. Bei kurzem Urlaub ist das gleichfalls nicht möglich, selbst wenn sie das Geld in der Hand haben, da sie keine Schnellzüge benützen können, um den Urlaub auszunützen. Es wurde diesbezüglich ein Antrag im Wehrausschusse angenommen und ich hoffe, daß ihm auch Rechnung getragen wird.
Auch was die Ernteurlaube anbelangt, bleibt viel zu wünschen übrig. Wir müssen sagen, daß diese eigentlich nur auf dem Papier stehen; es sieht zwar sehr schön aus, daß diejenigen Soldaten, bei denen die Bedingungen dafür sprechen, zwei- bis dreimal im Jahre Ernteurlaube bekommen sollen, ohne weiteres Gesuch, nur durch die Bitte beim Rapport, aber das steht zumeist am Papier und wenn der Soldat Urlaub bekommt, dann ist er sehr knapp bemessen.
Noch eine weitere Frage, die ich hier erwähnen möchte, betrifft die Erleichterungen für die eingerückten Soldaten in puncto Befreiungen vom Militärdienste. Das vom alten Revolutionsparlamente beschlossene Wehrgesetz, das heute noch in Kraft ist, ist gegenüber dem früheren Wehrgesetz bedeutend rückschrittlicher. Im alten Wehrgesetz war wenigstens vorgesehen, daß selbständige Familienerhalter, Besitzer selbständiger Bauernwirtschaften oder eines Gewerbes, oder wenn die Wirtschaft verwaist und der Vater nicht arbeitsfähig war, nach acht Wochen Abrichtung in die Ersatzreserve versetzt, und so wieder ihrem Zivilberufe zurückgegeben wurden. Nach dem jetzigen Wehrgesetze aber kann zu Hause alles zugrunde gehen, es gibt keinen Pardon. Das ist das Ungerechteste, was man sich in dieser Beziehung denken kann. Es wurde schon zu wiederholten Malen von verschiedenen Parteien gefordert, daß ein diesbezügliches Gesetz vorgelegt werde. Endlich hat das Landesverteidigungsministerium sich bewogen gefühlt, ein solches Gesetz vorzulegen. Leider ist der Ausschuß zu keinem Resultate gekommen, und es liegt noch im Schoße der "Pìtka". Das Gesetz, welches uns vorgelegt wurde, ist nicht so ideal, es entspricht durchaus nicht den heutigen Verhältnissen und ist sehr verbesserungsbedürftig Hoffen wir, daß es tatsächlich noch zur Verbesserung kommt. Nach diesem Gesetz können Wehrpflichtige, welche 6 Monate gedient haben, vom Militärdienste befreit werden, und zwar als Familienerhalter, als Besitzer einer ererbten Wirtschaft mittleren oder kleineren Umfangs oder eines Geschäftes, bei dem nur ein Gehilfe tätig ist oder von dem nicht mehr als 80 Kronen Erwerbssteuer gezahlt werden sollen; weiters landwirtschaftliche Arbeiter und Industriearbeiter, bei denen die Bedingungen als Familienerhalter nicht ganz zutreffen, die jedoch berücksichtigungswürdig sind und Hörern von Hochschulen.
Der § 1 des Gesetzes bedeutet gegen das alte österreichische Gesetz eine bedeutende Verschlechterung. Nach diesem konnte die Mannschaft, wie schon erwähnt, nach 8 Wochen in die Ersatzreserve übersetzt werden. Das sieht gerade so aus, als ob die jetzige Jugend bedeutend dümmer geworden wäre. Denn heute soll sie 6 Monate dienen, bevor sie befreit wird.
Meine Verehrten! Der springendste Punkt ist aber der, daß eigentlich nur 5 % von den Eingerückten dieser Wohltat teilhaftig werden sollen. Was geschieht aber mit jenen, die über die 5 % sind und bei denen auch die Bedingungen eintreffen? Die Deutschen würden unter solchen Verhältnissen gewiß immer den kürzeren ziehen, die Èechen würden befreit werden und die Deutschen das Nachsehen haben. Es wäre sehr zu wünschen, daß endlich einmal auch dieses Gesetz auf die Tagesordnung kommt, daß man sich in der Pìtka darüber einigt, damit auch diesen Soldaten, die schon darauf hoffen, freizukommen, gleich wie ihren Eltern, diese Begünstigung zuteil wird.
Ich glaube, die beste Fürsorge für das Militär wäre aber ein Abbau des Heeres, der sehr am Platze wäre. Wenn man sich im § 1 des Wehrgesetzes für die Einführung einer Miliz ausgesprochen hat, so soll man jetzt auch den Mut haben, dafür einzutreten. Sie denken aber gar nicht daran, die Herren von der Gegenseite, sondern überall, wo sie zu Worte kommen, sagen sie es ganz offen heraus, daß mit einem Abbau des Heeres und mit der Einführung des Milizsystems unter gar keiner Bedingung zu rechnen ist.
Eine andere Frage, die ich zum Schluß noch anschneiden möchte, betrifft die Bestrafung der Soldaten, welche anläßlich der Mobilisierung nicht eingerückt sind. Ich muß sagen, daß die meisten nicht aus böser Absicht nicht eingerückt sind, sondern deshalb, weil sie die Einberufungsordre zu spät erhalten haben, oder weil die Einberufungskundmachung so unklar war, daß die Leute nicht einmal verstanden haben, ob sie einrücken sollen oder nicht. Wenn sie zur Gendarmerie gegangen sind, um Aufklärung zu erhalten, sind sie keines Besseren belehrt worden. (Posl. Patzel: Èechische Zeitungen selbst haben festgestellt, daß mehr Èechen wie Deutsche nicht eingerückt sind!) Ganz richtig, so war es. Es sind jene, die mit B und C klassifiziert waren, nicht eingerückt, weil sie der Meinung waren, daß sie die Einberufungsordre nicht betrifft. Man hat aber auch jenen, die man zur technischen Truppe übersetzt hat, ihre Legitimationen nicht zugestellt und sie wußten nicht, daß sie der technischen Truppe angehören. Jetzt aber, da sie nicht eingerückt sind, werden sie ohne Rücksicht vom Divisionsgericht in Olmütz zu Strafen von 3 bis 12 Monaten und von 300 bis 1200 Kronen Geldstrafe verurteilt. Das ist geradezu unerhört, und es wäre sehr notwendig, daß man die Frage genau untersuche und dort, wo keine böswillige Absicht vorliegt, die Strafen aufhebe, oder zumindest reduziere.
Meine Verehrten! Der Staat befindet
sich in einer sehr schweren finanziellen Krise und man trachtet
nach allen möglichen Richtungen aus dieser Krise herauszukommen.
Die Ersparungskommission hat aber bis heute noch keinen Finger
gerührt, um beim Militarismus zu sparen. Dieser Militarismus nimmt
in puncto Ausgaben gar keine Rücksicht auf die Staatsbürger und
Steuerträger. Selbst den Èechen wird es schon zu dumm und es finden
heute auch schon in einzelnen èechischen Gegenden Steuerdemonstrationen
statt. Wir müssen also fordern, daß endlich dieser überflüssige
Militarismus, der uns alle zugrunde richtet, abgebaut wird. (Potlesk
na levici.)
Hohes Haus! Wir haben zu der in Verhandlung stehenden Vorlage inen Abänderungsantrag eingebracht, der die Erhöhung der Mannschafts- und Unteroffiziersgebühren um 100 % vorsieht. Der Antrag deckt sich mit jenem, der von der sozialdemokratischen Partei eingebracht wurde und den Herr Kollege Uhl, wie auch Herr Kollege Budig soeben eingehend und sehr zutreffend begründet haben. Ich kann es mir daher ersparen, auf die neuerliche Begründung einzugehen.
Ich möchte aber der Tatsache,
daß der Mannschaft und den Unteroffizieren auf eine unseres Erachtens
ganz ungesetzliche Weise eigenmächtig von der Heeresverwaltung
die Löhne und Gebühren gekürzt wurden, die Tatsache gegenüberstellen,
daß sich in derselben Zeit auf eine unseres Erachtens ganz ungesetzliche
Weise die höheren Militärs ihre Gebühren, beziehungsweise Zulagen,
ganz eigenmächtig festgesetzt und in ziemlichem Ausmaße erhöht
haben. (Hört! Hört!) In der österreichisch-ungarischen
Monarchie hatten nur der Kriegsminister, der Landesverteidigungsminister
und die 16 Korpskommandanten Repräsentations-, bzw. Funktionszulagen.
In der èechoslovakischen Armee wurden, wie das Verordnungsblatt
vom 15. April 1. J. ausweist, die Zulagen festgesetzt, und zwar
nicht etwa nur für die höchsten Kommandanten, sondern für sämtliche
Abteilungsvorstände, nicht nur des Generalstabes, sondern auch
des Gerichtswesens, kurz aller militärischen Verwaltungsstellen.
(Výkøiky na levici.) Es handelt sich hier nicht etwa um
vorübergehende Zulagen, sondern, wie das Verordnung sblatt besagt,
um jährliche ständige Funktions-, beziehungsweise Repräsentationszulagen.
(Posl. Patzel: Die hat aber das Parlament nicht bewilligt!).
Ganz richtig! Ständige Auslagen hat unseres Erachtens nach nur
das Parlament das Recht zu bewilligen und niemals die Heeresverwaltung
selbst. Es wurden beispielsweise festgesetzt: Für den Vorstand
der Präsidialkanzlei eine Funktions-, bezw. Repräsentationszulage
von 8000 Kronen (Hört! Hört!) für Vorstände von Departements
mit 3 oder mehr Abteilungen eine Zulage von 10.000 Kronen, für
Vorstände von Departements mit nur 2 Abteilungen 8000 Kronen,
mit 1 Abteilung 6000 Kronen, mit 1 Abteilung und einen zugeteilten
Offizier 6000 Kronen. Wir sehen also, daß schon die Abteilungsvorstände
von verhältnismäßig kleinem Wirkungskreis über Zulagen von tausenden
Kronen verfügen, und zwar nicht etwa vorübergehend, sondern wie
in dem Verordnungsblatt festgesetzt wurde, jährlich wiederkehrend.
Das geschieht, wie ich schon sagte, zur selben Zeit, da die Löhne
der Unteroffiziere und der Mannschaft gekürzt wurden, ohne daß
das Parlament befragt wurde. Wie hoch das ist, daß es sich nicht
etwa um geringe Summen handelt, beweist die Zusammenfassung dieser
Summen. Die Zulagen an diese hohen Militärstellen betragen allein
jährlich über 700.000 Kronen. (Zpravodaj posl. Vahala: Tìch
50 h již èiní 80 milionù!) Für den Herrn Berichterstatter
ist das ein Pappenstiel; ich wünschte, daß man solche Pappenstiele
auch der Mannschaft und den Unteroffizieren zuwenden würde. Sie
werden mit solchen Pappenstielen außerordentlich zufriedengestellt
sein. Auf das Ministerium für Landesverteidigung allein entfallen
224.000 Kronen solcher Zulagen. Auf die Offiziere des engeren
Generalstabs über 87.000 Kronen, auf die Offiziere des Militärobergerichtes,
also die Militärprokuratur, über 88.000 Kronen; die Offiziere
von zwölf Infanteriedivisionen, also bereits die Divisionäre einer
Infanteriedivision, beziehen gleichfalls die Funktionszulage von
198.000 Kronen, und so geht das fort, Verehrte. Ich glaubte, das
im Gegensatz zur Kürzung der Mannschaftslöhne feststellen zu müssen,
und ich würde den Herrn Minister für Landesverteidigung, wenn
er anwesend wäre, fragen, wie er diese eigenmächtige Gebahrung
innerhalb der Armeeverwaltung hier rechtfertigt. (Potlesk na
levici.)
Meine Damen und Herren! Ich begrüße die Gelegenheit, die uns durch die Annahme der dringlichen Interpellation gegeben ist, daß wir wieder einmal in diesem Hause über die Knebelung des deutschen Schulwesens ein offenes und hartes Wort sprechen können. Wir haben bereits einigemal darüber zu sprechen Gelegenheit gehabt, aber immer war die Redezeit, wie auch heute, eine außerordentlich beschränkte. Wieder wurde uns gewissermaßen der Maulkorb umgehängt, wir mußten um einige Minuten Redezeit bettein gehen. Ich kann nur auf Grund der Zusagen, die ich von den übrigen Klubs erhalten habe, länger sprechen, obwohl ich es für richtig erachten würde, daß wir über das Schulwesen einmal eine ausführliche Aussprache pflegen. Ich meine nämlich, es könnten viel Vorurteile hier beseitigt, es könnte Material gegen Material gestellt werden und ich bin überzeugt, daß es trotz der vielleicht heute noch mangelnden Einsicht auf èechischer Seite möglich wäre, viele Ungerechtigkeiten und Übergriffe abzustellen. Wir haben bisher mit eindringlichen Worten, in Reden hier im Hause den gegen das deutsche Volk geführten Schulkampf eingehend des öfteren erörtert, wir haben unzählige Interpellationen bei den einzelnen Ministerien eingebracht, und selbst beim Ministerpräsidenten und Minister des Äußeren Dr. Beneš diesbezüglich vorgesprochen, um wenigstens einen Teil der Übergriffe und Ungerechtigkeiten abzustellen. Es hat uns nichts genützt. Wir haben bisher vollständig tauben Ohren gepredigt und damit haben sich meines Erachtens auch die èechischen Parteien an dem Skandal, an dem Kampfe, der gegen die deutsche Schule nun seit mehr als 3 Jahren schon tobt, mitschuldig gemacht. Ich habe Ihnen bei den zwei Budgetdebatten ein ausführliches Material an die Hand gegeben, auch die übrigen deutschen Redner haben zahlreiche Ungerechtigkeiten aufgezeigt. Ich habe erklärt, daß ich gerne bereit bin, wenn darin etwas als falsch dargelegt würde, in offener Sitzung die Unrichtigkeit und einen Irrtum meinerseits zuzugestehen. Man hat es bis heute nicht der Mühe wert gefunden, auf all dieses Material einzugehen, man hat es keiner Prüfung unterzogen. Dann werden Sie es, bei dieser laxen Behandlung unserer Beschwerden, begreiflich finden, daß unsererseits eine ungeheure Erbitterung Platz gegriffen hat, eine Erbitterung und eine Empörung, die sich vielleicht in den nächsten Tagen und Wochen schon offen in der Bevölkerung draußen äußern wird. Es ist in zwölfter Stunde gewissermaßen, daß ich heute zu Ihnen rede und Ihnen etwas mehr Beachtung für das vorgelegte Material empfehle. Es ist außerordentlich traurig, daß man in der Heimat eines Komenský über einen Schulkampf reden muß, es ist traurig, wenn man feststellen muß, daß das èechische Volk sich so weit von den Idealen und Bestrebungen dieses Mannes entfernt hat. Der Kampf gegen das deutsche Schulwesen reicht zurück bis zur Staatengründung, wo sich damals schrankenloser Chauvinismus austobte, wo die Národní výbors unumschränkte Herren auch in den deutschen Gemeinden waren. Ich verstehe es aber und begreife, daß damals Übergriffe vorgekommen sind, ich kann sie vielleicht mit dem ersten Siegerwahn entschuldigen, aber ich meine, es wäre Pflicht der Regierung gewesen, diese Ungerechtigkeiten wieder gutzumachen, die Übergriffe abzustellen, mit einem Wort, diese Übergriffe nicht noch zu sanktionieren. Aber das Gegenteil ist geschehen. Die Regierung ist auf diesem eingeschlagenen Wege bis zum heutigen Tage weitergegangen, unbekümmert darum, wer an der Spitze des Unterrichtsministeriums stand, und zwar deshalb, weil die Beamten in den Ministerien dieselben geblieben sind, die Beamten, die nach dem Umsturz sich hauptsächlich aus der nationaldemokratischen Partei rekrutierten. Und die haben gemacht, was sie wollten und machen es auch heute noch so, (Sehr richtig!) ganz gleichgiltig, ob der Herr Sozialist Habrman oder der Fachminister Šusta oder jetzt der Slovake Šrobár an der Spitze des Unterrichtsministeriums stehen. Leider hat man gerade dieses Ministerium so außerordentlich selten mit einem Fachmanne besetzt, und daher kommt es, daß diese Herren Beamten dortselbst unumschränkt herrschen können. (Výkøiky na levici.) Es würde zu weit führen, wenn ich Ihnen heute hier den ganzen Schulkampf aufrollen würde, und damit alle die gesetzlichen und ungesetzlichen Mittel, die man bisher angewendet hat, ausgehend vom Gesetz vom 3. April 1919, Nr. 189 S. d. G. u. V. Ich wundere mich nur, daß die èechischen Parteien dieses Gesetz, das der Revolutionsausschuß beschlossen hatte, nicht sofort wieder in der freigewählten Nationalversammlung aufgehoben haben. Ich wundere mich deshalb, weil dieses Gesetz geradezu ein Hohn ist auf den Namen "Demokratie", auf den Namen, mit dem ja gerade bei uns, in diesem Staate soviel Schindluder getrieben wird, der so oft und so häufig angewendet wird, indem man behauptet, daß unser Staat ein "Eiland wahrer Demokratie" sei. Denn in diesem Gesetze ist die ganze Gewalt in die Hand eines Mannes gegeben, eines Bürokraten, in die Hand eines Vorsitzenden des Landesschulrates. Das Volk selbst hat gar nichts mitzureden, es wird gar nicht gefragt. Er allein ist un umschränkter Herr, er allein gründet Schulen ohne Kommissionen, ohne Befragung der Ortsschulräte, er gründet sie einfach dort, wo er will; er handelt vollständig nach eigenem Gütdünken, er fragt keinen Bezirksschulrat und schließlich auch nicht den Landesschulrat. Umgekehrt ist gleichfalls alles in seine Hand gegeben, er kann Schulen vollständig auflassen, wo er will, oder reduzieren, und das im Zeitalter der Demokratie. An der Spitze dieser Körperschaft mit so großer Machtbefugnis stand hier in Böhmen ein Mann, der Jahre hindurch Obmann der Matice èeská war. Weiters kommt noch hiezu, daß man uns nicht einmal die Möglichkeit des Rekurses gab, obwohl der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Feber 1920 ausdrücklich festgestellt hatte, daß Rekursen gegen die Schulauflassungen aufschiebende Wirkung zukommt. Ein willfähriger Gesetzesapparat hat es damals im Revolutionsausschuß gar möglich gemacht, daß dieser Mangel des ersten Gesetzes durch das Gesetz vom 9. April 1920, Zahl 295 S. d. G. u. V., aufgehoben wurde, in dem bestimmt wurde, daß den Rekursen keine aufschiebende Wirkung zukommt. (Výkøiky na levici.) Das ist meine Herren in einem Rechtsstaat möglich! Es ist unbegreiflich, daß die sozialistischen und demokratischen Parteien der rechten Seite dieses Hauses nicht sofort die erste Gelegenheit wahrgenommen haben, das Gesetz zu beseitigen.