Úterý 13. června 1922

4. Řeč posl. Böhra (viz str. 786 těsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der Gesetzesantrag, der uns beschäftigt, enthält zwar nur 11 kurze Paragraphen, aber er schneidet tief in die Vermögensangelegenheiten einer großen Reihe von Staatsbürgern und von Steuerzahlern ein. Der Antrag war längst fällig. Ich möchte da das Wort Isolanis im Wallenstein gebrauchen: "Spät kommt er, doch er kommt."

Hohes Haus! Im allgemeinen fordert diese ganze Vorlage und das Vorgehen des Finanzministeriums die Kritik nach der Richtung heraus, daß das Finanzministerium stets nur die Finanzlage des Staates jeweilig in Rücksicht zieht, nicht aber die Lage der Steuerzahler. Und doch hängt deren Interesse ganz bedeutend auch mit dem Finanzinteresse des Staates zusammen. Die Frage der Vorkriegsrenten, der Vorkriegsschulden wiegt ganz gewaltig, wenn man in Rücksicht zieht, wie eng die Steuerfähigkeit mit den finanziellen Aufgaben und Leistungsmöglichkeiten des Staates verknüpft ist. Nach meiner Ansicht hätte man nach derKonskribierungderverschiedenen Renten der Vorkriegsschulden den Zinsendienst ehebaldigst aufnehmen sollen, namentlich hinsichtlich der bedürftigsten Kreise, um nicht Not und Elend in den Reihen der Kleinrentner einreißen zu lassen.

Es wurde von deutscher Seite eine ganze Reihe von Abänderungsanträgen zu vorliegendem Gesetzesantrag dem hohen Hause vorgelegt, welche mein unmittelbarer Herr Vorredner näher begründet hat. Ich will seine Ausführungen nicht wiederholen, aber ein Hinweis darauf, daß die Verordnung auf das Jahr 1915 Beziehung hat, wo die Wiener Krone 78 schweizer Centimes Wert hatte, regt denn doch zu Vergleichen an. Über die verschiedenartige Bewertung der Goldrente und der Goldgulden bei der Vermögensabgabe und hier bei der Rentenhonorierung wurde auch bereits des Näheren gesprochen. Ein Goldgulden kann denn doch nicht einfach mit 2 K 40 h angesetzt werden. Die Anrechnung der österreichischen Renten, d. h. der Mai- und Junirenten für den Zinsendienst erst mit 29. Juli 1921 festzusetzen und der gemeinsamen Renten noch später, weil Ungarn durch die seinerzeitigen bolschewistischen Zustände in Budapest seinen Friedensschluß um viele Monate hinausgeschoben fand, ist ebenfalls nicht geeignet, den Erwartungen und dem heutigen Rechte zu entsprechen. Das eventuelle Anbot von Losen, der Austausch, ist gleichfalls nur ein schwacher Trost. Falls Baulose geboten würden, so stelle ich die Frage: wo kann Vertrauen in alle staatlichen Renten und Papiere bestehen, wenn der betreffende Besitzer, der sie auf irgendwelche Weise erworben, umgetauscht, eingewechselt hat, nicht sicher auf den Kupondienst rechnen kann? Ich will, wie gesagt, die sehr begründeten Ausführungen zu den einzelnen Paragraphen und die zu ihnen gestellten Abänderungsanträge nicht wiederholen. Aber auf eines möchte ich noch kurz die Aufmerksamkeit des Finanzministers und des Hauses zu lenken mir erlauben, daß nämlich wie diese Vorkriegsrenten, also die nicht in den Zinsen gesicherten, die nicht den Staat im vorhinein verpflichtenden Papiere, so auch die son stigen Vorkriegsschulden und Vorkriegsforderungen der Privaten, bezüglich des Auslandes, in dringender Weise die Aufmerksamkeit des Finanzministeriums und des hohen Hauses erheischen.

Als die Čechoslovakische Republik in Erscheinung trat, hat sie die Verordnungen des früheren Wiener Finanzministeriums einfach fortbestehen lassen, sie hat sie wieder aufgenommen und sogar noch verschärft, daß nämlich die österreichischungarischen und damit die čechoslovakischen Schuldner und Gläubiger gegenüber den Ententestaaten weder ihre Schulden in einer seinerzeit günstigen Valuta abdecken konnten, noch auch ihre Forderungen hereinzubringen in der Lage waren; die Regierung machte sich dadurch mitschuldig, einerseits an den übermäßig hohen Gewinnen der Privaten, welche an das Ententeausland Forderungen haben, wie auch an den unerhörten Verlusten jener Schuldner, die gegenüber dem Ententeausland Schulden haben, und so ergibt sich, daß da eine mittlere Linie vom Staate anzuerkennen wäre. Schuldner und Gläubiger gegenüber dem Ausland wären zusammenzunehmen und der unerhört hohe Gewinn der einen wäre mitzubenützen, um die niederdrückende Überschuldung und Zahlungsverpflichtung der Zahlungsverpflichtung der anderen irgendwie auszugleichen. Diese Art Kompensation wäre eine Forderung der Gerechtigkeit. In Deutschland hat man jenen Weg vor einigen Jahren schon beschritten und es würde sich hier dringend empfehlen, ihn ebenfalls zu bestreiten. Denn es sind nun einmal alle die verschiedenen Industriellen und sonstigen Privaten, die hier Forderungen oder Verpflichtungen nach dem Auslande haben, Bürger desselben Staates und ihre wirtschaftliche Macht oder Ohnmacht, ihre wirtschaftliche Kraft oder Schwäche wirkt auf das Staatsganze ein. Hier einen Ausgleich zu schaffen, liegt im Interesse der sozialen Verpflichtungen des Staates, der die Aufgabe hat, den übe rmäßig Benachteiligten gegenüber den gar so Bevorzugten irgendwie in Berücksichtigung zu ziehen.

Durch diese Art Ausgleich, meine Verehrten, könnten eine ganze Reihe verschiedener Industriezweige saniert werden, die ohnehin unter der Industriekrise, unter der noch ungelösten Kriegsanleihefrage und unter noch anderen Belangen, die ich hier nicht erst aufzählen will, gewaltig leiden. Darum meine ich, liegt es im Interesse des Staatsganzen und der Volkswirtschaft, daß das Finanzministerium auch eine gerechtere Lösung der Vorkriegsrenten in die Wege leite und wenigstens die Verbesserungen vom hohen Hause berücksichtigt werden, die hier in Vorschlag gebracht wurden, daß, nachdem die Konskribierung der Privatforderungen und Schulden an das Ententeausland vor sich gegangen ist, nun auch der von mir erwähnte Mittelweg eingeschlagen wird, damit nicht die einen unter den ungeheuren valutarischen Unterschieden versinken und die anderen übermäßig in die Höhe steigen. Sonst wäre nämlich ein Zustand geschaffen, mit dem sich meiner Ansicht nach die Wuchergerichte weit mehr befassen müßten, als etwa mit den kleinen Verfehlungen irgendeines Marktweibes oder bei irgendeinem kleinen gewerblichen Vertrag, welche die Gerichte in den jüngsten Monaten so angelegentlich beschäftigen. (Potlesk na levici.)

5. Řeč posl. Dietla (viz str. 787 těsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Durch die Friedensverträge von St. Ge rmain und Trianon wurde die Čechoslovakische Republik verpflichtet, einen Teil der alten Staatsschuld, der nicht fundierten Staatsschuld, zu übernehmen. Die Höhe des Betrages wird von der Reparationskommission bestimmt werden. Sie ist noch nicht festgesetzt und dürfte zwischen 30 und 40 % des Schuldenstandes betragen. Wir haben nun einen Gesetzentwurf vor uns, durch welchen diese Frage einer Regelung unterzogen werden soll, das heißt, es soll versucht werden, einen Zinsendienst für diese Renten, die übernommen werden müssen, einzurichten. Aber der Entwurf, wie er vorliegt, wird wahrscheinlich sehr wenige befriedigen, am allerwenigsten die Rentenbesitzer, die von diesem Entwurf betroffen werden. Vor allem anderen hat der Entwurf den großen Mangel, daß er die Verzinsung nicht laufend von dem Tage der Einstellung des Zinsendienstes vorsieht, sondern daß diese erst mit dem Tage des Friedensschlusses beginnen soll, und das ist in dem einen Fall 1 1/2 Jahre, in dem zweiten Falle mit Ungarn beinahe 2 1/2 Jahre später. Für diese Zwischenzeit soll ein Zinsendienst nicht eingerichtet werden.

Meine Herren! Es wird immer bei verschiedenen Anlässen geklagt, daß, wenn wir eine Anleihe auflegen oder wenn wir einen Geldbedarf decken wollen, die Anmeldungen hiezu sehr gering, und die Eingänge für solche Anleihen ganz unbedeutend sind. Glauben Sie, meine Herren, durch die Lösung, wie Sie sie hier in der Frage der Vorkriegsrenten suchen, das Vertrauen zum Staate besonders zu heben? Ich verweise hier ausdrücklich auf zwei bedeutsame Stellen im Motivenbericht. Es heißt da: "Es leiden vorwiegend die wirtschaftlich Schwachen der Rentenbesitzer." Das sehen Sie also ein, geben es zu, und das ist ein wertvolles Geständnis. Weiters sagen Sie: "Durch das Nichtzahlen der Zinsen leidet der Staatskredit." Auch das ist eine Wahrheit, die unumwunden hingenommen werden muß, und Sie sollten daher zumindest versuchen, dieses Mißtrauen zu beseitigen, indem Sie bei der Lösung solcher Fragen doch etwas liberaler, und vor allem gerechter vorgehen und eine andere Lösung suchen. Wer sind denn die Rentenbesitzer? Es sind doch zum größten Teil Pensionisten. Leute, die sich einen Sparpfennig für ihr Alter angelegt haben, Offiziere, die Kautionen erlegen mußten oder Staatsbeamte, die Kautionen erlegen mußten, kurzum zum größten Teil kleine Leute. Die Renten waren niemals ein Spekulationspapier, sie waren immer ein Anlagepapier, und derjenige, der eine Rente gekauft hat, hat damit gerechnet, daß er sich dadurch eine jährliche Einnahme aus den Zinsen schafft, auf die er sicher unter allen Umständen rechnen kann. Wenn Sie nun diese Frage so lösen, so stoßen Sie Tausende und Tausende von diesen kleinen Rentenbesitzern ins Elend. Ich habe heute zufälligerweise einen Brief bekommen - wir verfügen nicht über einen, sondern über viele solcher Briefe - von einem Manne, der mir schreibt: er selbst ist 80 Jahre alt, seine Frau 70 Jahre; sie können nicht mehr arbeiten, haben Kriegsanleihe im Betrage von 6000 Kronen und Kronenrente im Betrage von 4000 Kronen. Schon diese Beträge zeigen, daß es wirklich arme besitzlose Leute sind. Und der Mann klagt und sagt: Was soll mit uns geschehen, wie sollen wir uns helfen? Wir haben bis jetzt alles, was wir gehabt haben, verkauft und ins Versatzamt getragen. Wenn die Frage nicht gelöst wird, so sind wir ruiniert und müssen Hungers sterben! So wie dieser eine Fall, der besonder kraß ist, so sind viele Tausende und Tausende von anderen Fällen von Witwen, von Waisen; es sind Waisengelder in diesen Renten angelegt worden, kurz und gut, es gibt eine ungeheuere Menge von armen Leuten, die Besitzer dieser Renten sind, und nun sollen sie für 2 1/2 Jahre oder 1 1/2 Jahre Zinsen zu Gunsten des Staates verlieren. Ich glaube, der Staat wird damit seine Finanzen nicht sanieren, und ob unsere Schuld nun um 200 oder 300 Millionen höher ist oder niedriger, das kann bei unserem Defizit schon keine so große Rolle spielen. Sie helfen ja doch damit einem großen Teil von Staatsbürgern dieses Staates, Sie geben es ja nicht fremden Leuten, sondern Ihren eigenen Leuten.

Wir haben uns nun erlaubt, einige Anträge einzubringen, um zu versuchen, eine Verbesserung dieser Vorlage herbeizuführen. Wir beantragen vor allem anderen die Streichung des § 4 und beantragen, daß die laufenden Zinsen vom 1. März 1919 an gezahlt werden sollen. Wieso kommen wir dazu, den 1. März 1919 zu wählen? Wir kommen deswegen zu diesem Datum, weil an diesem Tage die čechoslovakische Währung eingeführt worden ist, weil wir von diesem Tage an unsere eigene Währung haben und weil es nur gerecht ist, daß von diesem Tage an der Zinsendienst aufgenommen wird. Im Falle der Antrag angenommen wird, beantragen wir die Streichung des § 6. Das ist nur die natürliche Folge. Denn der § 6 gibt dem Finanzminister die Ermächtigung, daß eine Entschädigung entweder in barem oder in čechoslovakischen Staatspapieren gewährt werden kann. Wenn wir ein Gesetz nehmen, sei es welcher Natur immer, so finden wir in allen diesen Gesetzen den immer wiederkehrenden Ermächtigungsparagraphen. Nicht daß die Nationalversammlung gerade in solchen Fällen entscheidend sprechen würde, nein, es wird eine Ermächtigung erteilt, weil man glaubt, auf diesem Wege noch Verschiedenes verbessern zu können. Ich bitte, es ist gar nichts klar ausgesprochen; der Herr Finanzminister wird nur ermächtigt. Es liegt in seinem Willen, in seinem freien Ermessen, er kann es in bar, er kann es in čechoslovakischen Staatspapieren geben. Vielleicht fällt ihm ein, daß er diesen Rentnern Baulose gibt, wie das schon so durchsickert, Baulose, die schließlich und endlich an und für sich ja keinen besonderen Wert besitzen; die kann der Betreffende momentan nicht verwerten, oder er kann sie nur mit Verlust verwerten. Bei den Baulosen hat er höchstens die eine Hoffnung, daß er damit einmal einen Treffer machen kann. Ich glaube, das ist ja keine Lösung, die eines Staatswesens würdig ist, und ich würde Sie schon bitten, daß Sie vor allem anderen auch diesen Ermächtigungsparagraphen entfernen, und zwar dadurch, daß Sie unseren Antrag auf Leistung des Zinsendienstes vom 1. März 1919 annehmen.

Wir beantragen weiters, im § 7 den zweiten Absatz zu streichen und an seine Stelle zu setzen, daß für die Goldrenten für je 4 Gulden 40 Kč Zinsen gezahlt werden. Wir haben schon einen analogen Fall in Italien. In Italien ist die Frage der Vorkriegsrenten bereits gelöst worden und man hat dort die Vorkriegsrenten so eingelöst, daß man für 40 Goldgulden ein Staatspapier von 115 Lire gegeben hat mit 5 % Zinsen. Das ist eine Verzinsung von zirka 40 Kč. Es wäre auch bei uns gerecht, eine solche Lösung zu finden, es wäre auch bei uns empfehlenswert, daß Sie die Zinsen in der Weise bemessen. Wie kommen Sie in Ihrem Gesetzentwurf zu dem Satz, den Sie hier für den Zinsendienst aufgestellt haben? Da berufen Sie sich auf eine alte Verordnung aus dem Jahre 1915, auf eine alte österreichische Verordnung. Es ist ganz sonderbar, meine Damen und Herren, daß Sie alle die Verordnungen aus dem alten Österreich, die ihnen einen guten Dienst erweisen können, zur Begründung irgendeiner Vorlage herausfinden und daß Sie hier gerade diese Verordnung anwenden. Sie werden doch selbst zugeben, daß die Entwertung des Geldes im Jahre 1915 noch nicht soweit vorgeschritten war und daß damals die Lösung nach dieser Verordnung noch immer dem Geldwert entsprechend war. Heute aber entspricht das auf gar keinen Fall dem Geldwert, die Währungsverhältnisse haben sich total verändert, es ist der Wert des Geldes ein ganz anderer geworden und heute muß und soll auch mit einem anderen Schlüssel gemessen werden. Ich bitte Sie daher, nicht auf eine Verordnung zurückzugreifen, wo die Geldentwertung noch nicht so sichtbar war, sondern dafür zu sorgen, daß diese armen Teufel, die schon jahrelang mitSehnsucht daraufwarten, daß ihnen wieder eine ständige Rente in Zinsen zufließt, aus der Not und dem Elend errettet werden, daß endlich auch für sie die Stunde wieder schlägt, da sie sich ernähren können und ihren Hunger zu stillen in der Lage sind. Wir haben viele und viele Fälle von Leuten, von Rentnern, die gezwungen waren, infolge ihrer Besitzlosigkeit zum Selbstmord zu greifen, und alle Augenblicke hören wir und lesen in den Zeitungen von solchen krassen Fällen. Suchen Sie das zu mildern. Suchen Sie die Lösung dieser Frage, die von großer Bedeutung ist, in einem gerechten Sinne durchzuführen und Sie werden nicht nur dem Staate einen Dienst leisten, Sie werden auch seine Kreditfähigkeit heben, Sie werden auch die armen Teufel in die Lage versetzen, sich wieder mit ihren Renten ernähren und verpflegen zu können. (Potlesk na levici.)

6. Řeč posl. Szentiványiho (viz str. 789 těsnopisecké zprávy):

Igen tisztelt hölgyeim és uraim! Az elöttünk fekvő törvényjavaslat magán viseli a csehszlovák törvények általános jellegét különösen azért, mert egészében bizonytalan intézkedéseket tartalmaz. A törvényjavaslat általánosságban foglalkozik azokkal a kérdésekkel, melyek a háboru elötti államadósságok kamataira vonatkoznak.

A kormány működése egyrészt bizonyos ellentétben áll a békeszerződéssel, másfelöl prejudikál a békeszerződést kiegészitő jóvátételi bizottságnak. Ez kivilághk a törvényjavaslat 4. §-ából mely megállapítja, hogy a közös- és az osztrák államadósság utáni kamatok 1920, julius 16.-ától, a magyar államadósság utáni kamatok pedig 1921, julius 26.-ától, vagyis a békeszerződés ratifikálásától kezdődőleg lesznek fizetve. A triánoni békeszerződés 186. §-a azonban úgy rendelkezik, hogy az államadósságok az utódállamok területeinek teherbíróképessége szerint legyenek felosztva. Ilyformán nyílvánváló, hogy a terület nagysága és teherbíróképessége szoros összefüggésben van a kamatfizetés idejével. A kamatfizetést azért sem volna helyes csak a békeszerzödes érvénybe léptetésétől kezdve folyósítani, mert az állam már az imperium átvételétől kezdve élvezte az átvett terület összes jövedelmeit. (Hluk. Místopředseda dr. Hruban zvoní.) A törvényjavaslat azzal, hogy 1921 évi, julius 26.-ától kezdődőleg állapítja meg a kamatfizetés kötelezettségét, de nem mondja meg világosan, hogy rendelkezései csak provizórikus jellegüek, megrövidíti a köztársaság állampolgárainak egy részét, amennyiben a slovenskói járadékkötvények tulajdonosai rosszabb helyzetbe kerülnek mint a csehországiak. Feltétlenül szükségesnek tartom tehát, hogy az állam a kamatfizetés kötelezettségét 1919 évi január 1-től kezdve vállalja.

Tisztelt hölgyeim és uraim! Kifogás tárgyává lehetne tenni azt is, hogy e törvényjavaslat ugyancsak magán viseli azt a tendenciát, hogy a nemzeti szempontot tolja előtérbe. Ezen helyzet hátrányait föleg a slovenskói gazdasági- és kulturintézmények érzik, mivel három év óta a magyar járadékkölcsönkötvények után kamatot nem kaptak és szelvényiket be nem válthatták, úgy hogy a legnehezebb viszonyok közé kerültek. A kormánynak, tisztelt hölgyeim és uraim, ez nem okoz lelkiismeret furdalást, mert nagyobbrészt magyar intézményekről van szó; ezek megrövidítése pedig nem ütközik bele a csehszlovák politika írányvonalába.

Tisztelt hölgyeim és uraim! Általánosságban azt kivánom még megemlíteni, hogy a törvényjavaslat 8. §-a módot ad a pénzügyminiszternek arra, hogy egyes kiváltságos esetekben a javaslattól eltérjen és íly esetekben lehetővé teszi az államadóssági kötvények kamataink kifizetését, sőt a tőketartozás konverzióját is.

A politikailag megbízható és bennfentes egyének javára a pénzügyminiszternek módjában áll külömböző kedvezményeket adni. Ezáltal a hivatalnokoknak valósággal fel van kínálva, hogy külön honoráriumot fogadjanak el. Én nem tartom lehetségesnek, hogy ilyen intézkedés legyen benne, mert ez az állampolgárok osztályba való sorozását jelenti, tudniillik az úgynevezett politikailag megbízhátók, a kevésbbé megbízhatók és a megbízhatatlanok osztályára.

Én a magam részéről a törvényjavaslatot nem fogadom el és van szerencsém a képviselőháznak egy kiegészítő javaslatot benyujtani, mely a következőképen szól (čte):

Kiegészitő javaslat a 3508. sz. nyomtatványhoz.

4. § helyett: "Az Osztrák-magyar monarchia jelen törvény előző §§- ban megállapítottállamadóssági köttvényei viszamenőleg 1919, január hól 1-töl kezdődőleg váltatnak be".

8. § helyett: "A törvény végrehajtásával a pénzügyminiszter bizatik meg, ki tartozik a kulturintézmények, népjóléti intézetek, egyházak, egyesületek tulajdonában lévő járadékkötvények nosztrifikálását és szelvényeinek beváltását a törvény rendelkezésétől eltérően is azonnal eszközöltetni". (Potlesk na levici.)

7. Řeč posl. Windirsche (viz str. 790 těsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich habe mich zum Wort gemeldet, um auch den Standpunkt meiner Partei zu dieser Angelegenheit zu präzisieren. Das, was ich mitzuteilen habe, deckt sich eigentlich mit den Anschauungen und Ausführungen, die bereits die früheren Redner getan haben. Wir bemängeln hauptsächlich, daß die Aufnahme des Zinsendienstes für die Vorkriegsschulden vom Inkrafttreten der Friedensverträge angefangen stattfinden soll. Dadurch geht so und so viel Geld hauptsächlich jener Kreise verloren, die schon in der Vorkriegszeit ihre Rentenpapiere zu dem Zwecke erworben haben, um von den Zinsen leben zu können. Es sind dies hauptsächlich minderbemittelte Kreise, der Mittelstand, die selbverständlich im Laufe des Krieges und in der Nachkriegszeit vollständig verelendet sind. Es ist aber dadurch, daß dieser Zinsenausfall stattfinden soll, eine ganze Reihe von Geldinstituten in Mitleidenschaft gezogen, die seinerzeit ebenfalls einen Teil ihrer Geldüberschüsse in Renten angelegt haben. Dadurch nun, daß während einer langen Zeit die Zinsen nicht honoriert wurden, sind auch diese Geldinstitute in ärgste Bedrängnis gekommen, und diese Bedrängnis wurde natürlich noch dadurch vergrößert, daß im übrigen auch noch die Einlösung der Kupons der Kriegsanleihen mit entfallen ist. Infolgedessen wäre es nur recht und billig, wenn der Antrag, der von sozialdemokratischer Seite gestellt wurde, wirklich angenommen werden würde. Wir müssen aus Gerechtigkeitsgründen alle für diesen Antrag sein.

Es ist weiter noch darauf zu verweisen, daß, wenn das Gesetz Annahme findet und die Honorierung der Zinsen nicht durch Bargeld erfolgt, gleichfalls weite Kreise geschädigt werden. Es geht nicht nur nicht an, daß man diejenigen, die auf die Einlösung der Kupons warten, schließlich wiederum nur mit einem Staatspapier befriedigt, es wäre dies vielmehr abermals eine ganz einseitige Maßnahme. Die Leute und ebenso auch die Geldinstitute, die so lange kein Bargeld bekamen, möchten, daß das, was sie zu fordern haben, endlich in Geld, und zwar in Bargeld gegeben wird. Die Aufnahme des Zinsendienstes für die Vorkriegsrenten bedeutet im übrigen nur eine halbe Maßnahme. Es wäre viel richtiger gewesen, wenn der čechoslovakische Staat sich jetzt schon entschlossen hätte, überhaupt an die Einlösung der Renten an und für sich zu geben. Es wäre wichtig gewesen, den großen Schiebungen, die jetzt in Goldrenten stattfinden, dadurch einen Riegel vorzuschieben. Heute ist man der Meinung, daß die Goldrenten in absehbarer Zeit einen riesig hohen Wert erreichen könnten, und deswegen sind heute so und so viele kluge Leute daran, namentlich ungestempelte Goldrente, die in größeren Mengen im Ausland zirkuliert, anzukaufen, um sie dann aus Spekulationsgründen, und zwar um teures Geld zunächst an Private und schließlich dem čechoslovakischen Staat anzuhängen. Von meinen Standpunkt aus möchte ich nur erwähnen, daß wir für die Anträge, die wir vom parlamentarischen Verband gestellt haben, eo ipso stimmen werden, und selbstverständlich auch für jene Anträge sind, die von der sozialdemokratischen Fraktion hier eingebracht wurden. (Souhlas na levici.)

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