Pátek 9. èervna 1922

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 144. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 9. èervna 1922.

1. Øeè posl. Patzela (viz str. 747 tìsnopisecké zprávy):

Sehr geehrte Herren! Sie gestatten mir zunächst die Bemerkung, daß dieselben Herren, die sonst bei der Erledigung von Vorlagen der Militärverwaltung eine ungeheure Eile an den Tag legen, diese Eile dann vermissen lassen, wenn eine Vorlage, die mit der Armee zusammenhängt, irgendwie den Bevölkerungskreisen Vorteile bringt. So ist es mit der heute im Budgetausschuß verabschiedeten Vorlage über die Regulierung der Mannschaftslöhne, die allerdings nur negative Vorteile bringt, und mit der Vorlage über die Einquartierungsgebühren, die auch schon ein Alter von einem Jahr erreicht hat, bevor die hohe Pìtka sich bereit erklärt hat, diese Angelegenheit zu verabschieden. Eigentlich sollten wir nach der Begründung dieses Entwurfes schon heute in der Lage sein, endlich im In teresse der zahlreichen Gemeinden, die mit Garnisonen gesegnet sind, das ganz neu geregelte Einquartierungsgesetz vor uns zu haben. Aber da hier im neuen Österreich noch mehr als im alten Österreich Provisorien an der Tagesordnung sind, so haben wir auch hier wieder nur ein Provisorium, und wenn auch der Budgetausschuß den Beschluß gefaßt hat, von der Regierung zu verlangen, daß das neue Einquartierungsgesetz noch im heurigen Jahre vorgelegt wird, so glaube ich doch nicht recht daran, denn wir wissen, daß die Herren im Landesverteidigungsministerium ungeheuer mit Arbeiten überhäuft sind, so mit der Verurteilung von Leuten, die nicht eingerückt sind, mit der Beurteilung von militärischen Lieferungen nach der Nationalität und dergleichen mehr, obwohl wir alle der Meinung sind, daß ein Einquartierungsgesetz, das sich aus dem Jahre 1895 herschreibt, mit Zinstarifen, deren Geburtsstunde im Jahre 1879 schlug, längst veraltet und reformbedürftig ist. Wir sollten eigentlich schon mit Beginn des Jahres 1921 neue Zinstarife, neue Entschädigungstarife für die Gemeinden, die Garnisonen beherbergen, haben. Wir müssen uns aber leider wieder mit einem Provisorium behelfen und es sollen nur die Zinssätze des Jahres 1910 um 40 % erhöht werden. Es ist bezeichnend, daß die Regierung selbst in ihrem Motivenbericht feststellt, daß die Interessentenkreise, also auch die èechischen Städte, eine 50%ige Erhöhung als unumgänglich notwendig zur Erfüllung ihrer finanziellen Wünsche verlangen, daß man aber offenbar wegen der kargen Mittel, mit denen das Landesverteidigungsministerium ausgestattet ist, den Gemeinden an Einquartierungsgebühren nicht einmal die 10 % Unterschied gibt. Weil aber selbst von den èechischen Städten diese 50% gewünscht werden, so stellen wir einen diesbezüglichen Antrag und geben den Herren von den Majoritätsparteien hiedurch Gelegenheit, ihren Standpunkt zu den Wünschen der deutschen, aber auch der èechischen Städte, wir in positiver, die Herren von der Pìtka in negativer Weise, kundzugeben und zu äußern.

Ich stelle aber noch in anderer Richtung einen Antrag, den ich nun kurz begründen will. Die Einquartierungsgebühren werden nach den Zinsklassen berechnet, deren Feststellung aus dem Jahre 1879 herrührt. Heute sind mittlerweile in vielen Gemeinden die Verhältnisse vollständig andere geworden, heute sind die Staatsangestellten und mit ihnen seit zwei Jahren, seit dem Gesetz vom 19. März 1920, auch die Offiziere in ganz andere Ortszulagen mit Rücksicht aufdieTeuerungsverhältnisseund die Bevölkerungsziffern der verschiedenen Gemeinden eingereiht. Die Militärverwaltung aber weigert sich, in Übereinstimmungmit dem Herrn Berichterstatter, diese Tatsache schon jetzt durch eine Änderung des Gesetzes anzuerkennen, indem sie die Regelung dieser Frage auf die vollständige Novellierung des Einquartierungsgesetzes verweist. Wir haben aus dieser Tatsache, die ich charakterisiert habe, entspringend Verhältnisse, die wirklich unerträglich sind. Ich nenne nur als einen Fall im nordwestböhmischen Industriegebiet die Garnison sstadt Brüx, in der jetzt die Militärgagisten, mit Rücksicht auf die Bevölkerungsziffer und die Teuerung, in die zweite Ortszulagenklasse eingereiht sind, das ist nächst Prag und den Kurorten die höchste Klasse, während die Gemeinde die Einquartierungsgebühren nach der siebenten Zinsklasse erhält. Der Wunsch der Gemeinden, der sich in meinem Antrag ausdrückt, ist, daß nun auch die Zinsklassen der Militäreinquartierung den Ortszulagen für die Herren Offiziere und Generäle der èechoslovakischen Armee angeglichen werden und daß wir mit Rücksicht darauf, daß diese Gemeinden jede Krone brauchen und die Militärbehörden an und für sich hohe Anforderungen stellen, mit dieser Gebührenangleichung nicht erst warten, bis wir im Jahre 1924 oder 1925 eine vollständige Novellierung des Einquartierungsgesetzes erleben, sondern diese Regulierung, die der Militärbehörde gar keine Schwierigkeiten macht, da sie ja auch schon die Offiziere in diese Zulagenklasse eingereiht hat, gleich vornehmen. Es wäre nur ein Zeichen des Wohlwollens der Mehrheitsparteien, ni cht nur für unsere deutschen, sondern auch für die èechischen Garnisonsorte, wenn sie diesen meinen Antrag, auch wenn sie ihn im Ausschuß abgelehnt haben, im Plenum annehmen würden: erstens weil das überhaupt schon vorgekommen ist, dann weil es uns überzeugen würde, daß man in manchen Dingen, die nicht politischer Natur sind, hier sachlich arbeiten kann und weil es schließlich und endlich für die Mehrheit keine Schande ist, sich gelegentlich den sachlichen Argumenten von Minderheitsvertretern anzupassen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf etwas verweisen. Wir müssen Protest gegen die Art und Weise erheben, wie die Militärverwaltung, statt dort, wo sie nun einmal die Bequartierung des Militärs für unumgänglich notwendig hält, selbst Kasernen zu bauen, auf unsere ohnedies finanziell notleidenden Gemeinden einen Druck ausübt, um sie zum Kasernenbau zu zwingen. Wir haben dies in Aussig, Mies, Bodenbach - und ich weiß mich auch an einen Fall in Westböhmen in der Stadt Falkenau zu erinnern, die finanziell in den größten Schwierigkeiten steckt, weil sie zum Beispiel durch den Bau von Arbeiterhäusern die Kräfte bis aufs äußerste angestrengt hat und von der die Militärverwaltung den Bau von Kasernen verlangt mit dem Beifügen und der Drohung, man werde gegen die Stadtgemeinde, wenn sie nicht die Kaserne baut, das altösterreichische Mittel der Einzeleinquartierung in Privathäusern anwenden. Eine solche Drohung, die auf meine Anfrage der Landesverteidigungsminister nicht in Abrede gestellt hat, ist ein solch vorsintflutliches Argument, daß sich ein demokratischer Staat der Anwendung desselben schämen müßte.

Wir waren gewiß nicht traurig darüber, daß wir im Budgetausschuß berechtigte Klagen auch von den Herren aus èechischen Kreisen hören konnten. Allerdings vernahmen wir darauf die Antwort, daß die Verhältnisse jetzt anders geworden seien, denn im alten Österreich hätten sich die Gemeinden sozusagen um Garnisonen beworben. Ja, die Verhältnisse sind nun ein wenig anders geworden. Ich rede immer von der Leber weg und spreche ganz offene Worte. Ich weiß nicht, ob im alten Österreich sich die èechischen Städte um Garnisonen mit rein deutschem Militär beworben haben. Ich glaube, das war gewiß derselbe Fall wie heute, wo sich deutsche Städte auch nicht um Garnisonen mit fast ausschließlich èechischen Regimentern bewerben. Ich verweise des weiteren darauf, daß die Gemeinden sich in einer ganz anderen finanziellen Verfassung befinden, wie vor dem Kriege, und ich verweise darauf, daß die Ungeschicklichkeit der èechischen Militärverwaltung für unsere deutschen Städte die Zuführung von Garnisonen zu einer Art von Zwing-Uri macht, daß man in der Auswahl von Garnisonen oft eine unglückliche Hand verrät und daß dies zu Dingen geführt hat, wie z. B. die Denkmalstürze in Teplitz, Asch und Eger, zum Blutvergießen u. dgl. m., also zu einer ganz eigenartigen Bekundung der Absicht, zwischen Militär und Bevölkerung ein solches freundschaftliches Verhältnis herzustellen, wie es im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist. Wenn die Militärverwaltung in dieser Richtung eine entsprechende Vorsicht und gute Erziehungsarbeit an den Tag legt, dann wird wahrscheinlich auch bei den deutschen Gemeinden die Abneigung gegen neue Garnisonen etwas ins Schwinden kommen.

Wir müssen noch einige andere Wünsche bei dieser Gelegenheit vorbringen, und das ist einmal die Beschwerde darüber, daß die Militärverwaltung sich dort, wo es sich um den Ersatz von Schäden, die das Militär angerichtet hat, handelt, mit einer außerordentlichen Lebhaftigkeit zu drücken versucht. Ich habe schon viele Fälle dieser Art dem Landesverteidigungsministerium zur Kenntnis gebracht. Ich erinnere nur daran, daß, als die Stadtgemeinde Teplitz damals, als das Kaiser Josefs-Denkmal zertrümmert und andere Schäden angerichtet worden sind, von der Militärverwaltung Schadenersatz verlangte, die Militärverwaltung einfach antwortete, daß die èechoslovakische Militärverwaltung nicht verpflichtet sei, die von èechoslovakischen Soldaten verübten Zertrümmerungen von Gedächtnistafeln im Rathaus zu bezahlen, weil es hiefür keine gesetzlichen Vorschriften gebe. Sie können sich vorstellen, daß solche Vorkommnisse auch nicht die freudige Begeisterung unserer Gemeinden für èechoslovakische Garnisonen erhöhen, wenn sie sehen, daß der durch, sagen wir, mißverständliche Pflichtenauffassung seitens der èechoslovakischen Soldaten angerichtete Schaden einfach nicht gutgemacht wird und die Militärverwaltung eine Haftpflicht ablehnt.

Beschwerden haben unsere Gemeinden auch gegen die Art der Anlegung von Schießplätzen, weil namentlich in Nordmähren und Schlesien Schießplätze angelegt und benützt werden, die weit über das Maß dessen hinausgehen, was wir aus dem alten Österreich her gewohnt waren, und daß hiebei Vorsichtsmaßregeln außer acht gelassen werden, welche notwendig sind, um das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Dann haben wir noch andere Beschwerden. Trotzdem neue Kasernen gebaut werden und in unsere Gebiete Garnisonen verlegt werden, stellt sich hie und da der Fall heraus, daß Kasernen nicht vollständig oder überhaupt nicht benützt werden, wenigstens vorübergehend, und da man mir im Budgetausschuß bei meinen diesbezüglichen Ausführungen nicht ganz geglaubt hat, bringe ich wieder in dieser Hinsicht den Fall der Stadtgemeinde Brüx vor, wo eine aus verschiedenen getrennten Gebäude bestehende Kaserne vorhanden ist, die vom èechoslovakischen Militär nicht ganz benützt wird, in der es vollständig gesonderte Gebäude gibt, die unbenützt sind, und die man der Stadtgemeinde, die in einer Zeit der ungeheuersten Wohnungsnot von der Militärverwaltung wenigstens die vorläufige Benützung dieser Trakte beanspruchte, verweigert. Die Kaserne ist nebenbei gesagt heute noch Eigentum der Stadtgemeinde, wurde von der Stadtgemeinde auch erbaut, das Militär zahlt einen Mietzins, und zwar nach dem Zinstarif der VII. Klasse, während die Herren Offiziere die Ortszulage der II. Klasse erhalten. Als die Gemeinde diesen Anspruch erhob, wies man sie ab, aber man hat die betreffenden Trakte zum Beispiel für Kinos der Ymca hergegeben, während Angestellte und Arbeiter der Stadt Brüx darauf warten, daß sie in den Kasernen, die nicht vom Militär benützt werden, untergebracht werden können. Daß diese Dinge nicht in Ordnung sind, werden Sie begreifen, und es wäre mir sehr interessant, auch aus dem Munde eines Vertreters des Ministeriums auf diese meine Beschwerde eine klare Antwort zu erhalten. Sie würden - und damit will ich meine Ausführungen schließen, ich werde meine Redezeit kaum erschöpfen - gegenüber den Bedenken, die geäußert wurden, warum so manche Gegend jetzt keine Garnisonen verlangt, während sie sich im alten Österreich so sehr darum bemüht hat, den gegenwärtigen Verhältnissen mehr gerecht werden, wenn Sie im Augenblick die für die Kasernen bestimmten Gelder zurückhalten und lieber weniger Kasernen bauen würden, die vielen Millionen aber zu Zwecken der öffentlichen Bautätigkeit, zum Bau von Arbeiterwohnhäusern verwenden würden, zum Bau von Wohnungen für Menschen, und wenn Sie nebenbei auch den Gedanken nicht aus dem Auge lassen würden, daß man das èechoslovakische Militär in unseren Gegenden so verwenden muß, daß alle Bevölkerungskreise den Staat nicht als ein Zwing-Uri, sondern als ein ziemlich bewohnbares Haus betrachten. Wenn Sie sich diesen Gedanken zu eigen machen, dann werden Sie einen Zustand herbeiführen, den Sie einmal nicht werden zu bereuen haben. (Potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Uhla (viz str. 50 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die mit der Einquartierung verbundenen Verpflichtungen treffen die Gemeinden sehr schwer. Wir haben eine große Anzahl von Orten und Städten, besonders in den Grenzbezirken, die für die Einquartierung Riesensummen verausgaben mußten. Die Gemeinden haben entschieden Aufgaben anderer Art, anderer Natur. Durch die ungeheuren Belastungen, die ihnen durch die Einquartierung auferlegt wurden, mußten sie ihre natürlichen Aufgaben, ihre natürlichen Verpflichtungen, vernachlässigen. Unsere Gemeinden befinden sich in einer trostlosen Finanzlage, die Entschädigung, die bis jetzt für die Einquartierung geleistet wurde, entspricht in keiner Weise den heutigen tatsächlichen Verhältnissen, sie ist total unzulänglich. Seit Jahren bemühen sich die Vereinigungen der Gemeinden, die beiden Städtevereinigungen, hier eine Änderung zu erreichen und eine Verbesserung durchzusetzen. Bis heute hat jedoch die Militärverwaltung den Wünschen der Gemeinden nicht entsprochen. Das uns heute vorliegende Gesetz ist ebenfalls vollständig unzulänglich und vollständig ungenügend. Das ganze Einquartierungssystem beruht auf einem Gesetz, das fast 50 Jahre alt ist. Es sollte auch der Militärverwaltung einleuchten, daß heute andere Verhältnisse sind, daß auch die Einquartierungsgesetze den heutigen Verhältnissen angepaßt werden müssen, daß eben ein modernes Einquartierungsgesetz geschaffen werden muß. Wir brauchen und verlangen eine gründliche moderne Reform des Einquartierungsgesetzes.

Die jetzige Vorlage ist keine Reform, sie erhöht bloß die Gebühren um 40%. Das Einquartierungsgesetz trifft auf die heutigen Verhältnisse nicht zu. Eine große Anzahl von Bestimmungen desselben muß geändert und den neuen Verhältnissen angepaßt werden. Die Gemeinden brauchen auch Rechtsmittel, die es ihnen ermöglichen, sich gegen Verfügungen und Bestimmungen der Militärverwaltung entsprechend wehren zu können. Bis heute sind diese Rechtsmittel den Gemeinden überhaupt nicht gegeben. Das alte Einquartierungsgesetz enthält solche Rechtsmittel nicht. Die Rekurse allein, die die Gemeinden einbringen können, haben keine aufschiebende Wirkung.

Der vorliegende Regierungsantrag schlägt die Erhöhung der Einquartierungsgebühr um 40% vor. Ein jeder, der einigermaßen Einblick in die Dinge hat, wird sich sagen müssen, daß diese Erhöhung vollständig ungenügend ist. In den Ausschüssen wurde uns gesagt, daß diese Erhöhung jährlich einen Betrag von 2 Millionen ausmachen wird. Ich glaube, unser Budget ist so groß, so gewaltig, daß die Militärverwaltung für diese Zwecke bestimmt höhere Summen ausgeben könnte. Der Effekt dieser Erhöhung ist gleich Null. Bis jetzt ist für Offizierszimmer eine Einquartierungsgebühr von 52 Hellern rückvergütet worden. Nach der Erhöhung würde diese Gebühr um 20·8 Heller steigen. Es ist klar, daß damit den Gemeinden gar nich gedient ist, denn die Gemeinden geben heute für Miete für jedes Offizierszimmer 10 bis 12 bis 15 Kronen im Tag aus. Die Herren Offiziere sind sehr anspruchsvoll, sie verlangen nur Zimmer, die für ihre Zwecke in Betracht kommen, die geräumig und schön und infolgedessen auch teuer sind und deshalb den Gemeinden auch große Belastungen auferlegen. Entschädigungen in der Höhe, wie sie die Regierung vorschlägt, sind vollständig ungenügend. Dieser Antrag kann auch die Gemeinden in keiner Weise zufrieden stellen. Außerdem handelt es sich um Lasten, die naturgemäß vollständig und restlos der Militärverwaltung zufallen sollen, weil es sich ausschließlich um Aufgaben und Ausgaben rein militärischer Natur handelt. Die militärischen Kommanden sind sehr anspruchsvoll, sie verlangen gute Unterkünfte auch für die Mannschaft. Es ist ja sehr schön und begreiflich, daß sich die militärischen Kommanden um gute Unterkünfte kümmern, andererseits aber werden die Gemeinden dadurch außerordentlich getroffen. Die Gemeinden müssen große Säle mieten, sie müssen Turnhallen für die Einquartierung zur Verfügung stellen. Die Mietzinse steigen ins ungeheure, die Errichtung und Instandhaltung dieser Objekte erfordert große Mittel, die nicht zu rückerstattet werden. Gerade durch all dies sind die Gemeinden außerordentlich schwerbelastet, ihre Finanzen leiden außerordentlich darunter und sie müssen Aufgaben, die nur der Gemeinde zustehen, zurücklassen, vernachlässigen. Die Ansuchen der Gemeinden um vollen Ersatz der Einquartierungskosten werden von den Militärbehörden unter Hinweis auf die bestehenden Gesetze abgewiesen. Hier muß Änderung geschaffen werden. Es wäre notwendig, wenn ein neues Gesetz geschaffen wird, darauf besondere Rücksicht zu nehmen. Die Gemeinden können mit der Vergütung, die ihnen gewährt wird, nicht einmal die Erhaltungskosten für die Gebäude bestreiten. Das Weißen der Gänge, das Reinigen der Stiegen, der Senkgruben, der Kanäle und Schornsteine, erfordert allein mehr Mittel, als die Gemeinde nachher zurückbekommt. Für die Verzinsung und Amortisation des Schuldkapitals, das auf den Objekten lastet, ist nicht gesorgt. Diese den Gemeinden zugefügten Schäden lassen sich nur dadurch gutmachen, daß die Militärverwaltung die Instandhaltungskosten voll vergütet, rückwirkend bis zum Oktober 1918. Viele Gemeinden mußten die Unterkünfte vollständig neu einrichten, sie mußten große Beträge dafür ausgeben. Insbesondere gehören zu diesen Gemeinden jene, die in den Grenzgebieten liegen. Die beiden Städtevereinigungen verlangen schon seit längerer Zeit und immer wieder den vollen Ersatz der Einquartierungskosten. Die überall herrschende Wohnungsnot wird durch die militärische Einquartierung nur noch verschärft. Besonders in den Grenzgebieten gibt es fast keinen nennenswerten Ort, der nicht mit einer Einqu artierung heimgesucht wurde oder wird. Die Rekurse, die dagegen eingebracht werden, sind zwecklos, sie haben keine aufschiebende Wirkung, sie verhindern die Einquartierung nicht. Viel Scherereien haben haben die Gemeinden auch mit der Unterbringung der Offiziere. Durch all diese Dinge wird die Wohnungsnot außerordentlich verschlimmert.

Nach unserer Ansicht muß die Grundlage der Vergütung die Wertsumme der Objekte, die für militärische Zwecke hergegeben wurden, berücksichtigen. Die Summe muß von der Militärverwaltung voll verzinst und amortisiert werden. Die Entschädigungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen, den wirklichen Aufwendungen, die die Gemeinde für die Bequartierung macht, entsprechen. Die Aufwendungen für den Militarismus in der Republik sind ja ganz außerordentlich. Es ist natürlich und gerecht, zu verlangen, daß derartige Ausgaben aus dem Militärbudget allein getragen werden. Wir verlangen von der Regierung, daß diese brennende Frage so schnell wie möglich einer gründlichen und gerechten Lösung zugeführt werde.

Bei dieser Gelegenheit will ich nicht versäumen, auf einen Fall hinzuweisen, der Städte des Erzgebirges betrifft. Vom 3. Juli bis 8. August sollen auf den Hängen des Erzgebirges Manöver stattfinden. Die Gemeinden Platten, Bärringen, Sauersack und Schmiedeberg haben bereits Weisungen erhalten, die Lieferung von Stroh durchzuführen. Gerade dieses Gebiet ist ein ausgesprochenes Hungergebiet. Die dortige Bevölkerung ist total vera rmt. Die dortige Bevölkerung mußte furchtbare Leiden ertragen, der Hunger hat nicht gleich in einem zweiten Gebiet der Èechoslovakei so gewütet, wie in jenen Gebieten des Erzgebirges, in den Orten, die hier genannt wurden. Das bißchen Industrie und Gewerbe in den dortigen Gebieten liegt ganz darnieder. Die gesamte Bevölkerung ist fast jeder Verdienstmöglichkeit beraubt. Die Orte selbst liegen sehr hoch, weit über 800 Meter Seehöhe. Vom Getreidebau ist in diesen Orten überhaupt keine Rede. Es gedeihen nur ganz notdürftig Kartoffeln und etwas Hafer. Landwirtschaft ist fast überhaupt nicht vorhanden, es kommen nur Kleinhäusler und Kleinbauern in Betracht. Die Erträgnisse sind außerordentlich gering, gar nicht der Rede wert. Das sollte doch die Militärverwaltung auch wissen; solchen Gemeinden kann man derartige Verpflichtungen nicht auferlegen. Das StädtchenPlatten allein soll 100 Mann und 10 Pferde weit über einen Monat unterbringen, soll Bett- und Streustroh beistellen. Die politische Bezirksverwaltung Neudek hat der Gemeinde bereits angedroht, die Gemeinde werde die Kosten für nicht beigestelltes Stroh tragen müssen. Daß diese Bedingungen von jenen Gemeinden erfüllt werden sollen, ist dem, der die dortigen Verhältnisse kennt, direkt unbegreiflich. Wir wollen die Gelegenheit nicht vorüber gehen zu lassen, hier zu erklären, daß wir wünschen und daß wir auch die Hoffnung hegen, die Militärverwaltung werde in diesen Fällen die Einsicht aufbringen und alle Kosten der Einquartierung in jenen Erzgebirgsstädten aus eigenem decken. (Souhlas na levici.)

3. Øeè posl. dr. Luschky (viz str. 755 tìsnopisecké zprávy):

Sehr geehrte Damen und Herren! Die in Beratung stehende Gesetzesvorlage würde an und für sich keinerlei Anstand von Seiten der deutschen Parteien des parlamentarsichen Verbandes begegnen, da die Ersichtlichmachung der Besitzverhältnisse, die möglichste Erweiterung des Öffentlichkeitsprinzipes im Grundbuch, in unser aller Interesse liegt und nur zu begrüßen ist. Der sachliche Inhalt dieser Gesetzesvorlage entspricht demnach unseren Wünschen und es wäre eigentlich kein Anlaß, zu diesem Gegenstande das Wort zu ergreifen, nachdem er ja nur formaler Natur ist.

Die Ursache, warum ich mich als Vertreter einer deutschen Oppositionspartei zum Worte gemeldet habe, ist, daß auf dem Gebiete der Elektrizitätsbewirtschaftung erstens einmal heute noch kein einheitliches Recht besteht, welches zum Nutzen der Bevölkerung durchgreifende wirtschaftliche Arbeit gesetzlich ermöglichen würde; weiters weil die bestehenden Bruchstücke eines Elektrizitätsrechtes, wie sie durch die Revolutionsversammlung im Jahre 1919 und dann in einem Ergänzungsgesetz im Jahre 1921 geschaffen worden sind, zumindest auch die Praxis, bei ihrer Durchführung, eine Knebelung des Wirtschaftslebens der Deutschen zur Folge hatten und im übrigen die Gleichberechtigung bei der praktischen Durchführung dieses Gesetzes von Seiten des Ministeriums und der Staatsbehörden vermissen lassen.

Die Elektrifizierung ist im wesentlichen Interesse der ges amten Volkswirtschaft, ist eine rein wirtschaftliche Angelegenheit, welche absolut nicht auf das nationale und politische Gebiet geschoben zu werden braucht. Die Bevölkerung hat ein Interesse daran, zuverlässigen und billigen elektrischen Strom zu Beleuchtungs- und Kraftzwecken zu bekommen, sie hat ein Interesse an der möglichsten Modernisierung ihrer Betriebe durch Umwandlung in elektrische Betriebe. Die Gesetze, welche für die heutige Rechtslage bei Elektrizitätsunternehmungen vorliegen, schaffen nun diese Voraussetzungen nicht, und gerade die Praxis hat bewiesen, daß die auf Grund dieses Gesetzes eingerichteten gemeinnützigen Unternehmungen entweder gar keine Arbeit zur systematischen Elektrifizierung der Gebiete leisten oder, wenn schon Ansätze dazu vorhanden sind, wesentlich verteuerter arbeiten, als die bestehenden Elektrizitätswerke und Genossenschaften, welche sich trotz aller Bemühungen das Recht der Gemeinnützigkeit von der Regierung nicht verschaffen können.

Die Klagen, die diesbezüglich in der ganzen Bevölkerung von Mähren und Schlesien gegen zwei Elektrizitätsunternehmungen, denen der Gemeinnützigkeitscharakter verliehen wurde, vorliegen, gehen gegen die Nordmährische und die Mährisch-Schlesische Elektrizitätsgesellschaft. Diese beiden Gesellschaften haben unter dem Deckmantel der Elektrifizierung die Gemeinnützigkeitsrechte bisher dahin ausgeübt, daß sie allen Elektrizitätswerken und Einrichtungen im deutschen Gebiete Nordmährens und Schlesiens eine selbständige Versorgung mit elektrischer Energie für ihre Abnehmer unmöglich machen und sich ein Monopol angeeignet haben, welches absolut weder zum Vorteil der Bevölkerung noch zum Vorteil der systematischen Elektrifizierung dieser Gebiete gereicht. Es ist in diesen beiden Gesellschaften sicherlich ein Geist zu finden, welcher darauf hinaus geht, die Deutschen in diesen Gebieten wirtschaftlich abhängig zu machen und sogar vielleicht auf dem Wege über diese wirtschaftlichen Unternehmungen eine Èechisierung dieser Gebiete zu bewerkstelligen. Die Deutschen dieser Gebiete haben nicht nur einzelne Elektrizitätswerke, welche Überschuß an Kraft hätten, um sie anderen nutzbar weiterzugeben, sondern sie haben auch in Jägerndorf einen deutschen Zweckverband der Elektrizitätswerke und Lichtgenossenschaften, eine registrierte Genossenschaft, welche sich seit mehr als zwei Monaten vergeblich bemüht, über ihr Ansuchen um Gemeinnützigkeitszuerkennung, diese Bewilligung, die an Konzessions Statt gilt, zu erhalten. Am 20. März 1922 konnte der Deutsche Zweckverband der Elektrizitätswerke und Lichtgenossenschaften für Nordmähren und Schlesien sein Gesuch bereits mit starken wirtschaftlichen Rückhalten belegen, indem nicht weniger als 8 Elektrizitätswerke, 73 Lichtgenossenschaften und 91 Gemeinden sich bereit erklärten, im Rahmen dieses Verbandes die Gebiete, soweit Deutsche in Nordmähren und Schlesien wohnen, systematisch zu elektrifizieren und zu dieser gemeinnützigen Arbeit beizutragen. Bisher hat sich bei den Konferenzen, die stattgefunden haben, immer nur glatter Widerstand dagegen gezeigt, und zwar nicht zuletzt mit der Begründung, daß bereits diese zwei Gesellschaften, die Nordmährische und die Mährisch-Schlesische, die Gebiete für die Elektrifizierung zugeteilt bekommen hätten und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Zweckverbandes der Elektrizitätswerke und Lichtgenossenschaften ausschließt. Damit würde im Gegensatz zur Idee der systematischen Elektrifizierung, aufgebaut auf wirtschaftlichen Motiven, klar zutage treten, daß mit den Gesetzen, welche in Bruchstücken vorliegen, bloß Arbeit für die Schaffung von Monopolen besorgt werden würde. Gegen diesen Monopolcharakter der Gesellschaften müssen wir nicht nur vom wirtschaftlichen, sondern auch vom allgemein politischen Standpunkte energisch ankämpfen unter dem Hinweis darauf, daß solche monopolartige Gesellschaften den Strom für die Verbraucher nur verteuern und sogar den Anreiz für die Konkurrenz ganz ausschalten und der Bevölkerung damit nur Nachteile, aber keine Vorteile bringen. Die Verhandlungen, welche im Zuge sind, haben weiters auch bewiesen, daß man mit diesen Elektrizitätsgesellschaften politische Arbeit leistet, und zwar deshalb, weil gerade den bisher als gemeinnützig anerkannten Gesellschaften der öffentliche Charakter so aufgeprägt wurde, daß rein èechische Unternehmungen daraus wurden, und weil in dem Gesetz schon im vorhinein festgelegt ist, daß nur die Zustimmung der Landesverwaltungen für die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit in Betracht kommt und gefordert wird, um die gesetzliche Bewilligung des Ministeriums zu erhalten. Nun sind diese beiden Gesellschaften in ihren Spitzen durch Funktionäre vertreten, welche für die staatliche und autonome Verwaltung die größte Bedeutung haben. Es sind nämlich die Präsidenten dieser beiden Gesellschaften gleichzeitig die Präsidenten der Landesverwaltungskommissionen, und ich kann nur darauf hinweisen, daß, wenn heute die Zustimmung von den autonomen Landesverwaltungen verlangt wird und die zwei Präsidenten dieser Landesverwaltungen gleichzeitig Präsidenten dieser Monopolgesellschaften sind, es von Haus aus klar ist, daß die Zustimmung für andere Unternehmungen nicht gegeben wird und in dieser Beziehung die Aussichtslosigkeit der Bewerbung um die Gemeinnützigkeit für andere Unternehmungen klar zutage liegt. Das ist ein Fall von Kumulierung von Ämtern, welcher geradezu einen Faustschlag gegen Freiheit und demokratische Auffassung von politischen und wirtschaftlichen Kompetenzunterscheidungen bedeutet. Die Voraussetzungen, die die Deutschen zu erbringen hätten, soweit sie rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Natur sind, können von dem deutschen Zweckverband in jeder Weise einwandfrei nachgewiesen werden. Darüber wollen wir vollkommen klaren Wein einschänken, daß wir, wenn wir den guten Willen sehen, die Gemeinnützigkeit auch einmal einer Unternehmung, welche aus Deutschen besteht, zu geben, uns den allgemeinen gesetzlichen Bedingungen, welche expressis verbis gefordert werden, sicherlich unterwerfen werden. Wir wollen auch dem Zwecke einer richtigen Elektrifizierung einwandfrei nachkommen, und die billigste Versorgung der für uns in Betracht kommenden Gebiete mit elektrischem Strom gewährleisten. Aber Voraussetzung für uns ist, daß wir einmal in dieser rein wirtschaftlichen Frage objektiv und gleichberechtigt behandelt werden und nicht dem starren "Nein" einer monopolistisch ausgearteten Gesellschaft gegenüber in Nachteil gebracht werden. Die Aussichten sind nicht günstig, wir können aber noch erwarten, daß eine Bekehrung im Sinne einer Gerechtigkeit für unsere Forderungen eintreten wird. Solange das nicht der Fall ist, können wir natürlich zu der ganzen Elektrizitätsbewirtschaftung nicht das geringste Vertrauen haben, weil hinter dem oberflächlichen Vorwand einer wirtschaftlichen Nutzbarmachung der elektrischen Energie für unsere Wirtschaftszwecke, doch tatsächlich nur nationale und politische Zwecke gegen uns stecken. Aus diesen politischen und nationalen Gesichtspunkten sind wir auch heute nicht in der Lage, für das sonst ganz formelle und unseren Wünschen im übrigen entsprechende Gesetz zu stimmen. (Potlesk na levici.)

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